Große Ortsumgehung Zirchow

Insel Usedom – Signale aus Berlin geben Anlass zu Optimismus, dass eine großräumige Ortsumgehung für Zirchow auf der Insel Usedom Realität werden könnte.

„Das Bundesverkehrsministerium hat signalisiert, dass es sich eine „große“ Variante – die weiträumige südliche Umfahrung, an die auch eine Flughafenzufahrt angebunden werden könnte – vorstellen könnte. Eine Bewertung dieser Variante des Vorhabens in Berlin hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bau des Swinetunnels auf polnischer Seite Auswirkungen auf den Bereich Zirchow haben könnte, die auch eine lange Umfahrung rechtfertigen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel.

„Ja, unsere Prüfungen bestätigen, dass auch weiträumig um den Ort Zirchow herumführende Varianten einer Ortsumgehung wirtschaftlich umsetzbar wären“, bestätigt Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und erklärt: „Der Bund realisiert Straßenneubauten eigentlich nur, wenn sie im vordringlichen Bedarf des vom Bundestag beschlossenen Verkehrswegeplans stehen. Das ist für Zirchow nicht der Fall. Aber die Analysen und Pläne, die Mecklenburg-Vorpommern uns vorgelegt hat, haben gezeigt, dass sich hier mit dem Beschluss des Tunnelbaus in Polen die Umstände geändert haben, nachdem der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen wurde. Der Bund wird deshalb in diesem Fall die Realisierung der Umgehung unterstützen und finanzieren.“

Das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte das Bundesverkehrsministerium gebeten, neben der bereits bestätigten „kurzen“ Variante auch für eine längere Variante einer Ortsumgehung Zirchow eine Bewertung nach der Methodik des Bundesverkehrswegeplans durchzuführen. Diese ist nun erfolgt, mit dem Ergebnis, dass der Nutzen die Kosten eines solchen Straßenneubaus rechtfertigen würde. Nach aktuellem Stand allerdings mit einer Einschränkung: Die Bahntrasse muss statt mit zwei teuren Brücken mit deutlich günstigeren beschrankten Bahnübergängen gequert werden.

„Wie die Umgehung am Ende tatsächlich bis ins Detail gebaut wird, wird jetzt durch die Projektgruppe Großprojekte im Rahmen der Linienplanung untersucht. Die Nachricht aus Berlin bedeutet zunächst, dass der Bund auch die Kosten für den Bau der „großen“ Variante einer Umgehung tragen würde, wenn diese im Ergebnis der Variantenuntersuchung vorzugswürdig ist“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Da sie länger ist und die stillgelegte, aber nicht entwidmeten Bahntrasse südlich von Zirchow zweimal kreuzt, ist sie deutlich teurer als die kürzere Variante, für die der Bund bereits bestätigt hatte, dass sie erforderlich ist.

Auch Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann wertet das Signal des Bundes als „nahezu unglaublichen Erfolg. Die Landesregierung hat sich seit 2018 intensiv dafür eingesetzt, dass der Bund die Ortsumgehung nachträglich als dringlich einschätzt und auch eine ,große‘ Variante finanzieren würde. Dass dies geschieht, dürfte eine große Ausnahme sein – und ist eine hervorragende Nachricht für die ganze Region um Usedom.“ Er danke vor allem den Zirchowern, die sich in der Bürgerinitiative immer sachlich, konstruktiv und engagiert eingebracht haben: „Eine touristische Entwicklung bedeutet immer auch ein Anstieg von Verkehren. Um so wichtiger ist, dass es hierbei eine Entlastung im Ortskern gibt.“

Die Mitglieder der Bürgerinitiative, die sich seit 2016 für die Umgehung einsetzt, sind erleichtert: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Beharrlichkeit Früchte trägt. Die große Variante entspricht unserer Argumentation hinsichtlich Nachhaltigkeit und Weitsicht und erscheint für ein künftiges Verkehrskonzept mehr als sinnvoll. Die Steigerung der Wohnqualität und vor allen der Verkehrssicherheit in unserem Ort nimmt in der Perspektive eine positive Entwicklung“, sagt Kathrin Flindt von der Arbeitsgruppe Ortsumgehung Zirchow.

