Netzwerk „Neuland gewinnen“ e.V.

Geue eröffnet ersten Regionalknoten des Netzwerkes „Neuland gewinnen“ e.V.

Stolpe – Der erste Regionalknoten des Netzwerkes „Neuland gewinnen“ e.V. wurde heute im Beisein des Chefs der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Dr. Heiko Geue in Stolpe an der Peene eröffnet.

Der 2017 gegründete Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens. Sie wollen Bewohner des ländlichen Raums dabei unterstützen, ihr Dorf gemeinsam zu gestalten. Der Regionalknoten ist der Ort, an dem Ansprechpartner darüber informieren, welche Netzwerke es bereits gibt und wie Verbindungen zu Gleichgesinnten hergestellt werden können.

„Neuland zu gewinnen – dahinter steckt das Ziel, Menschen zu unterstützen, die gute Ideen für ihre Region haben, vorangehen und andere mitreißen. Hier geht es darum, Anreize für Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen, die das Leben auf dem Land attraktiver machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Aus diesem Grund habe ich auch sehr gern die Schirmherrschaft über dieses Projekt übernommen“, sagte Geue in seinem Grußwort.

„Als Landesregierung ist es uns wichtig, kulturelle Initiativen, Kleinkunstprojekte, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt zu stärken und zu fördern. Dafür haben wir Mittel aus dem Strategiefonds der Landesregierung bereitgestellt. Auch die Ehrenamtsstiftung ist in diesem Bereich stark engagiert“, so der Staatssekretär.

Das Netzwerk „Neuland gewinnen“ ist aus einem Förderprogramm der Robert Bosch Stiftung entstanden. Seit dem Jahr 2012 erhalten von einer Jury ausgewählte Personen eine Förderung zur Umsetzung ihrer Neulandgewinner-Idee. Ziel ist die Stärkung der Zivilgesellschaft insbesondere im ländlichen Raum in Ostdeutschland.

Aktionsprogramm Insektenschutz und Agrarpaket

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bewertet das gestern im Bundeskabinett beschlossene Agrarpaket in weiten Teilen als positiv und lobt darüber hinaus den Vorstoß des Bundesumweltministeriums für mehr Insektenschutz.

„Mit dem zusätzlichen Geld für die Zweiten Säule können wir bestehende Agrarumweltprogramme ausfinanzieren und die zunehmende Umweltorientierung der Landwirte unterstützen“, sagte der Minister. Zwar habe sich Mecklenburg-Vorpommern bei der letzten AMK dafür ausgesprochen nur 4,5 % der Mittel von der ersten in die zweite Säule umzuschichten und in der neuen Förderperiode neu zu entscheiden. Die Nachfrage in den Agrarumweltprogrammen sei aber derart hoch, dass ein schnelleres Handeln erforderlich war. „Die Umschichtung ist in meinen Augen ein moderater Kompromiss“, so Backhaus. Er kritisierte jedoch, dass bislang nicht bekannt sei, wie sich der Satz in den kommenden Jahren verändert und forderte mehr Planungssicherheit für die Branche.

Lob gibt es von Backhaus auch für das vom Bund gestartete Aktionsprogramm Insektenschutz. „Verbindliche Vorgaben für alle Bundesländer durch ein Insektenschutz-Gesetz ist längst überfällig. Insekten sind sehr mobil und Maßnahmen zu ihrem Schutz können letztlich nur wirksam werden, wenn sie flächendeckend umgesetzt werden“, so der Minister. Auch die finanzielle Förderung der Insektenforschung sei ein wichtiger Bestandteil des Programms: „Nur wenn wir wissen, wie es tatsächlich um die Bestände bestellt ist und welche Ursachen der Insektenschwund hat, können wir sinnvoll gegensteuern“, unterstrich Backhaus.

Bereits im April 2018 stellte Minister Backhaus die Grundzüge der Insektenschutzstrategie „Mehr Respekt vor dem Insekt“ vor, mit der sich das Land für eine bundesweite Abstimmung der Forschung und die bessere Vernetzung vorliegender Forschungsergebnisse ausspricht und einsetzt. Entsprechende Beschlüsse seien 2018 auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns sowohl durch Agrarminister- als auch Umweltministerkonferenz verabschiedet worden. Das Aktionsprogramm des Bundes sei deshalb auch maßgeblich von den Ideen und dem Engagement Mecklenburg-Vorpommerns beeinflusst. Auch sehe die landeseigene Strategie vor, den Schutz der Insekten ausdrücklich in die Landnutzung zu integrieren. „Die großflächigen Strukturen der Landwirtschaft müssen aufgebrochen, mehr Hecken, Brachen und breite Feldränder angelegt werden. Mecklenburg-Vorpommern muss nach und nach von einem flächendeckenden Nektarband durchzogen werden“, forderte Backhaus.

Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht.

Auch strengere Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel kämen dem Insektenschutz entgegen, ist sich Backhaus sicher. Laut Bundesumweltministerium soll es in einem Großteil der Schutzgebiete ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden geben. „Für den Insektenschutz ist das zweifelsohne eine gute Nachricht. Welche Konsequenzen sich für die Landwirtschaft ergeben, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen. Klar ist aber, dass die Belange der Branche berücksichtigt werden müssen und abwägend vorgegangen werden muss“, kommentierte Minister Backhaus.

Kritisch blickt er auf das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner initiierte Tierwohlsiegel: „Ein Siegel, dass auf Freiwilligkeit setzt, nur die Tierart Schwein betrachtet und neben vielen weiteren Label existiert, ist nur bedingt aussagekräftig und für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine echte Entscheidungshilfe.

Familie 2019

Drese: „Familie ist da, wo Menschen füreinander einstehen und dauerhaft Verantwortung übernehmen“

Schwerin – „Familien sind in unserer weltoffenen, freiheitlichen Gesellschaft vielschichtig und divers. So bunt das Leben ist, so verschieden sind auch die familiären Bedürfnisse. Es gibt Familien mit und ohne Trauschein, Alleinerziehende, Regenbogen- und Patchworkfamilien, Familien, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und Familien mit Migrationshintergrund. Für alle diese Familien möchte die Landesregierung da sein, um sie in ihren spezifischen Lagen zu unterstützen.“

Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte sich gegen den verengten Familienbegriff der AfD-Fraktion ausgesprochen. Diese hatte in einem Antrag gefordert, lediglich sogenannte traditionelle Familien bestehend aus Frau, Mann und Kindern zu stärken.

„Ihr einseitiges Familienbild teile ich ausdrücklich nicht. Wenn Sie von Familie reden, grenzen Sie aus, statt zusammenzuführen. Wenn Sie von Familie reden, spalten Sie die Gesellschaft“, sagte Ministerin Drese im Landtag.

Familie ist nach Ansicht Dreses da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. „Familien, in welcher Form auch immer, bilden die Grundlage gesellschaftlichen Zusammenlebens, indem sie Kinder erziehen sowie Angehörige betreuen und pflegen“, so Drese. In Familien fänden Wertevermittlung, Bildung, gegenseitige Unterstützung und sozialer Zusammenhalt statt, werden Grundregeln des Zusammenlebens und soziale Bindungsfähigkeit vermittelt.

„Um diese gesellschaftlichen Funktionen erfüllen zu können, brauchen Familien ein gesellschaftliches Klima der Wertschätzung und Solidarität“, betonte Drese. Sie bedürften einer Unterstützung durch die Politik, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. „Genau daran arbeiten wir in Mecklenburg-Vorpommern. Ausdruck hiervon sind z.B. staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Familien und zur Verwirklichung familien- und kinderfreundlicher Lebensbedingungen“, so die Ministerin.

Drese: „Die gestern beschlossene komplette Kita-Elternbeitragsfreiheit ist unser größter Beitrag zur Unterstützung von Familien ganz egal ob mit oder ohne Trauschein, ob alleinerziehend, gleichgeschlechtlich lebend oder als Patchworkfamilie.“

Wolfsnachwuchs in drei neuen Rudeln in MV

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei neue Wolfsrudel. Das Wolfsmonitoring des Landes hat für drei bekannte Wolfsvorkommen im Müritz-Nationalpark, Torgelow und Jasnitz erstmals Welpen bestätigt. Damit leben hierzulande gegenwärtig 7 Wolfsrudel (Jasnitz, Kaarzer Holz, Retzow-Jännersdorfer Heide, Nossentiner Heide, Müritz-Nationalpark, Torgelow, Ueckermünder Heide) und zwei Wolfspaare (Lübtheen, Billenhagen).

