Nord Stream 2

Schwesig: Landesregierung steht hinter dem Bau der Ostseepipeline

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ein Gespräch mit dem CEO der Nord Stream 2 AG Matthias Warnig geführt.

„Wir stehen weiter ganz klar hinter dem Bau der Ostseepipeline. Sie ist wichtig für die Energieversorgung in Deutschland. Wir sind uns mit Nord Stream einig, dass das Projekt zum Erfolg geführt werden soll“, bekräftigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Haltung der Landesregierung im Anschluss an das Gespräch.

„Es ist gut und richtig, dass Deutschland schon bald aus der Atomenergie aussteigt. Auch von der Kohlekraft wollen wir uns verabschieden. Mecklenburg-Vorpommern setzt stark auf die erneuerbaren Energien. Wir wollen zudem die Chancen der Wasserstofftechnologie für unser Land nutzen, die nicht nur in der Speicherung von Energie, sondern auch in der Erschließung neuer sauberer Wirtschaftszweige liegt. Für uns ist aber auch klar, dass wir darüber hinaus zumindest als Übergangstechnologie Gas als Energieträger brauchen. Deshalb haben wir das Pipelineprojekt immer befürwortet“, sagte Schwesig zur Begründung.

„Wir sind im höchsten Maße verärgert über die Erpressungsversuche aus den USA. So geht man unter befreundeten Nationen nicht miteinander um“, sagte Schwesig. „An unserer Haltung wird das aber nichts ändern. Wir setzen darauf, dass der Pipelinebau möglichst schnell abgeschlossen wird.“

Mecklenburg-Vorpommern in Europa

Informationsbüro in Brüssel heißt künftig „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“

Schwerin – Das „Informationsbüros Mecklenburg-Vorpommern bei der EU“ wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenannt. In Brüssel hat sich die die Begrifflichkeit „Vertretung“ mittlerweile durchgesetzt und auch einen besseren Wiedererkennungswert.

Innenminister Lorenz Caffier: „Beamtinnen und Beamte der Kommission oder des Parlamentes benutzen zumeist den Begriff „Vertretung“, selbst wenn unser Büro formell noch anders heißt. Wir wollen uns der mittlerweile langjährigen Staatspraxis anpassen und auch als Zeichen selbstbewusster Interessenvertretung auf Brüsseler Ebene das Informationsbüro in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenennen. Aufgaben und Befugnisse ändern sich durch die Umbenennung nicht.

Die Länderaußenstellen in Brüssel wurden 1993 formell anerkannt durch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU (EUZBLG). In Art. 23 Abs. 2 GG heißt es, in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken durch den Bundesrat die Länder mit. Damit sind die Länder im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene neben dem Bund aktiv eingebunden und arbeiten in vertrauensvoller Kooperation mit der Ständigen Vertretung in diesem gesetzlichen Rahmen in Brüssel zusammen.

Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger

Schwerin – EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können künftig auf Antrag eine Chipkarte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) erhalten. Der Bundestag hatte im letzten Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion), die bereits in den Personalausweis und in die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) integriert ist, dient als Online-Ausweisfunktion dem Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen.

Bislang konnte die eID-Funktion also nur von Deutschen und von Ausländerinnen und Ausländern, die dem Aufenthaltsgesetz unterfallen und einen Aufenthaltstitel besitzen, genutzt werden. Nun soll die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dazu wurde vom Bund mit dem eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) eine eID-Karte für Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums auf freiwilliger Basis eingeführt.

Das eID-Karte-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, gibt den Ländern auf, die zuständigen Stellen zu bestimmen, die künftig die Funktion der eID-Karte-Behörde wahrnehmen. Diese Regelung ist mit der eID-Karte-Zuständigkeitslandesverordnung – eIDKZustLVO M-V für Mecklenburg-Vorpommern getroffen worden. Mit dieser Vorschrift sind nunmehr die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, die amtsfreien Gemeinden und der Ämter für die Ausstellung der eID-Karten in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Unter Nutzung der technischen Infrastruktur beim Personalausweis wird nur eine geringfügige Anpassung der kommunalen IT erforderlich sein. Der Bund hat eine kostendeckende Gebühr für die eID-Karte angekündigt.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden, um eine Bearbeitung entsprechender Fälle (z.B. Nutzung der eID-Karte durch eine andere Person als den Karteninhaber) aus einer Hand zu gewährleisten.

