34.000 Auszubildende starten ins Berufsschuljahr

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat allen Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr gewünscht. Mit Beginn des neuen Schuljahres an den beruflichen Schulen haben in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 34.000 junge Menschen an den 50 beruflichen Schulen im Land den Unterricht aufgenommen. „Die beruflichen Schulen im Land sind auf den Unterrichtsstart gut vorbereitet“, sagte Martin. „Natürlich gilt es, die Hygieneregeln zu beachten und so den Infektionsschutz sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte einzuhalten.“

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unternehmen im Land noch bis Ende Oktober für Bewerbungen auf Ausbildungsplätze offen sind. „Wer sich noch nicht entschieden hat, für den ist der Ausbildungszug nicht abgefahren. Es sind noch mehrere tausend Ausbildungsplätze im Land frei. Wer sich jetzt bewirbt, hat gute Chancen, noch in diesem Jahr seine Ausbildung beginnen zu können“, so Martin.

Die beruflichen Schulen werden das Schuljahr 2020/2021 in einem verlässlichen Regelbetrieb starten. Fünf Stunden Präsenzunterricht pro Tag garantieren die Schulen. Das Hygienekonzept besagt, dass während des Unterrichts keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Allerdings muss sie im Schulgebäude und auf dem Schulgebäude außerhalb des Unterrichts getragen werden, wenn nicht garantiert werden kann, dass sich die Schülerinnen und Schüler innerhalb ihres Klassenverbandes aufhalten. Außerhalb des Unterrichts ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, wie im Hygieneplan sowie der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) vom 07.07.2020 beschrieben wird.

„Es ist gut und wichtig, dass jetzt auch die beruflichen Schulen im Land in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gestartet sind. Die Erfahrungen seit dem Schulstart an den allgemein bildenden Schulen Anfang August haben gezeigt, dass das Hygienekonzept des Landes greift“, sagte Ministerin Martin. Auch an den beruflichen Schulen wird es wie an den allgemein bildenden Schulen mit Beginn des neuen Schuljahres Lernstandserhebungen geben. Diese werden nicht benotet, sondern dienen dazu, den aktuellen Wissensstand eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin zu ermitteln, um dann gezielt und individuell zu fördern. Bildungsministerin Martin nahm auch denjenigen, die ihre Ausbildung erst nach Beginn des Berufsschuljahres starten, die Sorge, unter Umständen im Lernstoff nicht mehr mithalten zu können. „Wer seine Ausbildung erst im Laufe des Septembers oder Oktobers beginnt, wird in den beruflichen Schulen gezielt gefördert, um den Stoff aufholen zu können. Das ist geübte Praxis auch aus den vorherigen Jahren.“

Martin dankte den über 1.500 Lehrerinnen und Lehrern an den beruflichen Schulen für ihr Engagement und ihren Einsatz. „Ich weiß, dass wir an den beruflichen Schulen hoch motivierte Lehrkräfte haben, die mit ihrer Arbeit vielen tausend jungen Menschen den erfolgreichen Start ins Berufsleben ermöglichen. Sie haben in der Zeit der Schulschließungen seit Mitte März einen unglaublichen Einsatz gezeigt. Auch die Abschlussprüfungen konnten gut organisiert durchgeführt werden. Dafür danke ich Ihnen.“

Online-Medienbildungstag mit hoher Beteiligung

Land richtete erstmals große Fortbildungsveranstaltung digital aus

Schwerin – Großer Zuspruch beim ersten Online-Medienbildungstag am Wochenende: Die 60 digitalen Angebote der Lehrkräftefortbildung am Samstag, 29. August 2020, verzeichneten am Ende des Tages insgesamt 1.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „Medienbildung und digitales Lernen stehen gerade in diesen Zeiten ganz im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass sich so viele Lehrerinnen und Lehrer einen Tag lang Zeit genommen haben, um Anregungen zu erhalten und Neues zu lernen“, lobte Bildungsministerin Bettina Martin. „Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben eine hohe Fortbildungsbereitschaft.“

Das Hauptreferat hielt Axel Krommer, Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er referierte gemeinsam mit Dr. Wanda Klee, Schulleiterin des Westfalen-Kollegs, dem Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund, und Philippe Wampfler, Lehrer an der Kantonsschule Enge/Schweiz und Dozent für Fachdidaktik Deutsch am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich, zum Thema „Didaktische Impulse für das Lernen auf Distanz“. Während der Schulschließungen im Frühjahr hatten sie im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW sechs didaktische Impulse formuliert.

