Infektionsgeschehen an den Schulen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin in verhältnismäßig geringem Maße von der Corona-Pandemie betroffen. In den vergangenen zwei Wochen gab es 25 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Diese zogen insgesamt 49 Folgefälle nach sich. Dabei waren es bei den Schülerinnen und Schülern 15 Fälle und 41 Folgefälle. (0,03 Prozent aller Schülerinnen und Schüler). Unter den Lehrkräften gab es 10 Fälle und acht Folgefälle. (0,12 Prozent aller Lehrkräfte).

Aus den genannten Zahlen können wegen der geringen absoluten Zahlen aber keine Inzidenzzahlen berechnet werden.

An 22 Schulen im Land werden derzeit Quarantäne-Maßnahmen infolge eines Infektionsgeschehens durchgeführt. Drei öffentliche Schulen sind derzeit vorübergehend geschlossen. Es handelt sich um die Grundschule Jürgenstorf, die Grundschule Selmsdorf und die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ferdinandshof.

Rund 98,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen können in Mecklenburg-Vorpommern derzeit den Präsenzunterricht besuchen. In Quarantäne befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 3.363 Schülerinnen und Schüler (1,8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler) und 278 Lehrkräfte (2,09 Prozent) von öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht nur um Personen, die mit einem positiven Fall an einer Schule in Zusammenhang stehen. In Quarantäne befinden sich vorsorglich auch Kontaktpersonen oder Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind.

Unterdessen kommt es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an allen vier beruflichen Schulen in Waren, Neubrandenburg und Neustrelitz wegen hoher Infektionszahlen zu Einschränkungen. Nicht betroffen sind davon berufsvorbereitende Bildungsgänge und die Abschlussklassen der Vollzeitbildungsgänge, die im Zeitraum zwischen dem 3.12.2020 und dem 31.01.2021 ihre Prüfungen absolvieren müssen.

Neue Quarantäne-Verordnung in Kraft

Schwerin – Heute ist die neue Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung sollen tragende Elemente der Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die aktuell gelten Landesregelungen (Quarantäne-Verordnung und Grenzpendler-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) mit korrespondierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengeführt.

„Es wurden mit der neuen Verordnung mehr Ausnahmeregelungen zugelassen – also Regelungen, wann man nicht in Quarantäne muss. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen weiter einzudämmen und die Ausbreitung weiter deutlich zu verringern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Anschluss an die heute Kabinettssitzung.

Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Bislang waren im Wesentlichen Personen von der Ausnahme der häuslichen Quarantäne entbunden, die durch das Land M-V durchgereist sind oder in begründeten Fällen eine Befreiung besaßen.

„Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Mit der neuen Verordnung sind nun weitere generelle Ausnahmen geregelt worden. Dabei ist eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen worden“, so Glawe weiter.

Ausnahmetatbestände mit der Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung

Die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung trifft diejenigen volljährigen Personen, die regelmäßig nach M-V einreisen. Das sind beispielsweise die Grenzpendler. Wer zwingend notwendig zum Zweck der Berufsausübung die Grenze überquert und regelmäßig an den Wohnsitz zurückkehrt, braucht sich nicht in Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist unter anderem ein Negativtest, dessen Durchführung höchstens sieben Tage zurückliegen darf.

Ausnahmetatbestände mit höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise durchgeführten Tests

Gilt die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung nicht, weil die Person nicht regelmäßig nach M-V einreist, besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Negativ-Test vorzuweisen, um von der Quarantäne befreit zu sein. Dies gilt z. B. für Besucherinnen und Besucher von Verwandten ersten oder zweiten Grades und von Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie Personen, die zur Wahrnehmung eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts einreisen.

Ausnahmetatbestände ohne Testerfordernis

Ein Testerfordernis besteht, soweit die Personen nicht regelmäßig einreisen, z. B. für Schülerinnen und Schüler, wenn die Einreise zwingend notwendig ist und zum Zweck des Schulbesuchs erfolgt und den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Waren- und Güterverkehr auf Straße, Schiene, Schiff oder per Flugzeug.

Die Quarantäneverordnung und die neue Corona-Landesverordnung sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter dem Blickpunkt „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“ eingestellt.

COVID-19-Impfung in M-V

Konzeption der Impfzentren verabschiedet

Schwerin -Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV – Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet.

