Neues Rettungsfahrzeug für DLRG

Prerow – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat im Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) ein neues Off-Road-Bergungs- und Rettungsfahrzeug der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) offiziell in den Dienst gestellt.

„Hiermit verbessern sich die Bedingungen für eine Rettung vor Ort deutlich. Mit dem neuen Rettungsfahrzeug wird es künftig möglich sein, Patienten auch liegend zu versorgen und zu transportieren. So kann in Notfällen künftig noch schneller geholfen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Fahrzeug soll für sogenannte „First-Responder-Einsätze“ im Bereich des Prerower Nordstrands, des Regenbogencamps und des Darßwaldes bis einschließlich Weststrand eingesetzt werden. Aufgrund des unwegsamen Geländes über zum Teil größere Entfernungen ist die Erstversorgung Hilfsbedürftiger häufig schwierig.

„Wenn Rettungswagen oder Rettungshubschrauber nicht an die Gefahrenstelle gelangen können, obliegt dem First-Responder die Aufgabe des Sanitäters vor Ort. Hierbei wird dann Erste Hilfe geleistet unter Einbindung der Rettungsstelle und später die Übergabe an den Rettungsdienst geregelt“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

„Die DLRG-Ortsgruppe Prerow hat eine hohe Akzeptanz und breite Unterstützung der Region. Das zeigt die begleitende Spendenaktion für das Fahrzeug. Um die technische Ausstattung sowie den Umbau des Fahrzeugs zu ermöglichen, wurden für einzelne Komponenten wie beispielsweise den Defibrillator oder die Funkausrüstung Beiträge geleistet“, erläuterte Glawe.

Die DLRG-Ortsgruppe Prerow unterstützt den Wasserrettungsdienst am Nordstrand des Ostseebades, der gemeinsam mit dem DLRG Bundesverband sowie dem Kur- und Tourismusbetrieb des Ostseebades Prerow organisiert wird. „Die DLRG leistet mit hohem Engagement und spezialisierter Fachkenntnis unschätzbare Dienste. Sie stehen für die Sicherheit am, im und auf dem Wasser“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Die Anschaffungskosten für das Fahrzeug betragen rund 27.000 Euro. Das Land unterstützt mit Landesmitteln in Höhe von 23.000 Euro. „Für Urlauber und Anwohner der Region ist es wichtig, dass Freizeitvergnügen an und auf dem Wasser ungestört möglich ist. Wie die DLRG insgesamt, so steht auch die Ortsgruppe Prerow für weit mehr als für Rettung im Notfall. Sie bietet beispielsweise Freizeitaktivitäten an, um junge Menschen für ihre Vereinsziele zu interessieren und so für eine Mitarbeit zu gewinnen. Bedeutend sind die Begeisterung der aktiven Mitglieder für das Rettungsschwimmen und das Können jedes Einzelnen. Deshalb spielen die Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern und Rettungstauchern eine wichtige Rolle. All dies wäre ohne den vorbildlichen Einsatz zahlreicher Mitglieder nicht möglich“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die DLRG Ortsgruppe Prerow e. V. wurde im Herbst 1990 gegründet. Der Landesverband Niedersachsen unterstützte den Aufbau. Heute zählt die Gruppe nach eigenen Angaben mit über 150 Mitgliedern zu den im Wasserrettungsdienst aktivsten Ortsgruppen des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Das Hauptbetätigungsfeld der DLRG Ortsgruppe Prerow e.V. ist die Unterstützung des Wasserrettungsdienstes am Nordstrand des Ostseebades Prerow. In der Regel beginnt die Wachdienstsaison Mitte Mai und endet Mitte September. Während in der Hauptsaison zur Ferienzeit alle Wachtürme besetzt werden, sind in der Vor- und Nachsaison ausgewählte Türme dauerhaft besetzt.

