Zugverkehr fährt wieder hoch

Schwerin – Ab 4. Mai fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt der RE 5 zwischen Berlin und Neustrelitz wieder regulär. Die Deutsche Bahn setzt die sogenannten Verdichterzüge wieder ein, mit denen das eigentlich zweistündliche Angebot zwischen Neustrelitz und Stralsund teilweise auf einen Stundentakt angehoben wird. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das Verkehrsunternehmen diese Zusatzzüge Ende März gestrichen. Auch die Züge der RE3 zwischen Stralsund und Berlin über Pasewalk fahren wieder wie gewohnt.

„Ich freue mich sehr über diesen Schritt hin in Richtung Normalität. Vor allem für viele Berufspendler ist ein kontinuierliches Bahn-Angebot innerhalb unseres Bundeslands und auch über seine Grenzen hinaus sehr wichtig. Und mir als Klimaschutzminister liegt sehr am Herzen, dass sie im Sinne des Klimaschutzes lieber die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen anstatt das Auto“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Zugleich dankt er den Verkehrsunternehmen im Land dafür, dass sie trotz der Corona-Pandemie und daraus resultierend einem deutlichen Rückgang an Fahrgästen während der gesamten Zeit des „Lockdown“ ein „respektables Grundangebot für die Personenbeförderung angeboten haben. Dadurch konnten alle, die trotz der Beschränkungen Wege zur, von oder während der Arbeit zurücklegen mussten, auf ein verlässliches Nahverkehrsangebot zurückgreifen.“

Bis auf weiteres eingeschränkt bleibt der Verkehr auf der Strecke der RE4 Lübeck-Ueckermünde/Stettin, der wegen der nach wie vor geschlossenen Grenze zur Republik Polen bis/ab Löcknitz fährt. Aus demselben Grund starten und enden die Züge der RB23 Züssow-Swinemünde in Seebad Ahlbeck. Zwischen Seebad Ahlbeck und Ahlbeck Grenze fährt von 9 bis 17 Uhr ein Schienenersatzverkehr.

Auf der Strecke RB25 Velgast-Barth setzt die DB Regio zwischen 6 und 14 Uhr wie gewohnt Züge ein. Außerhalb dieser Zeiten werden bis auf weiteres weiterhin Busse statt Züge verkehren.

Finanzierung digitaler Leihgeräte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzliche digitale Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler anschaffen. Bildungsministerin Bettina Martin sieht darin einen wichtigen Schritt für die Chancengleichheit beim digitalen Lernen. „Wenn wir ab kommendem Montag beginnen, die Schulen behutsam zu öffnen, wird dabei trotzdem das digitale Lernen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Endgeräten und damit zu dieser Form des Lernens haben“, so Martin.

Das Bildungsministerium bringt deshalb gemeinsam mit dem Sozialministerium des Landes ein Sofortprogramm auf den Weg, um auch beim digitalen Lernen für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Land stellt für Leihgeräte der Schulen eine Mio. Euro aus dem diese Woche aufgelegten Sozialfonds, der ein Gesamtvolumen von 20. Mio. Euro hat.

Hierzu betont Sozialministerin Stefanie Drese: „Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben geeignete Laptops oder Tablets anzuschaffen, sind beim Fernunterricht benachteiligt. Genau hier setzen wir an und sorgen mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Sozialfonds für mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler.“

Gute Nachrichten kommen außerdem von der Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss hat in der vergangenen Nacht 500 Mio. Euro für den Unterricht am heimischen Computer zugesichert. „Diese Bundesmittel werden wir ergänzend zu unserem Landesprogramm einsetzen können“, sagte Martin. „Bundessozialminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz haben damit die richtigen Weichen gestellt. Die Gespräche mit dem Bund werden noch heute durch mein Haus aufgenommen.“

„Wir freuen uns, dass wir damit weitgehende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten, um Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien einen leichteren Zugang zu digitalen Lernangeboten zu ermöglichen“, sagte Martin. „Nur so werden möglichst viele Kinder für die Zukunft fit gemacht. Es ist ein sozialer Ausgleich für die Familien, die bislang keinen Computer oder ein vergleichbares Endgerät besitzen.“

Die veranschlagten Kosten beinhalten sowohl die Beschaffung der Geräte als auch die Integration in bestehende Architekturen. Durch zentrale Beschaffung können erhebliche Kosten gespart werden, so dass mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines Endgerätes kommen können.

