Kindertagesförderung in der Corona-Krise

Drese: Kitas und Jugendämter leisten zurzeit Außergewöhnliches

Schwerin – Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Krippen, Kindergärten und im Hort ist am Montag (25. Mai) eine wichtige Phase der Kindertagesförderung in der Corona-Krise gestartet.

„Land, Kommunen und Einrichtungsträger wollen nach zehn langen Wochen allen Kindern wieder den Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglichen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleichzeitig solle die Notfallbetreuung nach den zuletzt gültigen Maßgaben für die Eltern, die auf sie angewiesen sind, fortgesetzt werden und gelte es Kinder und Kita-Beschäftigte mit der Einhaltung von Hygienekonzepten zu schützen.

Drese: „Ich weiß, welche Herausforderungen damit vor Ort verbunden sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb den Kita-Leitungen und Erzieherinnen und Erziehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern sowie den Einrichtungsträgern für das große Engagement bei der Umsetzung der Vorgaben. Überall im Land wird zurzeit eine herausragende Arbeit geleistet im Interesse der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

In Richtung der Eltern betonte Ministerin Drese: „Auch die Mütter und Väter in unserem Land haben in den letzten Wochen Enormes vollbracht und den schwierigen Spagat zwischen Kindeserziehung und Erwerbstätigkeit gemeistert. Das hat an den Kräften gezehrt. Umso größer ist bei vielen von ihnen der Wunsch nach möglichst umfassender Betreuung. Die Kitas im Land versuchen, den größtmöglichen Stundenumfang zu gewährleisten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis bei den Eltern, aber auch bei den Arbeitgebern, dass es aufgrund der Schutzmaßnahmen einen Normalbetrieb noch nicht wieder geben kann“, so Drese.

Krippe und Kindergarten stehen seit dem 25. Mai allen Kindern offen. Dabei sollen Kinder mit Anspruch auf Ganztagsförderung mindestens im Umfang von sechs Stunden täglich gefördert werden. Im Hort beträgt der Umfang maximal vier Stunden täglich in der Regel am Nachmittag. Vorrangig sollen dabei die Kinder der schulischen Jahrgangsstufen 1 und 2 berücksichtigt werden. Um den Übergang für die Kommunen und Einrichtungsträger zu erleichtern, ist diese Woche eine Übergangswoche.

Deutscher Diversity-Tag

Schwerin – Zum heutigen bundesweiten Diversity-Tag spricht sich die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, für ein vielfältiges Mecklenburg-Vorpommern aus. „Wir alle profitieren von der Vielfalt der Gesellschaft. Deshalb sollte Diversität in einer repräsentativen Demokratie auch tatsächlich abgebildet werden. Das gilt für Menschen mit Migrationsbiografie, Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen und Menschen mit Behinderungen“, erklärte Alabali-Radovan in Schwerin.

Die Landesintegrationsbeauftragte machte darauf aufmerksam, dass insbesondere der öffentliche Sektor diverse Perspektiven berücksichtigen müsse. Sie verwies auf die aktuelle Integrationskonzeption der Landesregierung, welche einen besonderen Fokus auf die Interkulturelle Öffnung legt.

Ein höherer Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund fördere die Identifikation Zugewanderter mit der Gesellschaft. Zugleich würde eine angemessene Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund aufzeigen, dass sie ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft seien, so Alabali-Radovan. „Diversität in den Teams bringt neue Perspektiven in viele unserer Arbeitsbereiche. Das ist eine große Chance, die wir nutzen sollten“, sagte die Integrationsbeauftragte.

Auch der Fachkräftemangel sei ein wesentlicher Faktor, um mehr Interkulturelle Öffnung zu wagen, so Alabali-Radovan. Sie spiele deshalb für MV künftig eine wesentlich größere Rolle. „Ein Arbeitgeber mit einem Arbeitsumfeld, in dem Vielfalt und Toleranz selbstverständlich gelebt wird, ist auch ein attraktiver Arbeitgeber“, verdeutlichte Alabali-Radovan.

Der Diversity-Tag stellt die Vielfalt in den Mittelpunkt und wendet sich gegen die Ausgrenzung von Menschen – sei es aufgrund ihrer Religion, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Initiator des Aktionstages ist „Die Charta der Vielfalt“ – eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen.

