Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

104 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation. Insgesamt gab es bislang 20 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Rostock kam es zu einer Häufung bei Erntehelfern. Ein rumänischer Staatsangehöriger, der im Landkreis in der Ernte arbeitet, entwickelte Krankheitssymptome und wurde Corona-positiv getestet. Fünf rumänische Kontaktpersonen wurden daraufhin abgestrichen. Zwei weitere Erntehelfer sind ebenfalls Corona-positiv. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden bislang insgesamt 39.200 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind etwa 676 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

CIRCUS EINS Putbus öffnet wieder

Insel Rügen – Gleich nach der informellen Eröffnung am 14. März, mussten wir unsere Ausstellung aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie für acht Wochen schließen. Nun werden wir ab dem 16. Mai 2020 wieder öffnen.

Um allen ein möglichst sicheres Ausstellungserlebnis zu gewährleisten, tragen Sie bitte einen Mund-Nasenschutz und halten den Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander ein. Unsere Besucher sind gewohnt, eine persönliche Führung zu erhalten – darauf verzichten wir aktuell und geben stattdessen schriftliche Informationen zu den gezeigten Werken.

Die offiziellen Handlungsanweisungen der Landesregierung für Ihren Ausstellungsbesuch im CIRCUS EINS finden Sie hier.

Unsere aktuelle Ausstellungen Freiheit ist ein mega Datenvolumen mit der Künstlergruppe SCHAUM haben wir bis zum 5. Juli 2020 verlängert.

Die Künstlergruppe SCHAUM hinterfragt gesellschaftliche Erscheinungen mit unterschiedlichen Medien, die sich stets aus dem gemeinsam erstellten Konzept zum Thema ergeben. Häufig untersuchen sie Symbole, Marken, Moden und andere Zeichen der Konsumkultur, um zu zeigen, wie traditionelle Werte durch sie verändert oder sogar neu erfunden werden.

SCHAUM greift Erscheinungen und deren Ästhetik auf, um Bedeutungen zu verschieben und den Kontext der Wahrnehmung zu erweitern. Dabei greift das Kollektiv häufig Aspekte der europäischen Kulturgeschichte auf und konfrontiert diese mit Phänomenen globalisierter Wirtschaftskreisläufe.

Ein Schwerpunkt der Ausstellung unter dem Titel „Freiheit ist ein mega Datenvolumen“ ist die Auseinandersetzung mit der Um- und Abwertung traditioneller Werte durch die Werbeindustrie. Das Zitat des Telekommunikationsunternehmen o2 steht beispielhaft für den Umgang damit. Es greift das Bedürfnis des Menschen nach Autonomie auf und trägt dazu bei, diesen universellen Anspruch zu untergraben.

SCHAUM Künstlerkollektiv existiert seit 2009 und agiert in wechselnden Konstellationen, seit 2014 bilden Alexandra Lotz und Tim Kellner das Kernkollektiv. Beide realisierten 2017/2018 das mehrteilige Mahnmal zum 25. Jahrestag des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ihre Schau „Selbstoptimierung“ war u.a. in der Akademie der Künste, Berlin, bei Galerie Ursula Walter, Dresden, in der Kunsthalle Rostock und im Schloss Kummerow zu sehen, in deren Sammlung sich auch ihr Triptychon „Allegorie“ von 2016 befindet.

Elektronische Gerichtsakte

Stralsund – In enger Abstimmung zwischen dem Landgericht Stralsund und dem Justizministerium war der Start der nunmehr zweiten Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich. Justizministerin Hoffmeister und Justizstaatssekretärin Gärtner waren zum Start des Pilotprojektes am Landgericht Stralsund. Ministerin Hoffmeister dankte dem Präsidenten des Landgerichts, Rüdiger Rinnert, für die notwendige Umsetzung des Projektes: „Bis zum 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland abgelöst haben. Es ist ein aufwendiges und umfassendes Vorhaben, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Es freut mich zu sehen, dass motivierte Richterinnen und Richter sowie Sachbearbeiterinnen an dem Projekt arbeiten. In Zeiten der Corona-Epidemie ist die Notwenigkeit von Technik auch in der Justiz unbestritten. Das neue Team am Landgericht bekam Schulungen und Einweisungen zum Teil schon virtuell. Seit dieser Woche werden am Landgericht Stralsund in zwei Zivilkammern Akten elektronisch geführt. Später sollen auch die anderen Zivilkammern des Gerichts ausgestattet werden“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Justizstaatssekretärin Gärtner lobt, dass die Digitalisierung voranschreitet: „Seit September 2018 sammeln bereits die Zivilkammern des Landgerichts Rostock Erfahrungen mit neuer Soft- und Hardware. In über 1.600 Verfahren arbeiten die Bediensteten weitgehend medienbruchfrei und digital. Von diesen Erfahrungen kann das Landgericht Stralsund profitieren. Auch hier wurden Arbeitsplätze und Sitzungssäle mit modernster mobiler Technik ausgestattet. Wir planen in diesem Jahr, die Pilotierung an weiteren Standorten auszuweiten und dann die Erfahrungen des Landgerichts Stralsund zu nutzen“, so Justizstaatssekretärin Gärtner.

