34.000 Auszubildende starten ins Berufsschuljahr

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat allen Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr gewünscht. Mit Beginn des neuen Schuljahres an den beruflichen Schulen haben in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 34.000 junge Menschen an den 50 beruflichen Schulen im Land den Unterricht aufgenommen. „Die beruflichen Schulen im Land sind auf den Unterrichtsstart gut vorbereitet“, sagte Martin. „Natürlich gilt es, die Hygieneregeln zu beachten und so den Infektionsschutz sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte einzuhalten.“

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unternehmen im Land noch bis Ende Oktober für Bewerbungen auf Ausbildungsplätze offen sind. „Wer sich noch nicht entschieden hat, für den ist der Ausbildungszug nicht abgefahren. Es sind noch mehrere tausend Ausbildungsplätze im Land frei. Wer sich jetzt bewirbt, hat gute Chancen, noch in diesem Jahr seine Ausbildung beginnen zu können“, so Martin.

Die beruflichen Schulen werden das Schuljahr 2020/2021 in einem verlässlichen Regelbetrieb starten. Fünf Stunden Präsenzunterricht pro Tag garantieren die Schulen. Das Hygienekonzept besagt, dass während des Unterrichts keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Allerdings muss sie im Schulgebäude und auf dem Schulgebäude außerhalb des Unterrichts getragen werden, wenn nicht garantiert werden kann, dass sich die Schülerinnen und Schüler innerhalb ihres Klassenverbandes aufhalten. Außerhalb des Unterrichts ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, wie im Hygieneplan sowie der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) vom 07.07.2020 beschrieben wird.

„Es ist gut und wichtig, dass jetzt auch die beruflichen Schulen im Land in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gestartet sind. Die Erfahrungen seit dem Schulstart an den allgemein bildenden Schulen Anfang August haben gezeigt, dass das Hygienekonzept des Landes greift“, sagte Ministerin Martin. Auch an den beruflichen Schulen wird es wie an den allgemein bildenden Schulen mit Beginn des neuen Schuljahres Lernstandserhebungen geben. Diese werden nicht benotet, sondern dienen dazu, den aktuellen Wissensstand eines jeden Schülers und einer jeden Schülerin zu ermitteln, um dann gezielt und individuell zu fördern. Bildungsministerin Martin nahm auch denjenigen, die ihre Ausbildung erst nach Beginn des Berufsschuljahres starten, die Sorge, unter Umständen im Lernstoff nicht mehr mithalten zu können. „Wer seine Ausbildung erst im Laufe des Septembers oder Oktobers beginnt, wird in den beruflichen Schulen gezielt gefördert, um den Stoff aufholen zu können. Das ist geübte Praxis auch aus den vorherigen Jahren.“

Martin dankte den über 1.500 Lehrerinnen und Lehrern an den beruflichen Schulen für ihr Engagement und ihren Einsatz. „Ich weiß, dass wir an den beruflichen Schulen hoch motivierte Lehrkräfte haben, die mit ihrer Arbeit vielen tausend jungen Menschen den erfolgreichen Start ins Berufsleben ermöglichen. Sie haben in der Zeit der Schulschließungen seit Mitte März einen unglaublichen Einsatz gezeigt. Auch die Abschlussprüfungen konnten gut organisiert durchgeführt werden. Dafür danke ich Ihnen.“

Online-Medienbildungstag mit hoher Beteiligung

Land richtete erstmals große Fortbildungsveranstaltung digital aus

Schwerin – Großer Zuspruch beim ersten Online-Medienbildungstag am Wochenende: Die 60 digitalen Angebote der Lehrkräftefortbildung am Samstag, 29. August 2020, verzeichneten am Ende des Tages insgesamt 1.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „Medienbildung und digitales Lernen stehen gerade in diesen Zeiten ganz im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ich freue mich, dass sich so viele Lehrerinnen und Lehrer einen Tag lang Zeit genommen haben, um Anregungen zu erhalten und Neues zu lernen“, lobte Bildungsministerin Bettina Martin. „Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben eine hohe Fortbildungsbereitschaft.“

Das Hauptreferat hielt Axel Krommer, Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er referierte gemeinsam mit Dr. Wanda Klee, Schulleiterin des Westfalen-Kollegs, dem Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund, und Philippe Wampfler, Lehrer an der Kantonsschule Enge/Schweiz und Dozent für Fachdidaktik Deutsch am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich, zum Thema „Didaktische Impulse für das Lernen auf Distanz“. Während der Schulschließungen im Frühjahr hatten sie im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW sechs didaktische Impulse formuliert.