Zuvor wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin mit einer Videobotschaft begrüßt. Sie dankte allen Lehrkräften für ihr Engagement der vergangenen Monate und betonte die wachsende Bedeutung der Digitalisierung von Schule, die gerade in der Zeit des Lockdowns aufgrund von Corona überdeutlich wurde. Außerdem sagte sie: „Medienkompetenz wird angesichts der Informationsflut für Schülerinnen und Schüler immer wichtiger. Sie müssen Wichtiges von Unwichtigem trennen können und Fake News von seriösen Informationen unterscheiden lernen. Für Lehrerinnen und Lehrer ist die Vermittlung von Medienkompetenz eine große Aufgabe. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich selbst gut auskennen“, betonte Martin.

In ihrer Videobotschaft sprach die Ministerin in diesem Zusammenhang auch die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte an. „Lehrkräfte müssen so ausgestattet sein, dass sie digitales Lernen vermitteln und mit dem Computer rechtssicher arbeiten können. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass der Bund für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen will. Ich hoffe, dass nun die notwendigen Schritte auf Bundesebene erfolgen, damit das Geld den Ländern zur Verfügung gestellt wird und gehandelt werden kann. Davon werden dann auch die Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, erklärte Martin.

Der Medienbildungstag fand zum zweiten Mal statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde er erstmals online durchgeführt. Organisiert wurde er vom Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). „Der Aufwand hat sich gelohnt. Das Interesse und die Beteiligung der Lehrkräfte waren sehr hoch. Das ist ein starkes Signal für das Engagement der Lehrkräfte in dem wichtigen Bereich der Digitalisierung“, bilanzierte Martin.

Covid-19-Impfstoff für alle

Kommission unterstützt Initiative COVAX

Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ihr Interesse bekräftigt, der COVAX-Fazilität für einen fairen, weltweiten Zugang zu einem bezahlbaren COVID-19-Impfstoff beizutreten. Ziel ist es, einen Impfstoff zu entwickeln und für alle, die ihn benötigen, verfügbar zu machen. Die Kommission beteiligt sich im Rahmen des „Team Europa“ mit einem Haftungsbeitrag von 400 Mio. Euro zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion . EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Eine Pandemie können wir nur im Rahmen einer globalen Zusammenarbeit überwinden.“

Weiter sagte von der Leyen: „Bei der weltweiten Corona-Krisenreaktion und der Kampagne „Global Goal Unite“ wurde diese Geschlossenheit besonders deutlich. Bislang wurden fast 16 Mrd. Euro zugesagt. Die größten Talente aus Wissenschaft und Forschung arbeiten gemeinsam mit Organisationen an Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die allen Menschen zugute kommen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir so eher an unser Ziel gelangen: dieses Virus zu besiegen — mit vereinten Kräften.“

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Dem Coronavirus ist nur durch eine globale, solidarische Zusammenarbeit beizukommen. Hierzu brauchen wir ein inklusives, internationales Konzept. Team Europa — Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten — macht heute deutlich, dass die COVAX-Fazilität ein Erfolg werden und allen Menschen weltweit den fairen Zugang zu einem Impfstoff erleichtern soll.“

Die COVAX-Fazilität unter Federführung der Impfstoff-Allianz Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO will die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen beschleunigen und für einen weltweit fairen Zugang sorgen.

Im Zuge der auf EU-Ebene (Kommission, Mitgliedstaaten und europäische Finanzinstitutionen, insbesondere EIB) erfolgten Zusage zur Mobilisierung von Mitteln für die weltweite Corona -Krisenreaktion will die Kommission 400 Mio. Euro als Haftung zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen von Team Europa bereitstellen. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung und Beitrag der EU werden in den kommenden Tagen und Wochen festgelegt. Team Europa steht COVAX mit Rat und Tat zur Seite, um die Entwicklung und Herstellung eines Impfstoffs für Menschen in armen und reichen Ländern unserer Welt zu beschleunigen und auszubauen.

Die Beteiligung der EU an COVAX ergänzt ihre laufenden Verhandlungen mit Impfstoffherstellern, die darauf abzielen, die Produktionskapazitäten der Hersteller auszuweiten und somit einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zu leisten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat unverzüglich auf den Aufruf der WHO reagiert und seit dem 4. Mai 2020 im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion fast 16 Mrd. Euro für den weltweiten Zugang zu Corona-Tests‚ ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen sowie für eine weltweite Überwindung der Krise mobilisiert.

