DEFENDER Europe 2020

Schwerin – Brigadegeneral Gerd Kropf, Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern und der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier haben heute im Rahmen der Landespressekonferenz über die bevorstehende Übung „DEFENDER Europe 2020“ informiert. Zuvor hatte der Minister im Kabinett zum derzeitigen Sachstand berichtet. Seit der letzten Woche liegen konkrete und belastbare Informationen seitens der US-Streitkräfte und der Bundeswehr vor.

Die Übung des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses mit 18 beteiligten Nationen erfolgt auf der Grundlage des 2+4-Vertrages. Die NATO-Mitgliedsstaaten haben sich gemeinsam vor dem Hintergrund der sich in den letzten Jahren veränderten sicherheitspolitischen Lage dazu entschieden. Sie wollen entsprechende Abläufe und Verfahren bei einer schnellen Verlegung größerer Truppenteile für den Krisenfall üben.

„Verlegeübungen vergleichbarer Dimension liegen bereits 25 Jahre zurück. Es ist schade, dass dies nach so vielen Jahren wieder notwendig ist, aber die osteuropäischen NATO-Partner fühlen sich verunsichert und wollen sich, selbstverständlich mit der politischen Rückendeckung der beteiligten Regierungen, vergewissern, dass die Bündnispartner ihnen im Krisenfall beistehen“, sagte der Minister. „

Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind keine militärischen Übungen geplant, wir sind Transitland für Fahrzeug-Konvois in den üblichen Ausmaßen. Schwerlast- und Großraumtransporte sind bisher nicht angekündigt. Soweit das aus heutiger polizeilicher Sicht einzuschätzen ist, werden sich die Einschränkungen im Straßenverkehr in Grenzen halten, denn die Fahrzeugkolonnen werden in der 9. und 10. Kalenderwoche nicht tagsüber, sondern nur nachts, zwischen 19 Uhr und 6 Uhr morgens, auf den Autobahnen und den Landstraßen unterwegs sein. Die polizeilichen Befugnisse bleiben selbstverständlich bei der Landespolizei.“

Bundeswehr und Polizei werden im ständigen Kontakt stehen und die beiden Lagezentren werden regelmäßig ihre Lagebilder austauschen.

Verein der Köche M-V Neubrandenburg e. V.

Neubrandenburg – Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat beim Jahresauftakttreffen des Vereins der Köche Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg e.V. die engagierte Arbeit der Branchenvertreter hervorgehoben.

„Sie sind für den touristischen Erfolg Mecklenburg-Vorpommerns unabdingbar. Unsere Gäste immer wieder mit außergewöhnlichen Kreationen, hoher Qualität und möglichst regionalen Produkten zu überraschen, ist eine große Herausforderung, die sie mit ihren Teams täglich meistern. Um dieses hohe Niveau zu halten, ist es dringend notwendig, sich intensiv um die Fachkräftesicherung zu kümmern. Dabei unterstützen wir die Branche“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort in Neubrandenburg.

Nach Angaben des Bundesagentur für Arbeit fallen derzeit (Stand Ende September 2019) von den insgesamt 1.600 noch unbesetzten Berufsausbildungsstellen 404 Stellen (rund 25 Prozent) auf den Hotel- und Gaststättenbereich. Bei den unbesetzten Ausbildungsstellen liegt auf dem ersten Platz der Beruf Koch/Köchin (126 offene Stellen), auf dem 2. und 3. Platz liegen die Berufe Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau (119) und Hotelfachmann/Hotelfachfrau (107), und auf Platz 6 der Beruf Fachkraft im Gastgewerbe (52).

„Es ist notwendig, bei Jugendlichen noch intensiver für eine Ausbildung im Hotel- und Gaststättenbereich zu werben. Dafür muss ein realistisches Bild der Anforderungen gezeigt werden. Die unterschiedlichen Berufsfelder sind herausfordernd, spannend und kreativ. Zudem locken auch Karrieremöglichkeiten im Gastgewerbe. Mit der neuen Kampagne ´Gastro Burner´ werden junge Menschen angesprochen, sich in der Branche auszuprobieren. Das ist ein guter Weg, um Fachkräfte zu gewinnen“, sagte Rudolph.

Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph verwies auf den jüngst erfolgten Tarifabschluss im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommern. Danach gilt seit dem 01.12.2019 eine Steigerung der Löhne um bis zu 28 Prozent (durchschnittlich 2,80 Euro pro Stunde). Für die Auszubildenden im Gastgewerbe MV erhöhen sich die Vergütungen in drei Stufen um bis zu 32 Prozent (um bis zu 220 Euro).