Zuvor wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin mit einer Videobotschaft begrüßt. Sie dankte allen Lehrkräften für ihr Engagement der vergangenen Monate und betonte die wachsende Bedeutung der Digitalisierung von Schule, die gerade in der Zeit des Lockdowns aufgrund von Corona überdeutlich wurde. Außerdem sagte sie: „Medienkompetenz wird angesichts der Informationsflut für Schülerinnen und Schüler immer wichtiger. Sie müssen Wichtiges von Unwichtigem trennen können und Fake News von seriösen Informationen unterscheiden lernen. Für Lehrerinnen und Lehrer ist die Vermittlung von Medienkompetenz eine große Aufgabe. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich selbst gut auskennen“, betonte Martin.

In ihrer Videobotschaft sprach die Ministerin in diesem Zusammenhang auch die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte an. „Lehrkräfte müssen so ausgestattet sein, dass sie digitales Lernen vermitteln und mit dem Computer rechtssicher arbeiten können. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass der Bund für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen will. Ich hoffe, dass nun die notwendigen Schritte auf Bundesebene erfolgen, damit das Geld den Ländern zur Verfügung gestellt wird und gehandelt werden kann. Davon werden dann auch die Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, erklärte Martin.

Der Medienbildungstag fand zum zweiten Mal statt. Wegen der Corona-Pandemie wurde er erstmals online durchgeführt. Organisiert wurde er vom Medienpädagogischen Zentrum des Bildungsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V). „Der Aufwand hat sich gelohnt. Das Interesse und die Beteiligung der Lehrkräfte waren sehr hoch. Das ist ein starkes Signal für das Engagement der Lehrkräfte in dem wichtigen Bereich der Digitalisierung“, bilanzierte Martin.

Covid-19-Impfstoff für alle

Kommission unterstützt Initiative COVAX

Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ihr Interesse bekräftigt, der COVAX-Fazilität für einen fairen, weltweiten Zugang zu einem bezahlbaren COVID-19-Impfstoff beizutreten. Ziel ist es, einen Impfstoff zu entwickeln und für alle, die ihn benötigen, verfügbar zu machen. Die Kommission beteiligt sich im Rahmen des „Team Europa“ mit einem Haftungsbeitrag von 400 Mio. Euro zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion . EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Eine Pandemie können wir nur im Rahmen einer globalen Zusammenarbeit überwinden.“

Weiter sagte von der Leyen: „Bei der weltweiten Corona-Krisenreaktion und der Kampagne „Global Goal Unite“ wurde diese Geschlossenheit besonders deutlich. Bislang wurden fast 16 Mrd. Euro zugesagt. Die größten Talente aus Wissenschaft und Forschung arbeiten gemeinsam mit Organisationen an Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die allen Menschen zugute kommen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir so eher an unser Ziel gelangen: dieses Virus zu besiegen — mit vereinten Kräften.“

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Dem Coronavirus ist nur durch eine globale, solidarische Zusammenarbeit beizukommen. Hierzu brauchen wir ein inklusives, internationales Konzept. Team Europa — Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten — macht heute deutlich, dass die COVAX-Fazilität ein Erfolg werden und allen Menschen weltweit den fairen Zugang zu einem Impfstoff erleichtern soll.“

Die COVAX-Fazilität unter Federführung der Impfstoff-Allianz Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO will die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen beschleunigen und für einen weltweit fairen Zugang sorgen.

Im Zuge der auf EU-Ebene (Kommission, Mitgliedstaaten und europäische Finanzinstitutionen, insbesondere EIB) erfolgten Zusage zur Mobilisierung von Mitteln für die weltweite Corona -Krisenreaktion will die Kommission 400 Mio. Euro als Haftung zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen von Team Europa bereitstellen. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung und Beitrag der EU werden in den kommenden Tagen und Wochen festgelegt. Team Europa steht COVAX mit Rat und Tat zur Seite, um die Entwicklung und Herstellung eines Impfstoffs für Menschen in armen und reichen Ländern unserer Welt zu beschleunigen und auszubauen.

Die Beteiligung der EU an COVAX ergänzt ihre laufenden Verhandlungen mit Impfstoffherstellern, die darauf abzielen, die Produktionskapazitäten der Hersteller auszuweiten und somit einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zu leisten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat unverzüglich auf den Aufruf der WHO reagiert und seit dem 4. Mai 2020 im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion fast 16 Mrd. Euro für den weltweiten Zugang zu Corona-Tests‚ ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen sowie für eine weltweite Überwindung der Krise mobilisiert.

