ASP 160 Kilometer vor M-V

Schwerin – Die letzten Nachweise der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen liegen inzwischen nur noch etwa 160 Kilometer (Luftlinie) und die äußere Begrenzung der Restriktionszonen etwa 120 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt.

„Nach Einschätzung von Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes befindet sich die Seuche in Westpolen in einer Phase des maximalen Wachstums. In den nächsten Wochen müssen wir daher mit stetig steigenden Fallzahlen sowie mit einer weiteren und vor allem schwer abzuschätzenden Ausbreitung des Geschehens rechnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen seiner Jahresabschlusspressekonferenz.

Letzten Donnerstag trafen sich Landestierarzt Dr. Dirk Freitag, Vertreter des Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsamtes des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit den zuständigen Veterinären der Woiwodschaft Westpommern in Szczecin, um sich mit den polnischen Kollegen über Krisenstrukturen und Bekämpfungsstrategien auszutauschen.

„Im Ergebnis können wir sagen, dass in diesem Verwaltungsbezirk unseres Nachbarn die Vorbereitungen auf eine mögliche Einschleppung der ASP in gleicher Weise wie bei uns auf Hochtouren laufen und vergleichbare Krisenstrukturen bestehen wie hierzulande“, erklärte Backhaus. Bei dem Treffen einigten sich die Fachleute beider Länder im engen Kontakt zu bleiben und die Maßnahmen für den Fall eines grenzüberschreitenden Geschehens abzustimmen, um ein konzertiertes Vorgehen zu erreichen.

Um einen Eintrag der ASP nach Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell zu erkennen, werden im gesamten Landesgebiet Untersuchungen zur Früherkennung der ASP durchgeführt. Die Landesbehörden stehen zudem in engem Austausch mit den Landräten der Landkreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte.

Im Falle eines Seuchenausbruchs bei Wildschweinen werden die Restriktionsgebiete und die darin umzusetzenden Maßnahmen und Verbote von den örtlich zuständigen Veterinärämtern festgelegt. Im Unterschied zum ASP-Ausbruch bei Hausschweinen gibt weder das europäische noch das nationale Tierseuchenrecht Mindestradien für die einzurichtenden Restriktionszonen vor. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird zur Errichtung des gefährdeten Gebietes ein Radius von ca. 10 Kilometern um die Abschuss- oder Fundstelle empfohlen.

Zusätzlich kann die zuständige Behörde innerhalb des gefährdeten Gebietes ein Kerngebiet (empfohlener Radius um die Fundstelle: 3 bis 5 km) einrichten. Um das gefährdete Gebiet muss zudem eine Pufferzone (empfohlener Radius um das gefährdete Gebiet: 10 km) eingerichtet werden. Somit entstehen große Restriktionsgebiete mit einem Gesamtradius von ca. 20 km um den Fundort eines positiv getesteten Wildschweins. Diese Gebiete müssen intensiv überwacht und regelmäßig entsprechend der sich entwickelnden Seuchenlage angepasst werden.

Für den ASP-Fall hat das Land bereits im Sommer 2018 einen 50 km langen Elektrozaun angeschafft. „Ob der Einsatz des Zaunes zur lokalen Begrenzung des Seuchengeschehens eine sinnvolle Handlungsoption darstellt, hängt unter anderem vom betroffenen Gebiet, der Wildschweindichte in diesem Bereich sowie vom generellen Ausbreitungsgeschehen ab“, erklärte Minister Backhaus.

Im Sinne der Früherkennung hat das Land zudem eine verstärkte Fallwildsuche angeordnet, die von den lokalen Behörden organisiert und durchgeführt wird. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 141 Indikatortiere und bis Ende Oktober 2019 125 Indikatortiere auf ASP untersucht. Alle bisherigen Untersuchungen blieben ohne Nachweis. Die Bergung von Fallwild im ASP-Fall erfolgt durch das zuständige Veterinäramt oder durch mit diesen Aufgaben entsprechend geschulte und beauftragte Personen. Proben von verendeten Wildschweinen sind im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) zu untersuchen.