„Ich habe den deutlichen Anstieg der Wolfspopulation prophezeit, insofern sind die neuen Welpennachweise für mich wenig überraschend. Dennoch nehme ich diese Entwicklung sehr ernst. Sie zeigt, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern über weitläufige, bisweilen menschenleere Naturräume verfügen, die den Wölfen ideale Lebensbedingungen bieten. Sie zeigt aber auch, dass wir dem Schutz der Menschen und der landwirtschaftlichen Nutztiere weiterhin oberste Priorität schenken müssen. Vorsorge ersetzt aber nicht eine langfristige und bundesweit abgestimmte Strategie zum weiteren Umgang mit dem Rückkehrer. Hier müssen wir deutschlandweit endlich zu einer gemeinsamen Herangehensweise kommen“, sagte der zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit Blick auf den neuen Wolfsnachwuchs.

Für den Müritz-Nationalpark konnte mit dem Fotofallenmonitoring ein Welpe und somit die erfolgreiche Reproduktion des in der Gegend bereits bekannten Wolfspaares belegt werden. Ob es noch weitere Welpen gibt, muss das fortgeführte Monitoring zeigen. Für die Fähe des Wolfspaares ist bekannt, dass diese aus dem Nieskyer Rudel in der Lausitz stammt.

Ebenfalls mittels Fotofallen wurden durch das Forstamt Torgelow in Kooperation mit dem Naturpark „Am Stettiner Haff“ mindestens zwei Welpen im Bereich des Wolfsvorkommens „Torgelow“ erfasst. Auch hier ist somit in diesem Jahr ein neues Wolfsrudel entstanden.

Das Monitoring des Forstamts Jasnitz ergab auch erstmals den Nachweis von mindestens einem Welpen für das Wolfsvorkommen „Jasnitz“. Die Elterntiere sind hier eine Wölfin, die aus dem angrenzenden Kalißer Rudel stammt, und ein Rüde, der aus dem Rudel „Storkow“ aus Brandenburg zuwanderte.

Erste Fotofallenbilder der Nossentiner Wölfin mit deutlichem Gesäuge bestätigt auch im dortigen Rudel nach 2018 wieder eine Reproduktion.

Nach aktuellen Monitoringergebnissen des Bundesforstbetriebes Trave der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat sich in der Lübtheener Heide scheinbar die im November 2017 durch die TU Dresden besenderte Wölfin „Emma“ mit einem Partner angesiedelt. Der Status des vorher dort lebenden Kalißer Rudels ist aktuell unklar.

Das Forstamt Billenhagen konnte ebenfalls in den letzten Monaten ein neues Wolfspaar in seinem Zuständigkeitsbereich bestätigen. Genetische Analysen zeigen, dass die Wölfin aus dem Rudel „Knappenrode“ aus der sächsischen Lausitz stammt.

Für die im Jahre 2018 noch als Rudel geführten Wolfsvorkommen Kaliß und Löcknitz muss der aktuelle Status mit „unklar“ angesprochen werden.

Für mehrere andere Wolfsvorkommen mit Wolfsnachweisen (Bereiche Schildfeld, Grabow, Wokuhl, Anklam und Jägerhof) ist der Status ebenfalls noch unklar und soll durch das weitere kontinuierliche Monitoring geklärt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise auf den Wolf können unter der Nummer 0170-7658887 oder auch über die Online-Eingabe unter dem Schlagwort „Monitoring“ auf der Internetseite www.wolf-mv.de gemeldet werden und stellen für das Wolfsmanagement einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können. Die genannte Nummer fungiert auch als Schadens-Hotline zu Meldung von aufgetretenen oder vermuteten Rissvorfällen.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes unbedingt empfohlen. Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: 0157-75063085 (für die Regionen der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald) sowie 03847-43500 oder 0171-7270624 (für alle anderen Regionen).

Hochschulzulassung

Staatsvertrag ratifiziert und Gesetz auf den Weg gebracht

Schwerin – Das Zulassungsverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie an den Universitäten soll gerechter und transparenter werden. Dafür hat der Landtag am Abend den Staatsvertrag zur Hochschulzulassung ratifiziert und das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium verabschiedet. Das Ländergesetz regelt die Umsetzung im Einzelnen für Mecklenburg-Vorpommern. Das neue Zulassungsverfahren soll erstmals für die Studienplatzvergabe im Sommersemester 2020 gelten.

