Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

Schwerin – Seit gestern wurden dem LAGuS 48 neue Corona-Infektionen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldet. Die Zahlen in der Tabelle wurden in elektronischer Form an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Insgesamt wurden bislang 309 Menschen in MV positiv auf das Virus getestet. 20 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, vier davon auf einer Intensivstation.

Bei dem Geschehen im Altenpflegeheim im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren bislang insgesamt sieben Tests positiv. Betroffen sind Personal und Bewohnerschaft.

Alle bisher negativ getesteten Bewohner ohne Symptome wurden heute in eine Reha-Klinik des Landkreises verlegt und werden in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt unter Beachtung der erforderlichen hygienischen Maßnahmen betreut. Zwei positiv getestete Heimbewohner werden stationär versorgt, die anderen vor Ort.

In sechs Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städte auswerten, wurden insgesamt bislang fast 13.000 Corona-Tests analysiert.

Zentrale Beschaffung von Schutzausstattung

Schwerin – Das Thema Schutzausstattung bewegt derzeit das ganze Land. Die Bedarfe sind groß und wachsen weiter, vorhandene Bestände müssen dringend aufgestockt werden.

Neben den zu erwartenden Lieferungen vom Bund beschafft auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) als zentraler Dienstleister Schutzausstattung für das ganze Land. Aktuell wurde die Beschaffung von rund 460.000 FFP2 Schutzmasken, Schutzanzügen, Hand- und Flächendesinfektion, Schutzhandschuhen, Überbrillen, Abfallsäcken und Überziehstiefeln für insgesamt rund 2,8 Mio. Euro ausgelöst.

„Wir wollen hier schnelle Lösungen und finanzieren dies deshalb auch aus dem Landeshaushalt“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Die Landkreise und kreisfreien Städte melden ihre Bedarfe natürlich unter Berücksichtigung des Verbrauchs an. Wir hoffen, dass wir so zügiger und schneller an die benötigte Schutzausstattung kommen. Logistisch sind wir auf die Lieferungen und Verteilungen vorbereitet“, so der Minister.

Darüber hinaus wurden durch das Wirtschaftsministerium weitere 120.000 FFP2 Masken beschafft.

Weitere Unterstützung für Unternehmen geplant

Schwerin – Das bestehende Programm „MV-Schutzfonds“ zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft soll erweitert werden. „Es geht um weitere direkte Soforthilfe für betroffene Unternehmen. Die Last auf den Schultern der Wirtschaft ist riesig. Die Soforthilfe für akute Notsituationen soll nun auch für Unternehmen von 50 bis 100 Mitarbeitern ermöglicht werden. Diese Unterstützung soll in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Die Landesregierung hat sich am Freitag in einer Telefonkonferenz unter anderem mit Vertretern der IHKs in MV; den Handwerkskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände, des DEHOGA M-V und der Gewerkschaft zum Thema Soforthilfe ausgetauscht.

Im Land gibt es rund 900 Unternehmen in der Größenklasse mit 50 und bis zu 100 Beschäftigte. Nach den bisherigen Plänen sollen Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro erhalten. „Das Kabinett wird am Dienstag Details zu den Plänen beraten. Ein weiteres Thema ist dann auch die Unterstützung für Unternehmen von 101 bis 249 Beschäftigten“, so Glawe weiter.

Mit den Soforthilfen des Bundes und den Soforthilfen des Landes im Rahmen des MV-Schutzfonds können nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen und Angehörige freier Berufe einschließlich selbstständiger Künstler und Kulturschaffender ausgereicht werden, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Die Soforthilfe-Programme richten sich an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Das Landesförderinstitut zahlt seit Donnerstag-Nachmittag die Gelder aus. Rund 12.000 Anträge sind aktuell beim Landesförderinstitut eingegangen.

„Die Nachfrage bei der Soforthilfe ist verständlicherweise ungebremst hoch. Das ist in der Geschichte unseres Landes einmalig. Wir setzen auf schnelle Unterstützung für die Menschen vor Ort“, so Glawe. Die Anträge wurden schon über 105.000 Mal beim Landesförderinstitut heruntergeladen. Auf Bitten des Ministers werden die Anträge vom LFI auch am Wochenende weiter bewilligt. „Dafür danke ich dem gesamten Team des Landesförderinstitutes sehr. Es ist toll, was hier in den vergangenen Tagen auf die Beine gestellt wurde“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Düngeverordnung

Schwerin – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugestimmt und somit eine Verschärfung düngerechtlicher Regelungen beschlossen. „Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Mit der neugefassten Verordnung reagierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch seien. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommissionen führten schließlich zu einem Kompromiss, der zwar ein Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Strafzahlungen in Höhe von mehr als 870.000 Euro je Tag abwendeten, allerdings für die Länder keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum mehr ließ.

