Feierliche Immatrikulation

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat heute die Studienanfängerinnen und -anfänger an der Universität Greifswald begrüßt. Bei der feierlichen Immatrikulation wies die Ministerin auf die herausragende Bedeutung der Hochschule für den Wissenschaftsstandort Greifswald hin. „Sie ist das Herzstück und arbeitet mit den renommierten außeruniversitären Forschungsinstituten zusammen. Darüber hinaus ist sie eng mit anderen Universitäten im Ostseeraum verbunden“, so Martin.

Besonders hob die Ministerin hervor, dass es wichtig sei, dass dieses Wintersemester möglichst viel Studium in Präsenz an der Universität stattfindet. „Mein Dank geht dabei auch an die Universität Greifswald und alle dort Beschäftigten, die es möglich gemacht haben, in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrecht zu erhalten.“

Die Ministerin beglückwünschte die neuen Studentinnen und Studenten zu ihrer Entscheidung, in der Hansestadt ihr Studium aufzunehmen. „Sie haben sich für ein Studium an einer hochmodernen Universität entschieden, mit einem tollen Kollegium und vielen spannenden Fachrichtungen.“ Über 2.000 Studierende nehmen ihr Studium im Wintersemester 2020/21 in Greifswald auf. Trotz Corona sind das mehr als im Wintersemester 2019/20.

In Zeiten der Corona-Pandemie appellierte Martin auch an die Eigenverantwortung der Studierenden. „Wir haben alles Erdenkliche getan, um Ihnen unter diesen besonderen Umständen wenigstens etwas Normalität zu ermöglichen. Dies ist für ein gutes Studium grundlegend“, so Martin. „Aber es verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortung, für sich selbst und für andere, im Hörsaal, im Seminarraum, in der Bibliothek, in der Mensa, im Wohnheim oder bei anderen hochschulbezogenen Aktivitäten. Helfen Sie mit, dass Sie und Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten so viel Präsenzlehre erfahren wie möglich.“

Ministerin Martin ermunterte die Studienanfängerinnen und -anfänger aber, mit Neugierde, Wissensdurst und Elan ihr Studium zu beginnen. „Sie haben hier in Greifswald hervorragende Voraussetzungen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Denn Ihnen steht hier ein gut aufgestelltes Team von Lehrenden zur Seite.“, sagte Martin. „Das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden an dieser Universität ist hervorragend. Sie werden es mit Dozentinnen und Dozenten zu tun haben, die ansprechbar sind und ein Interesse an Ihrem Fortschritt haben. Das alles sind gute Voraussetzungen für Studium mit Erfolg.“

An der Universität Greifswald waren im vergangenen Jahr über 10.000 Studentinnen und Studenten eingeschrieben. Der Frauenanteil hat mehr als die Hälfte betragen.

Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

Sanitz – „bunt statt blau“: Unter diesem Motto beteiligten sich im Frühjahr bundesweit mehr als 6.100 Schülerinnen und Schüler am Plakatwettbewerb der DAK-Gesundheit gegen das sogenannte Komasaufen bei Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern kommt das beste Plakat für die Präventionskampagne der Krankenkasse von der 18-jährigen Lena Kunitz vom Gymnasium Sanitz. Sie setzte sich gegen fast 350 Teilnehmer durch und wurde zusammen mit den anderen Landessiegern in Schwerin geehrt. Die Sozialministerin Stefanie Drese übergab als Schirmherrin der Aktion in MV die Preise und Urkunden.

„Sterbende Neuronen, Herzschwäche und Leberschäden: Alkohol greift zuerst denn Körper an. Mit meinem Bild möchte ich genau das visualisieren. Während das Leben außerhalb noch farbenfroh und heil ist, leiden im inneren des Körpers die Organe“, so beschreibt Lena Kunitz ihr Siegerplakat. Mit der beeindruckenden Arbeit gewann die achtzehnjährige Abiturientin des Gymnasiums Sanitz den Hauptpreis von 300 Euro. Der zweite Platz ging an Jocelyn Westphal (17) aus der zwölften Klasse der Christophorusschule Rostock. Den dritten Rang belegte die 17-jährige Phyllis Hollien aus Nienhagen. Sie besucht das Friderico Francisceum in Bad Doberan. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt Carlotta Jahncke (14) aus der achten Klasse der ecolea-Schule in Schwerin.

