Kindergeld und Freibeträge steigen

Berlin – Heute hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat – beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Bei der Besteuerung von Familien muss ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Minister schlägt ersten Christbaum

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute die Vorweihnachtszeit eingeläutet. In der landeseigenen Baumschule in Gädebehn bei Schwerin schlug er den ersten Weihnachtsbaum.

Bei dem Termin lobte der Minister ausdrücklich die Arbeit der dortigen Forstexperten: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen. Hier werden die Bäume noch per Hand gepflegt. Und das ganz ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger. Darauf bin ich sehr stolz.“

Der Minister bat aus diesem Anlass aber auch um Mithilfe bei den Covid-19-Schutzmaßnahmen: „Wir stecken aktuell in einer sehr angespannten Situation und Weihnachten steht vor der Tür. Ich bitte deshalb eindringlich alle Menschen, nach Kräften mitzuhelfen, dass sich die Lage bis dahin entspannt und wir mit unseren Familien ein besinnliches Fest erleben können.“

Die Landesforstanstalt MV verkauft jährlich zwischen 23.000 und 26.000 Weihnachtsbäume und ist damit einer der größten Anbieter im Land. Die Bäume können sowohl auf Weihnachtsbaummärkten als auch in Einrichtungen der Landesforst erstanden werden.

Zudem wird es in diesem Jahr wieder traditionell die Möglichkeit geben, seinen Baum auch bei den Forstämtern selbst zu schlagen. In den letzten Jahren erfreute sich diese Möglichkeit besonders bei Familien großer Beliebtheit. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen auf eine Verköstigung vor Ort verzichtet.

Die lokal produzierten Bäume der Landesforstanstalt sind aufgrund kurzer Transportwege und der nachhaltigen Aufzuchtmethoden klimaneutral. Ein zur Futter- oder Möbelproduktion genutzter Baum weist sogar eine negative Klimabilanz auf (je nach Szenario -0,5 bis 3,0 kg C02). Der überwiegende Teil der verkauften Bäume sind Nordmanntannen im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin – In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.

„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“

Barrierefreie Zuwegung zum Königsstuhl geplant

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Sassnitz (Insel Rügen) für die Errichtung einer neuen barrierefreien Zuwegung zum Königsstuhl übergeben. „Mit dem neuen Weg haben Besucher die Möglichkeit, aus sicherem Abstand die Kreideküste Rügens mit ihrem Königsstuhl in ihrer natürlichen Schönheit zu erleben. So können Einheimische und Gäste bequemer einen Spaziergang zu diesem bedeutenden Ausflugsziel auf der Insel Rügen genießen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der derzeit bestehende Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen durch die große Anzahl von Besuchern nicht mehr gewachsen. Jetzt soll eine Fußgängerbrücke entstehen, die als Hängebrücke konzipiert ist. Die Wegeführung erfolgt in einer Schleife, so dass die Besucher das Königsgrab ohne Richtungswechsel und ohne Gegenverkehr überschreiten können. Der Weg beginnt auf dem standsicheren Hochplateau nahe dem Besucherzentrum und überspannt den Königsstuhl und das Königsgrab. „Es ist wichtig, den sensiblen Naturraum im Nationalpark zu schützen und zugleich Besuchern die Möglichkeit zu eröffnen, den Königsstuhl in seiner Schönheit zu erleben. Mit den jetzt geplanten Veränderungen ist dafür ein guter Weg gefunden worden. Das stärkt die touristische Infrastruktur der Region insgesamt“, sagte Glawe.

Weitere Informationen zum Vorhaben unter www.koenigsweg-ruegen.de.

Die Gesamtausgaben des Vorhabens belaufen sich auf rund 7,6 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 7,2 Millionen Euro. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 247.000 Euro.

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Trauerbeflaggung am 1. Dezember

Gedenken an den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff ist am vergangenen Donnerstag verstorben. Zehn Jahre lang, von November 1998 bis Oktober 2008, stand er an der Spitze unseres Landes.

Zum Gedenken an den verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Harald Ringstorff hat das Innenministerium anlässlich der Beisetzung für Dienstag, den 01. Dezember 2020, die landesweite Trauerbeflaggung für alle Dienstgebäude des Landes, der Kommunalverwaltungen sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, angeordnet.