Der Einsatz einer elektronischen Akte wird durch eine verstärkte Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs begünstigt. Die Beteiligten eines Rechtsstreits und die Justiz können hierdurch medienbruchfrei, effizient und rechtssicher kommunizieren. Dokumente werden in der Regel elektronisch erstellt und können bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch den Empfänger weiterverwendet werden. Dies hat für alle am Prozess Beteiligten enorme Vorteile und entspricht den heutigen Anforderungen an das digitale Zeitalter.

Neues E-Government-Gesetz

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel stellt morgen dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vor.

„Mit der umfassenden Überarbeitung des Gesetzes von 2015 werden vor allem Änderungen in EU- und Bundesgesetzen in Landesrecht umgesetzt und konkretisiert. Dazu zählen unter anderem die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und das Onlinezugangsgesetz des Bundes“, begründet Pegel die Notwendigkeit der Novelle.

Das Gesetz greift die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf, ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die miteinander verknüpft sein müssen.

„Nutzer sollen über eine einzige Plattform auf die verschiedenen Angebote, Anträge bei Behörden online zu stellen, zugreifen können – über alle Ebenen von der Landes- über die Kreis- und Amts- bis hin zur Gemeindeverwaltung hinweg“, erläutert Pegel. Die Landesregierung muss dazu ein Verwaltungsportal bereitstellen, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Behörden freiwillig beitreten können.

„Wir sind hier gut aufgestellt: Unser MV-Serviceportal ist bereits seit fast einem Jahr online. Darüber können Behörden von Kommunen, Ämtern, Landkreisen und auf Landesebene ihre Leistungen anbieten – und tun das auch“, sagt Pegel und fügt hinzu: „Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. Das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also den sicheren Identitätsnachweis im Internet, zu ersetzen, ist eines der Hauptanliegen dieser Gesetzesüberarbeitung. Die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen wir nun mit dem neuen E-Government-Gesetz.“

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird weiterhin die EU-Richtlinie umgesetzt, die öffentliche Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. „Damit entfällt die Rechnung auf Papier bei Dienstleistungen und Lieferungen an Behörden. Stattdessen werden die Rechnungen nach festgelegten elektronischen Standards zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht. Im Ergebnis sparen Verwaltung und die Unternehmen, die mit ihr zusammenarbeiten, Papier, Zeit und Porto“, fasst der Minister zusammen. Im Ergebnis könnte damit auch die Zeitspanne zwischen Rechnungseingang und Zahlung verkürzt werden – die Unternehmen könnten also künftig schneller ihr Geld erhalten.

Ebenfalls verpflichtet das Gesetz die Landesbehörden, verwaltungsinterne Abläufe elektronisch und ohne Medienbrüche abzuwickeln, wie es das OZG vorsieht. „Auch hier sind wir mit der Umsetzung gut dabei: Bereits seit 2009 haben wir in den Ministerien und der Staatskanzlei das elektronische Aktensystem Domea eingeführt. Es gibt also schon seit Jahren keine riesigen Papieraktenstapel mehr in den Landesministerien. Mit der elektronischen Aktenführung können Akten sehr viel schneller bearbeitet werden und zudem am Computer, was für das mobile Arbeiten in der Verwaltung Voraussetzung ist“, sagt Pegel.

