Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

98 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es einen weiteren Sterbefall in dem Pflegeheim in Tutow. Verstorben ist ein 79-jähriger Mann mit chronischen Vorerkrankungen, der sich seit einigen Tagen in Krankenhausbehandlung befand. Insgesamt gab es bislang 18 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt bislang 32.454 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 569 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Notendruck bis Ferienbeginn?

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen die wegen der Schulschließungen ausgefallenen Klausuren und Klassenarbeiten nicht nachschreiben. „Niemand muss in Sorge sein, in der noch verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien Leistungsnachweise erbringen zu müssen, die wegen der Corona-Krise ausgefallen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Donnerstag. Auch werden Notengebungen vornehmlich dann stattfinden, wenn Schülerinnen und Schüler dadurch die Chance erhalten, sich zu verbessern. „Ich weiß, dass viele Schülerinnen und Schüler gerade aus Abschlussklassen von der Sorge getragen sind, wie sie bisher fehlende wichtige Noten nachholen können. Ich sage ganz klar: Diese Sorge muss niemand haben“, sagte Martin.

Die Abiturprüfungsverordnung für die 11. und 12. Klassen wurde so geändert, dass die Anzahl der erforderlichen Leistungsnachweise und der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Halbjahresleistungen deutlich reduziert wird. Für viele Schülerinnen und Schüler werden damit die bis zur Schulschließung erbrachten Leistungen bereits ausreichen.

Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler in der Klasse 10, die sich auf die Mittlere Reife-Prüfung vorbereiten. Als Vornoten liegen dort die bisher im Schuljahr erzielten Leistungen vor. Diejenigen, die diese Noten verbessern möchten, erhalten dazu in den kommenden Wochen die Gelegenheit. Die Ministerin betonte, dass es ausschließlich Noten geben werde, die eine Leistungsverbesserung im Blick hätten.

„Ich bin mir sicher,“ so Martin, „dass die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder und Jugendlichen empathisch auffangen werden und Unterrichtsangebote unterbreiten, die den Wissenserwerb unterstützen und gleichzeitig Freude am Lernen ermöglichen.“ Die geänderte Prüfungsordnung sei eine angemessene Reaktion auf die Situation in dieser Zeit.

In Mecklenburg-Vorpommern werden am Montag, den 4. Mai, rund 34.000 Schülerinnen und Schüler nach den Schließungen wieder in ihre Schulen kommen können. Das sind die 4. Klassen an den Grundschulen, die 9. Klassen an den regionalen Schulen sowie die 11. Klassen, die im kommenden Schuljahr Abitur machen. Bereits am 27. April waren über 20.000 Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen zurückgekehrt. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 151.600 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen und 34.200 an beruflichen Schulen.

Arbeitsmarkt April 2020 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern hat im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat erwartungsgemäß zugenommen. 64.900 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 6.350 Arbeitslose mehr als im April des Vorjahres. Das entspricht einer Zunahme um 10,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,9 Prozent. „Wir haben aufgrund der Corona-Pandemie einen Arbeitsmarkt unter völlig veränderten Rahmenbedingungen. Beispielsweise machen sich Auftragseinbrüche bei Unternehmen bemerkbar. Das schlägt sich erstmals auch in der Arbeitsmarktstatistik nieder. Wirtschaftliche Auswirkungen sind vor allem im Tourismus, Einzelhandel, Dienstleistungsbereich und auch in der maritimen Wirtschaft spürbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Arbeitslosigkeit um 5.300 Arbeitslose (+8,8 Prozent) gestiegen.

