Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Praxisorientiertes Studium und verkürztes Referendariat für Grundschullehramt geplant

Schwerin – Vom kommenden Schuljahr an sollen alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlt werden. Ab 1. August 2020 sollen sie mit der A 13/E13 vergütet werden und damit genauso viel verdienen, wie Lehrerinnen und Lehrer an den anderen Schularten. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls mehr Geld erhalten. Das Kabinett hat heute die gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Das Landesbesoldungsgesetz, das Lehrerbildungsgesetz und die Bildungsdienst-Laufbahnverordnung müssen geändert werden. Bildungsministerin Bettina Martin hat darüber in der Landespressekonferenz informiert.

„Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben, Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn“, betonte die Ministerin. „Mit der geplanten besseren Bezahlung macht die Landesregierung deutlich, dass sie die verantwortungsvolle Aufgabe von Grundschullehrkräften wertschätzt. Wir würdigen damit die Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden.“

„Mecklenburg-Vorpommern hat in den kommenden Jahren einen hohen Lehrerbedarf. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen attraktiver. Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die höhere Vergütung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Es ist attraktiv, für junge Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer zu uns ins Land zu kommen, weil man bei uns nicht nur gut leben, sondern auch gut arbeiten und gut verdienen kann“, erklärte Martin.

Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Paket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro eingeplant. Neben den besoldungsrechtlichen Anpassungen bzw. der tarifrechtlichen Eingruppierung, soll es auch Änderungen in der Lehrerbildung im Grundschulbereich geben. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen an den Beruf.

„Wir bilden die erhöhten Anforderungen bereits stärker im Studium ab und wollen Grundschullehrkräfte noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten“, erläuterte die Ministerin. „Wir intensivieren die Praxiszeit für angehende Grundschullehrkräfte schon während des Studiums. Dafür wollen wir das Referendariat von 18 auf 12 Monate verkürzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lehrerbildung im Grundschulbereich insgesamt zu verbessern. Perspektivisch verfolgen wir damit das Ziel mehr Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Land auszubilden“, sagte sie.

Straße „Am Güterbahnhof“ wird umgestaltet

Rostock – Für die Umgestaltung der Straße „Am Güterbahnhof“ stellt das Landesbauministerium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Städtebaufördermittel in Höhe von rund 900.000 Euro bereit. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen knapp zwei Millionen Euro.

Die Straße „Am Güterbahnhof“ im Südosten des Sanierungsgebiets „Stadtzentrum Rostock“ soll aufgrund ihres sehr schlechten Zustands erneuert werden. Die Fahrbahn soll mit Asphaltbeton befestigt und die Gehwege auf beiden Seiten mit Klinkern gepflastert werden. Auch Beleuchtung und Straßenentwässerung werden im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Zudem entstehen straßenbegleitend Pkw-Stellplätze. Da die Straße in einer Tempo-30-Zone liegt, erfolgt im Westteil eine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung und barrierefreien Querung der Fahrbahn. Die vorhandene Grünfläche soll erhalten bleiben.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Mai 2020 beginnen und im nächsten Jahr 2021 beendet sein.

Fördermittel für neue Software

Barth – Das Unternehmen „Gerüstbau Dankert“ aus Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält 4.350 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation, kurz Digitrans. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung einer speziell auf die Firma zugeschnittenen komplexen Softwarelösung „CP-Pro Gerüstbau Office“ mit Gesamtkosten von knapp 8.700 Euro.

Zurzeit erfolgen Auftragserfassung, Angebotserstellung und Aufmaßabrechnung sowie ihre Bearbeitung im Unternehmen in jeweils unterschiedlichen Programmen. Das bedeutet, dass jeweils sämtliche Daten erneut eingegeben werden müssen, die Fehlerquote demzufolge erheblich und Nacharbeiten erforderlich sind. Außerdem fehlen Schnittstellen sowohl zur Rechnungslegung als auch zum Steuerberater, sodass auch hier die relevanten Daten erneut erfasst werden müssen.

Durch die Umstellung auf die neue Software werden all‘ diese Module zu einem einzigen zusammengeführt. Die Software bietet eine aufeinander abgestimmte Lösung durch Schnittstellen zur Lagerverwaltung und Disposition sowie zu Controlling und Faktura. Die Verwaltung der Betriebsabläufe und Projekte wird damit deutlich vereinfacht, Arbeitsabläufe, Kalkulation und Abrechnung werden optimiert. Auch die Schnittstellen zu Finanzbuchhaltung und Steuerberater sind in der Software integriert. Die Daten werden gesetzeskonform gesichert und archiviert – alles in allem eine erhebliche Arbeitserleichterung.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Anerkennung der polnischen Arztausbildung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe setzt sich dafür ein, dass deutsche Studenten, die in Polen ein Medizinstudium absolviert haben, auch in Mecklenburg-Vorpommern als Arzt arbeiten können. „Hierfür ist die Approbation unabdingbar. Leider ist die Rechtslage unklar. In Polen werden deutsche Studenten gut ausgebildet, die brauchen wir in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Solange rechtlich Unklarheit herrscht, setzen wir übergangsweise auf eine eigene landesspezifische Lösung. Daran arbeiten wir bereits mit Hochdruck“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Dienstag.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten. Nach dem 6-jährigen Studium und vor der Approbation schließt sich in Polen ein 13-monatiges Praktikum, das sog. „Staz“, sowie eine Prüfung, das sog. „LEK“, an.

