Unterstützung der Küstenfischer gefordert

Stralsund – „Die drastische Reduzierung der Fangquote beim westlichen Hering setzt die Existenz der wenigen verbliebenen Fischer in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aus Spiel. Wenn die Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft haben will, ist jetzt die Zeit seitens der Politik für ein klares Bekenntnis pro Küstenfischerei im Land. Ansonsten werden wir absehbar nur noch museales Fischen erleben“, bringt es Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler, auf den Punkt. Daher ist jetzt das Land am Zug. Schnellstmöglich muss es zu einer Entlastung der Fischer bei den Neben- und Betriebskosten sowie Steuern kommen. Das Fischereigesetz ist auf diese Situation dringend anzupassen.

Nach heutigem Beschluss der EU-Fischereiminister wird die erlaubte Fangmenge für den westlichen Hering erneut stark gesenkt. Gerade beim für deutsche Fischer wichtigen westlichen Hering gibt es ab dem nächsten Jahr 2021 eine Reduzierung um 50 Prozent. Vom Fischfang hängt in Mecklenburg-Vorpommern die Existenz von Familien ab.

„Findet vor diesem Hintergrund in der Landespolitik nicht bald ein Umdenken statt und wird stattdessen weiter auf Abwrackprämien von Fischkuttern anstatt auf an den tatsächlichen Bedürfnissen der Fischer orientierte Maßnahmen gesetzt, ist das Ende der Fischerei als traditionelles Handwerk im Grunde vorprogrammiert. Alle sollten sich in der gegenwärtigen Situation fragen, ob man das wirklich billigend in Kauf nehmen will“, so Mathias Löttge weiter. Auf dem letzten Kreistag von Vorpommern-Rügen war die bedrohte Küstenfischerei ein wichtiges Thema in der Diskussion gewesen.

Weniger Hering 2021

Entscheidung des Fischereirates belastet erneut Fischer in MV

Schwerin – „Ein schwerer Leberhaken und ein dickes blaues Auge – aber noch kein Knockout!“ So kommentierte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Boxersprache die Ergebnisse des gestrigen Fischereirats in Brüssel und dessen Entscheidungen zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2021.

„Die Ergebnisse sind für die Fischerei natürlich sehr problematisch. Insbesondere die neuerliche Halbierung der Fangmöglichkeiten beim Hering werde die ohnehin angespannte Situation der hiervon besonders abhängigen Fischereibetriebe – insbesondere in Vorpommern – und auch des Fischverarbeitungszentrums in Sassnitz-Mukran weiter verschärfen. Allerdings ist es auch positiv, dass der Rat überhaupt eine sozio-ökonomische Abwägung zugunsten der Fischerei vorgenommen und den Bestand nicht etwa ganz gesperrt hat, wie es die Fischerei­wissenschaft noch empfohlen hatte.“

Der Minister begrüßt, dass es schon jetzt ein begleitendes Statement der Länder Dänemark, Deutschland, Polen und Schweden sowie der Kommission gibt, wonach die Ergebnisse für den Herings-TAC (total allowable catches) der westlichen Ostsee adäquat auf die Quotenentscheidung im Dezember über den Heringsbestand im Skagerrak und Kattegat übertragen werden sollen. „Als amtierende Vorsitzende des Fischereirats dürfte Frau Bundesministerin Klöckner genügend Einfluss geltend machen können, dies durchzusetzen. Es muss wieder ein Einklang zwischen den Quoten in der westlichen Ostsee und im Skagerrak/Kattegat hergestellt werden, wie es früher üblich war – dies gebieten Sachlichkeit als auch Gerechtigkeit, wie es die Fischer angemahnt hatten“, so die klare Forderung des Ministers.

Erfreulich sei immerhin, dass der Rat beim Dorsch in der westlichen Ostsee weitgehend den Empfehlungen des ICES gefolgt sei. „Es war mir völlig unverständlich, auf welcher sachlichen Grundlage die Kommission aus der Empfehlung des ICES von plus 22 Prozent eine Absenkung von minus 11 Prozent ableiten wollte. Die nun vereinbarten fünf Prozent Anhebung sind zwar nur ein Kompromiss, aber einer, mit dem die Fischerei angesichts der Vorankündigungen eher zufrieden sein kann“, schätzt Dr. Backhaus das Ergebnis ein. Letztendlich sei hiermit auch Konstanz für das Bag-Limit der Angler gegeben und hätten sich auch bei den Schonzeiten sachliche Erwägungen durchgesetzt.