„Im Kern geht es um geänderte Quotenregelungen bei der Zulassung“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ziel war es dabei, sich von der einseitigen Fixierung auf den Abiturdurchschnitt zu verabschieden und die Regelung der Wartesemester abzuschaffen – also, dass man teilweise bis zu 7,5 Jahre warten musste, bis man seinen Notenschnitt soweit gedrückt hatte, um endlich das Studium antreten zu können“, sagte Martin.

Die Studienplatzvergabe soll nun also auf neuen Quoten basieren. Diese sind wie folgt:

30% nach Abiturdurchschnitt
60% nach einem universitären Auswahlverfahren
10% nach einer zusätzlichen Eignungsquote, bei der das Abitur gar keine Rolle spielt

„Diese Änderungen sorgen zusammengenommen für mehr Gerechtigkeit“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Die Länder haben damit der Erkenntnis Rechnung tragen, dass sehr gute schulische Leistungen sich oftmals auch positiv auf den Studienerfolg auswirken. Weil das aber eben nicht das einzige Kriterium für ein erfolgreiches Medizinstudium ist, und weil der 1,0er-Abiturient nicht zwangsläufig der beste Arzt oder die beste Ärztin wird, muss das System durchlässiger werden und auch andere Faktoren miteinbeziehen“, so Martin. Ein gewünschter Nebeneffekt sei, dass die Studierendenschaft vielfältiger werde.

„Bei den Regelungen im Staatsvertrag sind die Kultusministerien weiter gegangen als sie mussten. Das Urteil des Verfassungsgerichts bezog sich nur auf den Studiengang Humanmedizin. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen – also neben Humanmedizin auch für Pharmazie, Tier- und Zahnmedizin“, erläuterte die Ministerin. Anlass für den Staatsvertrag und das Ländergesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Dieses hatte das bisherige Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2019 Neuregelungen zu schaffen.

Rettungsdienstgesetzes M-V diskutiert

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am 04. September der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. Im Novellierungsverfahren zum Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 09. Februar 2015 gab es einen breiten Konsens, die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Leistungserbringung in der Notfallrettung auf zehn Jahre festzusetzen.

„Mit dieser Regelung wird einerseits dem Wettbewerbsgedanken Rechnung getragen und andererseits sind die berechtigten Interessen der Leistungserbringer, Sicherheit bei investiven Planungen zu haben, berücksichtigt. Die haupt- und ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land werden insbesondere von den anerkannten Hilfsorganisationen mitgetragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In seiner Entscheidung vom 21. März 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport in einer Notfallsituation die sogenannte Bereichsausnahme anwendbar ist.

„Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Träger grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob sie rettungsdienstliche Leistungen selbst erbringen oder durch öffentlich-rechtliche Verträge auf anerkannte Hilfsorganisationen oder andere Leistungserbringer übertragen möchten“, so Glawe weiter.

Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung des Landes, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport in einer Notfallsituation die Bereichsausnahme anwendbar ist.

„Damit können die Landkreise und kreisfreien Städte rettungsdienstliche Leistungen weiterhin unter bestimmten Bedingungen ohne europaweite Ausschreibung an gemeinnützige Hilfsorganisationen vergeben. Ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Somit kann das ehrenamtlich getragene und bewährte Hilfeleistungssystem mit der Bereichsausnahme effektiv vor rein gewinnorientierten Unternehmen geschützt werden. Denn vielerorts stellen die anerkannten Hilfsorganisationen den öffentlichen Rettungsdienst und gleichzeitig auch einen großen Teil des Katastrophenschutzes“, so Glawe weiter.

„Die Befristung der öffentlich-rechtlichen Verträge auf 10 Jahre hat sich in der Vergangenheit bewährt“, so Glawe. Einer weiteren Umsetzung des EuGH-Urteils durch die Landesregierung bedarf es nicht. Mit § 7 Absatz 4 Satz 2 Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern können bei der Auswahlentscheidung Bewerber, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, vorrangig berücksichtigt werden. „Damit ist sichergestellt, dass die vom EuGH geforderten Voraussetzungen an die Eröffnung der Bereichsausnahme erfüllt sind. Die verwaltungsseitige Umsetzung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes vor Ort“, sagte Gesundheitsminister Glawe.

Nach wie vor erscheint es berechtigt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes in gewissen Zeiträumen überprüfen, ob die Strukturen und Leistungserbringer im Rettungsdienst noch den Anforderungen entsprechen. „Zehn Jahre sind ein dafür angemessener Zeitraum.“

Die Errichtung einer trägerübergreifenden Stelle für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird abgelehnt.