„Ich bin sehr gern Schirmherrin dieses kreativen Wettbewerbs“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Kampagnen wie „bunt statt blau“ sind deshalb so wichtig, da sie nicht von Erwachsenen mit erhobenem Zeigefinger daherkommen. Sondern hier setzen sich junge Menschen auf künstlerische Weise mit dem Thema Alkoholmissbrauch auseinander, um Gleichaltrige auf- und wachzurütteln. Das sind sehr gute Aktionen, die die federführend durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST MV) gesteuerte Präventionsarbeit des Landes sinnvoll ergänzen“, so die Ministerin weiter.

„Die Entwicklung gegen den Bundestrend zeigt uns, dass wir den Weg der Alkoholprävention konsequent fortsetzen müssen“, sagt Sabine Hansen, Leiterin der DAK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Jugendliche müssen lernen, mit Alkohol vernünftig umzugehen. Wir sehen das an den erneut gestiegenen Zahlen von Alkoholvergiftungen.“ 2018 kamen nach aktueller Bundesstatistik rund 20.500 Zehn- bis Zwanzigjährige volltrunken in eine Klinik, fünf Prozent weniger als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der DAK-Gesundheit die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vorjahr um 13,5 Prozent (insgesamt 537 Kinder) deutlich gestiegen. „Ich hoffe, dass wir dieser Entwicklung mit unserer vorausschauenden Präventionsarbeit entgegenwirken können“, so Hansen.

Die Plakate, die Schüler bei „bunt statt blau“ gestalten, sind tatsächlich für Gleichaltrige besonders eindrucksvoll: Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hat in einer Online-Studie mit 1.273 Teilnehmern ihre Wirkung im Vergleich zu konventionellen Warnhinweisen untersucht. Demnach verstärken die von der Zielgruppe selbst gemalten „bunt statt blau“-Plakate die Wahrnehmung, dass Alkoholkonsum schädlich ist. Sie haben eine stärker sensibilisierende Wirkung als traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete, Warnhinweise.

Im November wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig, dem DAK-Vorstandschef Andreas Storm und den Experten vom IFT-Nord die Bundesgewinner 2020. Auch der Hamburger Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás gehört der Bundesjury an. Er begeistert mit seiner Debütsingle „Kopf Hoch“ Medienvertreter und Musikfans gleichermaßen. Informationen zum Wettbewerb gibt es in allen Servicezentren der DAK-Gesundheit oder im Internet unter www.dak.de/buntstattblau.

Den Plakatwettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ gibt es mittlerweile seit elf Jahren. Insgesamt haben seit 2010 rund 110.000 Schülerinnen und Schüler an der Aktion teilgenommen, die im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung als beispielhafte Präventionskampagne genannt wird. Sie erhielt mehrere Auszeichnungen wie beispielsweise den internationalen Deutschen PR-Preis.

Städtebauförderung 2020

Schulen und Gemeindebauten Schwerpunkte

Schwerin – Der Schulcampus in Zarrentin, der Stadthafen Sassnitz und die Fleischervorstadt in Greifswald sind drei Großprojekte, die in diesem Jahr mit Mitteln der Städtebauförderung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt 41 Kommunen werden im Programmjahr 2020 aus den Bund-Land-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Dafür stehen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung, in etwa so viel wie im vergangenen Jahr. 34 Millionen Euro kommen vom Bund, 32 Millionen Euro vom Land.

„Mit den Programmen der Städtebauförderung sorgen wir auch 2020 dafür, dass die Kommunen Baumaßnahmen umsetzen können, die sie für ihre Einwohner und Gäste noch lebens- und liebenswerter machen. Ich möchte mich beim Bund als Partner bei diesem Programm herzlich bedanken“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Programme der Städtebauförderung wirken in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden ebenso wie in den Plattenbaugebieten. 2020 setzen wir wieder klar den Schwerpunkt bei Schulen, Sporthallen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs, um allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Städtebauförderung ist in diesem Jahr neu aufgestellt worden. Aus vorher sechs wurden drei Programme, die die bisherigen Inhalte gebündelt abbilden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 werden als Herausforderungen der Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Schaffung von bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen aufgeführt.

Mit dem Rückbauförderprogramm als Bestandteil des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden die sechs Gemeinden Sanitz, Altentreptow, Woldegk, Ducherow, Bobitz und Millienhagen-Oebelitz unterstützt, insgesamt 164 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen zurückzubauen. Sie erhalten dafür in Summe einen Zuschuss von 966.000 Euro. „Wir haben uns bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr dafür eingesetzt, dass das Rückbauprogramm für die ostdeutschen Länder bestehen bleibt. Ich bin froh, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, zeigt sich Bauminister Pegel erfreut.