„Ein Gesamtüberblick zum Impfkonzept soll den konzeptionell zu unterlegenden Handlungsrahmen umreißen. Das vorliegende Konzept dient einer einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation der Impfzentren. Es handelt sich mit Ausnahme des zentral gesteuerten Datenmanagements um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vor Ort angepasst werden muss. Ziel ist es, eine Schutzimpfung der Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste COVID-19-Impfstoff zur Verfügung steht. Die Schutzimpfung soll schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten Versorgung überführt werden. Darüber hinaus muss ein verlässliches Datenmanagement gewährleistet sein. Wichtig ist, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung zu erzielen. Dadurch soll die Ausbreitung des Virus und mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung vermindert werden. Das Konzept bietet immer eine Momentaufnahme. Es wird fortwährend weiterentwickelt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Land sieht eine Berechnungsgröße von durchschnittlich etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Impfzentrum vor. Es sollte mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis und kreisfreier Stadt vorgesehen werden. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen. Somit ergibt sich ein Richtwert von mindestens 10 Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern. „Wichtig ist die Aufstockung dieser festen Impfzentren mit mobilen Teams, um auch die Erreichbarkeit immobiler Patienten in der Fläche besser absichern zu können. Gerade in der Anfangsphase ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein flexibler Einsatz mobiler Teams erforderlich. Diese mobilen Impfteams sollen über die festen Impfzentren koordiniert und ausgestattet werden“, so Glawe weiter.

Momentan liegen noch keine abschließenden STIKO-Empfehlungen zu den zu priorisierenden Personengruppen vor. „Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Zu beginnen ist mit 50.000 Impflingen in den ersten Wochen, dann soll die zweite Impfung der Personen nach 21 Tagen erfolgen.

Die Terminvergabe zum Impfen könnte beispielsweise über ein zentrales Callcenter erfolgen. „Das ist eine Möglichkeit, die derzeit diskutiert wird. Ziel ist es, dass Personen mit Impfindikation entsprechend kontaktiert werden. Mit den Personen werden jeweils zwei Impftermine für ein Impfzentrum vereinbart. Einrichtungen, die auf die Tätigkeit der mobilen Impfteams angewiesen sind, können ebenfalls Termine im Block für die jeweilige Einrichtung vereinbaren“, erläuterte Glawe.

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig. Der Bund hat darüber hinaus die Übernahme von 50 Prozent der entstehenden Kosten für den Betrieb der Impfzentren zugesagt. Geplant ist, dass die Kommunen die Kosten beispielsweise übernehmen für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften.

Steuerrückgänge belasten Landeshaushalt

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat dem Landeskabinett heute den Stabilitätsbericht 2020 vorgestellt. Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie muss Mecklenburg-Vorpommern keine Haushaltsnotlage befürchten.

Mit dem Stabilitätsbericht (siehe Anlage!) weisen die Bundesländer jedes Jahr anhand von vier Kriterien (struktureller Finanzierungssaldo, Schuldenstand, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote) nach, ob das Verfassungsziel ausgeglichener Haushalte erreicht wird. Beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte wird überprüft, ob eine Haushaltsnotlage droht. Sollte dies der Fall sein, wird ein Sanierungsprogramm erarbeitet.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es trotz zu erwartender Steuermindereinnahmen und hoher Ausgaben zur Pandemiebewältigung bei keiner der vier Kennziffern Auffälligkeiten. Eine hohe Belastung stellen die Steuerrückgänge im Finanzplanungszeitraum bis 2024 dar, so dass keinerlei Spielräume für weitere strukturelle Belastungen des Landeshaushalts mehr bestehen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Haushalt von Mecklenburg-Vorpommern ist den finanziellen Herausforderung der Pandemie gewachsen. Das belegt nun auch der Stabilitätsbericht. Trotzdem warne ich vor Euphorie. Die Fortsetzung der soliden Finanzpolitik und künftige Einhaltung der Schuldenbremse erfordern Haushaltsdisziplin. Sonderwünsche werden wir mit dem nächsten Doppelhaushalt sicher nicht erfüllen können.“

Arbeitsmarkt November 2020 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum November des Vorjahres um 6.900 (12,6 Prozent) über dem Vorjahreswert. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (November 2019: 6,7 Prozent); insgesamt sind 62.000 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt ist mächtig in Bewegung. Die Novemberzahlen verdeutlichen einmal mehr, wie stark auch die Wirtschaft von der Corona-Pandemie betroffen ist. Mehr Menschen suchen einen Job. Oberstes Ziel muss es sein, die Beschäftigten in Arbeit zu halten. Die Kurzarbeit ist ein hierfür absolut notwendiges Instrument“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen um 650 Menschen gestiegen (+1,1 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 21.700 Betriebe für 213.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Im November 2020 haben 2.200 Betriebe für 21.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Der Bund hat beschlossen, dass Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, auch im nächsten Jahr ein erhöhtes Kurzarbeitergeld erhalten. „Viele Unternehmen haben mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit der Verlängerung der Maßnahme gibt es etwas mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jobs können abgesichert werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, so Glawe weiter.