Christian Pegel dankt ebenfalls der Initiative für ihr Engagement – und insbesondere auch den Behördenmitarbeitern, die das Projekt möglich gemacht haben: „Die Kolleginnen und Kollegen in unser Straßenbauverwaltung haben zwei Jahre lang intensiv an der Grundlage für diese Entscheidung gearbeitet und so dem Bundesverkehrsministerium die Zusage ermöglicht. Beiden danke ich von Herzen für ihren Einsatz und guten Willen.“

Umstellung auf neue Kassensysteme

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer räumt Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme mehr Zeit ein. Ein entsprechender Erlass ist seit heute in Kraft.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings sehen sich viele Unternehmen nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Umstellung der Kassensysteme in der aktuell geltenden Frist umzusetzen.

Neben den Folgen der Corona-Krise war auch die Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersätze mit großem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch immer nicht freigegeben ist.

Finanzminister Reinhard Meyer hat daher entschieden, eine ähnliche Härtefallregelung zu schaffen, wie etwa Schleswig-Holstein und Hamburg. „Ich hätte mir ein bundeseinheitliches Vorgehen gewünscht, das war leider nicht möglich. Jetzt darf es aber nicht zu Nachteilen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen“, so Meyer.

Die Erleichterung wird über einen Erlass geregelt, der vorsieht, dass die bestehenden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 weiterhin nicht beanstandet werden, wenn das Unternehmen,

  • bis spätestens 30. September 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt hat oder
  • bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE, der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt wurde.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuerverwaltungen in den Ländern hat in den vergangenen Monaten gezeigt, wie pragmatisch und unbürokratisch sie in Krisenzeiten handeln können. Die Krise ist noch nicht überstanden, daher tun wir gut daran, bürokratische Hürden mit Augenmaß abzusenken.“

Run auf grüne Berufe nutzen

Güstrow – Das Landwirtschafts- und Forstministerium investiert 1,7 Mio. Euro in Ländliche Räume für die Ausbildung von Forstwirten.

„Junge und gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Forstverwaltung hier bei uns im Land“, so Forstminister Backhaus beim heutigen Richtfest der neuen Lehrwerkstatt für Forstwirt-Azubis im Forstamt Güstrow.

Landwirtschaftsministerium und Landesforstanstalt entschlossen sich, der steigenden Nachfrage auf grüne Berufe gerecht zu werden. Die im ganzen Land dezentral angebotenen 60 Stellen werden durch eine Ausbildungsoffensive auf 90 erhöht. Dazu bedarf es auch baulicher Erweiterungen. So wird in Güstrow mit 1,7 Mio. Euro in eine moderne Ausbildungsstätte investiert.

„Statt etwa 140 Bewerbungen in 2016 sind dieses Jahr sage und schreibe 250 Interessenten auf die Ausbildungsbetriebe zugekommen“, erläutert Dr. Backhaus.

Den Bauherren ist es zudem wichtig, den nachhaltig produzierten Baustoff Holz zu nutzen und somit etwas gegen den Klimawandel zu tun.

„Die Lehrwerkstatt in Güstrow ist ein Holz-Neubau der Landesforst M-V und speichert dadurch langfristig Kohlenstoff. Obendrein vermeiden wir energieintensivere Stoffe wie Beton und Stahl“ schwärmt der Forstminister.

Das Land M-V unterstützt die Forstwirt-Ausbildung jährlich mit etwa 2 Mio. Euro. Die praktische Lehrzeit wird in Forstämtern der Landesforst M-V oder privaten Betrieben absolviert. Hinzu kommen für jeden Auszubildenden Berufsschul- und überbetriebliche Abschnitte in Güstrow-Bockhorst.

