Hilfen des Bundes für Sportvereine öffnen

Schwerin – Sportvereine und im Sport tätige Selbstständige sollen von den außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die der Bund für den November angekündigt hat, profitieren können. Diesen Beschluss fassten die Sportministerinnen und Sportminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, die als Videokonferenz durchgeführt wurde.

Die Bewilligungsverfahren dafür müssen unbürokratisch ausgestaltet werden. Alle zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume sollten ausgeschöpft werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Sportministerkonferenz.

„Uns geht es darum, die Vielfalt des Sports während und nach den coronabedingten Beschränkungen zu sichern“, so Drese. Vereine und die Selbstständigen im Sport böten unverzichtbare Strukturen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und für die Gesundheitsförderung ganz weitgehend auf ehrenamtlicher Basis. Drese: „Bund und Länder müssen daher alles daransetzen, diese Strukturen in der Pandemie zu erhalten.“

Die Sportministerkonferenz sprach sich einhellig dafür aus, Bundeskader und Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler das Training auch im Teil-Lockdown unter Einhaltung von Hygieneregeln weiter zu erlauben und dies in den jeweiligen Landesverordnungen zu verankern. „Dies ist ein wichtiges Signal für den Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit“, betonte Drese.

Breiten Raum nahm auf der Konferenz das Thema sexualisierte Gewalt im Sport ein. „Wir brauchen vor allem weitere Maßnahmen zur Prävention“, so Drese. „In keinem gesellschaftlichen Bereich sind neben Kitas und Schule so viele Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut. Der Sport muss dieser Verantwortung gerecht werden.“

Die Institutionen des organisierten Sports werden deshalb von den Sportministerinnen und Sportministern aufgefordert, ein Netz von qualifizierten Ansprechpersonen für Betroffene und ihre Angehörigen zu knüpfen, an die Betroffene sich bei Bedarf vertrauensvoll wenden können. „Nötig sind überdies klare Regeln, wie mit Übergriffen, Grenzverletzungen und Straftaten umgegangen wird“, sagte Ministerin Drese. Das Wissen über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen solle als Pflichtbestandteil der Ausbildung und in der Fortbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern festgelegt werden. Die Sportjugend in Mecklenburg-Vorpommern befasst sich bereits sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft

Schwerin – Auf der 6. Plenarsitzung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft des Landes, die heute als Videokonferenz stattfand, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Bedeutung eines guten Gesundheitswesens hingewiesen: „Corona macht uns deutlich, wie wichtig ein gutes Gesundheitswesen ist. Ein Gesundheitswesen, in dem auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird, aber nicht die Rendite im Mittelpunkt steht, sondern die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Arbeit der Beschäftigten. Dabei spielt gut bezahltes Personal eine Schlüsselrolle.“ Die Gesundheitswirtschaft sei ein Wachstumsmotor und ein Beschäftigungsgarant. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es mit 19,8 Prozent bundesweit die meisten Erwerbstätigen in dieser Branche. Jeder fünfte Beschäftigte im Land (150.000) ist in der Gesundheitswirtschaft tätig.

Corona habe die Stärken und Schwächen der Gesundheitswirtschaft offengelegt. „Sie alle haben in dieser Zeit eigene Erfahrungen gemacht und machen sie noch. Bitte lassen Sie Ihre Erfahrungen in die Arbeit in den Strategiegruppen des Kuratoriums einfließen. Wir müssen diese Erfahrungen nutzen, um uns noch besser aufzustellen“, sagte die Ministerpräsidentin an die Kuratoriumsmitglieder gewandt. „Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie unabdingbar auch die internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft ist.“

Es sei wichtig, trotz der aktuellen Situation die Sitzung abzuhalten, um die Weichen für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft zu stellen. Seit dem letzten Treffen im Juni 2020 sei viel Positives in der Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft passiert. „Inzwischen begleitet ein Steuerrat den Prozess. Die potentiellen Themen für den Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030 sind erarbeitet worden. Maßgeblich wird dieser Prozess von Bio Con Valley begleitet. Expertenwissen und Gespür der Kuratoriumsmitglieder fließen in den Masterplan ein. Er wird unsere gemeinsame Vision der Zukunft unseres Landes in der Gesundheitswirtschaft sein.“

Zu Beginn der Sitzung verlieh die Ministerpräsidentin den Baltic Sea Region Health Innovation Award (BSR HIA) der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Es ist ein insbesondere in den Ostseeraum ausgerichteter Preis für innovative Ideen von Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft. Der Award ist mit 5.000 € Euro (1. Preis), 3.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) dotiert. Dazu gibt es einen Sonderpreis. Die diesjährigen Stifter sind die Sparkasse Vorpommern, die Hansestadt Greifswald, die Corak Unternehmensberatung GmbH, die BioCon Valley® GmbH und die WITENO GmbH. Es gingen insgesamt 14 Projektbewerbungen, darunter vier aus Litauen, ein.

