Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Beschluss vom 18. Juli 2019
1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18

Karlsruhe – Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem hat die Kammer zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig verworfen, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat.

Sachverhalt

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurden Bestimmungen über die höchstzulässige Miete bei Wiedervermietung von nicht der Preisbindung unterliegendem Wohnraum ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zentrale Neuregelung ist § 556d BGB, der vorsieht, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. § 556d Abs. 2 BGB ermächtigt die Landesregierungen, solche Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Nur in einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet wird die Mietobergrenze wirksam. Sie gilt jedoch nicht ausnahmslos. Insbesondere darf der Vermieter, wenn die vom vorherigen Mieter zuletzt geschuldete Miete die ansonsten höchstzulässige Miete übersteigt, gemäß § 556e BGB bei Wiedervermietung eine Miete bis zur Höhe dieser Vormiete vereinbaren. Nach dem 1. Oktober 2014 errichteter Wohnraum sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung sind nach § 556f BGB von der Regulierung der Miethöhe ausgenommen.

Für die Stadt Berlin hat der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt.

In den Ausgangsverfahren der beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18 wenden sich Berliner Mieter gegen die Vereinbarung einer die höchstzulässige Miete bei Mietbeginn übersteigenden Miete. In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die zugrundeliegenden Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und daher nichtig sei.

Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 1595/18 ist Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung. Sie wurde von ihrer Mieterin gerichtlich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer abgesenkten Miete in Anspruch genommen, weil die bei Mietbeginn vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete überstiegen habe. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die überwiegend stattgebenden Entscheidungen der Fachgerichte und mittelbar gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene Rechtsverordnung. Die Beschwerdeführerin rügt ebenfalls eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Darüber hinaus sieht sie sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt.

Wesentliche Erwägungen der Kammer

I. Die Vorlagen sind unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hat. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das Gericht in seiner Vorlageentscheidung angeben, inwiefern seine Entscheidung in dem zugrundeliegenden Ausgangsrechtsstreit von der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift abhängig und mit welcher grundgesetzlichen Bestimmung die Vorschrift unvereinbar ist.

Es muss zum einen deutlich werden, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des Ausgangsrechtsstreits beeinflussen soll. Zum anderen muss das Gericht darlegen, dass und warum es von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften überzeugt ist. Dem werden die Vorlagen nicht gerecht.

II. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die mittelbar angegriffenen Bestimmungen über die Miethöhenregulierung verletzen kein Verfassungsrecht. Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen in den mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.

1. Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz nicht.

a) Zwar greift die Miethöhenregulierung in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein. Sie ist aber als verfassungsrechtlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gerechtfertigt.

aa) Insbesondere ist der Eingriff in das Eigentum verhältnismäßig.

Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie schneidet Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten ab und kann damit zumindest die Voraussetzungen für einen Marktzugang einkommensschwächerer Mieter schaffen. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die Miethöhenregulierung Wohnungssuchenden aus einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten, die bei einem Wohnungswechsel aufgrund gestiegener Mieten in ihrem bisherigen Stadtteil ohne Miethöhenregulierung keine für sie bezahlbare Wohnung hätten finden können, das Anmieten einer Wohnung in ihrer angestammten Umgebung ermöglicht.

Die Miethöhenregulierung ist auch erforderlich, um das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Zwar kommen anderweitige staatliche Maßnahmen zur Linderung oder Behebung der Wohnungsnot in Betracht, etwa die Förderung des Wohnungsbaus oder die erweiterte Gewährung von Wohngeld. Ungeachtet der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten ist aber nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber diese im Rahmen seines Prognose- und Beurteilungsspielraums als gegenüber der Miethöhenregulierung mildere und zweifelsfrei – auch kurzfristig – vergleichbar wirksame Mittel hätte heranziehen müssen.

Die gesetzliche Regulierung der Miethöhe ist Vermieterinnen und Vermietern auch zumutbar. Der Gesetzgeber hat seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten und die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht.

Die Eigentumsgarantie gebietet nicht, Rechtspositionen für alle Zukunft in ihrem Inhalt unangetastet zu lassen. Der Gesetzgeber kann einmal geschaffene Regelungen nachträglich verändern und fortentwickeln, auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten bestehender Eigentumspositionen verschlechtern. Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt.

Das Verfahren zum Inkraftsetzen der Mietobergrenze sichert, dass die Miethöhenregulierung über das nach den gesetzgeberischen Zielen gebotene Maß nicht hinausgeht. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass die zum Verordnungserlass berufenen Landesregierungen das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes regelmäßig besser als der Bundesgesetzgeber beurteilen können. Auch sind die gesetzlichen Anforderungen an die Verordnungsbegründung geeignet, die Landesregierung zu einer sorgfältigen Prüfung der Erlassvoraussetzungen auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anzuhalten. Bejaht eine Landesregierung die Voraussetzungen zum Erlass der Verordnung zu Unrecht, kann ein Vermieter dies zudem vor den Gerichten angreifen.

