Reha-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern

Glawe: Laufende Reha-Maßnahmen können zu Ende geführt werden – auch nach schwerer OP Reha-Maßnahmen weiter möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat auf die Konsequenzen der durch das Kabinett veröffentlichten Landesverordnung auf die stationären Einrichtungen zur Vorsorge und Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht. „Der eigentliche Betrieb der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch die Vorschriften der Rechtsverordnung wird nicht untersagt. Es ergeben sich für den Betrieb jedoch erhebliche Konsequenzen aus den Einschränkungen der Reisen aus privatem Anlass“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in M-V vom 17. März 2020 ist unter § 4 Absatz 2 geregelt, dass Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation untersagt sind. „Bereits laufende Reha-Maßnahmen können zu Ende geführt werden und bei medizinischem Bedarf verlängert werden. Anschlussheilbehandlungen sind weiter möglich. Schwere Operationen, die eine Anschlussheilbehandlung, also eine Reha-Maßnahme, zwingend nach sich ziehen, sollen weiter möglich sein. Die Prognoseentscheidung obliegt dabei dem verordnenden Arzt“, so Glawe weiter. „Soweit medizinisch vertretbar, sollen grundsätzlich alle planbaren beziehungsweise aufschiebbaren Aufnahmen in Rehabilitationseinrichtungen ab sofort auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vorsorgeleistungen werden als aufschiebbare Leistungen angesehen.“

Aktuell gibt es Überlegungen, frei werdende Reha-Kliniken auch zu sogenannten „Hilfskrankenhäusern“ zu machen. „Diese sollen für leichtere Fälle aus Kliniken vorgehalten werden, wenn dort Platz benötigt wird. Hier sind wir weiter im Gespräch. Es geht darum, für den möglichen Fall einer rasant anwachsenden Epidemie mit vielen Betten vorbereitet zu sein“, so Glawe.

Darüber hinaus regte der Minister an, dass Rehakliniken mit den Krankenhäusern in den jeweiligen Regionen Kooperationen eingehen. „Das wäre ein Beitrag, um insbesondere ärztliches und pflegerisches Personal auszutauschen und bei Bedarf an den Krankenhausstandorten einsetzen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kein Fahrschulunterricht in M-V

Schwerin – Auch Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind von der Corona-Schutz-Rechtsverordnung erfasst, die das Landeskabinett am Dienstag beschlossen hat. „Sie können deshalb weder theoretischen noch praktischen Unterricht anbieten“, stellte Verkehrsminister Christian Pegel am Freitag noch einmal klar. Das betrifft auch die Ausbildungsstätten für Fahrlehrer und für Angehörige der Dekra als Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.

„Egal, ob in der Prüfung zu dritt, in der Fahrstunde zu zweit oder im Theorieunterricht in der Gruppe – wir haben alle gemeinsam die Verantwortung, Ansteckungsrisiken möglichst weit zurückzufahren. Dies ist vor allem auch unsere Verantwortung für Menschen mit besonderen Risiken, bei denen eine Corona-Infektion das Leben bedrohen kann“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und appelliert an Vernunft und Solidarität: „Wir alle müssen zur Zeit mit drastischen Einschränkungen leben, um der Ausbreitung des Virus‘ Einhalt zu gebieten. Dies funktioniert nur, wenn alle mitmachen, wenn jeder Einzelne von uns seine Kontakte zu anderen Menschen auf die allernötigsten begrenzt.“

Grundlage für das Aussetzen des Fahrunterrichts ist die Regelung zur Untersagung von Zusammenkünften der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (Paragraph 6), die zunächst bis 19. April 2020 gilt.

Zum Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer werden Übergangsregelungen getroffen.

Betroffene Unternehmen wenden sich für weitere Fragen bitte an den Fahrlehrerverband M-V. Zudem hat die Landesregierung eine Telefon-Hotline geschaltet für Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind: 0385-588 55 88 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).

