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Meilenstein für die Ehrenamtskarte MV

15.000ste Karte geht an die Seenplatte

Hinrichshagen – Nach der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte im Jahr 2020 ist in der vergangenen Woche die nunmehr 15.000 Bonuskarte für besonders ehrenamtlich Engagierte ausgegeben worden. Sozialministerin Stefanie Drese freute sich über diesen neuen Meilenstein und bezeichnete diesen als Spiegel dafür, wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich dauerhaft und verantwortungsvoll für andere einzusetzen.

„Dass wir nunmehr bereits 15.000 Karten ausreichen durften, darf uns zurecht stolz machen. Schließlich steht eine Karte immer für ein besonders herausragendes Engagement, von dem wir alle profitieren: Ob durch Sport- und Kulturangebote, durch offene Treffpunkte oder auch die Freiwillige Feuerwehr im eigenen Dorf, die nur existieren, weil Menschen sich in ihrer Freizeit einbringen“, erklärte Drese.

Dazu gehört auch Mario Kuntzsch aus Hinrichshagen, der die 15.000 Karte nach der Nominierung durch die Bürgermeisterin des Ortes erhalten hat. Er gehört zu einer zehnköpfigen Gruppe, die sich bereits vor vielen Jahren zusammengefunden hat und mit viel Herzblut die Pflege und Gestaltung des Dorfplatzes samt Radlerrast übernimmt. So lädt der Dorfmittelpunkt immer zum gemütlichen Verweilen ein.

„Ein tolles Beispiel das zeigt, wie vielfältig Engagement sein kann und wie es auch direkt vor der eigenen Haustür Wirkung entfaltet“, erklärte Drese und dankte Herrn Kutzsch und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, in dessen Vertretung er die Ehrenamtskarte entgegennahm.

Mit ihr erhielten engagierte Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Vergünstigungen bei mittlerweile vielen Akzeptanzstellen in Mecklenburg-Vorpommern. „Unser Ziel ist es, die Wertschätzung für das Ehrenamt im Alltag erlebbar zu machen und das Netzwerk der Partner kontinuierlich weiter auszubauen. „Darin, dass wir da auf einem guten Weg sind und die Ehrenamtskarte mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Anerkennungskultur des Landes geworden ist, können wir uns angesichts des neuen Meilensteins auch bestätigt sehen“, freute sich Drese.

Zusätzlich arbeite das Land daran, ehrenamtlich Interessierte noch leichter mit Vereinen und Verbänden zusammenzubringen. „Dabei helfen natürlich unsere MitMachZentralen beziehungsweise Freiwilligenagenturen vor Ort. In Zukunft wollen wir aber auch digitaler werden und bauen derzeit ein Enagagementportal für Mecklenburg-Vorpommern auf“, erklärte die Ministerin. Wer also selbst aktiv werden möchte oder Mitstreiter sucht, kann sich und seine Bedarfe bereits jetzt unter freiwilligendatenbank.aktion-mensch.de/admin registrieren. Eine Anleitung steht auf den Seiten des Sozialministeriums zur Verfügung.

Wer mehr über die Ehrenamtskarte, ihre Voraussetzungen und die damit gewährten Vorteile erfahren möchte, findet hingegen alle Informationen unter https://www.ehrenamtskarte-mv.de/.

Neue Chancen für die Energiewende auf alten Deponien

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran und setzt dabei verstärkt auf bereits vorbelastete Flächen. Mit einem neuen Leitfaden unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt künftig Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden bei der Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien. Der rund 30 Seiten umfassende Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010 und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen.

