Schwerin – Der Landtag hat heute das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG) von Sozialministerin Stefanie Drese beschlossen. „Die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind damit in Mecklenburg-Vorpommern bundesweiter Vorreiter“, verdeutlichte Drese in der Landtagsdebatte.
Ministerin Drese betonte, dass mehr Transparenz und Steuerung sowie eine verlässliche Finanzierung für den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege die Gebote der Stunde sind. „Diskussionen der Vergangenheit um Verteilungsschlüssel sind nun endgültig überholt. Diese gehören in die Mottenkiste“, so Drese.
Zukünftig erhalten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre im Landesinteresse liegenden steuernden und koordinierenden Tätigkeiten Finanzhilfen des Landes zugewiesen. Dabei sieht das Gesetz für die Verteilung dieser Landesmittel einen klar und verbindlich definierten und unmittelbar im Gesetz beschriebenen Mechanismus vor.
Das Gesetz ist in drei Abschnitte gegliedert:
- Schaffung von Transparenz in der aus öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Arbeit,
- Verlässlichkeit und Transparenz in der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege,
- Sicherstellung bedarfsgerechter und bedarfsdeckender Angebotsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung durch Stärkung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben.
Drese: „Mit diesen Zielstellungen des Gesetzes betritt das Land ganz bewusst juristisches Neuland. Neu ist vor allem, dass zukünftig Kernaufgaben der Freien Wohlfahrtspflege wie die soziale und gesundheitliche Beratung mit der Spitzenverbandsförderung verknüpft werden. Und dass damit gleichzeitig die Grundlage dafür geschaffen werden, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege durch Regelungen zur Transparenz öffnet und die Grundlagen dafür schafft, verloren gegangenes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen.“
Die in der LIGA organisierten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten für ihre steuernden, koordinierenden und beratenden Tätigkeiten Landesmittel zukünftig nach einem klar definierten Verteilungsschlüssel. Dieser umfasst einen Sockelbetrag in Höhe von 40 Prozent und einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 60 Prozent, der sich an der Beschäftigtenzahl des jeweiligen Verbandes orientiert.
Zudem sind Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Sozialministerium und dem Landtag vorgesehen, die an die Stelle der bisherigen Verwendungsnachweisverfahren treten.
In seinem zweiten Abschnitt gestaltet das Gesetz die Finanzierungsstrukturen in der sozialen und der gesundheitlichen Beratung zum 1. Januar 2021 neu – weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung, hin zur Zuweisung der Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Träger.
„Das Land stellt den dafür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung, die bislang über Förderrichtlinien ausgereicht wurden. Diese Zuweisungsvereinbarungen werden mit der kommunalen Ebene verhandelt“, so Drese im Landtag.
Im dritten Abschnitt schafft das Gesetz die Grundlagen für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. „Wir führen neben einer Zuwendungsdatenbank, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden eine im Internet aufrufbare Transparenzdatenbank ein“, sagte Drese.
Beide Datenbanken erlauben es ab 2020 jedem Interessierten sich in leicht zugänglicher Form über Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren. Gleichzeitig geben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.
Drese: „Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung.“