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Drese: Digitale Suchtberatung erweitert Hilfsangebote in M-V

DigiSucht startet landesweit und ermöglicht einfachen und ortsunabhängigen Zugang zur Suchtberatung

Schwerin – Menschen mit einer Suchterkrankung, einem problematischen Konsumverhalten sowie deren Angehörige können in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort auch digital professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Mit dem Start der bundesweiten Plattform DigiSucht unter www.suchtberatung.digital wird die ambulante Suchthilfe im Land um ein niedrigschwelliges, datenschutzkonformes und ortsunabhängiges Angebot ergänzt.

Über die Plattform können Ratsuchende in einem geschützten und auf Wunsch anonymen Rahmen Kontakt zu qualifizierten Suchtberaterinnen und Suchtberatern aufnehmen. Neben einer Nachrichtenfunktion können Termine für Video- oder Textberatungen vereinbart werden. Digitale Tools wie Konsumtagebücher oder Motivationshilfen unterstützen den Beratungsprozess und können dabei helfen, den eigenen Konsum zu reflektieren und Veränderungen anzustoßen. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote vor Ort.

„Mit DigiSucht schaffen wir einen zusätzlichen und zeitgemäßen Zugang zur Suchthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade bei Suchterkrankungen sind Scham und Unsicherheit häufig Gründe dafür, dass Betroffene erst spät Hilfe suchen. Die Möglichkeit, sich zunächst anonym und digital beraten zu lassen, kann diese Hemmschwelle deutlich senken“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der digitalen Plattform heute in Schwerin.

„Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern bietet die digitale Beratung die Chance, Menschen unabhängig von ihrem Wohnort zu erreichen und frühzeitig Unterstützung anzubieten und sie bei Bedarf in die bestehenden Beratungs- und Hilfestrukturen vor Ort zu begleiten“, verdeutliche Drese.

Die Umsetzung von DigiSucht auf Landesebene wird von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV) begleitet. Sie koordiniert die Einführung der Plattform und unterstützt die teilnehmenden Suchtberatungsstellen bei der Umsetzung.

„Mit der Einführung von DigiSucht baut Mecklenburg-Vorpommern sein bestehendes Suchthilfeangebot um einen weiteren niedrigschwelligen Zugangsweg aus“, sagte Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST. „DigiSucht ergänzt die persönliche Beratung vor Ort und stärkt damit unser Suchthilfesystem insgesamt.“ Die digitale Beratung eröffnet den Fachkräften neue Möglichkeiten, Ratsuchende flexibel und zeitgemäß zu begleiten und gleichzeitig die bewährte persönliche Beratung sinnvoll zu ergänzen.

Auch die Bundeskoordination begrüßt den Start in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir freuen uns sehr, dass ab sofort Ratsuchende und Suchtberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern DigiSucht nutzen können“, erklärte Fabian Leuschner von der DigiSucht-Bundeskoordination. „DigiSucht lebt von der engen Zusammenarbeit und dem Austausch der beteiligten Menschen und Institutionen. Gemeinsam schaffen wir ein digitales Angebot, das die bewährte Arbeit der Suchthilfe vor Ort sinnvoll ergänzt und neue Zugänge eröffnet.“

Leuschner betonte, dass durch bereits etablierte Prozesse und die Nutzung der länderübergreifenden Beratungsplattform DigiSucht den Beraterinnen und Beratern ein sehr einfacher Einstieg in die digitale Beratung ermöglicht wird. Schulungen im Umgang mit der Technik und Maßnahmen der Qualitätssicherung würden zusätzlich Sicherheit in der Arbeit mit DigiSucht geben.

DigiSucht ist die bundesweite digitale Beratungsplattform für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige. Die Plattform wurde mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. An der Konzeption waren Expertinnen und Experten aus Suchtberatungsstellen, Landesstellen für Suchtfragen sowie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen beteiligt.

