Sportbetrieb mit Zuschauenden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport eine Rückkehr zum regulären Sportbetrieb unter Auflagen geplant. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb kann in allen Sportarten in den jeweiligen Klassen und Ligen voraussichtlich ab dem 10. Juli auch mit Zuschauenden wiederaufgenommen werden. Darauf hat die Landesregierung sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden verständigt.

„Das konstant niedrige Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch im Sport eine weitgehende Öffnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der heutigen Klausursitzung. Dies galt bereits für kontaktlose Sportarten und soll nunmehr auch für Sportarten mit Körperkontakt ermöglicht werden.

„Ich begrüße diese Entscheidung aus sozialen und sportfachlichen Gründen sehr. Das freut mich besonders für die vielen Sport treibenden Kinder und Jugendlichen in unserem Land, die sich bald wieder in Wettkämpfen messen können und deren Eltern zuschauen können“, so Drese.

Voraussetzung für die weitere Öffnung ist das Vorliegen eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgung von Infektionsketten. Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, ihre sportartspezifischen Konzepte der Entwicklung anzupassen.

„Mit dem Einstieg in den regulären Sportbetrieb erhalten die Vereine und Sportfachverbände Planungssicherheit etwa für die Erstellung der Rahmenspielpläne und überregionalen Wettkampfformen für die neue Saison“, verdeutlichte Drese. So haben z.B. der Landesfußballverband M-V, der Handballverband M-V sowie der Landesvolleyballverband M-V um Zulassung des regulären Trainings- und Spielbetriebes gebeten, um ab August wieder in den Wettkampfbetrieb einsteigen zu können. „Dies ermöglichen wir mit der heutigen Verständigung und der darauffolgenden Fortschreibung der Corona-Landesverordnung“, so Drese.

Die Öffnung des Sportbetriebes auch für Zuschauende gilt für den Freizeit-, Breiten- und Leistungssportbereich. „Die Anzahl der sich gleichzeitig auf oder in der Sportanlage befindenden Personen beträgt maximal 500 im Außenbereich und 200 in überdachten Veranstaltungsorten“, sagte Drese. Besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, müssen von den jeweiligen Veranstaltern getroffen werden.

Diese Regelungen orientieren sich an vergleichbaren Vorgaben etwa im Bereich der Kultur. Drese: „Die Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb rechtfertigt sich aus der unterschiedlichen Gefährdung einer Ansteckung. Aus diesem Grund sind für Sport-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.“

Im Spitzen- und Berufssport verbleibt es bei den weitgehend überregional geregelten Vorgaben. Für Änderungen im Zuschauerbereich ist eine überregionale Abstimmung erforderlich.

Land plant umfassende Öffnung der Kitas

Schwerin – Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden im Bereich der Kindertagesförderung auf eine Rückkehr in den Regelbetreib unter Pandemiebedingungen verständigt.

„Wir wollen ab dem 1. August unsere Kitas umfassend öffnen – verantwortungsvoll und auf Basis von Empfehlungen einer Expertenkommission“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Klausurtagung in Schwerin.

„Die Formel heißt dabei: So viel Normalität wie möglich – so viel Vorsicht wie nötig“, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern könne diesen mutigen Schritt gehen, da insbesondere in der Altersgruppe der Kinder bis zu 10 Jahren äußerst geringe Infektionszahlen zu verzeichnen seien. Drese: „Der Einstieg in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen nach den Sommerferien ist deshalb nicht nur epidemiologisch vertretbar, sondern gerade zur Wahrung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen wichtig.“

Drese wies darauf hin, dass in der Kindertagesbetreuung schon während des eingeschränkten Regelbetriebes ein bedeutender Schritt in Richtung Normalität erreicht worden ist. Die Betreuungsquoten lagen kurz vor den Ferien bei 80 Prozent in der Krippe, 85 Prozent im Kindergarten und 28 Prozent im Hort. Die Kindertagespflege läuft bereits seit längerer Zeit im Regelbetrieb. Mit dem Beginn der Sommerferien traten weitere Lockerungen bei den Vorgaben zur Zusammensetzung der Gruppen und der Zuordnung der pädagogischen Fachkräfte in Kraft.