Mit der praktischen Einführung dieser eID-Karte wird insbesondere wegen der notwendigen Schaffung der technischen Voraussetzungen im November 2020 gerechnet.

Wasser marsch – aber in Maßen

Schwerin – Anlässlich der hochsommerlichen Hitze und anhaltenden Trockenheit appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem kostbaren Nass sorgsam umzugehen und es nicht achtlos zu verwenden. Auch wenn die örtlichen Wasserversorger in Mecklenburg-Vorpommern davon ausgehen, dass die Versorgung der Bevölkerung, wie auch in den heißen Vorsommern, jederzeit gesichert werden kann, ist dennoch ein sparsamer Wassereinsatz geboten. Landesweit liegt der Trinkwasserverbrauch
gegenwärtig um 10 bis 25 Prozent höher als in den übrigen Monaten.

Alle Trinkwasserförder- und -aufbereitungsanlagen laufen auf Hochtouren. Eventuellen Aufrufen und Hinweisen der örtlichen Wasserversorger ist daher unbedingt Beachtung zu schenken, wenn es bei anhaltender Hitze und Trockenheit dazu kommen sollte.

Insbesondere das übermäßige Bewässern von Grün-flächen hält der Minister für vermeidbar. „Rasen hat ein gutes Regenerationsvermögen und kann auch mal auf „Wassersparen gesetzt“ werden.“, so der Minister.

Dr. Till Backhaus: „Alle sollen in diesen heißen Tagen wohltuende Erfrischung im, am und mit dem Wasser finden. Aber bitte genießen Sie maßvoll.“

Die heißen Temperaturen führen auch dazu, dass sich Massenvorkommen von Algen in der zentralen Ostsee bilden und diese sich bei ruhiger Wetterlage an der Wasseroberfläche anreichern können. Begünstigt werden diese Algenmassenentwicklungen durch die Wieder-freisetzung von Nährstoffen – insbesondere Phosphor – aus den Bodenablagerungen in den tiefen Becken der Ostsee. Dieses Phänomen wird durch den Sauerstoff-mangel in großen Gebieten der zentralen Ostsee verstärkt.

Bei auflandigem nördlichen bis östlichen Winden besteht die Gefahr, dass die Algen auch die Küsten und Häfen an der deutschen Küste erreichen und diese durch absterbendes Pflanzenmaterial und Fäulnis-Prozesse verunreinigen.

Manche Algengattungen sind potenziell toxisch, d. h. für Badende besteht die Gefahr von Hautreizungen. Insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass algenhaltiges Wasser nicht verschluckt wird. Dr. Till Backhaus: „Achten Sie bitte auch auf kleine Kinder und Haustiere, etwa Hunde, dass sie die Algenanlandungen nicht berühren oder aufnehmen.“

Waldbrandschutz

Schwerin – „Die anhaltend hohe Brandgefahr ähnelt einem Marathon, den Wald und Feld mal wieder durchstehen müssen“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. Die Hochs Detlef und Emil sorgen seit vergangener Woche für eine besonders stabile und weiträumige Hitzewelle. Vor allem im Süden und Osten des Landes herrscht die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Zudem hat sich im gesamten Land der Unterboden seit den Dürrejahren 2017 und 2018 nicht wieder mit Wasser füllen können, weshalb die Vegetation kaum kühlendes Nass verdunsten kann.

