Agrarförderung: Landwirte können Anträge bis 21. Juni nachbessern

Schwerin – Wie in den Vorjahren haben Landwirte auch 2019 die Möglichkeit, Unstimmigkeiten in ihren Agraranträgen bis zum 21. Juni 2019 sanktionsfrei zu korrigieren. Das entsprechende PreCheck-Verfahren läuft ab sofort. Es ermöglicht Landwirten, Flächenüberschneidungen, die sich im Rahmen des georeferenzierten Antrags mit benachbarten Landwirten ergeben haben, zu überprüfen und nachzubessern. Eine sanktionslose Korrektur dieser Flächen nach diesem Datum ist nicht mehr zulässig.

Um die Prüfung und gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen zu können, werden die Landwirte nach Öffnen der Antragssoftware aufgefordert, ein Update herunterzuladen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt weist alle Antragsteller darauf hin, dass die vorgenommenen Korrekturen nur durch das Erzeugen einer neuen Version der „Flächenangaben“ und das erneute Einreichen (Online oder Datenträger) dieser beim zuständigen Amt wirksam werden.

Hintergrund

Antragsteller gesamt: 5112
Antragsteller mit Betriebssitz in MV: 4741
Von Flächenüberschneidung betroffene Antragsteller: 2630
Doppelt beantragte Fläche in Hektar: 1617

Waldbrandstufe 4 in Teilen des Landes

Schwerin – Die Waldbrandgefahr in Mecklenburg-Vorpommern hält noch bis zum Wochenende an. Nach dem Anfang der Woche bereits im Landkreis Vorpommern-Greifwald mit der Waldbrandstufe 4 die zweithöchste Gefahrenstufe ausgerufen wurde, ist dies heute auch im Kreis Mecklenburgische-Seenplatte geschehen. In den übrigen Kreisen gilt weiterhin überwiegend die Gefahrenstufen 3 (mittlere Gefahr). Mit einer Entspannung der Situation rechnet die Waldbrandzentrale in Mirow ab Freitag (7.06). Dann soll Wetterprognosen zufolge eine Regenfront durch Mecklenburg-Vorpommern ziehen und das Waldbrandrisiko deutlich mindern.

„Da Waldbrände in Mitteleuropa und somit auch hierzulande zu 97 Prozent durch das fahrlässige oder vorsätzliche Fehlverhalten von Menschen entstehen, kann man gerade in den Sommermonaten nicht oft genug darauf hinweisen, die Grundsätze des Waldbrandschutzes einzuhalten“, betonte Forstminister Dr. Till Backhaus.

Folgende Verhaltensregeln sind für alle Gefahrenstufen gültig:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!

Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

In 2019 gab es in Mecklenburg-Vorpommern bislang 29 Waldbrände auf einer Fläche von etwa 7,5 Hektar. In 2016 waren es im gesamten Jahr 25 Brände auf einer Fläche von 7,7 Hektar. In 2018 kam es im Land zu 89 Bränden auf über 30 Hektar Waldfläche.

Städte müssen sich gegen Klimawandel wappnen

Schwerin – Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den „Masterplan Stadtnatur“ verabschiedet. Hierzu erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mathias Brodkorb: „Der Masterplan ist der richtige Weg, um insbesondere unsere Städte perspektivisch fit zu machen für die unausweichlichen Folgen des Klimawandels. Konsequente Begründung von Städten hilft dabei, die Temperaturen in der Stadt in Phasen großer Hitze um bis zu vier Grad abzusenken. Gerade für Kleinkinder und Senioren kann das bei extremen Heißphasen den Unterschied zum Aufenthalt in der Notaufnahme bedeuten.

Aber auch darüber hinaus steigert mehr Grün in den Städten die Lebensqualität, sorgt für mehr Artenvielfalt. Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem „Bienenweiden-Katalog“ bereits eine eigene Handreichung herausgegeben, die insbesondere die Lebensbedingungen für Insekten wie Bienen verbessern hilft. Der Masterplan Stadtnatur ergänzt unsere Arbeit sinnvoll und ist für die Kommunen im Land ein guter Ansatzpunkt, um Lebensqualität nachhaltig zu steigern.“

Backhaus: Verbraucherbildung gehört an jede Schule!