„Die erheblichen, in manchen Branchen dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise machen umfangreichen Hilfen notwendig. Ein Zustand wie vor der Krise wird wahrscheinlich nicht so schnell wieder erreicht“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich. Mit der Soforthilfe und der Zahlung eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses werden vor allem Soloselbstständige Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Darüber hinaus gibt es Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Hinzu kommen die umfangreichen weiteren Hilfsangebote durch Bund und Land, wie Steuerstundungen, Reduzierungen von Steuervorauszahlungen, Darlehen und die Schnellkredite der KfW.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 16.900 Betriebe für 154.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Viele Unternehmen stellen aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage weniger Personal ein. Sie versuchen ihren Beschäftigtenstand zu halten. Kurzarbeit ist dabei ein hervorragendes Mittel, was Unternehmen und Beschäftigte in schwierigen Zeiten aktive Unterstützung bietet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Die sozialversicherungspflichtigen (sv) Beschäftigungsverhältnisse sind weiter gestiegen. Die vorliegenden Zahlen sind aus dem Februar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf dem Arbeitsmarkt noch nicht spürbar: Die sv-Beschäftigungsverhältnisse liegen – nach aktuellsten Zahlen für Februar 2020 – bei 570.500 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 5.000 sozialversicherungspflichtige Jobs hinzugekommen. Zuwächse an Arbeitsplätzen gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200), der Metall- und Elektroindustrie (+700) sowie in der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen. (+500).

Kredite für Studierende sind keine faire Lösung

Dirk Stamer: Unterstützung kann und muss sinnvoller im Rahmen des BAföG-Systems realisiert werden

Schwerin – Zur Ankündigung der Bundesbildungsministerin Karliczek, finanziell in Not geratenen Studierenden zur Unterstützung ein Darlehen über die KfW für ein Jahr zinsfrei zugänglich zu machen, kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dirk Stamer: Die Einschätzung der Bundesbildungsministerin, die ihren Vorschlag als“ fair, schnell und wirksam“ beschreibt, können wir leider nicht teilen und sind mit Blick auf die Bedürfnisse der Studierenden enttäuscht. Ein KfW-Kredit, der nun für nur ein Jahr zinsfrei als Darlehen den Studierenden helfen soll, ist mittelfristig keine faire Lösung.

Wir haben uns als SPD für eine Unterstützung im Rahmen des bestehenden BAföG-Systems durch eine Öffnung eingesetzt und halten weiter an der Überzeugung fest, dass dies eine wirksamere Lösung für die Betroffenen wäre. Die finanzielle Hilfe für Studierende sollte zur Hälfte als Zuschuss erfolgen, da ein Aufholen der ausgefallenen Einnahmen aufgrund eines Wegfalls ihres Nebenverdienstes mit der weiterlaufenden Studienbelastung realistisch betrachtet für die meisten Studierenden schlichtweg nicht möglich ist.

Wir sprechen uns zudem für ein Absenken der Berechtigungsgrenzen und vereinfachte Antragsverfahren aus, um eine schnelle Hilfe über das BAföG-System zu ermöglichen. Dabei müssen auch kurzfristig verminderte Einnahmen der Eltern von Studierenden berücksichtigt werden, wodurch sich der Kreis der BAföG-Berechtigten erweitert. Vielen Studierenden ist das Vorgehen der Beantragung über die Studierendenwerke bereits bekannt.

Dass auf Druck der SPD zumindest ein Nothilfefonds für besonders bedürftige Studierende in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt wird, ist ein wichtiger Schritt, damit können wir uns jedoch noch nicht zufrieden geben. Von den im vergangenen Jahr für das BAföG im Bundeshaushalt vorgesehenen rund 1,5 Milliarden Euro wurden lediglich 990 Millionen verausgabt. Die nicht abgerufenen Mittel sollten nun verstärkt bedürftigen Studierenden zu Gute kommen.

Das bereits bestehende Programm des Berliner Studierendenwerkes in Höhe 120.000 Euro mit Einmalzahlungen eines mittleren dreistelligen Betrages war binnen eines Tages ausgeschöpft und verdeutlicht die dringenden Bedarfe. Mögliche Studienabbrüche aufgrund finanzieller Engpässe gilt es dringend zu verhindern.