„Mit der Hitze kommen Blitze“ titelte der Deutsche Wetterdienst gestern. Doch diese Brandquelle ist lange nicht so schlimm wie eine von Menschen verursachte. Denn die Mehrheit der Vegetationsbrände sind auf gewollte und ungewollte Brandstiftung oder Erntearbeiten in der Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. In diesem Jahr hat die Waldbrandzentrale Mirow bislang 41 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 6,05 Hektar erfasst.

Besonders mit Blick auf die aktuellen Erntearbeiten mahnt der Minister die Landwirte zur Vorsicht. So können etwa heißgelaufene Mähdrescher und Erntemaschinen leicht zu Feldbränden führen. Und er erinnert an die Waldbrandschutzverordnung. So ist etwa an Feldrandgebieten ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ein sechs Meter breiter Wundstreifen anzulegen, wenn der Abstand zum Wald weniger als 50 Meter beträgt. Sofern den Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist die Forstbehörde befugt, die Maßnahme auf Kosten des Flächeneigentümers durchzuführen zu lassen.

Seit den verheerenden Bränden in Lübtheen 2019 hat sich der Öffentlichkeit – im wahrsten Sinne des Wortes – eine weitere Gefahrenquelle ins Gedächtnis eingebrannt: die Selbstentzündung von Munition. Das Land arbeitet weiter an der Herkulesaufgabe, die Kampfmittel zu beseitigen. Darüber hinaus hat es unlängst das Waldbrandschutzprojekt THOR aus der Taufe gehoben, das Präventions- und Nachsorgestrategien für waldbrandgefährdete Gebiete erarbeitet.

„Leider können wir Flächenbrände nicht ganz ‚abschaffen‘, auch wenn wir gut aufgestellt sind. Aber wenn die Bevölkerung und Touristen Acht geben, ist das Gefahrenpotenzial so gut wie gebannt“, ermahnt der Minister.

Alle sind aufgerufen, sich an die gängigen Verhaltensregeln zu halten.

  • Geben Sie Acht auf den Wald, seien Sie umsichtig und aufmerksam!
  • Parken Sie auf befestigten Flächen, damit heiße Autoteile nicht Gras in Brand setzen können!
  • Halten Sie die Waldzufahrten für Rettungsfahrzeuge frei!
  • Beachten Sie zwingend das aktuelle Rauch- und Lagerfeuerverbot im Wald. Wer dagegen verstößt, riskiert das Leben von Mensch und Tier und setzt die Natur aufs Spiel!

Gefestigte Gerichtsstruktur

……ist gerüstet für die Nachwuchsgewinnung und die Digitalisierung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister, die Präsidenten des Landessozialgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts und der Vertreter der OLG-Vizepräsidentin stellten jetzt das Ergebnis der Evaluation des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes vor.

„Die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet. Die Herausforderungen sind: Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung. Das ist das Hauptergebnis der Evaluation des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes. Für die Justiz im Land ist mit der Gerichtsstrukturreform eine Grundlage geschaffen worden, die eine effiziente Arbeitsweise bei guter Organisation vor Ort ermöglicht. Wir können feststellen, dass das überwiegend gut funktioniert und sich gerade in Zeiten von Corona bewiesen hat. Die Justiz ist handlungsfähig. Die Zeit der Corona-Pandemie zeigt aber auch, dass einige Entwicklungen unvorhersehbar sind. Daher wird es auch künftig Optimierungsbedarf geben, sodass wir in Zusammenarbeit mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte die Gerichtsstruktur weiter optimieren werden. Ein Zurück gibt es nicht“, so Justizministerin Hoffmeister bei der Vorstellung des Evaluationsberichtes zur Landespressekonferenz.