Um Auszubildende zu gewinnen, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA MV) die Kampagne „Gastro Burner“ gestartet. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Kampagne mit 750.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). In einer Roadshow mit dem „Gastro-Burner Food Truck“ werden die Schulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Zusammen mit einer breit angelegten medialen Kampagne aus Imagefilmen, einer Kampagnenwebseite und Auftritten in Social Media Kanälen soll Jugendlichen ein modernes Bild der Ausbildungsberufe gezeigt werden.

Der Verein der Köche Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg e.V. ist einer von insgesamt fünf regionalen Vereinen der Köche in Mecklenburg-Vorpommern, die im Landesverband der Köche Nord organisiert sind, einem Zusammenschluss der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Der Landesverband engagiert sich nach eigenen Angaben unter anderem für die Themen Nachwuchs und Nachwuchsförderung, positives Image der Branche/Bekämpfung Fach- und Nachwuchskräftemangel, gesunde Ernährung und gegen Lebensmittelverschwendung. „Die Köche nutzen ihr regionales Netzwerk intensiv, um sich fachlich auszutauschen. Ein wichtiges Ziel ist es, in der Bevölkerung das Bewusstsein für eine qualitativ hochwertige, regionale Versorgung mit gesunden und frischen Lebensmitteln zu stärken“, sagte Rudolph abschließend.

In Mecklenburg-Vorpommern hat das Gastgewerbe volkswirtschaftlich betrachtet mit über drei Prozent im Jahr 2016 einen etwa doppelt so hohen Anteil an der Gesamtwirtschaft wie im deutschen Durchschnitt. Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2016 hatte das Gastgewerbe in MV einen in etwa gleich großen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung wie beispielsweise der Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei.

Rund 40.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind in der Hotellerie und Gastronomie des Landes beschäftigt. Das entspricht einer Steigerung seit dem Jahr 2009 von 22 Prozent. Etwa drei Milliarden Euro Umsatz erzielt das Gastgewerbe jährlich im Land, dabei sind die Vorleistungsanbieter entlang der Wertschöpfungskette und die nachrangigen Effekte in der zweiten Wertschöpfungsstufe nicht eingerechnet.

Filmszene wird künftig stärker unterstützt

Geue: Wir werden bei der Filmförderung künftig viel mehr machen als bisher

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will die Filmszene künftig stärker unterstützen. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, informierte heute zunächst das Kabinett und anschließend die Landespressekonferenz über die Pläne.

„Wir werden bei der Filmförderung künftig viel mehr machen als bisher“, erklärte Geue. Kern der Pläne ist die Gründung einer landeseigenen Filmförderung gGmbh mit Sitz in Schwerin und Wismar. „Sie soll für die Filmförderung zuständig sein, Filmemacherinnen und Filmemacher beraten und auch die Festival- und Kinoförderung übernehmen. Außerdem soll die neue Filmfördergesellschaft die jährliche Branchenkonferenz Film im Rahmen des FILMKUNSTFESTes MV ausrichten und das Landesfilmarchiv führen“, erläuterte Geue die Aufgaben der geplanten Gesellschaft. Die bisherigen Akteure in der Filmförderung sollen über eine Jury und einen Beirat eingebunden werden.

„Es geht uns aber nicht nur um klare Strukturen und um mehr Geld für die Filmförderung, sondern auch um eine stärkere inhaltliche Profilierung als Filmland“, betonte der Chef der Staatskanzlei. „Wir wollen die große filmische Tradition Ostdeutschlands pflegen und weiterentwickeln. Unsere Filmförderung soll helfen, Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern zu erzählen. Erzählt von erfahrenen Filmemacherinnen und Filmemachern, aber auch von jungen Talenten, die wir auf ihrem Weg begleiten wollen.“

Mit der neuen Fördergesellschaft werde unter anderem die Förderung von Spielfilmen von Produzentinnen und Produzenten aus Mecklenburg-Vorpommern möglich. „Das fehlte bisher. Und das werden wir ändern“, so Geue. Eine eigene Filmförderung sei Voraussetzung dafür, dass heimische Produktionen auch von der Filmförderung des Bundes profitieren können.

„Der letzte wichtige Punkt: Es stehen künftig deutlich mehr Mittel für die Filmförderung zur Verfügung“, sagte der Staatssekretär. Dafür sei bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 Vorsorge getroffen werden. 2020 werden es 3 Millionen, 2021 4 Millionen Euro sein.