Drese: „Die Ausgangslage für den Start des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen ist deshalb gut. Die Förderung in Kindergärten, Krippen und Horten soll grundsätzlich ab dem 1. August wieder uneingeschränkt ermöglicht werden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.“

Die Gruppenarbeit und die Durchführung offener und teiloffener Konzepte mit verschiedenen pädagogischen Angeboten für Kinder aus unterschiedlichen Gruppen wird im Regelbetrieb unter Auflagen wieder erlaubt. „Bei der Umsetzung erhalten die Kindertageseinrichtungen eine größtmögliche Flexibilität in einem klar gesetzten Rahmen. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Aufnahme des Regelbetriebes geschaffen“, betonte Ministerin Drese.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten genießen große Bedeutung. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen begleitet die Landesregierung deshalb durch eine umfassende Teststrategie.

Drese: „Die Teststrategie besteht zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus der freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatische Testung.“ Für diese Präventiv-Testung erhalten das pädagogische und nicht pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.

MV-Gipfel diskutiert weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen besprochen worden. „Wir haben uns auf den ersten und auch maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt. Wir wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Anschluss an die Sitzung. Die Regelungen gelten spätestens ab 10. Juli.

Abstandsregel fällt in Reisebussen

Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.

Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen bis 2 Uhr morgens

Darüber hinaus wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.

Buffet ist wieder möglich

Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.

Spezialmärkte dürfen öffnen

Das Betreiben von Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnlichen Märkten ist erlaubt. „Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen. Die Angebote sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden und das Gelände ist durch eine Absperrung abzugrenzen“, sagte Glawe. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.

Auch im Urlaub an Regeln halten

Minister Glawe machte abschließend deutlich: „Wir sind weiter das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch gilt: Hygiene, Abstand und Masken gehören weiter zu unserem Alltag. Auch wenn weitere Lockerungen ermöglicht werden, geht es darum, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Gerade im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen. Ziel ist es, bei allen gemeinsamen Bemühungen einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, um das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben Mecklenburg-Vorpommern sind Sommerferien in Brandenburg, Berlin und Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

60 Millionen Euro für Agrarumwelt­maßnahmen

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommer­weidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau­verfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.

Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Ver­pflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Struktur­elementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutz­streifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünland­nutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.

Weiterer Bildungsgang

Ausbildung zum/zur medizinischen Bademeister/in und Masseur/in wird erleichtert

Schwerin – Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres nehmen zwei öffentliche Berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern den Bildungsgang „Medizinische/r Bademeister/in, Masseur/in“ in ihr Fächerspektrum auf. Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neubrandenburg GeSoTec und die Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ in Rostock bieten die Ausbildung gebührenfrei an. „Auszubildende können diesen Beruf, der hervorragende Perspektiven bietet, jetzt ohne Schulgeld absolvieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Damit können noch mehr Jugendliche diesen interessanten Ausbildungsberuf erlernen.“

Bislang boten lediglich freie Schulen den Bildungsgang an, so dass für Schülerinnen und Schüler Kosten durch das Schulgeld zu leisten waren. Durch das Angebot der öffentlichen Schulen eröffnen sich den jungen Menschen auch weitere Berufsperspektiven. Nach absolvierter zweijähriger Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur können sie sich in 18 Monaten zum Physiotherapeuten weiterqualifizieren. Die reguläre Ausbildung zum Physiotherapeuten setzt die Mittlere Reife voraus und dauert drei Jahre. Interessenten für die Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur benötigen hingegen lediglich die Berufsreife.

„Wir haben schon jetzt einen großen Mangel an Fachkräften in den nicht akademischen medizinischen Berufen“, sagte Martin. „Mit der neugestalteten Ausbildung werden in den kommenden Jahren mehr Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

An der Berufsschule in Rostock können künftig Auszubildende aus der Hansestadt Rostock, aus Schwerin sowie den Landkreisen Rostock, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen beschult werden. In Neubrandenburg lernen Schülerinnen und Schüler aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 absolvierten im Land nach vorläufigen Zahlen 38 Auszubildende eine Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur und 521 Auszubildende lernen den Beruf des Physiotherapeuten.