In der ganzen Saison ist jedoch mindestens der Hauptturm an der Seebrücke dauerhaft von 09:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Neben der personellen Unterstützung durch die Ortsgruppenmitglieder stellt die DLRG Ortsgruppe Prerow e.V. auch Material für den Wasserrettungsdienst zur Verfügung. Im Jahr 2018 wurden nach Angaben der DLRG in über 16.000 ehrenamtlichen Wachdienststunden 23 Personen aus oder von der Ostsee gerettet und in über 550 Fällen Erste-Hilfe geleistet.

Haushalt 2019 der Stadt Neubrandenburg

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Neubrandenburg entschieden. Damit ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet.

Neubrandenburg plant für 2019 Überschüsse, um die in früheren Jahren entstandenen Haushaltsdefizite weiter zu reduzieren. „Die Altschulden werden bereits seit 2013 konsequent abgebaut“, zeigt sich Innenminister Lorenz Caffier erfreut. Das Land unterstützt den Konsolidierungsprozess aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds mit rund 27 Mio. Euro, sofern die für die Jahre 2017 bis 2020 mit der Stadt vereinbarten Ziele erreicht werden. Davon wurden bislang bereits 11,6 Mio. Euro gewährt. Im Jahr 2018 hat Neubrandenburg zusätzlich aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds knapp 10,2 Mio. Euro erhalten, um die Entschuldung zu beschleunigen.

„Die Haushaltslage der Stadt Neubrandenburg hat sich sehr positiv entwickelt. Der Haushaltsausgleich, der lange in weiter Ferne schien, ist in wenigen Jahren zu erwarten. Dann werden sich auch die finanziellen Handlungsmöglichkeiten deutlich vergrößern“, ist der Minister überzeugt.

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Weg für die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform freigemacht. Sie zielt darauf ab, Studenten und Schülern aus sozial schwachen Familien mehr staatliche Unterstützung zu gewähren und den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern.

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass er noch weiteren Reformbedarf beim BAföG sieht. Der Kreis der Anspruchsberechtigten müsse dauerhaft und sinnvoll erweitert werden, damit alle Menschen die Chance hätten, sich bestmöglich zu qualifizieren, erklärt er. Dem vielfältigen Ausbildung- und Weiterbildungsangebot sollten entsprechende Förderungsinstrumente zur Ausbildungsfinanzierung gegenüberstehen.

Ausdrücklich fordert er die Bundesregierung auf, die Förderung bei der nächsten Novellierung weiterzuentwickeln. Dabei müsse es auch darum gehen, das BAföG für Teilzeitstudiengänge und schulische Teilzeitausbildungen zu öffnen, um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Auch über die Anhebung der Altersgrenzen sollte nachgedacht werden.

Außerdem sollte die BAföG-Unterstützung bei allen rechtlich zugelassenen Modellen eines Orientierungsstudiums möglich sein. Dies würde es den Studierenden erleichtern, das passende Studium zu finden und wiederum Studienabbrüche zu vermeiden. Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.

Mit der BAföG-Reform steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent: 5 Prozent im Jahr 2019 und nochmals 2 Prozent im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studentinnen und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro.

Angehoben werden auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die für den BAföG-Bezug entscheidend sind. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden als bisher. Außerdem erleichtert die Reform die Rückzahlung der Fördersumme. Hierzu führt das Gesetz eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung ein: Danach wird die Restschuld erlassen, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.

Das Gesetz muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt stufenweise in Kraft. Die ersten Leistungsanpassungen sollen zum bevorstehenden Schuljahres- bzw. Semesterbeginn erfolgen.

Geschlechterklischees

Drese: Suppen für „Champions“ und „Glamour Queens“ braucht niemand

Schwerin – Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sagen Sexismus und Geschlechterklischees in der Werbung in einem Beschluss auf ihrer Jahreskonferenz (GFMK) den Kampf an. „Durch eine reduzierte und in Klischees verhaftete Darstellung werden nicht nur Frauen, sondern auch Männer abgewertet. Das steht der Verwirklichung des Gleichheitsgebots entgegen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute nach Abschluss der GFMK im rheinland-pfälzischen Deidesheim.