„Die jetzige Verordnung ist die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene. Es wurde über Jahre versäumt, wirksame Instrumente zum Grundwasserschutz zu etablieren und besonders den Eintrag durch die Landwirtschaft deutlich zu reduzieren“, resümierte der Minister. An der Verordnung selbst kritisierte der Minister insbesondere die Verfahrensweise: „Es ist schon äußerst bedenklich, eine Verordnung mit solch schwerwiegenden Auswirkungen für die Landwirtschaft ohne Länderbeteiligung und ohne Kabinettsbeschluss zu erlassen und die Länder am Ende ohne jeden Änderungsspielraum zu zwingen, darüber zu entscheiden. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, so Backhaus.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Der Minister drängte bereits auf einem Sonder-Treffen der Agrar- und Umweltminister am 12. März darauf, dass der Bund ein Eckpunktepapier vorlegt, um gegenüber den Ländern klar zu signalisieren, auf deren Forderungen einzugehen.

„Es ist zweifellos wichtig, dass wir unsere düngerechtlichen Vorschriften dahingehend anpassen, dass die Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer deutlich reduziert werden. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um unsere Klima- und Umweltziele zu erreichen: sauberes Wasser, intakte Böden, Klimaschutz“, so der Minister. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Erntehelfer braucht das Land

Kampagne „MV- Wir packen an!“

Schwerin – Die aktuelle Corona-Pandemie hat weltweit, in Europa und in Deutschland massive Auswirkungen auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, auch auf die Land- und Ernährungswirtschaft. „Das stellt uns alle vor nie dagewesene Herausforderungen. Deshalb müssen wir gemeinsam alles daransetzen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, bekräftigte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Die Land- und Ernährungswirtschaft beweise sich gerade in dieser Krisensituation einmal mehr als ein systemrelevanter Bereich der Volkswirtschaft. Er begrüße daher ausdrücklich die den vergangenen Tagen von Bund und Ländern beschlossenen weitreichenden Hilfen für Bürger und Unternehmen. Das bringe auch für die Land- und Ernährungswirtschaft wichtige Erleichterungen, wie beispielsweise mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen, die Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen und die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage. Damit dürfen Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich.

„Das alles nützt uns aber nicht viel, wenn die ausländischen Saisonarbeitskräfte nicht mehr nach Deutschland kommen können“, zeigte sich Backhaus mit Blick auf die zunehmenden innereuropäischen Reisebeschränkungen besorgt. Es sei davon auszugehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern den kommenden Wochen tausende ausländische Arbeitskräfte fehlen, die auch in der Landwirtschaft dringend gebraucht werden.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt deshalb polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. „Wir hoffen, dass wir damit diese hochmotivierten und dringend benötigten Arbeitskräfte zum Bleiben bewegen können“, betont der Minister.

Gleichzeitig ruft die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit der LMS Agrarberatung GmbH, dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit unter dem Motto „MV – Wir packen an!“ dazu auf, Landwirtinnen und Landwirte im Land bei der Erntearbeit zu unterstützen. Gemeinsames Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit hochwertigen und gesunden heimischen Lebensmitteln weiter zu gewährleisten. „Das kann die Landwirtschaftsbranche nicht aus eigener Kraft, dafür braucht es jetzt jede helfende Hand“, so der Minister. Der Appell richtet sich vor allem an Fachkräfte aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, die derzeit nicht arbeiten können, an Beschäftigte in vorübergehender Kurzarbeit sowie an Studierende. Wer die Landwirtschaft als Erntehelfer und Erntehelferin unterstützen möchte, kann sich an die zuständige Arbeitsagentur wenden.

Auch Landesbauernpräsident Detlef Kurreck betont: „Die Situation ist ernst. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Betriebsabläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben funktionieren. Was heute nicht gepflanzt wird, kann morgen nicht geerntet werden. Deshalb benötigen wir dringend die temporäre Unterstützung von Menschen, die sonst nicht in der Landwirtschaft tätig sind. ,MV – Wir packen an‘ ist eine Chance für alle. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten die dringend benötigten Arbeitskräfte. Und Menschen, die in der aktuellen Krise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben die Möglichkeit, zumindest vorübergehend Einkommen zu erzielen.“ Für Fachpersonal und junge Leute auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz halte darüber hinaus das Karriereforum des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauernverband-mv.de Stellenangebote bereit, so Kurreck.

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, be­tonte: „Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern die lokal bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen landwirt­schaft­lichen Betrieben und den Arbeitgeberservice-Teams ‚vor Ort‘ für die Rekru­tie­rung heimischer Saisonarbeits­kräfte nutzen, etwa durch die enge Abstimmung von Anforderungsprofilen und die gezielte Ansprache von anderen geeigneten Personengruppen über Telefon- und Anschreibaktionen.“

„Ich wende mich besonders an die Beschäftigten aus der Gastronomie und Teilen des Einzelhandels, die derzeit in Kurzarbeit sind. Für diese Gruppe möchte ich die Vorteile der aktuell geltenden Hinzuverdienstregelung für Kurzarbeitende hervorheben. Denn das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird – bis zur Höhe des Nettolohns aus der eigentlichen Beschäftigung – nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das war bisher anders.“ Gleichzeitig wies Haupt-Koopmann darauf hin: „Auch für alle Saisonarbeitskräfte, die ihre Wiedereinstellungs-zusage nicht realisieren konnten, bieten sich Chancen in diesem wichtigen Bereich.“

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht von bundesweit ca. 280.000 Saisonarbeitskräften im Agrarbereich aus. Viele dieser Saisonarbeitskräfte kommen für diese Zeit aus dem Ausland – meist aus EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Polen – nach Deutschland und auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Allein in M-V sind im Jahr fast 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte beschäftigt, davon rund 5.800 Beschäftigte in der landwirtschaftlichen Produktion und über 2.000 Beschäftigte in der Ernährungswirtschaft.

Das Internetportal der Kampagne „MV – Wir packen an!“ wird am 28.03.2020 freigeschaltet:
www.mv-wir-packen-an.de

Polnische Berufspendler

Schwerin – Gestern informierten Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, polnische Pendlerinnen und Pendler zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

Aufgrund der vielen telefonischen Anfragen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die Landesregierung ein Online-Portal auf Polnisch und Deutsch entwickelt. Unter www.metropolregion-stettin.de haben Interessierte die Möglichkeit sich zu registrieren, um so direkt von der Staatskanzlei informiert zu werden.

„Sobald die Details geklärt sind und das Antragsverfahren steht, informieren wir hier direkt“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

„Aktuell erarbeiten wir mit dem Wirtschaftsministerium das Verfahren dazu, um möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Dazu befinden wir uns auch mit Brandenburg und Sachsen im Austausch“, so Dahlemann.

Unterstützung der Rehakliniken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Entscheidung des Bundesrates begrüßt, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu richten, die aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle (seit dem 16. März 2020) infolge einer geringeren Bettenauslastung haben.

„Der Bund leistet einen aktiven Beitrag für die Unterstützung der Rehakliniken. Ausfälle werden kompensiert, denn viele Betten können nicht so ausgelastet werden, wie es vor dem Auftreten der Pandemie war“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 60 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung.

Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Um besonderen Belastungen aufgrund der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie gerecht zu werden, sollen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen können.

„Der Anspruch auf Kurzzeitpflege soll daher auch in Einrichtungen bestehen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen – ohne, dass gleichzeitig eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson erbracht wird“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Die Regelung gilt bis einschließlich 30. September 2020.

Die Vergütung soll sich nach dem durchschnittlichen Vergütungssatz (gemäß § 111 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) der jeweiligen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung richten. „Das vermeidet langwierige und streitanfällige Vergütungsverfahren und dient dem Ziel, möglichst kurzfristig vorhandene Versorgungskapazitäten zu nutzen“, so Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Buga Rostock

Land ermöglicht frühen Wettbewerbsstart für Stadtpark auf alter Deponie

Rostock – „Der Stadtpark ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme ,Nördliches Warnowrund‘, für das die Hansestadt Anfang März die Aufnahme in die Städtebauförderung beantragt hat. Die Prüfung und Bewilligung dieses Antrags sind in Bearbeitung. Wir sehen aber, dass die Zeit bis zur Buga 2025 für Stadtentwicklungsprojekte denkbar knapp ist“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Damit der Wettbewerb schnell beginnen kann, haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für einen ausnahmsweise vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegen und sind zu dem Schluss gekommen, dass dem so ist.“