„Für die Energiewende brauchen wir leistungsfähige Solarstandorte. Gleichzeitig müssen wir mit unseren Flächen verantwortungsvoll umgehen. Deshalb setzen wir dort an, wo Flächen bereits genutzt wurden und sich für eine nachhaltige Folgenutzung eignen. Photovoltaik auf stillgelegten Deponien verbindet Klimaschutz, Ressourcenschonung und Flächensparen auf ideale Weise“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Vorbelastete Flächen sinnvoll für die Energiewende nutzen

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 956 ehemalige Deponiestandorte bekannt. Sie eignen sich jedoch bei Weitem nicht alle für eine Nutzung mit Photovoltaikanlagen. Voraussetzung sind unter anderem eine geeignete Hanglage und Ausrichtung, eine wirtschaftlich ausreichende Flächengröße, ein Anschluss an das Stromnetz sowie ein rechtlicher und technischer Zustand der Deponie, der eine Bebauung zulässt.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Ausbau der Solarenergie voranbringen, ohne unnötig neue Freiflächen in Anspruch zu nehmen. Ehemalige Deponien bieten dort, wo die Voraussetzungen stimmen, eine hervorragende Möglichkeit, bereits vorbelastete Standorte sinnvoll weiterzuentwickeln. So schaffen wir zusätzlichen grünen Strom und schonen zugleich wertvolle Landschafts- und Landwirtschaftsflächen“, so Backhaus.

Bereits 39 Anlagen liefern klimafreundlichen Strom

Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt die Entwicklung im Land: Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie werden in Mecklenburg-Vorpommern bereits 39 Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten betrieben. Zusammen verfügen sie über eine installierte Leistung von rund 55 Megawattpeak (MWp) und leisten damit bereits heute einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Stromversorgung.

Wie groß das weitere Potenzial ist, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Zwar interessieren sich zunehmend Projektentwickler für ehemalige Deponiestandorte und erhalten entsprechende Standortinformationen. Ob sich ein Standort tatsächlich eignet, hängt jedoch immer von den konkreten geologischen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Mehr Planungssicherheit für Kommunen und Investoren

In der Praxis unterscheiden sich die Genehmigungsverfahren je nach Zustand und Rechtsstatus einer Deponie erheblich. Ob Abfallrecht oder Baurecht anzuwenden ist, welche Unterlagen erforderlich sind und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen, war bislang häufig mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden.

Der neue Leitfaden schafft hier Klarheit. Er erläutert die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, beschreibt die technischen Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Rückbau der Anlagen und enthält ein übersichtliches Ablaufschema sowie eine umfassende Checkliste für vollständige Antragsunterlagen. Damit erhalten Antragsteller und Behörden eine landeseinheitliche Orientierung für die Durchführung der Verfahren.

„Wir schaffen Planungssicherheit für alle Beteiligten. Der Leitfaden bündelt die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen in einer praxisnahen Arbeitshilfe. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden, sorgt für transparente Verfahren und trägt dazu bei, Genehmigungen effizienter abzuwickeln – selbstverständlich ohne Abstriche beim Umwelt- und Deponieschutz“, betonte Backhaus.

Aktuell zwei Genehmigungsverfahren anhängig

Derzeit laufen in Mecklenburg-Vorpommern zwei abfallrechtliche Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Deponien. Mit dem neuen Leitfaden sollen künftige Vorhaben schneller vorbereitet und rechtssicher umgesetzt werden. Er richtet sich gleichermaßen an Genehmigungsbehörden, Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler und Planungsbüros.

Leitfaden auf aktuellem Stand von Recht und Technik

Der Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010. Seitdem haben sich sowohl das Abfall- und Baurecht als auch die technischen Anforderungen an Photovoltaikanlagen und Deponien grundlegend weiterentwickelt. Die neue Ausgabe berücksichtigt unter anderem aktuelle bundesrechtliche Vorgaben, technische Qualitätsstandards sowie neue fachliche Empfehlungen und Vollzugshilfen. „Die Energiewende entscheidet sich nicht allein auf neuen Flächen. Sie entscheidet sich auch daran, wie intelligent wir bereits genutzte Standorte weiterentwickeln. Genau dafür schaffen wir mit dem neuen Leitfaden die Voraussetzungen: mehr Planungssicherheit, schnellere Verfahren und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Flächen. Das ist gelebter Klimaschutz mit Augenmaß“, sagte Backhaus.

Der Leitfaden steht ab sofort auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.

