Drese kommt kommunaler Ebene bei Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung entgegen
Schwerin – Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung erhalten. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute angekündigt, das Inkrafttreten des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschieben zu wollen.
Drese reagiert damit auf eine Bitte der kommunalen Ebene. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag hatten sich für eine zeitliche Streckung des Gesetzesvorhabens ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in einer Größenordnung gebunden habe, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten.
„Dieser Argumentation kann ich sehr gut folgen, da eine geordnete Umsetzung auf kommunaler Ebene gefährdet ist. Die gemeinsamen Anstrengungen der Landesregierung im Schulterschluss mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlangten in den letzten Wochen eine Aufgaben-Priorisierung auf Landes- und kommunaler Ebene. Deshalb unterstütze ich das Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte“, sagte Ministerin Drese heute im Landtag. „Mir liegt vor allem die Aufrechterhaltung notwendiger Beratungsangebote und -strukturen zum Schutz der rat- und hilfesuchenden Menschen am Herzen“, betonte Drese.
Die Ministerin führte aus, dass bereits in der vergangenen Woche die Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf eingeleitet wurde. Dieser hat neben notwendigen Änderungen der Landesausführungsgesetze SGB IX und SGB XII die Verschiebung des Inkrafttretens des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf dem 1. Januar 2022 (statt bisher am 1. Januar 2021) zum Gegenstand. „Geplant ist, einen Gesetzentwurf mit dieser Zielstellung im Spätsommer dem Landtag zur ersten Lesung zuzuleiten“, so Drese.