Damit kann die Hansestadt den „Realisierungswettbewerb Stadtpark“ jetzt ausloben. Die Kosten dafür in Höhe von 200.000 Euro werden nach Bewilligung durch die Städtebaufördermittel gedeckt – die Stadt finanziert sie vor. „Die Landesregierung hat sich dazu bekannt, die Gartenschau in Rostock finanziell und ideell nach Kräften zu unterstützen. Dazu stehen wir“, bekräftigt Christian Pegel.

Der Stadtpark wird auf der ehemaligen städtischen Deponie entstehen und Bestandteil des Fördergebiets „Nördliches Warnowrund“ sein. Laut Buga-Konzept wird er mit einer Größe von rund 36 Hektar zum zentralen Park in Rostock werden und klassische Volksparktradition mit Spiel und Sport verbinden. Für Besucher und Einheimische wird er aus der Altstadt und den Stadtteilen Gehlsdorf, Dierkow und Toitenwinkel gleichermaßen gut erreichbar sein.

Die Gesamtkosten für den Stadtpark werden mit 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Hansestadt steuert 16 und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung neun Millionen Euro aus der Städtebauförderung bei.

Rostock hat im September 2018 den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2025 erhalten. Die Landesregierung sieht darin eine große Chance, der Universitäts- und Hansestadt einen nachhaltig spürbaren Schub im Städtebau und bei einer zukunftsweisenden Infrastruktur zu geben. Sie hat ihr finanzielle Unterstützung für verschiedene Einzelprojekte zugesichert, die zur Buga umgesetzt werden sollen – insgesamt 60 Millionen Euro. Damit werden unter anderem die Erschließung des Warnowquartiers und die Umwandlung der ehemaligen Deponie am östlichen Warnowufer in einen Stadtpark unterstützt.

Digitaler Unterricht

Bund und Länder unterstützen Schulen beim digitalen Unterricht in Corona-Krise

Schwerin – Bildungsministerin Martin begrüßt die Entscheidung von Bund und Ländern, dass den Schulen jetzt kurzfristig 100 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel seien eine wichtige Hilfe für unsere Schulen, um den digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in dieser Krise umsetzen zu können. Die Mittel werden den Ländern für den Auf- und Ausbau von Online-Lernplattformen bereitgestellt. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen.

„Schulleitungen und Lehrkräfte leisten in diesen Wochen Großartiges – mit enormem Einsatz versorgen sie ihre Schülerinnen und Schüler zu Hause mit Unterrichtsstoff und Aufgaben. Sie nutzen dafür alle Wege, um das Lernen auch während der Schulschließungen für die Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Für dieses Engagement danke ich sehr herzlich“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ich höre von zahlreichen Beispielen aus Schulen, wo das digitale Lernen bereits hervorragend klappt“, sagte Martin. In einem ersten Schritt hatte das Bildungsministerium bereits in der ersten Woche der Schulschließungen allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia ermöglicht. Davon konnten vor allem jene Schulen profitieren, die noch über keine ausreichenden Lösungen verfügten. Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtseinheiten organisieren und Lerninhalte für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können.

Bildungsministerin Martin hatte sich zudem mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und ihnen verschiedene Übersichten auf bereits bestehende Online-Lerninhalte zur Verfügung gestellt. Die Hinweise sind über den Bildungsserver MV abrufbar. „Es ist gut, dass wir nun mit den Mitteln über den DigitalPakt den Schulen weitere Möglichkeiten eröffnen können. Mecklenburg-Vorpommern kann mit rund zwei Millionen Euro rechnen“, erläuterte Martin. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist, dass ein Land mit mindestens einem anderen Land kooperiert und gemeinsame Projekte auf den Weg bringt, da die Mittel nur für Verbundlösungen verwendet werden können.

Sozialschutz-Paket

Drese: Sozialschutz-Paket bringt schnelle und unbürokratische Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abgefedert werden.

„Mit dem Sozialschutz-Paket helfen wir denen, die von der Krise wirtschaftlich und sozial besonders betroffen sind, wie z.B. Menschen mit geringem Einkommen, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Viele Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern würden von den Maßnahmen profitieren, so Drese.

So wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Drese: „Der Staat zahlt die Grundsicherung und übernimmt dabei alle Miet- und Heizkosten für bis zu einem Jahr. Niemand muss dafür sein Erspartes antasten. Und niemand muss um seine Wohnung fürchten.“

Familien erhalten Unterstützung durch veränderte Regelungen beim Kinderzuschlag, dem sogenannten Notfall-KIZ. „Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, ist für den Anspruch auf Kinderzuschlag ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern mit kleinen Einkommen, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1.400 bis circa 2.400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Der Notfall-KiZ kann ab dem 1. April 2020 bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Das Sozialschutz-Paket umfasst auch Unterstützung für soziale Dienstleister und Fürsorgeeinrichtungen, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Sie werden mit finanziellen Hilfen weiter gesichert. Im Gegenzug sollen die Empfänger im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags der öffentlichen Hand in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Drese: „Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen.“

83. Warnemünder Woche verschoben

Warnemünde – Die 83. Warnemünder Woche wird nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern erst 2021 stattfinden. Die Organisatoren der Traditionsveranstaltung reagieren damit auf die anhaltende, sehr dynamische Entwicklung in der Corona-Krise, blicken aber bereits optimistisch in die Zukunft: Die Vorbereitungen für 2021 haben bereits begonnen.

In etwas mehr als drei Monaten, vom 4. bis 12. Juli 2020, sollte die 83. Warnemünder Woche stattfinden. Doch die Unwägbarkeiten waren einfach zu groß, da noch kein Ende bei der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Sicht ist. Die zu Deutschlands größten Segelevents gehörende Veranstaltung und Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößtes Volksfest wird daher ein Jahr aussetzen und im Sommer 2021 wieder stattfinden.

„Die Gesundheit aller Beteiligten, das heißt konkret der Gäste, Sportler, Helfer und Mitarbeiter, steht für uns an allererster Stelle“, sagt Matthias Fromm, Tourismusdirektor Rostock & Warnemünde. „Im Juli Hunderttausende Besucher und Sportler aus der ganzen Welt in Warnemünde zu begrüßen, um ein sportliches und kulturelles Sommerfest zu feiern, ist aktuell einfach nicht möglich. Die Warnemünder Woche um ein Jahr zu verschieben, ist uns bei Weitem nicht leichtgefallen, aber ich halte es nach Rücksprache mit allen Beteiligten für das Richtige. Und wer weiß, wofür es gut ist? Jetzt haben wir ein Jahr Zeit, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln, um die Warnemünder Woche noch attraktiver zu gestalten.“

Der Sportdirektor der Warnemünder Woche, Peter Ramcke: „Wir müssen leider AP über Alpha signalisieren, d. h. für die Segler „Alle Wettfahrten fallen für die Warnemünder Woche aus“. Eine so hochkarätige Veranstaltung verlangt auch für die Sportler neben der Vorbereitung den Kopf frei zu haben und vor allem gesund zu sein und zu bleiben. Ich bin bereits im intensiven Austausch mit den Aktiven und Vertretern der verschiedenen betroffenen Klassen über das kommende Jahr. Fest steht, wir werden auch 2021 wieder ein sportliches Programm präsentieren, das sich sehen lassen kann und freuen uns mit allen Sportlern, ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern auf die Warnemünder Woche 2021.“

Ingeborg Regenthal, Büroleiterin des Warnemünde Vereins, der das Sommerfest an Land einschließlich der offiziellen Eröffnungsfeier und dem traditionellen „Niege Ümgang“ organisiert: „Wir stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung. Natürlich sind wir traurig, dass wir in diesem Jahr nicht wie gewohnt fröhlich und unbeschwert in Warnemünde feiern können, doch das Risiko wäre einfach zu groß. Wer uns kennt, weiß, wir werden uns jetzt nicht ausruhen, sondern beginnen direkt mit den Vorbereitungen, um im nächsten Jahr eine ganz tolle 83. Warnemünder Woche mit buntem Sommerfest auf die Beine zu stellen.“

Ralf Bergel vom Warnemünder Segel-Club (WSC) und ehrenamtlicher Chairman der Warnemünder Woche sagt: „Wir haben alle Optionen geprüft und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt aus logistischen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich ist. Die Warnemünder Woche lebt von ihren hochkarätigen, internationalen Segelwettbewerben, wie Europa- und Weltmeisterschaften. Im letzten Jahr hatten wir Seglerinnen und Segler aus insgesamt 38 Nationen in Warnemünde zu Gast. Das ist auch unser Ziel für das Jahr 2021. Wir stürzen uns jetzt in die Vorbereitungen für das nächste Jahr.“

Die nächste Warnemünder Woche findet vom 3. bis 11. Juli 2021 statt.