Kultur in MV erhält Hilfen von Bund und Land

Schwerin – Die Landesregierung wird Künstlerinnen und Künstler sowie andere Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Hilfsfonds unterstützen. Die notwendigen drastischen Schritte zur Eindämmung des Covid-19 bringen viele Kulturschaffende in eine existenzielle Notlage. Landes- und Bundesregierung sind aktuell dabei, vielfältige Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten. „Gerade Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Freiberufler sind in der jetzigen Situation betroffen. Bei vielen sind alle Aufträge weggebrochen. Deshalb ist es wichtig, schnell zu helfen“, sagte Kulturministerin Bettina Martin am Freitag.

Die Ministerin hat sich mit einem Schreiben und einem Informationsblatt an alle Kulturschaffenden und Projektträger gewandt, die im offiziellen Kulturportal des Landes unter www.kultur-mv.de abrufbar sind. Darin informiert sie über die unterschiedlichen Hilfsangebote für Künstlerinnen und Künstler aber auch für Projekte.

Wie sind bereits angelaufene Projekte abgesichert?
Wie gehe ich mit drohender schon bestehender Kurzarbeit um?
Wie können freiberufliche Künstlerinnen und Künstler Grundsicherung nach ALG II beantragen?
Was ist bei der Künstlersozialkasse zu beachten?
Was ist mit ESF-geförderten Maßnahmen?
Wie wird das Ehrenamt unterstützt?
Wie kann Kunst digital angeboten werden?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf diesem Weg weitere Entwicklungen und Informationen an Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende vermitteln.

Martin begrüßte gleichzeitig auch die Ankündigung des Bundes, Kleinstunternehmen und Kulturschaffende mit insgesamt 40 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Landesregierung hatte zu Beginn der Woche bereits beschlossen für die Wirtschaft im Land ein Sofortprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro aufzulegen. Auch von diesen Mitteln profitieren Künstlerinnen und Künstler, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind.

„Mecklenburg-Vorpommern ist für seine großartigen Kulturangebote bekannt. Das ist neben den bekannten Festivals, großen Theatern und überregional bekannten Museen auch eine lebendige und kreative Kunstszene mit vielen Künstlerinnen und Künstlern, die das Land bereichern. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern durch die jetzige Situation dauerhaften Schaden erleidet“, sagte die Kulturministerin.

„Sorgen macht mir aber auch allgemein die Tatsache, dass derzeit das kulturelle Leben in unserem Land fast gänzlich zum Erliegen gekommen ist“, sagte Martin. „Gerade in einer für alle Menschen so schwierigen Zeit hat die Kultur eine wichtige Funktion. Und so ist es großartig, dass viele Kulturschaffende auf alternative Möglichkeiten zurückgreifen, wie zum Beispiel digitale Wege. Dieses kulturelle Engagement möchten wir gerne unterstützen und stellen deshalb zusätzlich Mittel zur Verfügung.“

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform, um weiter mit ihrem Publikum in Kontakt zu bleiben. „Gerade jetzt benötigen die Menschen im Land kulturelle Angebote. Auch wenn momentan deutliche Einschnitte gemacht werden müssen, lebt die Kultur im Land.“ Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt für digitale Kulturangebote oder Streamingangebote deshalb zusätzlich 100.000 Euro bereit. Die Mittel sollen nach vereinfachten Regeln der Kulturförderung ausgereicht werden.

Viele Theater, Orchester und Galerien im Land arbeiten nach der vorläufigen Schließung ihrer Häuser an Onlineangeboten, um weiter für ihr Publikum da zu sein. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet über www.kultur-mv.de auch eine Plattform, auf der sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können. Das Kulturportal möchte Künstlerinnen und Künstler vorstellen, Bücher empfehlen, Lese- und Hörproben anbieten oder Spielfilmtipps geben.

„Ich rufe Künstlerinnen und Künstler auf, der Kulturportalredaktion ihre Videos zu schicken, damit sie einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden können. Wir suchen das Lied einer Sängerin, das Stück eines Geigers, Gedichte und Zitate aus dem nächsten Bühnenstück – selbst aufgenommen mit dem Smartphone“, ermutigte die Kulturministerin alle Künstlerinnen und Künstler. „Wenn Sie also Ideen haben, wenden Sie sich an die Redaktion des Kulturportals“, empfahl Martin.