Logo Verbraucherschule

Schwerin – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine neue Runde des Schülerwettbewerbs „Verbraucher­schule“ gestartet. Ab sofort können sich Schulen online für die Aufnahme in das Netzwerk der Verbraucherschulen anmelden und bis zum 30. September um eine Auszeichnung bewerben. Bewertet wird, inwieweit sich die bewerbende Schule in der Verbraucherbildung engagiert und das Thema im Schulentwicklungsprogramm verankert hat. Die Auszeichnung „Verbraucherschule“ wird in den drei Stufen Bronze, Silber oder Gold vergeben.

„Schulen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche durch einen lebensnahen Unterricht auf spätere Herausforderungen vorzubereiten. Verbraucher­bildung gehört deshalb für mich ganz klar an jede Schule. Wie ernähre ich mich gesund? Wie gehe ich klug mit Geld um? Wie lebe ich umwelt- und klimafreundlich? Wie surfe ich sicher im Internet? Alle diese Fragen gehören dazu und müssen frühzeitig mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. Nur so können sie ein Bewusstsein für die Welt, die sie umgibt, herausbilden und mündige Erwachsene werden“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Für die Aufnahme ins Netzwerk der Verbraucherschulen können sich bundesweit alle allgemein- und berufsbilden­den Schulen bewerben, die ihre Schülerinnen und Schüler durch praxisorientierte und innovative Unterrichtsmaß­nahmen und Projekte fit für den Alltag machen.

Für die Auszeichnung werden Maßnahmen, Projekte und Unterrichtsvorhaben, die in einem Schuljahr durchgeführt wurden, berücksichtigt. Für Silber und Gold müssen alle Handlungsfelder der Verbraucherbildung behandelt werden:

  • Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
  • Medien und Information
  • Ernährung und Gesundheit

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatte 2018 mit der Arche-Schule Waren (Müritz) eine Grundschule Silber ge­wonnen. Viele der Projekte zum Thema Verbraucherbildung wurden an der Arche Schule so angelegt, dass sich die Schüler selbständig mit Verbraucherthemen beschäftigen. So entstand ein Redaktionsteam aus Fünft- und Sechstklässlern, das in der Schülerzeitung regelmäßig aus der Schule sowie über aktuelle politische Themen berichtete.

Weitere Informationen wie Kriterien und Unterstützungs­angebote gibt es über www.verbraucherschule.de.

Die Auszeichnung Verbraucherschule des vzbv wurde im Herbst 2016 zum ersten Mal vergeben. Der Schülerwettbewerb wird durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert.

Entscheidung zum Mathe-Abitur

Schwerin – Das Bildungsministerium hat sich die Klausurergebnisse des diesjährigen schriftlichen Mathe-Abiturs angesehen und umfassend geprüft. Das Land kommt zu folgendem Ergebnis: Nur die Aufgaben der schriftlichen Abiturprüfung, die mit dem grafikfähigen Taschenrechner CAS gelöst werden mussten, sind um ca. zwei Notenpunkte schlechter ausgefallen als in den Vorjahren. Das sind etwa die Hälfte aller im Mathe-Abitur abgelegten schriftlichen Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Abiturprüfung ohne CAS ist nicht betroffen.

Die Aufgaben waren anspruchsvoll, aber für ein Abitur angemessen. Sie stammten aus dem bundesweiten Aufgabenpool des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder es handelte sich um landesweite Aufgaben, die sich an die Art und Weise der Aufgabenstellung des IQB anlehnten. „Wir sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bewertung der Klausuren Bestand hat“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Die Abiturprüfungsverordnung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, deren Ergebnisse in den schriftlichen Prüfungen stark von den Vornoten abweichen, ihre Note in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung verbessern können. Dies war auch in diesem Jahr möglich. Die Abituraufgaben sind von Land zu Land unterschiedlich. Mecklenburg-Vorpommern zählt zum Großteil der Länder, die vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte für die abgelegten schriftlichen Prüfungen keine Veränderungen bei den Bewertungsmaßstäben vornehmen.