Leseförderung in der Grundschule mit Mini-Dramen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler schlüpfen in verschiedene Rollen

Schwerin – Mit Mini-Dramen können Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern die tägliche Leseförderung abwechslungsreicher gestalten. Dabei handelt es sich um Texte in Dialogen, die wie kleine Theaterstücke aufgebaut sind. „Wir haben Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren in ganz Deutschland beauftragt, insgesamt zehn Mini-Dramen zu entwickeln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Mini-Dramen mit drei oder sechs Rollen sind dem Niveau der einzelnen Jahrgangsstufen in der Grundschule angepasst. Auch für leseschwächere Schülerinnen und Schüler gibt es Texte, damit sie in Rollen schlüpfen können. Mit den Rollenspielen wollen wir die Lust aufs Lesen und Vorlesen wecken.“ Das Land hat die Entwicklung der Mini-Dramen mit 20.000 Euro finanziert.

Die Mini-Dramen kommen beim Vorlesetheater zum Einsatz. Das Vorlesetheater ist eine Methode der Leseförderung beim Leseband. Seit dem Schuljahr 2024/2025 zieht sich das Leseband durch die Jahrgangstufen 1 bis 4 und ist fest im Stundenplan verankert. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten Zeit, das Lesen zu üben. Hierzu zählen auch Lautlesetrainings. „Für die Lehrkräfte sind die Mini-Dramen eine gute Unterstützung, weil sie sie direkt im Unterricht einsetzen können und nicht andere Texte in dialogische Formen umschreiben müssen“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Die Mini-Dramen sind in der Fibelschrift verfasst, damit sie von Grundschülerinnen und Grundschülern leichter gelesen werden können.“ Alle Mini-Dramen können über das Lernmanagementsystem „itslearning“ abgerufen werden.

Die Mini-Dramen beschäftigen sich mit der Lebenswelt von Grundschulkindern, sind in der Alltagssprache verfasst und erzählen spannende Geschichten. In „Wo ist Mo?“ von Bernhard Studlar für die Jahrgangsstufe 1 warten Mia, Maja und Max auf ihren Freund Mo. Die Ungeduld wächst genauso wie die Lust auf Eis. Am Ende bekommen sie beides und dem gemeinsamen Spielen steht nichts mehr im Wege. „Wattwanderer“ von Esther Kaufmann für die Jahrgangsstufe 4 erzählt von Mikkel, Ayla und Lenno, die auf der Klassenfahrt bei einer heimlichen Nachtwanderung in Seenot geraten. Sie müssen piratenmutig sein, um sich vor der Flut zu retten.

Lehrkräften steht ein Handlungsleitfaden zur Verfügung, der ihnen weitere Anregungen und Tipps gibt, wie sie die Mini-Dramen im Unterricht einsetzen können. Außerdem hat das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums in zwei Online-Fortbildungen Grundschullehrkräften die Arbeit mit den Mini-Dramen erläutert. „Lehrkräfte haben uns mitgeteilt, dass sie mit den Materialien sehr gut arbeiten können. Einige Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren haben die Mini-Dramen in der Grundschule vorher ausprobiert und umgearbeitet, damit Kinder mit den Texten besser umgehen können. Dieser Aufwand hat sich gelohnt“, sagte Oldenburg.

Mit dem Leseband stärkt Mecklenburg-Vorpommern die Lesekompetenz von Grundschülerinnen und Grundschülern. „Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so die Bildungsministerin. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.

Waldbrand im Müritz-Nationalpark unter Kontrolle

Schwerin – Der Waldbrand im Müritz-Nationalpark ist unter Kontrolle. Nach mehreren Tagen intensiver Brandbekämpfung ist es den Einsatzkräften gelungen, eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Eine vollständige Entwarnung kann dennoch noch nicht gegeben werden. Das Brandgebiet wird weiterhin engmaschig überwacht, da sich im munitionsbelasteten Gelände noch Glutnester befinden und sich die Lage bei ausbleibenden Niederschlägen und zunehmendem Wind jederzeit wieder verändern kann.