Nach amtlicher Feststellung der ASP in einem Hausschweinebestand wird die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der Schweine des Ausbruchsbetriebes durch das örtlich zuständige Veterinäramt angeordnet, informierte der Minister. Um den betroffenen Betrieb werden ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 km festgelegt. Im Sperrbezirk sind alle Schweine haltenden Betriebe innerhalb von sieben Tagen auf ASP hin zu überprüfen. Im Beobachtungsgebiet erfolgt ebenfalls eine Untersuchung und Probenahme in Beständen, in denen Schweine verendet oder erkrankt sind.

„Ich hoffe sehr, dass uns ein solches Szenario erspart bleibt“, betonte Backhaus. Neben dem Leid der Tiere, dem emotionalen Verlust für den Tierhalter, sei ein Übergreifen der ASP auf Hausschweinbestände auch mit enormen wirtschaftlichen Schäden verbunden. Drittländer würden sofort ein Importverbot auf Schweine und Schweinefleischprodukte aus ASP-betroffenen Gebieten/Ländern verhängen, die auch noch Jahre nach einer erfolgreichen Bekämpfung anhalten könnten.

Laut Deutschem Bauernverband bewegten sich die Einnahmeverluste für die Schweinehalter sowie für die vor- und nachgelagerten Bereiche der Futter- und Lebensmittelherstellung in Deutschland in zweistelliger Milliardenhöhe. Für Mecklenburg-Vorpommern sei bei ca. 830.000 Hausschweinen mit einem Schaden von 980 Millionen Euro pro Jahr für Handelsausfälle, Tierverluste und Entschädigungszahlungen zu rechnen.

„Entschädigt wird der gemeine Wert eines Tieres, der nach Schätzgrundsätzen der Tierseuchenkasse vom zuständigen Amtstierarzt geschätzt wird. Die Entschädigung wird von der Tierseuchenkasse erstattet, sofern der Tierhalter nicht schuldhaft gegen einschlägige Rechtsgrundlagen, z.B. gegen das Tiergesundheitsgesetz, die Schweinepest-Verordnung oder die Schweinehaltungshygieneverordnung verstoßen hat. Vor diesem Hintergrund kann ich immer wieder nur auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Biosicherheit und somit des Seuchenschutzes in den Schweinehaltungen hinweisen,“ so Minister Backhaus.

Zusätzlich zur Entschädigung erstattet die Tierseuchenkasse dem Tierhalter auch die bei der Tötung und Beseitigung der Schweine entstandenen Kosten. Das Land beteiligt sich an all diesen Kosten zu 50 Prozent.

Zugriff auf „Problemwölfe“

Minister Backhaus: Wir können auf „Problemwölfe“ zugreifen!

Schwerin – „Wir haben Möglichkeiten auf „Problemwölfe“ zuzugreifen und wir werden dies auch tun, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht oder unsere Nutztierbestände trotz vorhandenem Grundschutz und der Umsetzung zumutbarer Alternativen, wie insbesondere Herdenschutzmaßnahmen, nachweislich durch einen Wolf gefährdet sind.“, stellte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Rahmen seiner Jahresabschlusspressekonferenz in Schwerin klar.

Gleichwohl wies er darauf hin, dass es wie im Fall des Problemwolfes GW924m Konstellationen geben kann, die einen Abschuss erschweren. „Bei diesem Tier handelt es sich um einen durchziehenden Wolf, der innerhalb weniger Tage hundert Kilometer zurücklegen kann und bislang kein zweites Mal im Land angetroffen wurde. Das liegt in der Natur der Sache.“, so der Minister. Hinzu komme, dass das Tier über kein Wiedererkennungsmerkmal verfügt, welches eine Individualisierung auf Distanz ermöglichen würde. Auch könne im Gebiet um Grambow (LK Nordwestmecklenburg), wo „GW924m“ im Zuge eines Rissvorfalls erstmals als Schadensverursacher nachgewiesen wurde, das Auftreten anderer Wölfe nicht ausgeschlossen werden.