In Mecklenburg-Vorpommern können in diesem Jahr rund 5.200 Schülerinnen und Schüler an 92 staatlichen und freien allgemein bildenden Schulen das Abitur ablegen. Die schriftlichen Prüfungen im Fach Mathematik fanden länderübergreifend am Freitag, 3. Mai 2019, statt.

Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V

Schwerin – Nachdem zu dem Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) insgesamt 20 Verbände wie beispielsweise der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, die Polizeigewerkschaften des Landes oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz um die Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden, hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung nunmehr der Übersendung des Gesetzesentwurfes an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

Mit dem Entwurf sollen zum einen die notwendigen Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Sicherheits- und Ordnungsgesetz – dem SOG M-V – vorgenommen werden. Auch im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und im Landeskatastrophenschutzgesetz ist eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund der unmittelbaren Geltung der Datenschutz-Grundverordnung und der ergänzenden Bestimmungen im Landesdatenschutzgesetz beabsichtigt.

Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die im Zusammenhang mit der Überprüfung des Bundeskriminalamtgesetzes weiterentwickelte und präzisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse auch im SOG M-V nachvollzogen werden.

Weiterhin ist die Aufnahme klarstellender Regelungen und auch zusätzlicher Befugnisse im SOG M-V beabsichtigt, damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und des Standes der technischen Entwicklung in die Lage versetzt werden, weiterhin Gefahren effektiv abwehren können.

Auf die Pressemitteilung des Innenministeriums vom 29.01.2019, in der die wesentlichen Neuerungen der SOG-Novelle dargestellt sind, wird ausdrücklich hingewiesen.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei M-V wurde nach der Verbandsanhörung zusätzlich unter anderem ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von Identitätsfeststellungen neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Bisher stand ein solches Recht nur der Polizei zu. Zukünftig sollen dem Gesetzentwurf nach Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung betroffene Person – bis zum Eintreffen der Polizei – festhalten dürfen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Das SOG M-V regelt für die Ordnungsbehörden und die Polizei im Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 die Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr. Daran ändert sich auch mit der nun vorgeschlagenen Neufassung nichts, so dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht verändert wird. Ebenso sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch keine Änderung des Gefahrenbegriffs vor. Im Sicherheits- und Ordnungsgesetz wird es also den Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht geben.

Müritz-Nationalpark mit neuem Radweg und Besucherpavillon

Mirow – Umweltminister Dr. Till Backhaus am 05.06. einen neuen Radweg und einen Besucherpavillon im Müritz-Nationalpark übergeben.

„Investitionen in die Infrastruktur der Nationalen Naturlandschaften sind gut angelegtes Geld. Nicht alle Anziehungspunkte in unseren Großschutzgebieten sind gut erreichbar. Das wollen wir ändern. Dabei stellen wir höchste Ansprüche daran, dass die Infrastruktur dem Naturraum und Schutzzweck angemessen angelegt wird“, sagte der Minister.

Mit einer Fahrradtour weihte Backhaus zunächst einen 1,6 km langen Radweg von Zietlitz (Stadt Mirow) in Richtung Zartwitz (Gemeinde Rechlin) ein. Der Radweg mit einer wassergebundenen Decke war auf einer ehemaligen sandigen und ausgefahrenen Panzerstraße gebaut worden. Er entstand auf Initiative des Fördervereins Müritz-Nationalpark und unter Mitwirkung der Gemeinden Mirow, Rechlin und Roggentin sowie Neustrelitz. Der neue Weg kostete knapp 210.000 Euro.

