Backhaus: Katzen sind keine Regenschirme

Schwerin – Der Städte- und Gemeindetag MV hat beschlossen, dass die Kommunen die vom Innenministerium kürzlich erlassene „Verwaltungsvorschrift Fundtiere“ nicht umsetzen werden. Der für den Tierschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Unverständnis über diesen Beschluss:

„Ich muss mich schon sehr wundern, wie sich der Städte- und Gemeindetag gegen den Tierschutz stellt, der doch im Grundgesetz verankert ist. Die vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erlassene Verwaltungsvorschrift stellt endlich einen Jahrzehnte währenden Missstand ab. Wenn der Bürger bei der Behörde einen Regenschirm als Fundsache abgibt, ist dieser für sechs Monate zu verwahren. Für Fundtiere, zum Beispiel Katzen, gilt das nun endlich auch. Nur, dass Tiere tierschutzgerecht zum Beispiel in einem Tierheim untergebracht werden müssen und nicht ins Regal gehören. Tierschützer haben das lange gefordert und begrüßen diese Regelung. Wenn die Kommunen sich jetzt weigern, dies umzusetzen, ist das gleichsam ein Schlag ins Gesicht für die Tierschützer, die sich oft ehrenamtlich und unter persönlichen Opfern um Fundtiere kümmern. Ich erwarte daher, dass die Vorschrift konsequent umgesetzt wird.“

Es handele sich bei der Fundtierbetreuung um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten für die Ausführung der Aufgabe könnten, sofern sie zugeordnet und nachgewiesen werden können, im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen berücksichtigt werden. Die nächste Evaluierung des Finanzausgleichs werde 2021 erfolgen.

Auch das Argument, kommunale Futterstellen überlasteten die Gemeinden, könne er nicht gelten lassen, so Minister Backhaus: „Für den Fall, dass eine aufgefundene und bei der Behörde abgelieferte Katze aufgrund ihres Verhaltens nicht vermittlungsfähig ist und in einem Tierheim nicht tierschutzgerecht untergebracht werden kann, besteht die wesentlich kostengünstigere Möglichkeit, eine solche Katze auch an einer Futterstelle zu verwahren. Für die Verwahrung an einer Futterstelle ist die Kennzeichnung und Registrierung sowie Kastration der Katze zwingend notwendig. Die Futterstelle wird nach örtlichen Gegebenheiten bei Tierschutzvereinen oder Ehrenamtlichen vorhanden sein, kann aber auch durch eine Kommune errichtet und betrieben werden. Das stellt keine unlösbare Aufgabe dar.“

Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Tierschutzvereine mit Fördergeldern für bauliche Investitionen seit 1993 mit insgesamt 4.400.500 Euro. Außerdem unterstützt das Landwirtschaftsministerium MV den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes bei Projekten zur Kastrationen von freilebenden Katzen seit 2016 mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 170.000 Euro.

Neuer Rektor der HMT Rostock

Rostock – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Freitag Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns zum neuen Rektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock ernannt. „Wir haben mit Professor Schäfertöns einen hervorragenden Hochschullehrer gewonnen, der die Geschicke der HMT in den kommenden Jahren leiten wird“, sagte Martin anlässlich der Ernennung. „Ich wünsche ihm viel Erfolg bei dieser großen Aufgabe und bin überzeugt, dass Professor Schäfertöns den hervorragenden Ruf der HMT, den sie bereits jetzt international genießt, aufrechterhalten und ausbauen wird.“

„Ich freue mich ganz außerordentlich auf die neuen Herausforderungen und sehe der Arbeit an der HMT Rostock – einer Perle in der deutschen und internationalen Musikhochschullandschaft – mit dem größten Vergnügen entgegen“, sagte Schäfertöns nach seiner Ernennung.

Schäfertöns ist 1966 in Berlin geboren. Nach einem Studium der Schul- und Kirchenmusik sowie der Musiktheorie an der Hochschule der Künste Berlin sowie der Berliner Kirchenmusikschule, absolvierte er ein Studium der Musikwissenschaften und der Philosophie mit anschließender Promotion an der Technischen Universität Berlin.

