Frühe Hilfen für junge Familien

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der die Aufstockung des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 vorsieht. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

„Wir wollen Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Familien stärken“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Der seit 2014 unveränderte Betrag reiche nicht mehr aus, um die Strukturen für Familien mit Kindern unter drei Jahren in der notwendigen Qualität aufrechtzuerhalten.

Drese: „Mit den Mitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste regionale Strukturen aufgebaut und fachübergreifende niedrigschwellige Angebote geschaffen. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur schwer zu erreichen sind, z.B. durch Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen.“

In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. Dadurch werden in einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa acht Prozent sinken. Für Mecklenburg-Vorpommern würde das ein Rückgang von rund 40.000 Euro bedeuten.

Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich gleichzeitig seit 2012 um mehr als 200.000 erhöht. „Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen“, so Drese. Hinzu komme eine zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen.

Die Bundesratsinitiative will deshalb erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Wohngelderhöhung

Schwerin – Zum 1. Januar 2020 wird es mehr Wohngeld geben. Von der Erhöhung profitieren nicht nur bisherige Wohngeldempfänger. Künftig können mehr Haushalte Wohngeld beantragen und erhalten, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Dies sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Es ist die erste Anhebung des Wohngelds seit vier Jahren.

Landesbauminister Christian Pegel begrüßt den Beschluss des Bundes: „Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung von Mieten und Einkommen. Insbesondere die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Erhöhung des Wohngelds war dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 Euro im Monat. Für das kommende Jahr 2020 haben der Bund und die Länder ca. 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld eingeplant. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro, die hälftig zwischen Bund und Land geteilt werden.

Minister Pegel betont: „Wir wollen die Wohngeldempfänger mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich belasten. Deshalb erhalten Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020 ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.“ Zudem betont er, dass nach Anheben der Einkommensgrenzen künftig mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren: „Gerade Haushalte, die in den vergangenen Jahren aus dem Wohngeld gefallen sind wie zum Beispiel nach Rentenerhöhungen können wieder Unterstützung beantragen.“

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. „Auch das ist ein wichtiger Schritt. Nur wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Schwerin – Am 19. Dezember 2019 erfolgte die abschließende Lesung und Abstimmung zur Änderung des Bundesnaturschutz­gesetzes (BNatSchG) in Bezug auf den Umgang mit Wölfen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte den gefassten Beschluss. „Das ist eine richtige und überfällige Entscheidung, die wir im Interesse der Nutztierhalter und der Sicherheit der Menschen schon lange gefordert haben.“

Die Änderung des BNatSchG entspricht in wesentlichen Punkten den Zielstellungen des Antrags, den Mecklenburg-Vorpommern im April 2019 in den Bundesrat einbrachte. Sie regelt im Kern, dass eine Ausnahme vom allgemeinen Tötungsverbot bereits bei ernsten wirtschaftlichen Schäden erteilt werden kann, soweit weitere Übergriffe nicht durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen verhindert werden können. Vorher war der Nachweis einer Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes oder der jeweiligen Person Voraussetzung für eine Entnahme eines Wolfes aus der Population. Neben der Änderung der Schadensdefinition wurde auch ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie das Gebot zur Entnahme von Hybriden aus der Wolfspopulation festgeschrieben.

Ebenfalls wurde klargestellt, dass von der gesetzlichen Neuregelung auch Konflikte im Zusammenhang mit Hobbytierhaltungen sowie Nebenerwerbshaltungen erfasst werden. Zudem wurde eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser sich im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt. So kann im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einem Rissereignis auch ein Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern erfolgen, allerdings nur solange bis die Nutztierrisse aufhören.

„Es besteht nun deutlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Das wird den Umgang mit dem Wolf in Konfliktfällen erleichtern und wesentlich zum Schutz der Menschen und der Nutztierhaltungen beitragen. Damit wird es hoffentlich gelingen, zukünftig populistischen Forderungen nach dem Abschuss von Wölfen den Nährboden zu entziehen“, sagte Backhaus. Er betonte, dass der Wolf trotz der erleichterten Abschussvoraussetzungen nach wie vor einen hohen Schutzstatus genieße und Wölfe weiterhin nur nach Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde entnommen werden dürfen.

Zum Abschluss appellierte er erneut an die Nutztierhalter, die verbesserten Förderbedingungen der Wolfs-Richtlinie zu nutzen, um die Sicherheit für ihre Tiere zu erhöhen.

Verschärfungen im Waffenrecht

Berlin – Der Zugang zu Waffen wird erschwert: Künftig müssen Waffenbehörden die Verfassungsschutzbehörden einbinden, bevor sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen. Der Bundesrat hat den Verschärfungen im Waffenrecht am 20. Dezember 2019 zugestimmt.

Durch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz soll sichergestellt werden, dass Waffen nicht auf legale Weise in die Hände von Extremisten geraten. Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird deshalb künftig auch per se die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt. Damit setzt der Gesetzesbeschluss Anregungen der Länder um, die in der Vergangenheit mehrfach eine solche Regelabfrage gefordert hatten.

Auch die nunmehr beschlossenen Erleichterungen bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen hatten die Länder geltend gemacht: Danach können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu solchen Zonen erklärt werden. Sie müssen nicht mehr als kriminell gelten. Außerdem können die Behörden ein Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.

Der Gesetzesbeschluss bestimmt darüber hinaus, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre erbracht werden muss. Erleichterungen gelten für Sportschützen: Sie müssen die Folgeprüfungen nach der erteilten Erlaubnis nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur noch je Waffengattung erbringen. Nach zehn Jahren genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft.