Manche verstehen es einfach nicht

Polizei appelliert per Lautsprecher in touristischen Hotspots an die Vernunft der Menschen! Minister Caffier: „Stellt Euch nicht mehr in großen oder kleineren Gruppen zusammen!“

Schwerin – Sozialkontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das öffentliche Leben wurde bereits stark heruntergefahren. Trotz der außerordentlich ernsten Lage halten sich immer wieder Menschen nicht an diese so wichtige und klare Regel: Keine Ansammlungen von Menschen!

Minister Caffier: „Daher geht die Polizei mit dem heutigen Tag nun dazu über, in touristischen Schwerpunktbereichen, ob an der Küste, auf den Inseln oder attraktiven Zielen im Binnenland, gezielt und anlassbezogen mit Lautsprecheransagen „Ansammlungen von Menschen“ aufzulösen. Die Regeln sind glasklar, aber sie können nur zum Erfolg führen, wenn die Menschen sich daran halten! Daher mein Appell an die Vernunft der Menschen!“

Streifenwagen werden landesweit an touristischen Hotspots Menschen per Lautsprecher ansprechen, wenn sie in größeren oder kleineren Gruppen unterwegs sind. Die Auflösung liegt im Gesundheitsinteresse unserer Bevölkerung.

Sehr starker Anstieg bei Kurzarbeit-Anzeigen

Nürnberg – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind rasant angestiegen. Das ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem alle Arbeitsagenturen bundesweit befragt wurden.

Danach sind in dieser Woche bundesweit bisher rund 76.700 Anzeigen auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt hat. Im Vergleich dazu: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Ende 2019 zeigten bei konjunktureller Schwächephase rund 1.000 Betriebe wöchentlich Kurzarbeit an.

Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch – besonders auffällig sind hier Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

„Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind verunsichert und stehen vor erheblichen finanziellen, teils existenziellen Herausforderungen. Wir wollen alle Betroffenen in dieser besonderen Situation unterstützen und damit Entlassungen von Beschäftigten möglichst vermeiden“, sagte Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA, am Freitag in Nürnberg.

Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der BA aktuell rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die wir jedem auszahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wir arbeiten aktuell an weiteren Vereinfachungen des Verfahrens, damit die Arbeitgeber schnell und möglichst unbürokratisch Kurzarbeit anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen können“, so BA-Chef Scheele weiter. Viele betroffene Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, seien das erste Mal überhaupt mit Kurzarbeit konfrontiert und hätten entsprechend viele Fragen.

“Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kurzarbeit-Teams der Arbeitsagenturen setzen in dieser schwierigen Zeit alles daran, Antragstellung und Antragsbearbeitung so zügig wie möglich abzuwickeln. Dafür verstärken wir unser Personal in diesen Teams zurzeit massiv.“

In allen Regionen Deutschlands werden aktuell Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit beraten – aufgrund der schwierigen Lage auch über Webinare und Telefonkonferenzen, oft in Zusammenarbeit mit den Kammern.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Eindämmung der Corona-Epidemie

Neue Regelungen zur Erreichbarkeit von Beratungsstellen und Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen

Schwerin – Die Landesregierung hat am gestrigen Abend weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie beschlossen. Die direkte Beratung in stationären und mobilen Beratungsstellen des sozialen Bereiches wird bis auf individuelle Ausnahmen untersagt. Daneben sollen niedrigschwellige Unterstützungsangebote und Teile der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe ausgesetzt werden.

„Die sozialen Kontakte müssen heruntergefahren werden, um die exponentiellen Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Das beinhaltet persönliche Beratungsgespräche wie zum Beispiel in den Pflegestützpunkten, der allgemeinen Sozialberatung, der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, der Migrationsberatung oder im Beratungsnetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Dennoch müsse dies mit Augenmaß geschehen, so Drese. So bleiben soziale Beratungsangebote bestehen. „Die soziale Beratung durch die Fachkräfte kann immer noch telefonisch, schriftlich oder über elektronische Wege erfolgen. Und beispielsweise eine Schwangerschaftskonfliktberatung oder eine Beratung bei häuslicher Gewalt sollen auch weiterhin persönlich erfolgen können“, informierte die Ministerin. In diesen Fällen sind möglichst kontaktvermeidende Maßnahmen, zumindest aber kontaktreduzierende Maßnahmen zu installieren. Zudem bleiben auch die Frauenschutzhäuser geöffnet.