Was die deutlich verringerte Beifangmenge an Ost-Dorsch im ICES-Untergebiet 24 um Rügen anbelangt, so seien damit harte Bandagen für die Plattfischfischerei vorgegeben. „Umso wichtiger war es, dass bereits 2020 unter Förderung des Landes aus dem EMFF neue Netze entwickelt worden sind, mit denen der Beifang an Dorschen deutlich gesenkt werden kann. Damit die Schleppnetzfischer effektiv auf den Fang von Flundern, Schollen und Klieschen umschwenken können, müssen diese Netztypen schnellstmöglich in Einsatz gebracht werden dürfen“, richtet der Minister zugleich eine Forderung an die Kommission.

Um den angesprochenen Knockout zu verhindern, werde es nun darauf ankommen, Wege zu finden, insbesondere die kleine, handwerkliche Fischerei an der vorpommer­schen Küste durch eine Zeit mit solch niedrigen Quoten zu bringen. „Dies wird nur mit strukturellen Anpassungen möglich sein. Hier erwarte ich von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung für das demnächst EU-rechtlich mögliche Abwrackprogramm, um insbesondere älteren Fischern den sozial verträglichen Ausstieg zu ermöglichen“, sagte der Minister. „Die Abwrackung ist und bleibt ein Notfallinstrument, könnte aber für manchen Fischer sehr hilfreich sein.“ Immerhin hätten die Kommission und Deutschland im Rahmen eines Statements auch den Weg für die zeitweilige Stilllegung 2021 nochmals geebnet. „Somit können Fischer, die ihren Beruf weiter ausüben wollen und noch verfügbare Stilllegungstage haben, auch dieses Instrument, voraussichtlich letztmals in 2021, nutzen.

Ich werde mich aber auch an die Bundesministerin wenden und um Hilfen für unsere angepasste handwerkliche Küstenfischerei bitten. Durch die Corona-bedingen Verdienstausfälle sind unsere Fischer in diesem Jahr gleich zweimal hart getroffen worden. „

Daneben müssten sich die Genossenschaften und Erzeugerorganisationen aktiv auf die neuen Umstände einstellen, sich gegebenenfalls neu organisieren. „Gerade in einer solchen Krise, die absehbar nicht gleich übermorgen überwunden sein wird, kommt es auf einen gut aufgestellten, nach vorne denkenden Landesverband der Kutter- und Küstenfischer an. Ich werde mit dem Verband und mit Vertretern der Branche noch intensive Gespräche führen, unter anderem darüber, mit welchen Maßnahmen das Land einen solchen Prozess noch begleiten kann“, kündigte der Minister bereits an.

Corona-Fall in der Staatskanzlei

MV-Gipfel wird als Telefonkonferenz fortgesetzt

Schwerin – In der Staatskanzlei ist ein Corona-Fall aufgetreten. Die betroffene Person befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die Infektion trat nach bisherigen Erkenntnissen nach Rückkehr von einer Reise aus dem Berchtesgadener Land auf. Der Kreis war zum Zeitpunkt der Rückkehr noch kein Risikogebiet.

Die Ministerpräsidentin hatte seit der Rückkehr keinen Kontakt zu der infizierten Person.

In Folge der festgestellten Infektion müssen sich heute 6 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei als Kontaktpersonen ersten Grades kurzfristig einem Corona-Test unterziehen.

Ministerpräsidentin Schwesig hatte am gestrigen Tag Kontakt zu drei der Personen, bei denen jetzt ein Test vorgenommen wird. Eine dieser Personen war auch kurzfristig beim MV-Gipfel anwesend, bevor der Fall in der Staatskanzlei bekannt wurde.

Vor diesem Hintergrund hat die Ministerpräsidentin entschieden, ihre Arbeit freiwillig von Zuhause fortzusetzen, bis die Ergebnisse der weiteren Tests vorliegen. Der MV-Gipfel wird als Telefonkonferenz fortgesetzt. Die Staatskanzlei geht damit über die in einem solchen Fall notwendigen Sicherheitsvorkehrungen hinaus.

Der stellvertretende Ministerpräsident wird im Anschluss an die Konferenz über die Ergebnisse informieren.

Vorzeitige Fertigstellung der Bettenstation

Rostock – Finanzstaatssekretär Heiko Miraß hat heute auf der größten landeseigenen Baustelle, dem Neubau für Zentrale Medizinische Funktionen der Universitätsmedizin Rostock, die vorzeitig fertig gestellte Bettenstation an die Universitätsmedizin Rostock übergeben. Die Station mit 33 zusätzlichen Betten wurde nach neusten medizinischen Erkenntnissen umgesetzt und erhielt eine moderne Ausstattung. Damit werden die Arbeitsbedingungen für Ärzte*innen und Pfleger*innen und auch das Wohlbefinden der Patienten*innen und ihrer Angehörigen verbessert. Die Bettenstation soll künftig durch die Unfallchirurgie genutzt werden.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: “Gerade während der weltweiten Corona-Pandemie ist es wichtig, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. Mit der schnelleren Fertigstellung hat das Land auf den Wunsch der Unimedizin Rostock reagiert, besser für die Folgen der Corona-Pandemie gerüstet zu sein. Kurzfristig benötigte Bettenkapazitäten stehen nun zur Verfügung.“

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock hatte bereits im Frühjahr Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um den Bauprozess aufrecht zu erhalten. Dank der überwiegend regionalen Baufirmen und der Bauüberwachung, konnte trotz Corona bedingter Einschränkungen ein Verzug in der Fertigstellung vermieden werden.