Sandaufspülungen zum Küstenschutz

Schwerin – Die Aufspülarbeiten zur Stärkung des Sturmflut- und Erosionsschutzes hatten Anfang April vor Graal-Müritz begonnen. Heute konnte sich Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus ein Bild vom Fortschritt der Maßnahme machen. Insgesamt werden auf 4 km Länge vor den Ortslagen von Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow ca. 740.000 m³ Sand aufgespült. Damit ist es die größte Aufspülmaßnahme, die in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt wurde. Die Kosten betragen rund 5,3 Mio. Euro.

„Die Aufspülungen dienen direkt dem Sturmflutschutz der Ortslagen Graal-Müritz, Dierhagen und Wustrow. Der Sand kommt aber auch den benachbarten Küstenabschnitten zugute,“ betont der für den Küstenschutz zuständige Minister. „Mit den Aufspülungen werden die in den letzten Jahren aufgetretenen Sedimentdefizite in den Dünen aber auch am Strand ausgeglichen, denn Dünen und Strand sind die wichtigsten Elemente des Küstenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sandmenge, die hier bewegt wird, entspricht mehr als 60.000 LKW-Ladungen. Damit ist klar, dass dieser Sand nur aus marinen Sandlagerstätten gewonnen werden kann,“ erklärt Backhaus.

Der Sand wird in 10 bis 14 m Wassertiefe in der Ostsee gewonnen und mit zunächst einem, später zwei Schiffen zur Küste transportiert. Von einem Koppelpunkt wird der Sand über eine Rohrleitung auf den Strand gespült. Der gesamte Sand wird auf dem Schiff gesiebt, um zu verhindern, dass möglicherweise explosive Kampfmittel vom Grund der Ostsee an den Strand gespült werden.

An Land wird der Sand mittels Baufahrzeugen im Bereich von Stand und Düne eingebaut. Die Strandbreite wird wieder wachsen. Die Dünen werden nach der Fertigstellung mit Strandhafer bepflanzt. Die Arbeiten sollten bis Ende Juni abgeschlossen sein, wegen günstiger Bedingungen könnte dies aber auch vierzehn Tage früher der Fall sein.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Strategie eines nachhaltigen Küstenschutzes mit Sand weiter. Erosionen und Sedimentumlagerungen, die zwar kontinuierlich ablaufen aber besonders nach den Sturmfluten 2017 und 2019 sichtbar wurden, werden durch die Sandaufspülungen beseitigt.

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“

Kita-Notfallbetreuung: Hygieneempfehlungen

Schwerin – Am Montag startet die erweiterte Notfallbetreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen im Land. Das Sozialministerium hat dazu einen Hygieneleitfaden zum Schutz von Beschäftigten und Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.

„Wir wollen mit unseren Hygienehinweisen den jeweiligen Hygieneplan der Einrichtungen ergänzen“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Die Erarbeitung der Empfehlungen erfolgte in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes.

Abhängig von der Größe der Räume sollten idealerweise nicht mehr als fünf Kinder pro Gruppe und Raum betreut werden. Eine Gruppengröße von 10 Kindern darf nicht überschritten werden. Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden.

Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Eltern (außer Risikopersonen) können bei der Übergabe bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Einrichtungen betreten. Allerdings wird empfohlen, die Hol- und Bringesituation möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie z. B. Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In Schlafräumen sollten die Abstände zwischen den Betten vergrößert werden und auf eine ausreichende Belüftung vor und nach der Nutzung geachtet werden. Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m.