„Eine Qualitätsmanagement-Stelle außerhalb des Rettungsdienstes macht im Übrigen keinen Sinn. Die Träger Rettungsdienst kennen die Abläufe in ihrem Rettungsdienstbereich und können am besten Verfahren bei Bedarf anpassen und optimieren“, erläuterte Glawe abschließend.

Die Landesregierung hat mit der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (§ 3) die Forderung in § 8 Absatz 2 Nr. 9 Rettungsdienstgesetz M-V umgesetzt, entsprechende Qualitätsvorgaben zu schaffen.

„Die Träger Rettungsdienst sind gegenwärtig dabei, ein Qualitätsmanagement aufzubauen. Das geht nicht von heute auf morgen. Aber erste notwendige Schritte sind gemacht, indem Personal eingestellt wurde, das diese Aufgabe umsetzen wird. Mit der Unterstützung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sicherstellt, dass landeseinheitliche Strukturen geschaffen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Dies erfolgt entsprechend der Vorgabe in § 3 Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Wohlfahrtsgesetz in den Landtag eingebracht

Schwerin – Der Landtag hat sich am 04. September in erster Lesung mit dem Entwurf für ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) von Sozialministerin Stefanie Drese beschäftigt. Der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten.

„Mit dem Gesetz will die Landesregierung eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregelungen verankern“, betonte Drese in ihrer Rede im Landtag.

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Säulen. So sollen die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel erhalten. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent, der sich an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Verbandes orientiert.

Zudem sind Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.

Mit der zweiten Säule schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für die dauerhafte und verlässliche finanzielle Beteiligung an der sozialen und der Gesundheitsberatung. Er gestaltet die Finanzierungsstrukturen in der Beratung neu, indem er die bisherige Förderung durch das Land mit der auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegenden Zuständigkeit und Verantwortung zusammenführt.

„Wir wollen einen Paradigmenwechsel – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume“, so Drese.

Der Gesetzentwurf sieht durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein zeitversetztes Inkrafttreten der Regelungen zur Neustrukturierung der Finanzierungsstrukturen der sozialen und Gesundheitsberatung zum 1. Januar 2021 vor. Drese: „Damit nehmen wir auf die Belastungen der örtlichen Sozialämter Rücksicht und verschaffen den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte, sozialplanerische und vor allem auch haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung.“

Im dritten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. „Wir werden eine Transparenz- sowie eine Zuwendungsdatenbank einführen. Diese informieren in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive sowie über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweisen der Träger sozialer Arbeit. Außerdem erhält die Öffentlichkeit dadurch Auskünfte über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen. Ich bin überzeugt davon, nur durch Transparenz und Information kann verloren gegangenes Vertrauen innerhalb der Wohlfahrt zurückgewonnen werden“, betonte Ministerin Drese.

Dabei besteht für Zuwendungsempfänger eine Beteiligungspflicht an der Transparenzdatenbank bei Zuwendungen in Höhe ab 25.000 Euro jährlich.

„Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: Mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung“, sagte Drese heute im Landtag.

Tarifabschluss auch für Beamte

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern debattierte am ersten Tag der Sitzungswoche unter anderem über den Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen für die Jahre 2019 bis 2021.

Kern des Gesetzes ist die Erhöhung der Bezüge um 3 % zum 1. Januar 2019, 3 % zum 1. Januar 2020 und noch einmal um 1,2 % zum 1. Januar 2021. Damit wird der Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes des Landes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

„In unseren Verwaltungen wird gute Arbeit geleistet und das wollen wir anerkennen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Einbringungsrede. „Ein handlungsfähiger Staat braucht eine handlungsfähige Verwaltung, dazu gehören auch angemessene Bezüge die dem Vergleich mit anderen Bundesländern standhalten müssen. Der öffentliche Dienst konkurriert mit der Wirtschaft und daher werden wir nur gutes Personal halten und gewinnen, wenn die Entlohnung stimmt“, so Schwesig weiter.

„Ich bin dankbar für die gute Arbeit, die in den Ministerien und Verwaltungen geleistet wird. In den kommenden Jahren gehen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verdienten Ruhestand. Die Anpassung der Bezüge wird helfen, Nachwuchskräfte für die Verwaltung zu gewinnen“, so die Ministerpräsidentin.