Beginn der Waldzustandserhebung 2020

Schwerin – Am 20.07.2020 startet die diesjährige Waldzustandserhebung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns. Im Vorfeld geschulte Mitarbeiter der Forst- und Nationalparkverwaltung werden bis zum 20.08.2020 im Zuge der Außenaufnahmen etwa 2.500 Bäume hinsichtlich ihres Vitalitätszustandes, eingeschätzt über den Nadel-/Blattverlust, sowie Schäden durch Insekten, Pilze und andere Einflüsse begutachten.

„Um die vielfältigen Aufgaben unserer Wälder für die Zukunft sichern zu können, müssen wir wissen, wie es um sie steht. Die Erhebung und damit ständige Überwachung des Waldzustandes ist daher eine wichtige Aufgabe unserer Forstleute“, so Forstminister Dr. Till Backhaus.

„Bereits 2019 konnten wir feststellen, dass rund ein Drittel der untersuchten Bäume als deutlich geschädigt gilt“, so Backhaus. Im Jahr 2020 ist zu erwarten, dass sich die anhaltende Belastung der Waldbäume aufgrund der trockenen Witterung der vergangenen zwei Jahre deutlich im Ergebnis der landesweiten Vitalitätsansprache zeigen wird.

Für die Großrauminventur wurden 105 dauerhaft eingerichtete Stichprobenpunkte systematisch über die Waldfläche Mecklenburg-Vorpommerns verteilt. Die an diesen Punkten nach einem international abgestimmten, einheitlichen Verfahren erhobenen und durch Forstwissenschaftler ausgewerteten Daten ermöglichen einen repräsentativen Überblick zum Waldzustand im gesamten Land.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den jährlichen Waldzustandsbericht Mecklenburg-Vorpommerns. Des Weiteren fließen sie auch in die Waldzustandsberichte der Bundesregierung und der Europäischen Union ein.

Studiengang Hebammenwissenschaft

Ausbildung für Hebammen erhält akademisches Niveau

Rostock – Erstmals bietet eine Universität in Mecklenburg-Vorpommern den Studiengang Hebammenwissenschaft an. Die Universität Rostock wird zum Wintersemester 2020/21 einen entsprechenden Studiengang einrichten. Damit erhält die Ausbildung zur Hebamme erstmals im Land akademisches Niveau. Studierende werden dann innerhalb eines auf sieben Semester angelegten dualen Bachelor-Studienganges den Abschluss erwerben können.

Das Studium hat einen sehr hohen Praxisanteil, der sowohl im Krankenhaus als auch im ambulanten Bereich absolviert wird. Der hochschulische Teil des Studiums wird sowohl an der Universitätsmedizin Rostock als auch am kooperierenden Klinikum Südstadt stattfinden. Der Studiengang ist für jährlich 20 Studierende angelegt.

„Der Bedarf an Hebammen im Land ist groß. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern Hebammen ausbilden“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock gelungen ist, die Voraussetzungen für diesen Studiengang zu schaffen. Schließlich benötigen neue Erdenbürger und deren Mütter die Hebammen.“

Für den Studiengang werden eine Professorenstelle und vier weitere Mitarbeiterstellen geschaffen, die vom Ministerium finanziert werden. Die derzeit an der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ für die berufliche Ausbildung zuständigen vier Lehrkräfte werden, soweit deren Einverständnis vorliegt, an der Universitätsmedizin Rostock weiterbeschäftigt. Mit dem Amt für Schule der Hansestadt Rostock wird eine Vereinbarung über die Nutzung der Räume der Beruflichen Schule sowie der dort vorhandenen Einrichtung getroffen.

„Digitrans“-Förderung

Schwerin – Immer mehr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

„Wir haben bei den Zuwendungsbewilligungen soeben die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschritten“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Exakt wurden seit Beginn des Programms 2019 bis Ende vergangener Woche 2,02 Millionen Euro an Zuschüssen zugesagt.