Ähnliche Problemlagen seien aus anderen Bundesländern bekannt, sagte Backhaus. In Schleswig-Holstein wäre ein Abschuss von „GW924m“ insoweit zweifelsfrei möglich gewesen, weil sich im fraglichen Gebiet seinerzeit nur ein einziger Wolf, nämlich ohne Zweifel „GW924m“ aufhielt und eine Verwechslungsgefahr somit weitestgehend ausgeschlossen war.

„Im Fall Grambow war das nicht mehr so möglich gewesen, zumal wir kurz darauf Hinweise darauf hatten, dass auch ein Rissvorfall auf Usedom im Zusammenhang mit GW924m stehen könnte und damit ein Abschuss des durchziehenden Wolfes GW 924m bei Grambow nicht mehr möglich erschien. Das muss man ganz klar so feststellen, anstatt falsche Erwartungen zu wecke.“ sagte Backhaus.

Mit Blick auf den Rissvorfall, der sich Mitte November Usedom ereignete informierte er, dass die Erstprobe und eine Rückstellprobe leider keine für eine Individualisierung verwertbare DNA enthielten. Daher gebe es bisher keine eindeutigen Rückschlüsse zum Aufenthalt von GW924m auf Usedom. „Wir haben nun die Analyse aller Rückstellproben beauftragt, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen eine Individualisierung des Verursachers zu erhalten“, sagte er weiter.

In 2019 gab es zum jetzigen Zeitpunkt 42 Rissvorfälle, bei denen 151 Tiere getötet und 54 verletzt wurden. Zum Vergleich: 2018 waren im kompletten Jahr 23 Risse mit 120 getöteten und 42 verletzten Tiere. Von den aktuellen Rissvorfällen sind Backhaus zufolge alle Landkreise betroffen, zudem die Stadt Rostock. In 14 Fällen war kein Grundschutz gegeben, in 15 Fällen wurden Mängel am Grundschutz festgestellt. Daher appellierte der Minister nochmals an alle Tierhalter, ihre Tiere den Empfehlungen entsprechend zu schützen. „Sicherlich gibt es keinen 100%igen Schutz, aber man kann es den Wölfen schwer oder leichtmachen“, unterstrich er.

Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich seit 2007 auf etwa 96.000 Euro, für das Jahr 2019 auf etwa 10.000 Euro. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 (Veröffentlichung der FöRi Wolf) etwa 576.000 Euro ausgereicht (2018: etwa 100.000 Euro, 2019: etwa 169.000 Euro).

Minister Backhaus betonte, dass der Wolf keine „blutrünstige Bestie“ sei, eine Bauernhofidylle wie im Bilderbuch aber ebenso wenig möglich sein. „Insofern bin ich froh, dass wir in diesem Jahr auf Bundes- und Landesebene wichtige Weichen gestellt haben, um die Konflikte zwischen Mensch und Tier weiter zu minimieren“, sagte er Zum einen arbeite der Bund aktuell an einer EU-rechtskonformen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege nicht erst bei existenzbedrohenden landwirtschaftlichen Schäden Ausnahmen vom Tötungsverbot zulassen können. Dies sei maßgeblich von MV vorangetrieben worden. „Unser Vorstoß ist insbesondere für den Erhalt der Weidetierhaltung von zentraler Bedeutung“, so Backhaus.

Die Förderrichtlinie Wolf Mecklenburg-Vorpommern sei ebenfalls novelliert worden und tritt ab morgen in Kraft, verkündete der Minister. Sie regelt die Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmen. Mit der neuen Förderrichtlinie können Fördermittel auch außerhalb der De-minimis-Regelungen ausgereicht werden. Auch wird die mögliche Förderhöhe von Präventionsmaßnahmen von bis zu 75% auf bis zu 100% erhöht. Die Förderung kann u. a. für Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren erfolgen, die über einen Grundschutz hinausgehen, zum Beispiel Zaunerhöhungen und Herdenschutzhunde.