Seit 2001 ist er Professor für Musiktheorie an der Universität der Künste Berlin. Dort ist er ebenfalls geschäftsführender Direktor des Instituts für Musikwissenschaft, Musiktheorie, Komposition und Musikübertragung, Mitglied im Fakultätsrat, Prodekan und Studiendekan. Er vertritt die Fakultät Musik bei der Association Européenne des Conservatoires, Académies de Musique et Musikhochschulen (AEC) und ist Dekan der Fakultät Musik. Professor Schäfertöns wird sein neues Amt in Rostock am 1. September 2020 antreten.

Landgestüt lädt zum Parade­picknick

Redefin – Traditionell finden alljährlich an den ersten Sonntagen im September im Landgestüt Redefin die Hengstparaden statt. Coronabedingt mussten sie auf 2021 verschoben werden. Um dennoch seine Hengste und deren Nachkommen präsentieren zu können, hat das Landgestüt ein abgespecktes Schauprogramm auf die Beine gestellt, das ohne überdachte Sitzplätze auskommt und die Auflage von maximal 1.000 Personen einhält: Redefin lädt zum Paradepicknick ein.

„Die Redefiner Hengstparaden sind seit vielen Jahren eines der Highlights auch in meinem Terminkalender“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Deshalb bin ich froh, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgestüts gelungen ist, ein alternatives Schau­programm anbieten zu können. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses neue Format gut ankommen wird und freue mich natürlich über regen Zulauf.“

Am 6., 13. und 20. September haben Besucher des „Paradepicknicks – Pferde hautnah“ jeweils ab 11.00 Uhr die Möglichkeit, ein Picknick auf dem Grün des Innenhofs und im Park des Landgestüts zu genießen. Bei trockener Witterung spielt das Landespolizeiorchester ab ca. 11.30 Uhr in zwei Formationen auf.

Die Pferdeschauprogramme selber werden ab 13 Uhr (bis ca. 16 Uhr) auf dem Alten Paradeplatz vor dem historischen Reithallenportal und auf dem Dressurviereck im Gestütspark dargeboten. Vom Paarquartett über die Rassevielfalt der Pferdezucht Mecklenburg-Vorpom­merns, von zahlreichen Anspannungen bis zu spannenden Bildern der Auszubildenden. Auch die IG Shetland MV ist wieder mit ihren Ponys dabei.

Das Beiprogramm musste coronabedingt ebenfalls eingeschränkt werden. Stallbesichtigungen sind leider nicht möglich. Aber die Ausstellungen im Rossarzthaus und im Kutschenmuseum können unter Einhaltung der Abstandsregelung besichtigt werden.

Auf Grund der stark begrenzten Personenzahl bittet das Landgestüt um eine rechtzeitige Kartenbuchung.
Link zum Landgestüt Redefin

Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe gefordert. „Das, was im Pflegebereich möglich ist, muss auch für weitere Gesundheitsfachberufe ermöglicht werden. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit. Hier ist der Bund gefordert. Die Finanzierung muss zwischen Bund und Ländern intensiv diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Gesundheitsminister Glawe plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe. „Hier muss auch die Finanzierung klar und gesichert sein. Das darf nicht am Hin- und Herschieben von Finanzierungszuständigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund scheitern. Deshalb ist es wichtig, ein einheitliches System zu entwickeln. Einen Flickenteppich können wir uns dabei nicht leisten. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für unser Land. Einige Länder ermöglichen eine schulgeldfreie Ausbildung, andere Länder stehen hinten an. Ein elementarer Baustein der Fachkräftesicherung im eigenen Bundesland ist die Schulgeldfreiheit“, machte Glawe deutlich.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Gesundheitsfachberufe Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Logopäde/Logopädin, Masseur/in und medizinischer Bademeister/in, Diätassistent/in an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Im Jahr 2019 befanden sich insgesamt 999 Schülerinnen und Schüler in diesen Ausbildungen. Davon ein Drittel (337 Schüler) an öffentlichen Schulen sowie zwei Drittel (662) an Schulen in freier Trägerschaft. Wobei an öffentlichen Schulen anders als an Schulen in freier Trägerschaft kein Schulgeld erhoben wird.