„Damit werden 2019 und 2020 insgesamt 6,8 Millionen Euro aktiviert, die die Unternehmen einschließlich eigener Mittel sowie weiterer Fördermittel aus anderen Programmen in die Digitalisierung ihrer Betriebe investieren. Zudem bearbeitet das Landesförderinstitut aktuell 47 weitere Anträge, mit denen ein Gesamtfördervolumen von sogar ca. 2,65 Millionen Euro allein in diesem Jahr erreicht wäre“, so der Minister. Knapp eine Million Euro wurden in den vergangenen 19 Monaten bereits abgerechnet und ausgezahlt.

„Ich freue mich, dass sich unser Programm herumspricht. Im vergangenen Jahr haben wir gut eine Million Euro an Zuschüssen bewilligt – und die gleiche Summe bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Das spricht dafür, dass immer mehr kleine und mittelgroße Betriebe in unserem Land, an die sich das Programm richtet, erkannt haben, wie wichtig es für ihre Zukunft ist, in die Digitalisierung inklusive IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Firma zu investieren“, sagt Christian Pegel.

Zugleich wirbt er für weitere Anträge: „Unternehmen, die in Zukunft bestehen wollen, müssen sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Ziel unseres Programms ist, diesen Gedanken – sollte er noch nicht vorhanden sein – anzustoßen und die Umsetzung zu unterstützen.“ Bis 2021 stehen über das Programm noch 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich sollen im Rahmen des Zukunftsbündnisses M-V aus dem Konjunkturprogramm weitere Landesmittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro für die Digitrans-Richtlinie bis 2022 bereitgestellt und bei Bedarf bis auf fünf Millionen Euro erweitert werden.

Die meisten Anträge auf die „Digitrans-Förderung“ kommen aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte (siehe Auflistung ganz unten). Besonders freut Christian Pegel: „Das Ziel, insbesondere Kleinstunternehmen mit bis zu zehn und kleine Unternehmen mit bis 50 Mitarbeiter besonders in den Förderfokus zu rücken, ist übererfüllt: Sie machen 91 Prozent der geförderten Unternehmen aus. 75 Prozent waren angestrebt.“

Der Zuschuss aus der Landeskasse beträgt in der Regel 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro. „10.000 Euro klingt erst mal nicht so viel. Aber die Erfahrungen zeigen, dass man damit schon eine Menge anschieben kann. Und das in nahezu jeder Branche“, sagt der Minister und nennt Beispiele:

„Tischlereien und Treppenbaufirmen schaffen mit Hilfe unserer Zuschüsse die Technik an, die ein digitales Aufmaß und für den Kunden gut nachvollziehbare 3D-Darstellungen der zu bauenden Objekte ermöglicht. Mehrere Dentallabore haben wir bei der Anschaffung von 3D-Druckern unterstützt, die den Zahnersatz viel schneller und genauer herstellen als die Mitarbeiter es von Hand können. Eine Brennerei in Klein Kussewitz richtet mit dem Zuschuss eine Software ein, die für die Lebensmittelüberwachung durch den Zoll genau erfasst, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden.“

Und wenn Christian Pegel erst mal anfängt, fallen ihm immer mehr Projekte ein, die ihn manchmal überrascht, immer aber begeistert haben: „Eine Matratzenmanufaktur aus dem Landkreis Rostock unterstützen wir beim Erstellen eines Online-Shops und eine Apotheke bei der Anschaffung eines Spektrometers für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Tropfen und Zäpfchen. Damit können etwa die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden. Die manuelle Kontrolle inklusive Reinigungsaufwand für die Arbeitsflächen und Entsorgung der Probenreste entfällt.“

