Hebammenwissenschaft: neuer Studiengang

Rostock – Mecklenburg-Vorpommern akademisiert die Hebammenausbildung. Zum Wintersemester 2020/2021 wird die Universität Rostock in Kooperation mit dem Klinikum Südstadt Rostock und den anderen geburtsklinikführenden Krankenhäusern im Land sowie der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ in der Hansestadt einen neuen Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft einrichten. Innerhalb von sieben Semestern sollen die angehenden Hebammen ihren Abschluss erreichen. Die Hebammenausbildung wird künftig deutschlandweit in Form eines Dualen Studiums mit einem hohen Anteil an Praxisstunden erfolgen. Zugangsvoraussetzung ist dann die Allgemeine Hochschulreife.

„Es ist wichtig, dass Hebammen auch weiterhin im Land gut ausgebildet werden“, erklärte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, den Studiengang an der Universität Rostock einzurichten. Hebammen helfen, damit der Start ins Leben gelingt. Auf Basis eines Bundesgesetzes ist künftig eine akademische Ausbildung für den Beruf notwendig, so dass auch wir einen Studiengang anbieten werden. Mit dem neuen Studienangebot sorgt das Land weiterhin für Fachkräftenachwuchs in der Geburtshilfe“, betonte Martin.

Der Rektor der Universität Rostock, Professor Wolfgang Schareck, wünscht sich nach wie vor einen Pflege-Campus Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit allen Hochschulen des Landes und dem Konzept einer dualen Ausbildung aller Pflegebereiche: „Interdisziplinär könnten so moderne didaktische Konzepte mit verschiedenen Partnern dem drohenden Fachkräftemangel im Lande am wirkungsvollsten entgegenwirken.“

„Der Hebammenberuf entwickelt sich weiter und das muss sich auch in der Ausbildung widerspiegeln“, sagte Professor Dr. Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock. „Durch neue Erkenntnisse, Behandlungs- und Therapieformen werden die Aufgaben immer anspruchsvoller. Mit dem neuen Studienangebot ermöglichen wir den Hebammen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden“, so Reisinger.

Alle Schülerinnen und Schüler, die ihre schulische Ausbildung an der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ begonnen haben, können diese dort auch abschließen. Weiterhin möchte die Universität Rostock die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationskliniken der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ fortsetzen. Das Land stellt damit einen nahtlosen Übergang sicher und gewährleistet ein durchgehendes Ausbildungsangebot.

Mit der Akademisierung der Hebammenausbildung setzt Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben durch das Hebammenreformgesetz um, das der Bundestag im September 2019 beschlossen hat. Zugleich wird mit der Ausbildungsreform die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Backhaus für faire Lebensmittelpreise

Schwerin – „Das heutige Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft ist ein wichtiges Signal an die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die seit Wochen andauernden Proteste der Bauern gegen die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft.

„Viele Menschen haben den Bezug zum Ursprung unserer Lebensmittel und damit auch zu deren Wert verloren“, so der Minister. Die Hauptursache sehe er nach wie vor im äußerst geringen Preisniveau. Eine Debatte um Dumpingpreise für Lebensmittel im Handel auf höchster politischer Ebene sei daher überfällig. Viel zu lang hätte man auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft für faire Preise gesetzt und die Verantwortung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeladen.

„Die Gesellschaft fordert von der Landwirtschaft eine tierwohlgerechtere und nachhaltigere Lebensmittelproduktion. Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette bereit sind, dafür auch entsprechend mehr zu zahlen“, betonte der Minister.

Hier gebe es klare Defizite beim Lebensmitteleinzelhandel. Vor allem die hohe Konzentration der Handelskonzerne sehe er äußerst kritisch. Die vier großen Lebensmittelhändler ALDI, LIDL, REWE und EDEKA würden ihre Marktmacht immer wieder zulasten der Landwirte ausnutzen. In vielen Fällen könnten Landwirte daher keine kostendeckenden Erzeugerpreise mehr erzielen. Besonders deutlich zeige sich das immer wieder am Milchmarkt. Derzeit gebe es für die Milchbauern rund 31 Cent pro Liter, nötig wären aber mindestens 40 Cent pro Liter. Gleichzeitig nehme der Handel zum Teil deutlich mehr als 1 Euro für den Liter Markenmilch.