Ein Großteil der waffenrechtlichen Neuregelungen geht auf EU-Vorgaben zurück. So müssen beispielsweise sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Die Transaktionen sind im Waffenregister einzutragen. Das Gesetz baut das Nationale Waffenregister deshalb aus. Außerdem soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen: Hierfür wird die Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen begrenzt.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt überwiegend sieben Monate nach erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waffenverbotszonen und zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz gelten bereits einen Tag nach der Verkündung.

Masernimpfung wird zur Pflicht

Berlin – Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt.

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. November 2019 mit einigen Änderungen beschlossen, die teilweise auch auf Anregungen des Bundesrates zurückgingen. Außerdem hat er die Vorlage um einige fachfremde Regelungen ergänzt. Hierzu gehört unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten.

Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von k.o.-Tropfen.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum überwiegenden Teil am 1. März 2020 in Kraft treten.

Klimaschutz und sozialer Ausgleich

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Klimapaket angenommen.

„Wir stärken den Klimaschutz und sorgen für mehr sozialen Ausgleich“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses maßgeblich am Zustandekommen der Einigung beteiligt war, im Bundesrat.

Zur Einigung im Vermittlungsausschuss gehört ein höherer Einstieg beim CO2-Preis von zunächst 25 Euro je Tonne. Die Mehreinnahmen werden über eine Absenkung der EEG-Umlage und damit über den Strompreis an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Außerdem gibt es eine zweite Stufe bei der Erhöhung der Pendlerpauschale. Sie steigt 2021 um zunächst 5 Cent und dann ab 2024 um weitere 3 Cent ab dem 21. Kilometer. Für Geringverdiener wird entsprechend eine Mobilitätsprämie eingeführt.

„Die Bürgerinnen und Bürger leben nicht nur in den Städten, sondern auf dem Land. Sie müssen oft weite Wege zurücklegen, um ihre Arbeit zu erreichen und tragen dazu bei, dass ländliche Gegenden, Dörfer und kleine Orte lebendig bleiben. Deshalb war mir ein sozialer Ausgleich für die Pendlerinnen und Pendler besonders wichtig“, so Schwesig.

Mit der Mobilitätsprämie würden künftig auch Pendlerinnen und Pendler profitieren, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen. „Das betrifft bundesweit ca. 200.000 bis 250.000 Menschen, allein in Mecklenburg-Vorpommern 30.000 Pendlerinnen und Pendler“, so Schwesig. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr werde das Bahnfahren günstiger.

Bundesrat stimmt Änderungen am Klimapaket zu

Berlin – Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab 2021 auf 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.

Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren – es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; Am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss – dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 bestätigt wurde.

Entschleunigen in der Feldberger Seenlandschaft

Feldberg – Die Marketingagentur zoneEINZ aus Feldberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, erholungssuchenden Urlaubern aus Mecklenburg-Vorpommern nahe gelegenen Ballungsräumen passende Paketreisen zu präsentieren. Auf der Website „naturtraumreisen.de“ können diese im Frühjahr und Spätsommer aus einem vielfältigen Angebot von Tages- und Wochenpaketen wählen und sich unter fachkundiger Anleitung auf einzigartige Wege durch die Feldberger Seenlandschaft und die umliegenden Gebiete begeben.

„Aktivurlaube werden immer mehr zum Trend. Dabei geht es um aufregende Erlebnisse und die Möglichkeit, aktiv die Natur zu erleben und dabei Entspannung zu erfahren. Mit unserer besonderen Landschaft sind wir dafür der ideale Anlaufpunkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Seit einigen Jahren arbeiten der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte sowie der Kur- und Tourismusausschuss zusammen mit der lokalen Kurverwaltung an gemeinsamen Projekten, um insbesondere in der Vor- und Nachsaison Besucher anzusprechen. Bis dato stehen viele touristische Anbieter vor der Herausforderung, auch in der Nebensaison eine gute Auslastung zu realisieren.

„Ziel des Projektes ist es, jeweils von März bis Juni und von September bis November Paketreisen anzubieten, die die Auslastung außerhalb der Sommermonate erhöhen sollen. Gesteigerte Buchungen bei den Gastronomen und Hoteliers vor Ort sorgen gleichzeitig dafür, dass sie ihre Arbeitnehmer fast ganzjährig beschäftigen können. Das schafft und sichert Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte Glawe.

In der Regel sind die Reisen für Gäste ausgelegt, die auch im Urlaub nicht auf Bewegung verzichten möchten und über ein Mindestmaß an Kondition verfügen, um rund zehn Kilometer lange Wanderungen zu bewältigen. Teilweise führen die Touren durch unebene Naturpfade oder Steigungen hinauf, die entsprechende Wanderausrüstung erfordern.

Das Angebot wird durch verschiedene Tagestouren ergänzt, die einen Vorgeschmack liefern, welche Entdeckungen innerhalb einer ganzen Woche möglich sind. Auch Strecken sind dabei, die mit dem Fahrrad oder dem Paddelboot zurückgelegt werden. Anders als bei Individualreisen können die Gäste das für sie passende Paket aussuchen, ohne Leistungen einzeln zu buchen. Zudem ist bei den Ausflügen immer ein Reiseleiter anwesend. Die beteiligten Hotels sind das Jagdschloss Waldsee, das Hotel und Restaurant Alte Schule, das Seehotel Lichtenberg, das Deutsche Haus Feldberg und das Alte Zollhaus. Hinzu kommen zehn touristische Aktivanbieter der Region. Buchbar sind die Reisepakete unter naturtraumreisen.de und über die Kanäle des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte.

„Die Reisen bieten den Besuchern attraktive Angebote, Mecklenburg-Vorpommern naturnah zu erleben“, sagte Glawe.

Im Förderzeitraum von Januar 2019 bis Dezember 2019 betragen die Gesamtkosten des Projektes knapp 38.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 30.000 Euro.