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Nürnberg – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

„Stadtradeln“ ab 1. Mai

Greifswald und Rostock starten in M-V als Erste

Greifswald – Trotz – oder auch gerade wegen – Corona startet morgen, am 1. Mai, zum 13. Mal das „Stadtradeln“. Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland treten miteinander in den Wettbewerb, wessen Einwohner binnen jeweils drei Wochen die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. In M-V gehen die beiden Hanse- und Universitätsstädte Rostock und Greifswald als Erste der bislang elf Teilnehmer aus M-V an den Start.

„Das Fahrrad verbindet klimafreundlichen Transport mit sportlicher Bewegung an der frischen Luft. Ich kann mir vorstellen, dass unter den aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie noch mehr Menschen bei uns im Land das Fahrrad nutzen als sonst schon“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Umso mehr freue ich mich, dass das Stadtradeln nicht abgesagt wurde.“

Der Minister weist aber darauf hin, dass auch für die Radler die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie gelten und erläutert: „Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern lässt sich auf dem Fahrrad gut wahren. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist sicher nicht erforderlich. Radtouren in der Gruppe sind allerdings aufgrund des Kontaktverbots zurzeit nicht möglich.“ Deshalb haben die Organisatoren des bundesweiten Stadtradelns vom „Klima-Bündnis“ den Aktionszeitraum in diesem Jahr um einen Monat bis Ende Oktober verlängert, um den Kommunen mehr Zeit für eine Planung im Umgang mit den lokalen Kampagnen und der Pandemie einzuräumen.

„Aber alle können schon während des Aktionszeitraums ihrer Kommune die Kilometer, die sie mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei Ausflügen mit der Familie aus dem eigenen Haushalt zurücklegen, in den Radelkalender ihrer Mannschaft eintragen und so ein Zeichen setzen für das Fahrrad als klimafreundliche, günstige und gesunde Alternative zum Auto“, stellt Christian Pegel klar.

Auch in diesem Jahr hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Anmeldegebühr für die Kommunen aus dem Nordosten übernommen. „Der Topf von 15.000 Euro ist nahezu ausgeschöpft“, so der Minister, der – wenn es Zeit und Route erlauben – selbst gerne auf den Drahtesel steigt. Angemeldet sind bislang Anklam, Boizenburg, Greifswald, Ludwigslust, Neubrandenburg, Neustadt/Glewe, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin Anfang Oktober anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

97 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt gab es bislang 17 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In Waren (Müritz) wurde vorübergehend eine Kita geschlossen, nachdem ein dreijähriges Kind, das die Notfall-Betreuung in Anspruch nahm, an COVID 19 erkrankte. Inzwischen wurden umfangreiche Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Getestet wurden alle Kontaktpersonen, die Symptome hatten. Die Testergebnisse waren allesamt negativ.

Die nahen Angehörigen des erkrankten dreijährigen Kindes wurden teilweise bereits zum zweiten Mal getestet. Auch diese Testergebnisse waren negativ.

Vor Wiedereröffnung der Kita sollen alle Beschäftigten mit einem erneuten Abstrich eine sogenannte Freitestung erhalten.

Im Krankenhaus Güstrow war bei einem Patienten der vor Beginn der Anschlussheilbehandlung obligatorische Corona-Test positiv. Durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock wurden in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt mehr als 31.600 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 560 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Zahlen der Kinder in der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege des Landes sind von 7,2 Prozent in der vergangenen Woche auf 14,4 Prozent am 27. April gestiegen. Von insgesamt rund 112.000 Kindern in Krippe, Kita, Hort und Kindertagespflege waren am vergangenen Montag gut 16.000 Kinder in der Notfallbetreuung. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ergeben.