Die geplanten Baukosten für das gesamte Bauprojekt ZMF belaufen sich auf insgesamt 185 Mio. Euro. Mit dem Bau wurde im Oktober 2015 begonnen. Weitere umfangreiche Baumaßnahmen sind auf dem Campus Schillingallee geplant bzw. in Ausführung. Mit der Fertigstellung der übrigen Geschosse wird im Sommer 2021 gerechnet. Die Inbetriebnahme durch die Unimedizin Rostock erfolgt schrittweise.

Park-Neugestaltung

Städtebauförderung: 560.000 Euro für Park-Neugestaltung in Rostock-Schmarl

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält vom Landesbauministerium für die Freiflächengestaltung „Schmarler Landgang“ einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 560.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 620.000 Euro.

„Dieses Vorhaben bildet den Abschluss der Maßnahmen im Stadtteil Schmarl, die mit Städtebaufördermitteln unterstützt wurden. Insgesamt wurden dort seit 2001 knapp 21 Millionen Euro Städtebaufördermittel verbaut. Diese Summe habe zu je einem Drittel – also jeweils sieben Millionen Euro – Bund, Land und die Hansestadt beigesteuert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und nennt einige Beispiele für die Verbesserungen, die im Stadtteil mit Hilfe dieser Gelder verwirklicht wurden. „Unter anderem wurden die Kita am Kolumbusring 20, die Grundschule „Krusenstern“ und die Sporthalle am Stefan-Jantzen-Ring modernisiert. Dort entstand zum Beispiel auch eine neue Spiel-, Sport- und Freizeitanlage.“

Bei dem nun letzten Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung wird der Park zwischen „Schmarler Landgang“ und Warnow neu und barrierefrei gestaltet: Kern des Parks bildet das Wäldchen mit einem etwa 50 Jahre alten Eichenbestand, welches ausgelichtet und dadurch erhalten wird. Trampelpfade werden zu befestigten Wegen ausgebaut, neue Bänke aufgestellt und für Kinder von sieben bis dreizehn Jahren der Spielplatz „Seemanns Heimkehr“ errichtet. Zudem erhält der Park Spielelemente für Kinder von drei bis sechs Jahren sowie Elemente für die sportliche Betätigung sowie eine insektenfreundliche LED-Beleuchtung entlang der Hauptwege.

Mit dem Bau soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Der neugestaltete Park soll im kommenden Jahr fertig und für die Bewohner und Besucher des Stadtteils in Rostocks Nordwesten nutzbar sein.

Vorsorge von Biberschäden

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 Euro an den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände übergeben. Damit sollen biberbedingte Aufwendungen der Gewässerunterhaltung gefördert werden.

In den letzten Jahren ist die Biberpopulation im ganzen Land gewachsen. Damit stiegen auch die Kosten für die Beseitigung von Biberschäden, sowie für Vorsorgemaß­nahmen. Die Verbände mussten Kosten bis zu einem sechsstelligen Betrag aufwenden.

Ziel ist es mit der halben Million, die Wasser- und Bodenverbände für dieses und kommendes Jahr bei ihren Aufgaben finanziell zu unterstützen. Die Gelder werden insbesondere für die Beseitigung bei Schäden an Bäumen und im Gewässerbett eingesetzt. Präventionsmaßnahmen wie der Einbau von Stahlmatten und Gehölzschutz sollen den Biberschäden langfristig entgegenwirken. Die Förderung soll sowohl den Naturschützern als auch den Belangen des Hochwasserschutzes und der Land-und Forstwirtschaft Rechnung tragen.

Der Landesverband vertritt in erster Linie die Interessen der 27 Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommerns und wird die Fördersumme auf die Mitglieder verteilen. Die Verbände erfüllen wichtige Aufgaben in den Bereichen des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhaltes. Der Wasser- und Bodenverband untere Peene bei Anklam ist besonders stark von Biberschäden betroffen.

Mit der Förderung wird ein Beitrag zur Unterstützung der Verbände geleistet. Zugleich stellt sie eine Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter dar.