Um die an einer Pflegeausbildung interessierten Schulabsolventen im Land zu halten, konnten Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 schulgeldfrei unterrichtet werden. Dies begünstigt auch Pflegeschüler, die sich bereits in der Ausbildung befinden. „Erste Schritte in Richtung Schulgeldfreiheit sind getan worden. Dennoch haben wir immer mehr ein Wettlaufen der Länder um Fachkräfte in allen Gesundheitsfachberufen. Die Schulgeldpflicht an Schulen in freier Trägerschaft erschwert eine Entscheidung für eine Ausbildung bei Schülern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Schutzkonzept für Kitas greift

Schwerin – Das Sozialministerium hat aktuell Informationsblätter über Corona-Maßnahmen nach dem erfolgreichen Start in den Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zusammengestellt und veröffentlicht. Sie sind gezielt an die Fachkräfte in den Kitas und Kindertagespflegen sowie an die Eltern von Kindern in der Kindertagesförderung gerichtet.

„Gemeinsam mit unseren engagierten Fachkräften und verantwortungsvollen Eltern setzen wir weiterhin alles daran, dass in diesen besonderen Zeiten die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gut funktioniert“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Es gelte, die Hygienehinweise in der Kindertagesförderung verantwortungsbewusst zu beachten. „Wir bitten Eltern und Beschäftigte, gemeinsam auch weiterhin vorsichtig zu sein und den größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten“, so Drese.

Die Ministerin zog ein positives Zwischenfazit nach erfolgter Aufnahme des Kita-Regelbetriebs zum 1. August. „Das von einem Expertengremium unter Federführung des Sozialministeriums entwickelte Schutzkonzept mit seinen auf die aktuellen Erfordernisse abgestimmten Hygienehinweisen und den verschiedenen Teststrategien hat erfolgreich gegriffen“, sagte Drese. Dazu gehöre die Möglichkeit für Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen. Drese: Mein Dank für die Vorbereitung, Umsetzung und Beachtung geht an alle Beteiligten: Fachkräfte in Kitas und Tagespflege, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und beim LAGuS.“

Drese informierte zudem darüber, dass seit dem 3. August lediglich ein Kind in einer Kita positiv auf COVID-19 getestet wurde. „Auch in diesem Fall musste durch das gute Schutzkonzept nicht die gesamte Einrichtung, sondern lediglich eine Gruppe geschlossen werden“, so Drese.

In der vergangenen Woche wurden in den Kinderarztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern 3.691 Kinder und Jugendliche mit akuten Erkältungssymptomen vorgestellt. Von diesen wurden 1.188 auf COVID-19 untersucht. Positiv getestet wurden keine Kinder und Jugendliche.

Bessere Rahmenbedingungen

Güstrow – Landesregierung und Vertreter der Wasserstoffbranche aus Mecklenburg-Vorpommern haben heute beim „Branchentreffen Wasserstoff“ in Güstrow eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin fordern sie die Bundesregierung dazu auf, die Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft zu verbessern.

„Im Juni hat die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie vorgelegt und sieben Milliarden Euro für die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland bereitgestellt. Das ist viel Geld, nützt aber nichts, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine solche Entwicklung ausbremsen“, sagt Energieminister Christian Pegel und nennt ein Beispiel: „So lange Produzenten von Wasserstoff für den erneuerbaren Strom, den sie dafür verwenden, die EEG-Umlage zahlen müssen, kann sich ihr Geschäftsmodell nicht rechnen. Deshalb fordern wir ihre Befreiung davon.“ Die gelte im Übrigen nicht nur für die Wasserstoffhersteller, sondern für alle, die sich damit beschäftigen, sauber erzeugten Strom für die Mobilität, die Industrie oder als Wärme nutzbar zu machen.

Christian Pegel verweist darauf, dass die Landesregierung bereits vor zwei Jahren den Entwurf für eine Experimentierklausel vorgelegt hat, die es ermöglicht, solche und andere Regelungen ohne langwierige Gesetzesänderungsverfahren für einen begrenzten Zeitraum außer Kraft zu setzen. „Das soll den Vorreitern der Branche ermöglichen, ihre Modellprojekte unter Marktbedingungen erproben zu können. Der Bundesrat unterstützt unsere Forderung nach einer solchen Klausel. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, ihr Rechtskraft zu verschaffen“, so Pegel.

Die Verfasser der Erklärung fordern den Bund weiterhin auf, den Maßnahmenkatalog der Nationalen Wasserstoffstrategie zu konkretisieren sowie die Eckpunkte der europäischen Wasserstoffstrategie und die „EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ umzusetzen. Dazu zählen unter anderem die Harmonisierung der Besteuerung von Energieprodukten und die Ausweitung des Emissionshandels auf alle Energiesektoren.