Digitalisierungswettbewerb

Hohenkirchen – Der Gemeindeverbund Hohenkirchen, bestehend aus den Gemeinden Hohenkirchen, Damshagen, Boltenhagen, Zierow, Gägelow und Roggenstorf, der Stadt Klütz sowie dem Amt Klützer Winkel, hat den Digitalisierungs­wettbewerb „Smart tau hus“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und damit 100.000 Euro für die Umsetzung ihrer Digitalisierungsidee gewonnen. Das verkündete der zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus heute auf seiner Jahresabschlusskonferenz in Schwerin.

In wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) möchten die Gemeinden „digitale Dorfplätze“ in Form von digitalen Schaukästen entwickeln, um den Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Einwohnern und Gästen zu verbessern. Diese sollen an stark frequentierten Standorten, wie Bushaltestellen, Strandzugänge, Gemeindezentren, Touristen-Informationen und der Amtsverwaltung, aufgestellt werden. Hierfür haben die Gemeinden bereits die technische Infrastruktur (Strom, Glasfaser) geschaffen.

An den „digitalen Dorfplätzen“ sollen Bekanntmachungen, Formulare und Anträge der Amtsverwaltung, Veranstaltungshinweise, Rad- und Wanderkarten sowie Informationen zu Vereinen, Verbänden, gastronomischen Einrichtungen und Ferienunterkünften abrufbar sein, heißt es im Projektantrag. Über einen Chat-Dienst sollen die Nutzer unkompliziert mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen können, sodass kleinere Anliegen direkt aufgenommen und bearbeitet werden können. Eine unter Umständen weite Anfahrt zum Verwaltungssitz würde dadurch entfallen. Örtliche Betriebe sollen darüber hinaus die Möglichkeiten erhalten Werbung über die Infoportale schalten zu können. Mit den Einnahmen sollen die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung der Bildschirme dauerhaft finanziert werden.

„Das Vorhaben hat die Jury und auch mich überzeugt, da es die Bedürfnisse der Einheimischen und Touristen gleichermaßen berücksichtigt und auf viele andere Gemeinden im Land übertragbar ist. Die digitalen Dorfplätze ermöglichen eine Kommunikation in Echtzeit, erleichtern die Informationssuche und stärken die Bindung der Menschen zur Region. Besonders erfreulich ist, dass bereits viele örtliche Vereine, Verbände und Unternehmen eine Beteiligung am Projekt zugesagt haben, denn schlussendlich kann vor Ort langfristig nur etwas bewegt werden, wenn alle mitziehen“, sagte Minister Backhaus.

Die Idee zu diesem Projekt entstand nach Aussagen des Gemeindeverbundes aus dem Anliegen und der Notwendigkeit heraus, Informationen für einen großen Gemeindeverbund effizient bündeln und unbürokratisch zur Verfügung stellen zu wollen. Dies sei insbesondere in ländlichen, dünnbesiedelten Gegenden und damit in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommern schwierig.

Insgesamt haben 32 Gemeinden allein oder in Kooperation an den vorbereitenden Workshops des IESE teilgenommen. Daraus sind sechs Wettbewerbsanträge hervorgegangen. Darunter Anträge der Gemeinden Hohenkirchen (LK Nordwestmecklenburg), Gorlosen (LK Ludwigslust-Parchim), Krakow am See (LK Rostock), Pinnow/Sukow (LK Ludwigslust-Parchim), Grambow (LK Nordwestmecklenburg), Lübz (LK Ludwigslust-Parchim).

Kritischen Stimmen zum Trotz sprach Backhaus von einer guten Beteiligung: „Das es am Ende nur sechs Gemeinden ihre Ideen zur Wettbewerbsreife führen konnten, zeigt, dass das Thema Digitalisierung für viele Kommunen noch Neuland ist. Die Vorbereitungsphase hat aber ebenso gezeigt, dass der Wille und das Engagement in vielen Gemeinden da sind. Genau hier setzen wir mit unserem Wettbewerb unterstützend an.“ Gleichwohl bedauerte er, dass trotz der umfassenden Information auch über den Städte- und Gemeindetag MV als Partner des Landeswettbewerbes leider keine Gemeinde aus Vorpommern teilgenommen hat.

