Führerschein mit 15

Bundesrat stimmt für Führerschein mit 15 – M-V will Regelung zügig umsetzen

Berlin – Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die befristete Ausnahme-Regelung zum Moped-Führerschein mit 15 regulär im Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung verankert wird. Landesinfrastrukturminister Pegel zeigte sich über das Ergebnis sehr erfreut: „In Mecklenburg-Vorpommern haben wir uns bereits am Modellversuch beteiligt, weil es uns ein großes Anliegen ist, die Mobilität der jungen Menschen vor allem im ländlichen Raum zu erhöhen.“

Nach der positiven Entscheidung des Bundesrats kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es das Mindestalter für den Mopedführerschein generell von 16 auf 15 Jahre herabsetzt. Christian Pegel betont: „Diese Chance werden wir so schnell wie möglich ergreifen, damit der noch bis Frühjahr 2020 laufende Modellversuch auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns nahtlos in geltendes Recht übergehen kann.“

Der Minister begründet: „Vor allem im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Jugendliche unabhängig von anderen auch längere Strecken zurücklegen können. Der Modellversuch hat gezeigt, dass er mehr Mobilität der jungen Menschen ermöglichen kann – und die Jugendlichen verantwortungsbewusst mit der Chance umgehen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Mopedführerscheinprüfungen mit dem Herabsetzen des Mindestalters deutlich angestiegen. Erste Auswertungen des Modellversuchs haben auch ergeben, dass sich der Mopedführerschein mit 15 nicht negativ auf die Sicherheit auswirkt – weder die der jungen Mopedfahrer noch die der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Frühe Hilfen für Familien

Drese im Bundesrat: Frühe Hilfen für Familien dauerhaft auf hohem Niveau sicherstellen

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine angemessene und dynamisierte Finanzierung der Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen ein. Sozialministerin Stefanie Drese hat in der (heutigen) Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz vorgestellt, der zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen wurde.

„Mit den Bundesfonds- bzw. Stiftungsmitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste regionale Strukturen aufgebaut und fachübergreifende Angebote geschaffen, so dass Familien frühzeitig erreicht und niedrigschwellig unterstützt werden konnten. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur schwer zu erreichen sind“, betonte Drese in ihrer Bundesrats-Rede.

Zu nennen ist hier der Einsatz von Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen.

Drese: „Diese ambitionierten Ziele können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Bundesstiftungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Bundesmittel sind allerdings seit 2014 nicht mehr erhöht worden und betragen 51 Millionen Euro.“

In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. In deren Folge werden sich bei einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa 7 bis 9 Prozent sinken. Für Mecklenburg-Vorpommern würde das ein Rückgang von rund 40.000 Euro bedeuten.

Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich gleichzeitig seit 2012 um mehr als 200.000 erhöht. „Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen“, so Drese. Hinzu komme eine zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen.

Die Bundesratsinitiative will deshalb erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst.

„Sollten die Finanzmittel der Bundesstiftung nicht verstärkt werden, können bestehende präventive Angebote für junge Familien, aber auch die wertvollen systemübergreifenden Netzwerksstrukturen nicht auf dem gleichen qualitativen Niveau gehalten werden. Das wäre ein fatales politisches Signal gegenüber den jungen Familien in unseren Bundesländern“, so Drese.

100 Jahre FC Greif

Torgelow – Der Torgelower FC Greif feiert seinen 100-jährigen Geburtstag und ganz Torgelow feiert mit. Aus diesem Anlass überreicht der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann morgen, 30. November, 19.00 Uhr in der Tennis-Halle Tepato in Torgelow die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ an den Verein.

„Die Sportplakette ist die höchste staatliche Auszeichnung für Turn- und Sportvereine und Sportverbände in Deutschland. Verliehen wird sie für besondere Verdienste um die Entwicklung und Pflege des Sports. Und hier ist unser Torgelower FC Greif ganz weit vorn. 300 leidenschaftliche Mitglieder, zehn aktive Mannschaften in allen Altersklassen sorgen für gute Fußballergebnisse und begeisterte Fans – ein Aushängeschild für unsere schöne vorpommersche Stadt, in der die Vereinsfarben gelb und schwarz allgegenwärtig sind“, hebt Dahlemann hervor.

Der Verein kann auf eine bewegte 100jährige Geschichte zurückblicken. 1919 als Fußballklub Greif gegründet, wurde er mehrfach umbenannt. Seit Februar 2014 heißt er Torgelower FC Greif und ist ein reiner Fußballclub. In der Saison 2004/2005 war er Landesmeister in Mecklenburg-Vorpommern und schaffte den Aufstieg in die Oberliga Nordost. 2009 erkämpfte die Herrenmannschaft den Landespokal und hatte durfte somit an der 1. Runde im DFB-Pokal teilnehmen. Ein Jahr später wurden sie erneut Pokalsieger und empfingen den damaligen Bundesligisten, den Hamburger SV. Die Mannschaft verlor zwar mit 1:5, die 10 000 Zuschauerinnen und Zuschauer hatten aber einen Riesenspaß.

