Landesregierung beschließt Kita-Plan

Schwerin – Das Kabinett hat heute weitere Schritte zur Öffnung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die sehr gute Umsetzung der Notfallbetreuung durch die Jugendämter und Kitas vor Ort und der verantwortungsbewusste Umgang der Eltern in den letzten Wochen, die zu den niedrigen Infektionszahlen beigetragen haben, geben uns die Möglichkeit dazu“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die telefonische Klausurtagung der Landesregierung.

Auf folgende konkreten Schritte und Einzelmaßnahmen für deren Öffnung hat das Kabinett sich verständigt:

  • Beibehaltung der bisherigen erweiterten Kindernotfallbetreuung
  • Ab dem 11. Mai – Öffnung der Kindertagespflege unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen
  • Ab dem 18. Mai – Kindertagesförderung für Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).
  • Ab dem 25. Mai – Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb mit Zugang für alle Kinder zu den Kindergärten und Krippen mit einer Mindestbetreuungszeit von 3,5 Stunden werktäglich (für Kinder von berufstätigen Eltern bei freien Kapazitäten mehr – Entscheidung durch Jugendämter in Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertageseinrichtung).

„Die Kindertagesförderung ist sowohl für die Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Rahmen der frühkindlichen Bildung, wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von überragender Bedeutung“, sagte Drese. „Unser Plan berücksichtigt beide elementaren Ziele.“

Die Ministerin machte deutlich, dass der Infektionsschutz der Kinder und aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat. „Jeder weitere Schritt zur Öffnung der Kitas muss sich deshalb konkret an der Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Regionen ausrichten. Je besser die Hygieneregeln umgesetzt werden, desto umfänglicher können Schritte zur weiteren Öffnung der Einrichtungen erfolgen“, so Drese.

Die Regelungen zu den Vorschulkindern rückte Drese besonders in den Fokus. Alle Kinder, die im Sommer in die Schule eintreten werden, sollen ab dem 18. Mai Zugang zu frühkindlicher Bildung haben. Dies betrifft fast 14.000 Kinder in MV. „Ihnen soll nicht nur ein Abschluss ihrer Kindergartenzeit in ihren Gruppen ermöglicht werden. Wichtig ist auch, sie in den nächsten Wochen noch auf den Übergang in die Schule vorzubereiten“, verdeutlichte die Ministerin.

In Anlehnung an die Hygieneregelungen in der Schule sind bei den Vorschulkindern Gruppengrößen von bis zu 15 Kindern akzeptabel. Die Gruppen sollen konstant zusammengestellt sein und vom gleichen Personal betreut werden. Drese: „Die Hygieneregeln einschließlich der Gruppengrößen werden fortlaufend an das Infektionsgeschehen, insbesondere für den Zeitraum ab dem 25. Mai 2020 angepasst.“

Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute erste Schritte zur Öffnung unter Auflagen in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen und bei Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen.

„Für den Bereich der Pflegeheime und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gilt, dass Leitungen ab dem 15. Mai Ausnahmen von Besuchs- und Betretungsbeschränkungen zulassen können, soweit ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept vorliegt und die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gewährleistet ist. Besuchsberechtigt ist jedoch nur eine feste Kontaktperson, z.B. aus der Kernfamilie“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Kabinettsklausur.

Drese: „Wir haben zur Begleitung der schrittweisen Öffnung ein Experten-Gremium installiert. Das hat ein zusätzliches Konzept mit Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine in wissenschaftlich-medizinischer Hinsicht fundierte schrittweise Aufhebung der Besuchs- und Betretungsbeschränkungen u.a. in stationären Pflegeeinrichtungen bilden.“ Zugleich sollen für den Fall einer möglichen Zunahme von COVID19-Erkrankungen in den Einrichtungen geeignete Interventionsmaßnahmen entwickelt werden.

„Daneben muss eine zielgerichtete bzw. anlassbezogene Testung der Bewohnerschaft und des Personals sowie eine hinreichende Ausstattung mit Schutz- und Hygienematerial sichergestellt sein“, so Drese.

Eine schrittweise Öffnung unter Auflagen (insbesondere Schutzkonzepte) wurde vom Kabinett auch für Tagespflegeeinrichtungen und Angebote und Dienste für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) beschlossen. Diese gelten ab dem ab dem 18. Mai.

