Zeugnisse für junge Lehrerinnen und Lehrer

Ministerin Martin: Lehrerberuf bietet in den meisten Fächern eine Jobgarantie

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben 241 Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare ihren Vorbereitungsdienst mit dem Zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Bildungsministerin Bettina Martin rund 100 Absolventinnen und Absolventen ihre Zeugnisse überreicht und zum Abschluss ihrer Ausbildung gratuliert. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung steht den ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Arbeit im Schuldienst offen.

„Ich freue mich, dass mit ihnen so viele motivierte und gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in die Schulen kommen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Im Studium haben die Absolventinnen und Absolventen das Handwerkszeug gelernt. Im Referendariat konnten sie sich ausprobieren und Praxiserfahrungen sammeln. Damit sind sie sehr gut vorbereitet auf den Berufseinstieg. Mit dem Lehrerberuf haben sie sich für einen anspruchsvollen, aber auch für einen der schönsten Berufe entschieden. Gemeinsam mit den Kindern gestalten sie die Zukunft. Ich wünsche allen Junglehrerinnen und Junglehrern viel Glück, Erfolg und einen guten Start“, so Martin.

Von den 241 Absolventinnen und Absolventen haben 21 den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat für ein Lehramt für Sonderpädagogik erfolgreich abgeschlossen, 27 für ein Lehramt an Grundschulen, sechs für ein Lehramt an Grundschulen und Regionalen Schulen, 14 für ein Lehramt an Regionalen Schulen, 161 für ein Lehramt an Gymnasien, 12 für ein Lehramt an beruflichen Schulen. 150 der Absolventinnen und Absolventen dieses Durchgangs haben bereits eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst des Landes erhalten.

„Mit dem Lehrerberuf haben die Absolventinnen und Absolventen eine sehr gute Wahl getroffen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Der Lehrerberuf ist ein Beruf mit Zukunft. In den meisten Fächern und meisten Schularten bietet er sogar eine Jobgarantie. Ich freue mich über alle, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Danken möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Lehrerausbildung engagieren. Dazu zählen Studienleiterinnen und Studienleiter, Schulleitungen der Seminar- und Ausbildungsschulen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung und des Lehrerprüfungsamtes. Ohne sie wäre das alles nicht möglich“, lobte Martin.

Am Donnerstag, 1. August 2019, begrüßt die Bildungsministerin im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin die künftigen Referendarinnen und Referendare.

Starke-Familien-Gesetz

Weitere Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen zum 1. August

Schwerin – Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich zum 1. August weitere Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten: Das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro angehoben. Es besteht künftig der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Zudem fallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in der Kita oder Schule sowie bei der Schülerbeförderung weg.

„Das Starke-Familien-Gesetz schafft faire Chancen für Familien mit geringem Einkommen und hilft dabei, Kinderarmut zu bekämpfen. Insbesondere Alleinerziehende, die besonders von Armut bedroht sind, werden durch die Neuerungen entlastet“, erklärte Staatssekretär Nikolaus Voss und bezog sich auf die Daten des Statistischen Bundesamtes. Demzufolge sei das Armutsrisiko gerade für Angehörige von Alleinerziehenden-Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern hoch.

Voss: „Das Land schafft die Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Denn die geplante Abschaffung der Beiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege hilft vor allem Ein-Eltern-Familien, Familien mit geringen Einkommen und kinderreichen Familien, also Familien, die über ein höheres Armutsrisiko verfügen.“

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Familien bisher mit bis zu 22 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens prozentual bundesweit den höchsten Anteil für die Beiträge zur Kindertagesförderung aufbringen.

Neben der Beitragsfreiheit erfahren Familien im kommenden Jahr weitere Entlastungen durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags. „Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen. Das Starke-Familie-Gesetz sorgt dafür, dass sich auch bei kleinen Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt“, resümierte Voss.

Das Starke-Familien-Gesetz wird schrittweise umgesetzt. Erste Verbesserungen entstanden bereits zum 1. Juli. So stieg der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Monat und Kind.

Sieben neue Fahrzeuge für die Autobahnpolizei

Schwerin – Die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt noch besser auf den Autobahnen im Land unterwegs. Frank Niehörster, Leiter der Abteilung Polizei; Brand- und Katastrophenschutz, hat der Landespolizei heute sechs neue Funkstreifenwagen vom Typ Volvo V 90 und einen Sicherungskraftwagen vom Typ VW T6 Kombi übergeben, die auf den Bundesautobahnen im Landesgebiet zum Einsatz kommen werden.