Dahlemann lobt das Engagement der Vereinsmitglieder für die Stadt. „Egal, was bei uns los ist: Die Mitglieder des Vereins sind überall dabei, helfen und unterstützen. Viele von ihnen sind bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Andere in Elternvertretungen oder in sozialen Verbänden. Dafür gilt ihnen Respekt und Anerkennung.“

Die Sportplakette wurde im März 1984 vom damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens gestiftet und seitdem 7000 Mal verliehen.

Der Arbeitsmarkt im November 2019

Nürnberg – „Die aktuelle konjunkturelle Schwäche ist am Arbeitsmarkt nach wie vor spürbar. Alles in allem zeigt er sich aber weiterhin robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -24.000 auf 2.180.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -6.000

Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei auf 4,8 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist von Oktober auf November um 24.000 auf 2.180.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den November ein Minus von 16.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 6.000 verringert. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Oktober bei 4,8 Prozent. Im Vergleich zum November des vorigen Jahres hat sie sich ebenfalls nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 7.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im November 2019 bei 3.138.000 Personen. Das waren ebenso viele wie vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 30.000 erhöht. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 320.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 540.000 gestiegen. Insgesamt waren im September nach hochgerechneten Angaben der BA 33,96 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von August auf September ein Anstieg um 70.000.

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, gibt aber weiter nach. Im November waren 736.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 71.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 11.000 verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland-sank im November 2019 um 3 Punkte auf 229 Punkte. Er liegt damit 25 Punkte unter dem Vorjahreswert.

730.000 Personen erhielten im November 2019 Arbeitslosengeld, 64.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.770.000. Gegenüber November 2018 war dies ein Rückgang von 229.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Beziehungen zur Wojewodschaft Pommern

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern zieht ein positives Resümee seiner Dienstreise in die Wojewodschaft Pommern. Auftakt der Gespräche war ein Treffen mit der deutsch-polnischen Industrie- und Handelskammer. Dahlemann: „Polen ist unser wichtigster Außenhandelspartner. Wir wollen die wirtschaftlichen Beziehungen weiter ausbauen. Dazu werden wir mit Generalkonsulin Cornelia Pieper und der AHK eine Wirtschaftskonferenz in Danzig durchführen.“

Das Volumen von Export und Import zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen betrug 2018 rund 1,15 Mrd. Euro. Die wichtigsten Exportgüter waren Fahrzeugteile und Düngemittel. Bedeutsamste Importgüter sind hingegen Blech- und Metallwaren sowie Mineralölerzeugnisse.

Höhepunkt der Reise waren die Gespräche mit Marschall Mieczysław Struk. Hier verständigten sich die beiden Partnerregionen auf ein 5 Punkte-Programm. So streben die Regierungen eine Intensivierung der Zusammenarbeit und einen Austausch im Bereich der Erneuerbaren Energien, der Integration, der Fischerei, der Medizin und der Kultur an.

„Die Ostsee und die Pommersche Geschichte verbinden uns. Die Chancen der Offshore-Technologie sind für uns genauso bedeutsam wie die Zukunft der Küstenfischer. Es gibt keine deutsche oder polnische Ostsee. Deshalb ist ein gemeinsamer Vorstoß in Europa mit unseren beiden Partnerwojewodschaften unser Ziel“, informiert Dahlemann.

Der Staatsekretär besuchte im Rahmen seiner Reise auch das Europäische Solidarność-Zentrum. „Es war für mich sehr berührend zu sehen, wie hier die Geschichte der Solidarność erzählt wird. Ein einzigartiger Blick auf die Geschichte am authentischen Ort. Hier, in der Gdańsker Leninwerft, nahmen die Ereignisse ihren Anfang und waren damit auch der Grundstein für die friedliche Revolution und Deutsche Einheit. Wir dürfen 30 Jahre Mecklenburg-Vorpommern feiern und sind damit den mutigen Männern und Frauen von damals zu großem Dank verpflichtet. Mit Bogdan Borusewicz einen Mann der ersten Stunde zu treffen, ist große Ehre und noch größere Verpflichtung zugleich. Heute ist dies nicht nur ein Ort der Geschichte, sondern auch ein Ort des Dialogs im zusammenwachsenden Europa. Gerade in diesen Zeiten sind Austausch und Begegnung wichtiger denn je“, betonte der Staatsekretär. Dahlemanns Vorschlag zur Etablierung eines Dialogs der Museen stieß auf große Zustimmung und gehört zu den konkreten Vereinbarungen.

Mindestvergütung für Azubis

Berlin – Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit zum Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Um dies zu erreichen, erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern.

Beabsichtigt ist auch, dass sich die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen verbessert. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Bisher ist dies nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig soll dieser Weg insbesondere auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Weitere Verfahrenserleichterungen für die Auszubildenden dienen vor allem dem Abbau unnötiger Bürokratie.