Die technische Infrastruktur ermöglicht eine sichere, datenschutzkonforme und trägerübergreifende digitale Beratung. Die Administration auf Landesebene erfolgt durch die jeweils benannten Landeskoordinierungsstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das die LAKOST. Die Plattform ist über den Internetbrowser auf Smartphone, Tablet oder Computer erreichbar. Eine zusätzliche App ist nicht erforderlich.

Mehr Förderung für Dörfer

Land erleichtert Investitionen im ländlichen Raum

Schwerin – Kommunen, Unternehmen und private Antragsteller in Mecklenburg-Vorpommerns ländlichen Räumen erhalten künftig bessere Fördermöglichkeiten. Mit der dritten Änderung der Förderrichtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V) erleichtert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt den Zugang zu Fördermitteln und reagiert auf den konkreten Bedarf vor Ort.

„Unsere Dörfer brauchen starke Perspektiven. Deshalb passen wir die Förderung dort an, wo sie gebraucht wird: Wir vereinfachen Verfahren, öffnen Fördermöglichkeiten und unterstützen Kommunen sowie private Initiativen noch gezielter. Gute Ideen dürfen nicht an unnötiger Bürokratie scheitern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinienänderung ist die Wiedereinführung der Förderung des ländlichen Wegebaus außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Dieser Fördertatbestand war mit der Neufassung der Richtlinie im Jahr 2025 entfallen. In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, dass insbesondere Kommunen hierfür keine geeignete Förderalternative hatten.

Ab August 2026 können Gemeinden und Gemeindeverbände deshalb wieder Förderanträge für Wegeinfrastrukturmaßnahmen stellen. Je nach Lage und Finanzkraft der Kommune können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden.

Darüber hinaus wird die Förderung im Bereich der privaten Dorfentwicklung deutlich ausgeweitet. Bislang konnten private Antragsteller Fördermittel nur innerhalb von Flurbereinigungsverfahren beantragen. Ab Juli 2026 steht diese Möglichkeit allen privaten Trägern in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns offen. Damit erhalten Eigentümer und Initiativen mehr Spielraum, um ihre Dörfer aktiv mitzugestalten.

Zugleich vereinfacht das Ministerium die Fördersätze für Maßnahmen der Dorfentwicklung sowie für Einrichtungen der lokalen Basisdienstleistungen öffentlicher Träger. Künftig gilt ein einheitlicher Grundfördersatz. Gemeinden in den ländlichen Gestaltungsräumen erhalten zusätzlich einen Förderbonus. Damit setzt das Land zugleich eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

„Die Entwicklung unserer Dörfer lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Mit den Änderungen schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, dass notwendige Investitionen schneller umgesetzt werden können. Das stärkt die Lebensqualität im ländlichen Raum und macht unsere Gemeinden zukunftsfest“, so Backhaus.

Die Bewertung und Bewilligung der Förderanträge erfolgt weiterhin nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Auswahlkriterien.

Informationen zur Online-Antragstellung und zur Förderrichtlinie finden Interessierte unter:
www.regierung-mv.de → Förderungen → Integrierte ländliche Entwicklung.

Rekordhitze belastet Gewässer

MV bleibt hydrologisch dennoch stabil

Schwerin – Die Rekordhitze Ende Juni hat Mecklenburg-Vorpommern spürbar getroffen. Mit bis zu 40,9 Grad Celsius wurde in Suckow die höchste jemals im Land gemessene Temperatur registriert. Gleichzeitig fiel im bisherigen hydrologischen Jahr landesweit rund 20 Prozent weniger Niederschlag als im langjährigen Mittel. Dennoch gibt die aktuelle hydrologische Lage nach Einschätzung des Landes derzeit keinen Anlass zur Besorgnis. Das geht aus der aktuellen Bewertung des Gewässerkundlichen Landesdienstes hervor.