„Es wird eine Beschäftigungsbrücke bis ins Jahr 2021 gebaut“, sagte Glawe. Das Beschäftigtensicherungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon Beschäftigte, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit sind. Zudem gibt es nun verlängerte Hinzuverdienstmöglichkeiten. Außerdem werden zusätzliche Anreize für Qualifizierungen während der Kurzarbeit geschaffen.

Für die Novemberhilfe hat der Bund eine bundeseinheitliche IT-Plattform freigeschaltet. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Auch solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, können Unterstützung beantragen. Das sind zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wirtschaftsminister Glawe appellierte, das Winterstabilisierungsprogramm aktiv zu nutzen. „Wichtig sind vor allem die Abschlagszahlungen für die Unternehmen im Rahmen der Novemberhilfe. Diese sind eine schnelle Hilfe für die Betriebe, um aufgelaufene Kosten zu decken“, sagte Glawe.

Eine komplette Übersicht aller Unterstützungsprogramme steht zum Download auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“.

Zuschuss für Straßenbeleuchtung

Walkendorf – Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik erhält die Gemeinde Walkendorf (Landkreis Rostock) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von rund 11.000 Euro. Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen ca. 22.000 Euro.

Es ist geplant, die vorhandenen 55 Quecksilberdampflampen in den Ortsteilen Repnitz, Strietfeld, Gottesgabe, Basse und Lühburg durch 59 LED-Leuchten zu ersetzen – inklusive Maste, ca. 220 Meter Kabel sowie eines neuen Schaltschrankes.

Durch diese Maßnahme können jährlich rund acht Tonnen Kohlendioxid sowie 15.600 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Zuschuss für Hackschnitzelheizung

Dargelin – Die Errichtung und den Betrieb einer Hackschnitzelheizung sowie eines Nahwärmenetzes in Dargelin Ortsteil Alt Negentin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) bezuschusst das Energieministerium mit ca. 95.000 Euro. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 190.000 Euro.

Der Landwirt Christian Ringenberg erzeugt und vermarktet Holzhackschnitzel. Bereits seit Sommer 2005 betreibt der Unternehmer eine Photovoltaikanlage. Mit der Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit einer Leistung von 100 Kilowatt und eines ca. 120 Meter langen Nahwärmenetzes erweitert er sein Geschäftsfeld.

Die Hackschnitzelheizung samt Bunker und dazugehöriger Technik soll in eine bestehende Halle in Alt Negentin eingebaut werden. Von dort sollen vorerst zwei Gebäude mit Wärme versorgt werden: das Bürogebäude eines ortsansässigen Unternehmens und ein Wohngebäude, weitere sollen folgen. Die Anlage wird ganzjährig betrieben, wobei die Wärme zu mindestens 75 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien erzeugt wird.

Durch dieses Vorhaben können jährlich knapp 38 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Der Arbeitsmarkt im November 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt hat auf die Einschränkungen im November reagiert – glücklicherweise aber im Moment nicht mit einer Zunahme von Entlassungen. Allerdings sind die Betriebe wieder zurückhaltender bei der Personalsuche und haben im November wieder für deutlich mehr Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -61.000 auf 2.699.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +519.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November im Vergleich zum Vormonat stärker zurückgegangen als in den Vorjahren. Mit 2.699.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 61.000 niedriger als im Oktober. Saisonbereinigt hat sie sich um 39.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 519.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von Oktober auf November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum November des vorigen Jahres ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 42.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im November 2020 bei 3.520.000 Personen. Das waren 385.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. November für 537.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vormonat erklärt sich mit dem seit Anfang November bestehenden Teil-Lockdown.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im September für 2,22 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 20.000 erhöht. Mit 44,93 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 645.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September nach Hochrechnungen der BA um 143.000 auf 33,80 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholte sich in den vergangenen Monaten aber merklich. Auswirkungen des Teil-Lockdowns im November sind in Form einer Abflachung des Anstiegs zu spüren, was hauptsächlich auf weniger Neumeldungen von Stellen zurückzuführen ist. Im November waren 601.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 136.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 11.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im November 2020 um 1 Punkt auf 99 Punkte. Er liegt damit 21 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.036.000 Personen erhielten im November 2020 Arbeitslosengeld, 314.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.793.000. Gegenüber November 2019 war dies ein Anstieg von 34.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis November coronabedingt mit 61.000 rund 11.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 70.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 31.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit gut die Hälfte waren noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 25.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Staatstheater wird Landestheater

