Backhaus setzt sich durch
Berlin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute gemeinsam mit seinen Länderkollegen bei einem Treffen mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin erreicht, dass das Lebensmittelrecht des Bundes in zwei zentralen Punkten mit dem Ziel angepasst werden soll, die Lebensmittelüberwachung in Deutschland weiter zu verbessern.
Zum einen solle es künftig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Lieferlisten für Lebensmittelbetriebe geben. „Die Verbraucherschutzministerkonferenz war sich bereits 2013 einig darüber, dass die Auswertbarkeit von Lieferlisten ein zentrales Instrument ist, wenn es um die Rückverfolgbarkeit von nicht sicheren Lebens- oder Futtermitteln geht. Das hier nun etwas getan wird, ist mehr als überfällig.“
Zum anderen sollen Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet werden, Informationen zur Rückverfolgbarkeit von betroffenen Produkten der zuständigen Behörden binnen 24 Stunden in elektronischer Form und in einem einheitlichen Format zur Verfügung stellen. „Wenn ich mitkriege, dass es Betriebe gibt, die ihre Warenlisten im digitalen Zeitalter noch in Schuhkartons aufbewahren, dann dreht sich mir der Magen um. So etwas ist unverantwortlich!“, unterstrich Backhaus.
Gleichwohl betonte Backhaus: „Unsere Lebensmittel sind heute so sicher wie nie. Das muss man trotz der gehäuften Nahrungsmittel-Rückrufe der vergangenen Wochen deutlich so sagen. Natürlich sind Keime in Lebensmittel völlig inakzeptabel; sie können mitunter lebensbedrohlich sein. Ich sage aber auch: Jeder Rückruf ist ein Zeichen dafür, dass unsere Kontrollsysteme funktionieren. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder die Eigenkontrollen in den Betrieben haben genau dieses Ziel: Missstände aufdecken! Sobald Verstöße festgestellt werden, heißt es aber der Staat hätte die Lebensmittelüberwachung nicht im Griff. Aber genau das Gegenteil ist der Fall! Gerade wir in Deutschland können froh und dankbar sein, dass unsere Lebensmittel so streng überwacht werden!“
Auch wies er darauf hin, dass nicht nur der Staat und die Wirtschaft in der Verantwortung seien. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher seien in der Pflicht, sich im Falle eines Rückrufes zu informieren. Immungeschwächten Personen riet er vom Verzehr von Rohwurst, Rohkäse oder anderen Rohwaren ab.
Mecklenburg-Vorpommern hat einen zweistufigen Verwaltungsaufbau in der Lebensmittelüberwachung. „Ich bin stolz, dass wir mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Einrichtung des Landes haben, die sich mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beschäftigt, so auch mit der Lebensmittelüberwachung“, betonte Backhaus. Das LALLF stehe in enger Kooperation mit anderen Landesbehörden, die Verbraucherschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu gehören die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLA) der Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Im Jahr 2018 mussten von 8.331 Proben Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen 11,9 % beanstandet werden, was die Größenordnung der letzten Jahre widerspiegelt. Der Hauptteil Beanstandungen lag wiederholt im Bereich der Kennzeichnung mit fehlenden, nicht vorschriftsgemäßen oder irreführenden Angaben auf Verpackungen und Etiketten der untersuchten Lebensmittel (68,2 %). Weiterhin gab es u. a. 18,8 % mikrobiologische Verunreinigungen der Proben. Eine Gefahr für die Gesundheit des Verbrauchers ergab sich aus 17 Proben (=0,0022 %), die unterschiedliche Keime beinhalteten, z. B. E.coli in Rohmilch oder Käse sowie Listerien in Salami.
Der Fokus der Untersuchungen liegt dabei insbesondere auf der Beprobung eigener Hersteller aus Mecklenburg- Vorpommern. Weiterhin werden die Risikobeurteilungen der Betriebe sowie der Produktgruppen einbezogen, ebenso Meldungen des Schnellwarnsystems sowie aktuelle Meldungen aus der Überwachung. Eine wichtige Rolle spielt auch das Monitoringprogramm, welches jährlich gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt wird. Dabei werden nach einem auf die Länder aufgeteilten Probenschlüssel zielgerichtet Lebensmittel, kosmetische Mittel, aber auch Bedarfsgegenstande auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe sowie Mikroorganismen geprüft. Mit der dabei entstehenden Datensammlung können gesundheitliche Risiken für die Verbraucher abgeleitet werden. Weiterhin bildet sie eine wesentliche Grundlage zu der Einschätzung und Festlegung von Höchstmengenregelungen.