„Die vergangenen Tage haben gezeigt, wie schnell extreme Wetterlagen heute auftreten können. Die gute Nachricht ist: Unsere Gewässer und das Grundwasser haben diese kurze, aber außergewöhnliche Hitzewelle bislang vergleichsweise gut verkraftet. Dennoch beobachten wir die Entwicklung sehr genau. Denn insbesondere trockene Winter und häufigere Hitzeperioden erhöhen langfristig den Druck auf unseren Wasserhaushalt“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Zwar gingen die Wasserstände der Mecklenburger Oberseen während der Hitze innerhalb weniger Tage um drei Zentimeter zurück, dennoch liegen die wichtigsten Wasserspeicher des Landes weiterhin in einem für die Jahreszeit beherrschbaren Bereich. Die Mecklenburger Oberseen befinden sich derzeit sieben Zentimeter unter, der Schweriner See sogar fünf Zentimeter über seinem jeweiligen Bewirtschaftungsziel für Juli. Rund zwei Drittel der Pegel im Land weisen Wasserstände unterhalb des langjährigen Mittels auf – ein für diese Jahreszeit typisches Bild.

Größere Sorgen bereitet derzeit weniger die Wassermenge als vielmehr die Gewässerqualität. Mit steigenden Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt in Seen und Flüssen. Dadurch verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserorganismen. Gleichzeitig steigt das Risiko für Blaualgen, Zerkarien und bakterielle Belastungen von Badegewässern.

„Nicht jeder trockene Sommer bedeutet sofort Wasserknappheit. Viel kritischer sind dauerhaft steigende Wassertemperaturen. Sie verändern unsere Gewässer schleichend und können erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die Badewasserqualität haben. Deshalb beobachten wir nicht nur die Wasserstände, sondern ebenso die ökologische Entwicklung unserer Gewässer“, erklärte Backhaus.

Auch beim Grundwasser gibt es derzeit keinen landesweiten Anlass zur Sorge. Kurzfristige Hitzeperioden wirken sich kaum auf tiefere Grundwasservorkommen aus. Allerdings zeigen die Daten, dass der trockene Winter 2025/2026 Spuren hinterlassen hat. Besonders in Vorpommern und Teilen Ostmecklenburgs weisen Böden bereits deutliche Trockenstress-Symptome auf, während der Südwesten des Landes vergleichsweise gut mit Niederschlag versorgt wurde.

Der Minister verwies darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Wasserressourcen kontinuierlich überwacht. Der Gewässerkundliche Landesdienst erfasst laufend Wasserstände, Grundwasserstände und Abflüsse. Über das Pegelportal MV können Bürgerinnen und Bürger die aktuelle Entwicklung jederzeit verfolgen.

„Der Klimawandel zeigt sich nicht erst dann, wenn Flüsse austrocknen. Er verändert bereits heute die Wasserverfügbarkeit, die Bodenfeuchte und die Gewässerökologie. Deshalb investieren wir konsequent in ein modernes Wassermanagement und in eine belastbare Datengrundlage. Nur wer Entwicklungen früh erkennt, kann rechtzeitig handeln.“

Aktuelle Pegelstände können unter www.pegelportal-mv.de eingesehen werden. Hinweise zur aktuellen Badewasserqualität veröffentlicht das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern fortlaufend.

Schwesig: AIDA ist untrennbar mit Mecklenburg-Vorpommern verbunden

Rostock – Glückwünsche überbrachte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu 30 Jahren AIDA. „AIDA ist untrennbar mit Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Das beliebte Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Rostock. Es wird mit Felix Eichhorn von einem Landeskind geführt. Die ersten Schiffe wurden in MV gebaut. Wir sind stolz auf die Entwicklung von AIDA“, sagte sie in ihrem Grußwort beim Festakt.

AIDA sei mit 1,5 Millionen Gästen im Jahr klarer Marktführer, was das Unternehmen vor allem den 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus 60 Nationalitäten zu verdanken habe. „Danke, dass Sie mit Ihrer Arbeit so vielen Menschen einen unvergesslichen Urlaub ermöglichen“, wandte Schwesig sich direkt an die 1.000 anwesenden Beschäftigten.