Am Tag der Beisetzung werden alle Funkstreifenwagen der Landespolizei mit Trauerflor fahren. Auf den Streifenbooten der Wasserschutzpolizei wird die Fahne auf Halbstock gesetzt bzw. Trauerflor geführt.

Neue Funkstreifenwagen Transporter

Neues Heckladesystem erleichtert die Arbeit der Landespolizei M-V

Wismar – 14 neue Funkstreifenwagen Transporter mit einem eigens für die Polizeiarbeit konzipierten Heckladesystem hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erstmals in den Dienst gestellt. Der Inspekteur der Polizei, Wilfried Kapischke, hat  zwei dieser Fahrzeuge exemplarisch an die Polizeiinspektion Wismar übergeben.

„Dieses neue Heckladesystem erleichtert die Arbeit für unsere Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst“, sagt Wilfried Kapischke. „Auf den Funkstreifenwagen werden immer mehr Führungs- und Einsatzmittel mitgeführt. Um ein sicheres und übersichtliches Verstauen und den schnellen, unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen, ist in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes ein Verlade- und Ordnungssystem für den Kofferraum entwickelt worden“, erklärt der Inspekteur.

Insgesamt werden rund 400 Funkstreifenwagen dieses neue System erhalten. Aufgrund der gegenwärtigen Situation werden in diesem Jahr zunächst 100 Systeme in den Streifenwagen der Landespolizei M-V verbaut. Mit der Indienststellung der Neufahrzeuge in 2022 sollen dann alle Funkstreifenwagen des Revierdienstes über das Heckladesystem verfügen.

Die Fahrzeuge mit dem Heckladesystem werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die neuen Wagen werden in den Bereichen der Präsidien Rostock und Neubrandenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege M-V sowie im Bereich des Landeswasserschutzpolizeiamtes genutzt.

Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.

Online-Event „Erfolgreiche Messe“ startet

Schwerin – Heute findet in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr das erste landesweite Online-Event „Erfolgreiche Messe“ statt. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Vorpommern (OMV) gestaltet die Staatskanzlei das Seminar, welches in den Vorjahren immer als Präsenz­veranstaltung durchgeführt worden ist.

„Jetzt ist es an der Zeit, sich auf künftige Messeauftritte vorzubereiten“, wirbt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue für die Veranstaltung. „Wie erfolgreich ein Messeauftritt wird, darüber entscheiden oft nur Kleinigkeiten. Damit sich Ihr nächster Messeauftritt positiv auf Ihre Geschäftszahlen auswirkt, nutzen Sie bitte das Online-Event. Ein erfahrener Messecoach wird auf wichtige Bausteine eines gelungenen Messeauftritts eingehen. Nehmen Sie aktiv am Seminar teil und lassen Sie ihren Messestand fachmännisch analysieren“.

Das Online-Seminar wird durch die Staatskanzlei gefördert und durch alle Industrie-und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützt. Der Flyer mit einem Anmeldelink befindet sich in der Anlage.

10 Jahre Neue Dorfmitte

Kampagne gestartet/ Neuer Dorfladen Poppendorf

Schwerin – Zum zehnjährigen Bestehen der Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ hat Infrastrukturminister Christian Pegel heute Bilanz gezogen. „Mit der Landesinitiative unterstützt das Land die Nahversorgung in den Dörfern. Die Möglichkeit, zu Fuß einkaufen gehen zu können ist für die Menschen ein elementares Bedürfnis und vielerorts sogar ein ‚Haltefaktor‘ geworden“, betonte der Minister. „Dass Läden oder mobile Verkaufsangebote in die Dörfer zurückkommen, schafft Lebensqualität für die Bevölkerung, weil dadurch dörfliches Leben zurückkehrt. Ich freue mich über jeden Laden, der modernisiert wird oder wieder eröffnet, denn lebendige Dörfer sind für eine ausgeglichene Landesentwicklung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen unerlässlich“, so Minister Pegel.