Der Bundestag hat die von der Bundesregierung initiierte Reform am 24. Oktober 2019 mit wenigen Änderungen beschlossen. Gestärkt hat er dabei unter anderem den Freistellungsanspruch von Auszubildenden. So müssen sie beispielsweise nicht mehr am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung im Betrieb arbeiten gehen.

Der Bundesrat äußert sich in einer begleitenden Entschließung kritisch zur Neuregelung des Freistellungsanspruchs. Er fürchtet, dass dadurch vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht unerheblich belastet werden. Die Bundesregierung bittet er deshalb, die Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren.

Ebenfalls an die Bundesregierung richtet sich der Appell, die Einführung eines nationalen Bildungsregisters zu prüfen. Hierdurch ließen sich nach Ansicht der Länder Ausbildungsverläufe innerhalb des Systems der dualen Bildung vollständig erfassen. Derzeit ist das nicht möglich. Hierin sehen die Länder einen erheblichen Mangel für die Planung und Ordnung der Berufsbildung.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließen im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Soli wird größtenteils abgeschafft

Berlin – Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29. November 2019 gebilligt.

Er hebt die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitieren rund 90 Prozent der Steuerzahler.

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 Prozent der Körper- oder Einkommenssteuer.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Alleenschutz

Jeder Baum ein Zugewinn für Klima, Mensch, Tiere und Pflanzen

Insel Rügen – Vor zehn Jahren übernahmen insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler der Freien Schule Rügen in Dreschvitz die Patenschaft für eine Allee aus Linden- und Ahornbäumen in Klein Kubitz und damit Verantwortung für den Naturschutz und den Erhalt der Kulturlandschaft. Dieses Engagement würdigte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute bei einem kleinen Festakt vor Ort. Anlässlich des Jubiläums pflanzte er mit den Kindern zehn weitere Obstbäume, die vor allem Bienen Nahrung liefern sollen. Für die Kombination von Alleen- und Bienenschutz gab es 5.2000 Euro aus dem Alleenfonds.

„Wer wie ihr Bäume seit 2009 pflanzt und regelmäßig pflegt, der lernt mit allen Sinnen einen Baum wahrzunehmen. Nur was man kennt, lernt man zu schätzen und zu schützen. Eure Eigeninitiative und Engagiertheit ist vorbildhaft und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich wünsche mir, dass viele Kinder und Jugendliche diesem Beispiel folgen. Und euch wünsche ich, dass ihr euch das Bewusstsein für die Umwelt, euer ganzes Leben hindurch bewahrt“, betonte der Minister.

Jeder Baum sei ein echter Zugewinn für das Klima, den Menschen, die Tiere und Pflanzen, sagte er weiter. Alleen reduzieren die Temperatur und die Hitze im Sommer um zwei bis drei Grad Celsius unter ihrem geschlossenen Laubdach. In Zeiten des Klimawandels sei dies besonders wichtig, weil sich somit weniger giftige Gase im Straßenraum bilden und Hitzeschäden an Stämmen reduziert werden.

Auch für die Luftqualität spielen Alleen eine wichtige Rolle. Ein Baum mit einer großen Krone nehme so viel Schadstoffe aus der Luft, wie 3.340 Marienkäfer wiegen, nämlich rund 170 Gramm, veranschaulichte Minister Backhaus. Alles in allem nehmen die insgesamt 5.000 km langen Alleen und einseitigen Baumreihen in M-V pro Jahr etwa 84 Tonnen Schadstoffe aus der Luft. Damit ersparten sie den Menschen mindestens 19 Millionen Euro an Arzt- und Krankenhauskosten.

In Alleen brüteten darüber hinaus mindestens 88 Vogelarten – das sind 31 Prozent aller in Deutschland vorkommenden Brutvogelarten, berichtete er. 2018 durchgeführte Baumgutachten in vier Alleen in Lübtheen offenbarten das Vorhandensein von 283 Käferarten – davon 40 Rote Liste-Arten und mehr als 100 im Holz lebende Arten. Vier davon seien sogar „Urwaldreliktarten“ gewesen. Ebenso vielfältig sei das Vorkommen an Farn- und Blütenpflanzenarten, wie die Studie einer städtischen Allee in Kiel zeigte. Damit seien Alleen in Ortschaften ökologisch mindestens ebenso wertvoll wie die besten Naturwälder Deutschlands.

Da es den Altbeständen im Land immer schlechter gehe – die insgesamt 184 älteren Bergahorn-Bäume – leiden zunehmend unter Trockenheit – sei es wichtig, dass Nachpflanzungen wie in Dreschvitz vorgenommen werden, unterstrich Minister Backhaus. 2019 seien für die Erhaltung geschädigter Bäume 19 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 Euro bewilligt worden.

Im Alleenfonds liegen Mittel für die Neuanpflanzung und Pflege von Alleen an Bundes- und Landesstraßen, aber auch an kommunalen Straßen bereit. Von 1997 bis 2019 wurde über den Alleenfonds die Anpflanzung von ca. 160 km Baumreihe allein an kommunalen Straßen und ländlichen Wegen finanziert. Insgesamt beträgt der Zugewinn an allen Straßen und Wegen bis 2019 rund 565 km Baumreihe. Seit Bestehen des Alleenfonds (1994) wurden bis Oktober 2019 fast 13,4 Mio. Euro in den Alleenfonds eingezahlt. Rund 11 Mio. Euro wurden davon bislang ausgereicht.

