Wettbewerb „Seniorenfreundliche Kommune“

Schwerin – Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist der landesweite Wettbewerb „Seniorenfreundliche Kommune“ abgesagt worden. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag in Schwerin.

„Die Entscheidung, den Wettbewerb in diesem Jahr nicht durchzuführen, fiel uns natürlich nicht leicht. Denn die Auszeichnung für engagierte Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ist etwas ganz Besonderes. In Anbetracht der schwierigen Lage müssen wir den Wettbewerb aber dennoch verschieben“, so Drese.

Die fünfte Auflage des Wettbewerbes hatten das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und der Landesseniorenbeirat für 2020 eingeplant und Anfang März die Ausschreibung gestartet. Mit dem Wettbewerb sollen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ermuntert werden, Konzepte oder Vorhaben für eine seniorenfreundliche Gestaltung des Lebensumfeldes zu erarbeiten oder umzusetzen.

Drese: „Die Aufhebung der Wettbewerbs-Ausschreibung ist aufgrund der aktuellen Situation geboten. Den Kommunen verbleibt für die Vorbereitung der Wettbewerbsunterlagen nicht genügend Zeit, denn sie sind gegenwärtig mit besonderen Aufgaben bei der Bewältigung der Corona-Krise befasst. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wir freuen uns deshalb umso mehr auf die nächste Auflage.“

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes können ab sofort aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt werden.

„Die Rückkehr der Robben in den Küstengewässern ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung, die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen könne 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischereierzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2020 einmalig bis zum 31.03.2021 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadensmeldungen vorgenommen hat.

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischereierzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Landesweite Händlerplattform ist online

Schwerin – Heute startet das Digitalisierungsministerium eine Online-Plattform für Einzelhändler und regionale Einzelhandelsinitiativen.

„Als Reaktion auf die Coronakrise haben wir im Kabinett am 17. März beschlossen, eine solche Plattform und einen landesweiten, kostenlosen Onlineshop für den Einzelhandel zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel setzen wir in zwei Schritten um. Den ersten Schritt können wir bereits heute, nach 17 Tagen, präsentieren“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und präzisiert: „Im ersten Schritt zeigen wir die bereits vorhandenen Online-Handelsmöglichkeiten im Land an einer zentralen Stelle. Im zweiten Schritt entwickeln wir eine landesweite Online-Handelsplattform für ganz Mecklenburg-Vorpommern.“

Weiter sagt der Minister: „Ich bin allen Mitarbeitenden sehr dankbar für ihr Engagement in den vergangenen Tagen und stolz, dass wir die Plattform so umsetzen konnten. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Land stehen vor massiven Herausforderungen und existenziellen Ängsten. Wir möchten dabei helfen, dass ihre Waren auch bei geschlossenen Ladentüren den Weg zum Kunden finden.“

Besonders gefreut habe ihn die Unterstützung durch Prof. Matthias Wißotzki von der Hochschule Wismar und André Huysmann von der Stralsunder Initiative „Wohnen und Leben im Alter“, beide Digitalisierungsbotschafter des Landes: „Sie haben mit ihrer Expertise sehr zielführend mitgewirkt. Zudem ist es uns gelungen, mit den Industrie- und Handelskammern sowie dem Handelsverband Nord die Hauptansprechpartner für den Einzelhandel ab der ersten Minute mit in den Beratungen zu haben. Ohne das Mitwirken aller hätten wir den engen Zeitplan niemals einhalten können.“

Auf dem neu geschaffenen „digitalen Marktplatz“ können alle Einzelhändler im Nordosten ihr Geschäft und ihre Leistungen abbilden, ohne über weiterführende IT-Kenntnisse verfügen zu müssen. Matthias Wißotzki vom „InnovationPort“ der Hochschule Wismar stellt heraus, wie wichtig solch ein niedrigschwelliger Einstieg ist: „Viele unserer Einzelhändler sind mit ihren Geschäften noch nicht online, weil der Aufbau eines eigenen Online-Shops mit finanziellen und zeitlichem Aufwand und der Klärung teils massiver Schwierigkeiten einhergeht. Wir haben den Einstieg auf die neue Plattform bewusst unkompliziert gehalten, Es braucht nur einen Internetzugang und wenige Angaben, um auf dem digitalen Marktplatz sichtbar zu sein. Dies werden wir auch für den geplanten Onlineshop übernehmen, um wirklich jedem dieses Angebot zugänglich zu machen.“

