Verbot von Schottergärten

Schwerin – Die Forderung der Fraktion Freie Wähler/BMV, den Bau von Stein- und Schottergärten gesetzlich verbieten bzw. stark reglementieren zu lassen, wies Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen einer Landtagsdebatte in Schwerin zurück.

„Unser Ziel ist es, die Menschen aufzuklären und sie für den Insektenschutz zu begeistern. Dazu gehört auch die insektenfreundliche Gestaltung von Privatgärten. Mit Verboten und steuerlichen Einschränkungen verprellen wir die Menschen und leisten dem Insektenschutz am Ende einen Bärendienst“, so der Minister.

Mit dem 2018 veröffentlichten Bienenweidekatalog hat das Land eine wichtige Handreichung für Land- und Forstwirte, Bewirtschafter von öffentlichen Flächen, aber eben auch für Haus- und Kleingärtner sowie den einzelnen Bürgern erarbeitet, sagte er weiter. Sie soll helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht.

Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern im gleichen Jahr die Insektenschutzstrategie „Mehr Respekt vor dem Insekt“ initiiert, erinnerte er. Auch in der Landwirtschafts- und Umweltpolitik in Deutschland und Europa habe der Insektenschutz inzwischen einen hohen Stellwert eingenommen. Auf der Umweltministerkonferenz Ende Mai in Hamburg sei auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Brandenburg und Thüringen ein „Aktionsprogramm zur Förderung insektenfreundlicher Privatgärten in Deutschland“ beschlossen worden.

Die Bedeutung der Insekten und ihrer Leistungen muss Backhaus zufolge aber bereits in Kitas und Schulen vermittelt werden. Gemeinsam mit der Universität Rostock habe sein Ressort ein Zertifikatskurs auf den Weg gebracht, das Studierenden, Referendaren und Lehrkräften Möglichkeiten aufzeigt, mit denen sich Schulgärten in den Unterricht einbinden lassen. „Unser Ziel ist es, Schulgärten als Lern- und Erfahrungsort zu erhalten und Kindern und Jugendliche dazu zu animieren, wieder mehr Zeit in der Natur zu verbringen“, erklärte er.

Minister Backhaus forderte außerdem eine wachsende Sensibilität für alle wildlebenden Insekten und für die Honigbiene und eine verstärkte Zusammenarbeit von Landwirten und Imkern in Mecklenburg-Vorpommern: „Die großflächigen Strukturen der Landwirtschaft müssen aufgebrochen, mehr Hecken, Brachen und breite Feldränder angelegt werden. Mecklenburg-Vorpommern muss nach und nach von einem flächendeckenden Nektarband durchzogen werden.“

Landwirte tragen unter anderem durch die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zum Bienen- und Insektenschutz bei. Dazu gehört der Anbau von blühenden Haupt- und Zwischenfrüchten, die extensive Grünlandbewirtschaftung oder der ökologischen Landbau. „Die Maßnahmen werden von den Landwirten gut angenommen und inzwischen auf 320.000 Hektar und damit auf einem Drittel der gesamten Ackerfläche umgesetzt“, so Backhaus. Mecklenburg-Vorpommern führte darüber hinaus als erstes Bundesland die Förderung von Blühstreifen und Blühflächen ein. 2018 nutzen 660 Betriebe mit rund 7000 Hektar diese Förderung.

Als ein Teil der Insektenstrategie setzen die Landesforstanstalt in Malchin und die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe in Gülzow-Prüzen mit Bundesmitteln in Höhe von 1,6 Millionen Euro ein Projekt zur Verbesserung der Lebensräume von Insekten im Wald um. Ziel ist, getrennte Waldabschnitte durch Hecken, Baumgruppen oder insektenfreundlich gestaltete Strom- oder Bahntrassen miteinander zu verbinden und damit den genetischen Austausch einzelner Populationen wieder zu ermöglichen.

Wichtige Lebensräume insbesondere für Wildbienen stellen die Streuobstwiesen dar. Mit dem Streuobstgenussschein hat Mecklenburg-Vorpommern als erstes und einziges Land in Deutschland ein Finanzierungsinstrument geschaffen, welches es auch Privatpersonen ermöglicht, die Anlage bzw. Pflege von Streuobstwiesen zu finanzieren.