Er bedankte bei allen sechs Wettbewerbsteilnehmern für ihre Projektideen und wies darauf hin, dass die Landesregierung bereits prüfe, inwieweit einzelne Ansätze für digitale Lösungen über andere Fördermöglichkeiten des Landes unterstützt werden können. Überdies werde mit dem Wettbewerbssieger vereinbart, die Ergebnisse des Modellprojektes anderen ländlichen Gemeinden zugänglich zu machen. „Wir möchten möglichst keine Ideen verlieren“, sagte er abschließend.

Naschereien in der Lebensmittelkontrolle

Schwerin – Die Untersuchung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Teil der amtlichen Überwachung, die in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wahrgenommen. Zum Jahresende werden auch immer Lebensmittel untersucht, die gerne zu Weihnachten verzehrt werden. In diesem Jahr waren es unter anderem, Schoko-Weihnachtsmänner, Nüsse, Mandeln und Kürbiskerne sowie Weihnachtsgebäck (Spekulatius, Dominosteine).

Die Naschereien müssen neben einer sensorischen Prüfung auf Aussehen, Geruch, Geschmack, auch die Anforderungen der Kakao-Verordnung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung erfüllen. In den Vorgaben der Kakao-Verordnung sind: der Kakao-Gehalt, der Anteil aus Kakaobutter, der Milchanteil und der Milchfettanteil, geregelt.

Weihnachtsmänner

Im Labor untersucht wurden 15 weihnachtliche Schokoladen-Hohlkörper der Saison, also Weihnachtsmänner, Schneemänner und andere Formen. Sie alle bestanden aus Vollmilchschokolade und stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V. Sie wurden neben den vorgeschriebenen Kriterien auch ihre Gehalte des Schwermetalls Cadmium überprüft, da Edelkakaosorten aus Südamerika hohe Cadmiumgehalte aufweisen können. Ursache sind die naturgemäß entsprechend hohen Gehalte der dortigen vulkanischen Böden. Die Kakaopflanze nimmt über das Wurzelwerk die Schadstoffe natürlicherweise auf. Je höher der Cadmiumgehalt des Bodens, desto höher auch der Cadmiumgehalt in der Kakaobohne. Je höher der Kakaogehalt in der Schokolade, desto höher kann deren Cadmiumgehalt sein. Cadmium kann die menschliche Gesundheit schädigen. Im Ergebnis der Untersuchungen waren alle Schokoloden in Ordnung.

Nüsse, Mandeln, Kürbiskerne

Im Labor untersucht wurden 55 Proben verschiedener Nusssorten (u.a. Haselnüsse, Erdnüsse, Walnüsse), Kürbiskernen und Mandeln. Sie stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.

In 9 Fällen konnten Aflatoxin-Pilzgifte aber unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen werden (bei maximal 25 % der erlaubten 10 Mikrogramm/kg). Dies betraf ausschließlich gemahlene Mandeln und Haselnüsse.

Aflatoxine sind hitze- und säurestabil. Sie überstehen daher übliche Verarbeitungs- und Zubereitungsmethoden von Lebensmitteln und sind somit nicht nur in gerösteten Nüssen, sondern auch in zubereiteten Speisen oder Gebäcken zu finden. Aflatoxine sind Vertreter der stärksten in der Natur vorkommenden Gifte und krebserregenden Stoffe. Sie können beim Menschen die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen Daher gibt es regelmäßig amtliche Untersuchungen, um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Pilzgifte sind weder mit bloßem Auge sichtbar, noch am Geruch oder Geschmack erkennbar. Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl, trocken und luftig gelagert werden. Wichtig: Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte (Mykotoxine) entwickeln.