Häusliche und sexualisierte Gewalt

Drese würdigt wichtige Arbeit des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von Gewalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute die aktuellen Fallzahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt für das Jahr 2019 vor. Insgesamt 4.531 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene wurden im vergangenen Jahr erfasst.

Die Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2018 erhielten 4.593 Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern.

Von den 4.531 Betroffenen waren 4.117 Frauen, 406 Männer und 8 Personen diversen Geschlechts bzw. haben keine Angabe gemacht. Die Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen über physische und sexuelle Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord.

Zudem wurden im vergangenen Jahr insgesamt 4.153 Kinder und Jugendliche im Beratungs- und Hilfenetz bekannt (2018: 4.210), die mit häuslicher, sexualisierter Gewalt oder mit Menschenhandel oder Zwangsprostitution konfrontiert waren.

„Es ist eine wichtige Nachricht, dass die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken sind. Dennoch sind dies nur die Daten zu Personen, die sich an das Netzwerk gewandt haben. Die Dunkelziffer bei häuslicher und sexualisierter Gewalt bleibt weiterhin hoch. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise und durch die besonderen Belastungen in den Familien kann die Zahl der tatsächlich Betroffenen im kommenden Jahr durchaus höher ausfallen“, so Drese über die von der Landeskoordinierungsstelle CORA erstellte Statistik für das Jahr 2019. Anhaltspunkte dafür gebe es im Moment nicht, so Drese.

Damit das Angebot der Beratungsstellen auf Landes- und Bundesebene weiter gut angenommen und noch bekannter gemacht wird, informierte Drese über die aktuelle bundesweitere Info-Kampagne „Zuhause nicht sicher?“, die über Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt in den großen Einzelhandelsketten informiert. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen an den Schwarzen Brettern aufgehängt. Alle Informationen dazu finden sich unter www.staerker-als-gewalt.de.

Auch das landesweite Netzwerk wirbt verstärkt für sein Beratungsangebot. Hierbei steht die plakative Vermittlung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort im Mittelpunkt. Drese: „Durch Aushänge in Hausfluren, in Apotheken oder kleinen Läden sollen neben Betroffenen auch Nachbarn oder Bekannte sensibilisiert und örtliche Beratungs- und Hilfsangebote direkt aufgezeigt werden.“

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA. Hinzu kommen drei Gewaltberatungsstellen.

„Ich danke unseren Fachkräften in den Beratungsstellen und Frauenhäusern. Sie sind kompetente und verlässliche Ansprechpartner für viele Gewaltopfer und deren Angehörige in unserem Land“, würdigte Drese die wichtige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anlaufstellen des Landes.

Glasfaserberatung mit Sicherheitsabstand

Medienberater der WEMAG sind ab 25. Mai 2020 wieder im Einsatz

Schwerin – Trotz der Hürden durch die Corona-Pandemie laufen die Planungen für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf Hochtouren. Zwar mussten die Informationsveranstaltungen in den Gemeinden bis auf Weiteres abgesagt werden, doch eine digitale Lösung war schnell gefunden: Unter www.wemag.com/Internet#Einwohnerversammlung finden die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Einwohnerversammlung im Video-Format.

Natürlich kann ein Internetvideo gerade in den unterversorgten Gebieten die individuelle Beratung nicht vollkommen ersetzen. „Deshalb haben wir die offiziellen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zum Anlass genommen, unsere Medienberater wieder einzusetzen“, so WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Ab dem 25. Mai 2020 sind die Berater wieder im Landkreis unterwegs. Wo genau die Medienberater gerade im Einsatz sind, erfahren Anwohner über eine Informationskarte in ihrem Briefkasten.

Kompetent und unaufdringlich bieten die geschulten Vertriebskräfte den unentschlossenen Haushalten ein individuelles Beratungsgespräch an. „Wenn die Medienberater klingeln, haben die Anwohner die Wahl, einen Termin in den eigenen vier Wänden wahrzunehmen oder sich auf kontaktlosem Weg telefonisch beraten zu lassen“, erklärt Michael Hillmann. Bei allen Besuchen halten sich die Medienberater selbstverständlich an die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung. Anwohner, die zum Zeitpunkt des Besuches nicht da sind, finden im Briefkasten die Kontaktdaten der Medienberater und können einen Gesprächstermin vereinbaren.