Eine tragende Säule der weltweiten Corona-Krisenreaktion im Hinblick auf die weltweite Versorgung mit erschwinglichen Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests ist die am 28. Mai von der Bürgerbewegung Global Citizen ins Leben gerufene Global Goal: Unite for our Future -Kampagne unter der Schirmherrschaft von Präsidentin Ursula von der Leyen.

Am 4. Mai schlug die Kommission ferner einen Kooperationsrahmen zur Abstimmung der weltweiten Maßnahmen, zur raschen Entwicklung von Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests sowie zum Ausbau der Gesundheitssysteme vor: den sogenannten ACT (Access to COVID-19-Tools)-Accelerator.

Den Kern bilden drei Partnerschaften rund um die drei Prioritäten der weltweiten Corona-Krisenreaktion. Hier kommen Industrie, Forschung, Stiftungen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen zusammen, um gemeinsam neue Tools und Lösungen – von der Forschung über die Fertigung bis hin zur Verbreitung – zu entwickeln.

Als Impfstoff-Säule des ACT-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und weltweit fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen.

Ende April 2020 wurde COVAX von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO bei einer Veranstaltung des WHO-Generaldirektors, des französischen Präsidenten, der Präsidentin der Europäischen Kommission und der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung ins Leben gerufen. Seither hat die EU aktiv mit Gavi, CEPI und anderen Teilnehmerländern an der Einrichtung von COVAX-Steuerungs- und Finanzierungsinstrumenten gearbeitet. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung der EU sind nach der heutigen Interessenbekundung noch festzulegen.

Bis Ende 2021 will die COVAX-Fazilität in Verhandlungen mit einem diversifizierten Portfolio von Impfstoffherstellern über verschiedene wissenschaftliche Technologien, Lieferfristen und Preise 2 Mrd. Dosen erwerben. Die Fazilität ist ein Sicherungsmechanismus, der das Risiko für Hersteller, die Investitionen ohne Abnahmegarantien scheuen, und für Länder, die fürchten, keinen tragfähigen Impfstoff bereitstellen zu können, mindert.

„Christoph 47“ im 24-Stunden-Betrieb

Greifswald – Seit dem 03. August fliegt der beim Universitäts-Klinikum Greifswald (UMG) stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 47“ der DRF Luftrettung auch Rettungseinsätze in den Nachtstunden. Wirtschaftsminister Harry Glawe war am Montag vor Ort, um sich gemeinsam mit Dr. Krystian Pracz (Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung), Michael Sack (Landrat Vorpommern-Greifswald) und Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp (Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald) über die ersten Erfahrungen zu informieren.

„Denn bei der Rettung von Menschenleben zählt jede Sekunde, auch nachts. Da ist die Luftrettung bei uns im Land ein enorm wichtiger Baustein zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Mit ´Christoph 47´ ist ein wichtiges, ergänzendes Angebot für einen 24-Stunden-Betrieb entstanden, um Anwohner und Urlaubsgäste bestmöglich medizinisch zu betreuen. Von der Ausweitung der Einsatzzeiten profitieren insbesondere die Ostseeinseln Rügen, Hiddensee und Usedom. Damit ist ein schneller nächtlicher Patiententransport in eine Spezialklinik sichergestellt, wenn der Bedarf besteht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Bislang wurden die Luftretter aus Greifswald von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang alarmiert. Jetzt ist – bei entsprechender Wetterlage – ein Einsatz rund um die Uhr möglich. Insgesamt war der Rettungshubschrauber seit Jahresbeginn 875 Mal im Einsatz; davon 138 Mal im August. Seit dem 03. August gab es 20 Einsätze des Rettungshubschraubers „Christoph 47“ in der Nacht. Das Einsatzgebiet des Hubschraubers umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Teilbereiche der Mecklenburgischen Seenplatte. Zudem werden auch die Inseln Usedom, Rügen und Hiddensee mit betreut. Betreiber ist die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG. Im Jahr 2019 ist die DRF Luftrettung 1.335 Einsätze geflogen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe dankte den Einsatzkräften der Luftrettung. „Durch Ihren Einsatz konnten viele lebensrettende Maßnahmen durchgeführt und schwere gesundheitliche Schäden vermieden werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem fliegerischen Personal der DRF, dem Rettungsdienst und den Klinikmitarbeitern trägt dazu bei, dass Erkrankten im Notfall schnell und professionell geholfen wird“, sagte Glawe.