Die Beschränkung der Miethöhenregulierung auf angespannte Wohnungsmärkte gewährleistet, dass sie gerade in solchen Gemeinden oder Gemeindeteilen zur Anwendung kommen kann, in denen die Belange der Mietinteressenten besonderen Schutzes bedürfen. Zugleich begrenzt das in der Rechtsprechung entwickelte Verständnis eines angespannten Wohnungsmarktes die mit der Miethöhenregulierung verbundene Durchsetzung der Interessen von Mietern oder Wohnungssuchenden auf ein den Gesetzeszielen entsprechendes Maß.

Die Nutzungsmöglichkeiten von Wohneigentum werden schließlich auch nicht dadurch unzumutbar eingeschränkt, dass in die der Mietobergrenze zugrundeliegende ortsübliche Vergleichsmiete mit fortschreitender Geltungsdauer der Mietobergrenze in zunehmendem Maß regulierte Mieten einfließen. Zum einen treten diese Auswirkungen zeitlich versetzt ein und werden dadurch abgemildert, dass die höchstzulässige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 % übersteigen darf. Im Übrigen gewährleisten die gesetzlichen Geltungsausnahmen von der Mietobergrenze und die auf höchstens fünf Jahre beschränkte Geltungsdauer der Miethöhenregulierung auch in deren Anwendungsbereich eine hinreichende Anbindung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die jeweilige Marktmiete.

bb) Die Miethöhenbegrenzung greift auch nicht in einem Umfang in das Eigentum ein, dass dauerhafte Verluste für Vermieter, eine Substanzgefährdung der Mietsache oder der Wegfall jeder sinnvollen Nutzungsmöglichkeit zu erwarten wären.

b) Der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Freiheit von Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln, hält sich ebenfalls innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

c) Die Mietobergrenze greift auch nicht gleichheitswidrig in das Vermietereigentum ein.

aa) Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die zulässige Mietobergrenze anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete bestimmt wird, was zu deutschlandweit unterschiedlichen Miet-obergrenzen führt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der örtlichen Wohnungsmärkte erscheint bereits das Vorliegen vergleichbarer Sachverhalte zweifelhaft. Eine etwaige Ungleichbehandlung ist aber jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Sie knüpft an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium an. Das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete soll die Marktbezogenheit der regulierten Miete und damit die Wirtschaftlichkeit der Vermietung regelmäßig sicherstellen. Dies ist angesichts dessen, dass die auf den jeweiligen Wohnungsmärkten vorherrschenden Bedingungen regionalen Abweichungen unterliegen, sachgerecht.

Als Unterscheidungskriterium ist die ortsübliche Vergleichsmiete im verfassungsrechtlichen Sinn auch geeignet und erforderlich, einen hinreichenden Bezug zur regional unterschiedlichen Marktmiete herzustellen. Nach § 558 Abs. 2 BGB wird sie anhand der üblichen Mieten für vergleichbaren Wohnraum in den letzten vier Jahren ermittelt. Damit spiegeln ihre regionalen Abweichungen die regionalen Abweichungen der Marktmiete wider. Das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch verhältnismäßig. Dass Vermieter die Lage der zu vermietenden Wohnung nicht beeinflussen können, gebietet insbesondere nicht, ihnen die Vermietung bis zu einer bundesweit einheitlichen Miethöhe zu ermöglichen. Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hängt auch von den auf den regionalen Mietmärkten vorherrschenden Bedingungen ab. Eine bundesweit einheitliche Mietobergrenze bleibt dazu aber ohne hinreichenden sachlichen Bezug. Zugleich fehlt es ihr an einer hinreichenden Anknüpfung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Mieter, so dass eine solche Regelung der beabsichtigten Verdrängung einkommensschwächerer Mieter aus deren angestammten Wohnvierteln nicht effektiv entgegenwirken kann.

bb) Die Miethöhenregulierung verstößt auch nicht deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, weil private Vermieter und gewerbliche Vermieter gleichbehandelt werden. Die mit der Miethöhenregulierung verfolgten Ziele rechtfertigen es, die Mietobergrenze unterschiedslos und ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung der Mieteinnahmen für den Vermieter anzuwenden.

2. Die Privilegierung von Vermietern, die ihre Wohnung vor der Wiedervermietung zu einer oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Vormiete vermietet hatten, verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nicht. Auch die Herausnahme von nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzten und vermieteten Wohnungen aus dem Anwendungsbereich der Miethöhenbegrenzung in § 556f Satz 1 BGB verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

3. Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist ebenfalls mit der Verfassung vereinbar. Sie verletzt die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht. Die Verordnung wahrt die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes und genügt den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere hat der Senat von Berlin eine Er-streckung der Verordnung auf das gesamte Berliner Stadtgebiet und ihre Befristung auf die höchstmögliche Dauer von fünf Jahren als erforderlich ansehen dürfen.

4. Schließlich ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar angegriffenen Gerichtsentscheidungen gegen Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte der Beschwerdeführerin verstoßen.

German Open im Segeln eröffnet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Schwerin die Internationalen Deutschen Meisterschaften/German Open in vier verschiedenen Traditionsbootsklassen eröffnet und zugleich dem Segler-Verein von 1894 e.V. zu seinem 125. Bestehen gratuliert.