„Wir brauchen endlich ein Miteinander auf Augenhöhe und eine faire Ausgestaltung der Preise für landwirtschaftliche Produkte am Markt. Das kann nur gelingen, wenn wir die Verhandlungsposition von Landwirten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel deutlich stärken“, so Backhaus. Er zeigte sich deshalb erfreut über die Ankündigungen der Bundeskanzlerin und der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) zügig umzusetzen.

„Ich hoffe sehr, dass die heutigen Gespräche im Bundeskanzleramt endlich Bewegung in die Sache bringen werden. Ein „Weiter so“ darf es nicht geben“, stellte Backhaus klar und forderte den Lebensmitteleinzelhandel erneut zum Umdenken auf.

Die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – wurde im April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Sie sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden.

Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Kette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, greifen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit wird erstmals EU-weit ein einheitlicher Mindestschutzstandard gelten, und Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte werden gestärkt.

Luftgüteüberwachung 2019

Schwerin – Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wurden die vorläufigen Messdaten der Luftgüte­überwachung des Jahres 2019 ausgewertet. Danach gab es für Feinstaub und Stickstoffdioxid keine Grenzwert­überschreitungen. Die Entwicklung im Detail kann den Abbildungen des beigefügten Kurzberichtes zur Bewertung der Luftgütedaten des Jahres 2019 entnommen werden.

Verglichen mit 2018 ging die Belastung durch Stickstoff­dioxid zurück – an der am höchsten belasteten Messstelle von 36 µg/m³ auf 33 µg/m³. Die Entwicklung der Feinstaubbelastung ist uneinheitlich. An einigen Messstandorten ging sie 2019 gegenüber 2018 zurück, an anderen nahm sie etwas zu. Insgesamt war die Belastung eher gering und die geltenden Grenzwerte wurden überall sicher eingehalten. Die ermittelten Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol zeigen keine Auffälligkeiten und liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte.

Im Vergleich zum Jahr 2018 war der Sommer 2019 durch weniger langanhaltende Trockenheit geprägt und weniger sonnenscheinreich. Die beobachteten Ozonkonzentrationen fielen entsprechend geringer gegenüber 2018 aus. An drei ländlichen Messstationen wurde die Informationsschwelle für Ozon überschritten, jeweils nur an einem einzelnen Tag und nur für eine Stunde. Somit fiel auch die Ozonbelastung eher gering aus.

Der Jahresbericht zur Luftgüte 2019 mit der abschließenden Beurteilung der validierten Daten sowie den Laborergebnissen erscheint im Juni 2020.

Sanktionen in der Grundsicherung

Schwerin – Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie haben sich hierfür auf konkrete Grundlinien verständigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019, wonach die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

„Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen. Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat sich bewährt“, so die Ministerinnen und Minister.

„Wir brauchen eine Neugestaltung der Sanktionsregelungen. Diese müssen vertretbar sein. Wir haben konkrete Vorschläge erarbeitet. Es geht darum, eine Lösung finden, die unabhängig vom Alter und am Ende verfassungssicher ist. Vorrangiges Ziel ist es, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt der entscheidende Weg, um am Ende von Hartz IV wegzukommen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Nach Auffassung von Laumann, Hoffmeister-Kraut, Schreyer und Glawe sowie in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen die Jobcenter künftig bei Verstößen von Leistungsberechtigten gegen Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen nur noch um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes mindern. Wenn die Leistungsberechtigten dann wieder mitwirken, soll die Sanktion aber auch wieder aufgehoben werden. In Härtefällen sollen die Jobcenter künftig nicht mehr sanktionieren. Daneben soll es wie bisher eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Sanktionsmöglichkeit bei Meldeversäumnissen geben. Das heißt: Nimmt ein Leistungsberechtigter einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahr, werden die Leistungen weiterhin für drei Monate um zehn Prozent gekürzt.

Diese Neuregelungen sollen zudem für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten. Eine Differenzierung anhand des Alters oder anderer Kriterien soll künftig nicht mehr vorgenommen werden. Besondere Sanktionen für junge Menschen gibt es dann nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nur zu den Sanktionen gegen Leistungsberechtigte geäußert, die über 25 Jahre alt sind.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister sind sich ebenfalls einig, dass es ein besonderes und weitergehendes Instrument geben muss für den wirklich ganz kleinen Kreis von Leistungsberechtigten, der sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigert und reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeiten fortwährend und ohne ersichtlichen Grund ablehnt. Das gelte insbesondere dann, wenn keine Verantwortung für andere Familienmitglieder vorliegt und es auch keine festgestellten physischen oder psychischen Erkrankungen gibt. Wer die Unterstützung der Solidargemeinschaft einfordere – so die einhellige Meinung der Ministerinnen und Minister – von dem kann die Solidargemeinschaft den Versuch einfordern, sich aus eigener Kraft aus seiner Notlage zu befreien.