„Um beim Nachtflug am Luftrettungszentrum Greifswald sofort einsatzfähig zu sein, unterstützen wir die ärztliche Besetzung des Rettungshubschraubers durch erfahrenes landkreiseigenes Personal aus dem Eigenbetrieb Rettungsdienst. Mir liegt sehr am Herzen, in der Nacht die gleiche Versorgungsqualität im Rettungsdienst herstellen zu können wie am Tage“, sagte Landrat Michael Sack.

„Wir setzten uns bereits seit langer Zeit für die Einführung des Nachtflugs in Mecklenburg-Vorpommern ein. Wir freuen uns sehr, dass es jetzt soweit ist und wir diese wichtige Aufgabe mit ´Christoph 47´ übernehmen werden und noch besser für die Menschen der Region da sein können”, sagt Dr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung.

„Aus medizinischer Sicht war es immer egal, ob es Tag oder Nacht ist. Deshalb hat sich die Unimedizin Greifswald immer für den Nachtflug stark gemacht. Wir wünschen den nun nachts fliegenden Ärztinnen und Ärzten, dem Rettungsdienstpersonal und den Piloten allzeit guten Flug“, sagte Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Rettungs-Transport-Hubschrauber-Standorte. Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegen die weiteren Standorte am KMG-Klinikum in Güstrow und am Luftrettungszentrum Neustrelitz.

Die DRF-Gruppe mit Sitz in Filderstadt ist nach eigenen Angaben eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas. Insgesamt leistete die Gruppe 40.738 Einsätze im Jahr 2019. An 13 der 35 Stationen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sind die Crews rund um die Uhr einsatzbereit, an sieben Standorten kommen Hubschrauber mit Rettungswinde zum Einsatz. Zur DRF-Gruppe gehört seit 2001 die österreichische ARA Flugrettung mit zwei Stationen sowie seit 2019 die Northern HeliCopter GmbH (NHC), die an drei Stationen Einsätze in der Luft- und Wasserrettung leistet. Außerdem ist die DRF Luftrettung im Netzwerk der AP³ Luftrettung an einer Station in Balzers/Liechtenstein beteiligt. Darüber hinaus holt die DRF Luftrettung mit eigenen Ambulanzflugzeugen Patienten aus dem Ausland zurück.

Bauarbeiten an Anklamer Kreisstraße beendet

Anklam – In Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sind die Baumaßnahmen an der Kreisstraße 49 Lilienthalring fertiggestellt worden. „Die Kreisstraße ist ein wichtiger wirtschaftlicher Verkehrsknotenpunkt für die Region. Der Gewerbe- und Industriestandort Bluthsluster Straße/Industriestraße sowie das Industriegebiet werden damit am östlichen Stadtrand vernünftig an den Verkehr angeschlossen. Zusätzlich fließt hier der Hauptverkehr in Richtung der Zuckerfabrik und anderer im Umfeld ansässigen Unternehmen. Allerdings war die Straße in einem schlechten Zustand, das beeinträchtigte die Verkehrssicherheit. Mit den jetzt beendeten Baumaßnahmen wird sich die Situation wieder verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe bei der offiziellen Bauabnahme vor Ort.

Im Gewerbe- und Industriegebiet Bluthsluster Straße/Werkstraße/Industriestraße ist unter anderem die Zuckerfabrik (Cosun Beet Company) ansässig. Im neu erschlossenen Industriegebiet hat sich die Continental AG angesiedelt. Zudem plant die Unternehmensgruppe VICI Polska aus Warschau, dort einen neuen Produktionsstandort zu errichten. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes zur Herstellung von hochwertigen Frühstücksprodukten für den asiatischen und osteuropäischen Markt. Die Gesamtinvestition für dieses Vorhaben beläuft sich voraussichtlich auf über 18 Millionen Euro. Der Baustart für das neue Werk ist bereits für den kommenden Herbst geplant. Der Produktionsbeginn soll dann im Frühjahr 2021 erfolgen.

„Für die Wirtschaftsentwicklung einer Region sind gut ausgebaute Gewerbegebiete und ein leistungsfähiges Verkehrsinfrastrukturnetz eine notwendige Grundvoraussetzung. Durch die Unterstützung der Baumaßnahme verbessern wir die Standortbedingungen für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“, sagte Glawe.

Auch den Ausbau der Bluthsluster Straße samt Werkstraße und Industriestraße als Hauptverbindungsstraße im Industrie- und Gewerbegebiet hat das Wirtschaftsministerium in der Vergangenheit mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 3,7 Millionen unterstützt.

Die Investition für die Baumaßnahmen beläuft sich auf knapp 556.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 500.000 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.