Vorgestellt wurde gleichzeitig ein Gesamtkonzept für die Nachwuchsgewinnung in der Justiz. Ministerin Hoffmeister: „Unsere jahrelangen Bemühungen um junge Kräfte münden jetzt in ein strategisch zukunftsgewandtes Konzept. Die Auftritte der gesamten Justiz auf Jobmessen, das neue Justiz-Online-Karriereportal sowie die Optimierung des Referendariats in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht und dem Landesjustizprüfungsamt waren erste Schritte. Nun sind konzeptionell weitere Eckpunkte der Nachwuchsgewinnung festgelegt. Die Rekordzahlen der Einstellungen bei Referendaren und Proberichtern zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Die jetzige Gerichtsstruktur besteht seit Februar 2017. Die Arbeit der einst 21 Amtsgerichte wird nun an 16 Standorten gebündelt. Die Hauptstandorte sind: Greifswald, Güstrow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren (Müritz) und Wismar. In Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim wurde je eine Zweigstelle eingerichtet, die gesetzlich verankert ist. Mit der Verlegung des Landessozialgerichts nach Neustrelitz hat die Stadt ein Obergericht erhalten. Das aufgehobene Arbeitsgericht Neubrandenburg wurde zu auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Stralsund umgewandelt. Mit der Reform war kein Arbeitsplatzabbau verbunden. Es sollen insgesamt fast 36 Millionen Euro über 25 Jahre gerechnet eingespart werden.

639 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat bis zum Beginn des neuen Schuljahres 639 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Insgesamt arbeiten mehr als 13.000 Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist die Kontingentstundentafel erfüllt und die Unterrichtsversorgung im neuen Schuljahr kann sichergestellt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lehrkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland sehr umkämpft. Aber wir sind zuversichtlich, dass es uns in den kommenden Wochen gelingen wird, weitere Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen,“ so die Ministerin.

Insgesamt hatte das Land in den vergangenen Monaten 942 Stellen ausgeschrieben. 639 Stellen sind besetzt worden. Damit ist in etwa dasselbe Einstellungsniveau erreicht worden wie im vergangenen Jahr zum gleichen Zeitpunkt. Weitere 164 Stellenbesetzungsverfahren laufen derzeit noch. Weitere 139 Stellen konnten bislang nicht besetzt werden und werden erneut ausgeschrieben. Das Land stellt das ganze Jahr über Lehrerinnen und Lehrer ein und veröffentlicht die ausgeschriebenen Stellen im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern unter www.Lehrer-in-MV.de. Von den bislang eingestellten Lehrkräften sind 30 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Die Seiteneinsteiger-Quote unter den Neueinstellungen liegt damit etwa auf gleichem Niveau wie im Vorjahr.

Außerdem hat das Land zum 1. August 140 neue Referendarinnen und Referendare eingestellt. Neu ist, dass seit diesem Jahr alle Referendare eine Einstellungsgarantie erhalten. Noch nie gab es mit rund 800 angehenden Lehrkräften so viele Referendarinnen und Referendaren in MVs Schulen wie derzeit.

Lehrkräfte in Risikogruppen

Erfreut zeigte sich die Ministerin darüber, dass eine vergleichsweise geringe Anzahl von Lehrkräften aufgrund von Risikoerkrankungen im neuen Schuljahr nicht oder nur teilweise im Präsenzunterricht arbeiten kann. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 3.200 Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder aufgrund von Vorerkrankungen gegebenenfalls zu einer Risikogruppe gehören könnten. Sie alle hatten die Möglichkeit, eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt zu konsultieren.

490 Lehrkräfte haben dieses Angebot beantragt. 450 haben dieses Angebot bereits absolviert. Für 53 Lehrerinnen und Lehrer besteht kein erhöhtes Risiko. 206 Lehrkräfte können unter Einhaltung der Abstandsregeln in kleinen Gruppen oder im Förderunterricht in den Schulen im Präsenzbetrieb eingesetzt werden, wenngleich ein erhöhtes Risiko besteht. 191 Lehrkräfte arbeiten von zuhause. Das entspricht etwa 1,5 Prozent aller rund 13.000 Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dort, wo in Ausnahmefällen Distanzunterricht notwendig wird, werden diese Lehrkräfte eingesetzt. Oder sie sind mit schulorganisatorischen und konzeptionellen Aufgaben betraut.

