Daily Archives for 2. April 2020
Energieeffizientes Verwaltungsgebäude
Zarrentin – Das Amt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 436.090,25 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für den Neubau des Verwaltungsgebäudes „Amtsscheune Zarrentin“. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.
Das Verwaltungsgebäude wird energieeffizient gebaut und mit regenerativen Energien beheizt. Geplant ist ein Neubau in Holzrahmenbauweise mit einer thermisch aktiven Gebäudehülle. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme für die Wärmeerzeugung des Gebäudes. Ein weiteres Kernstück ist die Lüftungsanlage, die für ein angenehmes und gesundes Raumklima sorgen wird. Dadurch werden die Abwärmeverluste des Gebäudes reduziert und im Sommer kann das Gebäude auch gekühlt werden. Außerdem wird für die Beleuchtung LED-Technik eingesetzt.
Durch das Vorhaben können jährlich rund zwölf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Grundlage der Planungen war eine Analyse der Möglichkeiten zur optimalen Wärmeversorgung vor Ort, die das Amt 2017 mit einem integrierten energetischen Quartierskonzept für den Verwaltungsstandort Zarrentin in Auftrag gegeben hatte. Dieses Quartierskonzept war ebenfalls durch das Energieministerium über Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert worden
Es geht um schnelle Hilfen
Finanzminister Meyer berät mit Kreditwirtschaft
Schwerin – Mit dem MV-Schutzfonds hat die Landesregierung die Absicherung von Unternehmenskrediten verstärkt. Kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Kredite ihrer Hausbanken mit zu bis zu 90% über die Bürgschaftsbank MV absichern. Finanzminister Reinhard Meyer fordert jetzt, dass auch der Bund sich bei seinem Kreditprogramm bewegt.
Meyer hat erst kürzlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert, die Erhöhung der Haftungsfreistellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen. Zwar ist das eigene Risiko der Geschäftsbanken im Zuge der Corona-Krise bereits auf 10 Prozent der Kreditsumme reduziert worden, so dass derzeit 90 Prozent des Kreditvolumens staatlich abgesichert sind. Im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung wäre aber eine Absicherung von bis zu 100 Prozent nötig. „Es geht uns um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen“, so Finanzminister Meyer, „Sie sind vom Shutdown ganz besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Wenn wir die Unternehmen durch die Krise bringen wollen, geht es jetzt darum, diese Firmen schnell mit Krediten zu versorgen. So können wir Existenzen sichern, um nach der Krise sofort wieder durchstarten zu können.“
Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, regte Meyer zudem an, auch die Risikoprüfung der KfW zu überarbeiten und auf einen Betrag deutlich oberhalb von 3 Mio. Euro festzulegen. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können.
Meyer beriet sich heute erneut in einer Telefonschaltkonferenz mit Vertreter von Banken, Unternehmen sowie Gewerkschaften. Zudem erkundigte sich der Finanzminister über die ersten Erfahrungen im Umgang mit den Hilfen des Landes und des Bundes. Ein dabei häufig geäußerter Wunsch war die Verlängerung der Laufzeiten der KfW-Kredite.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Situation stellt alle Institutionen vor neue Herausforderungen. Das gilt für den Staat ebenso wie für die Kreditwirtschaft. Es geht jetzt um schnelle Hilfen. Es war wichtig, dass die Kreditinstitute ihre internen Prozesse so umstrukturieren, dass die Vielzahl an Anträgen von Unternehmen in Schwierigkeiten umgehend bearbeitet werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure bei der Prüfung und Genehmigung ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.“
Soforthilfeprogramm
Erweiterung des Kreises der Antragsteller
Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.
Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.
In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.
Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:
Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.
Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.
Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.
Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.
Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.