In dem einstimmig gefassten Beschluss werden Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen aufgefordert, ihre Marktmacht verantwortungsvoll einzusetzen und in der Werbung für ihre Produkte, Frauen und Männer nicht sexistisch darzustellen. Die GFMK regt zudem eine Selbstverpflichtung an, die darauf verzichtet, Geschlechterklischees zu konstruieren und zu reproduzieren. Mecklenburg-Vorpommern war Mitantragsteller für den GFMK-Beschluss.

„Wir brauchen keine halbnackten Models, die für Fahrradhelme werben. Und wir brauchen keine speziellen Lebensmittel für Männer und Frauen, die vor veralteten Rollenklischees nur so triefen“, verdeutlichte Drese das Anliegen der GFMK. So werden mit gezielten Gender-Marketing beispielsweise Suppen für „Champions“ (Jungen) und „Glamour Queens“ (Mädchen) beworben.

Eine weitere Entwicklung, die von der GFMK kritisiert wird, ist das „Gender Pricing“. Drese: „Darunter versteht man die Preisdifferenzierung nach Geschlecht, bei dem meist die für Frauen kreierte Produkte zu einem höheren Verkaufspreis angeboten werden als funktionsgleiche ‚Männer-Produkte‘ – u.a. in der Annahme, dass Frauen bereit sind, für diese Produkte mehr Geld auszugeben.“

Die GFMK sieht den Deutschen Werberat in der Verantwortung, seinen Werbekodex noch weiter zu präzisieren. Der Deutsche Werberat ist in Deutschland die wichtigste Instanz zur Sichtbarmachung sexistischer Werbung. Drese: „Je konkreter seine Prinzipien formuliert sind, desto eher kann er bei Verstößen einschreiten. Wir begrüßen dabei ausdrücklich die bereits vom Werberat vorgenommene Differenzierung von sexistischer und stereotyper Werbung.“

Landesbaupreis 2019: Neun Projekte in der Endauswahl

Schwerin – Der 11. Landesbaupreis geht mit neun Favoriten in die Endrunde. In einem dreitägigen Auswahlverfahren hat die Jury aus 41 Einreichungen die Finalisten bestimmt.

„Diese repräsentieren das Land in seiner gesamten Breite von den Oberzentren Schwerin, Wismar, Rostock und Greifswald über eine Kleinstadt wie Penzlin und den ländlichen Raum mit Kemnitzerhagen bis hin zu Tourismusorten an der Küste wie Prerow und Dierhagen auf dem Darß“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Die Einreichungen haben mich sehr beeindruckt. Sie zeigen Bauprojekte, die von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung beispielgebend sind für die Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern. Sie springen nicht nur durch ihre Ästhetik ins Auge, sondern zeigen auch aktuelle bauliche Entwicklungen auf und leisten somit einen wichtigen Beitrag für künftige Generationen und die Zukunft unseres Bundeslands.“

In der Endauswahl sind nun vier Projekte in der Kategorie „Bausumme bis eine Million Euro“ und fünf Maßnahmen in der Kategorie „Bausumme über eine Million Euro“. Die Sieger in beiden Kategorien erhalten jeweils 2.000 Euro Preisgeld. Außerdem werden Belobigungen mit bis zu 2.000 Euro insgesamt sowie Anerkennungen vergeben. Prämiert werden herausragende Neubauten genauso wie sanierte Gebäude, die hohen Qualitätsansprüchen in städtebaulicher, gestalterischer, konstruktiver, ökonomischer und innovativer Hinsicht entsprechen. Die Preisträger werden am 10. September 2019 im Plenarsaal des Landtags im Schweriner Schloss ausgezeichnet.

Gemeinsame Auslober des Landesbaupreises sind das Infrastrukturministerium, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer sowie der Bauverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Förderung für neue Straßenbeleuchtung

Dolgen am See – Die Gemeinde Dolgen am See im Landkreis Rostock erhält einen Zuwendungsbescheid über 81.250 Euro für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Vorhaben umfasst die Umrüstung der Straßen- und Gehwegbeleuchtung auf LED-Technik in Dolgen am See sowie in den Ortsteilen Friedrichshof, Striesdorf und Groß Lantow. Insgesamt werden 81 Leuchten mit moderner LED-Reflektortechnik ausgestattet. Von diesen werden 11 inklusive Masten ausgetauscht.