Im Anschluss hat Backhaus einen Holzpavillon am Nationalpark-Eingang Zwenzow übergeben. Dieser informiert über den Windbruch vom 11. Juni 2014 an dieser Stelle und über die natürliche Entwicklung dieser 13 Hektar großen, nicht beräumten Waldfläche. Die Besucher können diese dann gleich an Ort und Stelle in Augenschein nehmen. Insgesamt wurden hier knapp 50.000 Euro investiert. Der Pavillon ist ein neuer Bestandteil des Eingangsbereiches Zwenzow.

Eine aktuelle Forsa-Umfrage bestätigt laut Backhaus, dass sich Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat. Demnach sagen 93 Prozent der Befragten, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im Bereich des Tourismus verbessert hat. 86 Prozent sehen die Veränderung im Erscheinungsbild der Städte und Dörfer und 87 Prozent in der Umwelt. 98 Prozent sagen Mecklenburg-Vorpommern steht für eine schöne Natur und Landschaft.97 Prozent sehen eine hohe Attraktivität als Urlaubsland sowie 93 Prozent die attraktiven National- und Naturparks als werbewirksam. „Für all das steht auch die Müritzregion“, so der Minister.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind seit 2007 über 7.000 Projekte mit rund 250 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Müritz-Nationalpark sei in fünf Projekte mit über 460.000 Euro investiert worden, so Backhaus, darunter die heute übergebenen Bauvorhaben.

Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig

Leipzig – In Leipzig (Sachsen) findet seit Mittwoch (05. Juni) die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz aller Länder statt. Ein Thema vor Ort ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Vernetzung und Koordination von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen ist eine Herausforderung vor allem für ländliche Regionen. Gerade die Vernetzung auf den verschiedenen Ebenen ist ein Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung, wie beispielsweise in unserem Flächenland. Wir brauchen mutige und innovative Ideen, die in konkrete Projekte vor allem auch für Flächenländer in Deutschland führen. Ziel ist es, langfristige und praktikable Lösungen zu entwickeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung sicherzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Glawe forderte, die Etablierung digitaler Leistungen in der Regelversorgung zu erleichtern sowie eine stärkere Beteiligung der Länder an den Entscheidungen zu erreichen.

„Wir brauchen mehr Projekte auf Länderebene. Die Länder brauchen zusätzliche Kompetenzen für die Steuerung der Entwicklung innovativer Versorgungsformen. Konkret ist es wichtig, dass die Rolle regionaler Projekte bei der Weiterentwicklung in die bundesweite Regelversorgung gestärkt wird. Wenn Projekte sich als tauglich erweisen, ist es notwendig, diese auch in die Praxis zu überführen. Es sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch nötig, um die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies könnte unter anderem durch die Etablierung eines geregelten Verfahrens zur Überführung von experimentellen digitalen Leistungen in die Regelversorgung sowie die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Länder zur Steuerung der Entwicklung innovativer, regionaler Versorgungsformen sein“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe machte im Zusammenhang einer sektorenübergreifenden Versorgung auch auf das Thema Telemedizin aufmerksam. „Im Kern geht es darum, dass nützliche und notwendige Entwicklungen bei uns im Land ermöglicht werden. Wir werden mögliche Ansätze prüfen, um die vorhandenen Ressourcen der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern noch besser miteinander zu vernetzen. Ziel ist es immer, Patienten bestmöglich unter Beachtung der regionalen Gegebenheiten zu behandeln. Um das zu gewährleisten, nutzen wir verstärkt telemedizinische und digitale Möglichkeiten zum Wohle der Patienten. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dabei eine Chance, um die grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen und zu verbessern“, betonte Glawe weiter.

Glawe warb in Leipzig für die Einführung einer Impfpflicht. „Die Impfpflicht muss kommen. Vor allem in Kindertagesstätten und Schulen ist es wichtig, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Eine Impfung ist der beste Schutz für alle. Die hohen Impfquoten müssen gehalten beziehungsweise weiter verbessert werden. Das ist kein Selbstläufer“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend deutlich.