Katholisches Begegnungszentrum eröffnet

Löcknitz – „Begegnungszentren sind immer positiv. Denn Begegnung bedeutet Miteinander. Daher freue ich mich sehr, dass das Erzbistum Berlin das Begegnungszentrum ‚mia‘ in Löcknitz eröffnet hat. Gerade in einem Grenzgebiet sind Menschen auf das Miteinander angewiesen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern, um voneinander zu profitieren. Denn nur wer über Grenzen hinaus denkt, erlebt die Grenze nicht als Randlage. Das ist der tiefe Sinn der Integration, der mit dem neuen katholischen Begegnungszentrum gelebt wird. Grenzen werden hier nicht nur geografisch, sondern auch im Glauben überwunden. Das Begegnungszentrum ist für alle geöffnet. Das Zusammenleben wird in die Mitte der Gesellschaft geholt. Das macht ‚mia‘ für die Region und für unser Land besonders wertvoll“, sagt Justizstaatssekretärin Gärtner in Löcknitz zur Eröffnung des katholischen Begegnungszentrums „mia – Miteinander in Aktion“. Die Ministerin ist auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

Das Begegnungszentrum „mia“ in Löcknitz versteht sich nach eigenen Angaben als offene Einrichtung für kirchliche und zivilgesellschaftliche Aktivitäten, unabhängig von Religion, Kultur, Geschlecht oder sozialem Stand. Es möchte dazu beitragen, das deutschpolnische Miteinander, Toleranz und Solidarität, u. a. mit Begegnung und Austausch zu stärken. Es gibt Angebote der katholischen Kirche wie Gottesdienste oder Sakramentenvorbereitung, Projekttage für Kitas und Schulen sowie Ausstellungen, Lesungen, Workshops und Themennachmittage.

FSJ-Stellen in Kitas

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese stehen für das bevorstehende Freiwillige Soziale Jahr 2020/ 2021 bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende in Kindertagestätten zur Verfügung. Das Land stellt dafür Mittel aus dem MV-Schutzfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von bis zu 550.000 Euro bereit.

„Das ist eine gute Nachricht für unsere Kitas im Land, die damit kurzfristig personelle Unterstützung erhalten können. Es bedeutet zugleich eine Chance für sozial engagierte junge Menschen bis 27 Jahre, wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln“, teilte Ministerin Drese am Wochenende mit.

Das Land übernimmt Kosten in Höhe von durchschnittlich 535 Euro im Monat je zusätzlicher FSJ-Stelle. Der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres steuert einen monatlichen Eigenanteil von 200 Euro pro FSJ-Stelle bei. Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragstellende als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist.

„Die Kitas gewährleisten seit Wochen einen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. Durch die Hygiene- und Schutzauflagen haben sie einen erhöhten Personalbedarf, der beispielsweise durch den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden aufgefangen werden kann“, erläuterte Drese ihre Grundidee zur Einrichtung der zusätzlichen FSJ-Stellen im Kita-Bereich.

Gleichzeitig geht das Sozialministerium von einem erhöhten Bedarf für ein FSJ aus, da Schulabsolvent*innen aufgrund der Corona-Pandemie mit ihrer Studienentscheidung zögern und Auslandsjahre auch nur eingeschränkt realisiert werden können. Drese: „Wir bieten nun 100 interessante FSJ-Stellen zusätzlich. Vielleicht entscheidet sich der eine oder die andere, nach dem FSJ in einer Kita, Erzieherin oder Erzieher zu werden.“

Direktlink: Infos zum Antragsverfahren für bis zu 100 zusätzliche FSJ-Stellen für den Bereich der Kindertagesförderung

Neue Zuschauertribüne

Dahlemann: Vorpommern-Fonds gut genutzt, Eggesiner Sportplatz ist perfekt

Eggesin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat heute gemeinsam mit Eggesins Bürgermeister Dietmar Jesse die neue Zuschauertribüne auf dem Sportplatz der Kleinstadt eröffnet und dabei einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 20.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds an den Bürgermeistermeister übergeben.

„Jetzt ist der Sportplatz der Sportvereinigung Eggesin 90 e.V. perfekt für Sportlerinnen und Sportler, Zuschauerinnen und Zuschauer. Gute Bedingungen sind für die Spieler wichtig, aber auch für das Publikum. Die letzten Monate waren eine schwierige Zeit für alle Vereine, auch für den Fußballverein. Nun aber geht die Saison wieder los. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds dazu beitragen konnten, dass es hier so schön geworden ist. Ich wünsche den Eggesiner Fußballern viel Erfolg in der neuen Spielzeit“, betonte Dahlemann am Sonnabend bei der Eröffnung.