Eine tragende Säule der weltweiten Corona-Krisenreaktion im Hinblick auf die weltweite Versorgung mit erschwinglichen Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests ist die am 28. Mai von der Bürgerbewegung Global Citizen ins Leben gerufene Global Goal: Unite for our Future -Kampagne unter der Schirmherrschaft von Präsidentin Ursula von der Leyen.

Am 4. Mai schlug die Kommission ferner einen Kooperationsrahmen zur Abstimmung der weltweiten Maßnahmen, zur raschen Entwicklung von Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests sowie zum Ausbau der Gesundheitssysteme vor: den sogenannten ACT (Access to COVID-19-Tools)-Accelerator.

Den Kern bilden drei Partnerschaften rund um die drei Prioritäten der weltweiten Corona-Krisenreaktion. Hier kommen Industrie, Forschung, Stiftungen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen zusammen, um gemeinsam neue Tools und Lösungen – von der Forschung über die Fertigung bis hin zur Verbreitung – zu entwickeln.

Als Impfstoff-Säule des ACT-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und weltweit fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen.

Ende April 2020 wurde COVAX von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO bei einer Veranstaltung des WHO-Generaldirektors, des französischen Präsidenten, der Präsidentin der Europäischen Kommission und der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung ins Leben gerufen. Seither hat die EU aktiv mit Gavi, CEPI und anderen Teilnehmerländern an der Einrichtung von COVAX-Steuerungs- und Finanzierungsinstrumenten gearbeitet. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung der EU sind nach der heutigen Interessenbekundung noch festzulegen.

Bis Ende 2021 will die COVAX-Fazilität in Verhandlungen mit einem diversifizierten Portfolio von Impfstoffherstellern über verschiedene wissenschaftliche Technologien, Lieferfristen und Preise 2 Mrd. Dosen erwerben. Die Fazilität ist ein Sicherungsmechanismus, der das Risiko für Hersteller, die Investitionen ohne Abnahmegarantien scheuen, und für Länder, die fürchten, keinen tragfähigen Impfstoff bereitstellen zu können, mindert.

„Christoph 47“ im 24-Stunden-Betrieb

Greifswald – Seit dem 03. August fliegt der beim Universitäts-Klinikum Greifswald (UMG) stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 47“ der DRF Luftrettung auch Rettungseinsätze in den Nachtstunden. Wirtschaftsminister Harry Glawe war am Montag vor Ort, um sich gemeinsam mit Dr. Krystian Pracz (Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung), Michael Sack (Landrat Vorpommern-Greifswald) und Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp (Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald) über die ersten Erfahrungen zu informieren.

„Denn bei der Rettung von Menschenleben zählt jede Sekunde, auch nachts. Da ist die Luftrettung bei uns im Land ein enorm wichtiger Baustein zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Mit ´Christoph 47´ ist ein wichtiges, ergänzendes Angebot für einen 24-Stunden-Betrieb entstanden, um Anwohner und Urlaubsgäste bestmöglich medizinisch zu betreuen. Von der Ausweitung der Einsatzzeiten profitieren insbesondere die Ostseeinseln Rügen, Hiddensee und Usedom. Damit ist ein schneller nächtlicher Patiententransport in eine Spezialklinik sichergestellt, wenn der Bedarf besteht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Bislang wurden die Luftretter aus Greifswald von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang alarmiert. Jetzt ist – bei entsprechender Wetterlage – ein Einsatz rund um die Uhr möglich. Insgesamt war der Rettungshubschrauber seit Jahresbeginn 875 Mal im Einsatz; davon 138 Mal im August. Seit dem 03. August gab es 20 Einsätze des Rettungshubschraubers „Christoph 47“ in der Nacht. Das Einsatzgebiet des Hubschraubers umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Teilbereiche der Mecklenburgischen Seenplatte. Zudem werden auch die Inseln Usedom, Rügen und Hiddensee mit betreut. Betreiber ist die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG. Im Jahr 2019 ist die DRF Luftrettung 1.335 Einsätze geflogen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe dankte den Einsatzkräften der Luftrettung. „Durch Ihren Einsatz konnten viele lebensrettende Maßnahmen durchgeführt und schwere gesundheitliche Schäden vermieden werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem fliegerischen Personal der DRF, dem Rettungsdienst und den Klinikmitarbeitern trägt dazu bei, dass Erkrankten im Notfall schnell und professionell geholfen wird“, sagte Glawe.