„Wir empfehlen zudem, die Kinder möglichst häufig und lange im Außenbereich der Kindertageseinrichtung zu betreuen“, so Drese. Versetzte Spielzeiten könnten vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssten im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.

Sozialer Wohnungsbau

Schwerin – „2020 investiert das Land noch einmal mehr Geld in die Förderung von Wohnungsneubau und -modernisierung als 2019“, fasst Christian Pegel zusammen, was die Verhandlungen von Bund und Ländern über die künftige Ausstattung der sozialen Wohnraumförderung mit Bundesmitteln für Mecklenburg-Vorpommern gebracht haben.

Der Landesbauminister führt weiter aus: „Wir stellen als Land die erforderliche Kofinanzierung und können uns damit die angebotenen Bundesmittel in voller Höhe sichern. Und wir senken den Zinssatz für die Darlehen zur Wohnraummodernisierung und Instandsetzung. Damit machen wir diese Mittel vor allem für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften im Land attraktiver mit dem Ziel, möglichst viele Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit und zeitgemäßer Ausstattung bei trotzdem weiterhin bezahlbaren Mietpreisen zu erreichen.“

Für die Schaffung und Verbesserung von bezahlbarem Wohnraum stehen in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 54 Millionen Euro zur Verfügung. „Davon werden 34 Millionen Euro für den Neubau von 525 Mietwohnungen im Rahmen unseres Programms ‚Wohnungsbau Sozial‘ eingesetzt. Die übrigen 20 Millionen fließen in die Modernisierung bestehender Wohnungen“, so Christian Pegel.

Das Neubauprogramm wird mit 20 Millionen Euro Bundesmitteln gemäß der neuen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund finanziert. Dazu kommen sechs Millionen Euro Kofinanzierungsmittel des Landes sowie weitere 8,6 Millionen Euro, die das Land ebenfalls für den Neubau von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bereits in den Haushalt 2020 eingestellt hat. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen etwas mehr als 34 Millionen Euro eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2019 mit damals 26,4 Millionen Euro erreichen können“, so Pegel. Er hoffe jetzt auf zahlreiche Anträge aus den förderfähigen Städten.

Um bestehende Wohnungen zu modernisieren, stehen mehr als 20 Millionen Euro Landesmittel bereit: Gut 10,3 Millionen Euro werden als Zuschüsse für den Einbau von Aufzügen und das Herstellen barrierearmen Wohnraums eingesetzt, weitere 10 Millionen Euro als Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

„Wir haben die Zinsen für diese Darlehen von 1,25 auf 0,7 Prozent gesenkt. Mit diesen Darlehen fördern wir Modernisierungsvorhaben, aber zum Beispiel auch den nachträglichen Anbau oder Ersatz von Balkonen oder einen Dachaufbau bei Teilrückbau eines Gebäudes“, so Pegel.

Darlehen und Zuschüsse können sowohl für Miet- und Genossenschaftswohnungen als auch für selbst genutztes Wohneigentum beantragt werden.

Notfallunterstützung für Studierende

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin fordert von der Bundesregierung eine schnelle und unbürokratische Hilfe für in Notlage geratene Studierende. „Ich erwarte von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass sie sich im heutigen Koalitionsausschuss für die Studierenden einsetzt und den Weg frei macht für eine schnelle und unbürokratische Lösung im Rahmen des BAföG. Wir wissen aus den Hochschulen, dass es Studierende gibt, die sich wegen der Corona-Krise teilweise in einer gravierenden finanziellen Notlage befinden. An den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind Studierende inzwischen teilweise auf private Lebensmittelspenden angewiesen. Das ist nicht hinnehmbar, hier kann nicht weiter tatenlos zugesehen werden. Wir haben deshalb in Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren entschieden, dass wir für diese krassen Notfälle in MV eine schnelle erste Notunterstützung auf den Weg bringen“, sagte Martin. Diese Notfallunterstützung des Landes könne jedoch nur eine kurzfristige Überbrückung sein, so lange, bis der Bund endlich seine Zuständigkeit wahrnimmt und den Studierenden im Rahmen des BAföG aus ihrer Notlage hilft.