„Eine moderne Ausrüstung ist für die erfolgreiche Arbeit der Polizei essenziell“, sagte Frank Niehörster bei der Übergabe: „Dazu gehören auch neue Fahrzeuge, die dabei helfen, noch mehr Sicherheit auf den Straßen unseres Landes zu gewährleisten. Zudem schaffen wir mit den neuen Fahrzeugen eine moderne Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Die neuen Wagen sind an allen Seiten mit speziellen gelben Folienelementen beklebt, die durch Reflektion für eine deutlich bessere Sichtbarkeit bei Tag und Nacht sorgen. Schrittweise werden alle neuen kolorierten Funkstreifenwagen der Landespolizei mit dieser Folie beklebt. Die insgesamt sieben neuen Wagen verfügen zudem über Dieselmotoren der neuesten Generation. Sie erfüllen die Abgasnorm Euro 6d temp-evap, die erst verbindlich ab dem 1. September 2019 gilt.

Die neuen Fahrzeuge gehen an die Polizeiinspektionen Güstrow, Ludwigslust, Stralsund und Anklam. Die Funkstreifenwagen kommen in den Autobahn- und Verkehrspolizeirevieren (AVPR) im Funkstreifendienst zum Einsatz. Der Sicherungskraftwagen wird im AVPR Stolpe eingesetzt.

Arbeitsmarkt Juli 2019 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern waren im Juli 2019 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 54.900 Menschen arbeitslos gemeldet, 5.700 weniger als im Juli des Vorjahres (0,7 Prozent weniger als im Vorjahr). Das entspricht aktuell einer Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat gibt es einen Anstieg um 64 Personen (0,1 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt ist in einer stabilen Verfassung. Vor allem der anhaltende Anstieg an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zeigt, dass es sich um einen realen Beschäftigungsaufbau handelt. Hier locken attraktive Berufsmöglichkeiten – die Unternehmen des Landes bieten weiterhin eine Vielzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit interessanten Weiterentwicklungsmöglichkeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze liegt im Mai 2019 – aktuellster Wert – bei 578.000; ein Anstieg um 4.800 im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.600), in der Metall- und Elektroindustrie (+1.500) sowie im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+1.000) gab es mehr Jobs. Seit dem Jahr 2010 bis heute gab es einen Zuwachs um 9,5 Prozent, rund 50.000.

„Die Wirtschaft wächst, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt, die Unternehmen brauchen Fachkräfte. Deshalb ist Umdenken gefragt – wir müssen auch Personen an den Arbeitsmarkt heranzuführen, die nicht ohne Anstrengungen vermittelt und beschäftigt werden können. Wir unterstützen die Unternehmen dabei gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern über passgenaue Qualifizierungen und Unterstützungsangebote“, sagte Glawe.

Der Minister verwies beispielhaft auf das Teilhabechancengesetz, mit dem Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden soll. Bei der Schaffung von Arbeitsverhältnissen mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren, erhalten Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich.

Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

„Die Programme bieten vielfältige Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen. Arbeitgeber bekommen neue Mitarbeiter, Arbeitnehmer können langfristig in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit kommen“, sagte Glawe.

Bei der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 4.950 unbesetzte Ausbildungsplätze (+464 im Vergleich zum Vorjahr) gemeldet, hingegen gibt es noch knapp 2.600 unversorgte Bewerber (-123). Vor allem in den Berufen Verkäufer/-in (360 freie Ausbildungsplätze), Kaufmann/-frau im Einzelhandel (325), Koch/Köchin (295), Restaurantfachmann/-frau (253) und Hotelfachmann/-frau (240) stehen Jugendlichen Möglichkeiten offen, eine Lehrstelle zu finden.

„Es gibt vielfältige Angebote der heimischen Wirtschaft für junge Menschen. Wichtig ist, dass Unternehmen auch frühzeitig für eine Entwicklungsperspektive innerhalb der Firma nach der Ausbildung sorgen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe warb für die gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommerns durchgeführte Fachkräftekampagne „Durchstarten in MV“ (www.durchstarten-in-mv.de). Schulabgänger erhalten mit dem „Azubi-Atlas“ die Möglichkeit, gezielt in ihren Wunschregionen nach Ausbildungsberufen und Unternehmen zu suchen. Eine Umkreissuche bietet ihnen die Chance, nicht weitab vom Wohnort einen Ausbildungsplatz zu finden.

