Kabinett beschließt Bau der Darßbahn

Schwerin – Das Kabinett hat heute mit einem Beschluss den Bau der Darßbahn offiziell auf den Weg gebracht. Die Regierung spricht sich darin für die Wiedererrichtung der Darßbahn von Barth über Zingst nach Prerow aus und beauftragt das Infrastrukturministerium, die Reaktivierung der Strecke voranzutreiben. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Planung der Meiningenbrücke. Im Anschluss an die Kabinettssitzung informierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Energieminister Christian Pegel und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in Prerow über den Stand der Planungen.

„Die Darßbahn ist ein Großprojekt für ganz Vorpommern. Die Verlängerung der Bahnstrecke von Barth über Zingst nach Prerow bietet uns drei große Vorteile. Wir schließen den Darß wieder ans Bahnnetz an. Das ist gut für Einheimische und Touristen. Wir sichern den Bahnverkehr auch auf der bisherigen Strecke von Velgast nach Barth. Die Bahn bleibt damit in der Fläche präsent. Und zugleich leisten wir einen Beitrag zu mehr Klimaschutz in unserem Land“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir haben schon losgelegt mit einem der wichtigsten Verkehrsprojekte für unser Land und befinden uns bereits mitten im EU-Vergabeverfahren. Auf die europaweite Aufforderung an potenzielle Auftragnehmer hin, ihr grundsätzliches Interesse an dem Projekt zu bekunden, hat das Straßenbauamt Stralsund zwei Ingenieurbüros aus Deutschland aufgefordert, bis 19. August ein Angebot für die Planung der kombinierten Brücke für Bahn, Autos, Radfahrer und Fußgänger über den Meiningenstrom abzugeben. Im Herbst soll der Auftrag vergeben werden, vorausgesetzt, unsere Vergabeentscheidung wird nicht angefochten“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

„Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode versprochen, Vorpommern weiter voranzubringen und uns auch an Großprojekte heranzutrauen. Mit dem heutigen Beschluss liefert die Landesregierung und setzt die Darßbahn aufs Gleis“, sagt Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und führt weiter aus: „Dadurch wird die Anreise per Zug deutlich attraktiver und eine der wichtigsten Urlaubsregionen unseres Landes verkehrstechnisch entlastet. Wir haben versprochen und gehalten. Das ist auch dem großen Einsatz der Bürgerinitiative und der Bürgermeister der Region zu verdanken. Denn nur zusammen ist diese Aufgabe für Bund und Land zu stemmen.“

Christian Pegel verweist darauf, wie wichtig die Entscheidung für die Darßbahn auch aus Klimaschutzsicht ist: „Die Anbindung der Tourismusregion an die Bahn wird auch den steigenden Ansprüchen der Gäste an Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit ihres Urlaubs gerecht. Ich bin überzeugt, das wird schon in wenigen Jahren über die Zukunftsfähigkeit von Reisezielen mitentscheiden.“

Die 19 Kilometer lange, eingleisige Strecke der Darßbahn von Barth nach Zingst und später bis Prerow soll Einheimischen und Urlaubern ermöglichen, nach mehr als 75 Jahren wieder per Zug auf die Halbinsel Fischland-Darß und von dort aufs Festland zu gelangen und so die beliebte Urlaubsregion vom Autoverkehr entlasten. Zentraler und teuerster Baustein der Strecke ist die Meiningenbrücke.

Das Bundesverkehrsministerium hatte im Februar zugesagt, sich mit einem Drittel an den Kosten für die Brücke in Höhe von insgesamt voraussichtlich gut 53 Millionen Euro zu übernehmen. Der Rest verteilt sich zu je einem Drittel auf die Usedomer Bäderbahn (UBB) als Eigentümer der Infrastruktur und Vorhabenträger sowie das Land, in dessen Auftrag die Strecke bedient werden wird.

Stand heute wird der Bau der Bahn bis Prerow insgesamt etwa 115 Millionen Euro kosten, von denen der Bund ca. 25,5 Millionen Euro übernimmt. Ohne den Abschnitt Zingst-Prerow – bislang noch nicht in Planung – würden sich die Gesamtkosten auf 98 Millionen Euro reduzieren.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens könnte die Planung und Bauvorbereitung der Meiningenbrücke voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein.