Mit der Umstellung auf die LED-Beleuchtung können ca. 8,4 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden. Weiterhin wird der Energieverbrauch um etwa 14.205 Kilowattstunden jährlich gesenkt.

Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf ca. 162.500 Euro.

Nachfolge des Hochschulpaktes beschlossen

Schwerin – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Juni 2019 in Berlin haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ verabschiedet und damit die dauerhafte Nachfolge des bis 2023 auslaufenden Hochschulpaktes besiegelt.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin begrüßte die Vereinbarung: „Damit ist der Weg frei für ein angemessenes und langfristiges Engagement von Bund und Ländern, über das beide Seiten lange verhandelt haben. Der neue Vertrag bedeutet für unsere Hochschulen nicht nur mehr Geld, sondern vor allem mehr Planungssicherheit. Durch die Verstetigung der Mittel können sie nun Stellen, die bislang durch die Laufzeit des Hochschulpaktes befristet waren, unbefristet ausschreiben und besetzen. Das ist ein riesiger Pluspunkt, wenn es darum geht, als Arbeitgeber attraktiv zu sein.“

Die dauerhafte Förderung durch den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ greift ab 2021 und wird 2024 erhöht: Von 2021 bis 2023 stellen Bund und Länder jeweils jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 dauerhaft 2,05 Milliarden Euro pro Jahr bereit. „Damit begleitet der Zukunftsvertrag das Auslaufen des Hochschulpaktes und wird seinem Namen gerecht, denn der künftige Erfolg unserer Hochschulen hängt maßgeblich an der Qualität von Studium und Lehre. Und die steht und fällt nicht zuletzt mit dem Personal, das die Studierenden betreut und begleitet. Wir wollen unsere Hochschulen in diesem Wettbewerb stärken“, betonte Martin.

Die Bund-Länder-Vereinbarung nutzt erstmalig die neuen Spielräume des Artikels 91b des Grundgesetzes, die eine Verfassungsänderung im vergangenen Jahr möglich gemacht hatte. Sie bildete die Voraussetzung für das finanzielle Engagement des Bundes. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder folgt einem komplizierten Berechnungsverfahren, das in jedem Jahr neu auf der Grundlage von veränderlichen Größen wie der Zahl der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgt. Darüber, wie das Geld an die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern verteilt wird, werde sie Ende des Monats ein erstes Gespräch mit den Rektorinnen und Rektoren führen, erklärte die Ministerin.

Keine Limitierung der Ehrenamtskarte

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese weist die Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der Ostsee-Zeitung zurück. „Im Konzept der Landesregierung zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte ist keine Limitierung vorgesehen. Die von der Ostsee-Zeitung behauptete Begrenzung auf 8.000 Exemplare ist schlichtweg falsch“, sagte Drese heute in Schwerin. Ein Anruf im Ministerium hätte dazu genügt.

„Wir wollen mit der Ehrenamtskarte das große bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger anerkennen und würdigen. Deshalb haben wir in den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte ausdrücklich formuliert, dass es keine Limitierung gibt“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte, dass es ihr neben der Gewinnung vieler Sponsoren und Akzeptanzstellen auch auf eine schlanke Verwaltung und wenig Bürokratie ankomme. „Die Akteure vor Ort können sehr gut einschätzen, wer anhand der erarbeiteten Kriterien eine Ehrenamtskarte verdient hat. Deshalb wird über die Vereine, Institutionen, Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine einfache, unkomplizierte Antragsstellung erfolgen“, so Drese.

Zu den Voraussetzungen zählen u.a. 250 Stunden im Jahr als zeitlicher Mindestaufwand bei einer Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements von drei Jahren (bei Jugendlichen ein Jahr). Junge Ehrenamtliche ab 14 Jahren können ebenso eine Ehrenamtskarte erhalten.