Neue Jagdzeitenverordnung in Kraft
Schwerin – Der Minister für Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Verordnung zur Änderung der Jagdzeitenverordnung und weiterer Verordnungen im Jagdrecht am 31.03.2020 unterzeichnet. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 2. April 2020 (GVOBl. M-V S. 126) veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Mit Blick auf die anhaltende Kritik an der geplanten Änderung der Jagdzeitenverordnung wirbt der Minister für eine Versachlichung der Debatte: „Die Diskussion um die Reduktion der Wildbestände im Land und um Ethik und Moral der Jagd ist nicht neu. Sie bekommt aber in Zeiten des Klimawandels eine ganz andere Dimension. Deshalb war es wichtig und überaus erfreulich, dass wir uns mit Jägern, Forstleuten, Waldbesitzern und Umweltschützern am 22. November 2019 am Runden Tisch „Wald und Wild“ gemeinsam auf ein abgestimmtes Positionspapier einigen konnten, um dem Anstieg der Wildbestände im Land wirksam zu begegnen. Damit ist es uns gelungen, einen umfassenden Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen zu erzielen“, erklärte der Minister. „Ich bedauere sehr, dass der Landesjagdverband seine Zustimmung anschließend widerrufen hat und es auch im Rahmen der intensiven Abstimmungen der vergangenen Monate nicht gelungen ist, ihn von der Notwendigkeit dieser Regelungen zu überzeugen. Die überaus positive Resonanz auf die im November 2019 getroffene Vereinbarung „Wald und Wild“ – auch aus Teilen der Jägerschaft – hat mich letztlich in meiner Entscheidung bestärkt.“
Minister Backhaus stellte nochmals klar, dass es ihm nicht um eine Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild gehe. „Wir wollen zu einem möglichst stabilen Gleichgewicht kommen. Unser Ziel ist es, in den Wäldern und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen Schäden zu vermeiden. Das hohe Gut der ethischen und moralischen Jagdgrundsätze gilt dabei unverändert fort. Das heißt, es gilt weiterhin ohne jede Einschränkung der Grundsatz des Mutterschutzes sowie krank vor gesund, schwach vor stark“, betonte Backhaus und wies damit Äußerungen des Landesjagdverbandes zurück, dass durch die neuen Regelungen die weidgerechte Jagd und den Tierschutz in Gefahr seien.
„Ich sehe die Jägerschaft hier im Land auch weiterhin als einen unverzichtbaren kompetenten und zuverlässigen Partner bei der zwingend notwendigen Anpassung unserer Wälder an die sich ändernden Bedingungen in Zeiten des Klimawandels“, bekräftigte der Minister.
Er betonte, dass gerade die vielen ortsansässigen und regional verwurzelten Jägerinnen und Jäger ihrer Verantwortung gerecht werden und in ihren Revieren auf waldangepasste Wildbestände hinwirken. Leider seien aber in zahlreichen Regionen des Landes die Schalenwildbestände nach wie vor zu hoch. So beobachte das Johann Heinrich von Thünen-Institut seit vielen Jahren wissenschaftlich fundiert ein Ansteigen der Wildtierbestände und habe bereits zwölf Wildschwerpunktgebiete im Land identifiziert.
„Gerade in diesen Gebieten ist der Wildverbiss so stark, dass notwendige Verjüngungs- und Anpassungsprozesse der Wälder beeinträchtigt werden. Das muss sich dringend ändern und deshalb führt an den Änderungen der Jagdzeitenverordnung derzeit kein Weg vorbei“, erklärte der Minister seine Entscheidung.
Mit der erlassenen Verordnung werden nunmehr erste Teile der Vereinbarung „Wald und Wild“ im neuen Jagdjahr umgesetzt. Das Jagdjahr beginnt am 1. April.
Die Änderungen der Jagdzeitenverordnung zielen vor allem darauf ab, eine hohe Synchronisation der Jagdzeiten beim Schalenwild zu erreichen. Dadurch steige die Chance der wirksamen Reduzierung und gleichzeitig werde die Beunruhigung der Wildbestände reduziert, so der Minister. Zudem werden die wichtigsten Entscheidungen zukünftig dort getroffen, wo auch die Durchführung erfolgt – im Verhältnis zwischen Jagdrechtsinhaber (Grundeigentümer) und Jagdausübungsberechtigten. Dadurch werde die Basis dafür geschaffen, mit angepassten und entsprechend vielfältigen Jagdsystemen ohne Sonderregelung die angestrebte Vielfalt in den Agrar- und Waldbewirtschaftungssystemen zu erreichen.
„Durch die Veränderung der Jagdzeiten wird kein Jäger zum Abschuss von Wild gezwungen. Im Gegenteil – der Jagdausübungsberechtigte trifft in eigener Verantwortung die Entscheidung, ob er von veränderten Jagdzeiten Gebrauch macht und Wild erlegt oder eben nicht. Wir geben den Jagdausübungsberechtigten damit mehr Eigenverantwortung an die Hand. Es greift weniger Ordnungsrecht – das bedeutet mehr Freiheiten für jeden einzelnen Jäger“, betonte Backhaus mit Blick auf kritische Stimmen aus der Jägerschaft. Er verwies gleichzeitig darauf, dass mit dem bewusst gewählten weiten Rahmen den Grundeigentumsrechten der Jagdrechtsinhaber ebenso Rechnung getragen werde wie der Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft.