Agrarminister Dr. Till Backhaus ergänzte: „Wir erleben seit Beginn der Corona-Krise, dass den Menschen Regionalität und Saisonalität zunehmend wichtig geworden ist. Dieses Vertrauen der Verbraucher genießen auch die Nahversorger gerade in den ländlichen Gebieten. Der Dorfladen ist ein Magnet für die Menschen und Zentrum der Kommunikation. Deshalb unterstütze ich mit großer Freude Projekte, die für die soziale Verankerung  in den Dörfern von zentraler Bedeutung sind.“

Die Landesinitiative wurde 2011 mit einem Modellprojekt an vier Standorten gestartet. Seitdem wurden 45 Vorhaben für Dorfläden und mobile Nahversorger fachlich und finanziell gefördert – 17 in Vorpommern, zwölf in der Mecklenburgischen Seenplatte, zwölf in Westmecklenburg und vier in der Region Rostock. Dafür sind rund 3,4 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt worden, sodass insgesamt mehr als 4,4 Millionen Euro in die Neue-Dorfmitte-Läden investiert wurden. Eine Karte mit den Standorten finden Sie hier: www.neue-dorfmitte-mv.de/Standorte  

Um die Neue Dorfmitte-Läden noch besser zu unterstützen wurde das Neue-Dorfmitte-Team Mitte des Jahres verstärkt. Oliver Ohm von der BBE Handelsberatung Hamburg und Ingwer Seelhoff von der ews-group Lübeck beraten die Betreiber in betriebswirtschaftlichen Belangen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Marketingfirma 13 Grad Crossmedia Agentur aus Neubrandenburg, die Landesinitiative „Neue Dorfmitte M-V“ bekannter zu machen und den Dorfläden ein einheitliches Gesicht zu geben. „Dieses Rundum-Paket wird den Ladenbetreibern helfen, sich für die Zukunft besser aufzustellen. Kundenbindung, Optimierung der Betriebsabläufe und des Sortiments, Einbindung regionaler Anbieter, Vernetzung der Dorfläden untereinander und Bekanntheit sind wichtige Parameter für die dauerhafte Existenz der Läden und damit für die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum“, zeigte sich der Minister überzeugt.

Ein vom Team Neue Dorfmitte entwickeltes Logo wird die Mitglieder der Neue-Dorfmitte-Familie zukünftig schon an den Ladentüren erkennbar machen. Weitere Vermarktungselemente, die von der Agentur 13 Grad entwickelt wurden, können für die Eigenwerbung der Läden genutzt werden.

Ebenfalls heute wurde in Poppendorf ein Neue-Dorfmitte-Laden offiziell eröffnet. Christian Pegel wünscht dem Investor Volker Schenzle und der Betreiberin Juliana Kindt viel Erfolg, besonders in dieser schwierigen Zeit. Der Laden wurde durch die Landesinitiative mit 150.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert. Der kleine Laden mit Café und Kreativräumen befindet sich in einem ehemaligen Schweinestall, der Stück für Stück zu einer dörflichen Begegnungsstätte mit dem Namen „Stall.dich.ein“ umgebaut wurde.

Eine Videoaufzeichnung informiert in Kürze über die Neuausrichtung der Landesinitiative Neue Dorfmitte unter www.neue-dorfmitte-mv.de

Weitere Konsolidierungshilfen

Neubrandenburg – Neubrandenburg konnte im vergangenen Jahr einen Überschuss im Finanzhaushalt von mehr als 12 Millionen Euro erwirtschaften und hat somit das Teilziel für das Jahr 2019 aus der Konsolidierungsvereinbarung, die Neubrandenburg im Jahr 2017 mit dem Innenministerium abgeschlossen hat, deutlich erreicht. Vertragsgemäß erhält die Stadt daher einen weiteren Teilbetrag der Konsolidierungshilfe in Höhe von ca. 15 Millionen Euro.

Mit der Auszahlung des letzten Teilbetrags gelangt die Auszahlung von Konsolidierungshilfen auf der Grundlage der Konsolidierungsvereinbarung zum Abschluss. Wie bereits in diesem Jahr kann die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg aber zukünftig auf der Grundlage des § 27 des Finanzausgleichsgesetzes Konsolidierungshilfen bis zur Höhe von max. 9 Mio. Euro erhalten, sofern sie jahresbezogen einen Überschuss von mindestens 3 Mio. Euro oder 1,5 Prozent der laufenden Auszahlungen erreicht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Neubrandenburg durch eigene Anstrengungen und Hilfen des Landes spätestens Ende 2022 den Haushalt ausgleichen kann.