Anfang Mai 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz gegen die Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht den verpflichtenden Nachweis eines bestehenden Impf- bzw. Immunschutzes gegen die Masern für Personen vor, die in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen, dort betreut werden oder tätig sind. Gleiches gilt für medizinisch tätiges Personal in Einrichtungen. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Schulanfänger die für die Masern-Eliminierung erforderliche Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht.

Mecklenburg-Vorpommern hat im Oktober 2018 die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) gestartet. Neben dem Internetauftritt (www.mv-impft.de) wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sie ist zunächst für zwei Jahre konzipiert.

Spätanbindung Schwerins an Berlin

Schwerin – Mit dem „kleinen Fahrplanwechsel“ am 9. Juni setzt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) weitere Wünsche um, die Bahnkunden bei der Fahrgastbeteiligung zum Fahrplan 2019 geäußert hatten: Ab Sonntag gibt es eine neue Spätanbindung von Schwerin an den Fernverkehr von und nach Berlin in Ludwigslust und zurück.

„Der letzte Zug der Linie RB 17 ab Wismar nach Schwerin fährt dort künftig 20 Minuten früher ab als bislang und wird bis Ludwigslust verlängert. Mit der Ankunft dort um 23.34 Uhr besteht nun täglich eine späte Umsteigemöglichkeit in den ICE nach Hamburg und freitags und sonntags in den ICE nach Berlin“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel.

Zugleich wird ein zusätzlicher Zug um 23.56 Uhr von Ludwigslust nach Schwerin eingesetzt, der täglich auch die Passagiere des Spät-ICE aus Berlin in die Landeshauptstadt bringt.

Damit trotz der früheren Abfahrt der RB 17 von Wismar die Fahrgäste aus Richtung Lübeck um 23 Uhr in Bad Kleinen Anschluss nach Schwerin haben, wird zudem der RE 4 von Stettin mit bisheriger Endstation 22.46 Uhr in Bad Kleinen bis Schwerin verlängert und kommt dort um 23.18 Uhr an.

„Mit diesen Änderungen kommen wir dem immer wieder geäußerten Wunsch nach einer Verbindung am späten Abend von Berlin nach Schwerin nach. Mit der Änderung ist die letzte Abfahrt in Berlin nun eine Stunde später als bisher, um 22.38 Uhr“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Dank der neuen Verbindungen am Freitag- und Sonntagabend von und nach Schwerin eröffnen sich zum Beispiel auch Wochenendpendlern und –urlaubern mehr Möglichkeiten.“

Zwei weitere Punkte aus der Fahrgastbeteiligung 2018 werden mit dem „großen Fahrplanwechsel“ im Dezember 2019 umgesetzt: Montags bis freitags wird es eine zusätzliche Abendverbindung mit dem RE 1 von Schwerin nach Hamburg und zurück geben sowie eine neue Frühverbindung zwischen Bützow und Schwaan mit Anschluss nach Rostock.

Seit drei Jahren können Reisende jeweils im Frühjahr im Rahmen der Fahrgastbeteiligung der VMV den Entwurf des Fahrplans im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) fürs kommende Jahr einsehen und dazu Anregungen einbringen. Die Anregungen aus den Jahren 2017 und 2018 haben dazu geführt, dass das Land insgesamt ca. 2,4 Millionen Euro jährlich für 16 zusätzliche Verbindungen bereitstellt.

Auch 2019 haben wieder viele Bahnfahrer an der Fahrgastbeteiligung der VMV teilgenommen. Es sind 150 Hinweise und Anregungen eingegangen, die die VMV zurzeit prüft. Vorrangiges Ziel ist es, vor dem Fahrplanwechsel im Dezember den Änderungsbedarf aus Sicht der Reisenden an bestehenden Angeboten zu erkennen und möglichst umzusetzen.