Weihnachtsgebäck (Spekulatius und Dominosteine)

Im Labor untersucht wurden 20 Proben unterschiedliche Spekulatius und 6 Proben Dominosteine aus dem Lebensmitteleinzelhandel auf Acrylamid (potentiell krebserregend).

Acrylamid ist ein Nebenprodukt der sogenannten Bräunungsreaktion. Es entsteht dann, wenn Stärke, Zucker und bestimmte Aminosäuren ohne Wasser miteinander reagieren. Je dunkler ein Produkt durch das Erhitzen wird, das bei Röst-, Back- und Bratvorgängen stattfindet, desto höher ist in der Regel auch sein Acrylamid-Gehalt. Das gilt unter anderem besonders für Chips, Pommes, Toast- und Knäckebrot sowie Kaffee.

Verglichen mit den Ergebnissen der vergangenen Jahre können im LALLF stetig geringere Acrylamidgehalte bestätigt werden. Bei den jetzigen Proben Weihnachtsgebäck lag der Acrylamidgehalt bei einem Drittel des Richtwertes.

Die Lebensmittelindustrie hat inzwischen Einiges zur Verringerung des Acrylamidgehaltes in Lebensmitteln getan. Neben der Auswahl von Getreide und Kartoffeln mit geringen Gehalten an Acrylamid bildenden Substanzen, sind optimierte Herstellungsrezepturen und -prozesse wichtig. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können etwas tun. Die Devise: Vergolden statt Verkohlen! Bei Gartemperaturen unterhalb von 180 Grad entstehen deutlich geringere Mengen an Acrylamid als bei höheren Temperaturen.

Innovative Klimaschutzprojekte

Bundesumweltministerium fördert Entwicklung, Erprobung und Verbreitung innovativer Ansätze im Klimaschutz

Berlin – Das Bundesumweltministerium startet mit Beginn des neuen Jahres eine neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte. Ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 können Projektskizzen eingereicht werden. Der novellierte Förderaufruf der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gibt neben dem bekannten Element des Ideenwettbewerbs für innovative Ansätze erstmals die Möglichkeit, bereits pilothaft erprobte Ideen bundesweit zu verbreiten.

Die Förderung innovativer Ansätze ist in zwei Modulen möglich. Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure erstmals pilothaft angewendet werden. Eine bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Ansätze ist innerhalb des Moduls 2 möglich. Für eine Förderung im Modul 2 ist eine vorherige Förderung im Modul 1 keine Voraussetzung.

Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der NKI werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Der neue Förderaufruf richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch ihre Umsetzungsorientierung substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen.

Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig. Im ersten Verfahrensschritt können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 neue Projektskizzen eingereicht werden. Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Arbeitsmarkt MV: Bilanz und Ausblick

Schwerin – Die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit Margit Haupt-Koopmann und Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe haben gemeinsam Bilanz zum Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019 gezogen.

„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich sehr positiv. Nach den bereits sehr guten Vorjahren erreichten wir in den einzelnen Monaten dieses Jahres regelmäßig die niedrigsten Werte seit der Wiedervereinigung bei der Zahl der Arbeitslosen und bei der Arbeitslosenquote. Damit war die Entwicklung noch besser als in 2018. Für mich ist es wichtig, dass wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine gute Entwicklung im Land vorantreiben. Schwerpunkt ist der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Wir müssen gemeinsam alle Möglichkeiten nutzen, um Arbeits- und Fachkräfte für die hiesige Wirtschaft zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich einer Landespressekonferenz am Montag in Schwerin.

