Kritik an den Regeln für Kampfhunde

Verordnung hat deutlich mehr Sicherheit gebracht

Schwerin – Nach Auffassung des Innenministeriums hat sich die Hundehalterverordnung bewährt. Sie ist ein Gewinn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Die erweiterten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden sowie die restriktiven Haltungsvoraussetzungen haben den Effekt, dass die Bereitschaft, sich als gefährlich eingestufte Hunde zuzulegen, erheblich abgenommen hat. Gleichwohl lässt die Hundehalterverordnung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Haltung derartiger Hunde zu, da sie kein absolutes Verbot bestimmter Hunderassen oder -gruppen enthält.

„Eine wichtige Erfahrung ist, dass die in der Hundehalterverordnung gelisteten Hunde – auch wegen der für diese Hunde durch die Gemeinden veranlassten höheren Hundesteuern (bis zum dreifachen Satz) – von Hundehaltern erst gar nicht mehr angeschafft werden“, so Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. „Deshalb haben wir auch von diesen Hunden in den letzten Jahren deutlich weniger Beißvorfälle, als vor dem Erlass der Verordnung. Daraus dann aber zu schließen, dass die Listenhunde offenbar harmlos und die Hundehalterverordnung insoweit überflüssig sei, ist vor diesem Hintergrund ein gefährlicher Irrtum.“

Natürlich steht bei allen Hunden häufig das Problem am Ende der Leine. Aber auch daraus den Schluss zu ziehen, dass es richtig wäre, gewisse Hunde-Züchtungen einschließlich Querzüchtungen, für die sich häufig auch ein bestimmtes Klientel von Hundehaltern besonders interessiert, als grundsätzlich nicht mehr gefährlich einzustufen, wäre künftigen möglichen Opfern gegenüber absolut unverantwortlich. „Und ob die besonderen Gefahren, die von diesen Züchtungen und manchen Hundehaltern ausgehen, allein mit der Einführung eines Hundeführerscheins gelöst werden können, darf auch sehr bezweifelt werden. Ich erinnere nur an die Erfahrungen, die wir mit dem Kleinen Waffenschein machen“, so der Staatssekretär.

Nach der fünften Verordnung zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 23. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 43) tritt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 4. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 295) am 31. Juli 2022 außer Kraft.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. Oktober 2019 einen Antrag zur Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen angenommen (Drucksache 7/4210 vom 25. September 2019). Danach ist die Erarbeitung und die Vorlage eines formellen Gesetzentwurfes zu einem Hunde(halter)gesetz beabsichtigt. Dieses Gesetz soll die Hundehalterverordnung ablösen und zugleich Regelungen über Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Hunden zum Gegenstand haben.

Die Hundehalterordnung war insbesondere zu verlängern, weil weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes im obigen Sinne ein erhebliches öffentliches Interesse an einer solchen Regelung besteht. Sie dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, soweit diese durch Hunde hervorgerufen werden und soll auch weiterhin das Verhalten der Hundehalterinnen und Hundehalter im Sinne der Gefahrenabwehr steuern.

Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 8.13) ist ein erhöhter Steuersatz für gelistete Hunde, die abstrakt als gefährlich angesehen werden – sogenannte Kampfhunde – zulässig. Die Gemeinde darf bei ihrer Hundesteuererhebung neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck verfolgen, als gefährlich eingestufte Hunde aus ihrem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Selbst dann, wenn ein individueller Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität erbracht wurde.

„Digitrans“ – Förderung

Sanitz – Die „Nordring-Kartoffelzucht- und Vermehrungsgesellschaft“ (Norika) im Sanitzer Ortsteil Groß Lüsewitz (Landkreis Rostock) erhält 8.298,50 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das Unternehmen züchtet und handelt mit Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen. Da die bestehende Internetseite veraltet ist, möchte die Firma in einen neuen Internetauftritt investieren. Die Seite soll auch als Verkaufsplattform dienen.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

B 321 Schwerin: Bauablauf optimiert

Schwerin – Der Ausbau der Bundesstraße 321 in Schwerin zum vierspurigen Autobahnzubringer geht gut voran – und die Einschränkungen für die Anlieger der Umleitungen und die Fahrzeugnutzer im Zuge des zweiten, noch bevorstehenden Bauabschnitts werden noch einmal deutlich minimiert.

