MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.

„Die Landesregierung unterstützt mit dem MV-Schutzfonds die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Wir wissen, dass auch viele kulturelle Einrichtungen und Träger und auch viele Künstlerinnen und Künstler durch die jetzt notwendigen Schutzmaßnahmen erhebliche Einnahmeausfälle haben. Deshalb war für uns immer klar, dass die Kultur eine besondere Unterstützung braucht. Ich bin Bildungsministerin Martin sehr dankbar, dass Sie hierfür dem Kabinett heute sehr gute Vorschläge gemacht hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch eine vielfältige und lebendige Kulturszene aus. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen“, sagte Martin.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro

Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens*. Näheres wird in den Vollzugshinweisen geregelt.

Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung

Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Bedarfsschätzung: 600.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Bedarfsschätzung: 200.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten

Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse

Reserve für aktuell noch nicht bezifferbare, aber anfallende Bedarfe der Säulen 1-6

Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.

Neue Online-Plattform für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Schwerin – Die Corona-Krise verändert die Kommunikation in allen Berufen. Insbesondere die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bauen sonst auf den direkten Kontakt mit den Menschen. Um den Kindern, Jugendlichen und Familien die wichtige Unterstützung dennoch zukommen zu lassen, werden bundesweit neue Wege gegangen. Damit diese Informationen mit den Fachkräften vor Ort geteilt und präsentiert werden können, wurde nun die Plattform www.forum-transfer.de gestartet.

„Die Akteure u.a. im Bereich der Frühen Hilfen, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendsozialarbeit bis hin zum Kinderschutz haben jetzt überall neue Konzepte und Ansätze entwickelt, um den Menschen zum Beispiel digital Hilfe anbieten zu können. Damit diese Methoden nicht überall neu erfunden werden müssen, bietet die Online-Plattform eine Möglichkeit des Austausches an,“ erklärte Sozialministerin Stefanie Drese das neue Angebot.

Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Plattform www.forum-transfer.de enthält aktuelle Hinweise und Empfehlungen sowie fachlich systematisierte Beispiele „guter Praxis“, wie die Arbeitsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in der Situation der Corona-Pandemie aufrechterhalten und auch für die Zeit danach weiterentwickelt werden kann.

Das Portal wurde vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. entwickelt.

Einlass in die Supermärkte

Schwerin – In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 03. April 2020 sind verschiedene Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung erläutert. Darin geht es beispielsweise auch darum, gestiegene Hygieneanforderungen einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Wichtig ist – so die Verordnung der Landesregierung – die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens zwei Metern Abstand zu anderen Personen. Darüber hinaus gibt es Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die insbesondere bei großen Supermärkten sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

„Die Gesunderhaltung der Menschen steht an erster Stelle. Viele Menschen im Land halten sich an die bestehenden Regeln. Dafür dankt die Landesregierung allen sehr. Die kontaktreduzierenden Maßnahmen werden bestmöglich eingehalten. Es geht auch im Rahmen der Verordnung darum, Dinge mit Augenmaß anzugehen. Es ist praktisch nicht immer möglich für eine Betreuung eines Kindes zu sorgen, wenn der Einkauf erledigt werden muss. Alleinerziehende Mütter oder auch, wenn ein Elternteil ein Kind dabei hat, können die Kinder nicht vor der Supermarkttür warten und allein gelassen werden. Der Einkauf ist hier dennoch möglich. Es gilt weiter, Abstand zu anderen Kunden im Laden zu halten. Darüber hinaus gibt es im Land auch Menschen, die auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind, wie beispielsweise Sehbehinderte. Auch hier sollte der Einkauf durch Mitarbeiter vor Ort ermöglicht werden.“

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 7.381 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montagabend, 05. April 2020). „Es wird weiter zügig vom Landesförderinstitut an der Bewilligung und Auszahlung gearbeitet. Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten um etwas Geduld, enorm viele Anträge sind eingegangen. Die Bandbreite der Branchen für die Anträge ist groß. Sie kommen beispielsweise aus dem Einzelhandel, Handwerk oder auch dem Tourismus. Ein Großteil der Antragsteller sind Soloselbstständige“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Circa 34.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden knapp 80 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Aktuell wurde das Antragsformular 167.000 heruntergeladen.

Backhaus: Einzelhandel muss Lebensumstände der Kunden berücksichtigen

Schwerin – Das Kontaktverbot in Mecklenburg-Vorpommern stellt den Lebensmitteleinzelhandel vor große Herausforderungen. Dabei ist es in den letzten Tagen offenbar zu unglück­lichen Auslegungen der Verordnung gekommen. Hierzu stellt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus klar:

„Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden. Die Begründung: Es dürfe sich maximal ein Kunde pro 10 qm Ladenfläche aufhalten. Im Fall von Alleinerziehenden mit Klein- und Kleinstkindern macht das natürlich keinen Sinn. Öffentliche Betreuungsangebote für die Kinder gibt es derzeit nicht. Darunter leiden vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Jetzt dürfen wir ihnen das Leben nicht noch schwerer machen. Ich appelliere daher an die Unternehmer des Lebensmitteleinzelhandels, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen.

Das ist auch ein Dienst am Kunden. Der wird sich auszahlen, spätestens, wenn wir diese Krise endlich überwunden haben“, so der Minister. „Ich appelliere aber auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es gar keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt. Wir sind stolz auf die hochwertigen regionalen Erzeugnisse unserer Ernährungswirtschaft. Wenn wir die Verordnungen zum Kontaktverbot vernünftig anwenden, profitieren Kunden, Erzeuger und Verkäufer weiterhin gleichermaßen von diesen Angeboten.“

Neustart der Südbahn auf Zeit nach Ostern

Schwerin – Der Beginn des neuerlichen Zugverkehrs auf der so gennannten Südbahn-Strecke, der für die Osterfeiertage geplant war, muss verschoben werden. Grund sind die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenden Reisebeschränkungen in und nach Mecklenburg-Vorpommern.

„Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es keine Touristen mehr bei uns im Land. Da zu Ostern auch die Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns sich nur in ihrem direkten Wohnumfeld bewegen sollen, haben wir uns in Abstimmung mit allen Beteiligten entschieden, den Start der Südbahn zu verschieben“, begründet Infrastrukturminister Christian Pegel und verspricht: „Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Sobald klar ist, wann die Reisebedingungen nach M-V und innerhalb unseres Bundeslands gelockert werden, wird es einen neuen Termin geben.“ Zudem werde die Anregung der Bürgerinitiative geprüft, die jetzt entfallenden Verkehrstage der Südbahn zumindest teilweise im September, nach dem eigentlichen Saisonende, nachzuholen.

Die Landesregierung, die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim sowie das Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regio Infra Nord-Ost hatten sich Ende vergangenen Jahres darauf verständigt, die Strecken zwischen Parchim, Karow, Malchow und Waren nicht nur zu erhalten, sondern über ein Gesamtkonzept mit dem übrigen Verkehr besser als bisher zu verzahnen. In einem ersten Schritt sollten dazu ab Ostern 2020 an den Wochenenden drei Mal täglich Züge zwischen Parchim über Karow nach Plau am See und zurück verkehren.

„Dass die Südbahn erhalten und die ganze Region besser angebunden wird, ist ein positives Signal für Einheimische und Besucher, auch wenn es später losgeht“, so Pegel. Das Konzept und seine Finanzierung sind zunächst bis 2027 gesichert. Bei einer ersten Evaluierung nach drei Jahren sollte sich eine Mindestauslastung der Sitze von 30 Prozent mit steigender Tendenz ergeben. Auch die Evaluierung wird sich aufgrund der derzeitigen Situation verschieben. „Der Personenverkehr ist allerdings nur ein Aspekt. Um die Strecke zukunftsfähig zu machen, muss es uns gelingen, auch den Güterverkehr auf der Strecke wieder zu beleben“, mahnte Pegel erneut.

Gefahren durch Sandstürme

Schwerin – Neun Jahre nach dem verheerenden Verkehrsunfall auf der A 19 am 8.4.2011 warnt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erneut vor den Gefahren durch Winderosion und appelliert an die Landwirte, jetzt besonders witterungs- und standortangepasst zu wirtschaften. Ebenso seien die Autofahrer aufgefordert, sich vorausschauend im Straßenverkehr zu bewegen. „Jeder ist verantwortlich, aufmerksam entsprechende Warnungen im Verkehrsfunk zu verfolgen und sein Verhalten anzupassen“, so Backhaus.