Zwischenfinanzierung bei MV Werften

Glawe: Erster Meilenstein erreicht – starkes Signal für den Erhalt der MV Werften

Schwerin – Banken und Bürgen haben am Montag entschieden, 175 Millionen Euro aus einem Guthabenkonto – der so genannten „locked box“ – für die MV Werften freizugeben. Für das Unternehmen ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September den Finanzierungsbedarf abzudecken.

„Der erste Meilenstein ist erreicht. Die Entscheidung ist ein starkes Signal aller Beteiligten für die MV Werften und den maritimen Standort Mecklenburg-Vorpommern. Die Zustimmung ist ein erster wichtiger und notwendiger Schritt, damit die Lebensader der MV Werften weiter pulsieren kann. Mit der Freigabe der Mittel kann die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bedient werden. Mit der Auszahlung soll ab Mittwoch begonnen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

„Das positive Votum der Banken ist die Grundbedingung für den Erhalt vieler hochwertiger Industriearbeitsplätze. Daher bin ich erleichtert über die getroffene Entscheidung. Nun gilt es mit diesem Rückenwind, die MV Werften wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen. Dafür gibt es noch viel zu tun“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

Genting Hong Kong hat als Sicherheit für Krisensituationen während des Baus und des Betriebes der Globalschiffe ca. 260 Millionen Euro auf dem Guthabenkonto („locked box“) hinterlegt. 175 Millionen Euro können mit der heutigen Entscheidung daraus entnommen werden. Das Konto ist an 17 Banken verpfändet, die an der Finanzierung der Schiffe beteiligt sind. Für die Öffnung wurde die Zustimmung der Banken und Bürgen, zu denen auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zählt, benötigt.

„Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der Entscheidung der Banken erreicht. Ein gutes Ergebnis, was auch Stabilität für die kommenden Wochen gibt. Wir sind aber noch nicht über den Berg“, betonte Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass es am Ende wichtig sei, auch den nächsten Schritt – nämlich die beantragten Hilfen aus dem Stabilisierungsfonds des Bundes – zu erreichen. Die MV Werften haben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes Hilfen in Höhe von 570 Millionen Euro beantragt.

„Mit diesen Mitteln sollen die corona-bedingten Mehrbedarfe auf den MV Werften bis zur Fertigstellung der im Bau befindlichen Schiffe finanziert werden“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Die Landesregierung hatte im Kabinett (16. Juni 2020) in Abwägung der Chancen und Risiken für die Freigabe der „locked box“ entschieden und für ihren Beschlussvorschlag an den Finanzausschuss die einstimmige Zustimmung aller im Landtag vertretenen Parteien am Dienstag erhalten. Der Landtag hatte sich in einer Sondersitzung für den von der Landesregierung beschlossenen Weg der Unterstützung für die MV Werften ausgesprochen.

Konjunkturpaket beschlossen

Schwesig: Konjunkturpaket wichtig für Wirtschaft, Arbeit, Familie und Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns das von der Bundesregierung erarbeitete Konjunkturpaket beschlossen.

„Wir begrüßen das Konjunkturpaket des Bundes sehr. Es unterstützt die Wirtschaft, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Familien und die Kommunen in der Krise. Und es ermöglicht wichtige Investitionen in die Zukunft unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin, die in der Debatte für die Zustimmung zum Paket geworben hatte.

In Deutschland sei es erfolgreich gelungen, die Zahl der Corona-Infektionen zu begrenzen. „Ebenso wichtig ist, dass auch unsere Wirtschaft gesund durch die Krise kommt. Es geht darum, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern“, sagte die Ministerpräsidentin.

Das Konjunkturpaket helfe dabei: „Für die Unternehmen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Kurzarbeitergeld wichtig, um über die schwierigen Zeiten hinwegzukommen. Für kleine und mittelständische Unternehmen legt der Bund ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden auf“, so Schwesig. Dabei sollen vor allem Branchen profitieren, die von der Krise besonders hart getroffen seien wie Tourismus und Gastgewerbe. Wichtig sei auch, die industriellen Kerne zu erhalten.