Er erklärt das an einem Beispiel: „Stellt ein Kollege unserer Klimaschutzabteilung einen Förderbescheid aus, müssen Referats- und Abteilungsleiter, Haushalt, Staatssekretärin und ich per Unterschrift beteiligt werden. Dafür reisten die Unterlagen früher ausgedruckt in einer Postmappe von Hand zu Hand – das konnte schon mal Tage dauern. Mit Domea geht das wesentlich schneller und unkomplizierter.“

Künftig sollen alle Landesbehörden mit einer solchen E-Akte arbeiten. „Dafür haben wir einen Nachfolger für Domea ausgeschrieben – das Vergabeverfahren läuft“, so Pegel.

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Experimentierklausel. Sie soll es ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.

„Die dauerhafte Änderung oder Streichung solcher Standards erfordert eine sorgfältige – und somit mitunter langwierige ­– Überprüfung. Um solche Änderungen dennoch einfach mal ausprobieren zu können, gestattet die Klausel den Behörden, kurzeitig neue Verfahren zu erproben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen“, sagt Pegel und erläutert: „Kommunen, aber auch Landesbehörden, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung haben, könne diese ausprobieren. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von tradierten Regeln führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird.“

Nachdem sich der Landtag morgen mit der Novelle befasst hat, wird das Gesetz weitere Abstimmungsrunden durchlaufen und voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet.

Kunstmuseum Ahrenshoop öffnet wieder

Am 28. Mai startet eingeschränkter Museumsbetrieb / Neue Sonderausstellung zu Walter Libuda zu sehen

Ahrenshoop – Nach einer rund zweimonatigen Pause im Zuge der vorbeugenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus öffnet das Kunstmuseum Ahrenshoop am 28. Mai 2020 um 12.00 Uhr erstmals wieder seine Pforten.

„Wir sind voller Vorfreude auf die ersten Besucher, die wir selbstverständlich unter Einhaltung aller aktuellen Hygienevorschriften wieder in unserem Museum empfangen dürfen“, sagt Marion Schael, Kaufmännische Leiterin des Kunstmuseum Ahrenshoop.

Kunstinteressierte dürfen sich auf die neue Sonderausstellung „Walter Libuda: Drei-Tage-Viertel“ freuen, deren Eröffnung Mitte März verschoben werden musste. Bis zum 27. November 2020 werden rund 90 Malereien, Zeichnungen und Objekte des herausragenden Künstlers aus 35 Jahren von 1985 bis heute gezeigt.

Walter Libuda, der in diesem Jahr 70 Jahre alt wird, war in den 1970er- und frühen 80er-Jahren in der Leipziger Kunstszene aktiv und während seiner Studienzeit mehrfach Gast auf der Insel Hiddensee. Bei dem einflussreichen deutschen Maler Bernhard Heisig absolvierte er einen Meisterkurs und war als sein Assistent tätig. Aber trotz des malerischen Temperaments, das sie teilten, entwickelte Libuda eine gänzlich eigenständige Bildrhetorik.

Im Gegensatz zu Heisigs immer wiederkehrender Thematik der Vernichtung sind seine Werke lebenszugewandt. Er stellt die Existenz als Faktum in den Mittelpunkt, greift heraus, was ihn bewegt, gibt dem durch Form und Farbe psychisches Format und präzisiert dies ständig – ganz so, wie es ihm sein dauernd neu justierter Empfindungshorizont vorgibt. Die Bildsprache von Walter Libuda wurde oft als kryptisch befunden. Da war eine Integrität, auf die nicht zugegriffen werden konnte. Seine freie assoziative Arbeitsweise führt über viele Stufen der Veränderung zu einer Bildgestalt, die hoch verdichtet ist und der man den Prozess des Wachsens ansieht. So erhalten alle Werke des Künstlers eine wahrnehmbare „Biografie“. Im Mittelpunkt des Bildgeschehens steht der Mensch, der – oft maskiert – das Raumgefüge mit sich füllt, während er nach Orientierung sucht und mit Neugier auf das abgründige Konstrukt der Welt blickt.

Die Aufnahme des Museumsbetriebes erfolgt stufenweise. Vom 28. Mai bis zum 1. Juni 2020 hat das Kunstmuseum Ahrenshoop täglich von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. In der darauffolgenden Woche werden vom 4. Juni bis zum 7. Juni täglich zwischen 12.00 und 17.00 Uhr Besucher empfangen. Weitere Öffnungszeiten können unter www.kunstmuseum-ahrenshoop.de eingesehen oder telefonisch unter 038220 66790 erfragt werden.