Hilfe für Krankenhäuser und Ärzte kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser in der Corona-Krise zugestimmt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bundestag hatte diese nur zwei Tage zuvor verabschiedet.

Damit die Krankenhäuser ihre Bettenkapazitäten erhöhen und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten einrichten können, wird ihre Liquidität gesichert. Dafür sind mehrere Maßnahmen beschlossen: So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, gibt es einen Bonus in Höhe von 50 000 Euro. Vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres bekommen die Kliniken einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient: zum Ausgleich ihrer Mehrkosten, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstungen. Der Zuschlag kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht sich um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag.

Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die infolge der Corona-Pandemie Honorareinbußen haben, sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Gleichzeitig werden die Mehrkosten ausgeglichen, die sie durch die Versorgung von Corona-Infizierten haben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine zeitnahe Anpassung der Honorarverteilung angekündigt, ebenso die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, zum Beispiel „Fieberambulanzen“.

Um die Maßnahmen schnell greifen zu lassen, verlief das Gesetzgebungsverfahren unter Verkürzung aller Fristen innerhalb weniger Tage. Auch der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungszeit zu verzichten.

Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Corona-Nachtragshaushalt beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat am 27. März 2020 den Nachtragshaushalt gebilligt, der die Kosten der Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der Corona-Krise finanzieren soll. Der Bundestag hatte das Gesetz zwei Tage zuvor mit breiter Mehrheit verabschiedet.

Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, stellt die Bundesregierung mit dem Nachtragshaushalt 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich geht sie davon aus, in diesem Jahr rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt das Gesetz die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen.

Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Falle eine Notsituation zulässig – die der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit seiner Mitglieder am 25. März 2020 beschlossen hat.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf für den Nachtragshaushalt erst am 23. März 2020 auf den Weg gebracht, der Bundesrat in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung am 25. März dazu Stellung genommen, bevor das Gesetz am gleichen Tag vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet wurde.

Jetzt muss es der Bundespräsident noch unterzeichnen, anschließend folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

E-Akte hat sich bewährt

Neues System für alle Landesbehörden

Schwerin – Bereits seit 2009 haben die Staatskanzlei sowie die Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern die elektronische Akte eingeführt. Damit wurden große Teile der bis dahin verwendeten Papierakten ersetzt, die dann nicht mehr per Hand von Büro zu Büro getragen werden müssen. Stattdessen werden sie nach erfolgter Bearbeitung automatisch in einem digitalen Aktenverwaltungssystem von Rechner zu Rechner weitergereicht. Aktuell und in den kommenden Jahren werden Stück für Stück neben den Ministerien auch alle Landesbehörden damit ausgestattet.

„Dass wir heute da stehen, wo wir stehen, verdanken wir einigen echten Enthusiasten, die zu Beginn auch manchen Zweifel zunächst aus dem Weg räumen mussten“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt aus: „Seitdem wir mit unserem E-Akten-System Domea arbeiten, gibt es keine riesigen Papieraktenstapel mehr in den Landesministerien. Mit der elektronischen Aktenführung arbeiten wir ohne Hin und Her zwischen Computer und Papierakte direkt und ausschließlich im Computer, was für das mobile Arbeiten in der Verwaltung Voraussetzung ist.“

Wie die E-Akte genau funktioniert, erklärt er an einem Beispiel: „Stellt ein Kollege etwa unserer Klimaschutzabteilung einen Förderbescheid aus, sehen diesen Vorgang noch diverse Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel die für den Haushalt Verantwortlichen, damit das Ganze finanziell auch passt, und müssen diesem zum Teil sogar noch zustimmen. Dafür reisten die Unterlagen früher ausgedruckt in einer Postmappe von Abteilung zu Abteilung ­– das konnte schon mal Tage dauern. Mit Domea geht das per Mouse-Klick.“ Das bedeutet einerseits, dass der Antragsteller schneller seinen Förderbescheid erhält. Andererseits erleichtert dies die Arbeit der Verwaltung. Wie sinnvoll das ist, zeigt sich jetzt, während der Corona-Pandemie, ganz besonders deutlich:

„Dank E-Akte können bei uns Kolleginnen und Kollegen bereits seit Jahren einen Teil ihrer Arbeit im Home-Office erledigen. Aus diesem Grund war es uns aber vor allem jetzt möglich, relativ schnell vielen Kolleginnen und Kollegen die Arbeit von Zuhause zu ermöglichen – und das, ohne eine im Zweifel virenbelastete Papierakte zuerst mit nach Hause nehmen zu müssen“, sagt Christian Pegel.

Künftig sollen alle Landeseinrichtungen – nicht nur die Staatskanzlei und die Ministerien – mit der E-Akte arbeiten, auch die nachgeordneten Behörden sowie Landesbetriebe mit einer Landesbeteiligung von mehr als 50 Prozent. „Elektronische Akten sind im Zuge der Modernisierung der Verwaltung unumgänglich“, begründet Digitalisierungsminister Christian Pegel deren Notwendigkeit und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Gesetze von Bund und Land für die Einführung der elektronischen Verwaltungsvorgänge, der Antragstellung bei Behörden im Internet: „Alle Ämter und Behörden müssen die elektronische Akte einführen“, so Pegel. Nur damit seien dann auch digitale Anträge der Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürger im Internet praktisch umsetzbar. „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr digitale Verwaltungsvorgänge – und das auch deutlich schneller als wir das bisher erlebt haben“, ist Pegel überzeugt.

Insgesamt arbeiten in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns bereits ca. 2.700 Beschäftigte mit der E-Akte, darunter zwischenzeitlich auch im Landesamt für Finanzen – dem früheren Landesbesoldungsamt –, beim Landesrechnungshof und beim Datenschutzbeauftragten. Ihre Zahl wird in den kommenden Jahren deutlich steigen.

„Unser elektronisches Aktenverwaltungssystem, dass wir seit 2009 Stück für Stück in der Landesregierung eingeführt haben, ist nach mehr als zehn Jahren in die Jahre gekommen. Die technischen Sprünge seitdem sind enorm gewesen. Wir haben deshalb einen Nachfolger für unser bisheriges System ausgeschrieben, auch nachdem dessen Anbieter signalisiert hat, dass die Betreuung und Updates für die bisher verwendete Software auslaufen werden. Wir gehen davon, dass wir durch die Neuvergabe ein deutlich moderneres, leistungsfähigeres und leichter zu bedienendes System bekommen. Das Vergabeverfahren läuft“, so Pegel. Mit der neuen Software sollen als Erstes die Verwaltungsbereiche ausgestattet werden, die bislang noch gar kein elektronisches Aktensystem haben. Dann werden die Landesministerien und –behörden, die bereits jetzt mit dem älteren digitalen Aktenverwaltungssystem ausgestattet sind, ebenfalls das neu anzuschaffende System erhalten.

„Im Ergebnis werden dann mindestens 10.000 Nutzer in der Landesverwaltung mit dem neuen System arbeiten, wobei wir für diesen Gesamtprozess mehrere Jahre eingeplant haben“, kündigt der Minister an. Die Kosten für dieses IT-Großprojekt der Landesregierung seien erst nach der Vergabe seriös bezifferbar.

Ausbruch der Geflügelpest

Schwerin – Der Ausbruch der Geflügelpest des Subtyps H5N8 in einem Betrieb mit über 10.000 Puten im niedersächsi­schen Landkreis Aurich am 20. März sowie aktuelle Nachweise von HPAI H5N8 in Sachsen lenken angesichts des Frühjahrs­vogelzuges die Aufmerksamkeit der Geflügelhalter auf die Geflügelpest. „Die aktuellen Ausbrüche zeigen, dass Geflügelpest­erreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen gerechnet werden muss. Sie geben uns dringend Anlass zu einer erhöhten Wachsamkeit, da nicht auszuschließen ist, dass das Virus auch Mecklenburg-Vorpommern erreichen könnte“ warnt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, müssten sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen bewusst sein. „Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, umreißt der Minister den Katalog der Vorsichtsmaßregeln. Wichtig sei auch, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. In allen Verdachts­fällen müsse außerdem umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren. In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest letztmals im September 2018 nachgewiesen.