Glasarche jetzt im Müritz-Nationalpark

Waren an der Müritz – Auf seiner Reise durch Mecklenburg-Vorpommern ist das Kunstwerk „Glasarche 3“ im Müritz-Nationalpark vor Anker gegangen. Bis zum 04. Oktober 2020 ist es in Waren auf dem Vorplatz des Müritzeums zu besichtigen. Am 22.08. findet die offizielle Vorstellung durch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus statt.

Die Glasarche 3 ist ein Projekt des Landschaftspflege­vereins Mittleres Elstertal (Sachsen-Anhalt). Anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung der meisten Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks in Ostdeutschland reist das Kunstensemble durch Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 12. Mai war sie zunächst im Nationalpark Vorpommersche Boddenland­schaft am Hafen Born a. Darß. Am 30. Juni wechselte sie nach Boizenburg ins UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV und nun nach Waren in den Müritz-Nationalpark, bevor sie am 5. Oktober das Land wieder verlässt.

Das Kunstensemble besteht aus einem fünf Meter langen gläsernen Kahn, der in einer riesigen Hand aus Eichen­holz ruht. Es symbolisiert die Zerbrechlichkeit der Natur, obwohl sie so imposant groß ist. Wir haben es sinnbildlich in der Hand, sie trotz ihrer Zerbrechlichkeit zu bewahren.

Am 12. September 1990 beschloss die damalige DDR-Regierung das Nationalparkprogramm. In den Kernzonen großflächiger Schutzgebiete sollte die Natur sich selbst überlassen werden. Am 1. Oktober 1990 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Damit wurde das rechtliche Fundament für die heutigen Nationalparks und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Nationalpark­programm fünf von insgesamt 14 Großschutzgebieten, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Heute bilden die drei Nationalparks zusammen mit drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks die Nationalen Naturlandschaften (NNL) unseres Landes. Sie nehmen mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein.

Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie im Jahr 2011 die Anerkennung der Serrahner und der Jasmunder Buchenwälder als Teil des UNESCO-Weltnaturerbe „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ und im Jahr 2016 die Ausweisung der Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland.

Zehn Jahre StALU Vorpommern

Stralsund – Vorpommern kennzeichnet eine lange Außenküste zur Ostsee sowie viele Bodden und Haffe. Von der etwa 660 Kilometer langen Küstenlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen rund 580 Kilometer allein im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP). Damit ist das Amt verantwortlich für den Küstenschutz in touristisch begehrten Regionen wie Usedom, Rügen und Fischland Darß sowie in Städten wie Greifswald und Stralsund.

Die Behörde wurde im Jahr 2010 aus den beiden Ämtern für Landwirtschaft Franzburg und Ferdinandshof sowie aus den beiden staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur Stralsund und Ueckermünde gebildet. Die regionale Zuständigkeit wurde auf die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald festgelegt. Aufgrund der Größe werden die Aufgaben auch heute noch von den Standorten in Stralsund und in Ueckermünde wahrgenommen.

In den Außenstandorten Zingst, Insel Hiddensee und Ueckermünde hat das StALU zudem Bauhöfe, die die Küstenschutzanlagen unterhalten. Insgesamt beschäftigt das StALU 216 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2015 führt Matthias Wolters die Behörde.

Eine Besonderheit ist die alleinige Zuständigkeit für den Vollzug des Immissionsschutzrechtes im gesamten Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns. Demnach sind genehmigungsbedürftige Anlagen in der 12-Seemeilen-Zone durch das Amt zu prüfen. Bisher wurden 21 Offshore Windkraftanlagen in Betrieb genommen, für 461 weitere Offshore Windkraftanlagen ist bereits die Genehmigung erteilt.

Mit dem 2016 in Betrieb genommenen Sperrwerk Greifswald und den angrenzenden Deichanlagen wurde im Bereich des StALU Vorpommern die bisher aufwändigste Küstenschutzmaßnahme des Landes realisiert. Die Kosten für das gesamte Sturmflutschutzsystem lagen bei rund 42 Millionen Euro.

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Voraussichtlich am 18.September wird der Bundesrat den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können.

Agrarminister Dr. Till Backhaus hatte den Bund bereits im Juni darum gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst.

„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit, 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, so Minister Backhaus.

Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein.

Landwirtschaftliche Unternehmen in MV haben das dritte Jahr in Folge auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt wieder weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in 2018 und 2019, aber auch in diesem Jahr ist insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträgen gekennzeichnet.