„Um beim Nachtflug am Luftrettungszentrum Greifswald sofort einsatzfähig zu sein, unterstützen wir die ärztliche Besetzung des Rettungshubschraubers durch erfahrenes landkreiseigenes Personal aus dem Eigenbetrieb Rettungsdienst. Mir liegt sehr am Herzen, in der Nacht die gleiche Versorgungsqualität im Rettungsdienst herstellen zu können wie am Tage“, sagte Landrat Michael Sack.

„Wir setzten uns bereits seit langer Zeit für die Einführung des Nachtflugs in Mecklenburg-Vorpommern ein. Wir freuen uns sehr, dass es jetzt soweit ist und wir diese wichtige Aufgabe mit ´Christoph 47´ übernehmen werden und noch besser für die Menschen der Region da sein können”, sagt Dr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung.

„Aus medizinischer Sicht war es immer egal, ob es Tag oder Nacht ist. Deshalb hat sich die Unimedizin Greifswald immer für den Nachtflug stark gemacht. Wir wünschen den nun nachts fliegenden Ärztinnen und Ärzten, dem Rettungsdienstpersonal und den Piloten allzeit guten Flug“, sagte Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Rettungs-Transport-Hubschrauber-Standorte. Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegen die weiteren Standorte am KMG-Klinikum in Güstrow und am Luftrettungszentrum Neustrelitz.

Die DRF-Gruppe mit Sitz in Filderstadt ist nach eigenen Angaben eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas. Insgesamt leistete die Gruppe 40.738 Einsätze im Jahr 2019. An 13 der 35 Stationen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sind die Crews rund um die Uhr einsatzbereit, an sieben Standorten kommen Hubschrauber mit Rettungswinde zum Einsatz. Zur DRF-Gruppe gehört seit 2001 die österreichische ARA Flugrettung mit zwei Stationen sowie seit 2019 die Northern HeliCopter GmbH (NHC), die an drei Stationen Einsätze in der Luft- und Wasserrettung leistet. Außerdem ist die DRF Luftrettung im Netzwerk der AP³ Luftrettung an einer Station in Balzers/Liechtenstein beteiligt. Darüber hinaus holt die DRF Luftrettung mit eigenen Ambulanzflugzeugen Patienten aus dem Ausland zurück.

Bauarbeiten an Anklamer Kreisstraße beendet

Anklam – In Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sind die Baumaßnahmen an der Kreisstraße 49 Lilienthalring fertiggestellt worden. „Die Kreisstraße ist ein wichtiger wirtschaftlicher Verkehrsknotenpunkt für die Region. Der Gewerbe- und Industriestandort Bluthsluster Straße/Industriestraße sowie das Industriegebiet werden damit am östlichen Stadtrand vernünftig an den Verkehr angeschlossen. Zusätzlich fließt hier der Hauptverkehr in Richtung der Zuckerfabrik und anderer im Umfeld ansässigen Unternehmen. Allerdings war die Straße in einem schlechten Zustand, das beeinträchtigte die Verkehrssicherheit. Mit den jetzt beendeten Baumaßnahmen wird sich die Situation wieder verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe bei der offiziellen Bauabnahme vor Ort.

Im Gewerbe- und Industriegebiet Bluthsluster Straße/Werkstraße/Industriestraße ist unter anderem die Zuckerfabrik (Cosun Beet Company) ansässig. Im neu erschlossenen Industriegebiet hat sich die Continental AG angesiedelt. Zudem plant die Unternehmensgruppe VICI Polska aus Warschau, dort einen neuen Produktionsstandort zu errichten. Vorgesehen ist der Aufbau eines Werkes zur Herstellung von hochwertigen Frühstücksprodukten für den asiatischen und osteuropäischen Markt. Die Gesamtinvestition für dieses Vorhaben beläuft sich voraussichtlich auf über 18 Millionen Euro. Der Baustart für das neue Werk ist bereits für den kommenden Herbst geplant. Der Produktionsbeginn soll dann im Frühjahr 2021 erfolgen.

„Für die Wirtschaftsentwicklung einer Region sind gut ausgebaute Gewerbegebiete und ein leistungsfähiges Verkehrsinfrastrukturnetz eine notwendige Grundvoraussetzung. Durch die Unterstützung der Baumaßnahme verbessern wir die Standortbedingungen für die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“, sagte Glawe.

Auch den Ausbau der Bluthsluster Straße samt Werkstraße und Industriestraße als Hauptverbindungsstraße im Industrie- und Gewerbegebiet hat das Wirtschaftsministerium in der Vergangenheit mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro bei Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 3,7 Millionen unterstützt.

Die Investition für die Baumaßnahmen beläuft sich auf knapp 556.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben in Höhe von rund 500.000 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.