Insgesamt waren rund 400 Hektar des 32.200 Hektar großen Müritz-Nationalparks vom Brand betroffen. Damit wurden gut ein Prozent der Nationalparkfläche in Mitleidenschaft gezogen.

Außergewöhnlicher Einsatz unter schwierigsten Bedingungen

Zeitweise waren täglich bis zu 400 Einsatzkräfte vor Ort im Einsatz. Feuerwehren, Katastrophenschutz, Nationalparkverwaltung, Landesforstanstalt, Polizei, THW, Bundeswehr, Bundesforst und zahlreiche weitere Organisationen arbeiteten unter schwierigsten Bedingungen Hand in Hand. Unterstützung kam dabei weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus – bis aus Bayern wurden Einsatzkräfte und Technik entsandt.

Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, sagte: „Dass der Waldbrand heute unter Kontrolle ist, ist vor allem das Verdienst der vielen Einsatzkräfte, die über Tage hinweg Außergewöhnliches geleistet haben. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank. Gleichzeitig wissen wir: Der Einsatz ist noch nicht beendet. Die Nachsorge wird in den kommenden Wochen noch viel Kraft und Ausdauer erfordern. Das Land wird die erforderlichen Maßnahmen finanziell unterstützen. Dazu gehört auch, den bereits erarbeiteten Sondereinsatzplan zügig umzusetzen. Ein Schwerpunkt wird dabei die Sondierung und Ertüchtigung der Waldwege sein, damit Einsatzkräfte im Ernstfall schneller und sicherer handeln können.“

Landkreis: Dank an Einsatzkräfte und Bevölkerung

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Thomas Müller, würdigte die Leistung aller Beteiligten: „Mein besonderer Dank gilt allen Einsatzkräften, die mit höchstem Engagement und großer Professionalität diesen außergewöhnlichen Einsatz bewältigt haben. Stellvertretend möchte ich die Feuerwehren sowie die Besatzungen der Löschhubschrauber nennen, die unter schwierigsten Bedingungen einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung des Brandes geleistet haben. Ebenso danke ich den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gemeinden für ihr Verständnis, ihre Geduld und ihre Unterstützung.“

Zur Brandursache erklärte Müller: „Zur Ursache des Brandes können wir derzeit keine Aussagen treffen. Die Polizei ermittelt. Fest steht lediglich, dass das Feuer an mehreren Stellen im Gebiet entstanden ist. Das ist auffällig und wird im Rahmen der laufenden Ermittlungen sorgfältig geprüft. Spekulationen verbieten sich zum jetzigen Zeitpunkt.“

Sicherungsmaßnahmen laufen weiter

Die Nachlöscharbeiten und die Sicherung des Brandgebietes werden noch längere Zeit andauern. Die Drohnenüberwachung zeigt weiterhin einzelne Wärmequellen mit Temperaturen von bis zu 160 Grad Celsius. Deshalb bleiben die eingerichteten Verteidigungslinien bestehen. Kreisregner werden weiterhin eingesetzt, um ein erneutes Aufflammen zu verhindern. Die bislang geliehene Spezialtechnik wird schrittweise durch landeseigene Technik ersetzt. Gleichzeitig werden auswärtige Einsatzkräfte nach und nach aus dem Einsatz herausgelöst.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Löscharbeiten erheblich unterstützt. Auf Teilen der Brandfläche fielen bis zu 8,5 Liter Regen pro Quadratmeter, im Bereich Granzin zwischen 1,5 und 3 Litern. Mit nachlassenden Niederschlägen und zunehmendem Wind bleibt jedoch Vorsicht geboten.

Auch die Notunterkunft in Peckatel wird inzwischen zurückgebaut. Das eigentliche Brandgebiet bleibt aufgrund der Munitionsbelastung weiterhin gesperrt. Nach Einschätzung des Munitionsbergungsdienstes kann die Fläche von den Einsatzkräften frühestens in etwa zwei Wochen wieder betreten werden.