„Herzlichen Glückwunsch zum Gründungsjubiläum. Einen solchen Geburtstag muss man kräftig feiern. Ich finde es auch gut, dass Sie parallel dazu die Schweriner Segeltage neu aufgelegt haben. 300 Sportlerinnen und Sportler, 130 Boote und mehrere Deutsche Meisterschaften. Das sind schon beeindruckende Zahlen. Gern habe ich die Schirmherrschaft für die Segeltage übernommen.“

Der Segelverein sei Teil einer vielfältigen Vereinslandschaft im Land, mit tollem Engagement und vielen Aktivitäten. So unterstütze der Verein den Präventionsrat der Stadt, das alljährliche Altstadtfest und biete Segelprojekte für Menschen mit Handicap an. Außerdem werde eine tolle Jugendarbeit geleistet.

Schwesig: „Es gibt Vereinsfahrten in verschiedene Länder. Eine gute Seemannschaft bedeutet auch, nicht nur Regatten zu gewinnen. Die Kinder lernen hier noch viel mehr: Rücksicht und Respekt, den Umgang mit Sieg und Niederlage und die Zusammenarbeit in einem Team.“

Interkulturellen Woche

Rostock – „Die Interkulturelle Woche im Landkreis Rostock ist eine sehr gute Gelegenheit für Alt- und Neu-Bürgerinnen und -bürger sich zu begegnen, einander kennenzulernen und sich über andere Kulturen zu informieren. Die vielfältigen Veranstaltungen setzen damit ein besonderes Zeichen für ein starkes Miteinander vor Ort, für Empathie und Engagement“, sagte Sozial- und Integrationsministerin Stefanie Drese zur Eröffnung der Interkulturellen Woche am (heutigen) Montag in Bad Doberan. Die Feierlichkeiten stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen“.

Die Ministerin zeigte sich von der Vielzahl der in den nächsten Tagen und Wochen geplanten Aktivitäten beeindruckt: „Mehr als 25 verschiedene Akteure haben ein tolles und abwechslungsreiches Programm mit 31 Veranstaltungen organisiert, das weit über den zeitlichen Rahmen der Interkulturellen Woche hinausgeht.“

Sie dankte den zahlreich engagierten Akteuren, Netzwerken und Verbänden wie u.a. den Malteser Werken Migrationsbetreuung Bad Doberan, dem Migrationsnetzwerk, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft Walkenhagen sowie dem Landkreis Rostock für die Organisation und die finanzielle Unterstützung des Eröffnungsfestes.

Drese: „Für ein gelingendes Zusammenleben ist eine gute und nachhaltige Integration unerlässlich. Ein Grundpfeiler der Integration ist dabei die Integration in den Arbeitsmarkt. Und hier können wir eine sehr erfreuliche Entwicklung registrieren. Die Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten sechs Jahren beinahe verdreifacht.“

Die Ministerin kündigte in ihrem Grußwort die Fortsetzung des Integrationsfonds des Landes in Höhe von einer Million Euro jährlich an. Er unterstützt Initiativen und Kommunen finanziell bei Integrationsprojekten und bezieht dabei Zugewanderte wie Aufnahmegesellschaft mit ein. „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, dieses bewährte Instrument auch in den Jahren 2020 und 2021 in den Haushaltsplanentwurf des Landes zu verankern“, betonte Drese.

Polizeigebäude in Sanitz

Sanitz – Bereits seit Juni laufen die Erdarbeiten für das neue Dienstgebäude der Polizei und Kriminalpolizei in Sanitz. Heute nun konnte Finanzminister Reinhard Meyer im Beisein von Innenminister Lorenz Caffier den Grundstein für den Neubau legen – nach einer Planungszeit von weniger als 10 Monaten.

In Sanitz kam eine sogenannte Musterplanung zum Einsatz, mit der sowohl Planungszeit als auch Planungskosten reduziert werden konnten. Es war das zweite Mal, dass der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften auf dieses Instrument zurückgriff. Das erste Mal ist die Musterplanung für den Polizeibau in Heringsdorf genutzt worden. Das Dienstgebäude in Sanitz ist eine sehr ähnliche Kopie, das ebenfalls gemäß den Kriterien des Nachhaltigen Bauens errichtet wird.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Auf diese Weise bauen wir effizient, schnell und umweltschonend. Gleichzeitig bekommt die Polizei hier in Sanitz ein Dienstgebäude auf dem neuesten Stand der Technik. So geht modernes Bauen.“

Nach einer Bauzeit von rund anderthalb Jahren soll das Gebäude Anfang 2021 fertiggestellt werden. Die Baukosten betragen rund 6,1 Mio. Euro.

Straßenbau in Malchin

Malchin – Für Ausbau und Neugestaltung der Petersilien- und Steintormauerstraße in der Stadt Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) stellt das Landesbauministerium Städtebaufördermittel in Höhe von rund 670.000 Euro bereit. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen ca. eine Million Euro.

Beide Straßen befinden sich im Sanierungsgebiet „Altstadt“. Sie sind Teil der südlichen Altstadt-Ringstraßen um den Stadtkern von Malchin und sind sanierbedürftig. Die Fahrbahnen werden mit Granit-Großpflaster und die Gehwege mit Klinkersteinen befestigt. Zudem sind straßenbegleitende Pkw-Stellplätze vorgesehen. Auch die Beleuchtung wird erneuert.