Allein 350.000 Euro sind in den Erhalt der Alleen in Klein Kubitz und Lieschow geflossen.

Nahverkehrstarif ohne Aufpreis

Rostock – Fahrgäste, die mit der Bahn zwischen Rostock und Stralsund unterwegs sind, können auch künftig ohne Aufpreis zum Nahverkehrstarif die Fernverkehrszüge der deutschen Bahn nutzen. Dafür hat die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) nun die Verträge mit der Deutschen Bahn unterzeichnet.

„Durch die Integration des Fernverkehrs in den Nahverkehrstarif stellen wir den Menschen im Land ein noch dichteres Angebot an preisgünstigen Zugverbindungen bereit“, betont Landesinfrastrukturminister Christian Pegel. Insbesondere die Besitzer von Zeitkarten profitieren von dem Angebot, da diese – neben den Einzelfahrausweisen – weiterhin nicht nur für Fahrten mit den ab Dezember 2019 von der Ostdeutschen Eisenbahn betriebenen Regionalzügen der Linien RE 9 und RE 10, sondern auch in den InterCity (IC) und InterCity-Express (ICE) der Deutschen Bahn genutzt werden können.

„Für Pendler und Reisende auf der weitestgehend eingleisigen Strecke zwischen den beiden Hansestädten ergeben sich damit nahezu stündliche Reisemöglichkeiten“, so der Minister.

Für die sogenannten Sparangebote des Nahverkehrs bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass diese nicht erfasst sind – dazu gehören unter anderem das Mecklenburg-Vorpommern-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket. Diese berechtigen wie bisher nicht zur Nutzung der Fernverkehrszüge.

Minister Pegel betont weitere Vorteile für Reisende auf der Strecke zwischen Stralsund und Rostock: „Mit der nun geschlossenen Vereinbarung sichern wir die ganzjährige Anbindung der Stralsunder Region an den bundesweiten Fernverkehr. Außerdem profitieren Nutzerinnen und Nutzer vom hohen Fernverkehrskomfort inklusive Restaurantbereich – zum günstigeren Nahverkehrstarif.“

Die Vereinbarung zwischen Land und Deutscher Bahn gilt zunächst bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025, mit Option zur Verlängerung bis 2030.

Arbeitsmarkt M-V im November 2019

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern im November gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren 55.100 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist dies ein Rückgang um 4.700 Arbeitslose (-7,9 Prozent). Die Arbeitslosenquote im Land beträgt aktuell 6,7 Prozent.

„Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren geprägt von positiven Entwicklungen. Aber: Es bleibt nach wie vor einiges zu tun. Wir müssen weiter daran arbeiten, saisonverlängernde und saisonunabhängige Beschäftigungsangebote im Land weiter zu stärken. Zugleich sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Arbeits- und Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft zu gewinnen. Daran arbeiten wir“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober 2019 ist die Arbeitslosigkeit saisonal typisch um drei Prozent angestiegen (1.600 Arbeitslose).

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem September – insgesamt 587.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (+5.400 oder +0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat) in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vergleich zum Vorjahr sind vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen 2.800 Stellen sowie in der Metall- und Elektroindustrie (+1.400) weitere Arbeitsplätze entstanden.

Die Zahl der gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen liegt um 2,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt haben die Betriebe seit Jahresbeginn den gemeinsamen Arbeitgeberservice-Teams der Arbeitsagenturen und Jobcenter 47.900 sozialversicherungspflichtige Arbeitsangebote gemeldet, ein Plus von 1.100 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. So bieten insbesondere der Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen, das verarbeitende Gewerbe, der Handel und das Gesundheits- und Sozialwesen zahlreiche Einstiegschancen.

„Der andauernde Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und die gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Stellen sind wichtige Signale. Es gibt einen konstanten und nachhaltigen Beschäftigungszuwachs. Das sollten wir nutzen, um weitere Arbeits- und Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft zu gewinnen. Dabei unterstützen wir die Unternehmen und Personen, die nicht sofort zu den offenen Stellen passen – beispielsweise Langzeitarbeitslose – durch Integrationsprojekte und helfen, sie wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen“, sagte Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe verwies beispielhaft auf das Teilhabechancengesetz. Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern. In Mecklenburg-Vorpommern wurden über die neu eingeführten Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) rund 1.100 Personen insgesamt gefördert (Stand Oktober 2019).

Zwei Zielgruppen stehen dabei im Fokus, bei deren Einstellung Arbeitgeber Förderungen erhalten können. Bei der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geht es um Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.

Arbeitgeber erhalten in den ersten beiden Jahren einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des tariflichen Entgelts bei tarifgebundenen Arbeitgebern; danach sinkt der Betrag um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Schwerpunkt ist dabei, dass die Arbeitnehmer aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung kommen. Deshalb gibt es in diesem Programm eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika, um den Menschen bestmögliche Chancen zur Wiedereingliederung zu bieten.