Drese: „Auch bei den Unterstützungsleistungen muss gewährleistet bleiben, das lebenswichtige Hilfen ankommen. So ist die Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen, etwa durch Nachbarn oder Helferkreise mit Speisen und Nahrungsmitteln sowie medizinischen und pflegerelevanten Produkten und Angeboten vom Verbot ausdrücklich ausgenommen.“

Die Ministerin bedankte sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei den vielen ehrenamtlichen Initiativen im Land, die etwa mit Einkaufshilfen Menschen unterstützen, die sich in die häusliche Isolation zurückgezogen haben.

Die Bestimmungen gelten ab dem 20. März 2020 bis zum 19. April 2020. Der Freitag (20. März) ist dabei ein Übergangstag, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

Schließung weiterer Einrichtungen

Drese: Werkstätten für behinderte Menschen und Tagespflegeeinrichtungen werden geschlossen

Schwerin – Die Landesregierung hat am gestrigen Abend die Schließung von weiteren sozialen und pflegerischen Einrichtungen als Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie beschlossen.

„Dazu gehören in erster Linie Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesfördergruppen an Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesstätten für behinderte Menschen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem Gesundheits- und Pflegegipfel in Schwerin. In den Behindertenwerkstätten sind ungefähr 8.300 Menschen mit Behinderung tätig.

Die Bestimmungen gelten ab dem 20. März 2020 bis zum 19. April 2020. Der Freitag (20. März) ist dabei ein Übergangstag, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

„Wir müssen alles tun, um soziale Kontakte auf das Mindestmaß herunterzufahren, um Infektionsketten zu durchbrechen“, so Drese. Der Besuch der Werkstätten wird untersagt für Menschen, die sich in einer betreuten Unterkunft befinden, die bei ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist und die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.

Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind Menschen mit Behinderungen, für deren Wohl und Gesundheit der Besuch der Werkstätten als eine tagesstrukturierende Maßnahme unabdingbar sind. Gleiches gilt für Menschen, die aufgrund einer psychischen Behinderung oder Suchterkrankung notwendigerweise einer tagesstrukturierenden Betreuung bedürfen.

Zudem wird der Besuch und das Betreten von Tagespflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen untersagt. Drese: „Die Versorgung der pflegebedürftigen Personen ist für die Zeit der üblichen Inanspruchnahme der Leistungen der Tagespflegeeinrichtung in der eigenen Häuslichkeit durch Angestellte der Tagespflegeeinrichtungen, Angehörige der pflegebedürftigen Person oder ambulante Pflegedienste sicherzustellen.“

„Unsere Maßnahmen sind weitreichend. Ziel der Maßnahmen ist eine größtmögliche Kontaktreduzierung durch Besuchs- und Betretungsuntersagungen. Wir wollen damit insbesondere Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren schützen, die ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf haben“, verdeutlichte Drese.

Appell an die Vernunft der Menschen

„Bitte Abstand halten“ – Verzicht ist die beste Wahl, um sich und andere zu schützen

Schwerin – Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern appellierte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe kurz vor dem Wochenende eindringlich an die Vernunft der Menschen im Land. „Das Beste ist es zuhause zu bleiben, wenn Sie nicht unbedingt raus müssen. Falls Sie doch an die frische Luft und Spazieren gehen wollen, ist es wichtig, auch dabei genügend Abstand zu anderen zu halten. Denken Sie bei allen Aktivitäten an Sich und vor allem auch an Ihre Mitmenschen. Wir müssen weiter Infektionsketten unterbrechen. Da ist viel Selbstdisziplin von jedem Einzelnen gefragt. Das fällt uns allen schwer – muss jetzt aber sein. Das Gefährliche an einem Virus ist, dass die Gefahr nicht sichtbar ist. Verzicht ist in diesen Tagen die beste Wahl, um sich und andere zu schützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass sich heute viele Möglichkeiten bieten, um miteinander in Kontakt zu treten. „Wir müssen einfach das was da ist, noch intensiver nutzen. Die Vielfalt der modernen Medien ist dabei eine große Unterstützung. Sich mit dem Smartphone per Video zu verabreden, ist dabei allemal besser als sich persönlich zu treffen. Auch viele Großeltern nutzen heutzutage ein Smartphone“, so Glawe weiter.