Der Besuch ist ein Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für das besonders schnelle Glasfaser-Internet der WEMAG und für den benötigen Hausanschluss der WEMACOM Breitband GmbH direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.

Die Vertriebspartner der WEMAG werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMAG gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMAG tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-3755 melden“, so Michael Hillmann.

Prävention und Gesundheitsförderung

Greifswald – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich am Montag in Greifswald bei der IPEXHealth AG über die aktuellen Vorhaben des Unternehmens informiert. Die IPEXHealth AG entwickelt und vertreibt digitale Lösungen für Prävention und nachhaltige Gesundheitsförderung.

„Die persönliche Gesundheit hat für viele Menschen einen höheren Stellenwert als früher im Leben eingenommen. Oftmals werden digitale Lösungen genutzt, um die eigene Fitness und damit das Wohlbefinden besser im Blick zu haben. Die IPEXHealth AG unterstützt mit ihren innovativen Entwicklungen und Produkten diesen Trend“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Unter dem Branding Vilua sollen zukünftig unter dem Dach der IPEXHealth AG verschiedene Unternehmen arbeiten. Dabei ist die IPEXHealth AG verbunden mit weiteren Unternehmen, beispielsweise der Vilua Healthcare GmbH, der Vilua IT Solutions GmbH & Co. KG, FPX5 GmbH GmbH & Co. KG sowie iPEX5 GmbH. Vor Ort übergab Gesundheitsminister Glawe einen Fördermittelbescheid an die Vilua Healthcare GmbH für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „KIG – Künstliche Intelligenz in der Gesunderhaltung“.

In dem Produkt geht es um eine selbstlernende KI-Plattform (KI = Künstliche Intelligenz), um für die Gesunderhaltung von Menschen Informationen nutzerzentriert auszuwerten und gezielt Steuerungsinterventionen vorzuschlagen. Die Gesamtinvestition für das Projekt beträgt rund 2,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. „Mit dem innovativen Projekt werden am Standort Greifswald mehr als 20 Arbeitsplätze neu geschaffen“, sagte Glawe.

„Die Gesundheitswirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern ein strategischer Schwerpunkt der Wirtschaftsentwicklung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

So beträgt der Anteil der Gesundheitswirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung des Landes etwa 15 Prozent (rund 5,8 Milliarden Euro) und mit rund 154.000 Erwerbstätigen stellen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft etwa jeden fünften Arbeitsplatz. Somit stieg die Bruttowertschöpfung der Branche seit 2008 um 56 Prozent. Darüber hinaus generiert ein Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft zusätzliche 1,16‌ Euro in anderen Branchen des Bundeslandes. Dabei wird der überwiegende Teil (jeweils über 60 Prozent) sowohl der Bruttowertschöpfung als auch der Beschäftigung in den Einrichtungen der medizinischen Versorgung realisiert.

Schadensersatzklage im sogenannten „Dieselfall“ gegen die VW AG überwiegend erfolgreich

Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19

Karlsruhe – Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Die Beklagte ist die Herstellerin des Wagens. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km. Für den Fahrzeugtyp wurde die Typgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt.

Die im Zusammenhang mit dem Motor verwendete Software erkennt, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) unterzogen wird und schaltet in diesem Fall in den Abgasrückführungsmodus 1, einen Stickoxid (NOx)-optimierten Modus. In diesem Modus findet eine Abgasrückführung mit niedrigem Stickoxidausstoß statt. Im normalen Fahrbetrieb außerhalb des Prüfstands schaltet der Motor dagegen in den Abgasrückführungsmodus 0, bei dem die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxidausstoß höher ist. Für die Erteilung der Typgenehmigung der Emissionsklasse Euro 5 maßgeblich war der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur im Abgasrückführungsmodus 1 eingehalten.

Im September 2015 räumte die Beklagte öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software ein. Unter dem 15. Oktober 2015 erging gegen sie ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit nachträglichen Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung, der auch das Fahrzeug des Klägers betrifft. Das KBA ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus und gab der Beklagten auf, diese zu beseitigen und die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte anderweitig zu gewährleisten. Die Beklagte gab mit Pressemitteilung vom 25. November 2015 bekannt, Software-Updates durchzuführen, mit denen diese Software aus allen Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA189 mit 2,0-Liter-Hubraum entfernt werden sollte. Nach der Installation sollen die betroffenen Fahrzeuge nur noch in einem adaptierten Modus 1 betrieben werden. Der Kläger hat das Software-Update im Februar 2017 durchführen lassen.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Revision die Entscheidung des Landgerichts abgeändert und die Beklagte nebst Nebenpunkten in der Hauptsache verurteilt, an den Kläger 25.616,10 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs hat es die Klage abgewiesen.