Glasfasernetz ist auf einem guten Weg

WEMACOM zieht positive Bilanz zum geförderten Breitbandausbau

Schwerin – Zum Jahresbeginn blickt die WEMACOM Breitband GmbH, eine Tochter der WEMAG AG, auf ein ereignis- und arbeitsreiches Jahr 2019 zurück. „Das große gemeinsame Projekt, die Errichtung des geförderten Glasfasernetzes zur Versorgung mit schnellem Internet, ist gut vorangekommen“, bilanziert Thomas Murche, technischer Vorstand der WEMAG AG und damit auch für das Telekommunikationsgeschäft mitverantwortlich.

In den ersten drei Projektgebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das Vorhaben auf der Zielgeraden. „Ein Großteil der Kunden – mehr als 2.700 – surft schon mit hoher Bandbreite im Glasfasernetz. Rund 2.200 Kunden befinden sich im Bereitstellungsprozess. Die verbleibenden Kunden werden bis Ende März 2020 ebenfalls diesen Status erreichen“, führt Volker Buck, Geschäftsführer der WEMACOM aus. Alle Kunden wurden entsprechend informiert.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg sind die Schweriner Unternehmen mit der Errichtung des Netzes ebenfalls auf einem guten Weg. „Mittlerweile wird in allen 14 Projektgebieten gebaut – in einzelnen Clustern erreichte der Baufortschritt bereits über 80 Prozent. Bis Mitte Januar waren von den geplanten 1.900 Kilometern Trassenlänge fast 750 Kilometer realisiert. Mehr als 2.450 geförderte Hausanschlüsse sind tiefbauseitig fertiggestellt“, so Buck weiter.

In 15 neuen Projektgebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim laufen die Arbeiten auf Hochtouren. Auf über 65 Gemeinde- und Stadtvertretersitzungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Projekt vorgestellt. Weitere Termine sind für Anfang 2020 vereinbart. Ebenso haben schon fast 60 Einwohnerversammlungen stattgefunden, viele weitere folgen in den kommenden Wochen und Monaten.

Die Planungsbüros haben begonnen, die Unterlagen für die ersten vier Projektgebiete zu erstellen. Das gesamte Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren wird in Abstimmung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim auf einer digitalen Plattform stattfinden. Hier können WEMAG und WEMACOM auf der Basis der positiven Erfahrungen aus dem Projekt in Nordwestmecklenburg die Abläufe beschleunigen und gleichzeitig Ressourcen schonen. Die etwa 4.200 Genehmigungsanträge werden so größtenteils papierlos gestellt – das spart etwa 150.000 Blatt A4-Papier ein!

Um Synergien durch Mitverlegungen nutzen zu können, werden aktuell 190 Einzelmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von 130 Kilometern geprüft und abgestimmt.

Internationaler Weltkrebstag

Schwerin – Am Dienstag (04.02.) wird der Internationale Weltkrebstag begangen. Das Motto „ICH BIN UND ICH WERDE“ soll zum Nachdenken aufrufen: Wer BIN ICH und was WERDE ICH anlässlich des Weltkrebstages zur Bekämpfung von Krebs tun?

„Krebs ist eine Krankheit, die jeden treffen kann. Mit dem Internationalen Weltkrebstag soll ein stärkeres öffentliches Bewusstsein für die Bedeutung von Vorsorge geschaffen werden. Jeder sollte sich über die Möglichkeiten der Krebsprävention und der Krebsfrüherkennung informieren. Zugleich geht es darum, Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen, um die Zeit der Behandlung bestmöglich durchzustehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der Weltkrebstag findet jedes Jahr am 04. Februar statt – im Jahr 2020 zum 20. Mal. Er wurde durch die Weltkrebsorganisation (UICC) ins Leben gerufen.

In Mecklenburg-Vorpommern leben laut Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters (GKR) aktuell ungefähr 55.800 Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren mit Krebs diagnostiziert wurden. Das sind rund 3,5 Prozent der Bevölkerung. Ungefähr 12.000 Männer und Frauen werden in diesem Jahr neu mit Krebs diagnostiziert werden. In Ostdeutschland ist bei Frauen die mit Abstand häufigste Krebserkrankung Brustkrebs (30 Prozent) und bei Männern Prostatakrebs (24 Prozent). Danach folgen bei Frauen Darm- und Lungenkrebs mit 11 bzw. 8 Prozent. Bei Männern liegt Lungenkrebs mit 13 Prozent vor Darmkrebs mit 12 Prozent.