Beim Einsatz von Glyphosat verwies er auf die Minderungsstrategie des Bundes. Demnach sollen gemeinsam mit Landwirten Alternativen entwickelt und in einer Ackerbaustrategie zusammengefasst werden.

Kutter- und Küstenfischerei erhält Erlösausfälle

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt den Kutter- und Küstenfischer auch in 2019 rund 2,3 Millionen Euro zum Ausgleich quotenbedingter Erlösausfälle bereit. Das betonte der zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin, wo im Landtag ein Antrag der AfD-Fraktion zum Schutz dieses traditionellen Wirtschaftszweiges diskutiert wurde.

„Die Fischerei gehört zu Mecklenburg-Vorpommern – das steht für mich völlig außer Frage. Sie hat nicht nur aus traditionellen Gründen eine Daseinsberechtigung; für mich ist sie trotz des massiven Strukturwandels ein Wirtschaftszweig mit Perspektive. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn sich wieder mehr junge Menschen für diesen Beruf begeistern könnten. Inzwischen sind mehr als die Hälfte aller Fischer im Land älter als 60 Jahre. Das ist ein echtes Problem! Bei allem Respekt für die Lebensleistung dieser Menschen – um den Anforderungen globaler Märkte und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden gerecht zu werden, braucht es wie in anderen Bereichen auch junge und frische Ideen“, sagte Backhaus.

Dazu zähle auch die Bereitschaft sich intensiver denn je mit der Selbstvermarktung zu beschäftigen, um den Erwartungen der Kunden nach einem breitgefächerten Sortiment an Süß- und Salzwasserfischen zu entsprechen. Backhaus forderte insbesondere die Erzeugerorganisationen dazu auf, Konzepte zur Ausrichtung der gesamten Kutter- und Küstenfischer zu entwickeln. Wichtig seien vor allem Maßnahmen, die eine noch gezieltere Fangplanung und Verarbeitung der knapper werdenden Ressourcen ermöglichen.

Der für die Bestandsbewertung zuständige wissenschaftliche Rat für Meeresforschung sieht als Ursache für den Rückgang der Bestände insbesondere eine naturbedingt schlechte Nachwuchsproduktion. Die Folge: massive Fangeinschränkungen. Betrug die Heringsquote in Mecklenburg-Vorpommern vor 20 Jahren noch 61.000 Tonnen, liegt sie heute bei knapp 3.000 Tonnen. Die Dorschquote wurde im gleichen Zeitraum von ca. 3.000 Tonnen auf aktuell 1.000 Tonnen reduziert. „Mein Haus hat diesen Prozess mit der Förderung von Investitionen und durch Ausgleichszahlungen mit 7,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln begleitet“, erinnerte Backhaus.

Die durch die EU im Jahr 2013 eingeleitete Umstellung der Fischerei auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände lasse bereits erste Erfolge erkennen. Der aktuelle Lagebericht des Wissenschafts-, Technik und Wirtschaftsausschusses für Fischerei der EU (STECF) komme zu dem Ergebnis, dass inzwischen über 90 Prozent der im Nordostatlantik, einschließlich Nord- und Ostsee gefangenen und verkauften Fische aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen stammen.

Um Fänge von Dorsch, Hering und Sprotte genau und zeitgerecht erfassen zu können, gilt die Logbuchpflicht seit 2016 auch für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von acht Metern (vorher: ab einer Länge von zehn Metern). „Dadurch werden ca. 34 Prozent der deutschen Dorschanlandungen und 14 Prozent der Heringsanlandungen nicht mehr auf der Grundlage von Monatsmeldungen, sondern innerhalb von 48 Stunden erfasst und anhand von Verkaufsabrechnungen zeitnah kontrolliert“, lobte Backhaus.

Die Forderung der AfD, die Logbuchpflicht für Fischereichfahrzeuge unter 10 Metern abzuschaffen, wies er mit der Begründung zurück, sie würde dem Anspruch einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu widerlaufen.