„Die Ausdehnung der Notfallbetreuung hat zu einer stärkeren Inanspruchnahme geführt“, betonte Ministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Die Entwicklung zeigt, dass wir die Erweiterungsregeln mit Augenmaß vorgenommen haben. Die Zahlen liegen voll im Plan und sogar unter unseren Erwartungen.“

Drese: „Das ist auch dem verantwortungsbewussten Umgang der Eltern zu verdanken. Viele Eltern, auch Erziehungsberechtigte, die Anspruch auf eine Notbetreuung hätten, betreuen ihre Kinder selbst, im Homeoffice, durch flexible Arbeitszeiten, im Wechsel zwischen den Partnern. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“

Seit dem 27. April ist die Notbetreuung um weitere systemrelevante Berufs- und Bedarfsgruppen erweitert worden und es gilt die Ein-Elternteil-Regelung. Voraussetzung dafür ist die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und, dass es keine alternative Betreuungsformen gibt.

Wohnungsgesellschaft erhält Zuschüsse

Güstrow – Die 36 Wohnungen in der Elisabethstraße 54 bis 56 in Güstrow (Landkreis Rostock) werden künftig mit dem Aufzug erreichbar sein. Für die Schaffung des barrierefreien Zugangs in drei Aufgängen des viergeschossigen Wohngebäudes aus dem Jahr 1975 mit je zwölf Wohnungen erhält die Wohnungsgesellschaft der Barlachstadt einen Zuwendungsbescheid vom Bauministerium.

Der Zuschuss des Landes für den Bau der Außenaufzüge beträgt 178.200 Euro und für die Umgestaltung der Treppenhäuser 270.000 Euro. Die Gesamtinvestitionskosten betragen rund 1,6 Millionen Euro.

Im Rahmen des Landesprogramms „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ stehen in diesem Jahr 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot von barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Neues Programm startet im Mai

Schwerin – Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. „Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb legen wir ein Programm für Unternehmen auf, um die Ausbildungsplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und die Kurzarbeit von Lehrlingen unbedingt zu vermeiden. Eine angefangene Ausbildung muss auch zu Ende geführt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. „Uns ist wichtig, dass die Auszubildenden ihre Lehre auch weiterhin in Vollzeit absolvieren können. Die Unterstützung für die Unternehmen erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter. Die Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form einer zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen im Förderzeitraum. Die Mittel in Höhe von voraussichtlich 6,3 Millionen Euro stammen aus dem „MV-Schutzfonds“.

„Der Schutzschirm ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Azubis wichtig“, so Ingo Schlüter, Stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Fachkräftesicherung auch während der Corona-Krise nicht allein gelassen werden. Gerade dann, wenn ein Unternehmen nur noch in geringem Umfang tätig sein kann und deshalb die meisten Beschäftigten in Kurzarbeit sind, ist die Fortsetzung der Ausbildung eine ganz besondere Herausforderung. Hier müssen gemeinsam kreative Lösungen gefunden werden, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das neue Programm unterstützt die Betriebe dabei, genau dies zu tun und für die Auszubildenden nicht ebenfalls Kurzarbeit zu beantragen“, sagte Joyce Müller-Harms, Geschäftsführerin Berufsbildung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Sollte im Ausnahmefall Kurzarbeit auch für Auszubildende unvermeidbar sein, beschränkt sich der Förderzeitraum auf die Zeit bis zur Beantragung der Kurzarbeit. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit Antragstellung und endet spätestens am 30.09.2020.

Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Anträge können ab dem 01. Mai 2020 längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Der Antrag ist formgebunden auf dem vorgesehenen Vordruck mit rechtsverbindlicher Unterschrift unter Beifügung dort aufgeführter Unterlagen bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Der entsprechende Vordruck ist bei der Bewilligungsstelle erhältlich und kann im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Umlaufbeschlüsse in Kommunen

Schwerin – Nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern müssen Volksvertretungen öffentlich tagen. Von diesem Grundsatz haben wir zur Eindämmung der Pandemie über das Standarderprobungsgesetz eine Ausnahme gemacht, damit auch in dieser Zeit Beschlüsse gefasst werden können. Alle Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände waren von dem kommunalverfassungsrechtlichen Sitzungszwang befreit und hatten die Möglichkeit, notwendige Beschlussfassungen auch im Umlaufverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit herbeizuführen. Das Tagen der Vertretungen mit Anwesenheit war wegen der Pandemie auf zwingend unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt worden.