Den 1. Preis gewann die Firma Nebula Biocides GmbH aus Greifswald für die Entwicklung eines revolutionären Verfahrens zur Desinfektion von Händen und medizinischen Geräten.

Der 2. Preis geht an die Vertreter des Projektes „EmPlastrum“ aus Litauen für ein neuartiges Pflaster zur Behandlung von Schuppenflechten. Den 3. Preis erhielten die Ideeneinreicher des Projektes „Ligence“ aus Litauen für die Entwicklung von Algorithmen für die Herzultraschall-Bilduntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Software, die in der Lage ist, anatomische Merkmale des Herzens zu erkennen. Mit einem Sonderpreis für eine therapeutische Softwarelösung bei der Behandlung chronischer Schmerzen wurden Vertreter aus Berlin für das Projekt „mAlndcraft“ gewürdigt.

Schwesig: „Wir haben zum ersten Mal diesen Preis vergeben, mit dem innovative Projekte im Gesundheitsbereich im Ostseeraum geehrt werden. Ich freue mich über den internationalen Zuspruch und gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern sehr herzlich. Jede gute Idee ist gefragt, um uns gerade in der Gesundheitswirtschaft weiter voranzubringen und gemeinsam gute Lösungen zu entwickeln.“

Gaststatus in der Leibniz-Gesellschaft

Dummerstorf – Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute ihre Entscheidung zum Leibniz Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf getroffen. Sie folgt zwar der Empfehlung des Senats der Leibniz –Gemeinschaft, das FBN aus der Leibniz-Gemeinschaft auszuschließen. Sie erkennt aber gleichzeitig die gesamtstaatliche wissenschaftspolitische Relevanz des FBN für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung an. Die erheblichen Anstrengungen des Sitzlandes und des Bundes, das FBN schnellst­möglich wieder in die Leibniz-Gemeinschaft zu führen, werden von der Konferenz ausdrücklich begrüßt. Es wird empfohlen, dem FBN bis zur Wiederaufnahme einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft einzuräumen, um damit abzusichern, dass die Nutztierforschung als wichtiger Teil der Agrarforschung in der Leibniz-Gemeinschaft vertreten ist.

Dieser Beschluss ist ein Resultat gemeinsamer intensiver Aktivitäten von Bildungsministerin Bettina Martin und Agrarminister Dr. Till Dr. Backhaus, die Bedeutung der Forschung und der aktuellen wissenschaftlichen Leistungen des FBN auf verschiedenen Ebenen deutlich zu machen. Diese Aktivitäten wurden von Seiten des BMEL und Vertretern aus der Nutztierforschung unterstützt. Ministerin Martin und Minister Backhaus begrüßen es außerordentlich, dass der Prozess zur Wiederaufnahme des FBN von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet werden soll.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass dieser nunmehr ein Jahr dauernde Prozess ein für alle Seiten tragbares Ergebnis gefunden hat, gerade weil in der aktuellen Zeit wissenschaftliche Erkenntnisse für die gesellschaftlich gewollte Ökologisierung der Landwirtschaft dringend benötigt werden. Das FBN und seine Forschung zur nachhaltigen, tiergerechten Nutztierhaltung werden dringend benötigt. Sie ist auch für die vernetzte Forschung zu gesellschaftlich relevanten Themen in der Leibniz-Gemeinschaft von hoher Bedeutung. Dankbar bin ich insbesondere darüber, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FBN durch diese Perspektive Sicherheit gegeben ist“, so Backhaus.

Ministerin Martin ergänzt: „Die GWK hat das große Potenzial des FBN für die deutsche Forschungslandschaft und sein wissenschaftliches Alleinstellungsmerkmal hervorgehoben. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das FBN einzigartige Arbeit leistet. Mit dem Beschluss hat sie in einer wissenschaftlich schwierigen Entscheidungslage einen vorausschauenden und strategischen Beschluss gefasst, der die überregionale und internationale Bedeutung des FBN in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungsfindung gesetzt hat. Damit hat sie den strategischen Rahmen für den Weiterentwicklungsprozess des Standorts gesetzt. Ich freue mich sehr darüber, dass das FBN in der Zeit dieses Entwicklungsprozesses einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft erhalten wird.“

Der Vorstand des FBN, Prof. Dr. Klaus Wimmers, fügt hinzu: „Die Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bringt uns Klarheit und ermöglicht uns, nun die Zukunftsplanung konkreter auszugestalten. Die Entscheidung zeigt das Vertrauen in die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Forschungsinstitutes. Wir werden uns mit großem Engagement auf eine erneute Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft vorbereiten und sind dankbar, dass dieser Prozess von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet wird und wir einen Gaststatus erhalten sollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere national und international anerkannte Forschung von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist und einen wichtigen Beitrag bei der Umgestaltung der Landwirtschaft für mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit leisten wird.“

Künstliche Intelligenz

Schwerin – Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben auf ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz heute unter anderem eine Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt, von der auch der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern profitieren soll.