Antimüllmonster-Projekt

Wismar – Die Schülerinnen und Schüler der evangelischen Schule „Robert Lansemann“ in Wismar sind Landesenergiesparmeister 2019. Die sieben bis neun Jahre alten Schülerinnen und Schülern konnte die Jury durch ihren Verzicht auf Plastik vollends überzeugen. In Ihrem Antimüllmonster-Projekt haben sie sich das Ziel gesetzt, überhaupt keinen Müll in den Brotdosen zu haben.

Energieminister Christian Pegel zeigt sich begeistert von dem großem Engagement: „Ich gratuliere den neuen Energiesparmeistern aus Wismar herzlich. Mit großer Freude beobachte ich die aktuelle Entwicklung, dass sich die jungen Generationen aktiv mit dem Klimaschutz auseinandersetzen und ihre Ideen und Vorstellungen der Welt von morgen auch in ihre Familien tragen. Dafür sind die Schülerinnen und Schüler aus Wismar mit ihrem Antimüllmonster-Projekt beispielhaft.“

Kinder, die überhaupt keinen Plastikmüll in ihren Brotdosen hatten, durften einen Strich auf der Antimüllmonsterliste machen und motivierten so ihre Eltern, ein plastikfreies Frühstück zu bereiten. „Der direkte Effekt in der eigenen Familie ist beim Projekt enorm und die Antimüllmonsterliste eine tolle Art, die Kinder und deren Familien zu motivieren und das eigene Verhalten ein Stück weit zu hinterfragen“ so Christian Pegel weiter. Die Aktionen der Schülerinnen und Schüler hörten aber nicht in der eigenen Familie auf. Sie hielten Vorträge in anderen Klassen, sprachen beim Bürgermeister vor und warben bei heimischen Fabriken dafür, auf Plastik zu verzichten.

Als Landessieger erhalten die Wismarer ein Preisgeld von 2.500 Euro – und haben sich zudem fürs Bundesfinale qualifiziert. Welcher der 16 Landessieger sich am Ende bundesweiter „Energiesparmeister Gold“ nennen und weitere 2.500 Euro Preisgeld mitnehmen darf, wird per Online-Abstimmung entschieden „Bis zum 5. Juni 2019 können Sie unter www.energiesparmeister.de/ abstimmen. Ich drücke die Daumen, dass viele Bürgerinnen und Bürger für das Projekt aus Wismar stimmen, damit aus den Landesmeistern vielleicht bald Bundesmeister werden“, ruft Christian Pegel auf.

Der Bundessieger wird am 14. Juni in Berlin bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium bekannt gegeben.

Kulturschuppen Garz präsentiert Dirk Ende

Insel Rügen – Am 15.06. gibt es das nächstes Konzert in dem Kulturschuppen in der Stadt Garz. Der Sänger Dirk Ende wird den Abend …. Hoch hinauf ….mit seiner Musik und Lyrics gestalten.

Dirk Ende ist ein Vollblutmusiker der seine Musik nicht einfach spielt, sondern lebt. Inspiriert durch wunderbare Songs von Weltklassekünstlern wie Simon & Garfunkel, Leonard Cohen, Cat Stevens, Reinard Mey, Westernhagen und vielen anderen, schreibt er die meisten seiner Titel selbst.

Die Anregung zu seiner Musik holt er sich im Alltag ebenso wie in Traumwelten. Sie ist gekennzeichnet von jenen wunderbaren Melodien und anspruchsvollen Texten, die Musik zu einem zeitlosen Erlebnis machen. Seine Songs überdauerten alle Trends, weil die Melodien unverwechselbar sind und ihr moderner Sound verhalf ihnen zu einer nie gekannten Intensität. Jeder seiner Songs erzählt eine Geschichte mit eigenem Flair und Charisma. So kommt es, dass seine Musik ein echtes Sammelsurium von Liedern ist, die man nicht erwartet.