Die Abweichungen von den Vorgaben der Kommunalverfassung (Standardbefreiungen) waren an die Gültigkeit des § 6 Absatz 1 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung geknüpft. Da diese Verordnung befristet war und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft getreten ist, sind auch die Standardbefreiungen nicht mehr gültig. Von dem Umlaufverfahren darf daher kein Gebrauch mehr gemacht werden, es sei denn, zu der „Sitzung“ im Umlaufverfahren wurde noch vor Ablauf des 19. April 2020 eingeladen.

„Die vorgenommene Befreiung vom Sitzungszwang war sehr weitreichend, weil sie ein Verfahren für die Beschlussfassung ermöglicht haben, dass die Kommunalverfassung so nicht vorsieht. Aber es war richtig, sie zu erteilen, denn durch die Möglichkeit des Umlaufverfahrens haben wir, neben vielen anderen Maßnahmen, einen Beitrag dafür geleistet, dass das Infektionsgeschehen in unserem Bundesland mittlerweile ganz erheblich reduziert werden konnte“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Einige Kommunen haben von der Möglichkeit des Umlaufverfahrens Gebrauch gemacht. Es mehrten sich aber aus dem kommunalen Raum auch die Stimmen, die dieses Instrument nicht nutzen und die – unter Einhaltung der Hygieneregelungen und des Abstandsgebotes – zu Öffentlichkeit und Transparenz zurückkehren wollten. Deshalb muss die Möglichkeit des Umlaufverfahrens auf das nötige Mindestmaß beschränkt bleiben, insbesondere um dem aus rechtsstaatlichen Prinzipien abgeleiteten Öffentlichkeitsgebot hinreichend Rechnung zu tragen.“

Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane sind unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlich getroffenen Bestimmungen, insbesondere der Hygieneregelungen und des Abstandsgebotes, auch unter Teilnahme der Öffentlichkeit möglich.

Jagdausübung in M-V

Jäger ohne ersten Wohnsitz in MV dürfen zur Einzeljagd einreisen

Schwerin – Jagdausübungsberechtigte mit erstem Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, die über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen oder Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern, dürfen hier ab dem 1. Mai wieder der Jagd nachgehen. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus zeigt sich erleichtert über die Entscheidung:

„Mit der neuen Jagdzeitenverordnung dürfen seit dem 16. April Reh-, Rot- und Damwild bejagt werden. Wir machen das, damit der Wald eine Chance bekommt, sich trotz Klimastress aus eigener Kraft zu erholen. Dazu brauchen wir auch die auswärtigen Jäger, um die überhöhten Schalenwildbestände zu regulieren. Auch im Kampf gegen die drohende Afrikanische Schweinepest sind wir auf die Unterstützung der Jäger angewiesen. Deshalb wollen wir es den Eigenjagdbesitzern, Jagdpächtern und Inhabern von entgeltlichen Begehungsscheinen, die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben ermöglichen, wieder zur Jagd in unser schönes Land zu reisen.“

Der Minister weist darauf hin, dass für die Jagd Corona-bedingte Hygienevorschriften gelten. So ist weiterhin nur die Einzeljagd gestattet. Ansitze zu zweit sind nur mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes erlaubt. Halten sich mehrere Jäger im Revier auf, gelten die Kontakt-beschränkungen der Landesverordnung. Jagdgästen ist die Einreise weiterhin nicht gestattet.