Haupt-Koopmann illustrierte den kontinuierlichen Abbau der Arbeitslosigkeit anhand eines Vergleichs der November-Daten. „Im November 2004 – in diesem Jahr gab es den höchsten November-Wert – lag die Zahl der Arbeitslosen bei 181.900, die Quote betrug 20,4 Prozent. Kürzlich konnten wir für den November 2019 55.100 Arbeitslose und eine Quote von 6,7 Prozent melden – der niedrigste November-Wert seit der Wiedervereinigung.“

Sie unterstrich darüber hinaus: „Ohne den Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und ohne die hohe Arbeitskräftenachfrage wäre dieser Abbau nicht möglich gewesen. So wurden – um einen Wert zu nennen – den gemeinsamen Arbeitgeberservice-Teams der Arbeitsagenturen und Jobcenter im Jahr 2019 (Januar bis November) bisher 47.900 sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet. Das sind 1.100 oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr.“

Im Jahresverlauf 2019 war bisher ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 10,0 Prozent zu verzeichnen. Im Jahresdurchschnitt sind bei der Bundesagentur für Arbeit rund 58.500 Arbeitslose gemeldet. Das entspricht etwa 6.500 Arbeitslose weniger als im Vorjahr. „Das ist für jeden Einzelnen noch eine schwierige und belastende Situation. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel bei uns im Land. Deshalb arbeiten wir weiter am Abbau der Arbeitslosigkeit. Besonders erfreulich ist, dass es vor allem auch Erfolge bei denjenigen gibt, die lange Zeit eher geringe Erfolge bei der Integration in den Arbeitsmarkt erzielt haben“, so Glawe weiter.

Im November waren 18.700 Personen langzeitarbeitslos. Das sind 2.600 weniger als im Vorjahresmonat. Der jahresdurchschnittliche Bestand an langzeitarbeitslosen Personen im bisherigen Jahresverlauf sank um 12,3 Prozent. Das entspricht etwa 2.800 Personen. „Fortsetzen werden wir auch 2020 die Förderung der Integrationsprojekte, welche Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen“, sagte Glawe. Seit 2015 wurden im Rahmen der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Integrationsprojekte insgesamt 21 Millionen Euro für etwa 12.300 Teilnehmende aufgewendet, mehr als 3.000 Personen konnten erfolgreich in Arbeit oder Ausbildung gebracht werden.

Margit Haupt-Koopmann hob hervor: „Zwar geht die Langzeitarbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zurück, doch noch immer gehört mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen zu dieser Gruppe. Erfreulich ist, dass wir auf der Basis des Anfang 2019 in Kraft getretenen ‚Teilhabechancengesetzes‘ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher fördern können. Für insgesamt über Tausend Frauen und Männer konnte so – bis November – die Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglicht werden. Im Rahmen dieses Gesetzes sprechen wir insbesondere langzeitarbeitslose Eltern und Alleinerziehende an, damit deren Kinder erleben, wie ihre Eltern zur Arbeit gehen und sie somit zu Vorbildern werden.“

Margit Haupt-Koopmann betonte darüber hinaus: „Qualifizierung bleibt eine Schwerpunktaufgabe der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2020. Denn wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Strukturwandel – Stichwort: Digitalisierung – und die damit verbundenen Herausforderungen aktiv zu begleiten. Besonders wichtig ist für uns dabei: Wir investieren in die Qualifizierung von Beschäftigen und Arbeitslosen, um alle Potenziale zu heben und zu entwickeln.“

„Wir unterstützen weiter Unternehmen bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfes oder Regionen bei der Verbesserung ihrer Attraktivität für Zuziehende und Beschäftigte mit Strukturentwicklungsmaßnahmen, um so die Anpassungsfähigkeit der Region zu stärken und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene zu sichern. Damit kann dem demografischen Wandel im Land entgegengewirkt und eine weitere Abwanderung von Fachkräften und deren Familien verhindert werden“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe. Den Regionalbeiräten stehen in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 11 Millionen Euro zur Unterstützung solcher Projekte zur Verfügung. Bisher konnten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie mit Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in dieser Förderperiode ca. 70 Projekte zur Fachkräftesicherung gefördert werden.