Professur für katholische Theologie

Rostock – An der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock wird eine Professur für katholische Theologie errichtet. Sie ist auf Fundamentaltheologie und Religionsphilosophie ausgerichtet und bietet Veranstaltungen für Studierende aller Fakultäten, insbesondere der Philosophischen und Theologischen. Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Kirchenangelegenheiten, hat die von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterzeichnete Note am Dienstag an den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, übergeben.

„Es war ausdrücklicher Wunsch der katholischen Kirche, dem das Land Mecklenburg-Vorpommern gern nachkommt. Denn Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Theologie gehören zum breiten Spektrum des Erkenntnisgewinns dazu“, so die Ministerin.

Erzbischof Dr. Nikola Eterović: „Der Lehrstuhl Katholische Theologie an der Universität Rostock soll sich in aktuelle gesellschaftliche Diskussionen einbringen und verlässliche Welt- und Lebensorientierung auch aus christlich-abendländischer Erfahrung heraus vermitteln.“

Die Professur ist auf fünf Jahre befristet. Nach drei Jahren wird sie evaluiert. Land, Universität und Erzbistum Hamburg entscheiden dann gemeinsam über den Fortbestand. Die Professur wird zur Hälfte vom Land und zu je einem Viertel von der Universität Rostock sowie der katholischen Kirche finanziert.

Haushalt 2019/2020 Nordwestmecklenburg

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Doppelhaushalt 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg entschieden und diesen ohne Einschränkungen genehmigt. Bereits am 16. April hatte der Landkreis die Freigabe für das Haushaltsjahr 2019 erhalten, damit die geplanten Straßen- und Schulbauvorhaben in Angriff genommen werden konnten. Nunmehr gibt Innenminister Lorenz Caffier auch für das Haushaltsjahr 2020 grünes Licht.

„Der vorgelegte Doppelhaushalt ist solide geplant, nimmt aber auch Rücksicht auf die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden“, stellt Innenminister Lorenz Caffier fest. So setzt der Landkreis in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 in Vorjahren erwirtschaftete Überschüsse vollständig für den Haushaltsausgleich ein, um die Gemeinden nicht stärker zur Kasse bitten zu müssen. „Ich bin optimistisch, dass die mittelfristig ausgewiesenen Deckungslücken im Haushalt durch eine verbesserte Finanzausstattung über das Finanzausgleichsgesetz ab 2020 geschlossen werden können und sogar Handlungsspielräume für eine Absenkung der Kreisumlage bestehen werden“, gibt sich der Innenminister optimistisch.

Das Ministerium hat die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 9,4 Mio. EUR (2019) bzw. 16,8 Mio. EUR (2020) genehmigt, damit der Landkreis die geplanten Baumaßnahmen finanzieren kann.

Anerkennung für das Ehrenamt

Schwerin – Im Kabinett wurde heute die neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V) vorgestellt. Die Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen aller ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Körperschaften werden um rund 20 Prozent angehoben.

Zusätzlich angehoben werden die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister- und Amtsvorsteher aufgrund eines gestiegenen Zeitaufwands für die Ausübung des Ehrenamtes, der weiterhin bestehenden Sozialversicherungspflicht und in Ansehung des persönlichen Haftungsrisikos.

Innenminister Lorenz Caffier: „Viel Arbeit in den Kommunen wird von ehrenamtlichen Kräften geleistet. Mit den neuen Regelungen wird kommunalpolitisches Engagement mehr als bisher anerkannt und angemessener berücksichtigt. Wir wollen auch verstärkt Anreize schaffen, damit sich auch weiterhin qualifizierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Gemeinden und Ämtern bewerben.“

Die Erhöhung umfasst auch die Entschädigungen der Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder. Statt einer Erhöhung des Sitzungsgeldes wird hier ein monatlicher Sockelbetrag neu eingeführt, der nach Einwohnergrenzen differenziert.

Inwieweit der mit der Entschädigungsverordnung gesetzte Rahmen im Einzelfall tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen Gremien in ihren Hauptsatzungen auch weiterhin selbst regeln.