Dirk Ende, geborener Saalfelder (Thüringen), konnte von jeher seiner Leidenschaft für das Spielen auf der Gitarre nicht entkommen. Während er viele eigene Lieder geschrieben und komponiert hat, interpretiert er auch immer wieder bekanntere Lieder neu. – Bekannte Lieder, die den Hörern immer im Gedächtnis bleiben sollten, denn die Schönheit der musizierenden Kunst kennt kein Alter.

Und so viel Seele er in die Interpretationen anderer Werke webt, so voller Seele und Erlebnisse sind auch seine eigenen Lieder. Der Ein oder Andere wird sich sicherlich in seinen Texten wiederfinden, ganz sicher aber wird man von seiner Präsenz auf der Bühne mitgerissen sein!

Die Themenvielfalt seiner Lieder reicht von Liebe über Leid bis hin zur augenzwinkernden Selbstironie, facettenreich wie das wahre Leben. Dirk Ende, er verzaubert und fasziniert mit seinen gefühlvollen Songs.

Beginn, wie immer 19.30 Uhr. Eintritt frei.Um eine Spende für den Künstler wird gebeten.
Für gute Laune, anregende Gespräche und so weiter seit Ihr dann selbst verantwortlich.
Anmeldung ist erforderlich, da wir immer mehr nette Gäste bekommen und die Plätze aber begrenzt ( 45 ) bleiben.
038304-829745
baltik-kulturhg@gmx.de

Fördermittel für LED-Umrüstung

Zingst – Die Gemeinde Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Landesenergieministerium einen Zuschuss in Höhe von 256.500 Euro für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung bzw. Errichtung von insgesamt 368 Lichtpunkten auf LED-Technik und wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Im ersten Bauabschnitt werden dazu die vorhandenen 20 Quecksilberdampfleuchten auf LED-Technik umgerüstet. Um die Straßenzüge der Gemeinde künftig optimal auszuleuchten, werden zusätzlich 35 LED-Leuchten errichtet. Masten und Kabel werden ebenfalls erneuert.

Im zweiten Bauabschnitt sollen 313 Lichtpunkte, bestehend aus Quecksilber- und Natriumdampfleuchten, auf die klimaschonendere Alternative umgerüstet werden.

Durch die Maßnahme können insgesamt ca. 91.000 kWh pro Jahr, sowie ca. 56 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei 513.000 Euro.

Biberschäden nehmen zu

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll es bis Ende des Jahres eine Biber-Verordnung geben. Das kündigte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute im Landtag im Schweriner Schloss an. Die Verordnung soll die Vergrämung oder Entnahme von Bibern erleichtern. Ausnahmen vom bestehenden Tötungs- oder Schädigungsverbot sollen demnach in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne vorherige Einzelfallprüfung und Einzelfallgenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde möglich sein. Einschränkungen werde es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben.

„Aus meiner Sicht ist zunächst einmal festzustellen, dass die wachsende Biberpopulation ein absoluter Erfolg des Naturschutzes ist. Der Biber war einst ein sehr weit verbreitetes Säugetier. Vor allem durch die direkte Jagd sind die Biber in Europa und Asien aber fast ausgerottet worden. Nur durch umfangreiche Schutzmaßnahmen vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten konnte der europäische Biber gerade noch rechtzeitig vorm Aussterben gerettet werden“, so Backhaus.

Leider müsse man auch feststellen, dass die Zahl der durch den Biber verursachten Konflikte weiter zunimmt, ergänzte er. 2018 seien dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände nach eigenen Angaben rund 1.100 Problemstellen gemeldet worden. Dazu gehöre unter anderem die Überschwemmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wegen, Straßen und Bahntrassen durch den Anstau von Gräben und Bächen, aber auch die Schädigung wichtiger Hochwasserschutzanlagen. Zur Beseitigung der Schäden seien nach Angaben der Wasser- und Bodenverbände allein in 2018 Kosten in Höhe von circa 460.000 Euro entstanden. 2014 seien es nach Angaben der Wasser- und Bodenverbände etwa 700 Problemstellen mit einem Schadensvolumen von rund 50.000 Euro gewesen. „Der Trend ist eindeutig und verlangt nach praktikablen Maßnahmen“, kommentierte Backhaus.

Geeignete Handlungsoptionen im Konfliktfall sind unter anderem der Einbau von Dammdrainagen („Bibertäuscher“), der Rückbau (auf definierte Höhen) oder Abtrag von Biberdämmen, der Einsatz von Verbissschutzmitteln, die Zäunung gefährdeter (Forst-)Kulturen, die Anlage/ Förderung von Gewässerrandstreifen mit Weichhölzern, der Einbau von grabesicheren Materialien in Deichen/Dämmen und in Einzelfällen ggf. auch die Vergrämung oder Entnahme von Bibern.

Auf Basis der letzten Biber-Revierkartierung, die in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde, ist der Gesamtbestand des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern auf 2.300 Tiere geschätzt worden. 2010/2011 waren es noch 1.700 Individuen. „Wir können also davon ausgehen, dass der Bestand auch in den vergangenen vier Jahren weiter angestiegen sein dürfte“, sagte der Minister.

Noch in diesem Jahr werde mit einer neuen Kartierung der Reviere begonnen: „Für die Art Biber ist der günstige Erhaltungszustand bei uns im Land gegeben. Im Falle fehlender zumutbarer Alternativen ist die Vergrämung oder Entnahme von Bibern insbesondere in Risikogebieten, wie Stau- und Hochwasserschutzanlagen, öffentlichen Verkehrsadern, Kläranlagen oder Fischteichanlagen, möglich, ohne dass sich der Erhaltungszustand der Population verschlechtert. Dies soll mit der geplanten Verordnung klargestellt und untersetzt werden“, betonte Backhaus.

In der Verordnung sollen u.a. Regelungen zu folgenden Punkten getroffen werden:

  • Zulassung von Ausnahmen zur Vergrämung oder Entnahme in z.B. für den Hochwasserschutz oder Infrastrukturanlagen risikobehafteten Bereichen,
  • örtliche und zeitliche Einschränkungen (Schutzgebiete, Phasen der Jungenaufzucht),
  • Kreis der zur Vergrämung und Entnahme berechtigen Personen.

Durch die Kombination verschiedener Förderrichtlinien ist es bereits seit 2017 möglich, sowohl die landesweite konzeptionelle Vorbereitung von Maßnahmen zur Konfliktlösung als auch die Maßnahmenumsetzung zu unterstützen. Ziel ist es, ein friedliches Nebeneinander von Bibern und Landnutzern zu etablieren.

Umrüstung von Lichtsignalanlagen auf LED

Stralsund – Für die Umrüstung von vier Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) auf Lichtlösungen auf Basis von LED mit 24 Volt Betriebsspannung erhält die Hansestadt vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 56.500 Euro (Fördersatz 50 Prozent). Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Es ist vorgesehen, die Lichtsignalanlagen in der Friedrich-Engels-Straße in der Kniepervorstadt und in der Greifswalder Chaussee im Stadtteil Andershof sowie zwei Anlagen auf der Rostocker Chaussee, eine in der Tribseer Vorstadt und die andere im Stadtteil Langerdorfer Berg auf LED umzurüsten.

Durch dieses Vorhaben können pro Jahr ca. 18.600 Kilowattstunden Strom sowie ca. 9,7 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neues Wärmekonzept der Hansestadt Rostock

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält vom Energieministerium einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 70.000 Euro für die Erstellung eines integrierten Wärmekonzepts „Klimaneutral 2050 – Der Wärmeplan in Rostock“. Die Fördermittel stammen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Erstellung eines Wärmekonzepts für Rostock, einschließlich der Untersuchung von kohlenstoffdioxidfreien, regenerativen Fernwärme- und Entwicklungsstrategien unter Berücksichtigung regionaler Vernetzungspotentiale. Als Ergebnis sollen eine oder mehrere Strategien zur kohlenstoffdioxidfreien Wärmeversorgung im gesamten Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen. Genutzt werden sollen diese als Grundlage für die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt.

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf ca. 200.000 Euro.