Begleitet wurde Geue vom Dokumentarfilmer Dieter Schumann und der Produzentin Wiebke Possehl.

„Das ist ein filmpolitischer Paukenschlag, der die Branche im Land aus dem Tiefschlaf erwecken kann. Damit wird hoffentlich die Abwanderung von Talenten und Produzenten gestoppt. Ich wünsche mir Filme, die die Geschichten des Alltags erzählen und engagiert und mutig die drängenden Fragen der Zeit behandeln“, erklärte der Regisseur, Produzent und Autor Dieter Schumann.

„Als Produzentin aus Rostock freue mich über die Entwicklung der neuen Filmförderung in MV. Die Branche erfährt jetzt einen vorher nie da gewesenen Auftrieb. Ich wünsche mir für unser Land MV erfolgreiche, überraschende und innovative Projekte an denen auch junge Kollegen partizipieren. Den Gremienmitgliedern und Redakteuren wünsche ich viel Mut und Vertrauen in die Macher und die Themen, die zukünftig eingereicht werden“, sagte Wiebke Possehl.

Studie zur sozialen Entmischung

Schwerin – In deutschen Städten leben Ärmere und Wohlhabendere immer stärker voneinander getrennt und jeweils konzentriert in bestimmten Stadtteilen. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern.

„Nachdem eine bundesweite Studie 2018 zeigte, dass diese soziale Entmischung auch in Schwerin und Rostock deutlich festgestellt werden kann, haben wir den Autor dieser Studie beauftragt, die Situation in Mecklenburg-Vorpommern genauer zu untersuchen und auf die größeren Städte des Landes insgesamt auszudehnen“, sagt der für Landesentwicklung und Wohnen zuständige Infrastrukturminister Christian Pegel. Das Ergebnis, die Studie zum Ausmaß der sozialräumlichen Spaltung in Mecklenburg-Vorpommern, stellte er heute mit Prof. Marcel Helbig vom Wissenschaftszentrum Berlin bei der Schweriner Landespressekonferenz vor.

„In ostdeutschen Städten war die Ungleichverteilung der ökonomisch Benachteiligten bereits 2005 höher als in Westdeutschland und stieg seither auch stärker“, fasst Helbig die Ausgangsdaten zusammen. Dabei wohnen die wirtschaftlich weniger Leistungsfähigen – die Prof. Helbig unter die Gruppe der „Ärmeren“ fasst und anhand der Zahl derer bestimmt, die Grundsicherung nach SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) beziehen – häufig in Plattenbaugebieten am Stadtrand wie in Halle-Neustadt, Erfurts Norden, Jena-Lobeda oder am Großen Dreesch in Schwerin und in Rostock-Lütten Klein.

Für die M-V-Studie hat der Sozialforscher zunächst die Durchmischung in den sechs größten Städten des Landes untersucht. In Rostock, Schwerin, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Wismar lagen die SGB-II-Quoten in Stadtteilen mit hohem Plattenbau-Anteil 2005 bei rund 30 Prozent, in Nicht-Plattenbaugebieten hingegen bei unter 10 bis 15 Prozent. Seitdem sind die SGB-II-Quoten in den Nicht-Plattenbaugebieten aller Städte zurückgegangen – in Rostock gar um 60, in Wismar um 40 Prozent. Die SGB-II-Quoten in den Plattenbauten sanken aber nur um ca. 20 Prozent, in den anderen vier Städten um höchstens 10 Prozent. „Das heißt, die allgemeine gute wirtschaftliche Entwicklung kommt in den bereits benachteiligten Gebieten kaum an“, sagt Helbig.

In allen sechs Städten sind die Plattenbau-Stadtteile sozial ungünstiger zusammengesetzt als die Nicht-Plattenbaugebiete. Ausnahmen bilden innenstadtnahe Plattensiedlungen wie Rostocks Südstadt, Schwerins Weststadt und Neubrandenburg-Süd mit einer geringen Armutsquote.

„Detailliert betrachtet ist die Situation aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich“, sagt Marcel Helbig und zählt auf: „In Wismar sind die sozialen Unterschiede zwischen Platten- und Nicht-Plattenbaugebieten vergleichsweise gering. In Neubrandenburg und Stralsund leben Ärmere geballt in den Plattenbaugebieten, während andere Stadteile vergleichsweise sozial gemischt sind. In Greifswald und Schwerin zeigt sich neben den hohen SGB-II-Quoten der Plattenbaugebiete eine zunehmende Entmischung anderer Stadtteile, in denen die Zahl der Ärmeren abnimmt. Und in Rostock findet die soziale Entmischung vor allem im Stadtzentrum und in Warnemünde statt, wo kaum noch SGB-II-Empfänger wohnen.“ Dies könne als Indiz für überdurchschnittlich hohe Mieten in diesen Stadtteilen gewertet werden.