Entscheidung des Senats:

Die zugelassene Revision der Beklagten, mit der sie die Klageabweisung erstrebt hat, blieb ganz überwiegend ohne Erfolg; sie war nur in Bezug auf Nebenpunkte geringfügig erfolgreich. Die Revision des Klägers, mit der er die vollständige Erstattung des Kaufpreises ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erreichen wollte, hatte keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.

Das Berufungsgericht hat vor dem Hintergrund des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten zu den in ihrem Konzern erfolgten Vorgängen in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist. Zu Recht hat es dieses Verhalten der Beklagten zugerechnet (§ 31 BGB).

Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

§ 31 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.

Gemeinnützige Familienferienstätten öffnen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wirbt bei Familien aus Mecklenburg-Vorpommern und dem gesamten Bundesgebiet Urlaub in einer der 13 gemeinnützigen Familienferienstätten im Land zu verbringen.

„Diese Einrichtungen an der Ostsee, im Müritz-Nationalpark und an der mecklenburgischen Seenplatte sind toll gelegen und berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Drese. „Die Familienferienstätten bieten mit Ferienfreizeiten für die ganze Familie, mit Angeboten für Alleinerziehende oder für pflegende Angehörige sowie für gemeinnützige Gruppen ganz individuelle Möglichkeiten einen attraktiven und erschwinglichen Urlaub für alle an“, so Drese.

Seit dem 18. Mai können Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern beherbergt werden, ab Montag auch Familien aus den anderen Bundesländern. Die Familienferienstätten, haben ihre Hygienestandards und Abläufe angepasst, so dass der Schutz der Gäste und Mitarbeitenden gewährleistet ist.

Drese: „Gleichzeitig tun die Teams vor Ort alles dafür, dass der Familienurlaub auch in 2020 ein stärkendes Erlebnis für Eltern, Kinder und Großeltern wird.“

Alle Informationen zu den 13 gemeinnützigen Familienferienstätten in MV sind gebündelt auf der Homepage www.ffmv.de. Geheimtipps sind dabei die Einrichtungen im Landesinneren.

Neuer Studiengang

Neubrandenburg – Die Hochschule Neubrandenburg richtet zum Wintersemester 2020/2021 den sechs Semester umfassenden Bachelor-Studiengang „Nursing – berufsanerkennendes Studium zur Pflegefachperson“ ein. Grundlage ist das Pflegeberufereformgesetz vom Juli 2017, in dem die Vorgaben für die Akademisierung der Gesundheitsfachberufe festgelegt sind. Der Pflegestudiengang an der Hochschule Neubrandenburg umfasst die stationäre Kranken- und Altenpflege sowie die ambulante Pflege. Er beginnt mit 20 Studierenden und ist im Vollausbau für jährlich 50 Studierende konzipiert.

„Pflegefachkräfte verrichten eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Das wird auch gerade jetzt in der Coronakrise deutlich“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir brauchen dringend genügend gut ausgebildete Pflegekräfte. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie auch im eigenen Land gut ausbilden. Wir sorgen dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine attraktive Pflegeausbildung anbietet. Die Hochschule Neubrandenburg verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich Pflege, Gesundheit und Soziales und kann die notwendigen Kontakte zu Partnern in der Praxis vorweisen. Der neue Studiengang ergänzt das Profil der Hochschule gut und stärkt den Studienstandort Neubrandenburg“, sagte Martin.

Die Akademisierung der Pflege ist die Voraussetzung dafür, den immer komplexeren Anforderungen und Bedingungen in der gesundheitlichen Versorgung angemessen begegnen zu können. Für die akademische Ausbildung werden über die berufliche Ausbildung hinaus weitere Kompetenzen formuliert und Fähigkeiten erwartet, die die Pflege in hochkomplexen Pflegesituationen, die Fähigkeit zur Anwendung von wissenschaftlich belegbarem Wissen und Konzepten und die Fähigkeit zur kritischen und zur selbstkritischen Reflektion betreffen. Der Gesamtaufwand des Studiums wird mit mindestens 4.600 Stunden beschrieben, davon mindestens 2.100 Stunden Lehrveranstaltungen und 2.300 Stunden Praxiseinsätze.