„Künstliche Intelligenz zählt zu den wichtigsten Zukunftsthemen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „KI wird ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Forschung sein. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Hochschulen schon jetzt vorbereiten, wie sie an den in Aussicht gestellten Fördermitteln partizipieren können. Über das genaue Antragsverfahren werden wir informieren, wenn die Einzelheiten feststehen“, erklärte die Ministerin.

Die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund soll möglich sein. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz mit der Finanzierung der Leibniz-Institute im Jahr 2021 beschäftigt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert in diesem Zusammenhang dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. „Das IOW ist in der Evaluierung nach sieben Jahren mit hervorragendem Ergebnis bewertet worden. Sowohl die wissenschaftlichen Leistungen als auch die strategische Ausrichtung des Instituts sind mit Bestnoten versehen. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für das IOW, sondern auch ein Beweis dafür, wie leistungsfähig unser Forschungsstandort ist“, so Martin.

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Forschung des IOW im einzigartigen Naturraum Ostsee sowie bei globalen Themen wie Klimawandelfolgen, Meeresvermüllung und Biodiversität gelobt. Die Ministerin ist zudem besonders erfreut, dass die Bemühungen von Bund und Land bei der Finanzierung des Schiffsbetriebes des Forschungsschiffes „Elisabeth Mann Borgese“ gewürdigt wurden.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Nordländer unterstützen sich gegenseitig

Schwerin – Aktuell können Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein innerhalb der Regelorganisationen sehr gut versorgt werden. Dies schließt bewährte Routinen für medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Krankenhäusern ein, die auch grenzüberschreitend stattfinden. Gleichwohl beobachten die Länder die Klinikbelegungen im Rahmen der COVID 19-Pandemie genau, um eine lokale Überlastung einzelner Kliniken durch einen außergewöhnlichen Patientenanstieg zu vermeiden.

So ist damit zu rechnen, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Winter verstärkt Intensivbetten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Corona-Patienten benötigt werden. Als Vorsorge für den bislang unwahrscheinlichen Fall, dass bei einem regional oder bundesweit sehr starken Anstieg krankenhauspflichtiger Personen die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine intensivmedizinische Versorgung überlastet sein sollten, planen die norddeutschen Länder einen engen Austausch und gegenseitige Hilfe. Gleiches gilt für eine entsprechende Abstimmung mit anderen Regionen in Deutschland und dem Bund. Vorgesehen ist dann die gemeinsame und gezielte Unterstützung der Kliniken bei einer überregionalen und länderübergreifenden Verlegung von Patientinnen und Patienten.

Die Nordländer folgen damit einem von der Gesundheits- und der Innenministerkonferenz der Länder entwickelten Konzept („Kleeblattkonzept“). Jeweils drei bis fünf Bundesländer bilden ein Kleeblatt. Im Norden sind das Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Kleeblattkonzept beschreibt die Vorbereitungen für eine überregionale, COVID-19-bedingte, intensivmedizinische Patientenverlegung mit den dafür vorgesehenen Prozessen, Maßnahmen und Schwellenwerten. So soll in einem worst case-Szenario überlasteter Krankenhauskapazitäten die Versorgung von schwer erkrankten Patienten im norddeutschen Verbund und darüber hinaus gewährleistet werden.

„Wir haben über das Thema bereits am letzten Freitag auf unserer Videokonferenz gesprochen. Die Corona-Zahlen in Deutschland sind in den letzten Wochen angestiegen. Wir alle hoffen, dass es gelingt die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es muss auch im Fall eines weiteren Anstiegs sichergestellt sein, dass alle Schwererkrankten die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wir haben vereinbart, dass wir uns dabei gegenseitig unterstützen. Das ist ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Nordländern. Wir stehen zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Bundesländer.

Über eine Koordinationsstelle, einen sog. ‚Single Point of Contact‘, wird laufend ein Überblick über freie Krankenhausbetten hergestellt und erforderlichenfalls beim Transport geholfen. Für das norddeutsche Kleeblatt liegt der ‚Single Point of Contact‘ im Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die endgültige Entscheidung über Patientenverlegungen wird aber stets zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Ärzten getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil betont: „Wir Nordländer sind auch in der Krise untereinander solidarisch. Wo Unterstützung notwendig ist, soll diese auch rasch und gut organisiert geleistet werden.“

„Wir bereiten uns sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Austausch mit anderen Ländern darauf vor, uns bei Überlastungssituationen auf den Intensivstationen gegenseitig zu helfen. Ein regional gestuftes Konzept wird dabei helfen, freie Kapazitäten zu nutzen, und gleichzeitig unnötig lange Transportwege verhindern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gelte sein ausdrücklicher Dank: „Alle tun ihr Bestes, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen.“

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen sollen eine Überlastung des Gesundheitswesens abwenden. Die Beschlüsse waren nach dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Wochen dringend erforderlich, um unser aller Leben und Gesundheit zu schützen. In den kommenden Wochen ist mit einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten zu rechnen. Die norddeutschen Länder werden in dieser Zeit ihre Zusammenarbeit verstärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Norden die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.