„Die Zahlen machen es überdeutlich: Unsere Lehrerinnen und Lehrer sind engagierte Pädagoginnen und Pädagogen, die die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sehr ernst nehmen und sich mit großem Engagement dem Unterricht widmen“, betonte Bildungsministerin Martin.

Ziel des 200-Millionen-Euro-Schulpakets: Lehrkräfte gewinnen und halten

Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit besteht aktuell ein hoher Bedarf an Lehrkräften, so dass der Wettbewerb groß ist. Die Landesregierung hat deshalb den Schwerpunkt des 200-Millionen-Schulpakets auf die Gewinnung, Ausbildung und auf das Halten von Lehrkräften gelegt. Wichtige Maßnahmen des Pakets greifen nun:

Bessere Vergütung für Grundschullehrkräfte

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten alle Grundschullehrkräfte eine höhere Vergütung und werden mit der Vergütungsgruppe A13/E13 genauso gut bezahlt wie die Lehrkräfte anderer Schularten. Diese Erhöhung der Grundschullehrergehälter kostet jährlich zusätzlich 18 Millionen Euro.

Doppelt so viele Studienplätze für Grundschullehramt

Ab dem Wintersemester 2020/2021 werden an den Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern mehr als doppelt so viele Studienplätze für Grundschullehrerinnen und -lehrer zur Verfügung stehen. An der Universität Greifswald wird der Studiengang Grundschullehramt neu eingerichtet. An der Universität Rostock wird die Zahl der Studienplätze um zusätzlich 50 Plätze aufgestockt. Insgesamt werden beiden Universitäten künftig statt bisher 100 jährlich 225 angehende Grundschullehrkräfte im eigenen Land ausgebildet.

Entlastung für erfahrene Lehrkräfte

Das Land entlastet außerdem erfahrene Lehrkräfte und investiert über das Schulpaket weitere 2,6 Millionen Euro für weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen an Schulen. Neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, zwei Stunden ab 60 Jahren) erhalten Lehrkräfte ab 63 Jahren ab diesem Schuljahr insgesamt vier Anrechnungsstunden pro Woche.

Bessere Gesundheitsprävention für Lehrkräfte Mecklenburg-Vorpommern baut zudem die Gesundheitsprävention seiner Lehrerinnen und Lehrer aus.

Lehrkräften soll künftig ein besseres Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung stehen. Das 200-Millionen-Euro-Schulpaket der Landesregierung sieht zusätzliche Stellen für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen vor. Diese Psychologinnen und Psychologen sollen die bestehenden Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Lehrerinnen und Lehrer erweitern.

Barrierefreie Bushaltestellen

Pinnow – Heute überreicht Infrastrukturminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde Pinnow (Landkreis Ludwigslust-Parchim), Andreas Zapf, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 383.000 Euro für die barrierefreie Herstellung und Erneuerung von Bushaltestellen. Die Gesamtkosten betragen ca. 480.000 Euro. Die Fördermittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen ÖPNV aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Die Pinnower Bushaltestellen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies betrifft Bordhöhe, Haltestellenlänge und -breite ebenso wie die Führung von Sehbehinderten mit Leitplatten. Teilweise fehlen zudem Buswartehäuschen und Straßenlampen sowie abgesenkte Borde zur Straßenquerung. Deshalb sollen im gesamten Gemeindegebiet Pinnow einschließlich des Ortsteils Godern insgesamt elf Bushaltestellen barrierefrei umgerüstet werden. Die Lage einiger Haltestellen verschiebt sich dadurch.

Mit der Maßnahme wird insbesondere der Ein- und Ausstieg für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtert. Doch auch Fahrgäste mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren davon und für alle verbessert sich die Sicherheit an den Haltestellen.

Das Vorhaben wird im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ gefördert, in dem das Infrastrukturministerium einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Ziel ist es, zu einem Nahverkehrsangebot beizutragen. Dazu werden Kommunen und Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen und Verkehrsstationen gezielt unterstützt.