Auch hierzu wird das Konzept der Experten-Kommission Handlungsempfehlungen enthalten, die eine stufenweise Inbetriebnahme der teilstationären Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesfördergruppen an diesen Werkstätten, Tagesstätten für Menschen mit Behinderung und Tagesstätten nach § 67 SGB XII wieder ermöglichen soll. Drese: „Bei den Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen beginnen wir mit der schrittweisen Öffnung der Angebote für Menschen, die keiner Risikogruppe angehören oder in kleinen gleichbleibenden Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten tätig sind.“

Fahrschulen in M-V dürfen wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett beschloss heute Abend, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass der MV-Plan für die Fahrschulen ab kommenden Montag die Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit und der Fahrschulprüfungen vorsieht“, sagte Verkehrsminister Christian Pegel heute Abend. Damit werde vor allem vielen künftigen Auszubildenden ermöglicht, die für die Wege zu den Ausbildungsstätten und Berufsschulen so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen.

„Natürlich müssen auch hier konsequent Hygienevorschriften zum Gesundheitsschutz der Fahrlehrer und der Fahrschüler umgesetzt werden und auch der theoretische Unterricht muss sicherlich mit kleineren Gruppen planen. Aber wir können damit den wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, ist Pegel zuversichtlich.

In enger Abstimmung mit dem Landesfahrschulverband habe das Ministerium bereits in den vergangenen zwei Wochen mögliche Rahmenbedingungen besprochen, um die Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit trotz Corona-Gefahr zu ermöglichen. Der Minister dankt vor allem auch dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in diese Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

101 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Insgesamt gab es bislang 19 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Gestern wurden zwei Infektionen aus einem Krankenhaus im LK Ludwigslust-Parchim gemeldet. Jetzt liegen Laborergebnisse der ersten Abstriche der Kontaktpersonen vor. Dabei wurden drei weitere Personen positiv getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat die erforderlichen Hygienemaßnahmen und die weitere Nachverfolgung der Kontaktpersonen veranlasst.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt über 36.300 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 650 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Tag der Erneuerbaren Energien erst 2021

Schwerin – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen infolge der Corona-Pandemie muss das bereits in den August verschobene Aktionswochenende zum Tag der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern nun für 2020 doch abgesagt werden. Es wird im kommenden Jahr wieder regulär vom 23. bis zum 25. April 2021 stattfinden.

„Ich bedaure sehr, dass wir diese mittlerweile schon traditionsreiche Veranstaltung nun für dieses Jahr doch absagen müssen“, sagt Energieminister Christian Pegel und begründet die Entscheidung: „Nachdem die Bundeskanzlerin im Einvernehmen mit den Ministerpräsidenten der Länder gestern beschlossen hat, dass Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bis mindestens zum 31. August untersagt sind, halten wir diese Entscheidung für unausweichlich. Wir müssen dieser Vorschrift natürlich folgen, aber nicht nur das: Wir wollen auch den erreichten Stand der Lockerungen in unserem Bundesland nicht gefährden, indem wir möglicherweise einer erneuten Ausbreitung des Virus Vorschub leisten. Gesundheit geht vor.“

Christian Pegel bedankt sich bei allen Interessenten und vor allem auch bei allen Veranstaltern, die bereits Mühe, Zeit und auch Geld in die Vorbereitung ihres Events gesteckt haben: „Ich hoffe sehr auf Ihr Verständnis und freue mich schon darauf, Sie im kommenden Jahr zum Aktionswochenende vom 23. bis zum 25. April zu sehen. Passen Sie bitte alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.“

Prüfungen zum Abitur und zur Mittleren Reife

Bildungsministerin Martin wünscht Schülerinnen und Schülern viel Erfolg

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 8. Mai 2020, die diesjährigen Abiturprüfungen mit dem Fach Deutsch. In diesem Schuljahr können rund 6.100 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Fachgymnasien, Abendgymnasien und Waldorfschulen das Abitur ablegen. In der kommenden Woche folgen dann die Prüfungen in den Fächern Kunst und Gestaltung, Pädagogik und Psychologie, Englisch, Religion/Philosophie oder Mathematik. Die letzte Prüfung ist für Samstag, 30. Mai, im Fach Wirtschaft geplant.

Die Vorbereitungen für die Prüfungen zum Abitur und zur Mittleren Reife fanden in diesem Jahr unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie statt. So müssen das Abstandsgebot und andere Regelungen eingehalten werden. Die Schulen haben sich mit großer Sorgfalt auf die Einhaltung der Hygienevorschriften vorbereitet, die extra für die Prüfungen erarbeitet worden sind.