Neue Straßenbeleuchtung in Sülstorf

Sülstorf – Die Gemeinde Sülstorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von etwa 118.000 Euro für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung der Straßen- und Gehwegbeleuchtung auf LED-Technik in der Hauptstraße in Sülstorf. Dabei werden 25 Leuchten inklusive Masten ausgetauscht. Außerdem werden fünf zusätzliche Leuchten inklusive Masten neu errichtet.

Mit der Umstellung auf die LED-Beleuchtung können ca. vier Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Weiterhin wird der Energieverbrauch um etwa 7.116 Kilowattstunden jährlich gesenkt.

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf ca. 281.400 Euro.

Kommunalwahlen in MV am 26 Mai ab 16 Jahren

Schwerin – An diesem Sonntag, den 26. Mai, stehen die Wahllokale im ganzen Land zur Europa- und Kommunalwahl offen. Bei der Wahl der Gemeindevertretungen und Kreistage ist jede/r EU-Bürger/in wahlberechtigt, der oder die das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat.

„Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den neun Bundesländern in denen 16- und 17-Jährige an der Kommunalwahl teilnehmen können. Ich appelliere an die jungen Menschen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Chance auf politische Teilhabe wahrzunehmen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese: „Kommunalpolitik ist das Fundament unserer Demokratie. Mit der Möglichkeit, drei Stimmen jeweils auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge zu verteilen, können die Wählerinnen und Wähler ganz gezielt Personen wählen, die ihre Interessen vertreten oder besonderes Vertrauen genießen. Diese Chance, so direkt Einfluss auf spätere Entscheidungen zu nehmen, die Auswirkungen auf die eigene Stadt oder die eigene Gemeinde haben, sollten gerade junge Menschen nutzen.“

Nach Ansicht der Ministerin führt ein aktives frühes Wahlrecht zu mehr gelebter Demokratie und zur Steigerung des politischen Interesses von Jugendlichen. „Vor wenigen Tagen verzeichnete die U18-Europawahl bereits einen Rekordwert der registrierten Wahllokale. Gleichzeitig hat die ‚Fridays-for-Future‘-Bewegung auch in MV großen Zulauf. Das zeigt, viele junge Menschen beschäftigen sich mit der Politik und wollen ihre Positionen einbringen“, so Drese. Bundesweit hatten sich mehr als 1.000 Wahllokale registriert. 2014 waren es nur 410.

Drese: „Ich würde mich freuen, wenn die Wahlbeteiligung der 16- und 17-jährigen an den Kommunalwahlen am Sonntag hoch ist. Das wäre auch ein starkes Signal der jungen Generation, das Wählen ab 16 auch auf Landesebene einzuführen“, so Drese.

Hafentage in Stralsund

Stralsund – Wirtschaftsminister Harry Glawe wird am Freitagabend (24. Mai) die Hafentage in Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) eröffnen. „Bei den Hafentagen wird eine vielseitige Bandbreite unserer maritimen touristischen Vielfalt unseres Landes präsentiert. Dazu gehören beispielsweise eine abwechslungsreiche Bummel- und Erlebnismeile an Land, Ausfahrten auf dem Wasser, Drachenbootwettkämpfe, Wasserrettungsvorführungen sowie ein ansprechendes Programm für alle Altersgruppen. Das Fest ist zu einem Aushängeschild für die Region geworden, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld der Veranstaltung. Die Stralsunder Hafentage finden bis Sonntag statt.

„Maritime Veranstaltungen sind ein wichtiger Baustein, um für unser Bundesland als attraktiven Tourismusstandort zu werben“, so Glawe weiter. Beispiele hierfür sind die Hanse Sail in Rostock (08. bis 11. August); die Müritz Sail in Waren (Müritz) (30. Mai bis 02. Juni 2019); die Haff Sail in Ueckermünde (01. Juni); die Warnemünder Woche (06. bis 14. Juli 2019) oder das Schwedenfest in Wismar (15. bis 18. August 2019). „Viele maritime Feste im Land sind heute abwechslungsreiche Veranstaltungen mit hohem Bekanntheitswert über die Landesgrenzen hinaus. Dennoch bedarf es ständig gezielter Aktivitäten, um neue Gäste für Mecklenburg-Vorpommern zu begeistern“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Die Hansestadt hat sich in den vergangenen Jahren touristisch deutlich weiter entwickelt. „Stralsund konnte bei den Übernachtungen im Laufe der vergangenen Jahre starke Zuwächse verzeichnen. Von maritimen Festen profitieren auch Handel, Hotels und Gastronomie“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. 2013 verzeichnete die Hansestadt Stralsund rund 448.000 Übernachtungen, so ist dieser Wert nach Angaben des Statistischen Amtes auf rund 528.000 Übernachtungen angestiegen. Das sind über 80.000 (+18 Prozent) Übernachtungen mehr in nur sechs Jahren.

