Montag öffnen Schulen für die Abschlussklassen

Schwerin – Nach den sechswöchigen Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise öffnen am Montag, 27. April 2020, die weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschlussklassen. Rund 20.480 Schülerinnen und Schüler, die die Mittlere Reife, das Abitur oder einen beruflichen Abschluss anstreben, können sich in der Schule auf ihre Prüfungen vorbereiten. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht.

„Wir öffnen unsere Schulen schrittweise und behutsam“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Als erstes kehren Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zurück, damit sie die Gelegenheit haben, sich vor den anstehenden Prüfungen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern auszutauschen und sich zielgerichtet vorbereiten können. Die Teilnahme an diesem prüfungsvorbereitenden Unterricht ist freiwillig“, erläuterte Martin.

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Bedingungen und strenge Hygieneregeln einstellen. „Diese besondere Situation können wir nur gemeinsam bewältigen. Keiner erwartet, dass der ganz normale Unterricht am Montag losgeht. Alle sollen die Gelegenheit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Wichtig ist, dass alle das Abstandsgebot und die Hygieneregeln einhalten und das Schulgebäude nacheinander betreten“, riet die Ministerin den Jugendlichen.

Außerdem forderte sie Schülerinnen und Schüler auf, sich einen Mund-Nasenschutz zu besorgen. „Alle brauchen einen Mund-Nasenschutz. Im Schulbus ist er Pflicht. Im Schulgebäude soll der Mund-Nasenschutz in den Pausen getragen werden, wenn sich viele Schülerinnen und Schüler auf den Fluren aufhalten. Mit einem Mund-Nasenschutz schützen wir andere. Wenn alle einen Mund-Nasenschutz tragen, schützen sich alle gegenseitig“, betonte Martin.

In einem Schülerbrief hat sich das Bildungsministerium an die Jugendlichen gewandt, für die am Montag die Schule wieder startet, und über die geltenden Verhaltensregeln für den Schulbesuch während der Corona-Pandemie informiert. Das Ministerium hat das Schreiben an die Schulen übermittelt und online veröffentlicht. Eine wichtige Information an alle Schülerinnen und Schüler ist außerdem, dass niemand Sorgen haben muss, dass die Klassenarbeiten und Klausuren, die in den vergangenen Wochen ausgefallen sind, nun in den verbleibenden Wochen bis zu den Sommerferien nachgeschrieben werden müssen. Das ist nicht der Fall.

„Schauen Sie außerdem auf die Internetseiten der Schulen“, empfahl Bildungsministerin Martin den Schülerinnen und Schülern. „Dort finden Sie weitere wichtige Informationen beispielsweise zum Unterrichtsbeginn.“ Schulen, die keine Internetseiten haben, informieren auf anderen Wegen. In diesem Zusammenhang dankte die Ministerin allen Lehrerinnen und Lehrern, die in den vergangenen Tagen und Wochen die Schulöffnungen vorbereitet haben.

Zudem weitet das Land ab dem 27. April 2020 die Notfallbetreuung in den Schulen parallel zu den Kitas aus. Auch dies geschieht unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. So haben Kinder Anspruch auf eine Notfallbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Bisher mussten beide Eltern in einem solchen Bereich tätig sein. Das Angebot ist nach wie vor eine Notfallbetreuung und greift nur dann, wenn eine Kinderbetreuung anders nicht organisiert werden kann.