Verzichten Sie auf Verwandtenbesuche

Schwerin – Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen gilt es, soziale Kontakte einzuschränken und andere zu schützen. Deshalb hat die Landesregierung eine Reihe von teils einschneidenden Maßnahmen getroffen. Der Staat kann jedoch den Bürgerinnen und Bürgern ihre individuelle Verantwortung nicht abnehmen.

Innenminister Lorenz Caffier appelliert deshalb noch einmal eindringlich mit Blick auf das bevorstehende Wochenende und die Osterferien: „Verwandtenbesuche sind in Zeiten einer Pandemie grundsätzlich zu vermeiden. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest, und auch wenn es schwer fällt. In dieser Phase der Pandemie kann es nur diese einfache, rationale Entscheidung geben. Familienbesuche kann man nachholen. Jetzt müssen wir, Staat und Bürger gemeinsam, alles tun, um Menschenleben zu retten.

Wenn es sich aus triftigem Grund nicht vermeiden lässt, gilt folgendes: „Wir raten in Zeiten einer Pandemie von Familienbesuchen dringend ab. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest.

Wenn ein Privatbesuch aus triftigem Grund zwingend erforderlich ist, beachten Sie folgendes: Ein Besuch von Angehörigen der Kernfamilie ist möglich. Es sei denn, der Besucher/die Besucherin kommt aus einem Risikogebiet.

Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel. Der Besuch bei einem Mitglied der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner möglich, sofern häusliche Gemeinschaft besteht.

Covid-19 – Mobile Teams starten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern stehen ab heute vier Teams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bereit, im Auftrag des Gesundheitsministeriums bei Verdacht einer Corona-Infektion Abstriche bei immobilen Patienten vorzunehmen. „Immobilen Menschen, die keine Möglichkeit haben bei einem Corona-Verdacht in ein Abstrichzentrum zu kommen, wird geholfen. In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz sind vier Teams zusammengestellt worden, die in das heimische Umfeld kommen, um dort Abstriche vorzunehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die 2er-Teams sind mit medizinischem Fachpersonal besetzt, die im ganzen Land unterwegs sein werden, um die Abstriche vornehmen. Die Abstriche erfolgen ausschließlich durch die Verordnung eines Arztes, der einen DRK-Koordinator über die Einsätze informiert. Dieser teilt die Teams nach Bedarf und Notwendigkeit ein. Das Wirtschaftsministerium fördert die mobilen Teams mit bis zu 100.000 Euro pro Monat. „Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Arztpraxen zu minimieren“, sagte Glawe.

Zusätzlich zu den mobilen Teams gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 15 weitere Abstrichzentren für Coronatests (Greifswald, Pasewalk, Stralsund, Bergen, Ludwigslust, Parchim, Neustrelitz, Neubrandenburg, Grevesmühlen, Wismar, 2x Rostock, Schwerin, Bützow Ortsteil Wolken und Hohenfelde (Landkreis Rostock)).

Ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall – nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts – am Coronavirus erkrankt zu sein, vorliegen. Der Patient geht dann auf Weisung des Arztes in ein Abstrichzentrum.

„Für einen immobilen Patienten kann der Arzt das mobile Team anfordern. Der Abstrich wird dann vor Ort beim Patienten vorgenommen. Jedem Abstrichzentrum im Land ist ein festes Labor in Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Patienten informiert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Integrierte Rettungsleitstelle

Innenministerium fördert eine der größten Investitionen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Neuendorf – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte baut eine neue Integrierte Rettungsleitstelle auf dem Gelände der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Neuendorf. Für diese mit rund 6 Mio. Euro veranschlagte Baumaßnahme übersandte das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 3,2 Mio. Euro.

Mit dem Zusammenschluss der ehemaligen Landkreise Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Demmin und der Stadt Neubrandenburg gibt es mehr Einsätze und zusätzliche Aufgaben. Deshalb wird mit dem Neubau eine integrierte Rettungsleitstelle mit den höchsten technischen Standards und Sicherheitsanforderungen entstehen. Somit können die Einwohner an der Mecklenburgischen Seenplatte, und damit auch der Müritz-Region ab 2021 in Notfällen von einer hochmodernen neuen Rettungsleitstelle aus betreut werden.

Originäre Aufgabe der Integrierten Leitstelle ist es, alle Kräfte und Mittel der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr schnell, optimal und koordiniert zum Einsatz zu bringen. „Für die Gewährleistung dieser Aufgaben brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Unterstützung, wenn es um Arbeitsbedingungen, technische Ausstattung und Standards geht. Deshalb ist es für mich wichtig, dieses Vorhaben mit Fördermitteln zu unterstützen“, dankt Innenminister Caffier.