Der Minister warb abschließend dafür, solidarisch miteinander umzugehen. „Viele kleine Gesten helfen anderen. Es geht darum, die Schwächsten der Gesellschaft bestmöglich zu schützen. Chronisch Kranke und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Land sind auf Unterstützung angewiesen. Ein Einkauf birgt beispielsweise auch für ältere Menschen ein gewisses Risiko sich mit dem Virus anzustecken. Deshalb empfehle ich vor dem Einkauf vielleicht auch daran zu denken, ob dem älteren Nachbarn geholfen werden kann. Ein kleiner, abgestellter Einkauf vor der Tür, wird für große Freude bei den Nachbarn sorgen. Auch maßvolles Einkaufen ist ein wichtiger Beitrag, hamstern ist unsolidarisch“, betonte Wirtschaftsminister Glawe weiter.

Abschließend dankte der Minister erneut den Menschen im Land für die geleistete Arbeit. „Es sind harte Einschnitte, die viele von uns auf sich nehmen. Die Bürgerinnen und Bürger tragen dazu bei, dass unsere Versorgungssysteme, beispielsweise im medizinischen Bereich, im Einzelhandel oder im Bereich der Sicherheit, weiter am Laufen gehalten werden können. Die Beschäftigten nehmen sich zurück, damit es uns allen weiter gut geht. Das sind keine Selbstverständlichkeiten. Ihnen allen gilt mein persönlicher Dank“, sagte Glawe.

Es werden weiter Hinweise und Meldungen über die Informations- und Nachrichten-App „NINA“ verbreitet. „Es wird durch die ´NINA´-App aufgeklärt und zur Versachlichung beigetragen, um so auch Falschinformationen entgegenzutreten, die zur Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Die Meldungen werden über das Lagezentrum des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Die App NINA ist kostenfrei über den Google „Play Store“ für Android-Geräte und den „App-Store (iTunes)“ für Apple-Geräte erhältlich. Vom Robert-Koch-Institut wurden in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Reihe von Materialien zum Umgang mit Verdachtsfällen und Erkrankten erarbeitet, diese sind auf der Homepage des RKI (rki.de) zugänglich. Viele der Materialien sind ebenso auf der Homepage des Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums M-V sowie des LAGuS verlinkt.

Zusätzliche Hotline zum Thema Pflege/Soziales

Sozialministerium ab 20. März mit zusätzlicher Hotline zum Thema Pflege und soziale Einrichtungen

Schwerin – Das Sozialministerium richtet ab dem heutigen Freitag (20. März) eine zusätzliche zweite Hotline ein, um angesichts der Coronakrise umfassend über die beschlossenen Maßnahmen im Bereich Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagespflege für Seniorinnen und Senioren und soziale Beratungsangebote zu informieren.

„Wir wollen Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine und Träger schnell und kompetent Auskunft geben und den bestehenden Informationsbedarf im Sozial- und Pflegebereich decken“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Für Fragen zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen (inkl. Werkstätten für Menschen mit Behinderung) hat das Sozialministerium nunmehr folgende Hotlines geschaltet:

0385 588 19995
0385 588 19997

Die Hotlines sind heute (Freitag) bis 18 Uhr besetzt, am Sonnabend von 11 – 18 Uhr, am Sonntag von 11 – 16 Uhr und ab Montag (23.3.) von 9 – 18 Uhr.

Darüber hinaus gibt es heute weiterhin Auskunft zu Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen unter folgenden Telefonnummern:

0385 588 19998
0385 588 19999