Die Landesregierung stellt für die Einrichtung des Studiengangs „Nursing – berufsanerkennendes Studium zur Pflegefachperson“ eine Professur und zwei Mitarbeiterstellen zur Verfügung. Die Hochschule Neubrandenburg bringt selbst eine Professur und zwei Mitarbeiterstellen aus dem Bestand der Hochschule für den Studiengang auf. Das Land investiert außerdem einmalig 355.000 Euro für die Einrichtung eines Skills Lab.

Corona-Kooperationsbörse M-V bewährt sich

Schwerin – Nur einen Monat nach ihrem Start verzeichnet die „Online Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ über 115 Einträge. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass der Bedarf von Vernetzung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft im Kampf gegen das SARS-CoV-2 groß ist“, sagt Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag. „Darüber hinaus wird einmal mehr deutlich, dass unsere Unternehmen im Land in der Lage sind, kurzfristig auf Marktanforderungen zu reagieren. Die Kooperationsbörse leistet so einen wichtigen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten und der Entschleunigung von Infektionen.

Mit dem Internetangebot „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der BioCon Valley® GmbH Mitte April eine kostenlose Plattform entwickelt und gestartet. „Über die Kontaktbörse erfahren Anbieter und Nachfrager voneinander und können so passgenauer Produkte, Produktkomponenten und Dienstleistungen zur Virusbekämpfung direkt und bedarfsorientiert marktrelevant entwickeln und marktgerecht zur Verfügung stellen“, sagt Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ erhält von den Unternehmen eine gute Bewertung. 80 Prozent der Befragten empfehlen die Onlineplattform weiter. Für 28 Prozent der Unternehmen, die auf der Plattform vertreten sind, haben sich bis zu fünf neue Kontakte ergeben. Bis zu zehn neue Kontakte konnten neun Prozent der dort vertretenen Unternehmen verzeichnen, für drei Prozent gab es sogar bis zu 20 neue Geschäftspartner.

Das Angebot wird vor allem von Kleinstbetrieben genutzt. 45 Prozent der auf der „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ vertretenen Unternehmen haben bis zu neun Beschäftigte. 26 Prozent haben zwischen zehn und 49 Mitarbeiter und weitere 26 Prozent bis zu 250 Beschäftigte. Großunternehmen sind lediglich zu drei Prozent vertreten.

Die Zahlen stammen aus einer Blitzumfrage der BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ betreut. Die Umfrage wurde zwischen dem 11. und 15. Mai unter den Unternehmen und Initiativen durchgeführt, die dort ihre Angebote oder Gesuche online gestellt haben. Ein Drittel nahmen daran teil.

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

Im Bereich „Medizintechnik und Komponenten“ ist zum Beispiel das Schweriner Unternehmen HNP Mikrosysteme GmbH vertreten. Es entwickelt, produziert und vertreibt Dosierpumpen und Dosiersysteme für Analysetechnik, Diagnostik und Pharmaproduktion sowie Forschung und Entwicklung. Die Pumpen kommen bei der Probenvorbereitung zum Test auf das Coronavirus zum Einsatz.

„Wir haben im Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um unsere Produktion zu steigern und die Lieferfähigkeit zur derzeit gestiegenen Nachfrage sicher zu stellen“, sagt Geschäftsführer Thomas Weisener und betont: „Wir sind dankbar, dass wir so unseren Beitrag zur Eindämmung der Coronakrise leisten können. Kooperation ist in Krisenzeiten ein Muss und so sind wir gespannt welche Partnerschaften sich aus der Kooperationsbörse ergeben werden.“

Die Kooperationsbörse soll künftig auch im Rahmen eines onlinebasierten Branchenführers Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern der BioCon Valley® GmbH genutzt werden. „Mit dem Angebot ist eine Informations- und Netzwerkplattform für Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in der Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns geschaffen worden. Das Angebot soll der Gesundheitswirtschaftsbranche helfen, Kooperationspartner zu finden, Wertschöpfungsketten optimal zu verknüpfen sowie Fachwissen und Erfahrungen auszutauschen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.