Für die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gibt es ein weiteres Programm. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten pauschal im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

„Unser Ziel ist, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Frauen und Männer in eine existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Prüfarbeiten an Peenebrücke

Insel Usedom – Vom 3. bis 5. Dezember 2019 führt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den dritten Teil der alle sechs Jahre durchzuführenden Hauptprüfung an der Peenebrücke im Zuge der Bundesstraße 111 durch.

Der Verkehr wird dafür täglich ab neun Uhr einspurig über die Brücke geführt und mit einer Ampel geregelt. Der nördliche Geh- und Radweg von Usedom aus in Richtung Wolgast wird während der Arbeiten gesperrt. Die Verkehrseinschränkungen sollen täglich voraussichtlich gegen 16 Uhr aufgehoben werden.

Im Zuge der Arbeiten werden die Unterseite der Brücke vor und hinter der Klappe sowie die Pfeiler mit Hilfe eines sogenannten Brückenuntersichtgeräts überprüft. Im bereits durchgeführten ersten und zweiten Teil der Bauwerksprüfung im Oktober und November 2019 wurden der Klappbereich von unten sowie die beiden Pylone und der Waagebalken von außen geprüft.

Regelmäßige Prüfarbeiten sind erforderlich, um die Brücken im Land lange gut befahrbar und sicher zu erhalten. Die Landesstraßenbauverwaltung ist sich bewusst, dass dies mit Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Sie versucht stets, diese so gering wie möglich zu halten und bedankt sich für das Verständnis der Autofahrer.

Die Verkehrsinfrastruktur ist das zentrale Nervensystem unseres Landes – und Brücken sind ihre sensibelsten Punkte. Brücken in Deutschland müssen deshalb regelmäßig zum „Brücken-TÜV“: Gemäß DIN 1076 erfolgt alle sechs Jahre eine Hauptprüfung durch speziell geschulte Bauwerksprüfingenieure, bei der auch kleinste Schäden und Risse ermittelt und akribisch dokumentiert sowie notwendige Reparaturarbeiten vorbereitet werden. Alle drei Jahre nach einer Hauptprüfung folgt eine einfache Prüfung. Der Bund überträgt die Verantwortung für diese Prüfungen von Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und -straßen an die Straßenbauverwaltungen der Länder, für Brücken im Zug der Landesstraßen ist das Land eigenverantwortlich.

Der eng getaktete Prüfrhythmus leistet einen wichtigen Beitrag, um die Gebrauchstauglichkeit, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der Brücken langfristig zu gewährleisten.

Welt-AIDS-Tag – mit Vorurteilen aufräumen

Schwerin – Unter dem Motto „Du hast HIV? Damit komme ich klar!“ ruft die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu mehr Solidarität und einen offenen Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben auf.

Anlass ist der Welt-AIDS-Tag am Sonntag (01.12.); mit dem Aktionstag soll aufgezeigt werden, dass ein Zusammenleben zwischen Menschen mit und ohne HIV („Human Immunodeficiency Virus“) bereits stattfindet und möglich ist. „Ziel des Welt-AIDS-Tages in diesem Jahr ist es, über die Krankheit aufzuklären, mit Vorurteilen aufzuräumen und Ängste abzubauen. Denn: HIV-Infizierte können arbeiten und ihre Freizeit gestalten wie andere auch. Wichtig ist es daher, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und Wissenslücken zu schließen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (Epidemiologisches Bulletin 46/2019 „Schätzung der Zahl der HIV-Neuinfektionen und der Gesamtzahl von Menschen, die mit HIV in Deutschland leben“) stieg bis Ende 2018 die Zahl der Menschen mit einer HIV-Infektion in Deutschland auf 87.900. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Zahl der Menschen mit einer HIV-Infektion auf etwa 1.000 geschätzt. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland sowie bei Menschen deutscher Herkunft, die sich im Ausland mit HIV infiziert haben, wird für das Jahr 2018 auf 2.400 geschätzt und nimmt damit gegenüber 2017 (nach aktualisierter Schätzung 2.500 Neuinfektionen) ab. In Mecklenburg-Vorpommern sind es geschätzt 55 Neuinfektionen (2017 waren es 65).

„Heute besteht die Möglichkeit, mit Medikamenten zu verhindern, dass AIDS ausbricht. Entscheidend ist, dass eine Diagnose rechtzeitig gestellt und Therapien zeitnah eingeleitet werden. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ein Netz an Beratungs- und Aufklärungsstellen für sexuelle Gesundheit; dorthin kann sich jeder wenden“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern informiert die Internetseite www.sg-mv.de umfassend über Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstellen zu den verschiedenen Themen der sexuellen Gesundheit und die entsprechenden Ansprechpartner. Um Neuinfektionen zu vermeiden, gibt es sogenannte „Notfalldepots“ in Mecklenburg-Vorpommern.