Der wirtschaftliche Erfolg von AIDA sei eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in den vergangenen 30 Jahren verbunden. „AIDA ist einer der größten privaten Arbeitgeber in unserem Land. Zwei der ersten AIDA-Schiffe sind in Wismar gebaut worden. Die Motorblöcke wurden in der Eisengießerei Torgelow gegossen.

Warnemünde ist auch dank AIDA zu einem der bedeutendsten Kreuzfahrthäfen in Europa geworden. AIDA gibt Fachkräften eine Perspektive in der Region. Die Wertschöpfung durch AIDA geht über den maritimen Bereich hinaus bis in die Gastronomie, den Einzelhandel und die kulturellen Einrichtungen des Landes“, zählte Schwesig die Verdienste des Unternehmens auf. Sie danke für die Arbeit, die zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes beitrage.

Das Land investiere in die Infrastruktur, auch für den Kreuzfahrttourismus. So sei die Landstromanlage in Rostock von Bund, Land und Stadt in Höhe von knapp 20 Millionen Euro gemeinsam finanziert worden. „AIDA ist Vorreiter bei der Nutzung von Landstrom, bei der Müllentsorgung, bei alternativen Kraftstoffen. Die Zukunft der Kreuzfahrt ist wie die Zukunft unseres Landes: werthaltig und nachhaltig“ fuhr Schwesig fort.

„AIDA wünsche ich weiter viel Erfolg, auch in den nächsten 30 Jahren“, so die Ministerpräsidentin zum Abschluss ihres Grußwortes.

Land stärkt Bildung für nachhaltige Entwicklung

Masterplan bündelt 130 Maßnahmen für Kitas, Schulen und berufliche Bildung

Schwerin – Mit dem Masterplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung” (BNE-Masterplan) schafft Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen umfassenden, landesweiten Orientierungsrahmen, um Bildung für nachhaltige Entwicklung systematisch in allen Bildungsbereichen zu verankern – von der Kindertagesförderung über die Schule bis zur beruflichen Bildung. Der Masterplan umfasst aktuell 40 Ziele und 130 Maßnahmen, die schrittweise umgesetzt und weiterentwickelt werden sollen. Mit ihnen sollen Bildungsinhalte, Lernformate, Lehrkräftebildung sowie zukunftsfähige Lernumgebungen weiterentwickelt werden. Damit setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

„In einer Zeit tiefgreifender gesellschaftlicher, ökologischer und technologischer Veränderungen leistet Bildung weit mehr als die Vermittlung von Faktenwissen. Bildung für nachhaltige Entwicklung heißt, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, zu denken und zu urteilen. Kinder und Jugendliche sollen lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die Bedeutung ihres Handelns für andere Menschen, für die Gesellschaft und für die Umwelt zu verstehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Der Masterplan steht für einen Perspektivwechsel: weg von isoliertem Wissen, hin zu vernetztem Denken und verantwortungsvollem Handeln.“

Der Masterplan bündelt bestehende Bildungsansätze wie Umwelt- und Klimabildung, Demokratiebildung, Globales Lernen, Gesundheitsbildung sowie weitere Querschnittsthemen in einem gemeinsamen Gesamtkonzept. Bildung für nachhaltige Entwicklung wird damit nicht als zusätzliche Aufgabe verstanden. 

Zu den zentralen Schwerpunkten des Masterplans gehören:

  • Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen
  • Weiterentwicklung von Bildungsinhalten, Lernformaten und Lehrkräftebildung
  • Einbindung außerschulischer Lernorte und Partner
  • Verknüpfung von Bildung für nachhaltige Entwicklung und Demokratiebildung
  • Entwicklung zukunftsfähiger Lernumgebungen und Bildungseinrichtungen

Die Umsetzung des Masterplans erfolgt schrittweise. Als zentrales Austausch- und Beratungsgremium wird ein „Runder Tisch BNE“ eingerichtet, an dem staatliche und nichtstaatliche Institutionen mitwirken. Der Masterplan ist als offener Prozess angelegt, der künftig um weitere Maßnahmen ergänzt und fortgeschrieben wird.