„Die neuen Regelungen sind auch nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt“, erklärte der Minister. Die Jagdzeitenverordnung gelte zunächst für drei Jahre bis zum 31. März 2023. Vor der erneuten Novellierung werde in jedem Fall eine Evaluierung der jetzt getroffenen jagdgesetzlichen Änderungen vorgenommen, sicherte Backhaus zu.
Folgende Regelungen treten am 3. April 2020 in Kraft treten:
Jagdzeit Rehwild (Rehbock und Schmalreh jeweils vom 16. April bis 31. Januar),
Rot-, Dam- und Muffelwild Altersklasse 1 (Schmaltiere und -spießer bzw. Muffeljährling und Schmalschaf – also insgesamt die einjährigen Stücke) jeweils vom 16. April bis 31. Januar,
Damwild Altersklasse 0 (Kälber) vom 1. August bis 31. Januar,
der Nandu wird in das Jagdrecht aufgenommen und bekommt eine Jagdzeit für Küken und Jährlinge ganzjährig sowie für Hähne und Hennen ab dem Alter von 2 Jahren vom 1. November bis 31. März,
ganzjährige Schonzeit der Saatgans (das dient dem Schutz der seltenen Waldsaatgans, die leicht mit der Saatgans zu verwechseln ist),
Verwendung Nachtzieltechnik/künstliche Lichtquellen zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung des Virus-Eintrags der Afrikanischen Schweinpest,
Aufhebung des Drückjagdverbotes.
Entlastung der Krankenhäuser
Schwerin – Die neue Vorschrift in § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz besagt, dass Krankenhäuser, bei denen es seit dem 16. März 2020 durch das Aussetzen oder Verschieben planbarer Operationen infolge der Covid-19 Krise zu einem Rückgang der Patientenzahlen kommt, entschädigt werden.
„Wir haben uns beim Bund dafür eingesetzt, dass Krankenhäuser keine negativen finanziellen Folgewirkungen erleiden. Um dies sicherzustellen, sind finanzielle Maßnahmen zur Entlastung dieser Krankenhäuser erforderlich. Infolge des beabsichtigten Freihaltens stationärer Behandlungskapazitäten – insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten – erhalten die Krankenhäuser deshalb für dadurch nicht belegte Betten für einen befristeten Zeitraum einen finanziellen Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Der Minister forderte die Krankenhäuser auf, ihre Bedarfe entsprechend zu melden. Das ist ab Freitag, den 03. April 2020, möglich.
Die Anforderung des jeweiligen Krankenhauses ist vom Krankenhaus wöchentlich aufgeschlüsselt nach Kalendertagen an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu melden. Dann erfolgt einmal in der Woche die Meldung an den Bund. Die entsprechenden Beträge werden an das Gesundheitsministerium M-V gezahlt, welches seinerseits den vom jeweiligen Krankenhaus gemeldeten Bedarf an dieses weiterleitet. Pro Nicht-Belegung für ein Bett gibt es pauschal 560 Euro am Tag.
„Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten einen pauschalen Bonus erhalten“, sagte Glawe. Dieser Bonus beläuft sich einmalig auf 50.000 Euro pro Bett.
Nach aktuellem Datenstand gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 529 intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser in der Lage, mit den derzeit vorhandenen Geräten weitere 127 Beatmungsplätze einzurichten. „Wir bereiten uns bestmöglich für den Ernstfall vor. Die Kapazitäten an intensivmedizinischen Betten wurden mehr als verdoppelt.
Konnexitätsverhandlungen ausgesetzt
Schwerin – Die Landesregierung, Landkreise und kreisfreie Städte haben vereinbart, die Fortführung der Konnexitätsverhandlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) angesichts der Corona-Krise auszusetzen.
„Das Moratorium gilt bis voraussichtlich 30. Juni 2020. Ziel ist, die Konnexitätsverhandlungen im Anschluss bis zum 30. September 2020 abzuschließen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.
Ursprünglich hatte der Landtag parallel mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Landesregierung gebeten, die Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden über die Höhe des Mehrbelastungsausgleichs nochmals aufzunehmen und spätestens bis zum 31. März 2020 einvernehmlich abzuschließen.
Die Gespräche wurden daraufhin fortgeführt, mussten aber wegen der vielfältigen Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterbrochen werden.
Drese: „Land, Landkreise und kreisfreie Städte sind sich darin einig, dass in der derzeitigen Situation die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und die Bewältigung der Folgen dieser Pandemie im Vordergrund allen Handelns sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene stehen.“