Im nördlichen Abschnitt der Petersilienstraße werden Bäume gepflanzt. Das Vorhaben wird gemeinsam mit dem Zweckverband Malchin-Stavenhagen durchgeführt, der den Regenwasserkanal baut. Nach Abschluss der Baumaßnahme soll zeitnah ein Kunstobjekt errichtet werden.

Es ist geplant, die Maßnahme 2019 zu beginnen und im Jahr 2020 fertigzustellen.

Marlower Loris wird Festspiel-Partnerschule

Marlow – Die Grundschule Marlower Loris im unteren Recknitztal ist Partnerschule der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2019/2020. Bildungsministerin Bettina Martin und Festspiel-Intendant Dr. Markus Fein haben bei einer Feierstunde mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften der Schulleiterin Dagmar Röder die Ernennungsurkunde übergeben.

In Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern wird die Grundschule im kommenden Schuljahr am Education-Programm der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen. Inhalt der Partnerschaft ist die Durchführung von unterschiedlichen musikalischen Projekten, wie z. B. Workshops, Kurzkonzerten und Gesprächen mit Festspielmusikern in der Schule, in enger Zusammenarbeit mit den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern. Höhepunkt ist ein Festspielkonzert in der Partnerschule, welches von der Schule selbst organisiert wird.

Bildungsministerin Bettina Martin: „Die Festspiele richten sich nicht nur an Erwachsene, sondern wollen auch ganz bewusst Kinder erreichen. Ein Jahr lang werden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marlower Loris mit Künstlerinnen und Künstlern der Festspiele Musik machen, Konzerte besuchen und Projekte auf die Beine stellen. Dies ist ein wertvolles Programm, denn dabei werden auch jene Kinder erreicht, die ansonsten keinen Zugang zu klassischer Musik haben und keine Konzerte besuchen. Ich freue mich deshalb über das Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, Partnerschule werden zu wollen und gratuliere der Marlower Grundschule, dass sie sich im jüngsten Aufruf durchgesetzt hat. Den Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Freude beim Entdecken neuer Klangwelten.“

Festspielintendant Dr. Markus Fein: „Die Begeisterung für Musik kann man gar nicht früh genug wecken. Und das geht am besten durch persönliche Begegnungen und aktives Mitgestalten. Daher richten wir uns nicht nur mit Konzerten an Kinder und Familien, sondern auch mit gezielten gemeinsamen Projekten an Schulen. Der große Erfolg der Projekte mit den Partnerschulen aus den vergangenen Schuljahren hat uns in unserer Arbeit nur bestätigt. Nun freuen wir uns sehr auf die Zusammenarbeit mit den Lehrern und Schülern der Grundschule Marlower Loris.“

In dem Education-Programm der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern können sich alle allgemein bildenden Schulen im Land als Partnerschule bewerben. Eine bisherige künstlerische oder musikalische Profilierung der Schule ist keine Voraussetzung für die Auswahl. Kriterien sind vielmehr Interesse und Engagement für die Zusammenarbeit. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Instandsetzung der A 20 bei Tribsees

Tribsees – Heute wurden an der A 20 bei Tribsees der erste von insgesamt zwei Probepfählen sowie 36 Gründungspfähle eingebohrt, auf denen ein Teilstück der neuen Autobahnbrücke durch das Trebeltal ruhen wird.

„Wir beginnen jetzt mit den Gründungsarbeiten für die ca. 75 Meter lange Brücke östlich der bestehenden Trebeltalbrücke, für das Brückenteil in Fahrtrichtung Lübeck. Zum Auftakt der Arbeiten wurde westlich der Trebeltalbrücke eine erste Probebohrung vorgenommen. Mit dieser wollen wir untersuchen, wie die Pfähle ideal ins Moor eingebracht werden können“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zu den Arbeiten gehören außerdem die Erneuerung der sogenannten Mittel- und Außenkappen der Trebeltalbrücke in Fahrtrichtung Lübeck, die die Fahrbahn zu beiden Seiten verkehrssicher begrenzen. Außerdem werden auf der Brücke Leit- und Sperrwände aufgestellt, die künftig den umliegenden Naturraum vom fließenden Verkehr abgrenzen. Die Instandsetzungsarbeiten übernimmt das Bauunternehmen Matthäi aus Leezen. Für die Bohrarbeiten wurden die Unternehmen Rudolph Brunnenbau und Spezialtief beauftragt.

„Wir gehen davon aus, dass diese Arbeiten im Sommer 2020 fertiggestellt werden können“, berichtet Ronald Normann, Abteilungsleiter Autobahn im Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V. Die Kosten für das Teilbauwerk belaufen sich auf ca. neun Millionen Euro. Diese trägt der Bund.

Parallel zu den Arbeiten beginnt im Herbst 2019 die Ausschreibung für die Instandsetzung des westlichen Teils der Fahrbahn in Richtung Lübeck. „Wenn die Ausschreibung reibungslos abläuft, kann der Auftrag voraussichtlich noch in diesem Jahr vergeben werden. Die Instandsetzungsarbeiten könnten dann bereits im Frühjahr 2020 beginnen“, erklärt Christian Pegel. Abhängig vom Verlauf der Arbeiten kann die Fahrbahn in Richtung Lübeck frühestens Ende 2021 wiederhergestellt und der Verkehr von der Behelfsbrücke auf diese neue Autobahnhälfte verlegt werden.