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist alleiniger Gesellschafter des Mecklenburgischen Staatstheaters. Ein entsprechender Vertrag wurde rückwirkend zum 1. Januar 2020 zwischen dem Land und den bisherigen Gesellschaftern, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der Stadt Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin geschlossen. Zuvor hatten das Land 74,9 Prozent der Anteile, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin jeweils 10 Prozent und die Stadt Parchim 5,1 Prozent der Anteile gehalten.

Mit dem Kauf der Anteile für 100.400 Euro durch das Land wird das Angebot des Landes an die kommunalen Gesellschafter im Theaterpakt, die Geschäftsanteile der kommunalen Gesellschafter an der „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ zu erwerben, vollzogen.

„Das Land ist stolz, Gesellschafter eines so traditionsreichen Hauses zu sein. Das Mecklenburgische Staatstheater leistet sehr gute Arbeit und begeistert sein Publikum immer wieder aufs Neue. Es ist ein Aushängeschild für Schwerin und ganz Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin. „Mit der Übernahme der Anteile durch das Land ist einer der wichtigsten Punkte des Theaterpaktes umgesetzt. Das ist eine gute Lösung für alle Beteiligten. Gleichzeitig sichert dieser Theaterpakt alle regionalen Theater im Land.“

Da der Kauf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen wird, erstattet das Land den Kommunen die bereits für das Jahr 2020 gezahlten Zuschüsse an das Theater in Höhe von rund 4,87 Mio. Euro zurück und übernimmt die künftigen Zuschüsse zu 100 Prozent.

Bei der Gesellschaft „Mecklenburgisches Staatstheater GmbH“ wird künftig ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern bestehen wird, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes, der Stadt Parchim, des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin. Die Aufgabe der Beiratsmitglieder wird sein, der Gesellschaft kulturelle Bedürfnisse und den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommunen mitzuteilen und daraus ableitend Impulse und Vorschläge für die künstlerische Planung der Gesellschaft zu empfehlen und zu initiieren. Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird ehrenamtlich sein.

Kostenverteilung

Wirtschaftsminister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über den Stand der Novemberhilfe gesprochen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte im Vorfeld höhere Abschlagszahlungen.

„Hier ist Bewegung reingekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anregung von Mecklenburg-Vorpommern die Prüfung zugesagt, damit Abschlagszahlungen auch über 10.000 Euro ermöglicht werden können. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen Liquidität“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bislang ist die Abschlagszahlung auf höchstens 50 Prozent der beantragten Hilfen, maximal jedoch bis 10.000 Euro, begrenzt. Das ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro viel zu gering. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro anzuheben.

Darüber hinaus sind auch im kommenden Jahr weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund für Unternehmen nötig. „Wir sind dem Bund für die bisher geleisteten Wirtschaftshilfen sehr dankbar. Das hilft vielen Unternehmen direkt vor Ort über die schwierige Zeit zu kommen. Dennoch geht es jetzt darum, dass der Bund die Länder nicht im Regen stehen lässt. Wir werden auch im neuen Jahr weiter Unterstützung für die Wirtschaft benötigen“, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich in mehreren Programmen, teilweise in eigenen Sonder-Landesprogrammen, für die Bewältigung der Corona-Krise einsetzt. „Mecklenburg-Vorpommern schultert einen großen Teil der Unterstützung bei der Pandemie. Hierzu zähle ich beispielsweise das Winterstabilisierungsprogramm, die Neustart-Prämie, teilweise die Finanzierung bei der Soforthilfe. Auch bei der Gewährung von Darlehen setzt das Land sich ein. Insofern ist es positiv, dass das Bundesfinanzministerium bereits für das kommende Jahr positive Signale sendet“, so Glawe weiter. Darüber hinaus hat das Land den Bürgschaftsrahmen deutlich erhöht.

Bereits Ende März hat das Land den „MV-Schutzfonds“ mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Mit dem Maßnahmenpaket werden beispielsweise Wirtschaft, Kultur und Sport im Land aufgrund der Folgen der Corona-­Pandemie unterstützt. Dadurch werden auch viele Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wird der Schutzfonds weiter aufgestockt. Beispielsweise werden etwa weitere 100 Millionen Euro für das Winterstabilisierungsprogramm eingesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

ASP-Zaun fertiggestellt

Pomellen – Bei Pomellen hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute den letzten Pfahl für den Wildschutzzaun gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Mecklenburg-Vorpommern gesetzt. Der Zaun zieht sich entlang der Grenze zu Polen auf rund 63 Kilometern Länge.