Sport sei wichtig für den sozialen Zusammenhalt und fördere die Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen. „Und deshalb achten wir sehr darauf, dass unsere Sportanlagen gut in Schuss sind. Aus dem Vorpommern-Fonds haben wir bisher 35 Sportprojekte mit einer Gesamtsumme von rund 370.000 Euro gefördert“, hob Dahlemann hervor.

Auch der Eggesiner Bürgermeister Dietmar Jesse ist mit der neuen Zuschauertribüne sehr zufrieden: „Es ist alles wunderbar gelungen. Ich bin froh, dass die Landesregierung unser Vorhaben hier so engagiert unterstützt hat. Diese Unterstützung brauchen wir gerade für den Breitensport, der sehr wichtig für ein gutes Miteinander und Vielfalt in der Stadt ist. Als Stadt allein hätten wir das nicht geschafft. Die Mannschaft hat in der letzten Saison sehr gut gespielt. Ich hoffe, sie ist auch in diesem Jahr wieder erfolgreich. Im Verein wird hervorragende Arbeit geleistet, die man gar nicht hoch genug bewerten kann.“

3. Norddeutschen Honigmarkt

Wismar – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat am Samstag am 3. Norddeutschen Honigmarkt in Wismar teilgenom­men und 24 Honige prämiert, die von 22 Imkern des Landes zur Qualitätsprüfung eingereicht worden waren. Der Minister dankte dem Landesimkerverband und dem Imkerverein Wismar, dass sie es geschafft hatten, dass der Honigmarkt trotz Corona auch in diesem Jahr stattfinden kann. „Damit bietet sich auch heute wieder die Gelegenheit für die Imker, einem breiten Publikum ihre verantwortungs­volle Tätigkeit vorzustellen und die Bedeutung der Biene klarzumachen“, freute sich Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell rund 2.900 Imker mit rund 28.000 Bienenvölkern. Das sind rund 100 Imker und 1.000 Bienenvölker mehr als im Vorjahr. Der vom Imkerverband geschätzte Honigertrag lag in 2020 bei durchschnittlich rund 33 kg pro Volk. Damit wurden in Mecklenburg-Vorpommern dieses Jahr rund 929 t Honig in geerntet. Mengenmäßig dominiert weiterhin der Rapshonig.

Der hohe Wert der Honigbiene für Mensch und Natur liege jedoch vor allem in der Bestäubungsleistung, sagte Backhaus. „80 Prozent unserer heimischen Flora – da­runter Obst und Gemüse – sind auf Insektenbestäubung angewiesen, 75 Prozent davon durch die Honigbiene.“ Diese Bestäubungs­leistung trage dazu bei, dass das Thema Insektenschutz im öffentlichen Interesse steht. Und andersherum haben die Debatten um den Insekten­schutz dazu beigetragen, dass die Honigbiene einen höheren Stellenwert in der öffentlichen Meinung erhalten habe.

Als Landwirtschafts- und Umweltminister sehe er die besondere Verantwortung der Landwirtschaft, sagte Backhaus. Deshalb haben der Ökolandbau, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Erhalt des Dauergrün­lands für ihn auch einen besonderen Stellenwert. „Da sind wir in den vergangenen Jahren ein gutes Stück voran­gekommen. Immerhin wird in MV jeder vierte Hektar Acker­land freiwillig mit erhöhten Umwelt­standards bewirtschaftet. Seit 2018 haben 890 Landwirte auf 7.800 Hektar heimische Blühpflanzen stehen und verlängern so das Nahrungsangebot für Bienen nachhaltig.“

Potenzial für mehr Insektenschutz sehe er aber auch bei den öffentlichen Flächen der Kommunen. Und Backhaus appellierte an die Bürger, in ihren Gärten verantwortungs­bewusst mit dem Thema Insektenschutz umzugehen. Schon mit kleinen Maßnahmen wie Insektenhotels, blütenreiche Wiesen und Beete, weniger chemischer Pflanzenschutzmittel könne jeder etwas zum Wohl der Insekten, insbesondere Bienen beitragen. Im Bienenweide­katalog gebe das Ministerium wertvolle Tipps, wie jeder Einzelne die Nahrungssituation für Honigbienen und wildlebende Bestäuber verbessern kann.

Die Honigprämierung erfolgte zuvor jährlich auf der MeLa. Wegen des coronabedingten Ausfalls der Messe wird sie dieses Jahr auf dem Honigmarkt durchgeführt. 22 Imker haben 25 Honige beim Landesimkerverband zur verkaufsfördernden Prämierung eingereicht.