Viele weitere Beispiele aus unterschiedlichsten Bereichen könnte Christian Pegel noch aufzählen, belässt es aber bei diesem Fazit: „Diese Best-Praxis-Beispiele lassen sich gut als Blaupause auf viele andere Unternehmen und Branchen übertragen. Wenn auch in Ihrem Unternehmen die Erkenntnis gereift ist, dass eine Digitalisierung der Prozesse die Arbeit erleichtern und das Bestehen in der Zukunft leichter machen kann – informieren Sie sich unbedingt über unser Förderprogramm und stellen Sie einen Antrag.“

Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung

Schwerin – Mit insgesamt über 100 ausgeschriebenen Stellen bietet die Finanzverwaltung in diesem Jahr so viele Ausbildungsplätze an wie noch nie.

„Für die Landesverwaltung“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „gilt das gleiche wie für die freie Wirtschaft: Die beste Möglichkeit, den eigenen Fachkräftebedarf zu sichern, ist die Ausbildung junger Menschen.“ Seit heute sind auf dem Karriereportal des Landes (https://karriere-in-mv.de/) die Stellen für die zweijährige duale Ausbildung (Start: 01.09.2021) sowie das dreijährige duale Studium (Beginn: 01.10.2021) veröffentlicht worden. Bewerbungen sind noch bis zum 30.10.2020 möglich.

Die duale Ausbildung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre und findet im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung in einem der zehn Finanzämter des Landes sowie dem theoretischen Teil an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg statt. Dabei werden acht Monate Theorie vermittelt, 16 Monate wird das theoretisch Gelernte in der Praxis vertieft und umgesetzt. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, in den Dienst des Landes zu treten.

Beim ebenfalls ausgeschriebenen dreijährigen Studium zum Diplom-Finanzwirt erhalten die Studierenden auch schon während des Studiums Beamtenbezüge und haben nach drei Jahren nicht nur ihr Diplom, sondern auch ein sicheres Beschäftigungsverhältnis in der Tasche.

Mit den hohen Ausbildungszahlen stellt sich die Steuerverwaltung den personellen Erfordernissen, die eine moderne und effiziente Einnahmeverwaltung benötigt.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Wir brauchen gut ausgebildeten Nachwuchs. Ich bin daher schon sehr gespannt, wie viele der ausgeschriebenen Ausbildungsplätze wir tatsächlich besetzen können. Allerdings stellt uns der Anstieg vor Herausforderungen: Zum einen brauchen wir entsprechende räumliche Kapazitäten an der Fachhochschule, aber auch der Unterricht sowie die Ausbildungsbetreuung durch die Beschäftigten in den Finanzämtern vor Ort muss gesichert sein.“

Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte An-forderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden. Die genannten Voraussetzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

Informationen zur „Neustart-Prämie“

Schwerin – Für die im Zukunftsbündnis beschlossene „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit sind die Förderbedingungen fixiert. Die Prämien können Unternehmen beantragen, die ihren im Land Beschäftigten Sonderzahlungen gewähren, um die zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise abzumildern. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren.

„Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zurück. Das Land erstattet dem Unternehmen dann den vorausgezahlten Bonus. Die Finanzspritze soll den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen auszugleichen. Zugleich soll die Prämie auch als Kaufkraft-Impuls dienen, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Die Beschäftigten, für die die Leistung seitens der Unternehmen beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle coronabedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 Prozent betrug. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit.

Die Förderung kann für maximal fünf Unterstützungsmonate maximal 700 Euro je sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigtem betragen. Für den ersten Kalendermonat mit 50 Prozent Kurzarbeit oder mehr gibt es keinen Zuschuss. Für den zweiten und dritten Kalendermonat der Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent beträgt der Zuschuss je 200 Euro, für den vierten, fünften und sechsten Kalendermonat je 100 Euro. „Besonders wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung als monatlicher Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und so auch vollständig bei den Beschäftigten ankommt“, sagte Glawe.

Anträge können ab dem 15.09.2020 bis spätestens zum 31.12.2020 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.