Unterstützung für polnische Arbeitnehmer in MV

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Pendlerinnen und Pendler, die ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern haben und aufgrund der polnischen Quarantäneregeln künftig nicht mehr täglich zur Arbeit fahren können.

Sie sollen eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern bleiben. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.

„Die Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin ist so eng wie nie zuvor. Umso schmerzhafter ist es für Deutsche und Polen gleichermaßen, dass uns in Zeiten von Corona die Grenzen wieder trennen. Das führt auch zu ganz praktischen Problemen. Jeden Tag pendeln rund 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Wojewodschaft Westpommern über die Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern. Das wird ab Freitag nicht mehr möglich sein“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann. Denn nach Inkrafttreten einer Verordnung des Polnischen Gesundheitsministers unterliegen Berufspendler ab Freitag einer 14-tägigen Quarantäne, wenn sie nach Polen einreisen.

„Wir brauchen diese Arbeitskräfte hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind hochmotiviert und leisten wichtige Arbeit, gerade auch in Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen. Wir machen gemeinsam mit der Landesregierung in Brandenburg den polnischen Berufspendlerinnen und Pendlern ein Angebot: Bleiben Sie jetzt bei uns in Deutschland. Wir unterstützen Sie dabei“, sagte Dahlemann weiter.

„Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Arbeitnehmer aus Polen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Wir arbeiten hart daran, dass sie unter anderem in unseren Krankenhäusern und Unternehmen weiter ausgezeichnete Arbeit leisten können“, erklärte der Staatsekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stephan
Rudolph.

Rząd kraju związkowego wspiera polskich pracowników

Rząd kraju związkowego Meklemburgia-Pomorze Przednie wspiera polskich pracowników, którzy mają swoje miejsce pracy w Meklemburgii-Pomorzu Przednim i którzy ze względu na polskie przepisy dotyczące kwarantanny nie będą mogli do niej codziennie dojeżdżać.

W przypadku pozostania na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego mają oni otrzymać kwotę 65 euro za dzień. Ponadto, 20 euro dziennie będzie wypłacane członkom rodzin tych osób, jeżeli także będą przebywać na terenie Meklemburgii-Pomorza Przedniego na czas trwania przepisów kwarantanny. Ma to na celu rekompensatę dodatkowych wydatków związanych z ich pobytem, przykładowo na tymczasowe zakwaterowanie w pobliżu miejsca pracy.

„Współpraca w Metropolitalnym Regionie Szczecina jest ściślejsza niż kiedykolwiek wcześniej. Tym bardziej bolesne dla Niemców i Polaków jest to, że w czasach korony granice znów nas rozdzielają. Prowadzi to również do bardzo praktycznych problemów. Codziennie około 3.000 pracowników z województwa zachodniopomorskiego dojeżdża przez granicę do Meklemburgii-Pomorza Zachodniego. Od piątku nie będzie to jednak możliwe“, wyjaśnił Parlamentarny Sekretarz Stanu do spraw Pomorza Przedniego, Patrick Dahlemann. Po wejściu w życie rozporządzenia polskiego Ministra Zdrowia, od piątku, po przekroczeniu granicy z Polską, osoby dojeżdżające do pracy zostaną objęte 14-dniową kwarantanną.

„Potrzebujemy tych pracowników tutaj, w Meklemburgii-Pomorzu Przednim. Są bardzo zmotywowani i wykonują ważną pracę, szczególnie w szpitalach lub innych placówkach medycznych. Wspólnie z rządem kraju zwązkowego Brandenburgii przedstawiamy ofertę dla polskich osób dojeżdżających do pracy: Pozostańcie teraz u nas w Niemczech. Wesprzemy Was“, kontynuował Dahlemann.

„Koronawirus nie może doprowadzić do tego, że pracownicy z Polski pracujący w Meklemburgii-Pomorzu Przednim nie będą już mogli wykonywać swojej pracy. Dokładamy wszelkich starań, aby mogli oni nadal wykonywać doskonałą pracę m.in. w naszych szpitalach i przedsiębiorstwach.“, oświadczył Sekretarz Stanu w Ministerstwie Gospodarki, Pracy i Zdrowia, Dr. Stephan Rudolph.

