Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport eine Rückkehr zum regulären Sportbetrieb unter Auflagen geplant. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb kann in allen Sportarten in den jeweiligen Klassen und Ligen voraussichtlich ab dem 10. Juli auch mit Zuschauenden wiederaufgenommen werden. Darauf hat die Landesregierung sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden verständigt.
„Das konstant niedrige Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch im Sport eine weitgehende Öffnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der heutigen Klausursitzung. Dies galt bereits für kontaktlose Sportarten und soll nunmehr auch für Sportarten mit Körperkontakt ermöglicht werden.
„Ich begrüße diese Entscheidung aus sozialen und sportfachlichen Gründen sehr. Das freut mich besonders für die vielen Sport treibenden Kinder und Jugendlichen in unserem Land, die sich bald wieder in Wettkämpfen messen können und deren Eltern zuschauen können“, so Drese.
Voraussetzung für die weitere Öffnung ist das Vorliegen eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgung von Infektionsketten. Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, ihre sportartspezifischen Konzepte der Entwicklung anzupassen.
„Mit dem Einstieg in den regulären Sportbetrieb erhalten die Vereine und Sportfachverbände Planungssicherheit etwa für die Erstellung der Rahmenspielpläne und überregionalen Wettkampfformen für die neue Saison“, verdeutlichte Drese. So haben z.B. der Landesfußballverband M-V, der Handballverband M-V sowie der Landesvolleyballverband M-V um Zulassung des regulären Trainings- und Spielbetriebes gebeten, um ab August wieder in den Wettkampfbetrieb einsteigen zu können. „Dies ermöglichen wir mit der heutigen Verständigung und der darauffolgenden Fortschreibung der Corona-Landesverordnung“, so Drese.
Die Öffnung des Sportbetriebes auch für Zuschauende gilt für den Freizeit-, Breiten- und Leistungssportbereich. „Die Anzahl der sich gleichzeitig auf oder in der Sportanlage befindenden Personen beträgt maximal 500 im Außenbereich und 200 in überdachten Veranstaltungsorten“, sagte Drese. Besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, müssen von den jeweiligen Veranstaltern getroffen werden.
Diese Regelungen orientieren sich an vergleichbaren Vorgaben etwa im Bereich der Kultur. Drese: „Die Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb rechtfertigt sich aus der unterschiedlichen Gefährdung einer Ansteckung. Aus diesem Grund sind für Sport-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.“
Im Spitzen- und Berufssport verbleibt es bei den weitgehend überregional geregelten Vorgaben. Für Änderungen im Zuschauerbereich ist eine überregionale Abstimmung erforderlich.