Zwischen 2014 und 2017 kam es zu einer weiteren Verschärfung der Segregation vor allem in Schwerin und, weniger stark, in Rostock. „Dies steht in engem Zusammenhang mit dem Anstieg der Zuwanderung 2015 und 2016. In vielen deutschen Städten stiegen die Immigrationsquoten in diesen Jahren vor allem in Stadtvierteln mit erhöhten SGB-II-Quoten“, begründet Marcel Helbig.

Typisch für ostdeutsche Städte ist eine starke Konzentration der Über-65-Jährigen in den Plattenbaugebieten. Ein großer Teil dieser Generation zog bis Mitte der 1970er Jahre in die damals neuen Großwohnsiedlungen – und wohnt dort häufig bis heute, was zu einem hohen Altersdurchschnitt im Stadtteil führt. Die Unterschiede im Anteil älterer Bewohner zwischen Plattenbau- und Nicht-Plattenbaugebieten in M-V hingegen sind bis 2017 in allen betrachteten Städten deutlich gesunken“, nennt Prof. Helbig ein positives Ergebnis seiner Untersuchung.

Bisher haben sich Studien zur sozialen Segregation in Deutschland auf große und mittelgroße Städte fokussiert. Die Studie für M-V geht auch der Frage nach, ob Entmischung auch die eher ländlich geprägten Küstenregionen in M-V betrifft. Dazu hat Marcel Helbig für die Regionen um Rügen, Usedom, den Darß, Kühlungsborn und Boltenhagen untersucht, wie sich SGB-II-Empfänger über die Gemeinden verteilen.

Das Ergebnis: Die soziale Entmischung in diesen Küstenregionen ist für eher ländlich geprägte Gebiete vergleichsweise hoch. Für alle untersuchten Regionen außer Boltenhagen ist die Segregation in den vergangenen Jahren auf das Niveau von Wismar und Stralsund gestiegen – und entspricht somit dem Bundesdurchschnitt der größeren Städte. In Gemeinden direkt an der Ostseeküste finden sich weniger SGB-II-Bezieher als weiter im Landesinneren. „Dies kann bedeuten, dass etwa Mitarbeiter in der Touristikbranche stärker ins Umland verdrängt werden“, interpretiert Marcel Helbig das Ergebnis.

„Soziale Entmischung und die Ballung ökonomisch benachteiligter Familien in bestimmten Stadtgebieten haben vielfältige negative Folgen: Der Bildungserfolg von Kindern leidet, die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen oder auch die Wahlbeteiligung sinken“, nennt Helbig drei Beispiele. Handlungsmöglichkeiten sieht er u.a. in einer gezielten Wohnungsbaupolitik.

„Hier sind wir bereits seit einigen Jahren dabei, indem wir zum Beispiel seit 2017 wieder sozialen Wohnungsbau fördern. Das Ziel ist auch, dass in teureren Stadtvierteln bezahlbare Wohnungen entstehen“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel. Dieses 2017 neu aufgelegte soziale Wohnungsbauprogramm „Neubau sozial“ ist 2019 weiterentwickelt worden und bezuschusst jetzt im sogenannten auch zweiten Förderweg den Bau neuer Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen. „Damit wollen wir auch vermeiden, dass wir nur für kleinere Einkommensgruppen den Bau neuer Wohnungen fördern und damit eine soziale Entmischung sogar noch verstärken – zumal auch mittlere Einkommensgruppen in einigen Wohnungsmärkten die Preise bei Neuvermietungen nur noch schwer bezahlen können“, begründet Pegel.