„Das Unternehmen, das wir mit dem Bau beauftragt haben, und die den Bau begleitende Projektgruppe Großprojekte der Straßenbauverwaltung haben sich auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem der Bauablauf weiter optimiert und so der Zeitraum für die erforderliche Vollsperrung der B 321 zwischen Raben Steinfeld und Knoten Lomonossowstraße deutlich verkürzt werden kann“, sagte Landesinfrastrukturminister Christian Pegel heute bei einer Besichtigung der Baustelle.

Im Detail: Der zweite Bauabschnitt zwischen dem Knoten Lomonossowstraße und Raben Steinfeld sollte ursprünglich nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts zwischen Plater und Lomonossowstraße in Angriff genommen werden. Die jetzt gefundene Lösung: „Der zweite Bauabschnitt beginnt früher. An ihm wird bereits parallel zu den noch ausstehenden Arbeiten des ersten Abschnitts gearbeitet“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Das Charmante daran: Die Vollsperrung des zweiten Bauabschnitts, die ursprünglich für zirka zwei Jahre geplant war, verkürzt sich auf etwa ein Jahr. Das ist eine enorme Erleichterung für alle, die die Ausfallstrecke nutzen, vor allem aber für jene, die entlang der Crivitzer Landstraße wohnen und arbeiten, die für die Zeit der Vollsperrung als Umleitung dient.“

Allerdings wird die B 321 dann nicht wie geplant ab August 2021 gesperrt, sondern bereits ab kommendem September. „Schon ab 20. August 2020 soll der Verkehr stadteinwärts über die Umleitung geführt werden, während es auf der B 321 noch durch die Baustelle hindurch aus der Stadt hinausgeht. Ab 1. September 2020 greift dann die Umleitung für alle. Im Herbst 2021 kann die B 321 dann voraussichtlich wieder komplett und in beide Richtungen befahren werden“, so Pegel. Weiter führte er aus: „Die Vorteile dieser Beschleunigung liegen auf der Hand.“

Er bittet insbesondere die Anlieger der Crivitzer Landstraße um Verständnis, die nun früher als geplant mit dem Umleitungsverkehr zurechtkommen müssen: „Die Belastung durch den Umleitungsverkehrs setzt zwar früher ein. Aber wir halbieren beinahe die Zeit der Umleitung und wir brauchen keine immissionsintensiven Rammarbeiten für die Spundwände, auf die jetzt verzichtet wird.“

Wesentliche Änderung bei Bauablauf und Bauverfahren: Statt der laut Ausschreibung vorgesehenen Spundwände zwischen Mueß und Raben Steinfeld – so hätte Spundwand für Spundwand mühsam in den Boden gerammt werden müssen – sollen jetzt mobile Senkkästen eingesetzt werden für den umfangreichen Bodenaustausch, der im zweiten Bauabschnitt erforderlich ist. Diese Senkkästen bestehen aus zwei parallelen Stahlplatten, die gegeneinander ausgesteift sind. Damit wird jeweils der Bereich, in dem der Boden ausgetauscht wird, in der Zeit dieses Austauschs abgesichert. „Dadurch können wir sofort damit beginnen, ohne zuvor zeitaufwändig eine Spundwand zu errichten. Das ermöglicht es, jetzt schon parallel zum ersten Bauabschnitt mit Arbeiten am zweiten zu beginnen“, so Pegel.

„Nachdem der bereits erreichte Baufortschritt jetzt eine weitgehend gesicherte Prognose erlaubt, wie es auf dem teils extrem schwierigen Baugrund des ersten Bauabschnitts weitergehen kann, haben Bauunternehmen und Straßenbauverwaltung die Vorschläge der beauftragten Firma, mobile Senkkästen statt Spundwände einzusetzen, gemeinsam geprüft und als machbar eingeschätzt. Wir hoffen, dass sich damit am Ende auch die Gesamtlaufzeit des Bauvorhabens abkürzen lässt. Für die Anlieger und die Autofahrer reduziert das Belastungen, für die Baufirma wird damit ein früherer Wechsel auf andere Baustellen möglich, woran die öffentliche Hand in Zeiten des Investitionshochlaufs ebenfalls Interesse hat“, sagt der Minister.

„Der neue Bauablauf erfolgt natürlich ohne Abstriche an Sicherheit oder Beständigkeit der neuen Straße, aber deutlich schneller und zu gleichen Kosten, was für diese Art der Bauausführung ein erhebliches Entgegenkommen der Baufirma darstellt “, betonte Christian Pegel.