„Das Konjunkturpaket kommt auch direkt bei den Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an. Ich unterstütze besonders den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind“, sagte Schwesig. Vom Kinderbonus würden allein in Mecklenburg-Vorpommern etwa 310.000 Kinder in 205.000 Familien profitieren. Auch die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer und die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021 seien wichtige Schritte.

„Ich begrüße auch, dass das Konjunkturprogramm die Kommunen stärkt. Kommunen müssen vor Ort weiter investieren können. Deshalb möchte ich mich bedanken, dass der Bund mit den Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft ein starkes Signal in Richtung Kommunen sendet“, sagte Schwesig.

Eine große Chance seien die geplanten Investitionen in die erneuerbaren Energien und die Nationale Wasserstoffstrategie.

Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“

Schwerin – Am Montag haben in Schwerin Vertreter von Wasser­sport-, Angel-, Touristik- und Naturschutzverbänden rund um den Schweriner See in Anwesenheit von Umwelt­staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald ihre Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Natur und Vogelwelt im Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ in Schwerin der Presse vorgestellt. Nach den freiwilligen Vereinbarungen am Greifswalder Bodden (seit 2004), in der Wismarbucht (seit 2005), im Bereich von Warnow und Mildenitz (seit 2011) und am Plauer See (seit 2015) liegt damit nun auch für den zweitgrößten See Mecklenburg-Vorpommerns eine solche Vereinbarung zur Unterstützung der Managementpläne von Natura 2000-Gebieten vor.

„Es ist ein großartiger Erfolg, ausgehend von so vielen unterschiedlichen Interessenlagen Naturschutz­maßnahmen gemeinsam zu vereinbaren“, würdigte Buchwald das Ergebnis zweieinhalbjähriger Verhand­lungen der so genannten Steuergruppe aus Vertretern dieser Interessengruppen. „Ich halte es für wesentlich gewinnbringender, wenn die Ziele des Naturschutzes über freiwillige Maßnahmen erreicht werden, als wenn wir weitere Rechtsnormen erlassen müssen. Deshalb freue ich mich, dass das auch im Falle des Schweriner Sees gelungen ist.“

Diese Vereinbarung sei ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung und Einbeziehung von Interessen­vertretern bei der Umsetzung behördlicher Aufgaben, so Buchwald. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Maßnahmen des 2015 beschlossenen Management­plans von einer breiten Öffentlichkeit getragen werden.

So konnte die Steuergruppe konkrete Verabredungen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichtbereichen in Uferzonen treffen. Es konnte zudem Einigung über mehrere Bereiche getroffen werden, in denen die Hauben­taucher, die die während der Mauser Anfang Juli bis Ende September flugunfähig sind, nicht gestört werden dürfen.

„Jetzt gilt es, diese Freiwillige Vereinbarung auch mit Leben zu erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass sich alle Partner weiterhin aktiv, konstruktiv und kompromissbereit in diesen Prozess einbringen“, mahnte Buchwald. Die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit werde vom Umwelt­ministerium weiterhin unterstützt. Buchwald sicherte ebenso Unterstützung für das gemeinsam vereinbarte Monitoring zu. Diese Unterstützung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die beteiligten Interessenvertreter wurden bei der Entwicklung der Vereinbarung durch eine unabhängige Moderation von drei Büros unterstützt, deren Kosten in Höhe von 130.000 Euro ebenfalls über ELER-Projekte gefördert wurde.

Freiwilliges 10. Schuljahr

Großteil der Schülerinnen und Schüler erlangen Berufsreife

Schwerin – Große Freude am Ende des Schuljahres 2019/2020 auch an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 350 Jugendliche, die ein freiwilliges 10. Schuljahr in Mecklenburg-Vorpommern absolvierten, haben die Berufsreife erlangt. Die Erfolgsquote liegt damit bei 90 Prozent und auf dem Niveau des Vorjahres. 391 Jugendliche hatten zu Beginn dieses Schuljahres ein freiwilliges 10. Schuljahr begonnen. 373 Schülerinnen und Schüler haben das freiwillige 10. Schuljahr beendet. Neun Jugendliche haben die Schule mit einem Förderschulabschluss verlassen.