Drese: „Wir haben bei der Konzepterstellung von Anfang an auf eine breite Beteiligung und einen transparenten Prozess gesetzt, um gerechte und nachvollziehbare Kriterien zu entwickeln. Das ist mit dem vorliegenden Konzept, an dem viele Ehrenamtliche mitgewirkt haben, gelungen.“

Die Landesregierung hat ihr Konzept zur Einführung der Ehrenamtskarte am 22. Januar 2019 an den Landtag übersandt. Ministerin Drese stellte dieses Konzept im Anschluss im Sozialausschuss des Landtags vor.

Bundesrat stimmt höheren Renten zu

Berlin – Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1. Juli 2019 mehr Geld: Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 der vom Bundeskabinett Ende April beschlossenen Rentenerhöhung zugestimmt.

Danach steigen die Bezüge in Westdeutschland um rund 3,18 und in Ostdeutschland um 3,91 Prozent. Ab 1. Juli 2019 belaufen sich die Rentenwerte im Westen dadurch auf 33,05 Euro im Westen und im Osten auf 31,89 Euro. Mit der Anhebung erreichen die Renten im Osten 96,5 Prozent des Westniveaus.

Gründe für die Rentenerhöhung sind die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne. Sie sind 2018 im Westen im Vergleich zum Vorjahr um 2,39 Prozent gestiegen, im Osten waren es 2,99 Prozent.

Zusammenarbeit mit Russland

Schwesig: Wir wollen die Zusammenarbeit mit Russland weiter ausbauen

St. Petersburg – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute zu Beginn ihres Besuches in St. Petersburg gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Wirtschaftsdialog „Deutschland-Russland“ auf dem St. Petersburg International Economic Forum teilgenommen.

„Mecklenburg-Vorpommern hat als ostdeutsches Bundesland und Ostseeanrainer besondere Beziehungen zu Russland. Es gibt viele gute, über die Jahre gewachsene Kontakte. Wir wollen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland in den nächsten Jahren weiter ausbauen“, sagte Schwesig in ihrem Wortbeitrag.

„Es gibt eine ganze Reihe von Bereichen, in denen es Potenzial für eine noch engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern gibt. Ich denke an den Bereich Energie. Mecklenburg-Vorpommern ist in Deutschland Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Wir sollten außerdem daran arbeiten, den Seeverkehr zwischen unseren Ländern wieder zu beleben. Dafür bieten sich insbesondere die Routen Sassnitz-Mukran – Baltysk – Ust Luga sowie Rostock – Primorsk an. Und ich könnte mir auch eine noch engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitswirtschaft vorstellen. Hier gibt es eine Arbeitsgruppe zwischen dem russischen Ministerium für Industrie und Handel und unserem Wirtschaftsministerium, die Unternehmen aus beiden Ländern zusammenführt.“

Am Nachmittag stehen Treffen mit dem russischen Minister für Industrie und Handel Denis Manturov und dem Gouverneur des Leningrader Gebiets, der Partnerregion des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Russland, Alexander Drozdenko auf dem Programm. Außerdem nimmt die Ministerpräsidentin an der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Rostock-Port und dem Hafen Primorsk im Kaliningrader Gebiet teil. In der Vereinbarung bekunden beide Seiten ihr Interesse, einen regelmäßigen Seeverkehr zwischen den Häfen Primorsk und Rostock einzurichten.

Russland lag in den letzten beiden Jahren auf den Plätzen 5 (2016), 3 (2017) und 6 (2018) der wichtigen Außenhandelspartner Mecklenburg-Vorpommerns.

Küstenfischerei

Fangquoten allein lösen Bestandsrückgänge nicht

Negast – „Sie können sich weiterhin darauf verlassen, dass ich mich dafür einsetze, dass die Fischerei in unserem Land ihren Platz behält und eine Zukunft hat.“ Mit diesen Worten schloss Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Freitag (07.06.) sein Grußwort auf der Jahrestagung des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommern in Negast. Die traditionsreiche Fischerei sei nicht nur von wirtschaftlicher Bedeutung, sondern trage auch zur Attraktivität und Lebendigkeit der Küstenregionen bei.