Zahlen & Fakten

Gründung Teilbauwerk östlich der Trebeltalbrücke

36 Bohrpfähle werden in drei Pfeilerachsen à zwölf Pfähle jeweils quer zur Fahrbahn eingesetzt. Die Bohrpfähle haben jeweils einen Durchmesser von 1,2 Metern und sind im Schnitt ca. 24 Meter lang. Dafür werden ca. 700 Kubikmeter Pfahlbeton verarbeitet. Zudem wird eine Bodenplatte genutzt, die im Zuge der Gründung der Behelfsbrücke zum Schutz der Widerlager und damit zur Stabilisierung der Trebeltalbrücke errichtet wurde. Diese gründet auf 20 Bohrpfählen.

Östliches Brückenbauwerk

Die Brücke wird mit Spannbeton errichtet, also Beton, der im unbelasteten Zustand mit Hilfe von Stahldrahteinlagen zusammengepresst wird, um die durch spätere Lasten wie die darauf liegenden Verkehre oder Temperaturschwankungen entstehenden Zugkräfte zu kompensieren. Für die insgesamt ca. 75 Meter lange Brücke werden 1.450 Kubikmeter Beton verbaut.

Kappenerneuerung auf der Trebeltalbrücke

Um die Begrenzung der Trebeltalbrücke in Fahrtrichtung Lübeck zu erneuern, werden insgesamt ca. 1,6 Kilometer der Außen- und Mittelkappen erneuert. Dafür werden 500 Kubikmeter Beton eingebaut.

Leit- und Sperrwand

Die eingebaute Leit- und Sperrwand, die künftig den umliegenden Naturraum vom fließenden Verkehr abgrenzt, ist 240 Meter lang und zwei bis vier Meter hoch.

Cybersicherheit

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeiten in Fragen der Cybersicherheit künftig noch stärker zusammen. Am Dienstag werden die IT-Beauftragte der Landesregierung Ina-Maria Ulbrich und Thomas Lenz, Staatssekretär im Innenministerium, dafür mit Arne Schönbohm, Präsident des BSI, eine Absichtserklärung unterzeichnen.

Das BSI kann als nationale Cybersicherheitsbehörde und zentrales Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit in Deutschland die Länder in Fragen der Informationstechnik beraten. Außerdem kann es die Länder bei der Sicherung ihrer Informations- und Kommunikationstechnik und Abwehr von Gefahren unterstützen.

Die Absichtserklärung ist ein erster Schritt dahin, dass – trotz fortschreitender Verwaltungsdigitalisierung sowie zunehmender Vernetzung und Komplexität der Technik – sowohl bundes- als auch M-V-weit ein einheitlich hohes Mindestsicherheitsniveau in Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden kann.

Helikopter befliegt 110-kV-Freileitungen

WEMAG kontrolliert Hochspannungsnetz in Westmecklenburg und im Norden Brandenburgs

Schwerin – Der Stromversorger WEMAG lässt vom 20. bis zum 23. August 2019 wieder Teile des Hochspannungsnetzes der WEMAG Netz GmbH in Westmecklenburg und im Norden Brandenburgs mit einem Helikopter in geringer Höhe befliegen. In diesem Jahr steht unter anderem die Kontrolle der 110-kV-Freileitungen in den Bereichen Schönberg, Gadebusch, Schwerin, Hagenow, Wittenburg, Zarrentin, Boizenburg, Ludwigslust und Conow sowie im Raum Karstädt, Perleberg und Wittenberge an. Der Flugplan ist abhängig von den aktuellen Witterungsbedingungen.

WEMAG kontrolliert Hochspannungsnetz mit Helikopter. Foto @ WEMAG

WEMAG kontrolliert Hochspannungsnetz mit Helikopter. Foto @ WEMAG

Die Flüge führt der DHD Heliservice GmbH aus Groß Kreutz aus. Dabei werden der Zustand der Leiterseile und Masten sowie alle Veränderungen entlang der Trasse kontrolliert. „Das Befliegen ist eine wichtige Ergänzung zur Leitungsbegehung, da von oben Schäden gefunden werden können, die vom Boden oft nicht zu sehen sind. Für uns sind sie deshalb ein wesentliches Element unseres Wartungs- und Instandhaltungsprogramms“, erklärt Alexander Rupp, WEMAG-Gruppenleiter für die Hochspannungsleitungen.

Insgesamt werden etwa 270 Kilometer Freileitung beflogen und über 900 Strommaste kontrolliert. Während der Flüge kann es zu kurzzeitigen Lärmbelästigungen durch den Helikopter kommen. Dafür bittet die WEMAG um Verständnis. „Die Inspektionen aus der Luft erfolgen jährlich und sind notwendig, um auch in Zukunft eine möglichst störungsfreie Energieversorgung zu gewährleisten“, so Alexander Rupp.

Schwedenfest eröffnet

Schwesig: „Das Schwedenfest zeigt die starke Verbindung unserer Länder“

Wismar – „Willkommen zum Schwedenfest! Das Fest feiert in diesem Jahr Jubiläum: 20 Jahre! Herzlichen Glückwunsch an die Stadt Wismar, die das Schwedenfest organisiert“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung des 20. Schwedenfests auf dem Marktplatz von Wismar.