Konsequenzen aus dem Einsatz

Die Erfahrungen der vergangenen Tage sollen nun zügig in konkrete Maßnahmen münden. Der bereits erarbeitete Sondereinsatzplan für den Müritz-Nationalpark wird schrittweise umgesetzt. Als erste Maßnahmen sollen das Wegenetz ertüchtigt und zusätzliche Löschwasserentnahmestellen geschaffen werden. Voraussetzung dafür sind umfangreiche Kampfmittelsondierungen, da zahlreiche Wege zunächst auf Munition untersucht und gesichert werden müssen. Die während des Einsatzes bewährten Löschboxen bleiben teilweise dauerhaft in der Region: Eine Löschbox wird künftig im Müritz-Nationalpark stationiert, eine weitere als Reserve am Standort Neustrelitz vorgehalten.

Nationalpark: Die Natur wird sich erholen

Der Leiter des Müritz-Nationalparks, Ulf Zimmermann, blickt trotz der Schäden zuversichtlich nach vorn: „Mein Dank gilt den Menschen in der Region, die den Einsatz mit großer Geduld und Verständnis begleitet haben. Für den Nationalpark war dieser Brand ein einschneidendes Ereignis. Gleichzeitig wissen wir aus Erfahrung, dass unsere Natur über eine enorme Regenerationskraft verfügt. Viele grüne Inseln sind erhalten geblieben. Von dort aus werden sich Pflanzen und Tiere die betroffenen Flächen Schritt für Schritt zurückerobern. Diesen Prozess werden wir ökologisch bewerten.

Bürgermeister dankt Feuerwehr und Bevölkerung

Der Bürgermeister der Gemeinde Kratzeburg Dr. Guntram Wagner sagte: „Ich danke allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sowie den vielen Helferinnen und Helfern, die Tag und Nacht für den Schutz unserer Gemeinden im Einsatz waren. Mein Dank gilt ebenso den Bürgerinnen und Bürgern, die die notwendigen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen mit großer Besonnenheit mitgetragen haben. Dieser Zusammenhalt hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir diese schwierige Lage gemeinsam bewältigen konnten.“

Investitionen bewähren sich – Bund bei Munitionsberäumung gefordert

Der Minister verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Innenministerium in den vergangenen Jahren rund 111 Millionen Euro in den Waldbrand- und Katastrophenschutz investiert hat. Dazu gehören unter anderem die Waldbrandzentrale Mirow mit 24 Kamerastandorten, die rund 332.000 Hektar Wald überwacht, moderne Spezialtechnik für Einsätze auf munitionsbelasteten Flächen, neue Löschwasserentnahmestellen sowie 310 neue Feuerwehrfahrzeuge.

Gleichzeitig erneuerte Backhaus seine Forderung an den Bund, die Beräumung munitionsbelasteter Flächen deutlich zu beschleunigen. In Mecklenburg-Vorpommern gelten rund 60.000 Hektar Wald als munitionsbelastet, davon 28.400 Hektar in der höchsten Gefährdungskategorie. Rund 10.000 Hektar dieser Flächen liegen auf ehemaligen Bundesliegenschaften. Im Jahr 2024 konnten jedoch lediglich 143 Hektar von Munition beräumt werden.  „Dieser Einsatz hat eindrucksvoll gezeigt, wozu unsere Einsatzkräfte fähig sind, wenn alle Ebenen eng zusammenarbeiten. Er hat aber auch deutlich gemacht, wo wir besser werden müssen. Genau daran werden wir jetzt arbeiten – mit der konsequenten Umsetzung des Sondereinsatzplans, weiteren Investitionen in den Waldbrand- und Katastrophenschutz und einer klaren Erwartung an den Bund, seiner Verantwortung bei der Munitionsberäumung gerecht zu werden. So machen wir den Müritz-Nationalpark und unser Land widerstandsfähiger gegenüber den Herausforderungen der Zukunft.“

Spatenstich Radweg Torgelow – Liepgarten

Jesse: „Wir stärken die Mobilität für die Menschen vor Ort und unsere Gäste“

Torgelow – Mit dem ersten Spatenstich hat heute offiziell der Ausbau des Radwegs zwischen Torgelow und Liepgarten begonnen. Das rund acht Kilometer lange Vorhaben wird mit rund 1,5 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ finanziert. Mit dem Ausbau des Radwegs entsteht eine attraktive und sichere Verbindung zwischen Torgelow, Liepgarten und dem Mittelzentrum Ueckermünde.