Die Honigprämierung erfolgt anhand einer Prüfliste des Deutschen Imkerbundes (DIB). Der eingereichte Honig wird je nach Qualität mit Gold, Silber oder Bronze prämiert.

Zu den Bewertungskriterien zählen:

Sauberkeit
Zustand
Geruch
Geschmack
Wassergehalt
Nachweis, dass nicht wärmebehandelt wurde
Aufmachung der Verpackung

Förderung für schloss bröllin e.V.

Uecker-Randow – Kulturministerin Bettina Martin hat am Freitag einen Fördermittelbescheid in Höhe von 225.000 Euro für das Projekt „Kulturland Uecker-Randow verbindet“ an den Verein schloss bröllin e.V. übergeben. Die Förderung findet im Rahmen des Programms „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ statt, das von der Kulturstiftung des Bundes aufgelegt worden ist. Im vergangenen Jahr hatte der Verein schloss bröllin den Zuschlag erhalten für die Förderung im Rahmen des bundesweiten TRAFO – Programms.

Er erhält damit 1,25 Mio. Euro für einen Zeitraum von 2020 bis 2024. Die Landesregierung beteiligt sich mit 225.000 Euro an diesem Projekt, das die kulturelle Vernetzung und die Entwicklung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum in den Mittelpunkt stellt. Auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Ostdeutsche Sparkassenstiftung beteiligen sich.

„Kunst öffnet Türen und führt Menschen zusammen, die sonst im Alltag nur selten miteinander zu tun haben. Der Verein schloss bröllin e.V. macht schon viele Jahre hervorragende Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region. Schloss Bröllin bringt Kunst und Kultur in die Nachbarschaft und bindet sie in die Projekte mit ein. Gerade im ländlichen Raum kann Kultur eine wichtige verbindende Rolle einnehmen. Dass die Kooperationspartner vor Ort diese Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region weiter ausbauen können, dafür steht die Teilnahme an TRAFO und das untersetzen wir aus voller Überzeugung durch unsere Kulturförderung des Landes“, sagte Martin.

Der Verein schloss bröllin wurde im Jahr 1992 gegründet. Er bietet in der alten Gutsanlage nicht nur zahlreiche Proben- und Seminarräume an, sondern ist aktiv an Kunstproduktionen beteiligt, betreibt kulturelle Jugendarbeit und sorgt künftig für die regionale Vernetzung der Kulturszene im südlichen Vorpommern. In den vergangenen Jahren sind auf Schloss Bröllin mehr als 500 Tanz-, Theater- und Performanceprojekte entstanden.

„Schloss Bröllin ist schon heute einer der kulturellen Anker der Region“, sagte Martin. „Mit dieser Förderung wird der Verein seine wichtige Arbeit, den Zusammenhalt in der Region zu stärken, weiter ausbauen können.“

Förderung von Schulbauvorhaben

Schwerin – Das Land plant, aus Landesmitteln die Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes zu unterstützen. „Die Mittel sollen insbesondere für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt werden. Der Fördertopf soll für Vorhaben eingesetzt werden, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. Projektvorschläge können ab sofort eingereicht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die landeseigenen Mittel werden zur Förderung von Schulbauvorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuweisungen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt fünf Millionen Euro. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer der Schulinfrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren. „Für 2020 und 2021 ist jeweils ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Entsprechende Projektvorschläge sind beim Landesförderinstitut einzureichen“, so Glawe weiter.

Die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren sind aufgerufen, dem Landesförderinstitut bis zum 02. Oktober 2020 ihre Projektvorschläge einzureichen. Das Programm befindet sich gegenwärtig in der finalen Abstimmung mit dem Landesrechnungshof. Die Projektvorschläge können bereits jetzt eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch eine interministerielle Arbeitsgruppe. Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Verstärkung für die Finanzämter

Güstrow – Nach zwei Jahren umfangreicher Ausbildung an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg und der Praxis in den Finanzämtern des Landes, haben 34 Nachwuchskräfte die Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen. Die heutige Zeugnisübergabe in Güstrow fand aufgrund der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneregeln und mit limitierter Besucherzahl statt.

Die duale Ausbildung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre und findet im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung in einem der zehn Finanzämter des Landes sowie dem theoretischen Teil an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg statt. Dabei werden acht Monate Theorie vermittelt, 16 Monate wird das theoretisch Gelernte in der Praxis vertieft und umgesetzt. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, in den Dienst des Landes zu treten. Da die Finanzverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Bedarf ausbildet, können alle 34 Absolventinnen und Absolventen, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben, in den Dienst des Landes übernommen werden.