Bei einem HIV-Risikokontakt (zum Beispiel durch ungeschützten Geschlechtsverkehr oder Nadelstichverletzungen) wird empfohlen, vor Ablauf von 24 Stunden mit einer „Postexpositionellen Prophylaxe“ (PEP) zu beginnen: Jeder niedergelassene Arzt hat die Möglichkeit, Patienten zu einer Einrichtung zu überweisen; die unter Umständen erforderliche Weiterbehandlung erfolgt dann durch die HIV-Ambulanz des Zentrums für Innere Medizin der Universitätsmedizin Rostock. Die HIV-PEP-Notfalldepots sind unter www.aek-mv.de gelistet.

2019 findet der Welt-AIDS-Tag zum 32. Mal statt. Seit 1988 wird er jährlich am 01. Dezember begangen. AIDS ist eine Schwäche des körpereigenen Abwehrsystems, die durch das Humane Immundefizienz-Virus HIV (= Human Immunodeficiency Virus) verursacht wird. Die Abkürzung AIDS steht für die englische Bezeichnung „Acquired Immune Deficiency Syndrome“ und heißt auf deutsch „Erworbenes Immundefektsyndrom“. www.welt-aids-tag.de

Voraussetzungen für Tierhaltung

Berlin – „Haltungsbedingungen von Tieren müssen gesellschaftlich akzeptiert und zugleich wirtschaftlich leistbar sein. Das macht eine Wertedebatte unumgänglich. Systematische Probleme dürfen nicht kaschiert werden, sondern müssen offen diskutiert werden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bei der Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft im Dialog“ des Agrarfachmagazins top agrar unter dem Titel „Tierhalter im Tierschutzstress“ in den Räumlichkeiten der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin.

„Wir haben in Deutschland im internationalen Vergleich bereits hohe Tierschutzstandards. Und es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, Spitzenreiter in Europa zu werden. Aber mit einer Politik, die die Tierhalter nicht mitnimmt, riskieren wir, dass die Nutztierhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandert. Dann hätten wir gar nichts gewonnen – weder für das Tierwohl noch für die Betriebe in Deutschland“, sagte er weiter.

Insgesamt müsse man berücksichtigen, dass die Tierhaltung ein großes Wertschöpfungspotenzial hat. Politik sei gefordert, die nötigen Rahmenbedingungen zu setzen, dieses Potenzial auch unter geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nutzen zu können, sagte Backhaus. „Wir müssen einerseits zu einer umwelt- und klimaverträglichen sowie tierwohlgerechten Tierhaltung kommen – möglichst weltweit, aber zumindest in Europa“, sagte Backhaus.

„Andererseits muss die Gesellschaft aber auch bereit sein, die Umweltleistungen der Landwirtschaft angemessen zu honorieren. Und damit meine ich nicht, dass wir nur den Mehraufwand ausgleichen. Der Landwirt muss auch zukünftig noch Geld verdienen können, um sich und seinen Angestellten ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Genau das kann er aber im Moment in weiten Teilen nicht mehr.“ Das kennzeichne den Stress und die schlechte Stimmung der Tierhalter, was nicht nur aus den Forderungen des Tierschutzes resultiere.

Symptomatisch sei der Streit um ein Tierwohlkenn­zeichen. „Seine Einführung ist richtig und wichtig“, sagte Backhaus. „Ich würde sogar gerne noch einen Schritt weitergehen und ein verpflichtendes Label einführen.“ Seiner Beobachtung nach seien die Landwirte bereit, das zu erzeugen und anzubieten, was ihre Kunden erwarten und wünschen. Aber besondere Produkte hätten auch ihren besonderen Preis. Das müsse man verinnerlichen, wenn Forderungen nach mehr Tierschutz formuliert werden.

Zur Lösung dieses Konflikts bedürfe es erheblicher finanzieller Mittel. „Es muss entschieden werden, wie die höheren Kosten getragen werden und wie sich Staat/Gesellschaft und Verbraucher daran beteiligen. Damit es schnell vorangeht, muss es zügig spürbare finanzielle Unterstützung für die notwendigen Investitionen geben. „Hier sehe ich den Staat in der Pflicht“, sagte Backhaus.

96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Rostock – Vielfältige Maßnahmen für eine gute und zukunftsfeste Pflege, eine Entbürokratisierung und Weiterentwicklung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt durch Weiterbildung waren wichtige Themen der diesjährigen Arbeits-und Sozialministerkonferenz (ASMK).

In der Hansestadt Rostock fand am 27. und 28. November die 96. ASMK statt. Die Arbeits-und Sozialministerinnen und -minister der Länder berieten dabei aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Arbeits-, Sozial-und Pflegepolitik und fassten eine Reihe von Beschlüssen.

Die Vorsitzende der ASMK, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese, stellte heute auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz im Freistaat Sachsen sowie Bärbl Mielich, Staatssekretärin für Soziales und Integration in Baden-Württemberg, die Ergebnisse der Konferenz vor.

„Von Rostock geht ein pflegepolitisches Signal aus“, hob Ministerin Drese hervor. Mit mehreren Beschlüssen spricht die ASMK sich für Reformen im Pflegesystem und Verbesserungen für Pflegebeschäftigte, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige aus.

In einem einstimmig beschlossenen Leitantrag fordert die ASMK eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. „Wir müssen vor allem von Grundsatz wegkommen, dass die steigenden Pflegekosten hauptsächlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen getragen werden“, verdeutliche Drese. Dies überfordere bereits heute viele Pflegebedürftige. „Deshalb sprechen wir uns für einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung und perspektivisch für ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine dringend notwendige Reform der Pflegeversicherung aus. Wir brauchen ein Lösungskonzept, das sowohl die Kostenfolgen der pflegerischen Versorgung als auch ihre Finanzierung durch die Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden, die Steuerzahler und die Pflegebedürftigen selbst berücksichtigt. Angesichts politisch gewollter weiterer Leistungsverbesserungen muss die Frage nach der Finanzierung dringend beantwortet werden“, so Drese. Die ASMK will dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einrichten.

Die ASMK fasste eine Reihe weiterer Beschlüsse für Verbesserungen im Pflegebereich. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen in der Pflege gehören allen voran auch attraktivere Arbeitsbedingungen. Ihre Ausgestaltung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen. „Vor dem Hintergrund einer hohen Teilzeitbeschäftigung sowie vieler atypischer Beschäftigungsverhältnisse hat die Aktivierung dieses Potentials für Vollzeit- bzw. reguläre Beschäftigungen eine erhebliche Bedeutung“, sagte Drese.

Die ASMK will zudem, dass das Betreiben von Kurzzeitpflegeeinrichtungen deutlich attraktiver wird und Anreize gesetzt werden, dem Pflegemarkt künftig vermehrt Kurzzeitpflegebetten zur Verfügung zu stellen. Hintergrund ist, dass einer hohen Nachfrage regelmäßig ein zu geringes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen gegenübersteht. Ein weiterer Beschluss fordert eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für pflegende Angehörige.

„Wir brauchen auch im Bereich der Pflege die Digitalisierung“, betonte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch. „Wenn wir digitale Lösungen richtig einsetzen, haben wir ein großes Potential, um Pflegekräfte zu entlasten und Pflegebedürftige zu unterstützen. Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: „Ich freue mich, dass unser Antrag zur Digitalisierung in der Pflege einstimmig angenommen worden ist. Neben den Ländern ist jetzt vor allem der Bund am Zug, noch mehr für den Ausbau der Digitalisierung in Gesundheitsversorgung und Pflege zu tun. Hemmnisse müssen abgebaut und Kompetenzen gestärkt werden. Beispielsweise ist die Anbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematik-Infrastruktur immer noch freiwillig und nicht, wie etwa im Gesundheitsbereich, verpflichtend. Das muss sich ändern. Um Synergieeffekte zu schaffen, ist es auch sinnvoll, die elektronische Patientenakte mit Pflegedaten zu verknüpfen. So kann auch der Hausarzt auf Feststellungen aus dem pflegerischen Alltag zurückgreifen. Im kommenden Jahr wird Baden-Württemberg als Vorsitzland die wichtigen Impulse aus Rostock aufgreifen und weiterentwickeln. „Die nächste Arbeits- und Sozialministerkonferenz findet am 26. und 27. November 2020 in Mannheim statt.

In Bezug auf das Qualifizierungschancengesetz sprach sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe für eine stärkere Flexibilisierung aus. „Der Bund hat schon vieles ermöglicht. Die Förderung in Bezug auf Qualifizierung und Weiterbildung muss dennoch insgesamt noch passgenauer werden. Das gilt für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (nach § 82 SGB III) sollten besonders für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder von strukturellem oder von digitalem Wandel betroffene Beschäftigtengruppen verringert werden. Wichtig ist es ebenso, die Ausnahmen bei der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers auszuweiten und weiter zu flexibilisieren“, so Glawe.

Darüber hinaus sollen die Anreize für berufliche Weiterbildung im Arbeitsförderungsrecht weiter ausgebaut werden. Glawe: „Arbeitslose brauchen noch stärker Unterstützung, wenn es um abschlussorientierte berufliche Weiterbildung und Nachqualifizierung geht. Hierdurch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt wesentlich erleichtert. Menschen mit beruflichen Abschlüssen haben zudem einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt.“

Die ASMK sprach sich zudem dafür aus, dass der Bund die Gespräche zur Entbürokratisierung, Vereinfachung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit zeitnah wieder aufnimmt. Gleichzeitig soll der Bund die Bund-Länder-Gremien des SGB II über die Überlegungen und Planungen zur Einführung einer Kindergrundsicherung informieren.

„Die gesetzlichen Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind sehr komplex. Sie führen damit zu hohem Verwaltungsaufwand und sind auch für die Leistungsberechtigten häufig schwer verständlich. Wir haben uns deswegen für weitere Vereinfachungen eingesetzt. Außerdem soll die Einführung einer Kindergrundsicherung nun gesetzesreif werden. Damit reagieren wir zugleich auch auf den Neuregelungsbedarf, der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entstanden ist,“ so Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg.

„Es ist wichtig, dass die ehrenamtlichen Fahrdienste für ältere Menschen endlich Rechtssicherheit erhalten. Denn vor allem im ländlichen Raum sind die Menschen auf die Fahrdienste angewiesen, um selbstbestimmt leben zu können“ stellte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch einen weiteren Beschluss der ASMK vor. Bisher mangele es aber an einer klaren Abgrenzung zwischen genehmigungsbedürftigen Beförderungsleistungen und rein ehrenamtlich erbrachten Begleittätigkeiten. „Der Bund muss dafür klare Regeln und unbürokratische Rahmenbedingungen schaffen“, so Klepsch.

Gläserne Manufaktur des Handwerks

Roggentin – Neue Wege bei der Rostocker Fleischerei Seibt: Das seit 1890 bestehende Unternehmen ist in vierter Generation in Familienhand. Im Zuge der Unternehmensnachfolge an die fünfte Generation wird derzeit ein neues Geschäftsfeld in Roggentin (Landkreis Rostock) aufgebaut: die „Butcher`s Manufaktur GmbH“.

„Bei der Fleischerei Seibt wird das bewährte, traditionelle Fleischerhandwerk mit neuen Lebensmitteltrends in idealer Weise verbunden. Die beliebten handwerklich gefertigten Wurst- und Fleischspezialitäten werden künftig auch in der zusätzlichen Produktionsstätte meisterlich präsentiert – in einer gläsernen Manufaktur mit Koch- und Grillschule. Mit der Erweiterung entstehen vier neue Arbeitsplätze vor Ort. Unser Handwerk meistert die Herausforderungen der Zukunft souverän“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort bei der Übergabe eines Fördermittelbescheides.

Auf einer Grundstücksfläche von 897 Quadratmetern soll eine zusätzliche Produktionsstätte entstehen. Zudem ist ein Anbau vorgesehen, in dem Verkostungen, Werksverkauf, Seminare, Schulungen und Verkaufsveranstaltungen sowie eine Imbissversorgung stattfinden sollen. Ziel ist es nach Unternehmensangaben, unter anderem Bratwurst und Burger nach eigenen Rezepturen für den Grill herzustellen. Diese sollen an Einzel- und Großabnehmer im In- und Ausland vertrieben werden.

„Marktfähige Produkte, innovative Dienstleistungen und höchste Handwerksqualität sichern unseren Unternehmen die Zukunft. Dabei ist es wichtig, das richtige Gespür für sich verändernde Märkte und Kundenwünsche rechtzeitig aufzunehmen und umzusetzen. Diesen Weg geht die Fleischerei Seibt und erschließt sich mit regionalen Produkten neue überregionale Absatzmärkte. So gelingen mehr Wertschöpfung und längere Wertschöpfungsketten“, sagte Rudolph.

„Höchste Qualität, absolute Frische und exzellenter Geschmack sind die entscheidenden Kriterien für gute Lebensmittel. Die Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern werden diesen Ansprüchen gerecht. Dafür sorgen die Betriebe aus dem Handwerk und der Ernährungswirtschaft in unserem Land. Hierbei leistet auch der Agrarmarketingverein mit seinem Präsidenten Tobias Bloemer an der Spitze eine ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Nach Angaben des Deutschen Fleischer-Verbandes e.V. sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 114 Fleischer-Fachgeschäfte und 152 handwerklich betriebene Filialen gemeldet. Insgesamt sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.113 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von 9 Milliarden Euro.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 1,5 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 453.000 Euro.

Die umsatzstärkste Branche im verarbeitenden Gewerbe im Land ist die Ernährungswirtschaft. Sie steht auch weiterhin für mehr als ein Drittel des gesamten Umsatzes im verarbeitenden Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit sind in den 89 Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern insgesamt über 14.800 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Branche erwirtschaftete dabei einen Jahresumsatz von rund 4,3 Milliarden Euro. Zu den bedeutendsten Produktionsbereichen gehören die Backwarenindustrie, die Fleischverarbeitung, die Milchverarbeitung, die Fischverarbeitung und die Getränkeherstellung. Die Vielzahl der Betriebe zählt allerdings zu den mittelständischen Unternehmen.

Im Land sind wichtige Tochterunternehmen von internationalen Konzernen ansässig, beispielsweise die Dr. Oetker Tiefkühlprodukte GmbH in Wittenburg und die Pfanni GmbH & Co. KG in Stavenhagen. Hierzu kamen in den vergangenen Jahren Ansiedlungen und Investitionen von Unternehmen der Ernährungsbranche.

Dazu zählen insbesondere der Bau einer Betriebsstätte für Lebensmittelzusatzstoffe der SternMaid GmbH in Wittenburg, die Errichtung eines Edeka-Fleischwerkes in Valluhn, die Ansiedlung der Süßwarenhersteller Toffee Tec GmbH und Sweet Tec GmbH in Boizenburg oder des Nescafé Dolce-Gusto-Werkes in Schwerin.