MV-Bundesratsinitiative

Sexuelle Gewalt gegen Kinder in jedem Fall künftig ein Verbrechen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in den Bundesrat am 3. Juli 2020 eine Entschließung zur höheren Bestrafung von sexuellem Kindesmissbrauch und Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften einbringen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag. Ziel ist es, die Bundesregierung aufzufordern, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Jedem muss klarwerden, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen und kein Vergehen ist. Das stellen wir nur nachhaltig klar, in dem die strafrechtliche Sanktionierung verschärft wird und die Mindeststrafe von jetzt sechs Monate auf ein Jahr erhöht wird. Niemand sollte Gewalt und Missbrauch erfahren, schon gar nicht die wehrlosesten in unserer Gesellschaft. Kinder verdienen unseren Schutz. Wir sind es ihnen schuldig, da sie unsere Zukunft sind. Es ist geboten, dass die Bundesjustizministerin nun der lange im Raum stehenden Prüfbitte zur Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei Kindesmissbrauch nachkommt und einen Gesetzentwurf vorlegt“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Die schärfere strafrechtliche Sanktionierung von sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die Ende Mai einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister initiiert hatte.

„Kinderschutz lebt von einer funktionierenden Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen und zwischen den verschiedenen Hilfesystemen. Wichtig ist, dass alle beteiligten Akteure Hand in Hand zusammenarbeiten und ihre Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen. Die präventiven Maßnahmen müssen auf allen Ebenen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch verstärkt werden. Kinderschutz muss oberste Priorität haben“, so Drese.

Das Land hat in den letzten Jahren seine Anstrengungen für den Kinderschutz nochmals erhöht. Nach Angaben von Hoffmeister und Drese wurden u.a. ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Höhe von fünf Millionen Euro vor allem für die bessere Strafverfolgung im Internet aufgelegt, die Landesmittel für die Opferambulanzen verdoppelt, die Frühen Hilfen für junge Familien verstetigt, eine Kinderschutz-App entwickelt und eine neue Kontaktstelle Kinderschutz beim Kinderschutzbund MV eingerichtet.

Kinder- und Jugendreisen

Weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese informierte am heutigen Dienstag über weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen sowie Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu hat das Sozialministerium eine aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (3. Corona-JugVOÄndVO MV) erarbeitet, die am 22. Juni in Kraft tritt.

„Wir möchten zum Ferienbeginn nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Angebote für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können. Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen und Monaten besonders unter den Einschränkungen gelitten und brauchen wieder Möglichkeiten, sich auszutauschen und pädagogische Begleitung und Unterstützung außerhalb des Elternhauses in Anspruch zu nehmen“, verdeutlichte Drese.

Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit soll daher von der grundsätzlichen Einhaltung der Abstandregel von 1,50 Meter abgesehen werden können, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. „Auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sollte aber geachtet werden“, so Drese.

Auch bei Gruppenreisen mit Übernachtung kann der Mindestabstand aufgehoben werden, wenn die Teilnehmenden vom Beginn bis zum Ende der Maßnahme eine Gruppe in fester Zusammensetzung bilden. Drese: „Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen nicht übersteigen. Unter diesen Bedingungen kann dann auch von der Einhaltung der Abstandsregel in Ess- oder Schlafräumen abgesehen werden.“ Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen.

Der Anbieter der Angebote und Maßnahmen hat die Beachtung der Anforderungen durch eine angemessene Anzahl von geeigneten betreuenden Personen zu gewährleisten. Die Verpflichtung, eine Anwesenheitsliste zu führen, sowie zur Beachtung der Hygienevorgaben (vorwiegend Angebote im Freien, Lüften, Desinfizieren usw.) bleibt bestehen.

Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Ab dem 22.06.2020 gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV. Sie sieht weitere Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vor. Hierzu wurden zudem aktualisierte Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums veröffentlicht. Unter den dort genannten Voraussetzungen können Kinder- und Jugendreisen durchgeführt werden.

Deutscher Kita-Preis 2020

Bundesweit zweiter Platz für das lokale Bündnis für Familie Uecker-Randow aus Torgelow

Torgelow – „Die bundesweite Würdigung der vielfältigen Arbeit des lokalen Bündnisses für Familie Uecker-Randow aus Torgelow ist eine tolle Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern“, gratulierte Sozialministerin Stefanie Drese den Preisträgern zum zweiten Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ zur gestrigen Verleihung des Deutschen Kita-Preises.

„Mit ihrem großen Netzwerk aus 57 Bündnispartner, darunter Kitas und Tagespflege, Einzelpersonen, Firmen, Verwaltung und Politik, entstehen herausragende Projekte mit denen sie die Jury überzeugen konnten“, so Drese.

Der zweite Platz beim Bundeswettbewerb ist mit 10.000 Euro dotiert. Die zwei Gewinner des ersten Preises in den Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ erhalten je 25.000 Euro.

Insgesamt standen zehn Kitas und zehn Initiativen aus ganz Deutschland im Finale des Deutschen Kita-Preises. Sie wurden aus 1.500 Bewerbungen ausgewählt.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Gisela-Sdorra-Stiftung, der Karg-Stiftung, dem Eltern-Magazin und dem Didacta-Verband.

Technologie- und Gewerbezentrum wächst

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch eine Fördermittelzusicherung für einen Neubau am Technologie- und Gewerbezentrum e.V. Schwerin/Wismar (TGZ) an die Stadt Schwerin übergeben.