„Die Berufsreife ist ein wichtiger Schulabschluss und die Voraussetzung, um eine Ausbildung zu beginnen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich gratuliere den Schülerinnen und Schülern zu dieser Leistung. Das freiwillige 10. Schuljahr ermöglicht ihnen einen Schulabschluss und einen guten Start ins Berufsleben. Ich freue mich, dass es so vielen Jugendlichen gelungen ist, diese Chance zu ergreifen und mit Erfolg das freiwillige 10. Schuljahr abzuschließen“, so die Ministerin.

Wegen der Schulschließungen in der Corona-Pandemie haben sich 14 Jugendliche entschlossen, das freiwillige 10. Schuljahr zu wiederholen und sich mehr Zeit zu nehmen, um im kommenden Schuljahr die Berufsreife zu erreichen. „Damit haben die Jugendlichen die Möglichkeit, die eigenen Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Das ist eine gute Entscheidung“, lobte Martin. „Ich wünsche ihnen im kommenden Schuljahr viel Erfolg.“

Stand heute haben 242 Schülerinnen und Schüler, die das freiwillige 10. Schuljahr erfolgreich beendet haben, einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder haben einen solchen Vertrag in Aussicht. Durch ein freiwilliges 10. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder mit Lernbeeinträchtigungen die Berufsreife erlangen. Voraussetzung ist, dass ihre Lern- und Leistungsentwicklung erwarten lässt, dass sie mit zusätzlicher Unterstützung den Abschluss erreichen.

Im kommenden Schuljahr ist das freiwillige 10. Schuljahr in Mecklenburg-Vorpommern an 26 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen vorgesehen. Insgesamt können voraussichtlich 30 Klassen gebildet werden. Finanziert wird das flächendeckende Angebot wie in den Vorjahren aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Ausbau des Radwegs Küterdamm

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhält vom Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern für den Ausbau des Radwegs Küterdamm einen Zuschuss in Höhe von rund 109.000 Euro.

Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei ca. 198.000 Euro.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau des gemeinsamen Geh- und Radwegs, der die Tribseer Vorstadt mit der Stralsunder Innenstadt verbindet. Gebaut wird zwischen der Friedrich-Engels-Straße und Weiße Brücken auf einer Länge von 220 Metern. Diese Verbindung hat große Bedeutung für den nichtmotorisierten Alltagsverkehr und trägt damit in besonderem Maße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei.

A 20: Bohrbeginn für neue Autobahnbrücke

Tribsees – An der A 20 wächst weiter zusammen, was zusammengehört: Am heutigen Montag, den 29. Juni 2020, begann der nächste große Abschnitt zur Wiederherstellung der Fahrbahnen am abgesackten Damm bei Tribsees. Dabei handelt es sich um den rund 800 Meter langen Westteil der Richtungsfahrbahn Lübeck. In Anwesenheit von Infrastrukturminister Christian Pegel wurde die erste Bohrung zur Gründung der Betonpfähle für die neue Brücke vorgenommen.

„Unserem Ziel, dass der Autobahnverkehr zum Ende des nächsten Jahres an dieser Stelle wieder vierspurig rollt, kommen wir mit dem heutigen Tag ein gutes Stück näher. Ich freue mich darüber, denn wir wollten den Baufortschritt möglichst weit vorangetrieben haben, wenn wir die Großbaustelle Anfang nächsten Jahres in die Zuständigkeit der Autobahngesellschaft des Bundes übergeben“, bilanzierte Minister Pegel.