„Wir sind uns nahe in Schweden und Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben gemeinsame Werte und können voneinander lernen. Unsere Verbindung mit Schweden ist stark. Unsere Freundschaft ist lebendig. Wir wollen, dass das so bleibt“, so Schwesig weiter. Begleitet wurde die Regierungschefin vom schwedischen Botschafter in Deutschland Per Thöresson und dem Bürgermeister von Wismar Thomas Beyer.

Das Schwedenfest sei eines der größten Volksfeste des Landes. „Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur das Land von Meer und Seen und Natur. Es ist auch ein Land der Feste, gerade im Sommer. Dabei zeigen sich unsere Städte und Dörfer von ihrer besten Seite: bunt, gastfreundlich, weltoffen – und alle machen mit. Feste bringen Menschen zusammen. Sie stärken den sozialen Zusammenhalt. Das ist wichtig für unser Land. In Wismar gibt es in diesen Tagen viel zu sehen und zu erleben: Musik, alte Kostüme, Jahrmarkt – die schöne alte Stadt ist überall voller Leben.“

Im Rahmen des Schwedenfests fand im TGZ Technologie- und Gewerbezentrum in Wismar eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin statt, bei der sich schwedische und deutsche Unternehmen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf austauschten. Darüber hinaus diskutieren bei der Deutsch-Schwedischen Kinder- und Jugendkonferenz Kinder und Jugendliche aus beiden Ländern über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Veranstaltungen seien Beispiele der gelungenen Zusammenarbeit beider Länder, so Schwesig. „Mecklenburg-Vorpommern und Schweden sind auch heute durch die Ostsee verbunden. Uns verbinden Geschichte und Kultur, wissenschaftliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit.“

Forstamtsgebäude Friedrichsmoor

Friedrichsmoor – Eines der ältesten Forstamtsgebäude Mecklenburg-Vorpommerns ist nach dreijähriger Sanierung wieder seiner Bestimmung übergeben worden. In Anwesenheit von Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald erhielt das rekonstruierte Haus in Nachbarschaft des Jagdschlosses Friedrichsmoor als historisches Zeichen des Sitzes der Forstverwaltung Friedrichsmoor sein Hirschgeweih am Giebel wieder zurück.

„Ich bin dankbar, dass wir heute die Sanierung des Forstamtsgebäudes hier in Friedrichsmoor offiziell als abgeschlossen erklären können und damit historisches Erbe wahren“, sagte Buchwald. Er erinnerte daran, dass das Gebäude im 19. Jahrhundert als Ersatz für ein Jagdaufseherhaus errichtet wurde, das an dieser Stelle seit 1709 stand. Die denkmalgerechte Grundinstandsetzung stellte hohe bauliche Anforderungen. Zudem verzögerte der Orkan Xavier im Oktober 2017 die Arbeiten. Er warf eine einhundertjährige Ulme um, die auf das gerade neu gedeckte Dach des Forstamtes fiel.

Die 2016 begonnene Instandsetzung umfasste die Erneuerung des Daches mit dem Tragwerk aus Vollholz und der Fachwerkfassade einschließlich des historischen Windfangs, den kompletter Innenausbau im historischen Bestand, die Ertüchtigung der alten Holzvergaserheizung bis hin zur Neugestaltung der Außenanlagen.

Unter dem Gesichtspunkt Denkmalschutz wurden beispielsweise die Zimmerfluchten, die im Laufe der Jahrzehnte durch geänderte Nutzung verändert wurden, wieder hergestellt. Auch die historische Farbgebung ist entsprechend der Befunde wiederhergestellt worden. Insgesamt hat die Baumaßnahme 2,75 Mio. Euro gekostet.

Neben der denkmalschutzgerechten Sanierung galt das Augenmerk auch dem Artenschutz. In der vielfältigen Landschaft der Lewitz sind im Bereich der Ortschaft Friedrichsmoor 8 der 18 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten beheimatet. Fledermäuse nutzten schon vor Sanierungsbeginn auch das Gebäude des Forstamtes als Wochenstuben und einige Arten sogar als Winterquartiere.

Dem Baubeginn ging deshalb ein umfangreiches Monitoring des im Gebäude angesiedelten Fledermausbestandes voraus. Während der Bauphase wurde immer darauf geachtet, dass die Fledermäuse entsprechende Quartiere nutzen konnten. Zusätzlich wurden zwei neue Winterquartiere geschaffen, die nachweislich genutzt werden. In Anerkennung der Fürsorge um die Fledermausquartiere darf sich das sanierte Forstamtsgebäude mit der Plakette „Fledermausfreundliches Haus M-V“ schmücken.

Mehr Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern steht künftig ein größerer Kreis von Kooperationspartnern zur Verfügung. Das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) in Neustrelitz und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben sich der Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen angeschlossen. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages erweitern das DLR und die Arbeitsagentur den Kreis der bislang 14 Partner. Initiativen, Dachverbände, Netzwerke, die beiden Kirchen und das Land hatten Anfang 2018 die Kooperationsinitiative gestartet. Bildungsministerin Bettina Martin hat beim ersten Runden Tisch die Kooperationspartner getroffen und sich mit ihnen über die Ganztagsangebote ausgetauscht.

„Wenn Vereine, Initiativen und Einrichtungen mit Schulen zusammenarbeiten, macht das den Schultag abwechslungsreicher“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das SchoolLab des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums kann Schülerinnen und Schüler für Technik und Naturwissenschaften begeistern. Die Regionaldirektion Nord der Arbeitsagentur an unseren Schulen sorgt für mehr Berufsorientierung an unseren Schulen. Ganztagsangebote von externen Partnern sind eine gute Sache. Ich appelliere an die Schulen, die bestehenden Netzwerke zu nutzen“, so Martin.

Unterstützung erhalten Schulen bei der Serviceagentur ‚Ganztägig lernen‛ in Waren. Der richtige Ort für das Suchen und Finden von Partnern und Angeboten ist die Online-Plattform www.kooperation-mv.de, die Ganztagsschulen einen Überblick über die Angebote gibt.

Im neuen Schuljahr geht der Ausbau von Ganztagsschulen und ganztägig arbeitenden Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern voran. 18 Schulen haben die Arbeit als ganztägig arbeitende Grundschule bzw. als teilweise gebundene Ganztagsschule oder als gebundene Ganztagsschule aufgenommen.

Ganztägig arbeitende Grundschulen haben feste Öffnungszeiten und integrieren neben dem Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Tagesablauf. Daran schließt sich die Hortbetreuung an. In teilweise gebundenen Ganztagsschulen nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den Ganztagsangeboten der Schule teil. In der gebundenen Ganztagsschule sind es alle Schülerinnen und Schüler.

„Von Schuljahr zu Schuljahr wird unser Netz an ganztägig arbeitenden Grundschulen und Ganztagsschulen dichter“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das ist vor allem eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler, weil immer mehr von ihnen die Chance haben, an den Ganztagsangeboten teilzunehmen. Eltern können sich freuen, weil ihre Kinder einen abwechslungsreichen Schultag haben und ihnen attraktive Bildungsangebote – auch am Nachmittag – zur Verfügung stehen“, erläuterte Martin.

Kulturpreis Mecklenburg-Vorpommern 2019

Schwerin – Inge Jastram wird in diesem Jahr mit dem Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet

„Wir würdigen eine große Künstlerin“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zur Begründung. „Inge Jastram gehört zu den besten Grafikerinnen in Deutschland. Sie ist hier bei uns im Land zu Hause, Mitglied im Künstlerbund MV und hat hier ihre Arbeiten bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wie auch deutschlandweit mit großem Erfolg präsentiert. Für ihr Lebenswerk erhält sie in diesem Jahr den Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“

Inge Jastram wurde 1934 in Naumburg an der Saale geboren. Von 1952 bis 1957 studierte sie an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee und erhielt ihr Diplom als Buchgrafikerin. Sie arbeitete vor allem als Buch- und Zeitungsillustratorin, unter anderem für den Hinstorff- und den Eulenspiegel Verlag. Mit technischer Perfektion gelingt es ihr eindrucksvoll, ihre Beobachtungen von Menschen und Landschaften für den Betrachter festzuhalten. Es entstehen nachdenklich machende und emotional berührende Szenenaufnahmen, die zur Diskussion anregen. Seit 2004 hat sie ihr Schaffen mit Zeichnungen und Aquarellen erweitert. Aktuell sind ihre Arbeiten in der Barnstorfer Kunstscheune in Wustrow zu sehen.

Der Kulturförderpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht in diesem Jahr an den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Rostock Juri Rosov. Er wird unter anderem für seine wichtige Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung der 2016 ins Leben gerufenen Jüdischen Kulturtage in Rostock ausgezeichnet. Auch in seiner Gemeinde hat Rosov die kulturelle Arbeit immer wieder neu belebt. „Jüdisches Leben und jüdische Kultur sind eine große Bereicherung für unser Land. Juri Rosov trägt mit seiner Arbeit dazu bei, dass jüdische Kultur in unserem Land gelebt und für die Öffentlichkeit sichtbar wird. Sein wichtiges Engagement in Rostock wollen wir in diesem Jahr mit dem Förderpreis würdigen.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird die Preisträger gemeinsam mit der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin am 12. September in Schwerin auszeichnen.

Spatenstich zum Ausbau des Hafens Lauterbach

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Freitag den ersten Spatenstich für den Ausbau des Hafens Lauterbach (Insel Rügen) gesetzt.

„Der Hafen in Lauterbach ist ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge auf der gesamten Insel. Ab Mole geht es mit der Schmalspurbahn nach Binz, Sellin, Gören und Baabe oder per Schiff zur Insel Vilm. Um künftig das Angebot für Gäste und Anwohner noch attraktiver zu gestalten, wird der Hafen jetzt umfangreich ausgebaut“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Hafen Lauterbach wurde seit seinem Bau in den Jahren 1901/1902 vorrangig als Wirtschafts- und Fischereihafen genutzt. In jüngster Zeit ist die touristische Nutzung stärker nachgefragt. Mit Ausflugsschiffen können Besucher in den Sommermonaten Fahrten um die Insel Vilm, in den Greifswalder Bodden und zum Ostseebad Baabe unternehmen. Auch die Haltestellen der historischen Schmalspurbahn „Rasender Roland“ und der Groß-Bahn befindet sich direkt auf der Lauterbacher Mole. Zudem befinden sich im Hafen Anleger für Sportboote und Großsegler.

