Barrierefreie Zuwegung zum Königsstuhl geplant

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Sassnitz (Insel Rügen) für die Errichtung einer neuen barrierefreien Zuwegung zum Königsstuhl übergeben. „Mit dem neuen Weg haben Besucher die Möglichkeit, aus sicherem Abstand die Kreideküste Rügens mit ihrem Königsstuhl in ihrer natürlichen Schönheit zu erleben. So können Einheimische und Gäste bequemer einen Spaziergang zu diesem bedeutenden Ausflugsziel auf der Insel Rügen genießen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der derzeit bestehende Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen durch die große Anzahl von Besuchern nicht mehr gewachsen. Jetzt soll eine Fußgängerbrücke entstehen, die als Hängebrücke konzipiert ist. Die Wegeführung erfolgt in einer Schleife, so dass die Besucher das Königsgrab ohne Richtungswechsel und ohne Gegenverkehr überschreiten können. Der Weg beginnt auf dem standsicheren Hochplateau nahe dem Besucherzentrum und überspannt den Königsstuhl und das Königsgrab. „Es ist wichtig, den sensiblen Naturraum im Nationalpark zu schützen und zugleich Besuchern die Möglichkeit zu eröffnen, den Königsstuhl in seiner Schönheit zu erleben. Mit den jetzt geplanten Veränderungen ist dafür ein guter Weg gefunden worden. Das stärkt die touristische Infrastruktur der Region insgesamt“, sagte Glawe.

Weitere Informationen zum Vorhaben unter www.koenigsweg-ruegen.de.

Die Gesamtausgaben des Vorhabens belaufen sich auf rund 7,6 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 7,2 Millionen Euro. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 247.000 Euro.

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Trauerbeflaggung am 1. Dezember

Gedenken an den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff ist am vergangenen Donnerstag verstorben. Zehn Jahre lang, von November 1998 bis Oktober 2008, stand er an der Spitze unseres Landes.

Zum Gedenken an den verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Harald Ringstorff hat das Innenministerium anlässlich der Beisetzung für Dienstag, den 01. Dezember 2020, die landesweite Trauerbeflaggung für alle Dienstgebäude des Landes, der Kommunalverwaltungen sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, angeordnet.

Am Tag der Beisetzung werden alle Funkstreifenwagen der Landespolizei mit Trauerflor fahren. Auf den Streifenbooten der Wasserschutzpolizei wird die Fahne auf Halbstock gesetzt bzw. Trauerflor geführt.

Neue Funkstreifenwagen Transporter

Neues Heckladesystem erleichtert die Arbeit der Landespolizei M-V

Wismar – 14 neue Funkstreifenwagen Transporter mit einem eigens für die Polizeiarbeit konzipierten Heckladesystem hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erstmals in den Dienst gestellt. Der Inspekteur der Polizei, Wilfried Kapischke, hat  zwei dieser Fahrzeuge exemplarisch an die Polizeiinspektion Wismar übergeben.

„Dieses neue Heckladesystem erleichtert die Arbeit für unsere Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst“, sagt Wilfried Kapischke. „Auf den Funkstreifenwagen werden immer mehr Führungs- und Einsatzmittel mitgeführt. Um ein sicheres und übersichtliches Verstauen und den schnellen, unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen, ist in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes ein Verlade- und Ordnungssystem für den Kofferraum entwickelt worden“, erklärt der Inspekteur.

Insgesamt werden rund 400 Funkstreifenwagen dieses neue System erhalten. Aufgrund der gegenwärtigen Situation werden in diesem Jahr zunächst 100 Systeme in den Streifenwagen der Landespolizei M-V verbaut. Mit der Indienststellung der Neufahrzeuge in 2022 sollen dann alle Funkstreifenwagen des Revierdienstes über das Heckladesystem verfügen.

Die Fahrzeuge mit dem Heckladesystem werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die neuen Wagen werden in den Bereichen der Präsidien Rostock und Neubrandenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege M-V sowie im Bereich des Landeswasserschutzpolizeiamtes genutzt.

Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.

Online-Event „Erfolgreiche Messe“ startet

Schwerin – Heute findet in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr das erste landesweite Online-Event „Erfolgreiche Messe“ statt. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Vorpommern (OMV) gestaltet die Staatskanzlei das Seminar, welches in den Vorjahren immer als Präsenz­veranstaltung durchgeführt worden ist.

„Jetzt ist es an der Zeit, sich auf künftige Messeauftritte vorzubereiten“, wirbt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue für die Veranstaltung. „Wie erfolgreich ein Messeauftritt wird, darüber entscheiden oft nur Kleinigkeiten. Damit sich Ihr nächster Messeauftritt positiv auf Ihre Geschäftszahlen auswirkt, nutzen Sie bitte das Online-Event. Ein erfahrener Messecoach wird auf wichtige Bausteine eines gelungenen Messeauftritts eingehen. Nehmen Sie aktiv am Seminar teil und lassen Sie ihren Messestand fachmännisch analysieren“.

Das Online-Seminar wird durch die Staatskanzlei gefördert und durch alle Industrie-und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützt. Der Flyer mit einem Anmeldelink befindet sich in der Anlage.