„Das TGZ ist ein Standort für junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen geworden. In der Phase von Produktentwicklung und Markteinführung können sich die Gründer hier dank guter Konditionen und beratender Unterstützung auf den Start ihres Unternehmens konzentrieren. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Konzept funktioniert und dringend weitere Flächen benötigt werden. Die Attraktivität und die moderne Ausstattung des geplanten Neubaus werden ein wirksamer Anreiz für weitere Ansiedlungen sein und neue hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Technologie- und Gewerbezentrum e. V. Schwerin/Wismar wurde im Jahre 1990 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar gegründet. Das TGZ bietet jungen Unternehmen Büro-, Labor- und Produktionsräume, die sich je nach Unternehmenssituation flexibel in Größe und Art an die Bedarfe anpassen lassen. Derzeit sind im TGZ 108 Unternehmen mit insgesamt 705 Beschäftigten eingemietet.

Hierbei handelt es sich größtenteils um Unternehmen, die in der Regel die Entwicklung ihres Produktes oder ihrer Dienstleistung beginnen. In direkter Nachbarschaft liegt der Technologiepark Schwerin, in den die Unternehmen bei erfolgreicher Entwicklung umsiedeln. Dort sind gegenwärtig 50 Unternehmen mit 644 Mitarbeitern auf einer bebauten Gewerbefläche von 68.700 Quadratmetern ansässig. Dazu gehören unter anderem die Human Med AG, Trebing und Himstedt Prozessautomation GmbH & Co KG, Planet IC GmbH, Hoffrichter Medizintechnik GmbH, Leukhardt Schaltanlagen Systemtechnik GmbH und ds automation GmbH. Das TGZ soll jetzt um einen Neubau erweitert werden, damit weitere 4.000 Quadratmeter Fläche entstehen.

„Insgesamt sind im Raum Westmecklenburg fast 340 Unternehmen mit etwa 2.700 Mitarbeitern aktiv, die ihre ersten Schritte an einem der TGZ-Standorte in Schwerin, Wismar und Malchow gemacht haben. Viele von ihnen haben sich in einem der eigens um die Zentren geschaffenen Technologieparks angesiedelt und dort ihre eigenen Investitionen getätigt. Jetzt geht die Erfolgsgeschichte weiter“, sagte Glawe.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, ergänzte: „Mit dieser Investition stärkt das TGZ weiter den Wirtschaftsstandort Schwerin. Aus dem TGZ haben sich zahlreiche Unternehmen entwickelt, die sich auf dem nationalen und internationalen Markt behaupten. Die Landeshauptstadt, die wie auch bei allen vorangegangenen Vorhaben am Standort Schwerin die Investitionsvorhaben des TGZ begleitet, freut sich, dass mit dem Neubau die 30-jährige Erfolgsgeschichte weitergeschrieben wird. Mein Dank gilt dem Wirtschaftsministerium für die finanzielle Unterstützung.“

Die Gesamtinvestition beträgt rund 14,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 12,6 Millionen Euro.

Durch das Wirtschaftsministerium wurden seit 1992 für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 20 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 25 Millionen Euro ausgereicht.

Ausbau des Fußwegs in der Oststadt

Neubrandenburg – Für den Ausbau der Nord-Süd-Fußgängerachse im Stadtteil Oststadt erhält die Stadt Neubrandenburg vom Landesbauministerium eine Förderzustimmung über rund 517.000 Euro Städtebaufördermittel. Die Gesamtausgaben für dieses Vorhaben belaufen sich auf rund eine Million Euro.

Die Nord-Süd-Fußgängerachse verbindet auf etwa 650 Metern den Juri-Gagarin-Ring im Norden mit der Robert-Koch-Straße im Süden. Sie wird durch den Zuschuss barrierefrei und in einer einheitlichen Breite von etwa 5,20 Metern neu gestaltet. Dabei soll die Trasse 21 Roßkastanien, Bänke, Spielgeräte sowie auf einer Weghälfte einen sandfarbenen Asphaltbelag für die Nutzung mit Skateboards und Inlineskates erhalten.

Die Straßenbeleuchtung wird durch insekten- und klimafreundliche LED-Leuchten ersetzt. Weiterhin wird der Fußgängerweg um etwa 60 Meter verlängert, um ihn an den Gehweg an der Robert-Koch-Straße anzuschließen. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im November 2020 beginnen und ein Jahr dauern.

Mobile Alarmgeräte

Rostock – Zwölf Notrufanlagen wurden heute am Oberlandesgericht als Pilotprojekt verteilt.

„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz hat oberste Priorität. Daher verteilen wir an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern mobile Alarmgeräte. Zunächst sind es zwölf Notsignalanlagen im Rahmen eines Pilotprojekts. Es ist das erste Projekt dieser Art in ganz Norddeutschland. Wir sind damit Vorreiter. Nachdem wir unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bereits mit Schutzwesten ausgestattet haben, ist dies ein weiterer Schritt in puncto Sicherheit“, so Justizministerin Hoffmeister am Oberlandesgericht Rostock während der Verteilung.

Die Geräte verfügen über einen Direkt-Alarm zur Leitstelle des Sicherheitstechnik-Anbieters. Dabei wird die aktuelle GPS-Position des Nutzers an die Leitstelle übertragen, von wo die Alarmmeldung und GPS-Position an die Leitstelle der Polizei abgegeben wird. Wenn sich die Person aufgrund einer fehlenden Netzabdeckung längere Zeit außer Reichweite befindet, wird ebenso ein Signal abgesetzt und die entsprechende Person kontaktiert.

Justizministerin Hoffmeister: „Die zwölf Notsignalgeräte werden an mehreren Amtsgerichtsbezirken verteilt. Schon im Herbst wird die erste Phase des Pilotprojektes abgeschlossen sein. Dann werden die Erfahrungen mit dem System ausgewertet und mit Erfahrungen aus den anderen Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen verglichen. Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung aller 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit einem gut funktionierenden System“, sagt die Ministerin weiter.