Impfen in der Diskussion

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Mittwoch das Thema „Impfen rettet Leben – Impfpflicht einführen“ diskutiert worden. „Gerade in Kindertagesstätten und Schulen ist es nötig, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine Impfung ist der beste Schutz für alle. Bis zur Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern, sollte daher geprüft werden, ob in Mecklenburg-Vorpommern die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern in Kindertagesstätten sinnvoll wäre oder ob die wenigen vorhandenen Impflücken im Land durch andere Maßnahmen geschlossen werden können. Ziel in MV sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu erhalten bzw. weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Aufnahme einer Impfplicht in das Kindertagesförderungsgesetz müsste durch das Sozialministerium geprüft werden.

Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. In Deutschland sind 93 Prozent der Schulanfänger zweimal gegen Masern geimpft (Stand 2017). „Einheimische Masernviren zirkulieren daher weiter und es kommt immer wieder zu Ausbrüchen. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. So wurden dem Robert Koch-Institut für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle.

Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Schulanfänger die für die Masern-Eliminierung erforderliche Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. „Das ist kein Grund zum Ausruhen. Es muss weiter viel dafür getan werden, dass dies so bleibt“, machte Glawe deutlich.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. „Sie bringen eine hohe Rate an Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich und sind daher keine harmlose „Kinderkrankheit“. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)). Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger“, betonte Gesundheitsminister Glawe weiter. Durch Einführung der Impfung gegen Masern zu Beginn der 1970er Jahre konnte die Erkrankung weltweit zurückgedrängt werden.

Zur Prävention stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die zu einem langfristigen Schutz für den Einzelnen, aber auch zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung führen. Dadurch lassen sich Epidemien verhindern, wodurch wiederum auch Personengruppen geschützt werden, die aufgrund bestehender medizinischer Kontraindikationen oder ihres Lebensalters nicht gegen Masern geimpft werden können, so z. B. Personen mit Erkrankungen des Immunsystems oder Säuglinge. Für die Impfung wird ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der gegen Masern, Mumps und Röteln schützt.

Gesundheitsminister Glawe hat im Landtag auch für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) geworben. Gestartet wurde die Kampagne im Oktober 2018. „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen. Dass die Menschen in MV positiv gegenüber Impfungen eingestellt sind, zeigte sich im Rahmen der Impfkampagne bereits innerhalb der ersten drei Monate seit Kampagnenstart. Zusätzlich zu den wöchentlich angebotenen Impfsprechstunden der Gesundheitsämter konnten in 54 Impfaktionen im Land 3446 zusätzliche Impfdosen verimpft werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internettauftritt (www.mv-impft.de) wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien, wie Spots für Kinos, sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. MV impft ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sie ist zunächst für zwei Jahre konzipiert.

Pflegerische Versorgung in M-V

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist das Thema „Pflegerische Versorgungsstruktur“ diskutiert worden. „Mecklenburg-Vorpommern unterliegt einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Die Alterung der Bevölkerung führt zu einer Zunahme von altersassoziierten Erkrankungen und dem Anstieg von Pflegebedürftigkeit. Die Sicherstellung der künftigen pflegerischen Versorgung ist nur mit erheblichen Anstrengungen auf verschiedensten Ebenen zu bewältigen. Der Bedarf an pflegerischen Leistungen im Land steigt. Das bedeutet, wir brauchen mehr gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes, welche bereits mit einer bedarfsgerechten Ausbildung von künftigen Pflegefachpersonen beginnt. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflegeausbildung ist dabei ein besonderes Anliegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Um den steigenden Fachkräftebedarf in der Pflege abzudecken, werden in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 die Auszubildenden in der Pflege in allen Jahrgängen vom Schulgeld befreit“, so Glawe weiter. Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Bundesgesetz zur Reform der Pflegeberufe vollständig in Kraft und novelliert die bestehenden Ausbildungen in der Pflege. Ab diesem Zeitpunkt sind dann alle Pflegeausbildungen bundesweit schulgeldfrei gestellt.