„Mit jedem neuen und besser ausgebauten Radweg erhöhen wir die Verkehrssicherheit und stärken zugleich die Mobilität der Menschen vor Ort. Der Ausbau der Strecke zwischen Torgelow und Liepgarten ist ein weiterer wichtiger Baustein für ein sicheres und attraktives Radwegenetz in Mecklenburg-Vorpommern. Davon profitieren die Menschen im Alltag ebenso wie Gäste, die unsere Region mit dem Fahrrad entdecken“, sagte Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit beim heutigen Spatenstich.

Der bestehende Radweg entlang der Kreisstraße VG 75 wird grundlegend erneuert. Das verbessert die Erreichbarkeit zwischen Torgelow und Ueckermünde deutlich und erhöht die Sicherheit für Radfahrende auf dieser Strecke. Gleichzeitig stärkt das Vorhaben die touristische Infrastruktur in der Haff-Region. Attraktionen wie das Ukranenland in Torgelow oder das Seebad Ueckermünde werden künftig noch besser mit dem Fahrrad erreichbar sein. Der Radtourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Radverkehrsuntersuchung Mecklenburg-Vorpommern 2020–2022 beträgt der jährliche Bruttoumsatz des Radtourismus im weiteren Sinne rund 1,26 Milliarden Euro.

Staatssekretärin Jesse: „Mecklenburg-Vorpommern gehört beim Ausbau straßenbegleitender Radwege zu den führenden Bundesländern. Diesen Weg setzen wir konsequent fort – es gibt noch viel zu tun, auch wenn Mecklenburg-Vorpommern schon heute im Ausstattungsgrad an Bundes- und Landesstraßen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“

Von 2015 bis 2025 wurden vom Land mehr als 105 Millionen Euro in Radwege an Bundesstraßen und mehr als 86 Millionen Euro in Radwege an Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstützt Kreise und Gemeinden bei Investitionen in ihre Radverkehrsinfrastruktur. Allein in den Jahren 2024 und 2025 stellte das Land mehr als 52,5 Millionen Euro Fördermittel für den Neu- und Ausbau kommunaler Radwege bereit.

Im Bundesprogramm Stadt und Land wurden in Mecklenburg-Vorpommern pro Kopf mehr straßenbegleitende Radwege realisiert als in jedem anderen Bundesland.

Mit dem Landesradnetz Mecklenburg-Vorpommern schafft das Land ein modernes, sicheres und attraktives Radwegenetz. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis Mitte Juni 2026 eingegangenen mehr als 500 Hinweise werden aktuell ausgewertet.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat der Radverkehr mit 17,4 Prozent den höchsten Anteil an allen Wegen unter den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns und liegt damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Planungssicherheit für Ökobetriebe

Herbstantragstellung wird fortgesetzt

Schwerin – Ökobetriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten auch in diesem Jahr Planungssicherheit. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sowie Betriebe, die ihre Ökoflächen erweitern möchten, können im Herbst 2026 erneut Förderanträge stellen. Grundlage dafür ist die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Änderung des nationalen GAP-Strategieplans. Für Neueinsteiger gilt künftig eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren, für bestehende Ökobetriebe mit neuen Verpflichtungen bleibt es bei einer Laufzeit von drei Jahren.

„Wer seinen Betrieb auf ökologischen Landbau umstellt oder weiterentwickeln will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Genau diese Planungssicherheit schaffen wir mit der Fortsetzung der Herbstantragstellung. Sie gibt unseren Betrieben die notwendige Grundlage für Investitionen, sichert Arbeitsplätze und stärkt die regionale Wertschöpfung. Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt und freue mich, dass wir dieses wichtige Signal für den Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern setzen können“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Der Minister betonte, dass die Entscheidung gerade mit Blick auf die Zeit nach 2027 von besonderer Bedeutung sei. Für die kommende EU-Förderperiode ab 2028 lägen derzeit noch keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Agrarförderung vor. Umso wichtiger sei es, den Betrieben bereits heute größtmögliche Planungssicherheit zu geben.