Die Kosten für diesen Bauabschnitt in Höhe von knapp 43 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen. Das Unternehmen Wayss & Freytag Ingenieurbau AG aus Hamburg hatte im März den Zuschlag für dieses 2. Baulos erhalten. Seit April 2020 liefen die Vorbereitungsarbeiten. So wurden die Baustraßen auf der Baustelle hergestellt, die notwendig sind, damit sich die schweren Baufahrzeuge und -geräte im Baustellenbereich auf stabilem Untergrund bewegen können. Nunmehr sollen 332 Gründungspfähle mit einer Länge von durchschnittlich 24 Metern hergestellt werden. Ist die Gründung der Brücke fertig, wird mit den Unterbauten und danach mit dem Überbau begonnen.

„Läuft alles planmäßig, kann voraussichtlich im vierten Quartal 2021 die Fahrbahn auf der gesamten Länge bis zum Anschluss an die bestehende Trasse in Richtung Rostock asphaltiert werden. Ich danke den engagierten Mitarbeitern der Straßenbauverwaltung für die präzise Planung und Umsetzung und selbstverständlich auch den Bauarbeitern, die unsere wichtigste Verkehrsader an der Ostsee wieder fit machen“, so Minister Pegel.

Sobald die Arbeiten im Rahmen des 2. Bauloses abgeschlossen sind und der Verkehr wieder vierspurig durchs Trebeltal rollt, wird die Behelfsbrücke demontiert und dem Vermieter zurückgegeben. Im Anschluss kann mit der Umsetzung des 3. Bauloses begonnen werden. Dieses umfasst beide südlichen Brückenhälften in Richtung Stettin – vor und hinter der Trebeltalbrücke. Vergabe und Ausführung obliegen dann ebenso wie die Fertigstellung der Arbeiten des 2. Bauloses der Autobahngesellschaft des Bundes, die im kommenden Jahr die Verwaltung aller deutschen Autobahnen übernimmt.

Weitestgehend fertiggestellt wurde das nördliche Teilstück der aus Richtung Stettin auf die Trebeltalbrücke zulaufenden Autobahn, dies war Gegenstand des 1. Bauloses. Für diese 75 Meter lange Brücke wurden zu den bereits vorhandenen Bohrpfählen zusätzliche 36 Bohrpfähle mit einer Länge von im Schnitt 24 Metern gesetzt und ca. 1.450 Kubikmeter Beton verbaut. Derzeit werden die beiden Anschlüsse des neuen Brückenbauwerks an die Trebeltalbrücke und die vorhandene Fahrbahn hergestellt. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rund neun Millionen Euro.

Die Kosten für das Gesamtprojekt zur Wiederherstellung der A 20 nach der Dammabsackung bei Tribsees im Oktober 2017 werden voraussichtlich rund 180 Millionen Euro betragen. Davon hat allein die Behelfsbrücke 58,6 Millionen Euro gekostet. Diese wurde ab Juni 2018 montiert und im darauffolgenden Dezember freigegeben; sie erlöste den kleinen Ort Langsdorf weitgehend von den Umleitungsverkehren. Die Fertigstellung insgesamt ist für 2023 vorgesehen.

Baltischer Stör im Ostseeraum

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFA) erhält vom Land und aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds ca. 1,3 Millionen Euro, um in den nächsten drei Jahren die Wiederansiedlung des Störes im Ostseeraum entscheidend voranzutreiben.

Im Rahmen vorangehender Projekte überprüfte die LFA unter anderem, ob die natürlichen Voraussetzungen für eine Wiederansiedlung vorhanden sind und legte mit experimentellen Besatz- und Monitoringmaßnahmen die Grundlagen für einen gezielten Bestandsaufbau. In den Jahren 2005 und 2006 wurden ausgewählte Störe per Luftfracht aus Kanada geholt – Elterntiere für die zukünf­tigen Störe in der Ostsee. Jetzt wird das eigentliche Ziel des Ansiedlungs­programms angepeilt: eine sich selbst reproduzierende Störpopulation im Ostseeraum aufzu­bauen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Ausbau der Reproduktionsbasis am Institut für Fischerei der LFA und die Erzeugung von vitalen Fischen für Besatzmaß­nahmen,
  • den Aufbau eines Monitorings in Zusammenarbeit mit Fischern und Anglern
  • sowie den weiteren Ausbau der internationalen Zusammen­arbeit insbesondere mit den südlichen und östlichen Ostsee-Anrainerstaaten.