Bei der Konferenz in Güstrow heute tauschten sich ca. 70 Wasserstoffproduzenten, -projektierer, -technologiehersteller, -forscher, industrielle Endverbraucher und die involvierten Infrastrukturunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter der Landesregierung darüber aus, wie es um die Branche in M-V steht. Die Kurzfassung: „Es gibt in unserem Bundesland bereits eine Reihe von Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen“, sagt Christian Pegel (siehe Pressemitteilung 215/20 vom 20. August). Weitere sind im Entstehen begriffen:

„Im ,Norddeutschen Reallabor‘ werden sich voraussichtlich ab Anfang 2021 Forscher und Unternehmer unter anderem mit der Speicherung von Wasserstoff und seiner Verwendung im Verkehr beschäftigen. Außerdem bereiten das Fraunhofer IGP Rostock, das Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie Greifswald und das Leibniz-Institut für Katalyse ebenfalls aus Rostock den Aufbau eines Wasserstoffforschungszentrums vor“, nennt Pegel zwei Beispiele.

Gern verweist der Minister auf die Bedeutung, die Wasserstoff – und andere Anwendungen der so genannten Sektorenkopplung – für Mecklenburg-Vorpommern haben: „Unser Bundesland ist prädestiniert für sauberen Wasserstoff: Wir haben die Windanlagen, die den Strom zu seiner Herstellung liefern. Und wir können ihn gleich vor Ort nutzen. Wir haben das Potenzial, einen neuen Wirtschaftszweig bei uns im Land zu begründen, der die Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zum Verbrauch abbildet und gute Arbeitsplätze schafft. Wenn wir den bei uns im Land erzeugten Strom bei uns im Land nutzbar machen, steigert dies auch die Akzeptanz für unsere Windenergieanlagen.“

Chance zur Haushaltskonsolidierung

Penzlin – Heute übergab Innenminister Lorenz Caffier der Stadt Penzlin einen Bescheid über eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von rd. 175.000 Euro. Damit werden die Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Penzlin mit finanziellen Mitteln aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern „belohnt“.

Nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten defizitäre Kommunen für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss vom Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist (sogenannte 1 zu 1 –Regelung). Mindestens erhalten diese Kommunen aber eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits. Die Stadt Penzlin profitiert von dieser sogenannten Mindestzuweisung und erhält zur Rückführung des verbleibenden Defizits in Höhe von rd. 875.000 Euro nun rd. 175.000 Euro Unterstützung vom Land.

Mit § 27 des neuen Finanzausgleichsgesetzes haben defizitäre Kommunen des Landes, die sich um die Haushaltskonsolidierung bemühen, eine Perspektive, in längstens 5 Jahren aus ihren Schulden herauszukommen. „Ich freue mich, dass auch die Stadt Penzlin die Chance ergreift, den Haushalt auszugleichen, um damit zu einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung zurückzukehren“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Stadt Penzlin auf der Grundlage der 1 zu 1-Regelung nach § 22a des alten Finanzausgleichsgesetzes eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 115.469,85 Euro erhalten.

Mit Stand 21. August 2020 liegen dem Ministerium für Inneres und Europa 79 Anträge von Kommunen nach § 27 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Antragsvolumen von insgesamt rd. 38,1 Millionen Euro vor, 56 dieser Anträge sind bereits positiv beschieden worden. Anträge können noch bis zum 1. September 2020 gestellt werden.

Sicherheit für Studierende

Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Krise geplant

Schwerin – Die individuelle Regelstudienzeit soll in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Damit könnten Studierende, die wegen der Einschränkungen an den Hochschulen in MV aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit verlängern müssen, auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

„Wenn Studierende aufgrund der Einschränkungen im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester verlängern müssen, sollen sie finanziell keine Nachteile erleiden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Freitag. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zu Verunsicherung bei den Studierenden. „Wir haben deshalb im Wissenschaftsministerium eine Gesetzesänderung erarbeitet, die Sicherheit schafft, Bürokratie vermeidet und dafür sorgt, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Ich freue mich sehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Weg unterstützen“, so Martin.

Für viele Studierende wird sich eine längere Studienzeit nicht vermeiden lassen. Dies würde insbesondere die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten.

Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht haben planmäßig absolvieren können.

Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.