Die B 321 wird zwischen der Plater Straße in Schwerin und Raben Steinfeld von zwei auf vier Spuren ausgebaut. Damit wird die Lücke des Zubringers zur Autobahn 14 zwischen den bereits vierspurigen Abschnitten von der B 106 zur Plater Straße sowie von der Abfahrt Mueß zur Anschlussstelle Schwerin-Ost geschlossen. Dafür wird auch die Brücke über die B 321 im Zuge des Consrader Wegs durch eine neue mit größerer Spannweite ersetzt.

Im Januar 2018 war erster Spatenstich. Ende 2021 soll die Baumaßnahme nunmehr komplett abgeschlossen sein. Die Kosten für den Ausbau in Höhe von knapp 46 Millionen Euro trägt größtenteils der Bund als Eigentümer der Bundesstraße. Die Stadt Schwerin beteiligt sich mit ca. 3,5 Millionen Euro an den Kosten für den Umbau der Kreuzungen. Knapp eine Million Euro entfällt auf Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen, die ihre Leitungen erneuern.

Fachkräfte für Kraftwerksrückbau

Neue IHK-zertifizierte Qualifizierung startet im Oktober 2020 in Lubmin

Lubmin – In Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) können Interessierte ab Oktober erstmals eine Qualifizierung zur „Fachkraft für Kraftwerksrückbau (IHK)“ absolvieren. Die Intervalve Research & Development GmbH als Netzwerkmanager der Technologieinitiative Vorpommern e.V. (TIV) hat mit regionalen und überregionalen Partnern den Lehrgang entwickelt. Die Maßnahme ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern zertifiziert.

„In Kooperation mit heimischen Unternehmen und regionalen Dienstleistern ist in Lubmin ein neuer Qualifizierungslehrgang entwickelt worden, der den Teilnehmern attraktive Jobchancen in einem breiten Betätigungsfeld bietet. In gemeinsamer Kraftanstrengung ist es gelungen, einen schlagkräftigen, regionalen Verbund aus Unternehmen, IHK, der Technologieinitiative Vorpommern und dem Berufsbildungswerk aufzubauen, der zukunftsorientiert Fachkräfte ausbildet. Unsere Technologieinitiative Vorpommern hat sich so erneut marktnah bewährt. Der Kraftwerksrückbau, made in Mecklenburg-Vorpommern, wird zukünftig durch einen IHK-zertifizierten Qualifizierungsgang weiter gestärkt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

In Deutschland sollen die derzeit noch laufenden Kernkraftwerke abgeschaltet und zurückgebaut werden. Dazu werden Fachkräfte gesucht, die Kenntnisse in den Bereichen Strahlenschutz, Dekontamination, bei der Handhabung und Zerlegung von Armaturen, Komponenten und Rohrleitungen besitzen. Gefördert vom Wirtschaftsministerium, hat die Intervalve Research & Development GmbH ein Konzept für eine neunmonatige Ausbildung zur „Fachkraft für Kraftwerksrückbau (IHK)“ entwickelt.

Gesucht werden Teilnehmer, die eine berufliche Um- oder Neuorientierung anstreben. Die betrieblichen Praktika können beispielsweise bei den Lubminer Unternehmen RIS Industrie- und Kraftwerkservice GmbH & Co. KG, der Studsvik GmbH & Co. KG und der MAL Maschinen- und Armaturenwerkstatt Lubmin GmbH durchgeführt werden. Auch die EMIS Elektrics GmbH aus Lübbenau (Brandenburg) steht zur Verfügung.

„Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Qualifizierung. Das enge Zusammenwirken des Unternehmerverbandes Vorpommern mit Präsident Gerold Jürgens, mit regionalen Unternehmen und mit dem Wirtschaftsministerium wird nachhaltig dazu beitragen, die Teilnehmer bedarfsgerecht und auf dem neuesten Stand der Technik ausbilden zu können“, sagte Rudolph.

Die Gesamtkosten des Projektes betragen 55.350 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 30.000 Euro.

Die Lehrgänge werden vom Berufsbildungswerk – gemeinnützige Einrichtung des DGB GmbH (bfw) durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einem theoretischen Test und einer praktischen Lehrprobe ab.