„Als die Schulschließungen erfolgten, hatte der Abiturientenjahrgang bereits den notwendigen Unterrichtsstoff behandelt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es waren nur noch wenige Tage Schulpräsenz vorgesehen. Mir war, nachdem die Schulen sechs Wochen lang geschlossen waren, jedoch sehr wichtig, dass mit der Schulöffnung die Abschlussklassen vom 27. April bis zu den Abiturklausuren noch genügend Zeit für zielgerichtete Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen mit den Lehrkräften haben. Ich drücke nun allen Abiturientinnen und Abiturienten für die anstehenden Prüfungswochen fest die Daumen und wünsche ihnen viel Erfolg“, sagte Martin.

In der kommenden Woche finden zudem die Prüfungen der 10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen statt. Rund 4.700 Schülerinnen und Schüler streben im Schuljahr 2019/2020 den Abschluss der Mittleren Reife an. Am Montag, 11. Mai, finden die Prüfungen im Fach Deutsch statt. Am Donnerstag, 14. Mai, folgen die Prüfungen in der ersten Fremdsprache und am Montag, 18. Mai, die Prüfungen im Fach Mathematik.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern an Regionalen Schulen und Gesamtschulen für ihre Mittlere Reife-Prüfungen gutes Gelingen und viel Erfolg“, so Bildungsministerin Martin. „Die Mittlere Reife ist ein wichtiger Schulabschluss, weil er Voraussetzung für viele Ausbildungsberufe ist. Den Schülerinnen und Schülern stehen damit viele attraktive Wege in den Beruf offen“, sagte sie.

Das Bildungsministerium hat den Schulen Hinweise für die Einhaltung der Hygiene, die Organisation und die Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen übermittelt. Diese Hinweise sind auf den Internetseiten des Bildungsministeriums einsehbar.

Drese: Elterngeld ist krisenfest

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Elterngeld-Reform, die heute auf Grundlage eines Gesetzesentwurfs von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vom Bundestag beschlossen wurde. „Familien entstehen beim Elterngeld aufgrund der Corona-Krise keine Nachteile. Das ist die wichtigste Botschaft an unsere jungen Eltern im Land“, so Drese.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere wiederum sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten.

Drese: „Mit den Anpassungen des Elterngelds wird verhindert, dass Eltern aufgrund der Ausnahmesituation weniger Elterngeld erhalten oder einen Teil der Leistung zurückzahlen müssen, wenn sie krisenbedingt mehr oder weniger arbeiten müssen als vorgesehen war.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende drei Regelungsbereiche vor:

  1. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  1. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  1. Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

„Mit der Elterngeld-Reform, dem Notfall-Kinderzuschlag, dem Kurzarbeitergeld und den Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unterstützen Bund und Länder die Familien, um deren wirtschaftliche Stabilität zu sichern“, so Drese.

Denkmalschutz-Sonderprogramm

Bund investiert 2020 erneut 30 Millionen Euro mit Denkmalschutz-Sonderprogramm für Kulturdenkmäler und historische Orgeln

Berlin – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern 30 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2020 freigegeben und seinen Willen bekundet, weitere 20 Millionen Euro hierfür im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Weg frei für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an rund 250 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland.

Zu den für eine Förderung vorgesehenen Projekten gehören zum Beispiel der Seenotrettungskreuzer „Bremen“, das Brauhaus des ehemaligen Zisterzienserklosters Himmelpfort in Fürstenberg, der Wasserturm in Krempe und die Orgel der Stadtkirche St. Laurentius in Pegau.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Kulturdenkmäler sind uns als kulturelles Erbe anvertraut, sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft. Der Haushaltsausschuss ermöglicht durch seine Entscheidung den Erhalt einer Vielzahl unbeweglicher Kulturdenkmäler bundesweit und in der Fläche. Dies ist ein großer Gewinn für den Denkmalschutz in Deutschland und sichert die identitätsstiftende Bedeutung unseres baukulturellen Erbes. So werden zahlreiche Baudenkmäler und Orgeln saniert und vor dem Verfall bewahrt. In Zeiten der COVID19-Pandemie ist dies auch ein wichtiges Signal an bürgerschaftliche Engagierte und mittelständische Handwerksbetriebe: Kulturerbe ist ein unverzichtbares ‚Lebensmittel‘ – es bietet geistige Nahrung und sorgt für Beschäftigung.“

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen wurden bis 2019 insgesamt 280 Millionen Euro Bundesmittel investiert. Das Sonderprogramm 2020 unterstützt grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern und Orgeln, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Die Mittel kommen deutschlandweit vor allem auch kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute.