Zusätzliche Förderung für Hochschule

Neubrandenburg – Die Hochschule Neubrandenburg kann künftig verstärkt qualifiziertes Personal für Forschung und Lehre gewinnen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „FH-Personal“ gehört die Hochschule Neubrandenburg zu bundesweit 64 Fachhochschulen, die in der ersten Projektphase ausgewählt wurden. Mit der Förderung von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro über sechs Jahre kann die Hochschule zusätzliches wissenschaftliches Personal gewinnen.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratulierte der Hochschule Neubrandenburg zu dem Erfolg im Auswahlverfahren. „Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen bei der Rekrutierung qualifizierten Personals vor großen Herausforderungen“, so Martin. „Dies gilt in besonderer Weise in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Das Vorhaben bietet der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit, den wissenschaftlichen Nachwuchs bis an die Schwelle der Professur zu führen und bei günstigem Verlauf auch an der Hochschule und in der Region zu halten.“

An der Hochschule Neubrandenburg sind derzeit rund 2.200 Studierende in den vier Studiengängen „Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften“, „Landschaftswissenschaften und Geomatik“, „Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung“ sowie „Gesundheit, Pflege und Management“ eingeschrieben. Die  Forschungsschwerpunkte der Hochschule Neubrandenburg liegen im Bereich „Gesundheit und Ernährung“ sowie „Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen“.

Zuschüsse für ÖPNV

Schwerin – Zur Abfederung Corona-bedingter Härten wird die Landesregierung noch in diesem Monat Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm für notleidende Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs bewilligen.

„Damit konnten und können wir sicherstellen, dass der Nahverkehr im Land in Bussen und Zügen in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesen schwierigen Zeiten sein Angebot aufrechterhalten kann und konnte und zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verfügbar ist“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Bis zum Ablauf der gesetzten Antragsfristen haben Busbetriebe, Städte, Landkreise und Bahnunternehmen Schäden von insgesamt ca. 40 Millionen Euro geltend gemacht. Davon entfallen rund 27 Millionen Euro auf Unternehmen des Regionalbahnverkehrs und knapp 13 Millionen Euro auf Bus- und Straßenbahnunternehmen.

„Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen – im landesweiten Lockdown im Frühjahr und Frühsommer beinahe bis zum vollständigen Verlust der Fahrgasteinnahmen. Sie waren und sind dennoch unermüdlich im Einsatz – insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank“, so Christian Pegel. Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) und das Energieministerium arbeiten mit Hochdruck an den Anträgen, damit die Gelder schnellstmöglich ausgezahlt werden können.

Bund und Länder hatten sich im Juni auf den vehementen Druck der Länder auf einen Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr verständigt mit dem Ziel, den Unternehmen die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausfälle der Fahrgasteinnahmen vollständig zu ersetzen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen von Gesamtausfällen von bundesweit fünf Milliarden Euro ausgegangen worden war. Die Hälfte davon war der Bund bereit zu tragen. Im Kommunalgipfel in Mecklenburg-Vorpommern wurde vereinbart, dass von dem zuvor in den Bund-Länder-Gesprächen zugrunde gelegten hälftigen Anteil die kommunale Seite zehn Prozent tragen und den Bus- und Straßenbahnbetrieben zuweisen wird. Bei den Regionalbahnen trägt das Land die Komplementärmittel allein.

„Die aktuellen Infektionszahlen und die neuerlichen Einschränkungen seit Anfang November zeigen deutlich, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Die Bus- und Bahnunternehmen werden zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen gestellt werden“, prophezeit Verkehrsminister Christian Pegel, dass es künftig erneut Hilfebedarf der Bus- und Bahnbetriebe geben könne. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Oktober hätten die Länder den Bund in den gemeinsamen Gesprächen aufgefordert, auch für den absehbaren weiteren Hilfebedarf seiner Verantwortung gerecht zu werden und weitere Hilfen zu leisten.

Arbeiten am künftigen Justizzentrum starten

Schwerin – Am Demmlerplatz in Schwerin haben heute die Bauarbeiten für ein künftiges Justizzentrum begonnen. Finanzminister Reinhard Meyer erwartet Gesamtbaukosten von rund 28 Mio. Euro. In fünf Jahren sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

„Auf diesen Tag haben sicher nicht nur die Justiz-Beschäftigten lange gewartet. Mit dem Abriss des ehemaligen Ärztehauses gehen die Bauarbeiten nun endlich los“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Läuft alles nach Plan, werden wir noch im Jahr 2025 ein modernes Justizzentrum eröffnen können.“

Bis Mitte 2025 werden zwei Neubauten errichtet, die das historische Gerichtsgebäude in Richtung Obotritenring ergänzen. Mit dem Neubau sind auch die Tage der Anfang der 1990er Jahre als Provisorium errichteten Containerbauten gezählt. Sie werden den Neubauten weichen müssen. Alt und Neubau werden durch verglaste Brückenübergänge miteinander verbunden. Auch der zentrale Aufzug dient als Verbindung von Alt- und Neubau, hilft er doch, auch Teile des Altbaus barrierefrei erschließen zu können. Die Fassaden der beiden Neubauten sind eigenständig, nehmen aber Bezug auf den denkmalgeschützten Altbau. Für die Baumaßnahme sind nach vorläufigen Planungen Gesamtbaukosten in Höhe von 27,89 Mio. Euro vorgesehen.

Justizministerin Katy Hoffmeister ergänzt: „Auch Schwerin wird nun ein modernes Justizzentrum bekommen. Das ist zum einen eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht, für die die provisorische Unterbringung in Bürocontainern absehbar ein Ende haben wird. Zum anderen ist es eine gute Nachricht für die Rechtssuchenden, die sich an einem Justizzentrum viel besser orientieren können und den richtigen Ansprechpartner schneller finden. Darüber hinaus können Justizzentren effektiver arbeiten, da unterschiedliche Gerichtsbarkeiten gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Die Justizwachtmeisterei ist ebenso effektiver einsetzbar“, sagte die Justizministerin in Schwerin.

Zuschuss für Trägerkreis E-Mobilität

Neustrelitz – Der Trägerkreis E-Mobilität Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Landesenergieministerium einen Zuschuss in Höhe von 217.201,04 Euro für das Projekt „Kompetenzzentrum alternative Mobilität MV“.

Diese Zuwendung wird gewährt zur Förderung von Kampagnen zur Bewältigung des Klimawandels, der CO2-Reduzierung und Verbesserung der Ressourceneffizienz aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 271.501,30 Euro.

Ausgehend von der bereits existierenden Kampagne „Kompetenzzentrum E-Mobilität“ hat der Trägerkreis ein neues Projekt zur Förderung der alternativen Mobilität beantragt. Zur Etablierung der alternativen Mobilität werden Unternehmen, Kommunen und private Akteure informiert, sensibilisiert und aufgeklärt.

Dabei steht die Vernetzung der Anbieter von alternativer Mobilität und möglicher Nutzer im Fokus. Mittelfristig sollen mit dem Projekt die mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen durch die Förderung von alternativen Antrieben substanziell gesenkt werden.

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.