Die Kunden erhalten dank der Plattform einen schnellen Überblick über die Geschäfte in ihrer Nähe: „Unser Land ist reich an Einzelhändlern, die voller Hingabe ihre Läden betreiben, vom Einzelunternehmer bis zum Mittelstand. Wir möchten all‘ diese kleinen und großen Geschäfte schnell und unkompliziert zeigen. Viele von ihnen haben in der Krise bereits neue Absatzmöglichkeiten etwa per telefonischer Bestellannahme und Lieferung eröffnet. Auch darüber wollen wir informieren“, so Pegel weiter. Er appelliert: „Wir müssen jetzt auch beim Einkaufen und Bestellen zusammenstehen und gemeinsam unseren Einzelhändlern den Rücken stärken, indem wir in Mecklenburg-Vorpommern auch online zuhause kaufen.“

Der digitale Marktplatz bietet auch bestehenden Händlerinitiativen die Chance, ihre Anstrengungen bekannter zu machen. „In den vergangenen Tagen und Wochen haben sich in unserem gesamten Bundesland Initiativen und Plattformen gebildet, um dem Einzelhandel einen Absatz abseits der eigenen Ladentheke zu ermöglichen. Auch diese Zusammenschlüsse bilden wir gerne mit ab. Einige haben uns bereits erreicht. Ich lade auch alle weiteren herzlich ein, sich mit einem Stand auf unseren digitalen Marktplatz zu stellen“, wirbt Pegel.

Im zweiten Schritt werden das Digitalisierungsministerium, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverband Nord, digitale Innovationszentren und Start-ups innerhalb der kommenden zehn Tage einen landesweiten Onlineshop vorstellen, über den die Einzelhändler ihre Produkte direkt vertreiben können. André Huysmann, Koordinator am „MakerPort Stralsund“ stellt die Regionalität als einen der großen Vorzüge heraus: „Natürlich ist allen Mitarbeitenden bewusst, dass wir global agierenden Plattformen wie Amazon oder Zalando gegenüberstehen. Aber Regionalität ist beim Endkunden noch immer eine Menge wert. Es fehlt aktuell an einer landesweiten Übersichtsseite mit Shop-Funktionalitäten. Dieses Projekt kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern leisten ­­‑ jetzt in Zeiten der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus.“

Die Anmeldung unter der Internetadresse https://marktplatz.digitalesmv.de ist kostenfrei

Rückzahlbare Liquiditätshilfen

Schwerin – Zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie unterstützt beispielsweise Unternehmen mit dem Soforthilfeprogramm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

„Wir haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Das sind Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir wollen die Unternehmen stabilisieren und Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine große Herausforderung für die heimische Wirtschaft. Die Anträge können im Internet bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung abgerufen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Freitag.

Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 30. September 2020, die nicht durch betriebliche Einnahmen und anfangs noch vorhandene liquide Mittel gedeckt sind. Zuwendungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen mit weniger als 250 Beschäftigten – einschließlich Freiberuflern inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Antragsberechtigt sind die Antragsteller im Vollerwerb.

Die rückzahlbare Zuwendung wird eine Laufzeit von maximal 96 Monaten haben. Von den Liquiditätshilfen sind 20.000 Euro zinsfrei, der Betrag, der über 20.000 Euro hinausgeht (also maximal 180.000 Euro) ist im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen für diesen Teilbetrag Zinsen in Höhe von 3,69 Prozent pro Jahr an. Die Rückzahlung erfolgt ab dem zweiten Jahr.

Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 01. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Gemeinnützige Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, sind für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 64 der Abgabenordnung ebenfalls zuwendungsfähig. Öffentliche Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Öffentliche Hand mittelbar und unmittelbar mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.

Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten müssen mit der Antragstellung darlegen, dass sie bereits einen Antrag auf Förderung aus dem Soforthilfeprogramm „Corona-Soforthilfe“ beim Landesförderinstitut des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt haben. Dieser Zuschuss ist bei den betrieblichen Einnahmen zu berücksichtigen. „Es geht darum, die Gesamtbreite der Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Ebenfalls muss der Antragsteller nachvollziehbar darstellen, dass er während der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle und infolgedessen zur Abdeckung von laufenden Ausgaben einen nicht gedeckten Liquiditätsbedarf hat.

Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA). Anträge stehen unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.

Neue Prüfungstermine

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat den Zeitplan für die diesjährigen Abschlussprüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur vorgelegt. Wegen der Corona-Krise und der Schulschließungen hat das Land die Abschlussprüfungen verschoben. Die Abiturprüfungen starten mit der ersten Prüfung am Montag, 11. Mai 2020. Der letzte Prüfungstermin für die regulären Prüfungen ist Samstag, 30. Mai 2020. An diesen Zeitraum schließen sich die Nachschreibtermine an. Die schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife finden im Zeitraum von Montag, 11. Mai, bis Montag, 18. Mai, statt.

„Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Ich habe schnell Klarheit darüber geschaffen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern im März und April keine Prüfungen geben wird und sie im Mai beginnen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Schulen sind bis einschließlich 19. April geschlossen. Der Maßstab für das weitere Verfahren ist und bleibt der Infektionsschutz“, betonte sie.

„Mir ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler genug Vorbereitungszeit haben und sich in Ruhe auf diese wichtigen Prüfungen vorbereiten können. Mit dem neuen Zeitplan können sich die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereiten. Diesen Wunsch haben viele Schülerinnen und Schüler an mich herangetragen. Weil uns wegen der Schulschließungen Zeit fehlt, müssen Klausuren auch an Samstagen geschrieben werden“, erläuterte Martin.

Mit dieser Herangehensweise ist es in Mecklenburg-Vorpommern möglich, dass sich Abiturientinnen und Abiturienten regulär zum Studium im Wintersemester 2020/2021 einschreiben können.

Die Prüfungstermine im Überblick:

Mittlere Reife

Mo., 11. Mai 2020: Deutsch
Do., 14. Mai 2020: 1. Fremdsprache
Mo., 18. Mai 2020: Mathematik

Abitur

Mo., 11. Mai 2020: Kunst und Gestaltung, Pädagogik und Psychologie
Di., 12. Mai 2020: Englisch
Mi., 13. Mai 2020: Religion/Philosophie
Do., 14. Mai 2020: Mathematik
Fr., 15. Mai 2020: Biologie
Sa., 16. Mai 2020: Chemie
Mo., 18. Mai 2020: Geschichte und Politische Bildung
Di., 19. Mai 2020: Physik
Mi., 20. Mai 2020: Deutsch
Fr., 22. Mai 2020: Französisch
Sa., 23. Mai 2020: Latein/Schwedisch/Polnisch, Ernährungslehre mit Chemie, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Wirtschaftsinformatik, Betriebs- und                                                                             Volkswirtschaftslehre, Gestaltungs- und Medientechnik, Gesundheit, Datenverarbeitungstechnik
Mo., 25. Mai 2020: Geografie, Wirtschaftslehre
Di.,26. Mai 2020: Musik/Sport, Rechtslehre
Mi., 27. Mai 2020: Informatik, Berufliche Informatik
Do. 28. Mai 2020: Russisch/Spanisch/Griechisch/Niederdeutsch, Rechnungswesen
Fr., 29. Mai 2020: Sozialkunde
Sa., 30. Mai 2020: Wirtschaft