„Um ein Aufschieben einer Pflegeausbildung zu verhindern, haben wir gemeinsam mit dem Bildungsressort Fördergrundsätze für eine vorgezogene Schuldgeldfreiheit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) entwickelt. So können bereits ab diesem Schuljahr auch an den privaten Schulen kostenfreie Pflegeausbildungen aufgenommen werden. Es finden ca. ein Viertel der Ausbildungen an Pflegeschulen in freier Trägerschaft statt, drei Viertel der Pflegeschüler sind an öffentlichen Schulen unseres Landes“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Die Kosten aus dem ESF belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. Euro. Parallel werden die Landesregelungen zur Umsetzung erarbeitet. Die Ausgestaltung inhaltlicher Aspekte erfolgt in der Landesexpertenkommission. Diese setzt sich aus Vertretern des Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsressorts sowie der beruflichen Schulen und Hochschulen des Landes zusammen. „Nur unter Mitwirkung aller an der pflegerischen Versorgung beteiligten Akteure wird es gelingen, diese umfassende Reform in unserem Land erfolgreich umzusetzen und damit gute Ausgangsbedingungen für den Einstieg ins Berufsleben in der Pflege zu schaffen“, mahnte Glawe.

Eine quantitativ und qualitativ gut aufgestellte Ausbildungsstruktur im Land reicht aber nicht aus, um Versorgungsengpässen vollumfänglich entgegen zu wirken.

„Um die Pflegefachkräfte langfristig in ihrem Beruf zu halten, müssen vorrangig die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Beispielhaft ist die Bestrebung, die Pflegedokumentation im Land zu optimieren, genannt. Die bundesweite Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege wurde in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren unterstützt und umgesetzt“, sagte Glawe.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ist Mitglied des Koordinierungsausschusses in M-V und begleitet die beteiligten ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bei der Implementierung.

Auch die verstärkte Gewinnung ausländischer Fachkräfte kann dazu beitragen, Versorgungsengpässen entgegen zu wirken. „Die Landesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, zugelassene Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland für eine Pflegeausbildung in MV zu unterstützen. Im Februar dieses Jahres wurde ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. Diese Bestrebungen sollen weiter ausgebaut werden“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe.

Letztlich beteiligt sich die Landesregierung an der auf Bundesebene initiierten Konzertierten Aktion Pflege. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, der Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden und werden in diesem Rahmen konkrete Empfehlungen und Maßnahmen erarbeitet, um Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten für Fach- und Helferkräfte zu verbessern; Auszubildende für die neue Pflegeausbildung zu gewinnen; die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu stärken; Pflegekräfte in der Pflege zu halten; den Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern und auch Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.

„Die ersten Ergebnisse liegen vor. So hat man sich zum Beispiel zum Ziel gesetzt, die Zahl der Auszubildenden bis 2023 bundesweit um zehn Prozent zu steigern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Für den Zeitraum 2011 bis 2020 wurde eine Bedarfsanalyse an Pflegefachpersonen vom Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald vorgenommen. Demnach ist von einem zusätzlichen Personalbedarf von insgesamt 2.917 Pflegefachkräften (180 Personen in Krankenhäusern, 1.131 Personen in den ambulanten Pflegediensten, 1.606 Personen in den stationären Pflegeeinrichtungen) auszugehen. Im Jahr 2015 hatte Mecklenburg-Vorpommern knapp 80.000 pflegebedürftige Menschen; nach ersten Hochrechnungen des Gesundheitsministeriums werden im Jahr 2030 etwa 93.000 Pflegebedürftige zu versorgen sein.