Parallel zum Städtebauförderprogramm haben Bund und Länder bereits 2017 den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt und führen das Programm 2020 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktur gefördert – Räume für Bildung und Begegnung, die die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft und Religion ermöglichen und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren“, erläutert Christian Pegel.

Dafür stehen im Nordosten in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro bereit – 3,9 Millionen vom Bund, der Rest aus dem Landeshaushalt. Gefördert werden damit in Schwerin die Umgestaltung des Schulhofs der Werner-von-Siemens-Schule, der Neubau des Jugendklubs „Wüstenschiff“, die Sanierung des Jugendklubs „Deja vu“ und die Sanierung des Gemeindezentrums der Petruskirche. In Stralsund wird der Neubau des Gemeinde- und Begegnungszentrums im Gebiet „Knieper West“ anteilig finanziert. In Rostock werden die Außenanlagen der „Hundertwasserschule“ in Lichtenhagen erneuert, die zudem einen Fahrstuhl erhält.

Ministerin Martin begrüßt Lehramtsstudierende

Neuer Studiengang für künftige Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald

Greifswald – Mit dem Wintersemester startet an der Universität Greifswald ein neuer Studiengang für das Lehramt Grundschule. Bildungsministerin Bettina Martin hat gemeinsam mit der Rektorin Frau Prof. Dr. Weber am Montag die 75 Studienanfängerinnen und -anfänger, die in diesem Wintersemester ihr Studium „Lehramt für Grundschule“ aufnehmen, in Greifswald begrüßt.

Der neue, innovativ ausgerichtete Studiengang ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets der Landesregierung. Er umfasst die Bereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht. Zusammen mit den 50 zusätzlich entstehenden Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt. Perspektivisch werden so an der Universität Greifswald 375 Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen bestehen.

„Die flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre“, so Martin. „Vor allem im Bereich des Grundschullehramtes müssen mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Und da der Wettbewerb um die besten Lehrkräfte in ganz Deutschland groß ist, ist es der richtige Schritt, dass wir nun mehr Lehrkräfte im eigenen Land ausbilden. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, den Studiengang gemeinsam mit der Universität Greifswald bereits für dieses Wintersemester zu starten. Vor allem aber freue ich mich, dass dieser neue Studiengang für das Lehramt Grundschule einen innovativen Ansatz verfolgt, der die Lehrerausbildung bei uns im Land attraktiver macht.“

Künftig wird der Praxisanteil während des Studiums „Lehramt für Grundschule“ vergrößert. Das heißt: Studierende haben während des Studiums zusätzlich sechs Monate Praxisarbeit. Während des Studiums wird es vom ersten Semester an einen fest integrierten Praxistag geben. Diese Praxiszeiten werden später auf die Zeit im Referendariat angerechnet, wodurch sich die Gesamtdauer der akademischen Ausbildung nicht verlängert.

Außerdem können Lehramtsstudierende künftig für Fahrten zu Schulpraktika und schulpraktischen Übungen einen Kostenzuschuss beantragen. Dadurch wird es mehr Studierenden möglich sein, ihre Praktika auch in Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. „Ich bin mir sicher, viele Absolventen werden sich für den Einstieg ins Berufsleben an einer Schule auf dem Land entscheiden, wenn sie schon während des Studiums dort erste praktische Erfahrungen machen konnten und die Attraktivität der Schulstandorte auf dem Land kennengelernt haben“, sagte die Ministerin.

In ihrem Grußwort an die Studienanfängerinnen und -anfänger sagte die Ministerin: „Sie haben eine sehr gute Entscheidung getroffen, Ihr Studium zum Grundschullehramt in Greifswald aufzunehmen.“ Sie wies darauf hin, wie wichtig es für das Land sei, Grundschullehrerinnen und -lehrer auszubilden. „Wir brauchen Sie – unsere Kinder brauchen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium, und ich wünsche mir, dass Sie danach bei uns im Land bleiben und als Lehrerin oder Lehrer arbeiten“, sagte Martin.

Die Ministerin wies dabei auch auf die herausragende Rolle hin, die Grundschullehrkräfte bei der Bildung spielen. „Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen vermitteln unseren Jüngsten die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern auch Wertschätzung und gute Voraussetzungen haben, auch finanzielle. Seit diesem Schuljahr erhalten Grundschullehrkräfte mit der Vergütungsgruppe A13/E13 dieselbe Vergütung wie Lehrkräfte an den anderen Schulformen.“

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.