Anfang April stellen sich oftmals Witterungsverhältnisse ein, die Sandstürme begünstigen. Die Vegetation ist noch wenig entwickelt. In den kommenden Tagen haben wir bei zunehmenden Temperaturen auch mit zunehmender Trockenheit zu rechnen. Kommen dann noch Frühjahres­stürme hinzu, ist die Gefahr des Auftretens von Wind­erosionsereignissen besonders hoch.

Für die Landwirte stellt der Deutsche Wetterdienst auf der nutzerbezogenen landwirtschaftsinternen Internetplattform „ISABEL“ stets aktualisierte Hinweise zur Winderosions­gefährdung zur Verfügung. Minister Backhaus empfiehlt den Landwirten, sich laufend auf dieser viel genutzten Plattform zu informieren, bevor Bestellmaßnahmen auf Ackerböden durchgeführt werden sollen. Die angedachten ackerbaulichen Maßnahmen sollten möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr durch Winderosion geringer ist.

Bodenerosion durch Wind ist ein natürlicher Prozess, den man zwar durch eine ausreichende Bodenbedeckung oder durch das Aufrechterhalten rauer Bodenoberflächen vermindern, jedoch auf leichten sandigen Standorten nie ganz verhindern kann. Insbesondere in den vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Zeiträumen ist es für die Landwirte wichtig, durch standortangepasste acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen eine ausreichende Vorsorge zu betreiben.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um diese aktive Vorsorge zu unterstützen. So gibt es Förderprogramme mit unmittelbarer oder mittelbarer Ausrichtung auf den Erosionsschutz. Dazu zählen Hilfen bei der Schaffung von Erosionsschutzstreifen, vielfältiger Fruchtfolgen, der Gestaltung des Landschaftsbildes sowie der Anwendung erosionsmindernder Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/).

Zur Vermeidung von Erosionsereignissen werden die Landwirtschaftsbetriebe im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums durch die Bodenschutzberatung des Landes fachlich unterstützt. Die Akzeptanz von Empfehlungen der Offizialberatung und die Bereitschaft zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosionen wächst stetig. Mit Einführung des bundesweit ersten landesweiten Erosionsereignis­katasters im Jahr 2011 wurden darüber hinaus die Grundlagen für eine erfolgversprechende Einzelberatung gelegt.

Das Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern gibt einen guten Überblick über besonders gefährdete Regionen. Die Meldung von Wind- und Wassererosionsereignissen kann von jedermann per Telefon (0381/2030770 und 0381/2030719) oder Internet (https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/boden/boden_onlineservice.htm) erfolgen.

Waldolympiade Spezial 2020

Schwerin – Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern ruft die Schüler der 4. Klassen in MV dazu auf, ihre eigene Wald­olympiaden-Disziplin zu kreieren und die Ideen in Form von Zeichnungen, Fotos, Videos oder Texten in der Zeit vom 16. April bis 15. Mai einzureichen.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Waldolympiade in diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Bei dem spielerischen Gruppenwettbewerb absolvierten die Kinder bisher einen Parcours aus Geschicklichkeits­übungen, Erlebnis- und Wissensstationen. Zwar an der frischen Luft, aber im Klassenverband. Dies ist derzeit nicht möglich. Das Anliegen, Menschen in den Wald zu bringen, möchte die Landesforst MV jedoch auch unter diesen besonderen Rahmenbedingungen weiterhin verfolgen – daher gibt es dieses Jahr die „WALDOLYMPIADE SPEZIAL“.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Waldolympiade in der Vergangenheit in jedem Jahr eröffnet. Er begrüßt die Idee zu dieser Spezial-Ausgabe: „Es ist mein Anliegen, Kinder so früh wie möglich für das Thema Wald und das Räderwerk der Natur heranzuführen und damit für den Klimaschutz, die Artenvielfalt und sauberes Wasser zu interessieren und zu begeistern. Wer lernt, wie wichtig der Wald für unser Leben ist, der ist auch bereit diesen wertvollen Lebensraum zu schützen. Dazu trägt die Waldolympiade bei – wenn auch in diesem Jahr in etwas anderer Form. Deswegen rufe ich die Kinder auf: Geht in den Wald, am besten mit euren Eltern und entwickelt eure eigene Ideen für einen spannenden Wettkampf.“