„Die Diagnose ist natürlich noch immer ein Schock. Dank verbesserter Forschung und Therapieverfahren haben sich die Überlebensdauer und die Lebensqualität für die Erkrankten deutlich erhöht. Entscheidend ist, dass Patienten und ihre Angehörigen fundierte und verständliche Informationen zu ihrer Diagnose erhalten, um Ängste und Sorgen abzumildern“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern informiert die Internetseite www.selbsthilfe-mv.de umfassend über Selbsthilfegruppen für Erkrankte und ihre Angehörigen in Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem gibt es das INFONETZ KREBS, der kostenlose Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe. Dort sind Ansprechpartner montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar (Rufnummer: 0800 – 80 70 88 77 oder per Email krebshilfe@infonetz-krebs.de, um Fragen rund um das Thema Krebs zu beantworten und Anlaufstellen zu vermitteln.

WLAN-Ausbau in Tourismusregionen

Schwerin – Der Ausbau von mehr als 200 WLAN-Hotspots in Tourismusregionen des Binnenlandes von MV startet. Nach einer EU-weiten Ausschreibung wurde der WLAN-Ausbauvertrag zwischen dem Unternehmen The Cloud Networks Germany GmbH aus München und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, geschlossen.

„Die Einrichtung und Installation von Hotspots in Tourismusregionen des Landes kann beginnen. Es sollen insbesondere Standorte berücksichtigt werden, die von touristischer Bedeutung sind wie beispielsweise Städte im Binnenland, Schlösser und Gutshäuser, touristisch genutzte Wasserstraßen und Reviere und stark nachgefragte Sehenswürdigkeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Digitalisierung in der Tourismuswirtschaft ist eine wesentliche Forderung in der Tourismuskonzeption „Branche mit Zukunft gestalten“ und ein wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung des heimischen Tourismus. „Wir setzen die Konzeption weiter um. Ich bitte die Kommunen, die Auftragnehmer bei der Ausführung bestmöglich zu unterstützen, insbesondere die für die WLAN-Planung vor Ort notwendigen Zugänge zu ihren Objekten zu gewährleisten, alle Informationen bereitzustellen und bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen mitzuwirken“, so Glawe weiter.

Digitale Informationen über Sehenswürdigkeiten, Öffnungszeiten von Museen und Gaststätten oder Schleusen sowie aktuelle Verkehrsmeldungen sind für Einheimische und Gäste notwendig und werden zu einem guten Aufenthalt vor Ort auch vorausgesetzt.

„Die Digitalisierung hat auch das Buchungs- und Reiseverhalten grundlegend verändert. Smartphones und Tablets mit mobiler Anwendungssoftware sind weit verbreitet und werden von vielen Gästen im Land genutzt, setzen aber eine jederzeitige Verfügbarkeit des Internets voraus. Gerade im Tourismus sind sie wichtig, weil sie den Zugriff zu Informationen bieten und neue Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen. Die Verfügbarkeit von WLAN ist für eine Reiseentscheidung von wachsender Bedeutung, gerade für Familien mit Kindern. Damit können u.a. die Gästezufriedenheit gesteigert, weitere internationale Gäste gewonnen, Versorgungslücken geschlossen und die Sicherheit auf dem Wasser erhöht werden“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Weitere Potentiale für mehr touristische Entwicklung und Wertschöpfung bestehen vor allem im Binnenland. Eine möglichst flächendeckende, frei zugängliche WLAN-Versorgung ist erforderlich. Bisher fehlt jedoch in Mecklenburg-Vorpommern an ausgewählten Plätzen in kleineren Städten, an Gutshäusern/Schlössern sowie auf Wasserstraßen die WLAN-Verfügbarkeit. Mit Hilfe der Errichtung von so genannten Access-Points soll Abhilfe geschaffen werden. Die Mittel von 500.000 Euro hierfür werden aus der Digitalen Agenda des Landes zur Verfügung gestellt. Die Errichtung des Tourismus-WLAN MV soll in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen.

Die Studie zur „Standortbestimmung von WLAN-Hotspots in Tourismusregionen von Mecklenburg-Vorpommern“ wurde durch die DEN GmbH Greifswald erstellt und im II. Quartal 2019 veröffentlicht. Die WLAN-Hotspots sollen an rund 260 Standorten umgesetzt werden.