MV-Monitor

Mehrheit blickt zuversichtlich auf die weitere Entwicklung des Landes

Schwerin – Wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den 30 Jahren seit Gründung des Landes entwickelt? Was sind aktuell die wichtigsten landespolitischen Aufgaben? Und wie wird die Arbeit der Landesregierung dabei bewertet? Wie sehen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus? Um diese Fragen geht es im MV-Monitor 2020, für den das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum im Oktober 1.004 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern befragt hat. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

„30 Jahre nach der Deutschen Einheit sieht sich eine klare Mehrheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Einheitsgewinner. Die Entwicklung des Landes seit 1990 wird von 78 Prozent positiv eingeschätzt. Und trotz mancher Sorgen, die diese Umfrage auch widerspiegelt, blicken die meisten Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft. 71 Prozent meinen, dass sich das Land in den nächsten zehn Jahren gut oder sogar sehr gut entwickeln wird“, fasste Regierungssprecher Andreas Timm die Ergebnisse zusammen.

Nach den von Mentefactum-Geschäftsführer Klaus-Peter Schöppner präsentierten Zahlen sagen 63 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Einheit habe ihnen persönlich mehr Vor- als Nachteile gebracht. Damit fällt dieser Wert höher aus als 2010 (57%) und 2015 (60%). Als die größten Vorteile der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit werden Freie Wahlen (91%), die Reisefreiheit (88%) und das größere Warenangebot (87%) angesehen. Kritisiert werden die gewachsenen sozialen Unterschiede. „Die Deutsche Einheit wird im Rückblick ganz klar positiv bewertet. Bei allen Schwierigkeiten, die wir hatten und noch haben: Insgesamt ist der Aufbau nach 1990 gut gelungen“, bewertete Regierungssprecher Andreas Timm die Zahlen. Der Wert von 78% bei der Frage nach der Entwicklung des Landes sei positiv, falle aber etwas niedriger aus als in früheren Befragungen. Hier wirke sich die Corona-Krise aus.

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger das Management der Corona-Krise (86%), die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (77%), die Bekämpfung des Rechtsextremismus (74%), gute Schulen und die Digitalisierung (je 71%). Besonders positiv wird die Arbeit der Landesregierung bei der Tourismusentwicklung (77%), dem Corona-Management (71%), dem Umweltschutz (67%) bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit (64%) und den Kitas (62%) bewertet. Die größten Defizite werden in den Bereichen Schule, Arbeitsplätze und Digitalisierung gesehen. „Das zeigt, dass es richtig ist, in diesen Bereichen Schwerpunkte im Nachtragshaushalt zu setzen“, betonte der Regierungssprecher.

Insgesamt bewerten 63% die Arbeit der Landesregierung als gut, 35% als schlecht. „Damit erreichen wir bei allen drei Umfragen in dieser Wahlperiode ein Ergebnis zwischen 63 und 65 Prozent. Darüber freuen wir uns sehr, auch über die gute Bewertung des Corona-Managements. Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, verdanken wir vor allem der gemeinsamen Anstrengung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Regierungssprecher.

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 58% als „genau richtig“ eingestuft. 25% wünschten sich weitergehende Schutzmaßnahmen. 16% hingegen hielten die Schutzmaßnahmen für übertrieben. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter den Corona-Schutzmaßnahmen. Und die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die sich mehr Schutz wünschen. Diejenigen, die lautstark ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen fordern, sind weit entfernt von einer Mehrheit in unserem Land“, informierte Timm.

Eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen. So wird die Abstandsregel von 1,5 Metern von 92 Prozent befürwortet. Auch für das Verbot von Großveranstaltungen (89%), die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern (83%) und die Mund-Nasenschutzpflicht (81%) gibt es klare Mehrheiten. „Wir hoffen sehr, dass die Zahlen zur Versachlichung mancher Debatte beitragen“, sagte der Regierungssprecher.

Die Umfrage wurde Anfang und Mitte Oktober durchgeführt. Alle Ergebnisse finden Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/MV-Monitor-2020/

Gegen Wohnraummangel

Kabinett stimmt Entwurf des Zweckentfremdungsgesetzes zu

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, per Satzung der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in weiten Teilen des Landes einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Um dem knapper werdenden Wohnraum und den steigenden Mieten in unseren Universitätsstädten zu begegnen, haben wir bereits mit der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung reagiert“, sagt Bauminister Christian Pegel. „In touristisch geprägten Regionen zeigt sich jedoch zunehmend ein anderes Bild. Hier wird  Wohnraum immer häufiger als Ferienwohnung vermarktet, weil es finanziell attraktiver ist. Bestehender Wohnraum für Einheimische geht so verloren. Hier soll das Zweckentfremdungsgesetz greifen und bestehenden Wohnraum schützen“, erläutert Pegel die Notwendigkeit des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den Städten und Gemeinden im Land, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für das Erlassen einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Wenn solche Alternativen nicht vorliegen, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt Minister Pegel den Entscheidungsspielraum der Kommunen und Städte.

Das Gesetz erfasst aber nicht schon jede marginale Änderung. Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert hierfür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird – beispielsweise in Zeitungsinseraten oder den einschlägigen Plattformen im Internet. Zudem wird für diese Wohnungen eine Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders eingeführt. Das System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.

Zukunftspreis Handwerk

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk‘“ übernommen, der von der Handwerkskammer Schwerin und der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin initiiert wurde.

„Mit der Auszeichnung sollen besondere Leistungen im Handwerk gewürdigt werden. Es geht um zukunftsorientierte, beispielgebende Leistungen und Konzepte, die aus dem Handwerk heraus entstanden sind. Bewerben können sich Betriebe, die beispielsweise innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen umgesetzt haben, ein außergewöhnliches Engagement in der Berufsausbildung bieten oder nachhaltige und langlebige Gestaltung von Produkten und Verfahren eingeführt haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Ausschreibung für den Wettbewerb 2021 hat gerade begonnen und endet am 21. Januar 2021. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind.

Der Sitz des Unternehmens muss sich im Bezirk der Handwerkskammer Schwerin befinden. Bei Leistungen, die in Kooperation entstanden sind, kann der Kooperationspartner aus allen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereichen kommen und auch bundesweit/international ansässig sein. Eine Jury aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar entscheidet über die Preisvergabe bis Anfang Februar 2021.

Die Auszeichnung wird voraussichtlich im März 2021 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. „Die Teilnahme an dem Wettbewerb bietet den Betrieben die Chance, ihre Leistungen und Konzepte einem breiten Publikum vorzustellen“, sagte Glawe.

Ausschreibung und Online-Bewerbung: www.hwk-schwerin.de/Zukunftspreis

Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.