#echtpraktisch

Ministerium startet Ausbildungskampagne

Schwerin – Jetzt die letzte Chance ergreifen und auf einen Ausbildungsplatz bewerben! Bildungsministerin Bettina Martin hat am Freitag Jugendliche ohne Ausbildungsplatz dazu aufgerufen, sich jetzt noch auf einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Mit der Kampagne #echtpraktisch wirbt das Bildungsministerium in den kommenden Tagen um Auszubildende für Handwerk, Handel und Industrie. „Noch nie waren die Chancen so gut wie jetzt, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, der den Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben eröffnet“, sagte Martin.

Die Kampagne wird vor allem über die sozialen Medien laufen, um so junge Menschen zu erreichen. Aber auch auf den Internetseiten des Bildungsservers MV (https://www.bildung-mv.de/schueler/ausbildung/) gibt es Informationen und Kontaktadressen für Interessierte.

Für eine duale Ausbildung – also die Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule – sprechen viele Gründe: Sichere und gute Zukunftsaussichten, von Anfang an Geld verdienen, praktisch arbeiten, direkt ins reale Berufsleben starten, Karriere machen und Verantwortung übernehmen.

„Die jüngste Umfrage der IHK Neubrandenburg hat gezeigt, dass 84 Prozent der derzeitigen Auszubildenden mit ihrem Betrieb zufrieden sind und ihn weiterempfehlen würden“, so Martin. Das zeige, wie gut die Ausbildungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern seien und in welch guter Art und Weise sie ihrer Verantwortung für eine fundierte Ausbildung nachkämen. „Eine berufliche Ausbildung legt den Grundstein für das spätere Leben. Sie ist #echtpraktisch“, sagte Martin.

„In diesem Jahr nehmen viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie Bewerbungen noch bis in den Herbst an. Es lohnt sich also, sich jetzt über die offenen Lehrstellen bei uns im Land schlau zu machen. Interessierte Schulabgängerinnen und Schulabgänger können sich mit der örtlichen Arbeitsagentur in Verbindung setzen, um einen Termin zur Berufsberatung zu vereinbaren. Es gibt rund 170 Ausbildungsberufe in Mecklenburg-Vorpommern, niemand muss also das Land verlassen, um seinen Traumberuf zu erlernen“, so Martin.

Branchentreffen in Güstrow

Aufbau einer regionalen Wasserstoffwirtschaft

Güstrow – In Güstrow hat das „Wasserstoff-Branchentreffen“ für den Aufbau einer regionalen Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden. „Zweifelsfrei hat sich der Wasserstoff in seiner Gestehung, seiner Wandlung, seiner Speicherung sowie seiner Anwendung mitten in das Aufmerksamkeitszentrum der Energiewende und des Klimaschutzes bewegt. Auch in MV wird aktiv mit Wasserstoff gearbeitet und an weiteren Anwendungsgebieten der sauberen Technologie geforscht. Der Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft ist eine wirtschafts- und strukturpolitische Chance für unser Land“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vor Ort. Ziel des Treffens in Güstrow ist die gemeinsame Überlegung, wie Projekte und Technologien zum Thema „Wasserstoff“ in Mecklenburg-Vorpommern etabliert, welche Voraussetzungen benötigt und welche Interessen dabei beachtet werden müssen.

Die norddeutschen Länder haben sich Ende des vergangenen Jahres auf eine norddeutsche Wasserstoff-Strategie verständigt. Diese beinhaltet auch, die Wettbewerbsfähigkeit des norddeutschen Industriestandortes innerhalb Deutschlands sowie auch auf internationaler Ebene zu stärken. Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph machte in Güstrow deutlich, dass die Energiewende nur mit einer umfassenden Sektorenkopplung gelingen kann: „Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselenergieträger der Energiewende. Entscheidend ist es dabei, dass der Onshore- und Offshore-produzierte Strom aus nachhaltigen Energiequellen gespeichert werden kann und ihn für andere Bereiche – wie beispielsweise Industrie und Verkehr – nutzbar zu machen. Hier liegt Potential für mehr Wertschöpfung und auch für zukunftsfähige Arbeitsplätze“, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph weiter.