Unter den Wissenschaftsministerinnen und -ministern der Länder besteht Einigkeit über die Forderung nach einer Lösung im Rahmen des BAföG. Sie haben sich dazu im Rahmen der KMK an die Bundesforschungsministerin gewandt und gemeinsam eine kurzfristige finanzielle Unterstützung im Rahmen des BAföG – zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen – gefordert. Eine reine Darlehenslösung über dritte Anbieter, wie von Frau Karliczek gewollt, sei für die betroffenen Studierenden keine adäquate Lösung, hieß es in dem Schreiben.

„Viele Studierende bekommen während ihres Studiums kein BAföG. Sie sind in den meisten Fällen darauf angewiesen, neben dem Studium zu jobben“, sagte Martin. „Da diese Jobs in den jetzigen Krisenzeiten weggebrochen sind, stehen viele vor dem finanziellen Nichts. Hier geht es auch um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Deshalb ist die Blockadehaltung der Bundesministerin nicht nachzuvollziehen und gefährdet den Standort.“

Mecklenburg-Vorpommern hilft Studierenden kurzfristig, die in finanzielle Not geraten sind, mit einer ersten Überbrückung. Eine durch die Corona-Krise in vielfältiger Weise betroffene Gruppe sind beispielsweise die internationalen Studierenden, die keinerlei Anspruch auf andere Hilfe haben und von denen ein hoher Anteil das Studium über Nebenjobs finanziert, die derzeit weggebrochen sind. 175.000 Euro werden deshalb in einem ersten Schritt aus der so genannten Wohnsitzprämie für die Hochschulen zur direkten Abfederung finanzieller Härtefälle unter den internationalen Studierenden verwendet. Weitere 125.000 Euro sind in Aussicht.

„300.000 Euro können eine erste Überbrückung der dringendsten Not sein“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin am Mittwoch. „Für eine ausreichende Hilfe ist aber dringend die Hilfe des Bundes notwendig, der über das BAföG für die finanzielle Situation Studierender zuständig ist. Die Mittel dafür stehen zur Verfügung, denn die BAföG-Mittel sind im vergangenen Jahr nicht vollständig abgeflossen“, so Martin.

Ministerpräsidentin Schwesig gratuliert Berndt Seite zum 80. Geburtstag

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Berndt Seite wird heute 80 Jahre alt.

„Ich gratuliere Ministerpräsident a.D. Berndt Seite herzlich zu seinem 80. Geburtstag. Berndt Seite gehört politisch gesehen zur Wendegeneration. 1990 wurde er der erste freigewählte Landrat im Landkreis Röbel, 1992 dann der zweite Ministerpräsident unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

6 Jahre stand Dr. Berndt Seite an der Spitze der Landesregierung. Es war eine Zeit mit großen Herausforderungen. Das Land hatte mit schweren wirtschaftlichen Umbrüchen zu kämpfen. Die Arbeitslosigkeit schoss in die Höhe. Die menschenverachtenden rechtsextremen Angriffe in Rostock-Lichtenhagen haben unserem Land schweren Schaden zugefügt. Berndt Seite hat sich – ausgehend von seinem festen christlichen Fundament – diesen Herausforderungen gestellt. Berndt Seite hat sich um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht. Dafür dankt ihm die heutige Landesregierung sehr herzlich.

Ich wünsche Herrn Seite für die Zukunft vor allem Gesundheit und eine schöne Zeit im Kreise seiner Familie.“

Autokinos können öffnen

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um Autokinos: „Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch. Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.