Der Landesteil „Vorpommern“ hat sich in Bezug auf den Abbau der Arbeitslosigkeit leicht günstiger als „Mecklenburg“ entwickelt. So lag die Arbeitslosenquote in „Vorpommern“ im November 2019 um 0,7 Prozent-Punkte unter dem Vorjahreswert, „Mecklenburg“ verzeichnete mit 0,5 Prozent-Punkten einen leicht geringeren Rückgang. „Die Maßnahmen des Landes zu einer gleichwertigen Entwicklung entfalten ihre Wirkung. Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer, die regionalspezifisch ausgerichtet sind. Entscheidend ist, dass diese bestmöglich genutzt werden, um in eine langfristig existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit zu kommen“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Wirtschafts- und Arbeitsminister machte auf die Aufstockung der Mittel der Regionalbeiräte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) um vier Millionen Euro aufmerksam. Mit diesen Mitteln wurden die beiden Förderinstrumente „Strukturentwicklungsmaßnamen“ sowie „Integrationsprojekte“ aufgestockt. Darüber hinaus sind bei den Regionalbeiräten aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) so genannte Regionalbudgets geschaffen. Je Beirat und Jahr wurden 300.000 Euro zunächst über drei Jahre zur Verfügung gestellt. Dies werden insgesamt 3,6 Millionen Euro sein.

„Mit diesen Geldern tragen wir zur Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotenziale bei, verstärken Maßnahmen im Regionalmarketing oder auch zur Verbesserung der Fachkräfteversorgung“, sagte Glawe. Beispielhaft sind die sechs Welcome-Center (Wismar, Grevesmühlen, Rostock, Greifswald, Stralsund, Pasewalk) im Land oder die Ausbildungskampagne „Das Beste am Handwerk“.

Ein weiterer Grund der positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ist auch die Zunahme saisonübergreifender Beschäftigung im Tourismus. „Es ist erkennbar, dass Arbeitgeber bei den aktuellen Fachkräfteengpässen ihre Fachkräfte möglichst auch außerhalb der Saison behalten. Das ist gut so, denn es besteht immer die Gefahr, dass Fachkräfte die einmal weg sind, in der nächsten Saison nicht mehr wiederkommen. Fachkräftesicherung und -gewinnung bleiben elementare Herausforderungen“, so Glawe weiter. Ab dem 01. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.

„Wir stehen dabei im nationalen sowie auch im internationalen Wettbewerb bei der Gewinnung von Fachkräften. Einen riesigen Ansturm nach Mecklenburg-Vorpommern wird es ab März nicht geben. Im Fokus steht die Gewinnung von Fachkräften und nicht von ungelernten Arbeitskräften. Darüber hinaus sind trotz aller Erleichterungen bestimmte Ansprüche wie zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse und eine gleichwertige Qualifikation zu erfüllen. Nicht zuletzt müssen die Arbeitsbedingungen im bundesweiten Vergleich stimmen, um Interessierte aus sogenannten Drittstaaten zu uns an die Küste zu holen“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich.

Auch im Jahr 2020 unterstützt das Land die Jobcenter durch die Finanzierung von Joblotsen speziell bei der Betreuung von Geflüchteten. Weiterhin wird mit dem Health-and-Care Office (HCO) mit Standorten in Neubrandenburg, Greifswald und Schwerin die berufliche Integration von Geflüchteten in Gesundheitsberufen gefördert. Letztlich werden 2020 auch die Integrationsfachdienste Migration (IFDM) mit ihren Zentralen in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg vom Land geförderte Anlaufstellen für Migranten und Migrantinnen bei allen Fragen rund um den Beruf sein.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt hängen untrennbar miteinander zusammen. „Wir erwarten im Jahr 2020 bei der Arbeitslosigkeit einen Rückgang von 5 bis 6 Prozent. Auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit gehen wir von einem weiteren Rückgang aus“, sagte Arbeitsminister Glawe. Nach einem Anstieg der Erwerbstätigkeit in den Vorjahren ist für 2019 ein Beschäftigungsaufbau von etwa 0,5 Prozent auf rund 580.000 Beschäftigte zu erwarten. „Angesichts der demografischen Entwicklung und des kleiner werdenden Personenkreises von Erwerbsfähigen wird dies jedoch schon ab 2020 eine Herausforderung für alle Akteure“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.