Die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern im Rahmen des Kohleausstieges haben dazu geführt, dass Mecklenburg-Vorpommern für die geplante Schließung des Kohlekraftwerkes Rostock ca. 50 Millionen Euro erhält. „Den weitaus größten Teil dieser Mittel wollen wir in eine Forschungsfabrik Wasserstoff Mecklenburg-Vorpommern investieren. Für diese Forschungsfabrik planen gegenwärtig das Leibniz Institut für Katalyse Rostock, das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik und das Leibniz Institut für Plasmaforschung und Technologie in einer Vorstudie das genaue technologische Profil dieser Forschungsfabrik. Seit Anfang August wird intensiv durch die Experten daran gearbeitet. Ein Antrag liegt vor, wir sind dabei den Bewilligungsbescheid für das Vorhaben auf den Weg zu bringen“, so Rudolph weiter. Die Planungsstufe soll unter anderem aufzeigen, welcher Standort am geeignetsten ist, welche Infrastruktur vorhanden ist und welche benötigt wird, welche Partner einbezogen werden und welche wirtschaftliche Entwicklungen bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern angeschoben werden könnten. „Das Spektrum sollte hier entsprechend breit sein, um auf tatsächliche erfolgsversprechende Bedarfe reagieren zu können“, so Rudolph.

„Schon heute steht fest: Erneuerbare Energien und insbesondere Wasserstoff werden in der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 ein Förderschwerpunkt des Wirtschaftsministeriums sein“, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph. In der noch laufenden EU-Förderperiode sind in der Zeit von 2014 bis Ende 2019 insgesamt 500 Forschungs- und Entwicklungs-Projekte mit insgesamt 164 Millionen Euro unterstützt worden. Im Zukunftsfeld Energie waren es insgesamt 62 Projekte mit einem Zuschuss von insgesamt 17 Millionen Euro. Davon wurden im Bereich Wasserstoff insgesamt 25 Projekte mit insgesamt ca. 7,7 Millionen Euro gefördert.

Als Beispiele nannte Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph die Förderung von Machbarkeitsstudien, Patentanmeldungen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Bei den Inhalten der Projekte geht es in M-V insbesondere um die Themen Generierung von Wasserstoff durch Elektrolyseure; Steuerungsprozesse bei Brennstoffzellen; Chemische Speicherung und Druckspeicherung von Wasserstoff; Nutzung von Wasserstoff in energetischen Optimierungsprozessen und die Nutzung von Wasserstoff in chemischen Prozessen. „Das verdeutlicht, dass Wasserstoff weitaus mehr ist als die Nutzung für eine Brennstoffzelle in einem PKW. Selbst in einem Fahrzeug bedeutet Wasserstoff nicht nur eine Revolutionierung des Antriebes von Kraftfahrtzeugen, sondern auch nahezu aller anderen Systeme in den Fahrzeugen. Dazu zählen zum Beispiel auch die Heiz-, Brems- oder Beleuchtungssysteme. Das Kraftfahrzeug ist nur ein Beispiel, welches für schon vorhandene Unternehmen im Land relevant ist. Neben Antriebssystemen allgemein, ob zu Land, zu Luft oder zur See und in technologischen Prozessen hat Wasserstoff Zukunftspotenzial“, so Rudolph.

Wasserstoff ist ein geeignetes Reduktionsmittel zur Herstellung von Materialien für die LED-Industrie. Dabei wird, verglichen mit früheren Methoden, kein CO2 freigesetzt. Weiterhin konnten Wissenschaftler aus MV zeigen, dass komplexe großtechnische Reduktionen statt mit umweltproblematischen Chemikalien wie zum Beispiel Natriumborhydrid auch unter Wasserstoff stattfinden können, was die Umwelt bzw. Klärwerke weiter entlasten wird. Ein neuartiges Verfahren nutzt Wasserstoff, um hochreine Stoffe für medizintechnische und pharmazeutische Produkte herzustellen. Dabei kann auf zusätzliche kostenintensive Reinigungsschritte vollständig verzichtet und die Umwelt weiter entlastet werden. „Das zeigt uns deutlich, dass es daher für uns in MV sehr wichtig ist, dass wir auch diese scheinbaren Rand-Systeme im Auge haben. Sie bieten Chancen für zukünftige Wertschöpfung im Land und müssen im Land noch stärker Beachtung finden. Unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen Herangehensweise sowie nachvollziehbar wirtschaftlich nachhaltig tragenden Perspektiven werden wir auch künftig weiterhin Innovationen konstruktiv begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.