Erarbeitet wurde der Masterplan in einem breiten gesellschaftlichen Beteiligungsprozess. In drei Fachforen zu den Themen frühkindliche Bildung, Schule und berufliche Bildung wurden zentrale Impulse und Perspektiven aus der Praxis gesammelt. Insgesamt haben rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Universitäten und Hochschulen, Gewerkschaften, Kommunen sowie verschiedenen außerschulischen Bildungsbereichen an der Erarbeitung des Masterplans mitgewirkt.

Erste Vorhaben werden bereits realisiert. Dazu zählen der Modellversuch „Globales Lernen“, in dem Schulen fachübergreifende und problemorientierte Unterrichtsformen entwickeln und erproben, sowie die Arbeit der BNE-Modellschulen im Land, die Bildung für nachhaltige Entwicklung systematisch in ihre Schulentwicklung integrieren. Im frühkindlichen Bereich wird der Ansatz unter anderem im Programm „Kita 2030“ aufgegriffen und weiterentwickelt. Auch in der beruflichen Bildung werden in Modellvorhaben praxisnahe Ansätze zur Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung erprobt.

Drese: Zuckersteuer nur sinnvoll, wenn sie Prävention stärkt

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Landtag heute für einen stärkeren Fokus auf Prävention, Ernährungsbildung und Gesundheitsförderung geworben. Anlass war eine Debatte über Maßnahmen zur Verringerung des Zuckerkonsums und zur Bekämpfung ernährungsbedingter Erkrankungen.

„Ein hoher Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken ist einer der Haupttreiber für Erkrankungen wie Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern sind alarmierend und zeigen deutlich, dass wir handeln müssen, insbesondere zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, erklärte Drese in ihrer Rede.

So weise Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt bundesweit die höchsten Adipositasraten auf. Mehr als zwölf Prozent der Bevölkerung sind betroffen, darunter nach Angaben der BARMER allein mehr als 10.000 junge Menschen.

Den aktuellen Überlegungen des Bundes zur Einführung einer Zuckersteuer erteilte sie dennoch eine Absage. „Eine Zuckersteuer kann durchaus Wirkung entfalten, aber nicht solange sie nur deshalb eingeführt wird, weil sie auf vermeidlich kreativem Wege Finanzlöcher der Gesetzlichen Krankenkasse stopfen soll“, betonte die Ministerin.

Aus Sicht Dreses müssten die Einnahmen stattdessen direkt in die Prävention fließen, also in zusätzliche Angebote für alle Altersgruppen, in Möglichkeiten zur Ernährungsbildung oder in die Gesundheitsförderung, die im Übrigen auch viel eher zu einer langfristigen Verhaltensänderung führen.

Das Land habe deshalb zuletzt ein großes Präventionsprogramm aufgesetzt. „Mit einem Volumen von rund vier Millionen Euro und einem Schwerpunkt zur Förderung der Gesundheitskompetenz wollen wir die Bürgerinnen und Bürger besser dabei unterstützen, informierte Entscheidungen zu treffen“, so Drese. Dass es dort noch Nachholbedarf gebe, zeige etwa der Health Literacy Survey, wonach über 55 Prozent der Menschen in Deutschland über eine geringere allgemeine Gesundheitskompetenz verfügen.

Drese hob hervor, dass in Rahmen des Landespräventionsprogrammes deshalb neben einem multimodalen Schulungsprogramm gegen Adipositas auch die flächendeckende Förderung von Lehr- und Outdoorküchen geplant sei. „Damit schaffen wir früh den Zugang zu gesundem Essen und vermitteln praktische Alltagskompetenzen. Wer selbst lernt, ausgewogene Mahlzeiten zuzubereiten, behält dieses Wissen ein Leben lang“, so Drese.

