Schwerin – Das Bundesumweltministerium hat dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den zuständigen Ressorts auf Länderebene einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt, der den Abschuss von Wölfen vereinfachen und rechtssicher gestalten soll. Über den Entwurf soll am Mittwoch (22. Mai 2019) im Bundeskabinett abgestimmt werden.
Der Änderung gemäß sollen Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, künftig nicht erst entnommen werden dürfen, wenn der dadurch entstandene Schaden den betroffenen Tierhalter in seiner Existenz bedroht. Damit komme man sowohl den gewerblichen Haltungen als auch den Hobbytierhaltern entgegen. Auch müsse der Schaden nicht in jedem Fall einem bestimmten Einzeltier zugeordnet werden, bevor gehandelt werden könne. Weiterhin sollen mit der Änderung die gesetzlich bislang nicht ausdrücklich untersagte Fütterung und damit die Gewöhnung des Wolfes an den Menschen unterbunden werden. Auch soll das Gesetz regeln, wie Jagdausübungsberechtigte in eine mögliche Entnahme rechtssicher eingebunden werden können.
„Ich begrüße den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Er trägt eindeutig die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin froh, dass unsere Verhandlungen endlich Früchte tragen. Seit mehr als fünf Jahren setze ich mich für die rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen ein. Eine Lösung in dieser Sache ist vor allem aus Sicht der Länder dringend geboten! Nachdem sich das Bundesumweltministerium einen wichtigen Schritt nach vorne bewegt hat, müssen wir nun auch die Anstrengungen zum Schutz der Weidetierhaltung weiter intensivieren. Dazu bedarf es auch einer finanziellen Beteiligung des Bundes, zum Beispiel aus der Gemeinschaftsausgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.
Dass sich der Wolf hierzulande wieder etabliert hat, ist laut Minister Backhaus ein artschutzrechtlicher Erfolg. Die rasante Zunahme der Population sei jedoch auch besorgniserregend: „Für mich steht die Sicherheit der Menschen nach wie vor an erster Stelle. Vor allem der Umstand, dass die Tiere zunehmend in der Nähe von Dörfern und Städten gesichtet werden, ist beunruhigend. Klar ist, wenn es Konfliktsituationen mit auffälligen Wölfen oder Hybriden gibt, können wir schon jetzt Maßnahmen einleiten und einen Wolf auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes töten.“
Schwieriger gestaltet sich der Abschuss im Falle von Nutztierrissen, so Backhaus. Voraussetzung hierfür sei nach in der Rechtsprechung zum Teil vertretener Auffassungen bislang, dass na der entstandene Schaden so massiv zu Buche schlägt, dass der betroffene Tierhalter in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist. „Das kann gerade mit Blick auf die Weidetierhaltung nicht unser Ansatz sein. Weidetierhalter sind wichtige Partner des Naturschutzes. Ohne sie wäre der Erhalt einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft kaum möglich“, sagte er weiter.
Durch eine Formulierungsänderung im Bundesnaturschutzgesetz soll diese Vorgabe nun gelockert werden. Statt von „erheblichen Schäden“ soll demnach von „ernsten Schäden“ die Rede sein. „Damit tragen wir einerseits den Hobbytierhaltern Rechnung, die nach der aktuellen Auslegungsweise durch das Raster fallen, weil sie mit der Weidehaltung nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. Anderseits werden dadurch auch gewerbliche Haltungen besser abgesichert, da auch sie von Wolfsattacken in der Regel nicht so stark betroffen sind als das direkt ganze Existenzen auf dem Spiel stehen.“
Abschließend betonte Minister Backhaus die Rolle der Jägerschaft: „Auch wenn eine generelle Bejagung nicht möglich ist, da der Wolf eine nach EU-Recht streng geschützte Art ist, so ist es für den Erfolg in der Sache maßgeblich, dass wir die Erfahrungen der Jägerinnen und Jäger aus dem Wildtiermanagement in die weiteren Überlegungen zum Umgang mit dem Wolf einbeziehen. Ihre Erkenntnisse aus der Praxis sind für die wissenschaftliche Betrachtung, aber auch die praktische Umsetzung unverzichtbar.“