Darüber hinaus werden Unternehmen mit ihren Adressen konkret benannt, die bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ausbilden. Azubis erzählen in ihren „Durchstarter-Geschichten“, was ihre Ausbildung im Land ausmacht. Auf der Website sind aktuell 1.510 Unternehmen registriert, die zusammen 2.655 Ausbildungsangebote anbieten. Zudem gibt es jeden Mittwoch von 14:00 – 17:00 Uhr für Interessierte einen LiveChat, um direkt Fragen rund um die Ausbildung und Karrierechancen in Mecklenburg-Vorpommern zu klären.

„Für viele stellt sich zum Ende der Schulzeit die Frage nach der Wahl eines Berufes. Die Antwort darauf ist nicht immer leicht zu finden, denn die Bandbreite an Ausbildungsmöglichkeiten ist groß. Oft lohnt sich der Blick nach einem Ausbildungsplatz schon vor der Haustür. Bei der zielgenauen Suche hilft die Kampagne Durchstarten in MV“, sagte Glawe abschließend.

Der Arbeitsmarkt im Juli 2019

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Juli vor allem aufgrund der einsetzenden Sommerpause gestiegen. Die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Mitarbeitern geht leicht zurück, und die Beschäftigung nimmt weiter zu, aber weniger dynamisch als zuletzt.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +59.000 auf 2.275.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -49.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent

Mit Beginn der Sommerpause ist die Arbeitslosigkeit von Juni auf Juli um 59.000 auf 2.275.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Juli ein leichtes Plus um 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung fällt der saisonbereinigte Anstieg im Zuge der konjunkturellen Eintrübung deutlicher aus. Gegenüber dem Vorjahr waren 49.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent.

Im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres hat sie sich um 0,1 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,1 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nicht verändert. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juli 2019 bei 3.201.000 Personen. Das waren 48.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 8.000 erhöht. Mit 45,30 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 410.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 557.000 gestiegen. Insgesamt waren im Mai nach hochgerechneten Angaben der BA 33,41 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von April auf Mai ein Anstieg um 20.000.

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber merklich schwächer. Im Juli waren 799.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 24.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 9.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im Juli 2019 um 4 Punkte auf 243 Punkte. Er liegt damit 13 Punkte unter dem Vorjahreswert.

736.000 Personen erhielten im Juli 2019 Arbeitslosengeld, 33.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.930.000. Gegenüber Juli 2018 war dies ein Rückgang von 216.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2018 bis Juli 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 479.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 178.000 im Juli noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 543.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 11.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Juli noch 207.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel, für Kaufleute für Büromanagement sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer.

Bis September werden erfahrungsgemäß noch viele bislang unversorgte Bewerber eine Ausbildung oder eine Alternative finden und Ausbildungsstellen noch besetzt werden. Wie in den Vorjahren zeigen sich jedoch auch 2018/19 regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten, die den Ausgleich von Angebot und Nachfrage erheblich erschweren.

Strengere Düngeverordnung in Kraft

Schwerin – Seit 30.07. gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasser­körpern, den so genannten „roten Gebieten“, höhere Anforderungen an die Düngung. Mit der gestrigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungs­blatt tritt die entsprechende Düngelandes­verord­nung in Kraft. Die bundesweit geltende Düngeverord­nung von 2017 hatte die Länder verpflichtet, zur Verringerung der Nitrat­belastung in den „roten Gebieten“ gesonderte Maßnahmen festzulegen, die über die Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen.

„Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Deutschland droht, wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat­richtlinie ein weiteres Strafverfahren einzuleiten, hat die Umsetzung von besonderen Maßnahmen in den sogenannten roten Gebieten in allen Bundesländern hohe Priorität“, betonte Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald. Auf Grund der Forderung der EU-Kommission zur strikteren Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie in Deutschland werde derzeit außerdem über eine weitere generelle Verschärfung der Düngeverordnung des Bundes sowohl zwischen dem Bund und der EU-Kommission als auch dem Bund und den Ländern verhandelt, sagte er.

Für die „roten Gebiete“ gilt laut Düngelandesverordnung gegenüber der Düngeverordnung:

  • Das Aufbringen von Wirtschaftsdüngern darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden festgestellt worden sind. Bisher waren auch Richtwerte möglich.
  • Vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stick­stoff ist der im Boden verfügbare Stickstoff vom Betriebsinhaber auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, durch Unter­suchung repräsentativer Proben zu ermitteln. Bisher waren auch Richtwerte möglich.
  • Organische Düngemittel sind bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Stunde nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten. In nicht belasteten Gebieten ist eine Frist von vier Stunden vorgeschrieben.
  • Die Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Dauer­grünland und Feldfutter beginnt in den „roten Gebieten“ bereits ab dem 15. Oktober, statt ab dem 1. November.