„Ich freue mich sehr über die Fortschritte, die Neubrandenburg in den letzten Jahren bei der Haushaltskonsolidierung gemacht hat und hoffe, dass der Haushaltsausgleich trotz der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie möglich sein wird“, so Thomas Lenz, Staatssekretär des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.

Schulzentrum „Am Sund“

Stralsund – Das Schulzentrum „Am Sund“ der Hansestadt Stralsund, Verbundene Regionale Schule, Gymnasium und offene Ganztagsschule, erhält einen Neubau an der Westseite des Schulhofes. Dort werden 22 neue Klassenräume und sieben Fachunterrichtsräume geschaffen. Der Neubau ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung des Schulstandortes.

Zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils unterstützt das Innenministerium die Hansestadt mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 650.000 EUR. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde kürzlich dem Oberbürgermeister Alexander Badrow zugesandt.

Derzeit steht auf dem Schulgelände ein saniertes Schulgebäude, in dem sich der gymnasiale Teil der Schule befindet. Der regionale Schulteil ist in der Gerhart-Hauptmann-Schule am Frankenwall untergebracht. Mit dem geplanten Neubau wird ein weiteres, viergeschossiges barrierefreies Gebäude mit Teamboxen und Förder- und Ganztagsräumen für den Regionalschulbetrieb entstehen, das auch individuelle Lernformen ermöglicht. Auf dem Schulcampus können zukünftig 1.200 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und das Ganztagsangebot der Schule erweitert werden.

„Investitionen in die Bildung und beste Lernbedingungen sind immer gut angelegtes Geld“, betonte Thomas Lenz, Staatssekretär des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. „Sechs Mio. Euro Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie auch Kommunen von der Europäischen Union profitieren.“

Förderung Fliesenwerk Boizenburg

Boizenburg – Das Fliesenwerk in Boizenburg soll energieeffizienter werden. Für eine Vorplanungsstudie erhält die Firma im Landkreis Ludwigslust-Parchim einen Zuschuss in Höhe von 25.054,40 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 62.636 Euro.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss der Standort systematisch auf Energieverluste in Fertigungsprozessen, Grundlastreduzierung und Spitzenlastvermeidung überprüft werden. Die Fertigungstechnik soll künftig produktiver, energieeffizienter und innovativer als bisher werden. Hierzu sollen im Rahmen der Vorplanungsstudie Maßnahmen ermittelt werden, die das Fliesenwerk auch emissionsseitig verbessern.

Durch ein unabhängiges Institut werden relevante Abgasströme gemessen. Für die Erfassung der Messwerte werden innerhalb der Studie entsprechende Investitionen in die Erweiterung der Datenerfassungs-, Auswertungs- und Visualisierungssysteme  getätigt. Die erfassten Daten werden im Projektverlauf als Basis für die Betrachtung der Emissions- und Energieeinsparungsmöglichkeiten zu Grunde gelegt.

Kondolenzbuch in der Staatskanzlei

Schwerin – Die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern legt ein Kondolenzbuch aus, in das sich Bürgerinnen und Bürger zum Gedenken an den vergangenen Donnerstag verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Harald Ringstorff eintragen können.

Ministerpräsidentin Schwesig wird das Kondolenzbuch heute um 13.30 Uhr mit ihrer Unterschrift eröffnen.

Für Bürgerinnen und Bürger besteht unter strengen Abstands- und Hygienevorschriften von Mittwoch bis Freitag dieser Woche und am Montag und Dienstag kommender Woche jeweils zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr die Möglichkeit, ihr Beileid zu bekunden und sich in das Buch einzutragen. Das Buch liegt im Eingangsbereich der Staatskanzlei aus, so dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

„Viele Menschen in unserem Land haben unseren früheren Ministerpräsidenten Harald Ringstorff in sehr guter Erinnerung. Das zeigt die große Anteilnahme in den letzten Stunden. Wir wollen mit diesem Kondolenzbuch die Möglichkeit geben, Beileid zu bekunden. Es wird der Familie Ringstorff im Anschluss übergeben“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.