In Polen studierende deutsche Studenten bräuchten demnach beide Zertifikate (Staz und LEK), um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. „Das verlängert die Studienzeit um ein weiteres Jahr. Die Absolventen der polnischen Medizinerausbildung bekommen trotz eines wie in Deutschland üblichen sechsjährigen Studiums keine Approbation in Deutschland. In Polen dürften sie als Arzt arbeiten und bei uns in Deutschland nicht. Das darf nicht sein“, so Glawe weiter.

Eine Anerkennung der ärztlichen Ausbildung in Polen ist trotz abgeschlossener sechsjähriger Ausbildung mit dem Titel „Lekarz“ (Arzt) erst nach Staz (Praktikum) und LEK (Prüfung) aus formalen Gründen in Deutschland zulässig. „Wir sind dabei, eine Landeslösung in Form eines Erlasses zu erarbeiten. Diese könnte so aussehen: Absolventen sollen die ärztliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis in abhängiger Beschäftigung für ein Jahr erlaubt werden. Das ist vergleichbar mit dem früheren Arzt im Praktikum. Sie können dann bereits im Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einem MVZ als angestellter Arzt arbeiten. Ziel ist es, nach einem erfolgreichen kollegialen Abschlussgespräch am Krankenbett die Approbation erteilt zu bekommen. Darüber hinaus soll ein halbes Jahr der praktischen Tätigkeit auf die Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden können“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. Hierfür ist noch eine Abstimmung mit der Landesärztekammer notwendig.

Abschließend machte Glawe deutlich: „Wir brauchen die Landeslösung für den Übergang, um zügig Ärzte zu gewinnen. Darüber hinaus ist ein Signal vom Bund nötig, dass nach sechs Jahren Studium in Polen eine Approbation in Deutschland möglich ist. Hier ist Rechtssicherheit gefordert. Der Bund sollte hier seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Abstrichzentren für Coronatests

Glawe: Anlaufstellen für Abstriche von Covis-19-Verdachtsfällen – bei Verdacht zunächst Telefonkontakt zum Hausarzt suchen

Schwerin – Das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern initiiert Abstrichzentren für Coronatests. Geplant sind zunächst neun Zentren verteilt im Land Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zentren werden zentrale Anlaufstellen für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen sein. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden. Die Zentren werden in den kommenden Tagen nach und nach aufgebaut und bei Bedarf aufgestockt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Abstrichzentren werden in den Landkreisen und bei den Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald eingerichtet. Jedes Zentrum wird durch ein Zweier-Team betreut, das sich aus Studenten der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock zusammensetzt. „In den kommenden Tagen werden die Studenten geschult und die Räume der Zentren in den jeweiligen Regionen vorbereitet“, so Glawe weiter.

Die Standorte für die Abstrichzentren werden zunächst sein:

Hansestadt Rostock: Universitätsmedizin Rostock
Landkreis Rostock: Gesundheitsamt Güstrow
Landkreis Vorpommern-Greifswald: Universitätsmedizin Greifswald; Gesundheitsamt Pasewalk
Landkreis Vorpommern-Rügen: Gesundheitsamt Stralsund; Gesundheitsamt Bergen auf Rügen
Stadt Schwerin: Gesundheitsamt Schwerin
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Gesundheitsamt Ludwigslust
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Gesundheitsamt Neustrelitz.

Ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall – nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts -, am Coronavirus erkrankt zu sein, vorliegen.

Der Patient geht auf Weisung des Arztes in ein Abstrichzentrum. Dort wird ein Abstrich vorgenommen. Jedem Abstrichzentrum im Land ist ein festes Labor in Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Patienten informiert.

Abschließend machte Gesundheitsminister Glawe auf die zahlreichen Informationen zum Coronavirus aufmerksam. „Es gib ein vielfältiges Angebot. Vom Robert-Koch-Institut wurden in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Reihe von Materialien zum Umgang mit Verdachtsfällen und Erkrankten erarbeitet. Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Hotline geschaltet. Dies ist ein Zusatzangebot zu den bestehen Bürger-Telefonen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Die Informationen sind auf der Homepage des RKI (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso in einem Extra-Blickpunkt auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS abrufbar.