Backhaus versprach, sich erneut gegen ein totales Fangverbot in der Dorsch- und Heringsfischerei einzusetzen. Ende Mai hatte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) wiederholt empfohlen, die Fangquoten für den Hering und den Dorsch in der Ostsee drastisch zu reduzieren bis hin zu einem Fangverbot für Hering in der westlichen Ostsee und für Dorsch in der östlichen Ostsee. Bis zur Entscheidung des Rates der EU-Fischereiminister im Oktober 2019 seien noch eine ganze Reihe Detailfragen zu klären, sagte der Minister. So halte er Sonderregelungen insbesondere für die kleine Kutter- und Küstenfischerei für umsetzbar, da sie küstennah und mit hochselektiven Fanggeräten agiere.

Die Ostsee könne Modellregion für ein Management­modell werden, das das Thünen-Institut für Ostsee­fischerei bereits vor einigen Jahren vorgestellt hatte, so Backhaus. Das Institut hatte am Beispiel des Dorsches aufgezeigt, dass größere Maschen in den Fangnetzen wirkungsvoll dazu beitragen, dass kleine Fische im Wasser verbleiben, mehrfach ablaichen und deutlich mehr Nachwuchs produzieren. „Es ist an der Zeit, dass wir endlich nicht mehr nur über Quoten reden, wenn es um eine nachhaltige Bestandsregulierung geht, sondern auch andere Managementinstrumente entwickeln. Hier sehe ich nicht nur die Politik, sondern vor allem auch die Wissenschaft in der Pflicht! Damit die Küstenfischerei im Land erhalten bleibt, müssen wir die Weichen neu stellen“, forderte Backhaus.

Es sei auch an der Zeit, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Fischern und der Landesregierung grundsätzlich neu zu denken, sagte er weiter. Denn den vorliegenden Bestandseinschätzungen zufolge ist nicht zu erwarten, dass sich die Situation sowohl beim Hering als auch beim Dorsch in absehbarer Zeit erheblich verbessern werde.

Backhaus lud die Fischer ein, mit den Mitarbeitern des Ministeriums Möglichkeiten zur Verbesserung der Selbstvermarktung, der Kostenoptimierung der Erzeugerorganisationen sowie einer gezielteren Fangplanung, Quotennutzung und Verarbeitung der knapper werdenden Ressourcen zu erörtern. „Die entscheidenden Initiativen für Erhalt der Fischerei müssen jedoch aus dem Fischereisektor selbst kommen“, betonte Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern werde diesen Prozess auch weiterhin finanziell unterstützen, versicherte der Minister. So habe das Land bei der Europäischen Kommission eine Anpassung des Operationellen Programms zur Ausrichtung des Fischereisektors beantragt, die auch über das Jahr 2019 hinaus die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen wird. Mit einer Genehmigung rechne der Minister im dritten Quartal dieses Jahres. Bis dahin würden auch die EU-rechtlichen Voraussetzungen für Ausgleichs­zahlungen bei Schäden durch Kegelrobben geklärt sein.

Dorfgemeindezentrum Sassen-Trantow

Sassen-Trantow – Die ehemalige Kindertagesstätte in Sassen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wird zu einem Dorfgemeindezentrum umgebaut. Hier sollen die Freiwillige Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr, der Seniorenverein, der Jugendclub und ein Friseur eine neue Heimstatt finden.

Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung hatte die Gemeinde Sassen-Trantow beim Innenministerium einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt. Über den Antrag hatte das Ministerium auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates positiv entschieden, nun ist dem Bürgermeister ein Bewilligungsbescheid über rund 112.400 EUR zugesandt worden. Hauptzuwendungsgeber ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit einer Förderung in Höhe von rund 913.800 EUR.

„Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern ermöglicht wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um wie in diesem Fall von EU-Fördermitteln zu profitieren“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Der für die Gemeinde verbleibende Eigenanteil ist jetzt deutlich geringer und das so eingesparte Geld verschafft finanzielle Spielräume für andere unabweisbare Vorhaben.“

Die Freiwillige Feuerwehr Sassen und die Jugendfeuerwehr sind sehr aktiv, haben jedoch keine bzw. nur auf mehrere Standorte verteilte Möglichkeiten z.B. für die Unterbringung von Technik und Gerät oder für Schulungen. Die Senioren und Jugendlichen treffen sich derzeit regelmäßig im maroden Jugendclub. Eine Sanierung des Gebäudes wäre zu kostenintensiv. Mit dem Dorfgemeindezentrum wird für Sassen ein von allen nutzbarer zentraler Anlaufpunkt Punkt geschaffen.

Bereits Anfang des Jahres hat die Gemeinde Sassen-Trantow rund 18.600 EUR Kofinanzierungsmittel für Investitionen in das Feuerwehrhaus in Trantow erhalten.

Innenminister Caffier: „Von den Investitionen profitieren nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, sondern letztendlich auch die regionale Wirtschaft.“

Kreisstraße zwischen Bärenwald und B 198 wird ausgebaut

Suckow – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant den Ausbau der Kreisstraße MSE 6 im Abschnitt von der B 198 bis nach Suckow (Ortsteil der Gemeinde Zislow).

„Mit der Straßenmodernisierung binden wir die gewerblich-touristischen Unternehmen der Region besser an das überregionale Straßennetz an. Das verbessert die wirtschaftlichen Standortbedingungen für die Betriebe vor Ort“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Der zum Ausbau geplante Straßenabschnitt führt zum Bärenwald Müritz, in der weiteren Verbindung Richtung Zislow unter anderem zu zwei Campingplätzen und einem Hotel. Die derzeit aus einem alten Betonplattenweg bestehende Kreisstraße im südöstlichen Bereich des Plauer Sees soll jetzt modernisiert werden. Um Synergieeffekte zu nutzen, plant der Landkreis zusammen mit dem Ausbau der Straße einen neuen, straßenbegleitenden Fahrradweg im Abschnitt zwischen der B 198 und Suckow. Vorgesehen ist, die Kreisstraße im Abschnitt von der B 198 bis Suckow auf einer Länge von 3,62 Kilometern und einer Breite von sechs Metern auszubauen. Der Radweg wird ab dem Bärenwald auf einer Länge von 2,94 Kilometern und einer Breite von zweieinhalb Metern neu errichtet.

„Mit der Neuanlage des Radweges schließen wir eine Lücke im Radwegenetz – die Strecke ist Teil des Eldetal-Rundweges. Nach Beendigung der Maßnahmen können Freizeitsportler künftig sicherer auf Tour gehen“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen für den Straßenbau samt Radweg betragen mehr als 2,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro. Die geplante Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, der Gemeinde Zislow und der E.DIS Netz GmbH, die dort Kabel verlegt.

Sommerfest der Handwerkskammer

Schwerin – Eines der modernsten Aus- und Fortbildungszentren des Landes steht im Süden der Landeshauptstadt: das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ). Dass die Handwerkskammer Schwerin ausgerechnet diesen Ort für ihr Sommerfest wählte, hatte einen guten Grund: Fachkräftemangel ist das drängendste Problem des Handwerks, Ausbildung der wichtigste Beitrag zu seiner Lösung. Das machte auch Finanzminister Reinhard Meyer in seinem Grußwort deutlich.

Seit 20 Jahren betreibt die Handwerkskammer das BTZ und sichert damit ein einheitliches Niveau der Ausbildung in den Handwerksbetrieben. Für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung werden hier nach dem Prinzip „einer für alle“ modernste Arbeitsplätze vorgehalten, die die Mitgliedsbetreibe nutzen können, um ihre Gesellen auf dem aktuellen Stand der Technik auf Prüfungen vorzubereiten.