„Eigentlich mag ich keine Zäune. Aber dieses temporäre Bauwerk, es soll ja nicht länger als fünf Jahre stehen, ist ein wesentliches Element unserer Schutzstrategie gegen die ASP. Seit die ASP aus Polen in Brandenburg und Sachsen aufgetreten ist, besteht ein reales Risiko, dass ziehende Wildschweine auch nach M-V einwandern. Was das bedeutet, können wir bei unseren Nachbarn beobachten. Ich bin froh, dass wir als erstes Bundesland nun diese Barriere errichtet haben. Doch damit ist die Gefahr nicht vollständig gebannt“, sagt Minister Backhaus.

Er appelliert erneut an die schweinehaltenden Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin auf höchstem Niveau zu halten, um eine Einschleppung des für Haus- und Wildschweine tödlichen Erregers zu vermeiden.

Gleichzeitig kündigt Backhaus an, die Aufwandsent­schädigung für erlegte Wildschweine, die sogenannte „Pürzelprämie“, ab dem 1.Dezember 2020 von 25 auf 50 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild zu erhöhen.

„Die Pürzelprämie ist kein Selbstzweck. Wir haben sie eingeführt im Rahmen des Sofortprogramms der Landesregierung zur Reduzierung der Schwarzwild­bestände, als die afrikanische Schweinepest (ASP) allmählich näher rückte. Denn, je geringer die Bestandsdichte, desto schwerer hat es das Virus, sich auszubreiten.

Auch wenn wir mit dem Wildschutzzaun die Grenze zu Polen gegen Schwarzwild weitestgehend abgeriegelt haben, dürfen wir mit unseren Bemühungen zur Schwarzwildreduktion nicht nachlassen.

Mit der Verdoppelung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Wildschweinen wollen wir gegenüber den Jägerinnen und Jägern ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes senden.

Die Jagd ist ein weiterer wesentlicher Faktor im Kampf gegen die ASP. Die zurückliegende Rekordstrecke von rund 96.000 Stück Schwarzwild im Jagdjahr 2019/20 zeigt, dass die grüne Zunft dies auch erkannt und angenommen hat.

Die Drückjagden laufen seit Anfang November und jetzt wird ein Großteil der Jahresjagdstrecke gemacht. Da kommt unsere Maßnahme sicher genau zur rechten Zeit.

Mit ihrem Engagement schützen die Weidleute die für mich systemrelevante Landwirtschaft. Denn wenn die Afrikanische Schweinepest in unsere Hausschwein­bestände gelangt, wird hier nichts mehr sein, wie es war.

Gleichzeitig soll die Prämie auch ein wenig die erschwerte Wildbret-Vermarktung kompensieren. Corona-bedingt fallen wichtige Absatzmöglichkeiten weg – und die Situation wird sich nach dem Jahreswechsel nicht verbessern“, so Forstminister Backhaus abschließend.

Neues Löschfahrzeug

Neues Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bütow – Land unterstützt Gemeinde bei der Ersatzbeschaffung

Bütow – Die Gemeinde Bütow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte braucht für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Löschfahrzeug. Das Innenministerium MV unterstützt die Gemeinde dabei, ihr 19 Jahre altes Fahrzeug zu ersetzen.

Innenminister Torsten Renz: „Die Feuerwehr muss in Notfällen oder bei Gefahren schnell einsatzbereit sein und Hilfe leisten, sei es beim Löschen von Bränden oder Retten von Menschen aus Gefahrensituationen. Die Bütower Feuerwehr wird dafür mit dem neuen Fahrzeug zukünftig bestens gerüstet und schnell mit ihren Einsatzkräften und moderner Technik am Ort des Geschehens sein.“

Das Land beteiligt sich über die sogenannte „Drittelregelung“ (Land, Landkreis, Gemeinde) an der Finanzierung von Investitionen für die Feuerwehren. Für die Anschaffung des neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) hat das Innenministerium nun einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 140.000 Euro an den Bürgermeister, Herrn Andreas Sprick übersandt.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr Bütow gehören der überörtliche Brandschutz, die Wasserrettung, die überörtlich technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen sowie die Mitwirkung im CBRN-Zug des Landkreises.