Jetzt beginnen die Arbeiten für einen umfangreichen Ausbau. Vorgesehen ist, die vorhandene Anlegestelle für Flusskreuzfahrtschiffe auszubauen. Im Bereich „Westlicher Kai“ entstehen zwei neue Liegeplätze für Flusskreuzfahrtschiffe der sogenannten 120-Meter-Klasse, die über neue Versorgungssäulen mit Strom und Trinkwasser ausgestattet sind. Weiterhin sollen beide Fahrrinnen auf fünf Meter Wassertiefe ausgebaggert werden. Auch der Bau eines rund 100 Quadratmeter großen Informationszentrums ist geplant.

„Mit der Erweiterung des Hafens und dem Ausbau der touristischen Infrastruktur wird die gewerbliche touristische Wirtschaft der Region gestärkt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Vorhabens betragen rund fünf Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Durch das Innenministerium wird eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von rund 546.000 Euro bereitgestellt.

Im Reisegebiet Rügen/Hiddensee gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis Mai 2019 mehr als 410.000 Ankünfte (+6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und rund 1,7 Millionen Übernachtungen (+10,5 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden im gleichen Zeitraum rund 2,6 Millionen Ankünfte (+7,2 Prozent) und rund 9,3 Millionen Übernachtungen (+9,8 Prozent) gezählt.

Schwerlastkran TCC 78000 in Betrieb genommen

Rostock – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Freitag in Rostock gemeinsam mit Vertretern der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH einen neuen schienengebundenen Schwerlastportalkran (TCC 78000) offiziell in Betrieb genommen.

„Der Schwerlastkran ist eine erhebliche Aufwertung für die Infrastruktur im Rostocker Hafen. Die Investition ist ein Beleg für das Vertrauen des Unternehmens in den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Liebherr ist heute ein Schwergewicht des verarbeitenden Gewerbes bei uns im Land und einer der bedeutendsten Arbeitgeber in der Region“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort. In Rostock sind derzeit mehr als 1.600 Mitarbeiter tätig.

Bei dem Schwerlastkran TCC 78000 mit einer Höhe von 164 Metern (Auslegerspitze) beziehungsweise 107 Metern (Kranspitze) und einer Masse von 5.500 Tonnen, einer maximalen Hubhöhe von 112 Metern und einer Hubkapazität von maximal 1.600 Tonnen handelt es sich nach Unternehmensangaben um einen der größten landgebundenen Schwerlastkrane der Welt. Er kann auf 30 Meter breiten Schienen mit einer Länge von 420 Metern zwischen dem Werksgelände und der angrenzenden Kaikante bewegt werden.

Der Kran gibt den ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Güter mit dem Kran zu verladen. Neben dem Güterumschlag bestehen Einsatzmöglichkeiten des Krans bei Hubarbeiten, die im Rahmen von Umbauten oder Reparaturen von Schiffen und Plattformen notwendig sind. Liebherr nutzt den Kran für das Verladen größerer Krane.

„Die Liebherr-MCCtec Rostock GmbH erweitert mit der Inbetriebnahme des Schwerlastkrans ihr Produktportfolio und stellt sich im Wettbewerb insgesamt breiter auf. Zugleich stellt der TCC 78000 einen attraktiven Standortfaktor für weitere Unternehmen dar. So kann die Werbung für die Ansiedlung von wertschöpfungsintensiven Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe im Seehafen Rostock intensiviert werden. Das stärkt den Wirtschaftsstandort insgesamt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Unternehmens beträgt mehr als 43,1 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Für den Ausbau des Seehafens Rostock hat das Wirtschaftsministerium seit 1990 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) rund 240 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit verbunden waren Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 340 Millionen Euro.

Bei den Vorhaben handelte es sich um Infrastrukturen für das klassische Hafengeschäft wie beispielsweise Anleger und die Erschließung von Ansiedlungsflächen. Im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben von MCCtec Rostock wurde der Liegeplatz 15 für schwere Lasten ertüchtigt und eine Kranschienenanlage auf 612 Bohrpfählen errichtet. Die Gesamtinvestitionen betrugen mehr als sechs Millionen Euro. Das Vorhaben wurde in Höhe von 5,44 Millionen Euro aus GRW-Mitteln unterstützt.

„Mit einer gut ausgebauten Infrastruktur setzen wir die Rahmenbedingungen, um weitere gewerbliche Investitionen zu ermöglichen“, sagte Glawe.

Die Liebherr-MCCtec Rostock GmbH entwickelt und fertigt Schiffs-, Hafenmobil- und Offshorekrane. Außerdem zählen Reachstacker und Komponenten für Containerkrane zum Produktportfolio. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft maritime Technologien an, wie beispielsweise Kransimulationssoftware und Datenübertragungs- und Ortungssysteme. MCCtec Rostock betreibt in Rostock zudem die Liebherr-Akademie, eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung, in der die Erstausbildung in metallverarbeitenden Berufen und die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter am Standort erfolgt sowie die Schulung von Fachkräften für weitere Industrieunternehmen in der Region.

Die Liebherr-MCCtec Rostock GmbH, Rostock ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Liebherr-MCCtec GmbH, Nenzing/Österreich, deren Konzernspitze die Liebherr-International AG, Bulle/Schweiz, ist.