Vor etwa 1.000 Jahren wanderte der Amerikanische Atlantische Stör (Acipenser oxyrinchus) in den Ostsee­raum ein. Er verdrängte den hier vormals vorkommenden Europäischen Atlantischen Stör. Deshalb wird er auch Baltischer Stör genannt.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erfährt der Stör jedoch einen katastrophalen Bestandsrückgang. Ursache sind vor allem die zunehmende Gewässerverbauung und -verschmut­zung sowie eine intensive Fischerei auf die aufsteigenden Laichfische. Seit 1969 gelten sowohl der Europäische als auch der Baltische Stör in deutschen Gewässern als ausgestorben. Der letzte Baltische Stör wurde 1996 vor der Küste Estlands gefangen.

Die Bemühungen zur Wiederherstellung von Beständen des Baltischen Störs kann man nachhaltig nur voran­treiben, wenn man sie in einen internationalen Kontext einbettet. Im April 2019 haben deshalb die betreffenden Ostsee-Anrainerstaaten einen HELCOM Action Plan für den Baltischen Stör ratifiziert. Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung des geförderten Vorhabens und des begleitenden wissenschaftlichen Monitorings.

Die Helsinki Kommission (HELCOM) ist das oberste Entscheidungsgremium zu Fragen der Umsetzung des Helsinki-Übereinkommen von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets.

Renaturierung Polder Drammendorf

Insel Rügen – Umweltstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald hat heute die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort über den aktuellen Stand der im Sommer 2019 begonnenen Renaturierung des Polder Drammendorfs am Kubitzer Bodden zu informieren. „Das gemeinsam von WWF und OSTSEESTIFTUNG umgesetzte Projekt steht kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss“, zeigte sich der Staatssekretär im Anschluss seiner Besichtigung zufrieden.

Im Rahmen der Renaturierung der ca. 94 ha großen Polderfläche zwischen Drammendorf, Rothenkirchen und der Neuendorfer Kate wurden unter anderem bestehende Gräbenentwässerungssysteme umgestaltet. Dazu wurden Rohrdurchlässe und Staue zurückgebaut und Uferverwallungen beseitigt. Des Weiteren wurden bestehende Senken über Grabenmulden an das Entwässerungssystem angeschlossen. Im Rahmen des Deichdurchstichs im November 2019 wurde der westliche Außendeich auf ca. 650 m Länge geländegleich zurückgebaut und eine breite Grabenmulde als Verbindung zwischen Niederung und Bodden geschaffen.

„Endlich fließt wieder Boddenwasser über den Polder und versorgt das Küstenüberflutungsmoor mit Brackwasser. Damit werden die Wasserverhältnisse im Renaturierungsgebiet wieder ausschließlich vom Kubitzer Bodden beeinflusst“, erläuterte der Staatssekretär. Langfristig werde sich dann das Grünland in eine artenreiche Salzwiese verwandeln. „Um diesen Prozess zu unterstützen, ist die Beweidung wichtig. Deshalb wurde die erforderliche Weideinfrastruktur (Zäune, Tränken etc.) bereits errichtet. Um den Hochwasserschutz der nicht zum Renaturierungsgebiet gehörenden Polderflächen auch zukünftig zu gewährleisten, erfolgte rund einen Kilometer landeinwärts der Neubau eines ca. 1230 m langen Riegeldeiches in Verlängerung des Außendeiches am Schöpfwerk mit Höhenanschluss am östlichen Niederungsrand.

„Mit Blick auf die Herausforderungen des Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutzes sind Renaturierungsprojekte wie hier am Polder Drammendorf von enormer Bedeutung“, betonte der Staatssekretär und nannte als weitere aktuelle Beispiele die Renaturierungen am Polder Bresewitz oder auch am Teilpolder Bargischow. „Im wassergesättigten, natürlichen Zustand sind Moore Kohlenstoffsenken und permanente Kohlenstoffspeicher, zudem wird die Methan-Emission langfristig deutlich abgesenkt. Mit der Wiedervernässung von Moorstandorten leistet unser Land also einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz“, sagte der Staatssekretär.
Hintergrund:

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms Biologische Vielfalt wurde von 2014 bis 2020 auch das Verbundvorhaben „Schatz an der Küste – Entwicklung zum Schutz der Biologischen Vielfalt in der Region Boddenlandschaft und Rostocker Heide“ gefördert. Eine Hauptaufgabe war die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von insgesamt ca. 200 ha Küstenüberflutungsräumen.

