Schwerin – Die finanzielle Hilfe für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern kann bereits knapp eine Woche nach Beschluss des Landeskabinetts zur Einrichtung eines Sozialfonds beantragt und unbürokratisch ausgezahlt werden.
Die Landesregierung stellt im Rahmen des Sozialfonds bis zu 3,5 Millionen Euro für von der Corona-Pandemie betroffene gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung. „Zwei Millionen Euro sind als Hilfe für Sportvereine vorgesehen, um Corona-bedingte Defizite zu decken und so die Vereine in ihrem Bestand zu sichern. Weitere 1,5 Millionen Euro planen wir als Reserve ein, um auf weitere Probleme im Sportbereich reagieren zu können“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese.
Mit den Finanzhilfen sollen die Strukturen im Sport in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit gesichert werden. „Außerdem wollen wir die Zahlungsfähigkeit der Vereine gewährleisten für laufende Ausgaben wie Mieten, die Unterhaltung der Sportanlagen oder die Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen“, so Drese.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die gemäß Satzung ordentliche Mitglieder des Landessportbundes M-V e.V. sind und infolge der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in eine existenzbedrohliche Lage bzw. in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Drese: „Ich hoffe, dass der Landessportbund nun die Anträge auch zügig bearbeitet, um den Vereinen wirksam helfen zu können.“
Der Antrag sowie Fördergrundsätze und ein Merkblatt können unter www.lsb-mv.de/sportfoerderung/ heruntergeladen werden.