„Das BTZ“, lobte Finanzminister Reinhard Meyer, „ist daher längst nicht mehr wegzudenken und neben Ausbildungsbetrieb und Berufsschule die tragende Säule des dualen Ausbildungssystems. Indem wir als Land einen Teil der Lehrgangskosten übernehmen, unterstützen wir gerade kleinere Handwerksbetriebe bei der Fachkräftesicherung.“

Ebenso wichtig seien aber auch Anreize gegen die Abwanderung junger Landeskinder. Hier verspricht sich Meyer wichtige Impulse von der Mindestausbildungsvergütung, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. So soll die Untergrenze für die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr ab dem kommenden Jahr bundeseinheitlich bei 515 Euro liegen, bis 2023 soll dieser Betrag in drei Stufen auf 620 Euro steigen.

„Ich weiß, dass das Handwerk davon in besonderem Maße betroffen ist“, zeigte Finanzminister Meyer Verständnis. „Dieser Schritt ist aber notwendig und konsequent. Er ist ein Ausdruck der Wertschätzung, erhöht die Attraktivität der Ausbildung in weniger nachgefragten Branchen und leistet einen Beitrag, um junge Leute bei uns im Land zu halten. Daher ist der Mindestlohn in der Ausbildung wichtig für unser Land.“

Hoffnung auf gute Ernte schwindet

Schwerin – Im Landwirtschaftsministerium in Schwerin hat heute auf Initiative des zuständigen Ministers Dr. Till Backhaus eine erste Beratung zur Erntesituation 2019 mit Vertretern des Landesbauernverbandes und von Biopark e.V., stellvertretend für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe stattgefunden.

„Auch wenn wir derzeit noch keine verlässliche und differenzierte Ertragseinschätzung geben können, so lässt sich feststellen, dass auch in diesem Jahr wieder extreme Witterungsbedingungen wie zu wenig Niederschlag und Bodenfröste bis weit in den Mai hinein zu einem verzögerten Pflanzenwachstum beigetragen haben“, resümierte der Minister. Die Ausgangsbedingungen für eine ertragsreiche Ernte seien je nach Wasserverfügbarkeit und Niederschlagshäufigkeit regional sehr unterschiedlich.

Eine besondere Betroffenheit lasse sich aber bereits jetzt bei den Tierhaltern im Land erkennen, so der Minister. Ihnen stehe nicht ausreichend Futter und oft auch nur in geringer Qualität zur Verfügung. Grund hierfür seien drei schlechte Erntejahre in Folge. Und auch die aktuellen Witterungsverhältnisse würden die Hoffnung auf gute Erträge schwinden lassen.

„In dieser Situation ist es wichtig, dass wir die Entwicklungen kontinuierlich bewerten um daraus auch schnell Schlussfolgerungen ableiten zu können. Deshalb wird diese Arbeitsgruppe nun regelmäßig zusammenkommen“, sagte Backhaus. Er appellierte an die Landwirte sich gegenseitig helfen, insbesondere um der Futterknappheit zu begegnen und begrüßte die Pläne des Bauernverbandes auch in diesem Jahr wieder eine Futterbörse organisieren zu wollen. Dadurch könnten Kontakte zwischen Landwirte mit zu viel und zu wenig Futter hergestellt und Futtermengen verteilt werden.

Er wies zudem darauf hin, dass Landwirte bei Futterknappheit ab dem 1. Juli die Möglichkeit haben, ohne besondere Genehmigung auf einem Puffer- oder Feldrand eine Beweidung oder Mahd durchzuführen. Dabei ist aber sicherzustellen, dass dieser Bereich weiterhin von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. Dies gilt ebenso für Streifen an Waldrändern.

Mit Blick auf die angeschlagene Finanzlage vieler Betriebe versicherte er, dass die Zahlungen für die Agrarförderung aus der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik fristgerecht auf den Konten der Landwirte landen werden und auch die Abschlusszahlungen aus dem Dürreprogramm 2018 kontinuierlich fließen werden.