„Gerade weil die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene derzeit noch offen sind, setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern bewusst auf Verlässlichkeit. Der ökologische Landbau ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Er stärkt Klima-, Natur- und Gewässerschutz, fördert die biologische Vielfalt und schafft Perspektiven für unsere ländlichen Räume“, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich bereits mehr als 2.100 landwirtschaftliche Betriebe auf rund 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus.

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte erzeugen nicht nur hochwertige Lebensmittel. Sie übernehmen Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Dieses Engagement verdient verlässliche politische Unterstützung“, unterstrich Backhaus.

Hintergrund: Herbstantragstellung 2026

Für das Verpflichtungsjahr 2027 bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Neueinsteiger: erstmalige Förderung mit einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren.
  • Flächenerweiterungen bis 20 Prozent: Förderung im Rahmen der bestehenden Verpflichtung, sofern diese noch mindestens zwei Jahre läuft.
  • Flächenerweiterungen ab 20 Prozent: Abschluss einer neuen dreijährigen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2029.

Land gibt grünes Licht für Digitalpakt 2.0

Oldenburg: Die Digitalisierung der Schulen geht voran

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht den Weg für die weitere Digitalisierung der Schulen frei. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterzeichnet. Erst mit der Zustimmung aller Länder kann der Digitalpakt 2.0 anlaufen. Der Bund stellt insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder erbringen den gleichen Anteil. Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Bund 42,1 Millionen Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Die Bundesmittel stehen bis zum Jahr 2033 für die weitere Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.

„Mit dem DigitalPakt Schule haben unsere Schulen einen großen Innovationsschub erhalten. Dieses Infrastrukturprogramm war eine große finanzielle Unterstützung für die Kommunen, die Landkreise und die freien Schulen in ihrer Funktion als Schulträger“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Aber Digitalisierung der Schulen ist eine Daueraufgabe. Sie geht weiter und wird an den technologischen Fortschritt angepasst. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler unter modernen Bedingungen lernen und Lehrkräfte zeitgemäß unterrichten können. Mit dem Digitalpakt 2.0 stehen dem Land und den Schulträgern weitere Mittel für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung“, betonte Oldenburg.

Der Digitalpakt 2.0 baut auf drei miteinander verzahnten Handlungssträngen auf. Handlungsstrang I umfasst die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Handlungsstrang II nimmt die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Blick. Handlungsstrang III stellt die Lehrkräftebildung in den Mittelpunkt. Die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ will angehende und aktive Lehrkräfte in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten weiter stärken.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Investitionsmittel für zwei Schwerpunkte eingesetzt werden: Zum einen geht es um digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte. Zum anderen sollen Mindeststandards bei der Ausstattung von LAN-, WLAN-Netzen sowie digitalen Anzeige- und Arbeitsgeräten erreicht werden. Darüber hinaus werden schulgebundene mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte angeschafft, die im Unterricht und in der Schule genutzt werden.

„Digitale Bildung ist weit mehr als Technik. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte digitale Möglichkeiten didaktisch sinnvoll einsetzen können und Schülerinnen und Schüler lernen, sich sicher, verantwortungsvoll und kompetent in einer digitalen Welt zu bewegen. Genau dafür schafft der Digitalpakt 2.0 die Voraussetzungen. Bei der Mittelvergabe ist ein unbürokratisches Verfahren vorgesehen“, so die Bildungsministerin weiter.

Im nächsten Schritt erarbeitet das Land die landesrechtlichen Regelungen für die Förderung. Die Förderrichtlinie entsteht in enger Abstimmung mit den Kommunen, Landkreisen und Vertretungen der freien Schulen als Schulträger. Die Gespräche darüber haben bereits begonnen.