Grundlage für die Ausweisung der „roten Gebiete“ ist die im Jahr 2015 an die EU berichtete Zustands­bewertung der Grundwasserkörper gemäß Wasser­rahmen­richtlinie, konkret die Meldung der Grund­wasserkörper, die wegen Nitrat im chemisch schlechten Zustand sind. Das betrifft in MV zwölf Grundwasser­körper, sieben davon in Nordwestmecklenburg. Betroffen sind 1.341 landwirtschaftliche Unternehmen mit ca. 248.000 Hektar in den Landkreisen Nord­westmecklenburg, Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie auf Rügen.

Professuren für Medienpädagogik

Ministerin Martin: Mit den beiden Professuren stärken wir die Lehrerbildung an unseren Hochschulen

Schwerin – Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen bereits während ihres Studiums verstärkt lernen, wie sie digitale Medien im Unterricht gezielt einsetzen können und wie sie ihren Schülerinnen und Schülern Medienkompetenz vermitteln. Das Land hat dazu zwei Juniorprofessuren für Medienpädagogik auf den Weg gebracht. Die Universität Greifswald und die Universität Rostock haben jeweils eine Juniorprofessur eingerichtet. Für die beiden Professuren stellt das Land für einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 1,5 Millionen Euro bereit.

„Die Digitalisierung verändert unseren Alltag grundlegend und umfasst immer mehr Lebensbereiche. Auch in der Schule werden digitale Medien immer wichtiger“, betonte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Lehrerinnen und Lehrer müssen sich auskennen, wenn sie Schülerinnen und Schülern den Umgang mit digitalen Medien vermitteln wollen. Mit den beiden Professuren für Medienpädagogik stärken wir die Lehrerbildung an unseren Hochschulen und setzen einen Punkt um, den wir uns in der Digitalen Agenda für MV vorgenommen haben“, sagte Martin.

Die Berufungsverfahren liegen – wie im Landeshochschulgesetz vorgesehen – in den Händen der Universitäten und laufen bereits. Die Stellen sind zunächst für sechs Jahre befristet, so wie es bei Juniorprofessuren üblich ist. „Ziel ist es, die beiden Juniorprofessuren in ordentliche Professuren umzuwandeln und die Mittel im Rahmen des neuen Hochschulpaktes zu verstetigen. An diesem Beispiel zeigt sich, welche Möglichkeiten uns das gute Verhandlungsergebnis zu den Wissenschaftspakten in Mecklenburg-Vorpommern konkret eröffnet“, erläuterte Ministerin Martin. Die beiden Juniorprofessuren sollen zum Oktober 2019 besetzt werden.

Traditionsunternehmen baut Standort aus

Rostock – Die EIKBOOM GmbH aus Rostock ist als Produktionsunternehmen in den Bereichen Kunststofffertigung und Raumgestaltung/Schiffseinrichtungen tätig.

„Das Rostocker Traditionsunternehmen hat seine Geschäftstätigkeit auf zwei solide Standbeine gestellt. Neben der Herstellung von Formteilen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen ist die Raumausstattung die zweite Säule. In beiden Bereichen soll jetzt investiert werden, um die Kapazität zu steigern. Mit der Erweiterung werden in beiden Betriebsteilen des Unternehmens zusammen 48 Arbeitsplätze gesichert und fünf neue Jobs geschaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Unternehmen hat zwei Betriebsstätten in Rostock. Im Krischanweg ist der Bereich Raumausstattung angesiedelt. Nach Unternehmensangaben soll aufgrund der steigenden Auftragslage vor allem im Bereich der Inneneinrichtungen von Schiffsneubauten in dem vorhandenen Gebäude die Flächenaufteilungen so verändert werden, dass 300 Quadratmeter mehr für die Produktion entstehen. Weiterhin wird der Maschinenpark unter anderem um einen höhenverstellbaren Hubtisch, eine Industrienähmaschine und eine Absauganlage ergänzt.

In der Betriebsstätte in der Koppelsollstraße werden Kunststofferzeugnisse hergestellt unter anderem für Wohnmobil-Teile und Gondeln für Windkraftanlagen. Hier ist vorgesehen, in neue Maschinentechnologien zu investieren und über Umbauarbeiten den Platzbedarf für ein neues CNC Bearbeitungszentrum zu schaffen. „Die EIKBOOM GmbH hat sich einen guten Namen erarbeitet und produziert heute im Bereich des glasfaserverstärkten Kunststoffs für Kunden in ganz Deutschland“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt 800.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 220.000 Euro.