Der Veranstalter muss eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten und Einlasskontrollen durchführen. In den Autos dürfen sich Personen nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person aufhalten. Auf dem Gelände darf kein Speiseverkauf stattfinden, ein Lieferservice ist erlaubt. Für den Gang zur Toilette darf das Auto verlassen werden.

Biomasseanlage für Burg Trechow

Bernitt – Der Gewerbebetrieb Christian Schierning in Bernitt (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 467.219,10 Euro für die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung nebst Pufferspeicher und Nahwärmenetz zur Versorgung von Gebäuden des historischen Gutshofs in Kurzen Trechow. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 999.500 Euro.

Das Gutshaus „Burg Trechow“ ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und das Gebäudeensemble mit den Hofgebäuden steht unter Denkmalschutz. Bisher wurde die Burg nicht beheizt, der Anbau wurde durch einen Gaskessel mit Wärme versorgt. Der Gewerbebetrieb beabsichtigt, das Gut Trechow mit seinen diversen Gebäuden durch ein Nahwärmenetz mit Wärme zu versorgen, das auf Biomassebasis betrieben werden soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf CO2-neutraler Energieerzeugung mit Holzhackschnitzeln, die aus der Umgebung bezogen werden. Es soll eine Biomasseanlage mit zwei 240-Kilowatt-Kessel, einem Pufferspeicher und einem 695 Meter langen Nahwärmenetz errichtet werden.

Durch diese Maßnahmen können jährlich ca. 357 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neubau eines Apartmenthauses

Neues Apartmenthaus für CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz

Insel Rügen – Die CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz auf der Insel Rügen plant den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf Wohnungen. In der Rehaklinik werden Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen der Haut, Adipositas sowie Sprachentwicklungsstörungen behandelt.

„Eine medizinische Rehabilitation hilft chronisch kranken Kindern und Jugendlichen, mit ihren Beschwerden und Problemen besser umzugehen. Wichtig im Heilungsprozess ist auch die persönliche Unterstützung durch nahestehende Personen. Um der wachsenden Nachfrage für Patienten mit Begleitpersonen gerecht zu werden, soll nun das Apartmenthaus entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. Die Fachklinik verfügt über eine Kapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. In den vergangenen Jahren gab es nach Angaben des Klinikträgers eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis 12 Jahren mit Begleitpersonen. Dies begründet sich im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz), das die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendrehabilitation verbessert und eine Pflichtleistung geworden ist.

„Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist eine ideale Ergänzung zur ambulanten und stationären pädiatrischen Versorgung dar. So können Spätfolgen der Erkrankung gemildert und die Lebensqualität gesteigert werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro.

Telefon- und Internet im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.

Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder

Schwerin – „Das ist eine gute Nachricht für viele Familien mit geringem Einkommen, die durch die Corona-Krise vor besondere finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“ Mit diesen Worten kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für die Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes zeitlich befristet zu ändern.

Drese hatte sich vor einigen Tagen an Bundessozialminister Hubertus Heil mit dem Anliegen gewandt, die starren Regelungen des BuT zum Angebot des Mittagessens in Kitas und Schulen infolge der Corona-Pandemie zeitlich befristet anzupassen.

„Mein Ansinnen ist es, dass die Aufwendungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die bis zur Schließung ihrer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben weiter übernommen werden können, auch wenn die Mittagsverpflegung nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemeinschaftlich erfolgt“, verdeutlichte Drese. „Ich freue mich nun über die familienfreundliche Entscheidung des Bundessozialministers, die Fördervoraussetzungen weit auszulegen und das Schulmittagessen vorübergehend dezentral anbieten zu können.“

Das Sozialministerium hat umgehend die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern als BuT-Leistungserbringer über diese veränderten Regelungen informiert. Drese: „Wenn beispielsweise das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich. Ich empfehle, dabei die bestehenden Anbieterstrukturen und Lieferverträge zu nutzen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten.“