Finanzminister Reinhard Meyer freute sich daher auf die Verstärkung für die Finanzämter: „Die Ausbildung der Steuersekretärinnen und -sekretäre ist anspruchsvoll. Viele Dinge sind in der Ausbildung vermittelt worden, einige werden erst im Alltag gelernt. Denn neben der reinen Fachkenntnis spielt der Service-Gedanke eine große Rolle. Mit frisch erworbenen Fachkenntnissen werden die jungen Kolleginnen und Kollegen unerlässliche Stützen in der Finanzverwaltung sein. Sie sind unsere Fachkräfte der Zukunft. Und ihr Interesse zeigt: Der öffentliche Dienst ist attraktiv.“

Aktuell laufen die Ausschreibungen für den Ausbildungsjahrgang 2021. In diesem Jahr hat die Finanzverwaltung 72 Ausbildungsplätze zum/zur Finanzwirt/in ausgeschrieben. Deutlich mehr als in den Vorjahren. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende Oktober.

Ökologie und Landwirtschaft

Backhaus: Bauernverband lässt ökologische Weitsicht vermissen

Schwerin – Der Bauernverband M-V fordert in einer aktuellen Pressemeldung den Stopp der geplanten Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Landesflächen. Forst- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Erstaunen über diese Forderung.

„Es überrascht mich, dass ausgerechnet der Bauernverband Maßnahmen kritisiert, die den Erhalt seiner Mitglieder überhaupt erst ermöglichen sollen. Es gibt wohl keinen Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern, der nicht die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen hat. Mit Hilfen des Bundes und des Landes unterstützen wir die Bauern – und der Bauernverband kritisiert die Belastung der Landeskassen, wenn wir aufforsten. Die Logik, die dahinterstecken soll, verstehe ich nicht. Dabei weiß inzwischen jeder, wie wichtig mehr Wald ist, um die globale Erwärmung zu begrenzen. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, wird es nicht allein mit Aufforstung getan sein. Moorschutz und Trinkwasserschutz bilden gemeinsam mit Aufforstung ein Paket zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt. Es ist höchste Zeit, dass der Bauernverband begreift, dass wir unsere Umwelt nur erhalten können, wenn die Landwirtschaft zum Teil der Lösung wird. Weniger Düngemittel, weniger Pflanzenschutzmittel sind zwei zentrale Forderungen. Für die Ökologisierung ihrer Betriebsabläufe erhalten die Landwirte vielfältige Unterstützung. Trotzdem sind wir noch lange nicht da, wo wir hinmüssen.

Die Behauptung, durch die Herausnahme von landeseigenen Flächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gingen 130 Arbeitsplätze verloren, ist an den Haaren herbeigezogen. Das Land wird innerhalb von 10 Jahren 8.000 ha aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung herausnehmen, nicht 10.000. Die Aufforstung wird in kleinen Parzellen stattfinden und nicht zusammenhängend. Keiner der Großbetriebe wird also Flächen in Größenordnungen verlieren. Kein Arbeitsplatz wird abgebaut werden müssen. In einem Punkt hat der Bauernverband allerdings Recht: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Der gesellschaftliche Nutzen wird die Kosten aber erheblich übersteigen.“

Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Drese: Kinderschutz stärken durch regionale Netzwerke und berufsübergreifende Zusammenarbeit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese setzt sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ein. „Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese im Landtag.

Als wichtigen Baustein für einen besseren Kinderschutz bezeichnet Drese den Abschlussbericht einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an, der in dieser Woche an den Sozialausschuss des Landtags übersandt wurde. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte werden darin Empfehlungen für einen guten und aktiven Kinderschutz gegeben.

„Wesentlich ist eine bessere Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen“, verdeutlichte Drese. „Dazu soll die Kooperation vor Ort berufsübergreifend ausgebaut werden, auch um Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe zu überwinden“, so Drese. Hierzu solle ein datenschutzrechtlicher Leitfaden erarbeitet werden.

Notwendig ist nach Ansicht der Ministerin zudem das Lernen aus Fällen. So könne die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten. Darüber hinaus will Drese Kenntnisse im Kinderschutz breiter vermitteln. „Wir werden verstärkte Fortbildungen etwa in den Bereichen Prävention, Frühe Hilfen, Kinderrechte Netzwerkarbeit und zur Gesprächsführung mit Betroffenen anbieten“, so Drese.

Die Ministerin betonte im Landtag heute zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.