A 19: Sanierung zwischen Linstow und Malchow

Linstow – Ab Mittwoch, 1. Juli 2020, kann der Verkehr auf der A 19 zwischen Linstow und Malchow in Richtung Berlin wieder zweispurig rollen. Seit April 2020 wurde der Abschnitt auf einer Länge von sechs Kilometern saniert. Die Arbeiten an der Fahrbahn waren aufgrund von Schäden im Asphalt und Rissen in den Bitumenschichten erforderlich geworden.

In der dreimonatigen Bauzeit wurden die alten Asphalt- und Betonschichten bis zu 26 Zentimeter tief abgefräst und neue Asphaltschichten aufgebracht. Die Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro trägt der Bund.

Durch die gute Vorbereitung und umsichtige und zügige Durchführung konnte die Beeinträchtigung für den Verkehr während der Arbeiten auf ein Minimum reduziert werden.

Wiederaufnahme der „Königslinie“

Insel Rügen – Die heutige Ankündigung der Förde Reederei Seetouristik aus Flensburg, die Fährverbindung von Rügen nach Schweden, die so genannte Königslinie ab September neu zu beleben, haben Verkehrsminister Christian Pegel, Wirtschaftsminister Harry Glawe und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann ausdrücklich begrüßt.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Flensburger Reederei ein im Land durch seine Tochter Weiße Flotte bereits engagiertes Unternehmen mit besten regionalen Netzwerken und Kenntnissen die traditionelle Königslinie im neuen Gewand wieder aufnimmt. Besonders der Fakt, dass ein gebrauchter Katamaran gekauft und damit erheblich investiert wurde, zeigt das langfristige Interesse an der Verbindung seitens der Reederei. Nach Corona ist dies ein gutes und wichtiges Zeichen für den Tourismus und die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem in Vorpommern“ sagte der Minister. „Der Standort Fährhafen Sassnitz wird hierdurch genauso gestärkt wie der Tourismusstandort Rügen, weshalb das Land auch kurzfristig notwendige Infrastrukturinvestitionen finanziell unterstützen wird, ebenso weitere nötige Investitionen in den Start und das erfolgreiche Wiedereinführen der Fährlinie“, stellte Pegel in Aussicht.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich: „Das ist ein guter Tag für Rügen und die Region. Der Einsatz der Menschen vor Ort zum Erhalt der Linie hat sich ausgezahlt. Es gibt eine Lösung, die von der Landesregierung und vom Unternehmen getragen wird. Von der Entscheidung profitieren Einheimische und auch Gäste gleichermaßen. Die Line bleibt erhalten. Somit kann das traditionelle Herz unter modernen Vorzeichen weiter schlagen.“

„Die Fährverbindung ist der Anschluss der Insel Rügen und ganz Vorpommerns an den internationalen Tourismus. Ich freue mich sehr, dass die Reederei dieses Angebot entwickelt hat. Das stärkt nicht nur die infrastrukturelle Anbindung, sondern belebt den Schifffahrtsverkehr ab Sassnitz und steigert die Lebensqualität der Einheimischen. Mal eben Schweden und zurück ist künftig noch schneller möglich“, freut sich auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dankt allen am Prozess Beteiligten.

Unter der Marke „FRS Königslinjen“ wird ab Herbst 2020 die schnellste Fährlinie vom europäischen Festland nach Schweden den Liniendienst aufnehmen. Ein Hochgeschwindigkeitskatamaran mit Autodeck verbindet dann Sassnitz auf Rügen mit dem südschwedischen Ystad in zwei Stunden und 30 Minuten.