Corona-Schutz-Verordnung MV

Schwerin – In der Kabinettssitzung der Landesregierung in Schwerin sind am Dienstag Veränderungen in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung M-V beschlossen worden. Friseure können ab dem 04. Mai wieder öffnen. „Damit haben wir einen ersten wichtigen Schritt für den Einstieg in die Öffnung für körpernahe Berufe erreicht. Mir ist wichtig, dass auch andere Berufsgruppen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, eine Perspektive bekommen. Deshalb werden wir prüfen, ob ab dem 11. Mai auch der Betrieb von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erlaubt sein wird. Damit wird sich das Kabinett in der kommenden Woche beschäftigen. Wichtig ist die Einhaltung der Hygienevorschriften“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Kabinett in Schwerin.

Darüber hinaus ist die Einführung einer Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft. Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, so Glawe weiter. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapeutenpraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Beschäftigte brauchen, soweit sie durch andere Schutzvorrichtungen geschützt werden, keine Bedeckung tragen. „Bei allen Entscheidungen ist auch die Alltagspraxis wichtig. Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, machte Glawe weiter deutlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Darüber hinaus setzt Wirtschaftsminister Harry Glawe sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen.

Gesundheitsminister Glawe hat darüber das Projekt „Flächendeckende Testung in Pflegeheimen“ weiter voran gebracht. „Das Projekt ist startklar. Es finden noch abschließende Gespräche mit den Trägern statt. Die Umsetzung soll über die Firma Centogene erfolgen. Es werden voraussichtlich 24.400 Alten- und Pflegebedürftige in den Heimen getestet, beim Personalstamm in den Heimen werden es ca. 15.500 Personen sein. Positiv auf COVID-19 getestete Personen werden mehrfach getestet. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kosten für das Projekt der flächendeckenden Testung in den Pflegeheimen belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 26.905 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 27. April 2020). „Rund 70 Prozent der bisher gestellten Anträge sind durch das Landesförderinstitut bewilligt und ausgezahlt. Es kommen in den vergangenen Tagen weniger Anträge rein. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen machen dabei 92 Prozent aller Bewilligungen aus. Es wird deutlich, dass die Soforthilfe direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft ist, die in mehreren Bereichen hart von der Corona-Krise getroffen ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Als Beispiele nannte der Minister das Hotel- und Gastgewerbe, den Dienstleistungsbereich oder den Handel.

Gottesdienste wieder möglich

Schwerin – Die Landesregierung von M-V lässt ab dem 4. Mai 2020 Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter strengen Auflagen wieder zu, teilt Ministerin Hoffmeister mit. Sie ist zuständig für Kirchen- und Religionsangelegenheiten.

„Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben mit dem notwendigen Verzicht auf öffentliche Gottesdienste trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Corona-Ausbreitung einzudämmen. Auch diese Maßnahmen trugen dazu bei, dass nunmehr eine schrittweise Lockerung erfolgen kann, die auch wegen des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz geboten ist. Allerdings muss den hohen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werden. Die Nordkirche, die Erzbistümer Hamburg und Berlin, die Jüdischen Gemeinden und die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Schwerin haben umfassende Hygiene-Rahmenpläne erarbeitet. Im Kern geht es darum, die Infektionsgefahr einzudämmen und Infektionswege zügig erkennen zu können. Daher dürfen ab 4. Mai nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern in die Gotteshäuser eingelassen werden. Die Formel lautet: eine Person pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden. Außerdem müssen für jede religiöse Zusammenkunft in den Gotteshäusern Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer möglichen Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können. Der Islamische Bund hat sich entschieden, vorerst weiterhin auf religiöse Veranstaltungen in Moscheen zu verzichten. Ich danke den Kirchen und den Religionsgemeinschaften für ihre konstruktive Kooperation. Hier wird deutlich, dass wir alle an einem Strang ziehen, um die Ausübung der Religionsfreiheit mit dem Infektionsschutz in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Hoffmeister.