Die neue Entschädigungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V in Kraft.

Konzertierte Aktion Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht in den heute vorgestellten Ergebnissen der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) einen guten Zwischenschritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufes. „Nun muss es darum gehen, dass Bund, Länder, Kommunen, Kassen, Pflegeeinrichtungen und Sozialpartner die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen zügig umsetzen“, betonte Drese heute in Schwerin.

Als wichtigste Punkte der „Konzertierten Aktion Pflege“ bezeichnet Drese die Ausbildungsoffensive Pflege und die geplanten höheren Löhne vor allem im Bereich der Altenpflege. „Wir brauchen mehr Ausbildung und Qualifizierung, um den steigenden Bedarf an Fachpersonal decken zu können“, so die Ministerin. Der Wegfall des Schulgeldes und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung seien wesentliche Voraussetzungen dafür. Zudem müssten weitere Rahmenbedingungen wie genügend Ausbildungs- und Schulplätze verbessert werden.

Drese: „Die Pflegekräfte müssen endlich auch besser bezahlt werden. Ich bin sehr froh, dass dieses Ziel und die Wege dorthin – entweder über einen flächendecken Tarifvertrag oder die Festlegung von Mindestentgelten – ausdrücklich in der KAP festgeschrieben sind. Davon werden die Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern ganz besonders profitieren.“

Drese sicherte als diesjährige Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die „leidenschaftliche Unterstützung und sachorientierte Zusammenarbeit“ der Länder zu. „Die künftige Gestaltung der Pflege gehört zu den wichtigsten Aufgaben in unserer alternden Gesellschaft. Hier muss eine Vielzahl von Weichen gestellt werden. Ich werde deshalb die Pflegepolitik zum Top-Thema der ASMK in diesem Jahr machen“, sagte Drese.

Die Ministerin will dabei ausdrücklich auch weitere Themenfelder bearbeiten. Drese: „Mir geht es vor allem um die Entlastung und bessere Unterstützung der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Und wir müssen uns darauf verständigen, wie wir die steigenden Pflegekosten finanzieren. Ich bin überzeugt, dass viele Menschen bereit sind, mehr Geld für die Pflege auszugeben, wenn es gerecht dabei zu geht. Die zusätzlichen Einnahmen müssen zu einer Kostenbegrenzung des Eigenanteils führen und tatsächlich den Pflegebeschäftigten und der Infrastruktur zu Gute kommen.“

Bewirtschaftung der Fischbestände

Schwerin – Am 29.05.2019 veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) seine wissenschaftlichen Empfehlungen für die im Jahr 2020 in der Ostsee zulässigen Gesamtfangmengen für die Fischarten Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte. Die für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Fischerei auf den Heringsbestand der westlichen Ostsee und den Dorschbestand der östlichen Ostsee solle ausgesetzt werden. Für Dorsch in der westlichen Ostsee wird eine Verringerung um mindestens 53 % empfohlen. Bei Sprotte sollte sich die Fangmenge um 25 % verringern. Die zulässigen Fangmengen für Scholle sollten gegenüber dem Vorjahr um 5 % erhöht werden.

Damit sieht sich die Kutter- und Küstenfischerei erneut gravierenden Fangeinschränkungen bei der Dorsch- und der Heringsfischerei ausgesetzt. Die Heringsquote wurde in den Jahren 2018 und 2019 bereits um 68 % reduziert, die Dorschquote verringerte sich in den zurückliegenden fünf Jahren kontinuierlich um 71 %. Etwa die Hälfte der 228 Haupterwerbsbetriebe der Kutter- und Küstenfischerei unseres Landes ist wirtschaftlich gravierend von den vorgenannten Kürzungen ihrer Fangmöglichkeiten betroffen.

