Das MV-Serviceportal nimmt Fahrt auf – neue Leistung für Künstler aktiviert
Schwerin – Mit dem Slogan „Suchen – Finden – Antrag stellen“ steht das MV-Serviceportal seit dem 28. Juni 2019 zur Verfügung. „Wir zählen seit dem Start fast 16.000 Zugriffe auf das Portal. Dies ist ein schönes Ergebnis und zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.
Das Portal unter www.mv-serviceportal.de unterstützt bei alltäglichen Behördenkontakten und führt aktuell zu ca. 380 voll- und teildigitalisierten Verwaltungsleistungen im Land. „Zu den Anträgen, die vom Aufrufen bis zum Absenden komplett am Computer erledigt werden können, ist jetzt das Beantragen der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen nach dem Umsatzsteuergesetz, Paragraph 4, Absatz 20a hinzugekommen“, sagt der Minister. Das bedeutet, dass berechtigte kulturelle Einrichtungen und Künstler in ganz Mecklenburg-Vorpommern die Bescheinigung des Kultusministeriums über die Befreiung von der Umsatzsteuer online beantragen können.
„Indem wir Stück für Stück sämtliche Verwaltungsleistungen digitalisieren, erleichtern wir zum einen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Behördengänge und ermöglichen ihnen, diese rund um die Uhr und von jedem Ort zu erledigen. Wir erleichtern aber auch den Arbeitsalltag in den Behörden, indem Standardvorgänge automatisiert bearbeitet werden können und somit mehr Zeit für die schwierigeren Sonderfälle bleibt“, nennt Christian Pegel den praktischen Nutzen des landesweiten Portals.
Seit dessen Start wurden zudem 117 Nutzerkonten angemeldet. Mit diesen müssen die „User“ ihre Stammdaten nur einmal eingeben und diese werden dann bei jedem neuen Antrag automatisch ins Online-Formular übernommen. Christian Pegel ruft dazu auf: „Gucken Sie doch auch mal rein. Es kommen ständig neue Leistungen dazu.“