„Der Digitalpakt 2 ist eine echte Investition in unsere Schulen. Mit den zusätzlichen Mitteln sorgen wir für die digitale Entwicklung in den nächsten Jahren und sichern moderne Bildung und gute Lernbedingungen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Oldenburg.

Neue Versetzungsverordnung tritt in Kraft

Oldenburg: Leistungsanforderungen steigen durch veränderte Kriterien

Schwerin  – Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelungen für die Versetzung von Schülerinnen und Schülern neu gefasst. Die Versetzungsverordnung tritt mit dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft und regelt die Versetzungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler neu. Die neuen Regelungen zum Notenausgleich an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien geben den Schulen klare, transparente Vorgaben. Sie wurden gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet, sodass sie vielfältigen Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern berücksichtigt wurden.

„Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit den Neuregelungen zur Versetzung werden unterschiedliche Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler stärker berücksichtigt und zugleich verbindliche Anforderungen für die weitere Schullaufbahn festgelegt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Grundschule: Die Entscheidung über die Verweildauer in der Schuleingangsphase obliegt künftig der Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt nicht die Versetzungsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 5 erreichen, werden hinsichtlich möglicher Förderbedarfe diagnostiziert.

Bisher war der Elternwille für die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidend.

  • Regionale Schule: Die Regelungen zum Notenausgleich werden klarer formuliert, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Anspruchsebenen (unterschiedliche Leistungsniveaus im Unterricht). Zwischen den Noten auf unterschiedlichen Anspruchsebenen erfolgt kein Umrechnen mehr. Die Anspruchsebene wird künftig auf allen Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik, der erste Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft künftig

Bisher haben die Regelungen zum Notenausgleich, die verschiedenen Anspruchsebenen nicht berücksichtigten. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 konnte bisher in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden, also auch in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache.

  • Gymnasium: Ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ist künftig nicht mehr möglich. Muss im Erprobungsjahr ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist ein Wechsel in den nichtgymnasialen Bildungsgang verpflichtend. Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres ist nicht mehr möglich.

Bisher konnte mangelhafte Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie erste und zweite Fremdsprache untereinander ausgeglichen werden. Im Erprobungsschuljahr mussten alle Schülerinnen und Schüler, die unter Berücksichtigung des Notenausgleiches nicht in die Jahrgangsstufe 8 versetzt wurden, den gymnasialen Bildungsgang verlassen und die Klasse 7 an einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule wiederholen.

  • Wechsel des Bildungsganges: Ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und den beiden Fremdsprachen einen Notenschnitt von 2,5 oder besser aufweist. Die neue Verordnung regelt erstmals den Wechsel vom gymnasialen in den nichtgymnasialen Bildungsgang. Dieser ist grundsätzlich zum Schuljahresende möglich. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.

Bislang war ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 möglich, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten und zweiten Fremdsprache ein Notendurchschnitt besser als 2,5 erreicht wurde.

  • Versetzungsgefährdung: Künftig liegt eine Versetzungsgefährdung vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter ist. Damit erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gleichermaßen eine klare Vorgabe zur Identifizierung der Versetzungsgefahr.

Bisher enthielt die Versetzungsverordnung keine einheitliche Bezugsgröße in Form eines Notendurchschnitts.

  • Beratungsgespräche: Um die schulischen Beratungs- und Informationspflichten effektiv in den Schulalltag zu integrieren, kann das Beratungsgespräch zur Schullaufbahnempfehlung in der Jahrgangsstufe 6 mit dem obligatorischen Beratungsgespräch verbunden werden.

In der Versetzungsverordnung gab es bisher keine Regelung zu Beratungsgesprächen über die Schullaufbahnempfehlung.

  • Freiwilliger Rücktritt: Ein Rücktritt zum Schulhalbjahr ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer freiwillig eine Klassenstufe wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Voraussetzungen für die Versetzung erfüllen.

Bisher konnte eine Schülerin oder ein Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten bis zum 15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres freiwillig zurücktreten.