Wohnberechtigungsscheine: Neue Einkommensgrenzen festgelegt

Schwerin – Ab Dienstag gelten neue Einkommensgrenzen für Personen, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten wollen, um eine mit Mitteln der Wohnraumförderung errichtete Wohnung mieten zu können. Die Änderung wurde wegen der Erhöhung der Mindestlöhne und der Einkommensentwicklung im Land allgemein notwendig.

Für Wohnungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der Schaffung altengerechten Wohnung mit Betreuungsangebot, den Modernisierungsrichtlinien, den Städtebauförderungsrichtlinien und den Richtlinien Wohnungsbau Sozial gelten nun folgende Netto-Einkommensgrenzen: für einen Einpersonenhaushalt 25.800 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 38.700 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 8.800 Euro.

Für die Belegung einer Wohnung im Mietwohnungsbau, die im zweiten Förderweg errichtet wurde, betragen die Netto-Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt 27.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 40.500 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 9.200 Euro.

Für Eigentümer einer nach der Modernisierungsrichtlinie modernisierten Wohnung betragen die Netto-Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt 36.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 54.000 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 12.300 Euro.

Neu ist die Fortschreibung der Einkommensgrenzen. Sie ermöglicht die fortlaufende Anpassung der Einkommensgrenzen an die Einkommensentwicklung in M-V; erstmals wird sie zum 1. September 2028 vorgenommen.

Zielgruppe des sozialen Wohnungsbaus sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen.

Die Neufassung der Einkommensgrenzenverordnung M-V wird am 7. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19 auf Seite 653 veröffentlicht und tritt tags darauf in Kraft.

Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes kritisiert

Drese kritisiert im Landtag geplantes Pflegeneuordnungsgesetz des Bundes

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Warken in der heutigen Landtagsdebatte scharf kritisiert. „Die Pflegeversicherung braucht dringend eine nachhaltige Finanz- und Strukturreform. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Er ist keine Neuordnung der Pflegeversicherung, sondern ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Beschäftigten sowie Ländern und Kommunen“, erklärte Drese.

Nach Ansicht der Ministerin werden zentrale Reformfragen ausgeklammert und stattdessen einseitige Kürzungen vorgeschlagen. Besonders kritisch bewertet Drese die geplante Dämpfung der Leistungszuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen. „Das würde die Eigenanteile vieler Pflegebedürftiger um durchschnittlich mehr als 160 Euro im Monat erhöhen und in den ersten viereinhalb Jahren stationärer Pflege zu einer zusätzlichen Belastung von rund 20.000 Euro führen. Das ist sozialpolitisch nicht vertretbar und verschiebt die Probleme auf die Schwächsten“, sagte die Ministerin.

Zugleich hätte dies erhebliche finanzielle Folgen für Länder und Kommunen, weil mehr Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen wären. Auch die vorgesehenen Eingriffe bei der Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen sowie die geplanten Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige lehnt Drese entschieden ab. „Wer Pflege stärkt, darf weder Pflegebedürftige noch ihre Angehörigen oder die Beschäftigten zusätzlich belasten.“

Die Landesregierung werde deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren keinen Regelungen zustimmen, die einseitig zulasten der Versicherten und der Pflege gingen. „Ich hoffe sehr, dass die Vertagung der Kabinettsbefassung genutzt wird, um aus dem bisherigen Entwurf eine echte Pflegereform zu machen – und kein Pflegekürzungsgesetz“, so Drese im Landtag.

Für eine nachhaltige Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung erneuerte die Ministerin die Forderungen Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu gehören die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die vollständige Erstattung der Corona-Ausgaben der Pflegeversicherung durch den Bund sowie ein fairer Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung als erster Schritt zu einer breiteren Finanzierungsbasis.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb brauchen wir keine einseitigen Sparmaßnahmen aus Berlin, sondern eine Reform, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Pflegekassen, Leistungserbringern und Betroffenen entwickelt wird. Nur so schaffen wir eine Pflegeversicherung, die dauerhaft finanzierbar bleibt und den Menschen die Sicherheit gibt, die sie erwarten dürfen“, betonte Drese.