Neben den Wohnungen spielt das Umfeld eine wichtige Rolle für die soziale Durchmischung der Viertel. „Gute Schulen, kostenloser Nahverkehr für Schüler, Freizeitangebote“, nennt Prof. Helbig Beispiele. „Die Kommunen in M-V haben ihre Plattenbaugebiete in den großen Städten des Landes seit Anfang der 1990er Jahre mit Hilfe der Städtebauförderung stark aufgewertet. Allein in die Großwohnsiedlungen der untersuchten Städte flossen seit 1993 rund 293 Millionen Euro Finanzhilfen von Bund und Land aus der Städtebauförderung“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Das hat dazu beigetragen, dass etwa in Rostock-Groß Klein, Rostock-Schmarl sowie in Neubrandenburg-Oststadt der Wegzug gestoppt und der Leerstand nahezu beseitigt werden konnte.“ Schwerin hat im Stadtteil Mueßer Holz im vergangenen Jahr mit dem „Campus am Turm“ ein Begegnungszentrum eröffnet, in dem eine Zweigstelle der Musikschule, die Außenstelle der Volkshochschule, das Stadtteilbüro und interkulturelle Vereine untergebracht sind. Ähnliche Begegnungszentren gibt es längst auch in den Plattenbaugebieten anderer Städte, so etwa die „Schwalbe“ in Greifswald-Schönwalde seit mehreren Jahren.

„Die Studie zeigt nun, dass die Anstrengungen hier weiter verstärkt werden müssen und hilft – hoffentlich – den kommunalen Entscheidungsträgern, die Stellschrauben für eine Stadtbaupolitik hin zu bunt durchmischten Wohnungsquartieren zu finden“, nennt Pegel ein weiteres Ziel der Untersuchung.

Die Landesregierung wolle zudem prüfen, wie sie durch das Ändern von Förderrichtlinien den Entmischungstendenzen entgegen wirken kann. Christian Pegel nennt ein Beispiel: „Indem etwa für die Städtebauförderung privater Bauvorhaben in begehrten Lagen eine anschließende Belegungsbindung und eine an den Maximalmieten der Förderrichtlinie ‚Neubau sozial‘ orientierte Mietpreisobergrenze zur Fördervoraussetzung gemacht wird.“

Mopedführerschein mit 15

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf der Landesverordnung für die Einführung des Mopedführerscheins mit 15 gebilligt und auf den Weg in die Verbandsanhörung geschickt. Er sieht vor, dass in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.

„Der Modellversuch, an dem alle fünf ostdeutschen Länder außer Berlin teilgenommen haben, hat sich für uns bewährt. Der Bund hat den Ländern ermöglicht selbst zu entscheiden, ob sie das Mindestalter in ihrem Land senken wollen. Wir haben uns – so wie auch die anderen Versuchsteilnehmer – entschieden, dies zu tun. Mit der Verordnung schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass bei uns nach Versuchsende am 30. April 2020 der Mopedführerschein mit 15 dauerhaft möglich ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel.

„Wir begrüßen das sehr. Der Anreiz für die Fahranfänger ist höher, den Führerschein mit 15 zu machen und so mindestens zwei Jahre davon zu profitieren, bis sie den Autoführerschein für begleitetes Fahren mit 17 erwerben können“, sagt Helmut Bode, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands M-V. Er fügt hinzu: „Allein in Mecklenburg-Vorpommern haben im Rahmen des Modellversuchs von Ende September 2017 bis Ende 2019 mehr als 850 Jugendliche die Prüfung für den Führerschein mit 15 abgelegt – fast zehnmal so viele wie für den Führerschein mit 16 (89).

Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, „dass im ländlichen Raum deutlich mehr Personen die Fahrerlaubnisklasse AM erwerben“. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“

Die Studie kam auch zu dem Ergebnis, dass die 15 Jahre alten Versuchsteilnehmer sich im Verkehr nicht auffälliger verhielten als ältere. Christian Pegel und Helmut Bode sind sich auch hier einig: „Der Mopedführerschein mit 15 erfordert eine vollwertige Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Das ist der gravierende Unterschied zum Mofa, das 15-Jährige schon heute fahren dürfen und wofür sie eine sehr viel leichter zu erwerbende Prüfbescheinigung nachweisen müssen. Wir gehen davon aus, dass die jungen Mopedfahrer sich erheblich intensiver ihrer Verantwortung und der Gefahren im Straßenverkehr und der Gefahren bewusst werden.“

Jugendliche, die den Mopedführerschein mit 15 erwerben, dürfen damit nur in den Bundesländern fahren, die das Mindestalter herabsetzen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. „Das ist in Ordnung. Es geht vor allem darum, dass die Jugendlichen, die bei uns leben, sich in ihrem Alltag selbstständiger fortbewegen können. Das Moped ist ja kein Verkehrsmittel für Fernreisen.“

Voraussichtlich Ende März wird sich die Landesregierung erneut mit dem Entwurf sowie den Anregungen der Vereine und Verbände befassen und dann voraussichtlich die Rechtsverordnung erlassen.