Interimsgeschäftsführer für die IAG berufen

Schwerin – Der Aufsichtsrat der Ihlenberger Abfallentsorgungs­gesellschaft (IAG) hat auf seiner heutigen Sitzung einstimmig einen Übergangsgeschäftsführer berufen. Dr.-Ing. Mike Kersten soll ab 1. April 2020 – unmittelbar nach Ausscheiden der bisherigen Geschäftsführung – seine Arbeit auf dem Ihlenberg aufnehmen und wird die Geschäfte der IAG bis zum Abschluss des derzeit laufenden Verfahrens zur langfristigen Nachbesetzung der Unternehmensleitung führen.

„Ich freue mich, dass wir mit dieser Entscheidung einen nahtlosen Übergang in der Geschäftsführung der IAG sicherstellen. Mit Dr.-Ing. Kersten konnten wir einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet der Abfallentsorgung gewinnen“, sagte Dr. Jürgen Buchwald, Aufsichtsratsvorsitzende der IAG. Dr.-Ing. Kersten sei vom Land Sachsen-Anhalt bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abfallstoffe. Aus dem Unternehmen werden ihm zwei erfahrene Mitarbeiter als Prokuristen zur Seite gestellt, um ihn bei seiner anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen, so Buchwald.

Der Aufsichtsrat danke den beiden bisherigen Geschäftsführern, Beate Ibiß und Norbert Jacobsen, für ihre Arbeit und wünsche ihnen für ihren weiteren beruflichen Werdegang viel Erfolg. Die reguläre Laufzeit ihrer Verträge ende am 30. Juni 2020. Beide haben jedoch von der mit ihnen einvernehmlich vereinbarten Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Unternehmen bereits Ende März 2020 zu verlassen.

Unterbringung von Geflüchtete

Innenminister weist Vorwurf der Gefährdung zurück

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat den Vorwurf des Flüchtlingsrates M-V zurückgewiesen, die Behörden würden in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes die Gesundheit der Geflüchteten riskieren. „In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern“, so der Minister.

Aktuell werden alle Neuzugänge der EAE, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie alle Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE getestet. Dabei werden die Neuzugänge zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht und dort getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten.

Personen aus der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Sie werden an ihrem Ausweichstandort betreut und versorgt. Die Kontaktpersonen werden separat in Stern Buchholz unter häuslicher Quarantäne gestellt. Für die Separierung der Kontaktpersonen innerhalb der EAE sind spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen ausgewiesen worden.

Polizei und Sicherheitsdienst stellen sowohl am Ausweichstandort in Parchim als auch in Stern Buchholz gemeinsam mit dem Betreiber sicher, dass die verordnete Isolation bzw. Quarantäne strikt eingehalten wird. Eine Entlassung der Betroffenen geschieht nur nach Zustimmung durch die Gesundheitsbehörde.

Die Gruppenräume innerhalb der EAE sind geschlossen worden.

Für die Einrichtung eines 2. Speisesaales in der EAE Stern Buchholz wurde ein Zelt angemietet, in dem die Versorgung der Bewohner der großen Unterkunft direkt vor dem Gebäude organisiert ist. Nunmehr können die Asylbewerber die Abstandsregeln besser einhalten und die Betreuer den Zugang und Abgang besser steuern. Zudem wird „in Schichten“ gegessen. Die Asylbewerber nähen derzeit auch Mundschutzmasken für die Selbstversorgung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erstaufnahmeeinrichtung und vor allem die Betreuerinnen und Betreuer machen die Geflüchteten mit der aktuellen Situation vertraut. Hierzu gibt es einschlägige Informationen über die Risiken der Corona-Pandemie und die Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen in den unterschiedlichen Sprachen. Von besonderer Bedeutung sind vertrauensvolle Gespräche.

Auszahlung der Soforthilfe ab sofort

Schwerin – Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 26. März mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen. „Die Anfragen und Rückmeldungen aus der Wirtschaft sind riesig. Wir wollen vor Ort helfen. Es wird schnell und unbürokratisch gearbeitet. Der Auftragswegfall macht sich bei vielen Unternehmen in voller Wucht bemerkbar. Über 10.000 Anträge sind bereits im Landesförderinstitut eingegangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

„Die Anträge kommen dabei aus vielen Bereichen der Wirtschaft. Das geht vom Bäcker über Friseur und Fleischer bis hin zum Segelmacher“, so Glawe weiter. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

– bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro

– bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro

– bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro

– bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro.

Es handelt sich hierbei um nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

Über 80.000 Anträge sind bereits heruntergeladen worden.

Die Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Landesförderinstitutes eingestellt: www.lfi-mv.de