Schwerin – In Schwerin hat heute das 16. Arbeitsmarktfrühstück der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war das bundesweite Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 01. März in Kraft tritt. „Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig noch stärker auf die Gewinnung von Fachkräften von außerhalb angewiesen sein. Mit den von der Bundesregierung geplanten neuen Regelungen verbessert sich für Unternehmen die Planungssicherheit und für den Einzelnen wird eine Bleibeperspektive eröffnet. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um Arbeits- und Fachkräfte für die heimische Wirtschaft zu gewinnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Fachkräfte werden beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Gesundheitsbereich oder auch in der Baubranche gesucht.
Der Arbeitsmarkt in MV hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Im Jahresverlauf 2019 war ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um etwa 10,0 Prozent zu verzeichnen. „Wir erwarten in 2020 einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit. Die gute Entwicklung der Wirtschaft stellt Arbeitgeber immer stärker vor zunehmende Herausforderungen in der Gewinnung von Fachkräften. Diese müssen verstärkt gesucht und vor allem auch gefunden werden. Viele Unternehmen erwarten von dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Hilfe angesichts der schwierigen Suche nach Fachkräften. Auch die Altersstruktur der aktuell noch Erwerbstätigen stellt das Land vor besondere Herausforderungen“, so Glawe.
In der Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren ist der Anteil der Erwerbstätigen hoch. Innerhalb der nächsten 15 Jahre werden 10 bis 20 Prozent der aktuellen Erwerbspersonen in Rente gehen. Entsprechend der 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung wird es ausgehend von der Situation im Jahr 2015 bis zum Jahr 2040 sogar rund 200.000 Personen in der Altersgruppe zwischen 20 und 65 Jahren weniger geben.
Arbeitsminister Glawe erläuterte, dass sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb nicht davon ausgegangen werden könne, dass ab März ein riesiger Ansturm von Fachkräften aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern eintreten wird. „Es geht vor allem um gut ausgebildete Fachkräfte und nicht um ungelernte Arbeitskräfte. Trotz aller Erleichterungen müssen bestimmte Ansprüche wie zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse und eine gleichwertige Qualifikation bei den Fachkräften erfüllt werden“, so Glawe.
Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist es, arbeitslosen Menschen – wie zum Beispiel auch die Geflüchteten, die bereits im Land leben – bei einer Arbeitsaufnahme zu unterstützen. Im Juni 2019 waren – nach aktuellsten Daten – ein Drittel mehr Geflüchtete sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Vorjahr. Konkret waren 2.500 Personen aus den Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt.
Glawe machte auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums aufmerksam. Auch im Jahr 2020 unterstützt das Land die Jobcenter durch die Finanzierung von Joblotsen speziell bei der Betreuung von Geflüchteten. Weiterhin wird mit dem Health-and-Care Office (HCO) mit Standorten in Neubrandenburg, Greifswald und Schwerin die berufliche Integration von Geflüchteten in Gesundheitsberufen unterstützt. Und letztlich werden 2020 auch die Integrationsfachdienste Migration (IFDM) mit ihren Zentralen in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg vom Land geförderte Anlaufstellen für Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen rund um den Beruf sein. „Fachkräftesicherung und -gewinnung sind elementare Herausforderungen. Wir haben ein vielfältiges Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 01. März 2020 in Kraft. Es erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.