„Sofern die Vorschläge des ICES umgesetzt werden, ist in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes mit erheblichen und spontanen strukturellen Veränderungen zu rechnen, die sich regional auch auf den Tourismus nachteilig auswirken“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Der ICES sieht als Ursache für den Rückgang der Bestände der westlichen Ostsee insbesondere eine naturbedingt schlechte Nachwuchsproduktion. „Die bisherige Annahme, dass sich die Bestände mit der Anwendung des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Mehrjahresplanes für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee (MAP) zügig positiv entwickeln werden, hat sich somit nicht bestätigt“, so der Minister.

Dieses ist auch darauf zurückzuführen, dass der Mehrjahresplan offensichtlich keine ausreichenden Vorgaben für die Erholung von Beständen enthält, die unerwartet durch Veränderungen der Umweltbedingungen in den kritischen Bereich geraten. Minister Backhaus verweist darauf, dass der umweltbedingt schlechten Nachwuchsproduktion des Dorsch- und Heringsbestandes der westlichen Ostsee durch die Entwicklung eines langfristigen Erholungsplanes mit wirtschaftlich vertretbaren jährlichen Quotenschwankungen Rechnung getragen werden müsse. Dabei sind auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zu berücksichtigen, die zur Feststellung einer reduzierten Produktivität des Heringsbestandes der westlichen Ostsee führen dürften.

Nach Auffassung des Ministers ist es an der Zeit, dass außerdem bei der Bewirtschaftung der Dorschbestände den Besonderheiten der kleinen Kutter- und Küsten­fischerei, die mit ihren hoch selektiven Fanggeräten küstennah agiert und eine größere Jahrgangsbreite gezielt schont, mehr Rechnung getragen wird. „Hier sind Sonderregelungen denkbar“, so Minister Backhaus.

Auf dem Weg dorthin dürfen traditionelle und touristisch wichtige Fischereiregionen jedoch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund wird das Land Mecklenburg-Vorpom­mern diesen Prozess weiterhin auch finanziell begleiten. So wurden in den Jahren 2017 und 2018 an 133 Unter­nehmen bei einer zeitweiligen Stilllegung der Herings- und Dorschfischerei Überbrückungsbeihilfen in Höhe von 2,63 Mio. EUR ausgereicht. Auch für 2019 sind ca. 2,3 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Kommission eine Anpassung des Operationellen Programms zur Ausrichtung des Fischereisektors beantragt, die auch über das Jahr 2019 hinaus die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen wird. „Mit einer Genehmigung ist im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen“, sagte Backhaus.

Für die Freizeitfischerei auf Dorsch empfiehlt Minister Backhaus, die Regelungen des Jahres 2019 beizube­halten, da in diesem Jahr die Quotenerhöhung für die Berufsfischerei nicht vollständig auf die Freizeitfischerei umgelegt wurde.

Bessere Vergütung für Mitarbeiter in EU-Projekten

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Vielzahl von Projekten in den Bereichen Bildung, sozialer Integration und bei der Integration in Arbeit. Finanziert werden in den Projekten überwiegend Personalkosten.

„Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Land geförderten Projekte die Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. Eine attraktive Vergütung ist ein wesentlicher Baustein dafür“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Ab Juni wird auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums die ESF-Personalkostenpauschale angehoben, auf deren Grundlage die Personalkosten in vom Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten finanziert werden. Das gilt für Projekte die ab August neu bewilligt werden. Gegenüber der derzeitigen Förderung wird die Personalkostenpauschale um rund sechs Prozent angehoben.

„Mit dieser Anhebung können die Träger von ESF- geförderten Projekten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder orientiertes Gehalt zahlen. Das ist auch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte von besonderer Bedeutung“, so Glawe weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält in der Förderperiode von 2014 bis 2020 Mittel in Höhe von rund 385 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds. Insgesamt wurden bis Ende 2018 ESF-Mittel für 5.212 Projekte mit förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 340 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden rund 71 Prozent der für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 vorgesehenen Mittel gebunden. Die Planung der ESF-Mittel für die jeweilige Förderperiode erfolgt in Operationellen Programmen, auf die sich die Europäische Kommission und die einzelnen europäischen Regionen verständigen.