Zielgruppe sind Landeskinder der 4. Klassen. Aufgabe ist es, eine Waldolympiaden-Disziplin zu kreieren, die im nahegelegenen Wald allein oder mit der eigenen Familie erprobt werden soll. Zu den bewährten Disziplinen in der Vergangenheit gehören beispielsweise „Tiere des Waldes“, „Baumartenkenntnis“ und „Holzstapel umsetzen“. Die Kinder sollen diese Aktivitäten rund um den Wald als Basis für ihre ganz eigenen kreativen Ideen nehmen. Die so entstandene Aktion kann auf unterschiedliche Weise dokumentiert (Zeichnung, Foto, Video, Aufsatz u.v.m.) und zusammen mit einem ausgefüllten Formular an waldolympiade@lfoa-mv.de gesandt werden. Die ersten 99 Einsendungen, die in der Zeit vom 16. April bis 15. Mai 2020 eingehen, können einen Holzpokal mit dem Wildtier des Jahres gewinnen.

Um möglichst viele Schulklassen berücksichtigen zu können, werden je Klasse maximal drei Kinder bei der Preisvergabe ausgezeichnet. Die Gewinner werden Ende Mai 2020 per E-Mail benachrichtigt und im Juni 2020 (KW 23 bis 25) soll idealerweise die Übergabe der Holzpokale in den Schulen erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Tanja Hartmann unter tanja.hartmann@lfoa-mv bzw. telefonisch unter 03994/ 235 109 gerne zur Verfügung.

Die Waldolympiade ist neben Waldführungen, Wald­erlebnistagen, Jugendwaldheimaufenthalten, der Mitarbeit von Kindern an Naturschutzprojekten, den Waldkinder­gärten und Waldpatenschaften ein Teil der Waldpädagogikkonzeption der Landesforstanstalt und wird maßgeblich von der Stiftung „Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt.

Opferhilfebeauftragte vor und nach Ostern erreichbar

Justizministerin Hoffmeister: „Häusliche Gewalt darf nicht hingenommen werden“

Schwerin – „Die Berichte über die Zunahme häuslicher Gewalt machen mich betroffen. Gewalt darf nicht hingenommen werden. Die Täter müssen angezeigt werden. Den Opfern der Gewalt sei versichert, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern ein breites Netz an Opferschutzstellen vorfinden. Einer der zentralen Ansprechpartnerinnen ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe, Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz. Sie nimmt sich ihrer Sorgen an und lotst sie an die richtige Stelle der Opferhilfe. Vor allem kann sie Mut machen, rechtliche Schritte zu veranlassen. Denn häusliche Gewalt, die meistens gegen Frauen und Kinder ausgeübt wird, muss für den Täter Konsequenzen haben. Mein Appell richtet sich aber auch an die Nachbarn und Freunde. Bitte achten Sie aufeinander, damit die Zeit zu Ostern trotz Beschränkungen ein fröhliches Fest bleibt“, so Justizministerin Hoffmeister.

Amtsgerichtsdirektorin a. D. Ulrike Kollwitz als Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe rät Opfern, aber auch Zeugen von häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen: „Gewalt auch in den eigenen vier Wänden ist eine Straftat, die in keinem Fall erduldet werden muss. Ich biete Betroffenen an, die hier bestehenden Hilfemöglichkeiten zu nutzen. Ich kann bei Verständnisfragen rund um entsprechende Ermittlungs- und Strafverfahren weiterhelfen. Auch können mein Team und ich die Suche nach einer Opferhilfeeinrichtung forcieren. Aber ich kann auch einfach nur Zuhörerin sein.“

Erreichbar ist die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Team telefonisch unter (0381) 241 2000 oder per E-Mail: opferhilfe@mv-justiz.de. Postanschrift: Die Beauftragte der Justiz für die Opferhilfe in M-V, Haus der Justiz, August-Bebel-Str. 15, 18055 Rostock.