Neue Verordnung: Lockerungen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen
Schwerin – Am 15. Juni treten weitere Lockerungen und Erleichterungen in den Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die veränderte Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem eine Ausweitung der Besuchs- und Betretungsregelungen, eine bessere Gewährleistung der Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Nutzung der Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor.
„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen mindestens durch eine Person an zwei Tagen in der Woche oder durch zwei Personen an jeweils einem Tag in der Woche Besuch empfangen dürfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Innerhalb der Gebäude beträgt die Besuchszeit mindestens jeweils 45 Minuten, im Außenbereich der Einrichtungen mindestens 90 Minuten.
„Häufigere und längere Besuche sind wünschenswert und können durch die Einrichtungsleitung erlaubt werden. Die Besuchsperson ist außerdem nicht mehr länger dauerhaft festzulegen, so dass unterschiedliche Besuchspersonen die Bewohnenden besuchen dürfen“, so Drese. Dabei sollen Außenbereiche der jeweiligen Einrichtung, wie z.B. Gärten verstärkt genutzt werden. Insoweit sind „Mischkonzepte“ (Besuche sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche) geboten.
Die Landesverordnung hebt zudem hervor, dass die Privatsphäre der Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchspersonen im Rahmen des Besuchs geschützt wird, indem Personal der Einrichtung nicht dauerhaft zugegen ist. Weiter wird klargestellt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen das Verlassen der Einrichtung etwa für Spaziergänge allein oder mit anderen grundsätzlich zu ermöglichen ist. Drese: „Das heißt auch, dass Eltern ihr Kind aus der Einrichtung zum Beispiel über das Wochenende mit nach Hause nehmen können. Eine Quarantänemaßnahme bei der Rückkehr in die Einrichtung ist grundsätzlich nicht notwendig.“
Voraussetzung hierfür ist, dass das lokale Infektionsgeschehen gering bzw. gar nicht vorhanden ist, die Hygieneregeln eingehalten werden, die Pflegebedürftigen sowie deren Kontaktpersonen bestätigen, dass Symptomfreiheit besteht, und sie die Kontakte in der Zeit der Abwesenheit für sich vermerkt haben.
Auch Handkontakte und Alltagshilfen, wie das Stützen, zwischen den Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchsperson sind nach Aussage von Ministerin Drese zukünftig wieder möglich.
Drese: „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ausweiten können. Wir läuten mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein. Dennoch müssen wir weiterhin beachten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“